HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

März 2021
22. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)


Entscheidung

150. BVerfG 2 BvR 336/20 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 10. September 2020 (Kammergericht / LG Berlin)
Erfolgloser Eilantrag betreffend die Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; kein Drohen eines schweren Nachteils nach Beurlaubung aus der Strafhaft).
§ 32 Abs. 1 BVerfGG; § 57 Abs. 1 StGB; § 46 StVollzG Berlin


Entscheidung

151. BVerfG 2 BvR 604/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 13. Januar 2021 (Brandenburgisches OLG)
Unzulässige Verfassungsbeschwerde in einem Klageerzwingungsverfahren (Rechtswegerschöpfung; Erfordernis der Erhebung einer Anhörungsrüge; keine offensichtliche Aussichtslosigkeit bei Geltendmachung einer eigenständigen Gehörsverletzung durch das letztentscheidende Gericht; kein Ausschluss der Anhörungsrüge vor den Oberlandesgerichten).
Art. 103 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 33a Satz 1 StPO; § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO


Entscheidung

152. BVerfG 2 BvR 673/20 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 4. Januar 2021 (BayObLG / LG Augsburg)
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt (Beeinträchtigung des Resozialisierungsanspruchs; Recht auf effektiven Rechtsschutz; unverhältnismäßige Beschränkung des Zugangs zu gerichtlichem Rechtsschutz durch Übergehen eines Feststellungsbegehrens; fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz Hinnahme der Verlegung); Absehen von der Begründung einer Rechtsbeschwerdeentscheidung (kein Leerlaufen des Rechtsmittels; erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit Grundrechten; Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).


Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 115 Abs. 3 StVollzG; § 119 Abs. 3 StVollzG; Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BayStVollzG


Entscheidung

153. BVerfG 2 BvR 757/17 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 22. Januar 2021 (OLG München)
Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Gebot effektiven Rechtsschutzes; Anspruch auf effektive Strafverfolgung; Überprüfung einer Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft bei fehlender Anklagereife aufgrund unzureichender Ermittlungen).
Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 171 StPO; § 172 StPO; § 173 Abs. 3 StPO; § 175 StPO


Entscheidung

154. BVerfG 2 BvR 1285/20 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 14. Januar 2021 (Schleswig-Holsteinisches OLG)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung an Rumänien zum Zwecke der Strafvollstreckung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (Unionsgrundrechte als vorrangiger Prüfungsmaßstab bei unionsrechtlich vollständig determinierten Rechtsfragen; europarechtlicher Grundrechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht; Menschenwürdegarantie und Haftbedingungen; Erfordernis einer Gesamtwürdigung; Bedeutung der Haftraumgröße; Vermutung eines Verstoßes bei unter 3 m2 Bodenfläche pro Gefangenem in einem Gemeinschaftshaftraum; keine Berücksichtigung der Fläche des Sanitärbereichs; grundsätzliches Vertrauen gegenüber Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz; Erschütterung des Vertrauens im Einzelfall; keine Überstellung bei „außergewöhnlichen Umständen“; Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung; gerichtliche Aufklärungspflicht; zweistufiges Prüfprogramm; Überprüfung aller zu erwartenden Haftbedingungen bei hinreichender Wahrscheinlichkeit einer künftigen Unterbringung in dem jeweiligen Haftregime).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 4 GRCh; Art. 52 Abs. 3 GRCh; Art. 3 EMRK; Art. 15 Abs. 2 RbEuHb


Entscheidung

155. BVerfG 2 BvR 1510/20 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 26. November 2020 (OLG München)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen (Klageerzwingungsverfahren; Anspruch auf effektive Strafverfolgung; Verpflichtung der Ermittlungsbehörden zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Sicherung der Beweismittel; nachvollziehbare Begründung der Einstellungsentscheidung; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Darlegungsanforderungen an den Antrag auf gerichtliche Entscheidung).
Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 170 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 3 StPO; § 179 StGB a. F.


Entscheidung

156. BVerfG 2 BvR 2032/19 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 14. Januar 2021 (LG Landau in der Pfalz / AG Landau in der Pfalz - Zweigstelle Bad Bergzabern -)
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; Gebot bestmöglicher Sachaufklärung; externer Sachverständiger; Verbot der Bestellung eines in der Unterbringungseinrichtung tätigen Sachverständigen; Anwendbarkeit bei Beschäftigung in derselben übergeordneten betrieblichen Einheit); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Feststellungsinteresse nach prozessualer Überholung einer Fortdauerentscheidung; tiefgreifender Grundrechtseingriff).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG; § 63 StGB; § 67e StGB; § 463 Abs. 4 Satz 3 StPO


Entscheidung

157. BVerfG 2 BvR 916/11, 2 BvR 636/12 (Zweiter Senat) - Beschluss vom 1. Dezember 2020 (OLG Rostock / LG Rostock)
Verfassungsmäßigkeit der Regelung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“; anlassbezogene automatisierte Feststellung des Aufenthaltsortes entlassener Straftäter; Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht; Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Menschenwürde; Kernbereich privater Lebensgestaltung; unzulässige „Rundumüberwachung“; additive Grundrechtseingriffe durch moderne Informationstechnologien; Selbstbelastungsfreiheit; bloße Mitwirkungspflichten; Resozialisierungsgebot; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten; Grundsatz der Normenklarheit; Verhältnismäßigkeit; Schutz hochrangiger Rechtsgüter Dritter; Güterabwägung; hinreichend konkretisierte Gefahr; Gebot bestmöglicher Sachaufklärung; Einholung eines Sachverständigengutachtens; pflichtgemäßes richterliches Ermessen; Beobachtungs- und Anpassungspflicht des Gesetzgebers; Recht auf körperliche Unversehrtheit; Freiheit der Person; Freizügigkeit; Berufsfreiheit; Wohnungsgrundrecht; Zitiergebot; Bestimmtheitsgebot; Vertrauensschutzgebot; Recht auf Achtung des Privatlebens; Rückwirkungsverbot).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 11 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 7 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 8 EMRK; § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB; § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB; § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB; § 68b Abs. 1 Satz 3 StGB; § 463a Abs. 4 StPO


Entscheidung

158. BGH 3 StR 348/20 - Beschluss vom 13. Januar 2021 (LG Kleve)
Verjährung beim Betrug.
§ 78 StGB; § 263 StGB


Entscheidung

159. BGH 3 StR 386/20 - Beschluss vom 15. Dezember 2020 (LG Krefeld)
Gefährliche Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls (subjektiver Tatbestand; planmäßiges Vorgehen; Verletzungsabsicht; Eventualvorsatz; Vorsatzwechsel; zäsurloses Übergehen zum Angriff; Ausnutzen der Überraschungssituation).
§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB


Entscheidung

160. BGH 3 StR 391/20 - Beschluss vom 17. Dezember 2020 (LG Krefeld)
Prozessuale Tat (erschöpfende Aburteilung; Identität; einheitlicher Vorgang; Bekanntwerden in der Hauptverhandlung).
§ 264 StPO

Gegenstand der Urteilsfindung ist nur die in der Anklage bezeichnete Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO. Allerdings hat das Gericht die angeklagte Tat im verfahrensrechtlichen Sinne erschöpfend abzuurteilen; zur Tat in diesem Sinne gehört das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Lebensauffassung einen einheitlichen Vorgang darstellt. In diesem Rahmen muss das Tatgericht seine Untersuchung auch auf Teile der Tat erstrecken, die erst in der Hauptverhandlung bekannt werden. Diese Umgestaltung der Strafklage darf aber nicht dazu führen, dass die Identität der von der Anklage umfassten Tat nicht mehr gewahrt ist, weil das ihr zugrundeliegende Geschehen durch ein anderes ersetzt wird.


Entscheidung

161. BGH 3 StR 393/20 - Beschluss vom 17. Dezember 2020 (LG Krefeld)
Beschränkung der Verfolgung.
§ 154a Abs. 2 StPO


Entscheidung

162. BGH 3 StR 422/20 - Beschluss vom 12. Januar 2021 (LG Krefeld)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeit; Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses; Recht auf wirksame Verteidigung (offenkundiger Mangel).
§ 45 StPO; Art. 6 Abs. 1 EMRK


Entscheidung

163. BGH 3 StR 444/20 - Beschluss vom 13. Januar 2021 (LG Osnabrück)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Vorverurteilung; Zäsurwirkung).
§ 55 StGB

Wurde zwar die eine neue Strafe nach sich ziehende Tat vor einer rechtskräftigen Vorverurteilung begangen, lag dieser aber eine Tat zugrunde, die wiederum vor einer (nicht erledigten) vorausgegangenen Vorverurteilung begangen wurde, hat die zeitlich erste Entscheidung ihrerseits Zäsurwirkung, nicht hingegen die zweite. Das spätere Erkenntnis hat gesamtstrafenrechtlich keine eigenständige Bedeutung; denn es wäre nicht ergangen, wenn mit dem früheren Erkenntnis die Taten aus beiden Entscheidungen geahndet worden wären.


Entscheidung

164. BGH 3 StR 448/20 - Beschluss vom 26. Januar 2021 (LG Kleve)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

165. BGH 3 StR 564/19 - Beschluss vom 26. Januar 2021
Zulassung von Ton- und Filmaufnahmen für die Verkündung von Entscheidungen (Abwägung; Ermessen; Informationsinteresse; schutzwürdige Interessen der Beteiligten).
§ 169 Abs. 3 GVG


Entscheidung

166. BGH 3 StR 595/19 - Beschluss vom 12. Januar 2021 (LG Düsseldorf)
Verspätetes Ablehnungsgesuch.
§ 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO


Entscheidung

167. BGH 5 StR 291/20 - Urteil vom 19. Januar 2021 (LG Chemnitz)
Einziehung von Taterträgen bei Verurteilung wegen Diebstahls (Wertersatz; Zeitpunkt der Wertbestimmung; Verkaufserlös).
§ 73 StGB; § 73c StGB


Entscheidung

168. BGH 5 StR 418/20 - Beschluss vom 19. Januar 2021 (LG Hamburg)
Teilerledigung in der Revision (Schuld- und Strafausspruch; Einziehungsentscheidung).
§ 349 StPO


Entscheidung

169. BGH 5 StR 493/19 - Urteil vom 25. November 2020 (LG Leipzig)
Schwere Brandstiftung (Schäden an einem nicht unmittelbar dem Wohnen dienenden Gebäudeteil; brandbedingte Schäden in Kellerräumen; vollständiges oder teilweise Zerstören; Aufhebung der Zweckbestimmung; Reparaturarbeiten; nicht unerheblicher Zeitraum); Beweiswürdigung; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 306a Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 64 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

170. BGH 5 StR 508/20 (alt: 5 StR 394/19) - Beschluss vom 2. Februar 2021
Verwerfung der Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

171. BGH 5 StR 517/20 - Beschluss vom 5. Januar 2021 (LG Dresden)
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
§ 64 StGB


Entscheidung

172. BGH 5 StR 519/20 - Beschluss vom 6. Januar 2021 (LG Berlin)
Besetzungsrüge wegen fehlender Mitteilung einer Änderung der Besetzung nach Beginn der Hauptverhandlung (wesentliche Förmlichkeit; Protokoll; Ergänzungsschöffe; Rügevorbringen; Präklusion).
§ 222a StPO; § 338 Nr. 1 StPO


Entscheidung

173. BGH 5 ARs 16/20 5 AR (VS) 25/20 - Beschluss vom 1. Februar 2021
Unzulässigkeit der Beschwerde des Kostenschuldners.
§ 81 GNotKG


Entscheidung

174. BGH 6 StR 397/20 - Beschluss vom 15. Dezember 2020 (LG Halle)
Herstellen kinderpornographischer Schriften.
§ 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.


Entscheidung

175. BGH 6 StR 433/20 - Beschluss vom 12. Januar 2021 (LG Schweinfurt)



Teilweiser Vorwegvollzug der Strafe vor der Maßregel (Bemessung des Vorwegvollzugs: Berücksichtigung der zu erwartenden Therapiedauer, Halbstrafenzeitpunkt).
§ 67 Abs. 2, Abs. 5 Satz 1 StGB

Ein Vorwegvollzug, dessen Dauer einschließlich der Therapiedauer über den Zeitpunkt des § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB hinausgeht, wirkt sich wie ein zusätzliches Strafübel aus. Kommen für die Therapiedauer unterschiedliche Zeiträume in Betracht, ist es nach dem Zweifelssatz geboten, die für den Angeklagten im Urteilszeitpunkt konkret günstigere Möglichkeit zu wählen.


Entscheidung

176. BGH 6 StR 438/20 - Beschluss vom 15. Dezember 2020 (LG Halle)
Beweiswürdigung (erforderliche Darstellung bei der Würdigung von DNA-Spuren).
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

177. BGH 6 StR 455/20 - Beschluss vom 12. Januar 2021 (LG Nürnberg-Fürth)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

178. BGH AK 1 und 2/21 - Beschluss vom 3. Februar 2021 (OLG Düsseldorf)
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Kriegsverbrechen.
§ 112 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB; § 8 VStGB


Entscheidung

179. BGH AK 1 und 2/21 - Beschluss vom 3. Februar 2021 (OLG Düsseldorf)
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Kriegsverbrechen.
§ 112 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB; § 8 VStGB


Entscheidung

180. BGH StB 4/21 - Beschluss vom 3. Februar 2021
Kostenentscheidung bei der zurückgenommenen Beschwerde.
§ 473 StPO


Entscheidung

181. BGH StB 5/21 - Beschluss vom 3. Februar 2021 (OLG München)
Zuständigkeit für Beschwerden in Haftsachen nach Abgabe des Verfahrens durch den Generalbundesanwalt.
§ 142a GVG; § 126 StPO


Entscheidung

182. BGH StB 43/20 - Beschluss vom 27. Januar 2021
Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht bei insolventer juristischer Person als Auftraggeber (Zeugenaussage; Untersuchungsausschuss; Vertrauensverhältnis; natürliche Person; Organwalter; Insolvenzverwalter; Berufsgeheimnisträger); unvermeidbarer Verbotsirrtum (unklare Rechtslage; divergierende gerichtliche Entscheidungen; vertretbare Begründung der Zeugnisverweigerung); Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Ordnungsgeldbeschlusses im parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
§ 53 StPO; § 22 Abs. 1 PUAG; § 36 Abs. 1 PUAG; § 17 StGB

1. Grundsätzlich sind diejenigen Personen dazu befugt, einen Berufsgeheimnisträger von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, die zu jenem in einer geschützten Vertrauensbeziehung stehen. Hierunter fallen im Rahmen eines Mandatsverhältnisses mit einem Wirtschaftsprüfer regelmäßig nur der oder die Auftraggeber.

2. Für eine juristische Person können diejenigen die Entbindungserklärung abgeben, die zu ihrer Vertretung zum Zeitpunkt der Zeugenaussage berufen sind.

3. Ist über das Vermögen der juristischen Person das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt worden, ist dieser berechtigt, soweit das Vertrauensverhältnis Angelegenheiten der Insolvenzmasse betrifft.

4. Soweit für die juristische Person innerhalb des berufsbezogenen Vertrauensverhältnisses natürliche Personen tätig geworden sind, bedarf es deren Entbindungserklärung grundsätzlich nicht. Allein dadurch, dass sie für die juristische Person handelten, haben sie noch kein eigenes geschütztes Vertrauensverhältnis zu dem Berufsgeheimnisträger aufgebaut. Es existiert insbesondere kein allgemeiner Grundsatz, wonach ein Vertrauensverhältnis nur zwischen natürlichen Personen bestehen könne und eine effektive Dienstleistung des Berufsgeheimnisträgers voraussetze, dass sich ihm die Organwalter vorbehaltlos öffnen könnten.

5. Würde bei der Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht des Wirtschaftsprüfers neben dem Auftraggeber auch auf Dritte abgestellt, hätte das zur Konsequenz, dass es demjenigen, der die Dienstleistung eines Wirtschaftsprüfers in Anspruch nimmt und in dessen Interesse der Geheimnisträger tätig wird, versagt wäre, zur Wahrung seiner eigenen Belange eine Zeugenaussage zu ermöglichen. Zudem führte dies zu einem erweiterten Anwendungsbereich des eine Ausnahme von der Pflicht zur umfassenden Aufklärung der materiellen Wahrheit darstellenden Zeugnisverweigerungsrechts. Etwas anderes kommt nur in spezifisch gelagerten Sonderkonstellationen in Betracht, in denen der Dritte seinerseits in einer individuellen Vertrauensbeziehung zu dem Berufsgeheimnisträger steht.

6. Die für die Festsetzung eines Ordnungsgeldes erforderliche Schuld fehlt, wenn sich der Betroffene in einem unvermeidbaren Irrtum über die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens befand. Das kann der Fall sein, wenn ein Zeuge bei einer komplexen Rechtsfrage – zumal bei divergierenden Gerichtsentscheidungen und fehlender höchstrichterlicher Klärung – den Umfang seiner Zeugenpflicht nicht erkannt hat oder er nach sorgfältiger Prüfung durch einen anwaltlichen Beistand auf dessen Rat und mit vertretbarer Begründung das Zeugnis verweigert.


Entscheidung

183. BGH StB 44/20 - Beschluss vom 27. Januar 2021



BGHSt; Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht bei insolventer juristischer Person als Auftraggeber (Zeugenaussage; Untersuchungsausschuss; Vertrauensverhältnis; natürliche Person; Organwalter; Insolvenzverwalter; Berufsgeheimnisträger); unvermeidbarer Verbotsirrtum (unklare Rechtslage; divergierende gerichtliche Entscheidungen; vertretbare Begründung der Zeugnisverweigerung); Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Ordnungsgeldbeschlusses im parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
§ 53 StPO; § 22 Abs. 1 PUAG; § 36 Abs. 1 PUAG; § 17 StGB


Entscheidung

184. BGH StB 48/20 - Beschluss vom 27. Januar 2021
Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht bei insolventer juristischer Person als Auftraggeber (Zeugenaussage; Untersuchungsausschuss; Vertrauensverhältnis; natürliche Person; Organwalter; Insolvenzverwalter; Berufsgeheimnisträger); unvermeidbarer Verbotsirrtum (unklare Rechtslage; divergierende gerichtliche Entscheidungen; vertretbare Begründung der Zeugnisverweigerung); Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Ordnungsgeldbeschlusses im parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
§ 53 StPO; § 22 Abs. 1 PUAG; § 36 Abs. 1 PUAG; § 17 StGB

1. Grundsätzlich sind diejenigen Personen dazu befugt, einen Berufsgeheimnisträger von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, die zu jenem in einer geschützten Vertrauensbeziehung stehen. Hierunter fallen im Rahmen eines Mandatsverhältnisses mit einem Wirtschaftsprüfer regelmäßig nur der oder die Auftraggeber.

2. Für eine juristische Person können diejenigen die Entbindungserklärung abgeben, die zu ihrer Vertretung zum Zeitpunkt der Zeugenaussage berufen sind.

3. Ist über das Vermögen der juristischen Person das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt worden, ist dieser berechtigt, soweit das Vertrauensverhältnis Angelegenheiten der Insolvenzmasse betrifft.

4. Soweit für die juristische Person innerhalb des berufsbezogenen Vertrauensverhältnisses natürliche Personen tätig geworden sind, bedarf es deren Entbindungserklärung grundsätzlich nicht. Allein dadurch, dass sie für die juristische Person handelten, haben sie noch kein eigenes geschütztes Vertrauensverhältnis zu dem Berufsgeheimnisträger aufgebaut. Es existiert insbesondere kein allgemeiner Grundsatz, wonach ein Vertrauensverhältnis nur zwischen natürlichen Personen bestehen könne und eine effektive Dienstleistung des Berufsgeheimnisträgers voraussetze, dass sich ihm die Organwalter vorbehaltlos öffnen könnten.

5. Würde bei der Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht des Wirtschaftsprüfers neben dem Auftraggeber auch auf Dritte abgestellt, hätte das zur Konsequenz, dass es demjenigen, der die Dienstleistung eines Wirtschaftsprüfers in Anspruch nimmt und in dessen Interesse der Geheimnisträger tätig wird, versagt wäre, zur Wahrung seiner eigenen Belange eine Zeugenaussage zu ermöglichen. Zudem führte dies zu einem erweiterten Anwendungsbereich des eine Ausnahme von der Pflicht zur umfassenden Aufklärung der materiellen Wahrheit darstellenden Zeugnisverweigerungsrechts. Etwas anderes kommt nur in spezifisch gelagerten Sonderkonstellationen in Betracht, in denen der Dritte seinerseits in einer individuellen Vertrauensbeziehung zu dem Berufsgeheimnisträger steht.

6. Die für die Festsetzung eines Ordnungsgeldes erforderliche Schuld fehlt, wenn sich der Betroffene in einem unvermeidbaren Irrtum über die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens befand. Das kann der Fall sein, wenn ein Zeuge bei einer komplexen Rechtsfrage – zumal bei divergierenden Gerichtsentscheidungen und fehlender höchstrichterlicher Klärung – den Umfang seiner Zeugenpflicht nicht erkannt hat oder er nach sorgfältiger Prüfung durch einen anwaltlichen Beistand auf dessen Rat und mit vertretbarer Begründung das Zeugnis verweigert.


Entscheidung

185. BGH StB 49/20 - Beschluss vom 14. Januar 2021 (OLG Düsseldorf)
Verwerfung der Beschwerde gegen den Haftbefehl (dringender Tatverdacht; Überprüfung durch das Beschwerdegericht; Fluchtgefahr).
§ 112 StPO; § 304 StPO


Entscheidung

186. BGH 6 StR 238/20 - Beschluss vom 27. Januar 2021 (LG Magdeburg)
Ablehnungsgesuch bei Entscheidung über Revision im Beschlusswege; Anhörungsrüge (Fristbeginn); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung von Anwaltsverschulden); Gegenvorstellung (Statthaftigkeit bei gleichzeitiger Anhörungsrüge).
Art. 103 Abs. 1 GG; § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 44 Satz 1 StPO; § 356a StPO; § 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG


Entscheidung

187. BGH 6 StR 269/20 - Beschluss vom 13. Januar 2021 (LG Bückeburg)
Verwerfung der Revisionen als unbegründet
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

188. BGH 6 StR 320/20 - Beschluss vom 14. Januar 2021 (LG Rostock)
Härtefallausgleich in Zäsurfällen
§ 38 Abs. 2 StGB; § 55 Abs. 1 StGB


Entscheidung

189. BGH 6 StR 325/20 - Beschluss vom 26. Januar 2021 (LG Dessau-Roßlau)
Adhäsionsverfahren (Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes).
§ 345 Abs. 1 StPO; § 403 StPO; § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO


Entscheidung

190. BGH 6 StR 330/20 - Beschluss vom 12. Januar 2021 (LG Braunschweig)
Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss
§ 349 Abs. 2 StPO

Ein „Einspruch“ bzw. eine Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss ist regelmäßig

nicht statthaft, da ein derartiger Beschluss grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden kann (st. Rspr.).


Entscheidung

191. BGH 6 StR 399/20 - Beschluss vom 27. Januar 2021 (LG Lüneburg)
Divergenz zwischen der Urteilsformel in der Sitzungsniederschrift und dem Tenor in der Urteilsurkunde (authentischer Wortlaut der Urteilsformel; Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Verfahrensrüge).
§ 274 StPO; § 46 BZRG; § 47 BZRG


Entscheidung

192. BGH 6 StR 421/20 - Beschluss vom 27. Januar 2021 (LG Rostock)
Verwerfung der Revision als unbegründet
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

193. BGH 6 StR 439/20 - Beschluss vom 27. Januar 2021 (LG Regensburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

194. BGH 6 StR 442/20 - Beschluss vom 27. Januar 2021 (LG Bückeburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

195. BGH 6 StR 443/20 - Beschluss vom 27. Januar 2021 (LG Hildesheim)
Korrektur des Einziehungsbetrages durch den Senat
§ 354 Abs. 1 StPO analog


Entscheidung

196. BGH 6 StR 444/20 - Beschluss vom 26. Januar 2021 (LG Lüneburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

197. BGH 6 StR 446/20 - Beschluss vom 26. Januar 2021 (LG Cottbus)
Einziehung des Wertes von Taterträgen (mehrere Tatbeteiligte, Verfügungsgewalt, Gesamtschuldnerschaft, Kenntlichmachung im Urteilstenor); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang).
§ 64 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB


Entscheidung

198. BGH 6 StR 466/20 - Beschluss vom 28. Januar 2021 (LG Potsdam)
Verwerfung der Revision als unbegründet
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

199. BGH 6 StR 467/20 - Beschluss vom 13. Januar 2021 (LG Regensburg)
Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Revisionsbegründung).
§ 400 Abs. 1 StPO

Gemäß § 400 Abs. 1 StPO ist ein Nebenkläger nicht befugt, das Urteil mit dem Ziel anzufechten, dass eine andere Rechtsfolge der Tat verhängt wird oder der Angeklagte wegen einer Gesetzesverletzung verurteilt wird, die nicht zum Anschluss als Nebenkläger berechtigt. Deshalb bedarf seine Revision eines genauen Antrags oder einer Begründung, die deutlich macht, dass er eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts verfolgt.


Entscheidung

200. BGH 6 StR 468/20 - Beschluss vom 27. Januar 2021 (LG Magdeburg)
Einziehung (genaue Bezeichnung).
§ 74 StGB


Entscheidung

201. BGH 2 StR 124/20 - Beschluss vom 18. November 2020 (LG Bonn)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche Klammerwirkung der Bezahlung einer zuvor „auf Kommission“ erhaltenen Betäubungsmittelmenge).
§ 52 Abs. 1 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG


Entscheidung

202. BGH 2 StR 209/20 - Urteil vom 16. Dezember 2020 (LG Mühlhausen)
Vorsatz (Gewalteinwirkung auf Säuglinge: Gefährlichkeit des Schüttelns von Säuglingen als allgemein bekannte Tatsache; kein Vorsatzausschluss bei typischem affektiven Erregungszustand aufgrund eines schreienden Säuglings; Abgrenzung der Vorsatzformen); Zeugen (Würdigung der Aussagen sachverständiger Zeugen über Wertungen, Meinungen oder Schlussfolgerungen); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung bei einem freisprechenden Urteil).
§ 15 StGB; § 223 StGB; § 226 Abs. 1 StGB; § 48 StPO; § 261 StPO


Entscheidung

203. BGH 2 StR 241/20 - Beschluss vom 11. November 2020 (LG Bonn)
Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes (Vernehmung als Zeuge oder Sachverständiger in der Sache); Absetzungsfrist und Form des Urteils (Verhinderung an der Unterschrift aus Rechtsgründen: Gleichbehandlung eines aus dem Amt geschiedenen Berufsrichters und einer Person innerhalb der Gerichtsorganisation, die in einer bestimmten Sache keine richterlichen Funktionen mehr wahrnehmen darf); absolute Revisionsgründe (nicht fristgerechte Absetzung eines Urteils).
§ 22 Nr. 5 StPO; § 275 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 StPO; § 275 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 7 StPO


Entscheidung

204. BGH 2 StR 265/20 - Beschluss vom 12. Januar 2021 (LG Frankfurt am Main)
Bildung der Gesamtstrafe (notwendige Bestimmung der Tagessatzhöhe).
§ 54 Abs. 3 StGB


Entscheidung

205. BGH 2 StR 45/20 - Beschluss vom 12. Januar 2021
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unstatthaft.
§ 356a StPO


Entscheidung

206. BGH 2 StR 56/20 - Beschluss vom 15. Dezember 2020 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

207. BGH 2 StR 56/20 - Beschluss vom 15. Dezember 2020 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.


§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

208. BGH 2 StR 83/20 - Urteil vom 21. Oktober 2020 (LG Aachen)
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Beurteilungsgrundlage des Vorliegens eines der Eingangsmerkmale; Feststellung des konkreten Einflusses der Erkrankung auf das Verhalten in der jeweiligen Tatsituation).
§ 20 StGB; § 21 StGB


Entscheidung

209. BGH 2 StR 267/20 - Beschluss vom 2. Dezember 2020 (LG Köln)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachbesserung und Nachholung von Verfahrensrügen (Ausnahmerolle des Rechtsmittels).
Art. 103 Abs. 1 GG; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

210. BGH 2 StR 276/20 - Beschluss vom 1. Dezember 2020 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

211. BGH 2 StR 297/20 - Beschluss vom 16. Dezember 2020 (LG Meiningen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

212. BGH 2 StR 317/19 - Urteil vom 18. November 2020 (LG Erfurt)
Bestechlichkeit und Bestechung (Begriff der Diensthandlung: Maßstab, Abgrenzung zur Dienstausübung; Unrechtsvereinbarung; subjektiver Tatbestand); Abgabe von Betäubungsmitteln (Begriff der Abgabe; Vollendung der Tat bei Einschaltung eines Boten zur Übergabe von Betäubungsmitteln); Mitteilungspflichten bei der Verständigung.
§ 331 StGB; 332 StGB; § 333 StGB; § 334 StGB; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 243 Abs. 4 StPO


Entscheidung

213. BGH 2 StR 328/20 - Beschluss vom 19. Januar 2021 (LG Gießen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

214. BGH 2 StR 342/20 - Beschluss vom 20. Januar 2021 (LG Frankfurt am Main)
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unzulässig.
§ 356a Satz 2 StPO


Entscheidung

215. BGH 2 StR 347/20 - Beschluss vom 13. Januar 2021 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

216. BGH 2 StR 384/20 - Beschluss vom 1. Dezember 2020 (LG Köln)
Recht auf ein faires Verfahren (Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung: bezifferte Tenorierung des als vollstreckt geltenden Teils der Gesamtstrafe).
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK


Entscheidung

217. BGH 2 StR 407/20 - Beschluss vom 20. Januar 2021 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

218. BGH 2 StR 430/20 - Beschluss vom 19. Januar 2021 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

219. BGH 2 StR 587/19 - Urteil vom 26. August 2020 (LG Gießen)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit; ausufernde Anwendung des Zweifelssatzes).
§ 261 StPO

1. Das Revisionsgericht muss es grundsätzlich hinnehmen, wenn das Tatgericht einen Angeklagten freispricht, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht zu überwinden vermag. Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters (§ 261 StPO). Ihm obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen. Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind. Es kommt nicht darauf an, ob das Revisionsgericht angefallene Erkenntnisse anders gewürdigt oder Zweifel überwunden hätte. Vielmehr hat es die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung nähergelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre.

2. Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich allein darauf, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind. Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt. Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat. Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden.

3. Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung schließlich dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt worden sind. Voraussetzung für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt ist nicht eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende Gewissheit, sondern ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt.

4. Ebenso wie Einlassungen eines Angeklagten, für deren Richtigkeit es keine zureichenden Anhaltspunkte gibt und deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, nicht ohne Weiteres als unwiderlegt hinzunehmen und den Feststellungen zugrunde zu legen sind, nur weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt, ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat.


Entscheidung

220. BGH 2 ARs 300/20 2 AR 205/20 - Beschluss vom 2. Februar 2021
Ablehnungszeitpunkt (Ablehnungsgesuch bei abschließender Entscheidung im Beschlusswege).
§ 25 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

221. BGH 4 StR 139/20 - Beschluss vom 12. Januar 2021 (LG Kaiserslautern)
Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess zwischen Täter und Opfer: über Verteidiger vermittelte Kommunikation zwischen Täter und Opfer); besondere gesetzliche Milderungsgründe; Revisionsgründe (Beruhen des Urteils auf einer fehlerbehafteten Ablehnung der Strafmilderung).
§ 46a Nr. 1 StGB; § 49 Abs. 1 StGB: § 337 Abs. 1 StPO


Entscheidung

222. BGH 4 StR 249/20 - Beschluss vom 13. Januar 2021 (LG Stuttgart)
Adhäsionsverfahren (Bindung an die Parteianträge).
§ 308 Abs. 1 ZPO

Das Verbot des § 308 Abs. 1 ZPO, einer Partei zuzusprechen, was nicht beantragt ist, gilt auch im Adhäsionsverfahren. Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten. Zugleich kann im Revisionsverfahren die Beschränkung des Urteilsausspruchs unter Beseitigung dessen, was nicht beantragt war, erfolgen.


Entscheidung

223. BGH 4 StR 326/20 - Beschluss vom 12. Januar 2021 (LG Dessau-Roßlau)
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Eintritt einer konkreten Gefahr: Beruhen der konkreten Gefahr auf der Dynamik des Straßenverkehrs); Adhäsionsverfahren (Fälligkeit der Prozesszinsen).
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB


Entscheidung

224. BGH 4 StR 83/20 - Urteil vom 21. Januar 2021 (LG Zweibrücken)
Rechtsbeugung (Bewährungsüberwachung als Rechtssache; Merkmal der Beugung: normative Filterfunktion, Beschränkung auf elementare Rechtsverstöße, Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände; zweckgerichtete Ausübung von Ermessensnormen; heimliches Vorgehen); nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt.
§ 56e StGB; § 339 StGB; § 453 Abs. 1 Satz 2 StPO


Entscheidung

225. BGH 4 StR 337/20 - Urteil vom 21. Januar 2021 (LG Frankenthal)
Mord (Heimtücke: Arg- und Wehrlosigkeit, maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers, Fallgruppe des in eine Falle gelockten Opfers, Ausnutzungsbewusstsein); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit: überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit).
§ 211 Abs. 2 Var. 5 StGB; 261 StPO


Entscheidung

226. BGH 4 StR 386/20 - Beschluss vom 12. Januar 2021 (LG Paderborn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

227. BGH 4 StR 386/20 - Beschluss vom 12. Januar 2021 (LG Paderborn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

228. BGH 4 StR 409/19 - Beschluss vom 13. Januar 2021 (LG Münster)
Zustellungen an den Verteidiger (Unterrichtung des Beschuldigten: Nichtbeachtung kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör).
Art. 103 Abs. 1 GG; § 145a Abs. 3 StPO


Entscheidung

229. BGH 4 StR 411/20 - Beschluss vom 12. Januar 2021 (LG Bielefeld)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff des Handeltreibens: Eigennützigkeit beim Tilgen von Schulden; Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung: Berücksichtigung des Inverkehrgelangens der Betäubungsmittel); Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit).
§ 46 Abs. 3 StGB; § 30a Abs. 1 BtMG


Entscheidung

230. BGH 4 StR 468/20 - Beschluss vom 14. Januar 2021 (LG Münster)
Revisionsgründe (Beruhen des Urteils auf fehlenden Feststellungen zu Beginn und Dauer der Bewährungszeit bei strafschärfender Berücksichtigung der Tatbegehung unter laufender Bewährung).
§ 337 Abs. 1 StPO


Entscheidung

231. BGH 4 StR 481/20 - Beschluss vom 12. Januar 2021 (LG Hechingen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

232. BGH 4 StR 487/20 - Beschluss vom 3. Februar 2021 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

233. BGH 2 StR 152/20 - Beschluss vom 18. November 2020 (LG Hanau)
Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen: Wiedergabe der wesentlichen Angaben eines Belastungszeugen; Darlegung der Glaubhaftigkeit von auf den jeweiligen konkreten Einzelfall bezogenen Angaben; im Einzelfall erforderliche Darlegung der Gründe für eine Teileinstellung des Verfahrens); Grundsätze der Strafzumessung (Zulässigkeit von Strafzumessungserwägungen bei den Einzelstrafen oder nur der Gesamtstrafenbildung bei großem zeitlichen Abstand zwischen Taten).
§ 46 StGB; § 54 StGB; § 154 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO


Entscheidung

234. BGH 2 StR 280/20 - Beschluss vom 21. Januar 2021 (LG Aachen)
Voraussetzungen der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe (restriktive Auslegung und Anwendung des Zweifelssatzes).
§ 27 JGG


Entscheidung

235. BGH 2 StR 302/19 - Beschluss vom 2. Februar 2021 (LG Frankfurt am Main)
Transnationales „ne bis in idem“ (eigenständiger, autonom nach unionsrechtlichen Maßstäben auszulegender Tatbegriff).
Art. 54 SDÜ


Entscheidung

236. BGH 2 StR 351/20 - Beschluss vom 2. Februar 2021 (LG Marburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

237. BGH 2 StR 351/20 - Beschluss vom 2. Februar 2021
Bestellung eines Beistandes der Nebenklage (Fortwirkung über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens).
§ 397a Abs. 1 Nr. 2 StPO

Die Bestellung als Beistand des Neben- und Adhäsionsklägers wirkt über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fort und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz.


Entscheidung

238. BGH 2 StR 356/20 - Beschluss vom 4. Februar 2021 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

239. BGH 2 StR 358/20 - Beschluss vom 19. November 2020 (LG Frankfurt am Main)
Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne); Urkundenfälschung (Abgrenzung von Identitätstäuschung und Namenstäuschung).
§ 52 Abs. 1 StGB; § 53 Abs. 1 StGB; § 267 StGB; § 264 Abs. 1 StPO


Entscheidung

240. BGH 2 StR 48/20 - Beschluss vom 11. November 2020 (LG Darmstadt)
Urteil (Berichtigung der Urteilsformel nach Abschluss der mündlichen Urteilsverkündung: kein offensichtliches Schreib- bzw. Verkündungsversehen bei einer möglichen Verwechselung des in der Urteilsformel bezeichneten Tatbestandes).
§ 260 Abs. 1 StPO


Entscheidung

241. BGH 2 StR 368/20 - Beschluss vom 21. Januar 2021 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

242. BGH 2 StR 414/20 - Beschluss vom 20. Januar 2021 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

243. BGH 4 StR 151/20 - Beschluss vom 21. Oktober 2020 (LG Schwerin)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auswirkung der Aufhebung der Entscheidung über eine Maßregelanordnung auf die Feststellungen; Gefährlichkeitsprognose: Straftat von erheblicher Bedeutung, Maßstab der Störung des Rechtsfriedens); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsspezifische konkrete Gefahr; Beinahe-Unfall).
§ 63 StGB; § 315b StGB


Entscheidung

244. BGH 4 StR 244/20 - Beschluss vom 2. Februar 2021 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

245. BGH 4 StR 268/20 - Beschluss vom 16. Februar 2021 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

246. BGH 4 StR 316/20 - Beschluss vom 2. Februar 2021 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

247. BGH 4 StR 405/20 - Beschluss vom 21. Januar 2021 (LG Dortmund)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung: allein mündliche Ausführungen, nicht schriftliches Gutachten eines Sachverständigen).
§ 64 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

248. BGH 4 StR 474/20 - Beschluss vom 21. Januar 2021 (LG Kaiserslautern)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Rechtskraft der früheren Verurteilung als Voraussetzung für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung).
§ 53 StGB; § 54 StGB; § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB

Nach § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB sind die §§ 53 und 54 StGB auch dann anzuwenden, wenn ein rechtskräftig Verurteilter, bevor die gegen ihn erkannte Strafe vollstreckt, verjährt oder erlassen ist, wegen einer anderen Straftat verurteilt wird, die er vor der früheren Verurteilung begangen hat. Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung soll ein Angeklagter, der mehrere Straftaten begangen hat, die in verschiedenen Verfahren abgeurteilt worden sind, so gestellt werden, als wären alle Straftaten in einem Verfahren abgeurteilt worden; er soll nicht schlechter, aber auch nicht besser stehen, als ob alle Taten in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären. Durch das in diesem Verfahren verkündete Urteil wird eine Zäsur gebildet, sodass alle vor diesem Zeitpunkt begangenen Taten in die Gesamtstrafe einzubeziehen sind. Voraussetzung für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung ist jedoch die Rechtskraft der früheren Verurteilung.


Entscheidung

249. BGH 4 StR 519/19 - Beschluss vom 1. Dezember 2020 (LG Arnsberg)
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Öffentlichkeit eines Verkehrsraumes: Feldweg, der durch Fußgänger und Radfahrer genutzt werden darf, tatsächlich auch durch Kradfahrer genutzt wird); Grundsätze der Strafmessung (grundsätzlich strafschärfende Wirkung der tateinheitlichen Verwirklichung mehrerer Straftatbestände); Revisionsbegründung (Darlegung der den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen).


§ 46 StGB; § 315b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 5 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

250. BGH 4 StR 526/19 - Beschluss vom 16. Dezember 2020 (OLG Hamm)
BGHSt; Straßenverkehrsordnung; sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden (elektronischer Taschenrechner als elektronisches Gerät, das der Information dient oder zu dienen bestimmt ist).
§ 23 Abs. 1a StVO


Entscheidung

251. BGH 1 StR 120/20 - Urteil vom 13. Januar 2021 (LG Bielefeld)
Unzureichende Begründung einer Verfahrensrüge.
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

252. BGH 1 StR 143/20 - Beschluss vom 4. Februar 2021
Unzulässige Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

253. BGH 1 StR 158/20 - Beschluss vom 28. Oktober 2020 (LG Bochum)
Gefährliche Körperverletzung mittels einer lebensgefährlichen Behandlung (erforderliche abstrakte Lebensgefährlichkeit); Steuerhinterziehung (Kompensationsverbot: zulässige Verrechnung von Vor- und geschuldeter Umsatzsteuer).
§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 370 Abs. 1, Abs. 4 Satz 3 AO


Entscheidung

254. BGH 1 StR 185/20 - Urteil vom 26. November 2020 (LG Landshut)
Verwerfung der Revision
§ 349 Abs. 5 StPO


Entscheidung

255. BGH 1 StR 285/20 - Beschluss vom 25. November 2020 (LG Stuttgart)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

256. BGH 1 StR 285/20 - Beschluss vom 25. November 2020 (LG Stuttgart)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

257. BGH 1 StR 86/20 - Beschluss vom 22. Dezember 2020
Unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

258. BGH 1 StR 86/20 - Beschluss vom 22. Dezember 2020
Unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

259. BGH 1 StR 354/20 - Beschluss vom 12. November 2020 (LG Freiburg)
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr zu unterstellenden Beweistatsache mit weiteren aufklärungsbedürftigen Umständen).
§ 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 6, Abs. 6 Satz 1 StPO


Entscheidung

260. BGH 1 StR 379/20 - Beschluss vom 12. November 2020 (LG Kempten)
Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung einer ausländischen Verurteilung).
§ 55 StGB


Entscheidung

261. BGH 1 StR 391/20 - Beschluss vom 23. Dezember 2020 (LG Mannheim)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

262. BGH 1 StR 396/20 - Beschluss vom 27. Januar 2021 (LG Traunstein)
Strafzumessung (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung der Uneinsichtigkeit des Angeklagten).
§ 46 StGB


Entscheidung

263. BGH 1 StR 399/16 - Beschluss vom 18. Januar 2021
Bewilligung einer Pauschgebühr.
§ 51 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 RVG


Entscheidung

264. BGH 1 StR 404/20 - Beschluss vom 12. Januar 2021 (LG Cottbus)
Gesamtstrafenbildung (Nachteilsausgleich für im Ausland verhängte Strafen nur bei fiktiver Gesamtstrafenfähigkeit der ausländischen Verurteilung).
§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB

Bei allein aus inländischen Strafen zu bildenden Gesamtstrafen ist ein Angeklagter durch die unterbliebene Einbeziehung einer anderen Strafe nicht beschwert, wenn diese aufgrund ihrer Zäsurwirkung die Festsetzung zweier Gesamtstrafen erfordert und sich hieraus für den Angeklagten eine höhere Gesamtsanktion ergeben hätte. Nichts anderes kann gelten, wenn eine ausländische Strafe (fiktiv) ein solches Gesamtstrafübel bewirkt hätte.


Entscheidung

265. BGH 1 StR 445/20 - Beschluss vom 21. Dezember 2020 (LG Traunstein)
Strafzumessung (besondere Darstellungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen oder niedrigen Strafen).
§ 46 StGB; § 267 Abs. 2 Satz 1 StPO


Entscheidung

266. BGH 1 StR 448/20 - Beschluss vom 14. Januar 2021 (LG Waldshut-Tiengen)
Strafzumessung (unterlassene Erörterung einer Strafrahmenmilderung wegen Aufklärungshilfe).
§ 46 StGB; § 46b StGB; § 267 Abs. 2 Satz 1 StPO


Entscheidung

267. BGH 1 StR 451/20 - Beschluss vom 12. Januar 2021 (LG Landshut)
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot).
§ 46 Abs. 3 StGB


Entscheidung

268. BGH 1 StR 455/20 - Beschluss vom 13. Januar 2021 (LG Karlsruhe)
Einziehung von Taterträgen (Begriff des Erlangens: erforderliche Mitverfügungsgewalt, mittäterschaftliche Tatbeteiligung an sich nicht ausreichend).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB

Allein die mittäterschaftliche Tatbeteiligung belegt für sich betrachtet keine tatsächliche Verfügungsgewalt im Sinne von § 73 StGB. Einem Tatbeteiligten kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung nur dann zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll, und er diese auch tatsächlich hatte. Dabei genügt es, dass der Tatbeteiligte zumindest faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über den Vermögensgegenstand erlangte. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen konnte.


Entscheidung

269. BGH 1 StR 460/20 - Beschluss vom 13. Januar 2021 (LG Konstanz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

270. BGH 1 StR 476/20 - Beschluss vom 14. Januar 2021 (LG Traunstein)
Sexuelle Nötigung (Ausnutzen einer schutzlosen Lage: erforderliche Gesamtbetrachtung, Verhältnis zu den weiteren Tatbestandsalternativen: Tateinheit).
§ 177 Abs. 5 StGB


Entscheidung

271. BGH Ermittlungsrichter 1 BGs 42/21 (1 ARs 1/20) – Beschluss vom 29. Januar 2021
Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit eines Beweisantrags im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (Vorlage von Log-Dateien von E-Mail-Accounts von Mitarbeitern eines Bundesministeriums: keine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses).
Art. 10 Abs. 1 GG; Art. 44 Abs. 2 Satz 2 GG; § 17 Abs. 2, Abs. 4 PUAG


Entscheidung

272. BGH 6 StR 251/20 - Beschluss vom 16. Dezember 2020 (LG Hof)
Betrug (Betrug zur Sicherung einer zuvor begangenen Untreue: Schadensersatzanspruch aus Vortat als Vermögenswert, ausnahmsweise Strafbarkeit der Nachtat, keine strafmildernde Berücksichtigung des Charakters als Sicherungsbetrugs).
§ 263 Abs. 1 StGB; § 266 Abs. 1 StGB, § 46 StGB; § 78a StGB

1. Als eigenständiger Vermögenswert kann der Schadensersatzanspruch aus einer Vermögensstraftat Gegenstand einer nachfolgenden Vermögensschädigung sein.

2. Die Straflosigkeit einer Nachtat entfällt, wenn die Vortat nicht mehr verfolgbar ist (vgl. BGHSt 60, 188, 196, jeweils mwN).

3. Es stellt keinen Strafmilderungsgrund dar, wenn ein Betrug zur Sicherung eines bereits unrechtmäßig erlangten Vermögensvorteils begangen wurde, soweit durch den Sicherungsbetrug ein zusätzlicher Vermögensschaden eingetreten ist. Vielmehr dürfen verfahrensordnungsgemäß festgestellte verjährte oder eingestellte (Vor-)Taten grundsätzlich sogar strafschärfend berücksichtigt werden.


Entscheidung

273. BGH 6 StR 361/20 - Beschluss vom 2. Dezember 2020 (LG Nürnberg-Fürth)
Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 StGB


Entscheidung

274. BGH 6 StR 373/20 - Beschluss vom 16. Dezember 2020 (LG Weiden i. d. OPf.)
Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für Straftaten des Ehepartners eines nach Deutschland entsendeten Angehörigen der US-Streitkräfte. Artikel VII Abs. 1 NATO-Truppenstatut


Entscheidung

275. BGH 6 StR 392/20 - Beschluss vom 15. Dezember 2020 (LG Frankfurt (Oder))
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO