Redaktionelle Richtlinen der HRRS (Stand: Mai 2014)

I. Allgemeines

Stellen Sie uns Ihre Beiträge bitte in elektronischer Form - bevorzugt per E-Mail - zur Verfügung. Für die Texterfassung bitten wir darum, die Dateien in einem Microsoft Word-kompatiblen Format (.doc, .docx, .rtf) zu übermitteln.

Wir bitten Sie, für Ihren Beitrag die neuen Rechtschreibregeln zu verwenden und die Endkontrolle der Rechtschreibung Ihres Beitrags selbst vorzunehmen. Verzichten sie bitte auf eine manuelle Silbentrennung. Nutzen Sie bitte keine speziell angepassten Formatvorlagen für Ihren Text (z.B. automatische Nummerierungen). Halten Sie die Formatierung Ihres Textes so einfach wie möglich (Verzicht auf Einzüge, spezielle Schriftarten usw.).

II. Angaben für die Redaktion

Für die Annahme und Veröffentlichung Ihres Beitrags benötigt die Redaktion Folgendes:

Vorname(n), Nachname(n), akademische Titel, evt. Berufsbezeichnungen, evt. Wohn- bzw. Arbeitsort, und zwar genau so, wie Sie es in der Publikation aufgeführt haben möchten.

Hinweise zur Entstehung des Beitrages, Danksagungen etc. fügen Sie bitte in eine "Sternchenfußnote" ein, die Sie an den Autorennamen im Beitrag setzen.

III. Redaktionsschluss

Da die HRRS ist eine Online-Zeitschrift ist, können Beiträge im Vergleich zu klassischen Zeitschriften relativ schnell veröffentlicht werden. Redaktionsschluss ist regelmäßig der 5. des Monats für die Ausgabe des jeweiligen Monats. Senden Sie uns bitte Ihren Beitrag so früh wie möglich zu. So können wir noch rechtzeitig redaktionelle Änderungen vornehmen und Ihnen eine elektronische Druckfahne zusenden, anhand der Sie den Beitrag nochmals prüfen können.

IV. Allgemeine Richtlinien für die Texterfassung

Wir können es nicht leisten, bei allen Beiträgen umfangreiche Änderungen zur Einhaltung von Rechtschreibung und Formatierung durchzuführen. Bitte helfen Sie uns, indem Sie nachfolgende Richtlinien einhalten. Wir haben uns bei diesen auf das absolut Notwendigste beschränkt. Bitte bemühen Sie sich aber vor allem um Einheitlichkeit innerhalb Ihres Beitrages.

1. Fußnoten

Bei Aufsätzen und Anmerkungen sind die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur in Fußnoten zu erfassen. Bei Rezensionen sind die Verweise auf Literatur und Rechtsprechung direkt, eingeklammert im Text unterzubringen. Setzen Sie Fußnoten am Ende eines Satzes bitte nach dem Satzzeichen. Der Beginn einer Fußnote wird groß geschrieben. Am Ende einer Fußnote ist stets ein Punkt zu setzen. Beschränken Sie Fußnotenverweisungen auf das Notwendigste. Im Fall von a.a.O.-Verweisungen geben Sie immer die zugehörige Stelle an. Anstatt einer a.a.O.-Angabe können Sie auch einen Kurztitel angeben. Ist eine kurze, präzise Angabe (z.B. bei Zeitschriften) möglich, ist auf eine interne Verweisung zu verzichten. Folgeseiten werden durch ein Komma von der Anfangsseite getrennt, also z.B. nicht durch eine Klammer. Bei Zeitschriftenzitaten verwenden Sie bitte nicht die Abkürzung "S.". Diese ist in der HRRS Seitenangaben von Monographien vorbehalten. Mehrere Nachweise werden durch Semikolon abgetrennt:

1 Hebenstreit HRRS 2008, 172 ff.

2 Gaede, Fairness als Teilhabe - Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gemäß Art. 6 EMRK, 2007, S. 209 ff.

3 Hebenstreit HRRS 2008, 172, 175. [nicht: Hebenstreit oben Fn. 1, S. 175.]

4 Gaede a.a.O. (Fn. 2), S. 210. [nicht: Gaede a.a.O., S. 210.] oder Gaede, Fairness als Teilhabe (Fn. 2), S. 210.

5 Hebenstreit HRRS 2008, 172, 175; Gaede a.a.O. (Fn. 2), S. 212.

2. Hervorhebungen im Text

Unterstreichungen sind stets und Fettsetzungen regelmäßig unzulässig. Verwenden Sie für Hervorhebungen Kursivschrift. Eigennamen von natürlichen Personen sind immer kursiv zu setzen. Dies gilt nicht bei Bezeichnungen von Gerichtsurteilen z.B. beim EGMR. Bei Institutionen wie Gerichten, Unternehmen usw. erfolgt keine Kursivsetzung.

Buermeyer HRRS 2007, 24 ff.

BGH GS StV 2006, 19 ff. = HRRS 2005 Nr. 871.

EGMR Wieser und BICOS Beteiligungen GmbH v. Österreich, Urteil vom 16. Oktober 2007, § 22 = HRRS 2008 Nr. 72.

3. Angabe der HRRS-Nr. bei Entscheidungen

Bitte geben Sie mindestens beim ersten Zitat auch die HRRS-Nr. an, die einer von Ihnen zitierten Entscheidung zukommt. Solche Nummern gibt es ab dem Jahr 2004. Vgl. auch die Beispiele unter 2.

4. Abkürzungen und Daten

Beschränken Sie bitte Abkürzungen auf die allgemein gebräuchlichen. Im Falle eines Datums schreiben Sie bitte die Zahl des Tages ohne führende Null und den Monat aus.

a.A., z.B., u.U., m.w.N.

19. Juli 2007

5. Gliederung und Überschriften bei Aufsätzen und Anmerkungen

Aufsätze sind stets zu gliedern und die einzelnen Abschnitte mit möglichst kurzen und prägnanten Überschriften zu versehen. Verwenden Sie folgende Gliederungssystematik. Beachten Sie, dass die Ebene 0 nur für sehr umfangreiche Aufsätze verwendet werden soll.

(Ebene 0: A.)

Ebene 1: I.

Ebene 2: 1.

Ebene 3: a)

Ebene 4: aa)

Ebene 4: (1)

Auch Anmerkungen haben bei der HRRS eine Überschrift. In einer Zwischenüberschrift ist die Entscheidung mit ihrer HRRS-Nr. zu benennen. Auch wenn Sie die Anmerkung unproblematisch knapp verfassen können, sind Gliederungen und Zwischenüberschriften möglich und erwünscht.

6. Zitierweise

a) Normen

Jeder Bestimmung ist ihre Norm am Ende beizufügen, auf eine Kurzschreibweise der Absätze (I, II …) ist möglichst zu verzichten:

Art. 19 Abs. 4 GG [nicht: GG Art. 19 Abs. 4]

§ 356a StPO [nicht: § 356 a StPO]

Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK [Leerzeichen nach lit. beachten!]

§ 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB

§ 16 Abs. 1 S. 1 StGB

§ 354 Abs. 1a StPO

b. Rechtsprechung

Entscheidungen sind jeweils sowohl mit der Seite zu zitieren, auf welche die Entscheidung beginnt, als auch mit der Seite, die konkret in Bezug genommen wird (es sei denn, beide Seitenangaben sind identisch). Nach der Gerichtsbezeichnung wird kein Komma gesetzt. Bei BGH-Entscheidungen ist es erwünscht, wenn neben einer Parallel-Fundstelle auch die Fundstelle in der HRRS angegeben wird.

Publiziert (auch ausserhalb der HRRS):

Publiziert: BGHSt 51, 1, 10 = HRRS 2006 Nr. 313.

BGH NJW 2006, 522 = HRRS 2006 Nr. 100.

Nur in der HRRS publiziert:

BGH 2 StR 223/07, Beschluss v. 20. Juni 2007 = HRRS 2007 Nr. 784 oder nur

BGH HRRS 2007 Nr. 784.

EGMR:

Es sind Datum und Parteibezeichnung anzugeben, ggf. auch eine Parallel-Fundstelle:

EGMR Wieser und BICOS Beteiligungen GmbH v. Österreich, Urteil vom 16. Oktober 2007, § 22 = HRRS 2008 Nr. 72 = forumpoenale 2008, 463 ff. m. Anm. Schlegel

Später: EGMR, Wieser und BICOS Beteiligungen GmbH v. Österreich (Fn. X), HRRS 2008 Nr. 72, § 22

c. Literatur

Bei der Erstnennung eines Werks sind alle bibliographisch notwendigen Angaben aufzunehmen und in nachfolgenden Nennungen ist dann auf die Erstnennung Bezug zu nehmen. Der Autorenname wird - sofern es sich nicht um eine Zeitschrift handelt - durch ein Komma vom Titel getrennt. Jahresangaben setzen Sie bitte in Klammern nach dem Titel bzw. der Auflage des Werkes. Wir sehen es dabei als selbstverständlich an, dass Sie aktuelle Auflagen verwenden. Namen von Autorinnen und Autoren sind kursiv zu setzen, Herausgeber nur, wenn kein Autor benannt ist. Weist ein Werk Randnummern auf, ist nach diesen zu zitieren, andernfalls nach Seiten. Bezieht sich ein Zitat auf mehrere Randnummern oder Seiten, ist dies durch f. oder ff. (mit Punkt) kenntlich zu machen.

Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. (2008), § 255 Rn. 10 (aber Hebenstreit HRRS 2008, 172 ff. [ohne Komma!])

Waltós, in: Festschrift für Eser (2005), S. 1057 ff.

Bernsmann, in: Goldbach (Hrsg.), Der Deal mit dem Recht. Absprachen im Strafprozess (2004), S. 21. [später: Bernsmann, a.a.O. (Fn. 10), S. 22].

d) Beiträge aus Zeitschriften

Grundsätzlich sind hier immer die erste Seite und die Seite, die zitiert wird zu nennen. Auf die Nennung von Titeln ist zu verzichten. Nach dem Autorennamen wird kein Komma gesetzt. Auf interne Verweisungen ist zu verzichten.

Dahs NJW 1996, 1192 f.

Dahs NJW 1996, 1192, 1193.

7. Rezensionen

Der eigentlichen Rezension ist ein Vorspann mit den bibliographischen Angaben des zu besprechenden Werks voranzustellen: Autorin/Autor respektive Herausgeberin/Herausgeber (jeweils mit Vornamen und Familiennamen), vollständiger Titel des Werks inklusive einem eventuellen Untertitel und einer Reihe, gegebenenfalls Auflage, Verlag, Erscheinungsort und -jahr, ISBN, Seitenzahl, Ladenpreis. Nach dem Rezensionstext machen Sie bitte die hier unter oben II. beschriebenen Angaben zum Autor.

Bernd Hecker: Europäisches Strafrecht, 2. Aufl., Springer Verlag, Berlin/Heidelberg/New York 2007, ISBN: 978-3-540-48364-9, 552 S., 24,95 EUR.

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Akad. Rat. Dr. Sascha Mikolajczyk, Kiel