HRR-Strafrecht zitieren: HRRS

Wenn Sie die HRRS oder Entscheidungen aus unserer Datenbank zitieren wollen, empfehlen wir die folgende Zitierweisen:

Aufsätze / Anmerkungen aus der PDF-Ausgabe: Autor/in, HRRS Jahr, Seite z.B. Rübenstahl, HRRS 2003, 210

Neuere Entscheidungen aus der Datenbank: Gericht, HRRS Jahr Nr. HRRS-Nummer (ggf. Randnummer der Web-Version) z.B. BVerfG HRRS 2006 Nr. 1, Rn. X

Ältere Entscheidungen aus der Datenbank: Gericht, Aktenzeichen und Datum, HRRS Datenbank, Randnummer (der Web-Version) z.B. BVerfG, 2 BvR 153/03 v. 25. 7. 2003, HRRS-Datenbank, Rn. X

Soweit ein vollständiger Link möglich ist, freuen wir uns, wenn Sie beim erstmaligen Zitat folgende Erläuterung aufnehmen: HRRS bezieht sich auf die Online-Zeitschrift für Strafrecht, (http://www.hrr-strafrecht.de).