HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Oktober 2022
23. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)


Entscheidung

862. BVerfG 2 BvR 54/22 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 29. Juli 2022 (LG Zwickau)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen erkennungsdienstliche Maßnahmen (Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; umfassender Schutz auch offenkundiger Daten; Einschränkung des Grundrechts zum Schutz des öffentlichen Interesses; gesetzliche Begrenzung der Informationserhebung und -verwendung; strikte Zweckbindung; Anfangsverdacht als Voraussetzung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; konkrete Notwendigkeit für den Zweck des Strafverfahrens; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit); Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung (Graffiti; Geeignetheit der Maßnahme; unzulässige Abnahme von Fingerabdrücken bei fehlenden daktyloskopischen Spuren; keine Notwendigkeit von Fotoaufnahmen bei Identifizierung anhand vorhandenen Bildmaterials; Differenzierung zwischen Zwecken des Erkennungsdienstes und des Strafverfahrens).
Art. 1. Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 81b Alt. 1 StPO; § 81b Alt. 2 StPO; § 152 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 303 Abs. 2 StGB


Entscheidung

863. BVerfG 2 BvR 1630/21 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 22. Juli 2022 (OLG Hamm / LG Bochum)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Art und Weise einer Urinkontrolle im Strafvollzug (Suchtmittelkontrolle; Urinabgabe unter Aufsicht unter Entblößung des Genitals als schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht; Intimsphäre des Gefangenen; Erfordernis der Benennung einer Rechtsgrundlage; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; einvernehmliche Punktion der Fingerbeere zur Blutabnahme als milderes Mittel; gerichtliche Überprüfung der Frequenz beobachteter Urinkontrollen; Anspruch des Gefangenen auf besondere Rücksichtnahme bei Beeinträchtigung des Schamgefühls; verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Urinkontrollen jedenfalls bei konkreten Anhaltspunkten für einen Betäubungsmittelkonsum des Gefangenen).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 56 StVollzG; § 43 StVollzG NRW; § 65 StVollzG NRW


Entscheidung

864. BVerfG 2 BvR 1814/21 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 28. Juli 2022 (LG Regensburg)
Prozesskostenhilfe für die Anfechtung einer Weitergabe von Gesundheitsdaten eines Strafgefangenen (Rechtsschutzgleichheit im Strafvollzug; überspannte Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; effektiver Rechtsschutz; Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach dem Strafvollzugsgesetz; Begriff der Maßnahme; mögliche Verletzung von Rechten des Gefangenen; Recht auf informationelle Selbstbestimmung).
Art. 1. Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 109 StVollzG; § 120 Abs. 2 StVollzG; § 114 ZPO


Entscheidung

865. BGH 1 StR 103/22 - Urteil vom 9. August 2022 (LG Baden-Baden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

866. BGH 1 StR 107/22 - Beschluss vom 30. August 2022 (LG München I)
Einstellung des Verfahrens wegen Tod des Angeklagten.
§ 206a Abs. 1 StPO


Entscheidung

867. BGH 1 StR 108/22 - Beschluss vom 28. Juli 2022 (LG Stuttgart)
Bemessung der Jugendstrafe (zwingende Berücksichtigung des Erziehungsgedanken); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose).
§ 18 Abs. 2 JGG; § 64 StGB


Entscheidung

868. BGH 1 StR 119/22 - Beschluss vom 9. August 2022 (LG Ulm)
Wirksame Rücknahme der Revision (Weiterleitung durch die Staatsanwaltschaft).
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 341 Abs. 1 StPO


Entscheidung

869. BGH 1 StR 124/22 - Beschluss vom 26. Juli 2022 (LG München I)
Unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a Abs. 1 StPO


Entscheidung

870. BGH 1 StR 127/22 - Beschluss vom 29. Juni 2022 (LG Stuttgart)
Heimtückemord (Arg- und Wehrlosigkeit: Voraussetzungen).
§ 211 StGB


Entscheidung

871. BGH 1 StR 3/21 - Beschluss vom 4. Mai 2022 (LG München I)
BGHSt; Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei Geltendmachung einer Forderung bei nicht gefestigter Rechtslage; Inhalt von Erklärungen innerhalb eines Zivilprozesses, Umfang der zivilprozessualen Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht bei Einreden); Versuch (unmittelbares Ansetzen bei mehraktigen Tatbeständen).
§ 263 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 22 StGB; § 15 AGG; § 138 Abs. 1 ZPO


Entscheidung

872. BGH 1 StR 8/22 - Beschluss vom 22. August 2022 (LG München II)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

873. BGH 1 StR 130/22 - Beschluss vom 29. Juni 2022
Vorlageverfahren zum EuGH; nachträgliche Berücksichtigung einer in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ergangenen Verurteilung bei Überschreitung des zulässigen Höchstmaß für eine Freiheitstrafe durch eine fiktive Einbeziehung der ausländischen Verurteilung (Gleichbehandlungsgebot; Härteausgleich: erforderliche Darlegung im Urteil).
Art. 267 Abs. 3 AEUV; Art. 3 Abs. 1, Abs. 5 Rahmenbeschluss 2008/675/JI; § 53 StGB; § 55 StGB; § 267 Abs. 3 StPO


Entscheidung

874. BGH 1 StR 138/21 - Beschluss vom 4. Mai 2022 (LG München I)
Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei Geltendmachung einer Forderung bei nicht gefestigter Rechtslage; Inhalt von Erklärungen innerhalb eines Zivilprozesses, Umfang der zivilprozessualen Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht bei Einreden); Versuch (unmittelbares Ansetzen bei mehraktigen Tatbeständen).
§ 263 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 22 StGB; § 15 AGG; § 138 Abs. 1 ZPO

1. Welcher Inhalt ein (ausdrücklichen oder konkludenten) (Täuschungs-)Erklärung zukommt, bestimmt sich ganz wesentlich durch den Empfängerhorizont und die Erwartungen der Beteiligten. In aller Regel muss der Inhalt konkludenter Kommunikation deshalb auch unter Bezugnahme auf die Verkehrsanschauung und den rechtlichen Rahmen bestimmt werden, von denen die Erwartungen der Kommunikationspartner ersichtlich geprägt sind. Bei der Ermittlung des Erklärungswertes eines konkreten Verhaltens sind sowohl faktische als auch normative Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 51, 165 Rn. 20 mwN).

2. Danach kann auch in der Geltendmachung einer Forderung, auf die kein Anspruch besteht, eine schlüssige Täuschung über Tatsachen liegen. Denn der Verkehr erwartet in diesem Zusammenhang vor allem eine wahrheitsgemäße Darstellung, soweit die Tatsache wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs ist und der Adressat sie aus seiner Situation nicht ohne Weiteres überprüfen kann (vgl. BGHSt 65, 110 Rn. 22). Die Annahme einer schlüssigen Täuschung setzt voraus, dass mit dem Einfordern einer Leistung ein Bezug zu einer unzutreffenden Tatsachenbasis hergestellt oder das Vorliegen eines den Anspruch begründenden Sachverhalts behauptet wird. Wann der Rechtsverkehr der Geltendmachung einer Forderung schlüssig zugleich die Behauptung bestimmter anspruchsbegründender Tatsachen beimisst, ist Tatfrage.

3. Findet Kommunikation – wie in einem zivil- und arbeitsgerichtlichen Verfahren – im Rahmen eines geregelten Verfahrens statt, wird der für die Frage des Vorliegens einer Täuschungshandlung maßgebliche Empfängerhorizont durch die diesem Verfahren zugrunde liegenden Vorschriften bestimmt. Für den Zivilprozess hat der Gesetzgeber in § 138 ZPO im Interesse einer geordneten Rechtspflege geregelt, dass die Prozessparteien subjektiv wahrhaftig im Sinne eines Verbots wissentlicher Falschangaben die tatsächlichen Umstände behaupten und bestreiten müssen. Diese Wahrheitspflicht besteht als echte Pflicht gegenüber dem Gericht und dem Gegner. Deshalb erwarten die Beteiligten in einem zivil- oder arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit – nicht anders als das zur Entscheidung berufene Gericht – einen Sachvortrag, der den Vorgaben des § 138 ZPO entspricht.

4. Das Wahrheits- und Vollständigkeitsgebot des § 138 ZPO verlangt, dass von Amts wegen zu prüfende rechtsvernichtende Einwendungen offenzulegen sind. Gleichzeitig untersagt § 138 ZPO grundsätzlich nur bewusst falschen und unvollständigen Vortrag; insoweit bildet die zivilprozessuale Wahrheitspflicht die Grenze der Strafbarkeit des Angeklagten.

5. Das Wahrheitsgebot des § 138 Abs. 1 ZPO gilt zwar für alle Verfahren der Zivilprozessordnung und alle Verfahrensabschnitte, nicht jedoch für die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen. Die Verkehrsauffassung und die Sicht des Empfängerhorizonts im außergerichtlichen Bereich vermag die Vorschrift deshalb nicht maßgeblich zu prägen.

6. Zwar genügt es regelmäßig zur Überschreitung der für den Versuchsbeginn maßgeblichen Schwelle, wenn ein Täter bereits ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes verwirklicht hat. Dies gilt allerdings nicht ohne Ausnahme. Handelt es sich bei einem Betrug um ein mehraktiges Geschehen, so ist erst diejenige Täuschungshandlung maßgeblich, die nach der Vorstellung des Täters den Getäuschten unmittelbar zur irrtumsbedingten Vermögensverfügung bestimmen und den Vermögensschaden herbeiführen soll; entscheidend ist, ob die Täuschung ohne weitere wesentliche Zwischenschritte in die angestrebte Vermögensverschiebung mündet oder diese nur vorbereitet.


Entscheidung

875. BGH 1 StR 154/22 - Beschluss vom 27. Juli 2022 (LG Heidelberg)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit bei Überschneidung der Ausführungshandlungen hinsichtlich unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 52 Abs. 1 StGB


Entscheidung

876. BGH 1 StR 156/22 - Beschluss vom 30. Juni 2022 (LG München I)
Erweitere Einziehung von Taterträgen (keine Einziehung von Surrogaten)

§ 73a Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB


Entscheidung

877. BGH 1 StR 165/22 - Urteil vom 9. August 2022 (LG Traunstein)
Verwerfung der Revision als unbegründet.


§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

878. BGH 1 StR 176/22 - Beschluss vom 30. Juni 2022 (LG Ulm)
Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche Begründung im Urteil).
§ 66a Abs. 2 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO


Entscheidung

879. BGH 1 StR 185/22 - Beschluss vom 30. Juni 2022 (LG München II)
Strafzumessung (vorherige Straffreiheit des Angeklagten).
§ 46 StGB


Entscheidung

880. BGH 1 StR 187/22 - Beschluss vom 22. August 2022 (LG Stuttgart)
Einziehung (Einziehung von Zahlungen durch die Tat bereicherter Dritter an den Täter als Tatertrag: kausaler Zurechnungszusammenhang).
§ 73 Abs. 1 StGB

Für die Einziehung von Zahlungen durch die Tat bereicherter Dritter an den Täter nach § 73 Abs. 1 StGB genügt ein kausaler und mittelbarer Zurechnungszusammenhang zwischen Tat und Zahlung.


Entscheidung

881. BGH 1 StR 194/22 - Beschluss vom 9. August 2022 (LG Ellwangen (Jagst))
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Berücksichtigung nicht verfahrensgegenständlicher Taten).
§ 63 StGB


Entscheidung

882. BGH 1 StR 223/22 - Beschluss vom 23. August 2022 (LG Traunstein)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

883. BGH 1 StR 224/22 - Beschluss vom 28. Juli 2022 (LG Hechingen)
Notwehr (Notwehrprovokation)

§ 32 StGB


Entscheidung

884. BGH 1 StR 252/22 - Beschluss vom 23. August 2022 (LG Augsburg)
Adhäsionsverfahren.
§ 403 Abs. 1 StPO


Entscheidung

885. BGH 1 StR 270/22 - Beschluss vom 23. August 2022 (LG Mannheim)
Strafzumessung (Grenze des zulässigen Verteidigungsverhaltens: Behauptung einer Notwehrlage); Rücktritt vom Versuch bei Nichtvollendung der Tat ohne Zutun des Täters (ernsthaftes Bemühen um Vollendungsverhinderung).
§ 46 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB


Entscheidung

886. BGH 1 StR 438/21 - Beschluss vom 13. Juli 2022 (LG Bochum)
Betrug (Betrug zu Lasten der SOKA Gerüstbau: erforderliche Feststellungen zur Tarifbindung, Rückwirkungsverbot hinsichtlich nachträglicher Anordnung der Beitragspflicht).
Art. 103 Abs. 2 GG; § 263 Abs. 1 StGB; § 15 Abs. 1 SokaSiG2


Entscheidung

887. BGH 1 StR 439/21 - Urteil vom 28. Juli 2022 (LG Schwerin)
Subventionsbetrug (Begriff der subventionserheblichen Tatsache: erforderliche Darstellung der Angaben im Subventionsantrag im Urteil); Abgrenzung Sachverständiger und sachverständiger Zeuge.
§ 264 Abs. 1, Abs. 8 Nr. 1 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 85 StPO


Entscheidung

888. BGH 1 StR 460/21 - Beschluss vom 26. Januar 2022 (LG Bielefeld)
Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Täter-Opfer-Ausgleich: Anwendbarkeit auf Wettbewerbs- und Geschäftsherrenalternative; Tateinheit bei fortgesetzten Bestechungszahlungen); Strafzumessung (Uneinsichtigkeit des Angeklagten als Strafschärfungsgrund).
§ 299 StGB aF, § 299 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 StGB nF; § 46 Abs. 1 StGB; § 53 StGB; § 46 StGB


Entscheidung

889. BGH 1 StR 502/21 - Beschluss vom 13. Juli 2022 (LG Bochum)
Betrug (Betrug zu Lasten der SOKA Gerüstbau: erforderliche Feststellungen zur Tarifbindung, Rückwirkungsverbot hinsichtlich nachträglicher Anordnung der Beitragspflicht).
Art. 103 Abs. 2 GG; § 263 Abs. 1 StGB; § 15 Abs. 1 SokaSiG2


Entscheidung

890. BGH 3 StR 112/22 - Beschluss vom 12. Juli 2022 (LG Mönchengladbach)
Verweisung an das zuständige Gericht.
§ 355 StPO


Entscheidung

891. BGH 3 StR 113/22 - Beschluss vom 28. Juni 2022 (LG Bad Kreuznach)
Verwerfung der Gegenvorstellung gegen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

892. BGH 3 StR 114/22 - Beschluss vom 29. Juni 2022 (LG Koblenz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

893. BGH 3 StR 121/22 - Beschluss vom 12. Juli 2022 (LG Mönchengladbach)
Verbindung von Strafsachen (örtliche und sachliche Zuständigkeit; Vereinbarung der beteiligten Gerichte).
§ 4 StPO

Die Verbindung von Strafsachen, die nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit betrifft, kann nicht durch eine Vereinbarung der beteiligten Gerichte nach § 13 Abs. 2 Satz 1 StPO vorgenommen werden. Eine solche Verbindung kann vielmehr in den Fällen, in denen die verschiedenen Gerichte nicht alle zu dem Bezirk des

ranghöheren gehören, gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO nur durch Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts herbeigeführt werden.


Entscheidung

894. BGH 3 StR 123/22 - Beschluss vom 28. Juni 2022 (LG Oldenburg)
Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers bei Verurteilung wegen Mordes.
§ 400 StPO


Entscheidung

895. BGH 3 StR 126/22 - Beschluss vom 26. Juli 2022 (LG Koblenz)
Aufrechterhaltung der Feststellungen (Strafzumessung; Entscheidung über minder schweren Fall).
§ 353 Abs. 2 StPO


Entscheidung

896. BGH 3 StR 136/22 - Beschluss vom 29. Juni 2022 (LG Koblenz)
Abgrenzung von täterschaftlichem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Beihilfe (Drogenkurier; untergeordnete Bedeutung; erhebliche Tätigkeiten; weisungsgebundene Transporttätigkeit).
§ 29 BtMG; § 25 StGB; § 27 StGB


Entscheidung

897. BGH 3 StR 88/22 - Beschluss vom 28. Juni 2022 (LG Oldenburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

898. BGH 3 StR 142/22 - Beschluss vom 28. Juni 2022 (LG Mönchengladbach)
Quälen und rohes Misshandeln von Schutzbefohlenen (Konkurrenzen; Zusammenfassung mehrerer Handlungen zu einer einheitlichen Tat); Adhäsionsanspruch.
§ 225 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 406 StPO


Entscheidung

899. BGH 3 StR 170/22 - Beschluss vom 29. Juni 2022 (LG Koblenz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

900. BGH 3 StR 172/22 - Beschluss vom 28. Juni 2022 (LG Koblenz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

901. BGH 3 StR 189/22 - Beschluss vom 12. Juli 2022 (LG Aurich)
Fehlende Erörterung möglicher Gesamtstrafenbildung mit Vorverurteilungen.
§ 55 StGB


Entscheidung

902. BGH 3 StR 193/22 - Beschluss vom 26. Juli 2022 (LG Duisburg)
Amphetamin als Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit; Einziehung.
§ 29 BtMG; § 73 StGB; § 74 StGB


Entscheidung

903. BGH 3 StR 295/21 - Urteil vom 15. Juni 2022 (OLG Celle)
BGHSt; Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen bei Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (für die Tatdurchführung erhaltene Gegenstände; Rangfolge; Exklusivität; Absicht zur Vornahme weiterer Beteiligungsakte; einheitliches Gesamtgeschehen).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 74 Abs. 1 Var. 2 StGB; § 74c StGB; § 129a Abs. 1 StGB


Entscheidung

904. BGH 3 StR 390/21 - Urteil vom 20. Juli 2022 (LG Duisburg)
BGHR; Einziehung von im Rahmen unerlaubt betriebener Bankgeschäfte gewährten Darlehensrückzahlungen als Tatobjekte (Abgrenzung zu Taterträgen; Exklusivität).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 74 Abs. 2 StGB; § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG; § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG; § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG


Entscheidung

905. BGH 3 StR 403/20 - Beschluss vom 28. Juni 2022 (LG Lübeck)
Kriminelle Vereinigung bei Betrieb eines sog. „Hawala-Banking-Systems“ (Organisationsstrukturen; übergeordnetes gemeinsames Interesse; Gesamtwürdigung); Erbringung von Zahlungsdiensten ohne Erlaubnis (Mittäterschaft; eine Tat im Rechtssinne bei wiederholter Erbringung innerhalb eines einheitlichen Betriebes); Einziehung (Tatmittel; Taterträge; Wertersatz).
§ 129 Abs. 2 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 52 StGB; § 73 StGB; § 74 StGB; § 63 Abs. 1 Nr. 4 ZAG; § 10 Abs. 1 Satz 1 ZAG: § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG


Entscheidung

906. BGH 3 StR 452/20 - Beschluss vom 26. Juli 2022 (LG Dresden)
Erfolgloser Rechtsbehelf gegen die Kostenentscheidung.
§ 304 StPO


Entscheidung

907. BGH 3 StR 453/21 - Beschluss vom 31. Mai 2022 (LG Wuppertal)
Rechtsfehlerhaft angeordnete erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen.
§ 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB


Entscheidung

908. BGH 3 StR 453/21 - Beschluss vom 31. Mai 2022 (LG Wuppertal)
Absehen von der Einziehung des Wertes von Taterträgen.
§ 421 Abs. 1 Nr. 2 StPO


Entscheidung

909. BGH 3 StR 455/21 - Urteil vom 14. Juli 2022 (LG Oldenburg)
Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden zur Schuldangemessenheit eines vorgeschlagenen Strafrahmens auch ohne Verständigung; transparenter und kommunikativer Verhandlungsstil; keine Zustimmung der Staatsanwaltschaft; Übereinstimmung von vorgeschlagener und ausgeurteilter Strafe; Indizien für informelle Absprache; Protokoll; Mitteilungspflicht; Rügevorbringen).
§ 257c StPO; 243 Abs. 4 StPO; § 273 Abs. 1a StPO


Entscheidung

910. BGH 3 StR 501/21 - Beschluss vom 29. Juni 2022 (LG Duisburg)
Erpresserischer Menschenraub im Zwei-Personen-Verhältnis (Sichbemächtigen; stabile Bemächtigungslage).
§ 239a StGB


Entscheidung

911. BGH 3 ARs 9/22 - Beschluss vom 10. August 2022


Unzulässiger allgemeiner Antrag des Verurteilten auf Wiederaufnahme des Verfahrens.
§ 33a StPO


Entscheidung

912. BGH 5 StR 12/22 - Beschluss vom 5. Juli 2022 (LG Itzehoe)
Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugen als Aufgabe des Tatgerichts (regelmäßig keine Hinzuziehung von Sachverständigen erforderlich); Erstreckung der Beweisaufnahme auf geladene Personen gemäß dem Inhalt der Ladung (Sachverständiger; Zeuge).
§ 244 StPO; § 245 Abs. 1 StPO


Entscheidung

913. BGH 5 StR 15/22 - Beschluss vom 2. August 2022 (LG Berlin)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

Für die Verwirklichung des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG genügt es nicht, dass der Täter die Schusswaffe oder den sonstigen Gegenstand bei einem künftigen Teilakt des Handeltreibens mit sich führen will. Entscheidend ist vielmehr, dass der Täter bei einem bereits erfolgten Einzelakt des Handeltreibens Zugriff auf den Gegenstand hatte.


Entscheidung

914. BGH 5 StR 23/22 - Beschluss vom 2. August 2022 (LG Berlin)
Eigene Entscheidung des Revisionsgerichts in der Sache.
§ 354 StPO


Entscheidung

915. BGH 5 StR 27/22 - Beschluss vom 19. Juli 2022 (LG Leipzig)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; letzte tatrichterliche Entscheidung zur Schuld- oder Straffrage).
§ 55 StGB

Zäsurwirkung entfaltet gemäß § 55 Abs. 1 StGB das Urteil in dem früheren Verfahren, in dem die zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten. Das kann auch ein Berufungsurteil sein, wobei nicht entgegensteht, dass die Berufung auf den Strafausspruch beschränkt war. Denn für die Auslegung der Worte „vor der früheren Verurteilung begangen“ kommt es auf die letzte tatrichterliche Entscheidung zur Schuld- oder Straffrage an; relevant ist daher sogar eine bloße Entscheidung über die Bildung einer Gesamtstrafe, wenn sie aufgrund einer tatgerichtlichen Verhandlung ergangen ist.


Entscheidung

916. BGH 5 StR 31/22 - Beschluss vom 5. Juli 2022 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

917. BGH 5 StR 47/22 - Beschluss vom 3. August 2022 (LG Hamburg)
Unterbrechung der Hauptverhandlung (Fortsetzungstermin; Verhandlung zur Sache; Verfahrensfragen; unvorhersehbare Ereignisse; Entscheidung über die Unterbrechung des Verfahrens); Selbstleseverfahren(Bezeichnung von Urkunden; umfangreiche Konvolute; Identifizierbarkeit).
§ 229 StPO; § 249 StPO


Entscheidung

918. BGH 5 StR 53/22 - Beschluss vom 5. Juli 2022 (LG Kiel)
Verwerfung von Antrag auf Wiedereinsetzung und nicht fristgerechter Revision.
§ 44 StPO; § 341 Abs. 1 StPO


Entscheidung

919. BGH 5 StR 62/22 - Beschluss vom 3. August 2022 (LG Itzehoe)
Erfordernis umgehender Mitteilung an den Angeklagten nach einem Verständigungsgespräch.
§ 243 Abs. 4 StPO


§ 243 Abs. 4 S. 2 StPO verlangt regelmäßig – mit Blick auf die vom Gesetz bezweckte Transparenz des Verständigungsverfahrens – eine umgehende Information des Angeklagten nach einem Verständigungsgespräch (hier verneint bei Mitteilung am Ende des auf das Gespräch folgenden Verhandlungstages).


Entscheidung

920. BGH 5 StR 75/22 - Beschluss vom 8. August 2022 (LG Berlin)
Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Konsum berauschender Mittel).
§ 64 StGB


Entscheidung

921. BGH 5 StR 80/22 - Beschluss vom 5. Juli 2022 (LG Lübeck)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

922. BGH 5 StR 101/22 - Beschluss vom 16. August 2022 (LG Hamburg)
Darlegungspflichten des Revisionsführers bei der Verfahrensrüge (Negativtatsachen).
§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO


Entscheidung

923. BGH 5 StR 106/22 - Beschluss vom 2. August 2022 (LG Bremen)
Änderung des Einziehungsausspruchs.
§ 73 StGB


Entscheidung

924. BGH 5 StR 109/22 - Beschluss vom 20. Juli 2022 (LG Dresden)
Verfahrenshindernis wegen fehlendem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
§ 206a StPO; § 63 StGB


Entscheidung

925. BGH 5 StR 110/22 - Beschluss vom 21. Juni 2022 (LG Kiel)
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Vermischung von Aspekten der Strafzumessung und Aussetzung zur Bewährung.
§ 46 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 56 StGB


Entscheidung

926. BGH 5 StR 131/22 - Beschluss vom 16. August 2022 (LG Berlin)
Korrektur der Einziehungsentscheidung durch das Revisionsgericht.
§ 354 StPO


Entscheidung

927. BGH 5 StR 137/22 - Beschluss vom 21. Juni 2022 (LG Dresden)


Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

928. BGH 5 StR 141/22 - Beschluss vom 29. Juli 2022
Gewährung von Prozesskostenhilfe an den Nebenkläger.
§ 397a Abs. 2 S. 1 StPO


Entscheidung

929. BGH 5 StR 90/22 - Beschluss vom 5. Juli 2022 (LG Hamburg)
Verabredung zum Verbrechen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einziehung von Taterträgen (durch die Tat erlangter Vermögenswert).
§ 73 StGB; § 30 Abs. 2 StGB; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG


Entscheidung

930. BGH 5 StR 141/22 - Beschluss vom 8. August 2022 (LG Leipzig)
Unzulässige Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

931. BGH 5 StR 153/22 - Beschluss vom 30. August 2022 (LG Berlin)
Besitz von Dopingmitteln in nicht geringer Menge zum Eigendoping.
§ 4 Abs. 1 Nr. 3 AntiDopG; § 2 Abs. 3 AntiDopG


Entscheidung

932. BGH 5 StR 163/22 - Beschluss vom 5. Juli 2022 (LG Hamburg)
Änderung des Schuldspruchs.
§ 260 StPO


Entscheidung

933. BGH 5 StR 167/22 - Beschluss vom 17. August 2022 (LG Hamburg)
Aufklärungshilfe.
§ 46b StGB


Entscheidung

934. BGH 5 StR 189/22 - Urteil vom 18. August 2022 (LG Leipzig)
Nichterörterung eines besonders schweren Falles des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
§ 176 StGB a.F.


Entscheidung

935. BGH 5 StR 201/22 - Beschluss vom 30. August 2022 (LG Bremen)
Korrektur der Einziehungsentscheidung.
§ 73 StGB


Entscheidung

936. BGH 5 StR 203/22 - Urteil vom 3. August 2022 (LG Leipzig)
Polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts als bestimmender Strafzumessungsgrund zugunsten des Angeklagten bei Verurteilung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (engmaschige und lückenlose Überwachung; Sicherstellung; Ausschluss der Rechtsgutsgefahr).
§ 29 BtMG; § 46 StGB


Entscheidung

937. BGH 5 StR 331/21 - Beschluss vom 7. Juni 2022 (LG Flensburg)
Verwerfung der Revision als unzulässig.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

938. BGH 5 StR 398/21 - Beschluss vom 12. Mai 2022 (LG Dresden)
BGHSt; Unwirksamkeit eines per einfacher E-Mail angebrachten Strafantrags (elektronische Dokumente; Schriftform; Papierform; Lockerungen; Unterschrift; qualifizierte elektronische Signatur; Ausdruck; Schriftverkehr zwischen Behörden).
§ 32a StPO; § 158 Abs. 2 StPO


Entscheidung

939. BGH 5 StR 464/21 - Beschluss vom 24. Mai 2022 (LG Hamburg)
Verurteilung auf alternativer Tatsachengrundlage (unechte Wahlfeststellung; Anforderungen am die Überzeugungsbildung bezüglich der verschiedenen Geschehensabläufe); Darstellung der Ergebnisse von molekulargenetischen Untersuchungen in den Urteilsgründen (DNA-Mischspur).
§ 1 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO


Entscheidung

940. BGH 5 StR 509/21 - Beschluss vom 22. Juni 2022 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unzulässig.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

941. BGH 5 ARs 14/22 5 AR (VS) 11/22 - Beschluss vom 6. Juli 2022
Unzulässigkeit der Beschwerde.
§ 394 StPO


Entscheidung

942. BGH 5 ARs 17/22 5 AR (VS) 14/22 - Beschluss vom 5. Juli 2022
Verwerfung der Beschwerde als unzulässig.
§ 394 StPO


Entscheidung

943. BGH 5 ARs 7/22 5 AR (VS) 5/22 - Beschluss vom 21. Juni 2022
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig.
§ 29 EGGVG


Entscheidung

944. BGH 5 ARs 8/22 5 AR (VS) 6/22 - Beschluss vom 21. Juni 2022
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig.
§ 29 EGGVG


Entscheidung

945. BGH 5 ARs 9/22 5 AR (VS) 7/22 - Beschluss vom 21. Juni 2022
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig.
§ 29 EGGVG


Entscheidung

946. BGH 5 ARs 18/22 5 AR (VS) 15/22 - Beschluss vom 21. Juni 2022
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig.
§ 29 EGGVG


Entscheidung

947. BGH 5 ARs 19/22 5 AR (VS) 16/22 - Beschluss vom 19. Juli 2022
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde.
§ 29 EGGVG


Entscheidung

948. BGH AK 21/22 - Beschluss vom 22. Juni 2022
Keine Erforderlichkeit einer Haftprüfung.
§ 121 StPO


Entscheidung

949. BGH AK 22/22 - Beschluss vom 22. Juni 2022 (OLG Frankfurt am Main)


Keine Erforderlichkeit der Haftprüfung.
§ 121 StPO


Entscheidung

950. BGH AK 25/22 - Beschluss vom 4. August 2022 (OLG Düsseldorf)
Fortdauer der Untersuchungshaft.
§ 112 StPO


Entscheidung

951. BGH AK 26/22 - Beschluss vom 4. August 2022 (Kammergericht)
Fortdauer der Untersuchungshaft.
§ 112 StPO


Entscheidung

952. BGH StB 32/22 - Beschluss vom 26. Juli 2022 (OLG Stuttgart)
Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit.
§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB


Entscheidung

953. BGH 6 StR 100/22 (alt: 6 StR 280/20) (alt: 6 StR 199/21) - Urteil vom 24. August 2022 (LG Dessau-Roßlau)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Bindung des Tatgerichts.
§ 63 StGB; § 358 Abs. 1 StPO


Entscheidung

954. BGH 6 StR 109/22 (alt: 6 StR 60/21) - Urteil vom 24. August 2022 (LG Saarbrücken)
DNA-Spur, DNA-Mischspur; Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit; Berücksichtigung lediglich abstrakt-theoretischer, für den Angeklagten günstiger Möglichkeiten).
§ 261 StPO


Entscheidung

955. BGH 6 StR 122/22 - Beschluss vom 23. August 2022 (LG Rostock)
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Umfang hinterzogener Lohnsteuer: maßgebliche Lohnsteuerklasse).
§ 266a StGB; § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV; § 39c EstG


Entscheidung

956. BGH 6 StR 196/22 - Beschluss vom 12. Juli 2022 (LG Saarbrücken)
Einziehung des Wertes von Taterträgen; Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes (Zahlungen zur Schadenswiedergutmachung an den Geschädigten; Teilleistung eines gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz haftenden Mittäters an den Geschädigten).
§ 73 StGB; § 73c StGB; 73e Abs. 1 StGB; § 366 BGB

Die Teilleistung eines gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz haftenden Mittäters an den Geschädigten bewirkt nicht stets nach § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB eine Verringerung der Einziehungsschuld auch des anderen Tatbeteiligten. Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung von § 366 Abs. 2 BGB.


Entscheidung

957. BGH 6 StR 201/22 - Beschluss vom 23. August 2022 (LG Braunschweig)
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 44 Satz 1 StPO; § 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

958. BGH 6 StR 215/22 - Beschluss vom 12. Juli 2022 (LG Lüneburg)
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet.
§ 356a StPO


Entscheidung

959. BGH 6 StR 52/22 - Urteil vom 7. September 2022 (LG Würzburg)
Lebensgefährliche Insulingaben einer Altenpflegehelferin; kein versuchtes Tötungsdelikt (bedingter Vorsatz: voluntatives Element); gefährliche Körperverletzung.
§ 211 StGB; § 212 StGB; § 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 StGB


Entscheidung

960. BGH 6 StR 79/22 - Beschluss vom 9. August 2022 (LG Saarbrücken)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

961. BGH 6 StR 216/22 - Beschluss vom 28. Juni 2022 (LG Dessau-Roßlau)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Betäubungsmittelabhängigkeit, soziale Gefährlichkeit, Beschaffungskriminalität).
§ 64 StGB

Die Annahme sozialer Gefährlichkeit kommt nach ständiger Rechtsprechung auch dann in Betracht, wenn ein Angeklagter Taten der Beschaffungskriminalität begeht.


Entscheidung

962. BGH 6 StR 227/21 - Urteil vom 14. Juli 2022 (LG Stendal)
"Verfüllung der Tongrube Vehlitz"; unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen; Unerlaubtes Betreiben von Anlagen (Inhalt behördlich erteilter Genehmigungen: erklärter Willen der Genehmigungsbehörde, verbindliche Auslegungsgrundsätze); falsche uneidliche Aussage (Verjährung, Verjährungsbeginn: Abschluss der Vernehmung; Parlamentarischer Untersuchungsausschuss); Verfahrenshindernis anderweitiger Rechtshängigkeit (dieselbe prozessuale Tat); Einziehung von Taterträgen (Zahlungen als Gegenleistung für rechtswidriges Handeln; Provisionen und sonstige Vergütungen); Besetzungsrüge (Verhinderung des Hauptschöffen, Einrücken des Hilfsschöffen; Ermessensspielraum, Willkürkontrolle).
§ 326 Abs. 1 Nr. 4a StGB aF; § 327 Abs. 2 Nr. 3 StGB aF; § 330 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Nr. 4 StGB aF; § 153 StGB; § 73 Abs. 1 StGB; § 78a Satz 1 StGB; 78c Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; § 229 StPO; § 264 StPO; § 338 Nr. 1 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; § 133 BGB; § 157 BGB


Entscheidung

963. BGH 6 StR 228/22 - Beschluss vom 14. Juni 2022 (LG Hannover)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Krypto-Messengerdienst „EncroChat“ (lückenhafte Beweiswürdigung: Darstellung der Nachrichteninhalte, Kommunikation mittels Codewörtern).
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 249 Abs. 2 StPO; § 261 StPO


Entscheidung

964. BGH 6 StR 232/22 - Beschluss vom 28. Juni 2022 (LG Stade)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Grenzwert der nicht geringen Menge: keine Addition der Wirkstoffgehalte bei mangelnder

Bewertungseinheit); Grundsätze der Strafzumessung (keine Strafschärfung wegen Fehlens eines Milderungsgrundes).
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 46 StGB


Entscheidung

965. BGH 6 StR 237/22 - Beschluss vom 12. Juli 2022 (LG Lüneburg)
Bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen: kein Handeltreiben).
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

Nach dem Gesetzeswortlaut wird von der Qualifikationsnorm des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG eine Einfuhr nur erfasst, wenn mit den Drogen nicht Handel getrieben werden soll („ohne Handel zu treiben“). Anderenfalls ist die Einfuhr in nicht geringer Menge unselbständiger Teilakt des bewaffneten Handeltreibens. Eine andere Beurteilung ist nicht deshalb gerechtfertigt, weil der Angeklagte nicht bereits beim Erwerb, sondern erst bei der Einfuhr eine „Waffe“ bei sich führt.


Entscheidung

966. BGH 6 StR 244/22 - Beschluss vom 10. August 2022 (LG Hannover)
Gefährliche Körperverletzung; Notwehr; lückenhafte Beweiswürdigung (Erforderlichkeit der Wiedergabe von Zeugenaussagen im Urteil); widersprüchliche Beweiswürdigung.
§ 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 StGB; § 213 Alt. 1 StGB; § 32 StGB


Entscheidung

967. BGH 6 StR 248/22 - Beschluss vom 15. Juli 2022 (LG Lüneburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

968. BGH 6 StR 251/22 - Beschluss vom 12. Juli 2022 (LG Weiden i. d. OPf.)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

969. BGH 6 StR 254/22 - Beschluss vom 10. August 2022 (LG Würzburg)
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 44 Satz 1 StPO; § 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

970. BGH 6 StR 262/22 - Beschluss vom 13. Juli 2022 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

971. BGH 6 StR 264/22 - Beschluss vom 10. August 2022 (LG Verden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

972. BGH 6 StR 267/22 - Beschluss vom 6. September 2022 (LG Potsdam)
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet.
§ 356a StPO


Entscheidung

973. BGH 6 StR 273/22 - Beschluss vom 10. August 2022 (LG Rostock)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

974. BGH 6 StR 274/22 - Beschluss vom 6. September 2022 (LG Magdeburg)
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Einzelstrafen und Gesamtstrafenbildung: durch mehrere Taten herbeigeführte Folgen; Doppelverwertungsverbot).
§ 176 StGB; § 176a StGB; § 46 Abs 2, Abs. 3 StGB


Entscheidung

975. BGH 6 StR 280/22 - Beschluss vom 9. August 2022 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

976. BGH 6 StR 285/22 - Beschluss vom 6. September 2022 (LG Nürnberg-Fürth)
Versuchte gefährliche Körperverletzung (Rücktrittshorizont).
§ 224 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB; § 22 StGB; § 24 Abs. 1 StGB


Entscheidung

977. BGH 6 StR 288/22 - Beschluss vom 23. August 2022 (LG Braunschweig)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

978. BGH 6 StR 294/22 - Beschluss vom 6. September 2022 (LG Cottbus)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

979. BGH 6 StR 307/22 - Beschluss vom 24. August 2022 (LG Potsdam)
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz Verfahrenshindernisses aufgrund Todes des Angeklagten (sonstige dem ordnungsgemäßen Abschluss des Verfahrens dienliche gerichtliche Entscheidung; Rechtssicherheit, Rechtsklarheit; Rechtsstaatsprinzip, Unschuldsvermutung); Verfahrenseinstellung; Strafverfolgungsentschädigungsgesetz (Ausschluss der Entschädigung.)
§ 44 Satz 1 StPO; § 206a StPO; § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG

Ein durch den Tod des Angeklagten eingetretenes Verfahrenshindernis schließt nur eine Sachentscheidung aus. Sonstige dem ordnungsgemäßen Abschluss des Verfahrens dienliche gerichtliche Entscheidungen sind – auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit und -klarheit – durch das Versterben des Angeklagten nicht ausgeschlossen. Vielmehr kann es ein Gebot der im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Unschuldsvermutung sein, die Rechtskraft und die sich hieraus ergebenden Kosten- und sonstigen Folgen nicht von Zufällen abhängig zu machen. Hierfür ist auch die in § 467 Abs. 1 StPO zum Ausdruck kommende Wertung des Gesetzgebers beachtlich.


Entscheidung

980. BGH 6 StR 470/21 - Urteil vom 18. Mai 2022 (LG Saarbrücken)
Versuchter Totschlag; unzureichende Prüfung der Schuldfähigkeit.
§ 212 Abs. 1 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB


Entscheidung

981. BGH 6 StR 519/21 - Urteil vom 10. August 2022 (LG Hannover)
Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Urkundenfälschung; gewerbsmäßiges Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen; gewerbsmäßige Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen; Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Darstellung im Urteil: Anforderungen an die Urteilsgründe).
§ 96 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG; § 267 Abs. 1 StGB, § 276 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB; § 276a StGB; § 275 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO

Wird ein Angeklagter aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, so müssen nach Mitteilung des Anklagevorwurfs zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen festgestellt werden, die das Tatgericht für erwiesen hält. Auf dieser Grundlage ist in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen zusätzlichen Feststellungen nicht getroffen werden können. Nur dadurch wird das Revisionsgericht in die Lage versetzt, nachprüfen zu können, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht.


Entscheidung

982. BGH 3 StR 11/22 – Urteil vom 14. Juli 2022 (LG Koblenz)
Sachlich-rechtliche Anforderungen an Beweiswürdigung (Tatgericht; revisionsgerichtliche Prüfung; lückenhaft, widersprüchlich oder unklar; Verstoß gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze; überspannte Anforderungen; Zweifelsgrundsatz; Gesamtschau aller Beweisergebnisse); unerlaubter Besitz von Waffen (Mitbesitz).
§ 52 WaffG; § 261 StPO

1. Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts. Es kommt nicht darauf an, ob das Revisionsgericht angefallene Erkenntnisse anders gewürdigt oder Zweifel überwunden hätte.

2. Eine Beweiswürdigung ist aber etwa dann rechtsfehlerhaft, wenn sie schon von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, z.B. hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht oder nur eine von mehreren gleich naheliegenden Möglichkeiten erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn eine nach den Feststellungen naheliegende Schlussfolgerung nicht gezogen wird, ohne dass konkrete Gründe angeführt sind, die dieses Ergebnis stützen können.

3. Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind. Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente hinweggeht, ist rechtsfehlerhaft.

4. Dass die Auseinandersetzung mit eingestellten Taten im Urteil erforderlich ist, wenn sie beweismäßige Relevanz für die abgeurteilten Taten entfalten, ist in der Rechtsprechung für Verurteilungsfälle anerkannt. Nichts Anderes kann für Fallkonstellationen gelten, in denen es nach teilweiser Einstellung zu einem Freispruch im Übrigen kommt.

5. § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG bzw. § 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a WaffG umfasst tatbestandsmäßig auch die Modalität des Mitbesitzes, sodass ein Alleinbesitz bzw. die Feststellung der Zuordnung einer Waffe allein zum Angeklagten nicht erforderlich ist.


Entscheidung

983. BGH 3 StR 11/22 - Beschluss vom 14. Juli 2022 (LG Koblenz)
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mittäterschaft (keine Aufnahme der „gemeinschaftlichen“ Begehung in den Urteilstenor).
§ 25 Abs. 2 StGB; § 43 Abs. 2 StPO; 345 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

984. BGH 3 StR 130/22 – Beschluss vom 29. Juni 2022 (LG Kleve)
Einziehung von Taterträgen bei Marktmanipulation (erlangtes Etwas; informations- und handlungsgestützte Marktmanipulation; Wertsteigerung; Verkaufserlös; Veräußerungsgewinn); Kostenentscheidung nach § 473 Abs. 4 StPO (Teilerfolg bei Revision gegen die Anordnung von Wertersatzverfall).
§ 73 StGB aF; § 20a Abs. 1 WpHG aF; § 38 Abs. 2 WpHG aF; 39 Abs. 1 WpHG aF; § 24 Abs. 1 BörsG aF; § 354 Abs. 1 StPO; § 465 Abs. 2 StPO; § 473 Abs. 4 StPO


Entscheidung

985. BGH 3 StR 141/22 - Beschluss vom 26. Juli 2022 (LG Duisburg)
Einbruchsdiebstahl in dauerhaft genutzte Privatwohnung (Einbrechen; Konkurrenzverhältnis zu schwerem Bandendiebstahl; Idealkonkurrenz; Tenorierung); Einziehung des Wertes von Taterträgen (gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Tatbeteiligter; Kennzeichnung im Urteilstenor); Verschlechterungsverbot nach § 358 StPO.
§ 73 StGB; § 73c StGB; 243 StGB; 244 Abs. 4 StGB; § 358 StPO


Entscheidung

986. BGH 3 StR 181/21 - Beschluss vom 18. Mai 2022 (LG Duisburg)
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an Urteil über dieselbe Tat gegen andere Beteiligte; Rechtsprechung des EGMR; Entscheidungsfrist im Ablehnungsverfahren); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Nachholung von Verfahrensrügen; Postlaufzeiten); Revisionsbegründungsschrift (Übernahme des Textes von Mitangeklagten); Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (Anforderungen an die Bandenabrede; Mitwirkung von Bandenmitgliedern).
§ 30a Abs. 1 BtMG; § 24 StPO; § 29 Abs. 3 StPO; § 44 StPO; § 338 Nr. 3 StPO; § 345 StPO; Art. 6 Abs. 1 EMRK


Entscheidung

987. BGH 3 StR 187/22 – Beschluss vom 10. August 2022 (OLG Düsseldorf)
Kriegsverbrechen gegen Personen (Tenorierung; Konkurrenzen mit Mord und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Tateinheit; Klarstellungsfunktion).


§ 8 Abs. 1 VStGB; § 52 StGB; § 129a StGB; § 129b StGB; § 211 StGB; § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO


Entscheidung

988. BGH 3 StR 206/22 - Beschluss vom 9. August 2022 (LG Kleve)
Einfuhr von Betäubungsmitteln (Wirkstoffgehalt; nicht geringe Menge bei Bromdimethoxyphenethylamin, BDMPEA).
§ 30 BtMG; §105 JGG


Entscheidung

989. BGH 3 StR 213/22 - Beschluss vom 9. August 2022 (LG Duisburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

990. BGH 3 StR 214/22 - Beschluss vom 9. August 2022 (LG Wuppertal)
Absehen von der Einziehung aus prozessökonomischen Gründen.
§ 421 Abs. 1 Nr. 3 StPO


Entscheidung

991. BGH 3 StR 215/22 - Beschluss vom 9. August 2022 (LG Düsseldorf)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

992. BGH 3 StR 217/22 - Beschluss vom 10. August 2022 (LG Koblenz)
Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (mittlere Gefährlichkeit von Amphetamin); Einziehung des Wertes von Taterträgen (gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Tatbeteiligter; Kennzeichnung im Urteilstenor).
§ 29a BtMG; § 30 BtMG; § 46 StGB; § 73c StGB


Entscheidung

993. BGH 3 StR 253/22 - Beschluss vom 23. August 2022 (LG Duisburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

994. BGH 3 StR 500/21 - Beschluss vom 9. August 2022 (OLG Celle)
Konkurrenzen (Tateinheit; Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; Terrorismusfinanzierung; mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland).
§ 52 StGB; § 89a StGB; § 89c StGB; § 129a StGB; § 129b StGB


Entscheidung

995. BGH 3 BGs 293/19 2 BJs 967/18-5 Beschluss vom 12. September 2019)
Erinnerung gegen Festsetzung nach § 55 RVG (Ersatz von Auslagen für Kopien und Ausdrucke; Darlegungs- und Beweisleist im Auslagenerstattungsverfahren).
§ 2 Abs. 2 Satz 1 RVG; § 56 Abs. 1 RVG; Nr. 7000 Ziffer 1 lit. a) VV-RVG


Entscheidung

996. BGH StB 35/22 - Beschluss vom 25. August 2022 (OLG Düsseldorf)
Verteidigerwechsel (terminliche Verhinderung eines Verteidigers; Beschleunigungsgebot; Beurteilungsspielraum des Vorsitzenden).
§ 143a StPO; § 144 StPO


Entscheidung

997. BGH StB 37/22 - Beschluss vom 25. August 2022
Erfolgreiche Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr).
§ 112 StPO; § 116 StPO


Entscheidung

998. BGH 2 StR 111/22 - Beschluss vom 30. August 2022 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

999. BGH 2 StR 151/22 - Beschluss vom 21. Juni 2022 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1000. BGH 2 StR 207/22 - Beschluss vom 14. September 2022 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet .
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1001. BGH 2 StR 252/22 - Beschluss vom 17. August 2022 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1002. BGH 2 StR 271/22 - Beschluss vom 30. August 2022 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1003. BGH 2 StR 47/22 - Beschluss vom 28. Juni 2022 (LG Aachen)
Einziehung (Betäubungsmitteldelikte: Bestimmtheit der Einziehungsanordnung; Sicherungseinziehung: Ermessen; Charakter einer Nebenstrafe; Strafzumessungsentscheidung); Strafzumessung (Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern: bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe, Gesamtbetrachtung, geringeres Gewicht einer Sicherungseinziehung).
§ 33 BtMG; § 74b StGB; § 74 StGB; § 46 StGB

Wird dem Täter ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert auf der Grundlage (auch) von § 74 Abs. 1 StGB entzogen, ist dies ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen, mag dem auch bei einer (zugleich) auf § 74b StGB gestützten Einziehung, bei der der Sicherungszweck im Vordergrund steht, geringeres Gewicht zukommen.


Entscheidung

1004. BGH 2 StR 49/22 - Urteil vom 22. Juni 2022 (LG Gießen)
Strafzumessung (Strafmilderungsgrund: Verzicht auf Herausgabe der sichergestellten Gegenstände, Untersuchungshaft, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse, pandemiebedingten Einschränkungen); Anrechnung (Untersuchungshaft).
§ 46 StGB; § 51 StGB


Entscheidung

1005. BGH 2 StR 49/22 - Beschluss vom 22. Juni 2022 (LG Gießen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1006. BGH 2 StR 317/21 - Beschluss vom 3. Februar 2022 (LG Frankfurt am Main)
Rücktritt (unbeendeter Versuch: Abgrenzung vom beendeten Versuch, Rücktrittshorizont, keine Vorstellung über die Folgen des Tuns, Maßgeblichkeit des subjektiven Vorstellungsbilds, mehraktiges Geschehen, letzte zu dem Gesamtgeschehen gehörende Handlung, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, Feststellung gedanklicher Indifferenz, Zweifelssatz).
§ 24 StGB


Entscheidung

1007. BGH 2 StR 354/20 - Beschluss vom 30. September 2021 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1008. BGH 2 StR 354/20 - Beschluss vom 30. September 2021 (LG Aachen)
Beweiswürdigung; Vergewaltigung (Unfähigkeit zur Bildung eines entgegenstehenden Willens: Vorliegen, Beurteilung des Zustands des Tatopfers, entsprechende Anwendung der Grundsätze zu den Fragen der Bewusstseinsstörung und der schweren anderen seelischen Störung eines Täters, Gesamtbetrachtung, Unfähigkeit zur Bildung jeglichen natürlichen Willens; tatbestandsausschließende Zustimmung der geschützten Person: natürlicher Wille, aus objektiver Sicht kein vernünftiger Zweifel, Versicherung, Feststellung, Verhältnis zwischen Täter und Opfer, moralische Bewertung des Willen der Person nicht bedeutsam).
§ 261 StPO; § 177 StGB


Entscheidung

1009. BGH 2 StR 511/21 - Urteil vom 22. Juni 2022 (LG Marburg)
Verminderte Schuldfähigkeit (schwere andere seelische Störung); Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessensspielraum: frühkriminelle Hangtäter, Sicherungsverwahrung nur in Ausnahmefällen, strenge Anforderungen, Haltungsänderung mit Fortschreiten des Lebensalters, günstige Prognose, denkbare positive Veränderungen, eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit).
§ 21 StGB; § 66 StGB


Entscheidung

1010. BGH 2 StR 530/21 - Beschluss vom 20. Juli 2022 (LG Aachen)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (formgerechte Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags: Mitteilung des Zeitpunktes des Erhalts der Kenntnis des Angeklagten von der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung von Amts wegen).
§ 45 StPO


Entscheidung

1011. BGH 2 StR 562/21 - Urteil vom 6. Juli 2022 (LG Darmstadt)
Geldstrafe (Festsetzung der Tagessatzhöhe: Gesamtfreiheitsstrafe); Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; minder schwerer Fall; Schuldumfang: Erörterungsmangel).
§ 40 StGB; § 46 StGB; § 29a BtMG


Entscheidung

1012. BGH 2 ARs 1/21 2 AR 7/21 - Beschluss vom 18. August 2021
Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof; Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen.
§ 13a StPO; § 7 StGB


Entscheidung

1013. BGH 2 ARs 66/22 2 AR 40/22 - Beschluss vom 26. April 2022
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (örtliche Zuständigkeit in Jugendsachen: Umzug des Angeklagten, keine abgabehindernden Erschwernisse für das Verfahren, keine erhebliche Verzögerung der Verfahren zu besorgen).
§ 42 JGG; § 108 JGG


Entscheidung

1014. BGH 2 ARs 187/22 2 AR 79/22 - Beschluss vom 8. Juni 2022
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Streit: mindestens zwei noch anfechtbare Entscheidungen erforderlich).
§ 14 StPO


Entscheidung

1015. BGH 2 ARs 77/22 2 AR 43/22 - Beschluss vom 26. April 2022
Verbindung rechtshängiger Strafsachen durch das gemeinschaftliche obere Gericht.
§ 4 StPO


Entscheidung

1016. BGH 2 ARs 96/22 2 AR 27/22 - Beschluss vom 24. Mai 2022
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, Befasstsein, abschließende Entscheidung der Sache).
§ 14 StPO; § 462a StPO


Entscheidung

1017. BGH 4 StR 30/22 - Beschluss vom 16. März 2022 (LG Detmold)
Urteilsgründe (Beweiswürdigung: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, besondere Anforderungen an die Begründung und Darstellung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung, Angaben des Geschädigten, entscheidender Teil der Aussage, keine einzelnen Angaben, frühere Aussagen des Zeugen, Konstanzanalyse).
§ 267 StPO

Im Rahmen einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation zum eigentlichen Tatgeschehen gelten besondere Anforderungen an die Begründung und Darstellung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung, wenn das Tatgericht seine Überzeugung allein auf die Angaben der Geschädigten stützt. Um dem Revisionsgericht in einem solchen Fall die sachlich-rechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen, ist der entscheidende Teil der Aussage des einzigen Belastungszeugen in Form einer geschlossenen Darstellung in den Urteilsgründen wiederzugeben; grundsätzlich nicht ausreichend sind einzelne, aus dem Zusammenhang der Aussage gerissene Angaben. Die Darstellung

hat auch vorangegangene, frühere Aussagen des Zeugen zu umfassen, denn anderenfalls kann das Revisionsgericht nicht überprüfen, ob das Tatgericht eine fachgerechte Konstanzanalyse vorgenommen und Abweichungen zutreffend gewichtet hat.


Entscheidung

1018. BGH 4 StR 36/22 - Beschluss vom 25. Mai 2022 (LG Bielefeld)
Erlaubnistatbestandsirrtum (Voraussetzungen; Unterbringungsanordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus); Notwehrexzess (Voraussetzungen: keine Putativnotwehr, nicht schon jedes Angstgefühl, Affekt nicht die alleinige Ursache für die Überschreitung der Grenze der Notwehr; Unterbringung nach § 63 StGB; Notwehrprovokation: schuldhafte Provokation, Einschränkung des Notwehrrechts); gefährliche Körperverletzung.
§ 224 StGB; § 32 StGB; § 16 StGB; § 33 StGB


Entscheidung

1019. BGH 4 StR 50/22 - Beschluss vom 7. Juli 2022 (LG Arnsberg)
Strafzumessung (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: keine strafschärfende Berücksichtigung fehlenden Betäubungsmittelkonsums; Doppelverwertungsverbot); erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern; Einziehung von Taterträgen.
§ 46 Abs. 3 StGB; § 73a StGB; § 73 StGB; § 29a BtMG


Entscheidung

1020. BGH 4 StR 53/22 - Beschluss vom 16. August 2022 (LG Erfurt)
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet.
§ 356a StPO


Entscheidung

1021. BGH 4 StR 64/22 - Beschluss vom 19. Juli 2022 (LG Frankenthal (Pfalz))
Höchstdauer einer Unterbrechung (Termin: Vorliegen, inhaltliche Förderung auf den abschließenden Urteilsspruch hin, Fortsetzungstermin zur Einhaltung der Unterbrechungsfrist, Schiebetermine, doppelrelevante Umstände); Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen: Tateinheit, Abgrenzung zur Tatmehrheit, einheitliche Rauschgiftmenge, kein Ankommen auf den Einzelverkauf, verschiedene Betäubungsmittelarten); Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische Haftung); Verhängung in Tagessätzen (Bemessung des Tagessatzes: Aufgehen in einer Gesamtfreiheitsstrafe).
§ 229 StPO; § 29a BtMG; § 52 StGB; § 53 StGB; § 73c StGB; § 40 StGB


Entscheidung

1022. BGH 4 StR 104/22 - Beschluss vom 30. August 2022 (LG Hagen)
Revisionsbegründungsfrist (Pflicht zur elektronischen Übermittlung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand).
§ 345 StPO; § 44 StPO; § 45 StPO


Entscheidung

1023. BGH 4 StR 108/22 - Beschluss vom 31. August 2022 (LG Dortmund)
Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Verhältnis zur Einziehung von Taterträgen gemäß § 73 StGB: Subsidiarität, nicht sichere Feststellbarkeit der Herkunft eines Tatertrags); Einziehung des Wertes von Taterträgen; Sicherungseinziehung (gefährliche Gegenstände Dritter ohne Bezug zur Anlasstat).
§ 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB; § 74b StGB


Entscheidung

1024. BGH 4 StR 117/22 - Beschluss vom 30. August 2022 (LG Bochum)
Revision (absoluter Revisionsgrund: Erlöschen der Anwaltszulassung des Pflichtverteidigers vor dem letzten Hauptverhandlungstag, notwendige Verteidigung).
§ 349 Abs. 4 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 140 StPO; § 13 BRAO


Entscheidung

1025. BGH 4 StR 129/22 - Beschluss vom 3. August 2022 (LG Erfurt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1026. BGH 4 StR 68/22 - Beschluss vom 19. Juli 2022 (LG Bochum)
Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung: Unwirksamkeit der Erklärung bei Nichteinhaltung); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Anforderung an einen Wiedereinsetzungsantrag; von Amts wegen zu gewährende Wiedereinsetzung).
§ 32d StPO; § 45 StPO


Entscheidung

1027. BGH 4 StR 80/22 - Beschluss vom 2. August 2022 (LG Paderborn)
Strafzumessung (Betäubungsmitteldelikte: weiche Droge, in den Umlauf Gelangen, keine Anlastung des Fehlens eines Strafmilderungsgrundes, Berücksichtigung von durch den Tatbestand typischerweise erfassten Umständen).
§ 46 StGB; § 29 BtMG


Entscheidung

1028. BGH 4 StR 81/22 - Beschluss vom 4. August 2022 (LG Landau in der Pfalz)
Betrug (Konkurrenzen: Paypal-Konto, Speicherung beweiserheblicher Daten, plangemäßer Gebrauch, eine Tat, Tateinheit); Fälschung beweiserheblicher Daten; Computerbetrug.
§ 263 StGB; § 269 StGB; § 263a StGB; § 52 StGB


Entscheidung

1029. BGH 4 StR 96/22 - Beschluss vom 5. Juli 2022 (LG Hagen)
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage Konstellationen: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, Darstellung in den Urteilsgründen, Einbeziehung aller Umstände, Konstanzanalyse, wenig vergessensanfälliges Erleben; Aussagezuverlässigkeit: Realkennzeichen, Aussageentstehung, Aussageentwicklung, Glaubhaftigkeitsbeurteilung, Suggestionshypothese, kindliche Zeugen, Entstehungsgeschichte einer Aussage).
§ 261 StPO


Entscheidung

1030. BGH 4 StR 139/22 - Beschluss vom 16. August 2022 (LG Hagen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1031. BGH 4 StR 157/22 - Beschluss vom 18. August 2022 (LG Aurich)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1032. BGH 4 StR 167/22 - Beschluss vom 19. Juli 2022 (LG Arnsberg)
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Zugänglichmachen: einheitlicher Kommunikationsvorgang, Zweifelsgrundsatz); Adhäsionsausspruch.
§ 184b StGB; § 406 StPO


Entscheidung

1033. BGH 4 StR 177/22 - Urteil vom 21. Juli 2022 (LG Hagen)
Dauer der Jugendstrafe (Strafzumessung: beschränkte Revisibilität der Strafzumessung, Höhe der Jugendstrafe nach jugendspezifischen Kriterien zu bestimmen, Erziehungsgedanke, bei Erwachsenen in Betracht kommenden Zumessungserwägungen, Tatunrecht, Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden, innere Tatseite maßgeblich, charakterliche Haltung, Persönlichkeit, Tatmotivation, Niederschlagen in der Tat in vorwerfbarer Schuld, Sühnegedanke, Erfordernis eines gerechten Schuldausgleichs, Ausmaß der individuellen Schuld, verfassungsrechtlicher Schuldgrundsatz).
§ 18 JGG


Entscheidung

1034. BGH 4 StR 179/22 - Beschluss vom 16. August 2022 (LG Detmold)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1035. BGH 4 StR 186/22 - Beschluss vom 16. August 2022 (LG Hagen)
Strafaussetzung (Sozialprognose: keine Verpflichtung des Angeklagten zu wahrheitsgemäßen Angaben, keine Berücksichtigung von zulässigen Verteidigungsverhalten zum Nachteil des Angeklagten, selbstständige Rechtsgutsverletzung, neue Straftat).
§ 56 StPO


Entscheidung

1036. BGH 4 StR 200/21 - Beschluss vom 9. März 2022
Anfragebeschluss; versuchtes Unterlassungsdelikt (bedingter Vorsatz: Quasikausalität, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, Frage des Beweismaßes).
§ 13 StGB; § 132 GVG)

Zu den Anforderungen an den bedingten Vorsatz auf die Quasikausalität im versuchten Unterlassungsdelikt.


Entscheidung

1037. BGH 4 StR 220/22 - Beschluss vom 20. Juli 2022 (LG Essen)
Konkurrenzen (Tateinheit: gefährliche Körperverletzung, versuchte Nötigung, Bedrohung mit einem Verbrechen); zeitliche Geltung.
§ 52 StGB; § 224 StGB; § 240 StGB; § 241 StGB a.F.; § 22 StGB; § 2 StGB


Entscheidung

1038. BGH 4 StR 227/22 - Beschluss vom 1. September 2022 (LG Detmold)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsur: Vorverurteilung, vollständige Erledigung der Geldstrafe, Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des Urteils).
§ 55 StGB


Entscheidung

1039. BGH 4 StR 231/22 - Beschluss vom 2. August 2022 (LG Gießen)
Trunkenheit im Verkehr (drogenbedingte Fahrunsicherheit: Nachweis kann nicht allein durch einen bestimmten Blutwirkstoffbefund geführt werden, weitere aussagkräftige Beweisanzeichen, Herabsetzung der Gesamtleistungsfähigkeit des Kraftfahrzeugführers, Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände, grob fehlerhaftes und risikoreiches Fahrverhalten, verfolgende Polizeifahrzeuge, Fluchtwillen, konsumgewohnter Angeklagter); Verhängung in Tagessätzen (Tagessatzhöhe: Aufgehen in einer Gesamtfreiheitsstrafe).
§ 316 StGB; § 40 StGB


Entscheidung

1040. BGH 4 StR 235/22 - Beschluss vom 31. August 2022 (LG Dortmund)
Strafzumessung (gefährliche Körperverletzung: Tatvarianten, Beweiswürdigung); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang).
§ 46 StGB; § 224 StGB; § 64 StGB


Entscheidung

1041. BGH 4 StR 239/22 - Beschluss vom 1. September 2022 (LG Essen)
Adhäsionsausspruch (Feststellungsausspruch hinsichtlich der Ersatzpflicht des Angeklagten für künftige immaterielle Schäden des Adhäsionsklägers).
§ 403 StPO


Entscheidung

1042. BGH 4 StR 370/21 - Beschluss vom 7. Juli 2022 (LG Münster)
Schwere Zwangsprostitution (Konkurrenzen: Tatmehrheit, mehrere Opfer, Höchstpersönlichkeit der betroffenen Rechtsgüter, Identität der Ausführungshandlungen, Tateinheit; Schutzaltersgrenze: kein zusätzliches Ausnutzen einer Zwangslage oder ausländerspezifischen Hilflosigkeit oder Ausbeutungserfolg notwendig).
§ 232a StGB; § 53 StGB; § 52 StGB


Entscheidung

1043. BGH 4 StR 472/21 - Beschluss vom 17. August 2022 (LG Arnsberg)
Strafzumessung (keine strafschärfende Berücksichtigung des Fehlens eines Strafmilderungsgrund; Berücksichtigung einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer).
§ 46 StGB

Eine überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer ist ungeachtet eines geringeren Strafbedürfnisses aufgrund des zeitlichen Abstands zwischen Tatbegehung und Urteil und eines etwa gewährten Vollstreckungsabschlags bei der Strafzumessung zu berücksichtigen und stellt einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO dar.


Entscheidung

1044. BGH 4 StR 487/21 - Beschluss vom 30. August 2022 (LG Dresden)
Fahrverbot (Erledigung: vollständig vollstreckt); Kostenentscheidung (Beschränkung des Rechtsmittels nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist; Auslagen der Nebenkläger).
§ 44 StGB; § 473 Abs. 3 StPO


Entscheidung

1045. BGH 4 StR 512/21 - Beschluss vom 17. August 2022 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1046. BGH 4 ARs 14/21 - Beschluss vom 18. August 2022
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (Anrufung des Bundesgerichtshofs: Zulässigkeit, Erledigung des Ersuchens um Vollstreckungshilfe, Ausnahmefall, prozessuale Überholung, generelle Relevanz der Vorlegungsfrage, voraussichtlich keine rechtzeitige Entscheidung durch den Bundesgerichtshof in künftigen Fällen möglich).
§ 42 IRG


Entscheidung

1047. LG Berlin (525 KLs) 279 Js 30/22 (8/22) - Beschluss vom 19. Oktober 2022
EncroChat; Vorabentscheidungsverfahren; Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ; kleine Online-Durchsuchung; Online-Durchsuchung; EncroChat); Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (EncroChat; Anordnungsbehörde: Auslegung, Zuständigkeit; materielle Anforderungen an eine Europäische Ermittlungsanordnung zur Beweisübermittlung: Erlass der EEA notwendig und verhältnismäßig, Verdachtsintensität, Wertungen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung, Recht auf ein faires Verfahren, Akteneinsicht, hypothetische Rechtmäßigkeitsprüfung nach innerstaatlichem Recht, noch zu vollstreckende Beweiserhebung, Transfer vorhandener Beweise, „Befugnisshopping“; Unterrichtung des Mitgliedstaats, in dem sich die Zielperson befindet: zuständige Behörde, Schutzrichtung, Verwertungsverbot; Rechtsfolgen einer unionsrechtswidrigen Beweiserlangung: Verfahrensautonomie, Beweisverwertungsverbot, Beweiswürdigung, Strafzumessung, Effektivitätsgrundsatz, Grundsatz der Äquivalenz, umfassende Interessenabwägung).
§ 100a StPO; § 100b StPO; § 100e StPO; § 91g IRG; Art. 267 AEUV; Art. 6 Richtlinie 2014/41; Art. 31 Richtlinie 2014/41; Art 6 Abs. 1 EMRK; Art. 8 EMRK; Art. 7 GRCh; Art. 47 Abs. 2 GRCh