HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Oktober 2021
22. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)


Entscheidung

912. BVerfG 2 BvR 27/21 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 18. August 2021 (KG / LG Berlin)
Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung im Strafvollzug (ärztliche Untersuchung und schmerzlindernde Behandlung eines Strafgefangenen; Zwangsgeldfestsetzung gegenüber einer Justizvollzugsanstalt; Recht auf effektiven Rechtsschutz; gerichtliche Aufklärungspflicht; Willkürverstoß in der Rechtsmittelinstanz bei Übersehen einer zwangsweise durchsetzbaren Entscheidung).
Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 120 Abs. 1 Satz 1 StVollzG; § 172 VwGO


Entscheidung

913. BVerfG 2 BvR 171/20 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 8. August 2021 (LG Dresden / AG Dresden)
Einspruch gegen einen Strafbefehl (Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Zustellung an einen Zustellungsbevollmächtigten; volle Einspruchsfrist ab tatsächlicher Kenntniserlangung; Recht auf den gesetzlichen Richter und Pflicht zur Vorlage an den EuGH); Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde (Beginn der Monatsfrist bei mehrfacher Bekanntgabe einer strafgerichtlichen Entscheidung bereits mit der zuerst bewirkten Bekanntmachung; Mitteilung aller Zugangszeitpunkte jedenfalls in Zweifelsfällen).
Art. 101 Abs. 1 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; Art. 6 EMRK; Art. 267 Abs. 2 AEUV; § 35 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 145a Abs. 1 StPO; § 145a Abs. 3 StPO


Entscheidung

914. BVerfG 2 BvR 972/21 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 16. August 2021 (BGH / LG Magdeburg)
Strafrechtliche Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetruges (Bestimmtheitsgebot; Analogieverbot; Wortlautgrenze; keine ausdehnende Auslegung allein anhand des Normzwecks; faktischer Geschäftsführer als tauglicher Täter einer Insolvenzverschleppung; verfassungsgerichtliche Überprüfung der Strafzumessung nur anhand des Willkürmaßstabes; Recht auf ein faires Verfahren; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Substantiierungserfordernis; Vorlage von Dokumenten; keine pauschale Bezugnahme; kein bloßes Einkopieren ohne inhaltliche Aufbereitung).
Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 264 StGB; § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO; § 15a Abs. 4 InsO; § 6 Abs. 2 GmbHG


Entscheidung

915. BVerfG 2 BvR 1195/21 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 29. Juli 2021 (OLG Koblenz / LG Trier / AG Trier)
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; erhöhte Begründungsanforderungen an Haftentscheidungen; Fluchtgefahr; Fluchtanreiz bietende Straferwartung; Erörterung einer möglichen Reststrafenaussetzung zur Bewährung; Entlassung zum Halbstrafentermin auch bei Freiheitsstrafe über zwei Jahren; besondere Umstände).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO; § 57 Abs. 2 StGB


Entscheidung

916. BVerfG 2 BvR 1282/21 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 28. Juli 2021 (OLG Düsseldorf)
Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an die Russische Föderation (Recht auf effektiven Rechtsschutz; hinreichende Sachverhaltsaufklärung; Gefahr der politischen Verfolgung im Zielstaat; Gesamtwürdigung der zu erwartenden Haftbedingungen; Überprüfung der Belastbarkeit von Zusicherungen; Folgenabwägung zugunsten des Verfolgten).
Art. 19 Abs. 4 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG


Entscheidung

917. BVerfG 2 BvR 1317/20 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 19. Juli 2021 (KG / LG Berlin)
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Nichteinhaltung der gesetzlichen Überprüfungsfrist; Sicherstellung einer rechtzeitigen Entscheidung; eigenverantwortliche Fristkontrolle durch den Vorsitzenden oder den Berichterstatter; verfahrensrechtliche Absicherung des Freiheitsgrundrechts; Darlegung der Gründe einer Fristüberschreitung in der Fortdauerentscheidung; Verzögerungen bei der Begutachtung durch Belastung von Sachverständigen; Abstimmung des Anhörungstermins mit den Beteiligten; Abweichen von festen Sitzungstagen; keine Saldierung von Fristüberschreitungen mit früheren Unterschreitungen).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 63 StGB; § 67e Abs. 2 StGB


Entscheidung

918. BVerfG 2 BvR 1368/20 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 17. August 2021 (OLG Karlsruhe)
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt (Beeinträchtigung des Resozialisierungsanspruchs; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Fortbestehen eines Rechtsschutzinteresses bei noch andauernder Beeinträchtigung von Resozialisierungsmöglichkeiten; Eignung für die Vollzugsform des nach innen offenen Vollzuges).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 115 Abs. 3 StVollzG; § 6 Abs. 1 Nr. 4 JVollzGB III BW


Entscheidung

919. BVerfG 2 BvR 2181/20 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 18. August 2021 (OLG Rostock / LG Rostock)
Anhalten eines Briefs im Strafvollzug (Postkontrolle bei Gefangenen; unbeobachteter Schriftwechsel als Bedingung der Persönlichkeitsentfaltung; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Begründungserfordernis und gerichtliche Nachprüfung einer Anhalteverfügung; gesondertes Rechtsschutzbedürfnis bezüglich Anhalteverfügung und vorangegangener Anordnung der Überwachung des Schriftverkehrs).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 31 StVollzG M-V; § 34 Abs. 1 StVollzG M-V; § 35 Abs. 1 StVollzG M-V


Entscheidung

920. BVerfG 2 BvR 908/21 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 18. August 2021 (Schleswig-Holsteinisches OLG)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Auslieferung nach Rumänien zum Zwecke der Strafvollstreckung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (unionsgrundrechtliches Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung; gerichtliche Aufklärungspflicht; zweistufiges Prüfprogramm; Gesamtwürdigung der konkret zu erwartenden Haftbedingungen; Bedeutung der Haftraumgröße; Vermutung eines Verstoßes bei unter 3 m² Bodenfläche pro Gefangenem in einem Gemeinschaftshaftraum; Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens; konkrete Zusicherungen des Ausstellungsmitgliedstaats; Überprüfung der Belastbarkeit durch gerichtliche Gefahrenprognose).
Art. 4 GRCh; Art. 3 EMRK; Art. 15 Abs. 2 RbEuHb; Art. 17 RbEuHb


Entscheidung

921. BGH Ermittlungsrichter 1 BGs 340/21 – Beschluss vom 6. August 2021
Antrag des Untersuchungsausschusses auf Aufhebung der Geheimhaltung von Beweismitteln (Statthaftigkeit; Zulässigkeit; Fortbestehen des Untersuchungsausschusses; Abschlussbericht; Zeitpunkt der Entscheidung; Deutscher Bundestag; keine Rechtsnachfolge in die Antragsberechtigung; Erheblichkeit für die Untersuchung; öffentliches Interesse).
§ 30 PUAG; Art. 44 GG


Entscheidung

922. BGH Ermittlungsrichter 2 BGs 408/20 – Beschluss vom 16. Dezember 2020
Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit bei Prüfung durch den Ermittlungsrichter (Richtervorbehalt; Rechtsstaatsprinzip; Staatsanwaltschaft als Herrin des Vorverfahrens; Antrag unter Beifügen einer Auswahl; konkludente Zusicherung; be- und entlastende Umstände; Unvollständigkeit; freiheitsentziehende Maßnahmen; Haft- und Unterbringung; Vermerk sämtlicher Ermittlungsmaßnahmen; Unzulässigkeit einer „vorläufigen Ermittlungsakte“; Staatsschutzsachen).
§ 147 StPO; § 161 StPO; § 162 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 104 Abs. 2 S. 1 GG


Entscheidung

923. BGH Ermittlungsrichter 2 BGs 751/20 – Beschluss vom 10. März 2021
Versagung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft im vorbereitenden Verfahren (gerichtliche Entscheidung; Gefährdung des Untersuchungszwecks; Informationsvorsprung der Staatsanwaltschaft; Begründung der Entscheidung; inhaftierter Angeklagter; nicht auf freiem Fuß; im Ausland vollstrecke Auslieferungshaft; Haftbefehl).
§ 147 Abs. 5 StPO


Entscheidung

924. BGH 3 StR 109/21 – Beschluss vom 10. August 2021 (LG Osnabrück)
Teileinstellung.
§ 154 Abs. 2 StPO


Entscheidung

925. BGH 3 StR 132/21 – Beschluss vom 14. Juli 2021 (LG Frankfurt am Main)
Unmittelbares Ansetzen zum Erwerb der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe (Zwischenakte; konkrete Rechtsgutsgefährdung; Dichte des Tatplans; neuer Willensimpuls); Verabredung zum Verbrechen; Terrorismusfinanzierung (Entgegennahme von Vermögenswerten).
§ 22 StGB; § 30 Abs. 2 StGB; § 89c StGB; § 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKG


Entscheidung

926. BGH 3 StR 50/21 – Beschluss vom 16. Juni 2021 (LG Bad Kreuznach)
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit; klare und unmissverständliche Strafbewehrung; Unzulässigkeit der mündlichen Belehrung).
§ 145a StGB; § 68b Abs. 1 StGB

Ein Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht unterfällt nur dann dem Straftatbestand des § 145a StGB, wenn sich aus dem Wortlaut des führungsaufsichtsgerichtlichen Beschlusses klar und unmissverständlich ergibt, dass es sich bei der in Rede stehenden Weisung um eine solche nach § 68b Abs. 1 StGB handelt, die gemäß § 145a Satz 1 StGB strafbewehrt ist. Dafür ist zwar einerseits eine ausdrückliche Bezugnahme auf § 68b Abs. 1 StGB nicht erforderlich. Andererseits reicht eine solche ohne weitere Erläuterungen regelhaft aber ebenso wenig aus, wie die verfassungsrechtlich gebotene Klarstellung des strafbewehrten Charakters der Weisungen im Führungsaufsichtsbeschluss nicht durch eine mündliche Belehrung gemäß § 268a StPO oder §§ 453a, 463 Abs. 1 StPO ersetzt werden kann.


Entscheidung

927. BGH 3 StR 61/21 – Beschluss vom 2. Juni 2021 (LG Mannheim)
BGHR; kriminelle Vereinigung bei Betrieb eines sog. „Hawala-Banking-Systems“ (Organisationsstrukturen; übergeordnetes gemeinsames Interesse; Gesamtwürdigung); Erbringung von Zahlungsdiensten ohne Erlaubnis (eine Tat im Rechtssinne bei wiederholter Erbringung innerhalb eines einheitlichen Betriebes).
§ 129 Abs. 2 StGB; § 63 Abs. 1 Nr. 4 ZAG; § 10 Abs. 1 Satz 1 ZAG: § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG


Entscheidung

928. BGH 3 StR 83/21 – Beschluss vom 17. Juni 2021 (LG Kleve)
Rechtsfehlerhaft unterbliebene nachträgliche Einziehung einer früheren Verurteilung.
§ 55 StGB


Entscheidung

929. BGH 3 StR 153/21 – Beschluss vom 30. Juni 2021 (LG Krefeld)
Subsidiarität der erweiterten Einziehung von Taterträgen.
§ 73 StGB; § 73a StGB

§ 73a StGB ist gegenüber § 73 StGB subsidiär. Die Vorschrift gelangt deshalb erst dann zur Anwendung, wenn nach Ausschöpfung aller zulässigen Beweismittel auszuschließen ist, dass die Voraussetzungen des § 73 StGB erfüllt sind. Sofern eine konkrete Straftat als Herkunftstat festgestellt werden kann, kommt nur eine Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB in Betracht, die – falls diese Tat nicht von der Anklageschrift umfasst ist – gegebenenfalls im Rahmen eines gesonderten Strafverfahrens wegen der Herkunftstat anzuordnen ist.


Entscheidung

930. BGH 3 StR 156/20 – Urteil vom 29. Juli 2021 (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg)
Strafbarer Verstoß gegen außenwirtschaftsrechtliches Bereitstellungsverbot durch Zurverfügungstellung von Geldern an die Ehefrau eines „IS-Kämpfers“; Einziehung von Tatobjekten bei Vereitelung der Einziehung (Verhältnis von Vereitelungshandlung und Tathandlung).
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 AWG; Art. 2 Abs. 2 VO (EG) Nr. 881/2002; § 74 StGB; § 74c StGB


Entscheidung

931. BGH 3 StR 156/21 – Beschluss vom 29. Juni 2021 (LG Wuppertal)
Beweiswürdigung bei Einführung von Urkunden im Wege des Vorhalts (Aussage; Erinnerung der Vernehmungsperson; Verlesung; Inbegriff der Hauptverhandlung).
§ 261 StPO; § 249 StPO


Entscheidung

932. BGH 3 StR 185/21 – Beschluss vom 14. Juli 2021 (LG Oldenburg)
Fristwahrung bei Rechtsmittel durch inhaftierten Rechtsmittelführer (Ausschöpfung bis zum letzten Tag; Berücksichtigung von organisatorischem Aufwand; Zumutbarkeit).
§ 299 StPO; § 341 StPO


Entscheidung

933. BGH 3 StR 194/21 – Beschluss vom 13. Juli 2021 (LG Bad Kreuznach)
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Person unter 18 Jahren; Obhutsverhältnis; Abhängigkeit; Unter- und Überordnung; Überwachung der Lebensführung; Einzelfallbetrachtung).
§ 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB


Entscheidung

934. BGH 3 StR 195/21 – Beschluss vom 27. Juli 2021 (LG Krefeld)
Von der Anklage bezeichneten Taten als Gegenstand der Urteilsfindung (Umgestaltung der Strafklage; Identität; einheitlicher Vorgang; Serienstraftaten; Umgrenzungsfunktion).
§ 264 Abs. 1 StPO


Entscheidung

935. BGH 3 StR 203/21 – Beschluss vom 27. Juli 2021 (LG Kleve)
Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und Sicherungsverwahrung (ultima ratio-Charakter der Sicherungsverwahrung); einheitliche Anordnung von Nebenfolgen (hier: Einziehung) durch späteres Urteil bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung.
§ 55 StGB; § 64 StGB; § 66 StGB

1. Die Unterbringung in der Entziehungsanstalt ist grundsätzlich vor der Sicherungsverwahrung zu vollstrecken, weil eine erfolgreiche Entziehungskur die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung (§ 67c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB) oder jedenfalls günstigere Voraussetzungen für die Resozialisierung in der Sicherungsverwahrung schaffen kann und jener „ultima ratio-Charakter“ zukommt.

2. Liegen die Voraussetzungen des § 55 StGB vor, sind Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen gleicher Art grundsätzlich durch das spätere Urteil einheitlich anzuordnen, so dass über sie durch das Gericht zu entscheiden ist, das auch über die nachträgliche Gesamtstrafe befindet. Dieses ist dabei an die Rechtskraft der ursprünglichen Entscheidung gebunden. Sofern die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die (weitere) Vollstreckung vorliegen, ist die frühere Einziehungsentschei-

dung in das neue Urteil einzubeziehen. Dies geschieht durch das Zusammenzählen der Beträge aus der früheren und der aktuellen Einziehungsentscheidung. Damit wird die Einziehungsanordnung in dem früheren Urteil gegenstandlos im Sinne des § 55 Abs. 2 StGB und bedarf keiner Aufrechterhaltung; die entsprechende Anordnung entfällt.


Entscheidung

936. BGH 3 StR 206/21 – Beschluss vom 13. Juli 2021 (LG Wuppertal)
Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen (Maßgeblichkeit des tatsächlich Erlangten; keine Namensnennung erforderlich bei Kennzeichnung der gesamtschuldnerischen Haftung).
§ 73 StGB; § 73c StGB


Entscheidung

937. BGH 3 StR 335/20 – Beschluss vom 13. Juli 2021 (LG Wuppertal)
Rechtsfehlerfreie Ablehnung eines Beweisantrags (eigene Sachkunde).
§ 244 StPO


Entscheidung

938. BGH 3 StR 441/20 – Beschluss vom 12. August 2021 (OLG München)
Mittäterschaft bei aus einer terroristischen Vereinigung heraus begangenen Taten („NSU“; Tatherrschaft; Interesse an der Tat; Anwesenheit am Tatort; Ausführungsstadium; Vorbereitungshandlungen; Planung; legendierende Maßnahmen; psychische Unterstützung; Förderung der ideologischen Ziele der Vereinigung); Beweiswürdigung; Konkurrenzen bei Deliktsserie (Tateinheit; Tatmehrheit).
§ 25 Abs. 2 StGB; § 211 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

939. BGH 3 StR 443/20 – Beschluss vom 20. Mai 2021 (LG Bad Kreuznach)
Prozessuale Tat als Gegenstand der Urteilsfindung (einheitlicher geschichtlicher Vorgang; einheitliches Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens; Veränderung im verfahrensverlauf; Nämlichkeit der Tat; Tatort, Tatzeit und Tatbild); rechtlicher Hinweis (Eindeutigkeit; Vermeidung von Überraschungsentscheidungen).
§ 264 StPO; § 265 StPO


Entscheidung

940. BGH 3 StR 465/20 – Beschluss vom 5. Mai 2021 (OLG Düsseldorf)
Sukzessive Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (Vollendung; Beendigung; Ausreise).
§ 89a StGB; § 27 StGB


Entscheidung

941. BGH 3 StR 473/20 – Urteil vom 1. Juli 2021 (OLG Celle)
Anrechnung im Ausland erlittener Freiheitsentziehung (deklaratorische Anrechnungsanordnung; Ermessen; Untersuchungshaft; Auslieferungshaft; Abschiebehaft).
§ 51 StGB


Entscheidung

942. BGH 3 StR 474/20 – Urteil vom 12. August 2021 (LG Koblenz)
Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild; Wegnahme; Weggabe; Preisgabe des Fundortes des begehrten Gegenstandes; Gewahrsamsübertragung; Möglichkeit zum Gewahrsamsbruch).
§ 249 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB


Entscheidung

943. BGH 3 StR 481/20 – Urteil vom 15. Juli 2021 (LG Mainz)
Erforderlichkeit von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld bei Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung (keine Beschränkung auf Kapitalverbrechen; Einzelfallbetrachtung; konkretes Tatbild; Rücktritt vom unbeendeten Versuch (endgültige Aufgabe der Tat; vorübergehendes Innehalten); Tötungseventualvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen; (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Konsum berauschender Mittel).
§ 17 Abs. 2 JGG; § 15 StGB; § 24 StGB; § 64 StGB; § 212 StGB; § 224 StGB;


Entscheidung

944. BGH 3 StR 518/19 – Urteil vom 1. Juli 2021 (LG Kiel)
BGHSt; Einziehung von Taterträgen (Einziehungsbeteiligte; Wertersatz; Surrogat; Gegenstand; Verstoß gegen Handelsbeschränkungen; Genehmigungsfähigkeit; normative Betrachtung; Abzugsverbot; Versuch; Herstellungs- und Transportkosten; erlangtes Etwas; partielle Gesamtrechtsnachfolge; Auslandsgeschäfte; Verkehrswert; Zeitpunkt der Wertermittlung; Verjährung der Erwerbstat; Einwendung gegen den Schuldspruch; Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts; effektiver Rechtsschutz); Ausdrucke originär digital vorhandener Dokumente als präsente Beweismittel.
§ 245 Abs. 2 StPO; § 431 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO; § 73 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB; § 73c Satz 1 StGB; § 73d Abs. 1 Satz 2 StGB; Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG; Art. 13 EMRK


Entscheidung

945. BGH 5 StR 102/20 – Urteil vom 14. April 2021 (LG Leipzig)
Bandentat und Bandenabrede bei der Verurteilung wegen gewerbs- und bandenmäßigen (Computer-)Betrugs; Anforderungen an die Urteilsgründe (freisprechendes Urteil; Einlassung des Angeklagten; Überprüfung durch das Revisionsgericht); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Abstinenz; Erfolgsaussicht).
§ 263 Abs. 5 StGB; § 263a StGB; § 64 StGB; § 267 StPO


Entscheidung

946. BGH 5 StR 149/21 – Beschluss vom 20. Juli 2021 (LG Lübeck)
Finaler Zusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Wegnahme beim schweren Raub.
§ 249 StGB; § 250 StGB


Entscheidung

947. BGH 5 StR 164/21 – Beschluss vom 14. September 2021 (LG Berlin)
Revisionsbegründungsfrist.
§ 345 StPO


Entscheidung

948. BGH 5 StR 186/21 – Beschluss vom 14. September 2021 (LG Leipzig)
Strafschärfende Berücksichtigung der Tatausführung beim vermindert schuldfähigen Täter.
§ 21 StGB; § 46 StGB


Entscheidung

949. BGH 5 StR 199/21 – Beschluss vom 18. August 2021 (LG Bremen)
Keine verständigungsbezogene Mitteilungspflicht bei bloßer Erörterung der Rechtslage (abstrakte Möglichkeit der Verständigung in einer bestimmten Konstellation;

minder schwerer Fall als Gegenstand der Verständigung; Verständigungsbezug; Konnex zwischen prozessualem Verhalten und Verfahrensergebnis; Rechtsgespräche über den Verfahrensstand); Subsidiarität der erweiterten Einziehung.
§ 243 Abs. 4 StPO; § 257c StPO; § 73 StGB; § 73a StGB


Entscheidung

950. BGH 5 StR 203/21 – Beschluss vom 18. August 2021 (LG Bremen)
Nichteinbeziehung von Vorverurteilungen bei der Verhängung von Jugendstrafe.
§ 31 JGG; § 105 JGG; § 55 StGB


Entscheidung

951. BGH 5 StR 39/21 – Urteil vom 18. August 2021 (LG Kiel)
Rechtsbeugung durch Notveräußerung von Tieren (elementarer Rechtsverstoß; bewusste und schwerwiegende Entfernung von Recht und Gesetz; Verfahrensverstoß; Nachteil einer Partei; unrichtige Rechtsanwendung oder Ermessensausübung; Gesamtbetrachtung; Staatsanwalt als tauglicher Täter; subjektiver Tatbestand; bedingter Vorsatz; überzeugungswidriger Regelverstoß; Sperrwirkung).
§ 339 StGB


Entscheidung

952. BGH 5 StR 82/21 – Beschluss vom 21. Juli 2021 (LG Hamburg)
Konkurrenzen bei der Verurteilung wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs (gesonderte konkurrenzrechtliche Prüfung bei jedem Beteiligten).
§ 263 StGB; § 52 StGB


Entscheidung

953. BGH 5 StR 217/21 – Beschluss vom 18. August 2021 (LG Berlin)
Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in Bezug auf DNA-Einzelspuren.
§ 261 StPO

Die Darstellung der Ergebnisse eines molekulargenetischen Gutachtens muss bei Einzelspuren jedenfalls das Gutachtenergebnis in Form einer numerischen biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage enthalten, bei Mischspuren hingegen grundsätzlich, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist (vgl. BGH HRRS 2018 Nr. 961).


Entscheidung

954. BGH 5 StR 235/21 – Beschluss vom 17. August 2021 (LG Leipzig)
Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
§ 64 StGB


Entscheidung

955. BGH 5 StR 238/21 – Beschluss vom 19. August 2021 (LG Hamburg)
Rechtsfehlerhafte erweiterte Einziehung von Wertersatz.
§ 73a StGB; § 73c StGB


Entscheidung

956. BGH Ermittlungsrichter 6 BGs 22/21 – Beschluss vom 11. Mai 2021
Herausgabe von beschlagnahmten und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigten Gegenständen an den letzten Gewahrsamsinhaber.
§ 111n StPO


Entscheidung

957. BGH Ermittlungsrichter 6 BGs 4/21 – Beschluss vom 3. Februar 2021
Zurückstellung der Benachrichtigung des Betroffenen über verdeckte Maßnahmen (Gefährdung des Untersuchungszwecks; Zeitpunkt der Benachrichtigung; tragfähige Anhaltspunkte; Erkenntnisse aus Bezugsverfahren; gerichtliche Nachprüfung; Abwägung; effektive Strafverfolgung; Belange des Betroffenen; effektiver Rechtsschutz; Verhältnismäßigkeit).
§ 101 StPO; Art. 19 Abs. 4 GG


Entscheidung

958. BGH 1 StR 109/21 – Beschluss vom 16. Juni 2021 (LG Konstanz)
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen; Ausschluss von Scheinerinnerungen).
§ 261 StPO


Entscheidung

959. BGH 1 StR 132/21 – Beschluss vom 17. Juni 2021 (LG Rostock)
Beihilfe durch berufsneutrales Handeln (subjektive Voraussetzungen: keine ausreichende Begründung von Vorsatz allein durch die Aushändigung eines Durchsuchungsbeschlusses an den Beihelfer).
§ 27 Abs. 1 StGB; 15 StGB; § 103 StPO; § 105 Abs. 1 StPO


Entscheidung

960. BGH 1 StR 135/21 – Beschluss vom 2. August 2021 (LG Freiburg)
Adhäsionsverfahren (Schmerzensgeld).
§ 403 StPO; § 253 BGB


Entscheidung

961. BGH 1 StR 139/21 – Beschluss vom 19. Mai 2021 (LG Freiburg)
Einziehung (Eintritt der Vermögensmehrung bei einer juristischen Person, für die der Täter gehandelt hat: Einziehung beim Täter nur bei Änderung seiner Vermögensbilanz, keine automatische Auswirkung auf den wirtschaftlichen Wert der Geschäftsanteile im Privatvermögen des Täters).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73b Abs. 1 StGB


Entscheidung

962. BGH 1 StR 29/21 – Urteil vom 29. Juli 2021 (LG München I)
Nicht-vereidigter Dolmetscher (Beruhen); Verjährungsbeginn bei Tateinheit (gesonderte Betrachtung jedes Delikts).
§ 189 Abs. 1 GVG; § 185 Abs. 1 Satz 1 GVG; § 78a StGB; § 52 StGB


Entscheidung

963. BGH 1 StR 30/21 – Beschluss vom 29. Juli 2021 (LG Nürnberg-Fürth)
Steuerhinterziehung (zulässige Schätzung der hinterzogenen Steuern).
§ 370 Abs. 1 AO; § 261 StPO


Entscheidung

964. BGH 1 StR 83/21 – Urteil vom 29. Juli 2021 (LG Augsburg)


Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Bandendelikten (banden- und gewerbsmäßiger Betrug; hier: falscher Polizeibeamter).
§ 25 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 1, Abs. 5 StGB


Entscheidung

965. BGH 1 StR 92/21 – Beschluss vom 16. Juni 2021 (LG Traunstein)
Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung (Abgrenzung zum bloßen Rechtsgespräch: Verknüpfung einer „Leistung“ des Angeklagten mit einer „Gegenleistung“; Beruhen).
§ 243 Abs. 4 StPO; § 257b StPO; § 337 StPO

Ein bloßes Rechtsgespräch über die (vorläufige) Einschätzung der Sach-, Beweis- und Rechtslage (vgl. § 257b StPO) oder ein allgemeiner Hinweis etwa auf die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses zielt solange nicht auf eine einvernehmliche und damit mitteilungspflichtige Verfahrenserledigung ab und ist deshalb nicht nach § 243 Abs. 4 StPO mitteilungspflichtig, als das Gericht nicht eine ?Gegenleistung? für eine vom Angeklagten angebotene ?Leistung? in Aussicht stellt. Es genügt indes, wenn die Erörterungen von den Verfahrensbeteiligten als Vorbereitung einer Verständigung verstanden werden können; im Zweifel wird über das Gespräch zu berichten sein.


Entscheidung

966. BGH 1 StR 147/21 – Beschluss vom 4. August 2021 (LG München I)
Unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

967. BGH 1 StR 157/21 – Beschluss vom 15. Juli 2021 (LG München I)
Zuständigkeitsänderung nach Aussetzung der Hauptverhandlung (Übernahmebeschluss, konkludente Übernahmeentscheidung bei Anordnung einer einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhauses durch das Landgericht); Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche Feststellungen zur Schuldunfähigkeit aufgrund eines psychischen Defekts).
§ 225a Abs. 1 StPO; § 74 Abs. 1 Satz 2 GVG; § 126a Abs. 1 StPO; § 63 StGB; § 20 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO


Entscheidung

968. BGH 1 StR 172/21 – Beschluss vom 30. Juni 2021 (LG Hechingen)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit).
§ 29 Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 52 StGB


Entscheidung

969. BGH 1 StR 176/21 – Beschluss vom 14. Juli 2021 (LG Traunstein)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

970. BGH 1 StR 177/21 – Beschluss vom 30. Juni 2021 (LG Mannheim)
Betrug (Vermögensschaden: Eingehungsbetrug, Begründung von konkreten Ansprüchen bereits durch Vertragsschluss).
§ 263 Abs. 1 StGB


Entscheidung

971. BGH 1 StR 180/21 – Beschluss vom 13. Juli 2021 (LG Memmingen)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 25 StGB; § 27 StGB


Entscheidung

972. BGH 1 StR 201/21 – Beschluss vom 27. Juli 2021 (LG Mannheim)
Würdigung von Zeugenaussagen (Erforderlichkeit eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens).
§ 261 StPO

Die Würdigung von Zeugenaussagen gehört zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und ist daher grundsätzlich dem Tatgericht anvertraut. Das Einholen eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens ist nur dann geboten, wenn die Person des Zeugen solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht.


Entscheidung

973. BGH 1 StR 204/21 – Beschluss vom 1. Juli 2021 (LG Potsdam)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

974. BGH 1 StR 208/21 – Beschluss vom 14. Juli 2021 (LG Waldshut-Tiengen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

975. BGH 1 StR 221/21 – Beschluss vom 29. Juli 2021 (LG Stuttgart)
Strafzumessung (erforderliche Aufklärung des Werdegangs und der Lebensverhältnisse des Angeklagten auch bei Schweigen des Angeklagten).
§ 46 Abs. 1 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

976. BGH 1 StR 222/21 – Beschluss vom 11. August 2021 (LG Landshut)
Gefährliche Körperverletzung (Eventualvorsatz bei hochgradiger Alkoholisierung oder affektiver Erregung).
§ 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 StGB; § 15 StGB


Entscheidung

977. BGH 1 StR 224/21 – Beschluss vom 11. August 2021 (LG Mosbach)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

978. BGH 1 StR 287/20 – Urteil vom 29. Juni 2021 (LG München I)
Aufklärungsrüge (Begründungsanforderungen); Inbegriffsrüge (keine umfassende Auseinandersetzung mit allen Beweismitteln im Urteil erforderlich).
§ 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

979. BGH 1 StR 363/18 – Beschluss vom 18. August 2021
Wertfestsetzung für die anwaltliche Tätigkeit im Revisionsverfahren gegen eine Wertersatzeinziehung.
§ 33 Abs. 1 RVG; § 73 Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB


Entscheidung

980. BGH 1 StR 399/20 – Beschluss vom 10. August 2021 (LG Köln)
Einziehung (Einziehung unmittelbar bei einem für eine Personengesellschaft handelnden Täter; keine Einziehung ersparter Aufwendungen wegen hinterzogener Steuern auf Taterträge); Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73c StGB; § 718 BGB; § 370 Abs. 1 AO; § 266a Abs. 1 StGB; § 78a Satz 1 StGB


Entscheidung

981. BGH 1 StR 442/20 – Urteil vom 19. Mai 2021 (LG Stuttgart)
Inbegriffsrüge (keine Darstellung aller Beweismittel in Einzelheiten im Urteil erforderlich).
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

982. BGH 1 StR 496/20 – Beschluss vom 19. Mai 2021 (LG Mannheim)
Betrug (Vermögensschaden wegen Wertlosigkeit von Zahlungsansprüchen: kein ausreichender Nachweis durch eine wirtschaftskriminalistisch belegte Zahlungsunfähigkeit des Schuldners); Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung einer besonderen beruflichen Stellung).
§ 263 Abs. 1 StGB; § 15a InsO; § 46 StGB


Entscheidung

983. BGH 1 StR 509/20 – Beschluss vom 28. Juli 2021
Unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

984. BGH 1 StR 519/20 – Urteil vom 28. Juli 2021 (LG Bonn)
BGHSt; besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten Steuererstattungen auf Grundlage von Cum/Ex-Transaktionen; Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Tateinheit bei Förderung mehrerer Steuerhinterziehungen durch eine Handlung); Einziehung (Dritteinziehung: Handeln „für“ den Dritten; keine Sperre einer Einziehung gegen eine juristische Person durch gleichzeitiges Ordnungswidrigkeitsverfahren; rückwirkende Anwendbarkeit von § 73e Abs. 1 Satz 2 StGB: Begriff der Entscheidung, kein Verstoß gegen Rückwirkungsverbot; Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung).
§ 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO; § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG; § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG [VZ 2007 – 2011]; § 27 Abs. 1 StGB § 73 StGB, § 73b StGB, § 30 Abs. 5 OWiG; § 73e StGB; Art. 316j Nr. 1 EStGB; § 421 BGB


Entscheidung

985. BGH 1 StR 528/20 – Beschluss vom 19. Mai 2021 (LG Mannheim)
Betrug (Vermögensschaden wegen Wertlosigkeit von Zahlungsansprüchen: kein ausreichender Nachweis durch eine wirtschaftskriminalistisch belegte Zahlungsunfähigkeit des Schuldners).
§ 263 Abs. 1 StGB; § 15a InsO

Zur Feststellung eines Vermögensschadens wegen Wertlosigkeit von Zahlungsansprüchen gegen ein Unternehmen genügt es nicht, allein auf eine mit wirtschaftskriminalistischen Beweisanzeichen belegte Zahlungsunfähigkeit abzustellen. Diese im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen einer Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO anerkannte Vorgehensweise greift bei der Bestimmung eines Vermögensschadens zu kurz. Erforderlich für die konkrete Feststellung des Werts der Zahlungsansprüche im Zeitpunkt der Vermögensverfügungen sind vielmehr das vorhandene Unternehmensvermögen und die zu prognostizierende Unternehmensentwicklung, die – gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe – nach wirtschaftswissenschaftlichen Bewertungsverfahren beziffert und in den Urteilsgründen dargelegt werden müssen (vgl. BVerfGE 126, 170, 224 f.).


Entscheidung

986. BGH 2 StR 104/21 – Beschluss vom 10. Juni 2021 (LG Gera)
Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 ‰, Rückrechnung, Alkoholgewöhnung, Widerspruch zur Gefährlichkeitsprognose nach § 64 StGB); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahr zukünftiger hangbedingt begangener rechtswidriger Taten: bloße Wiederholungsmöglichkeit genügt nicht, umfassende Gesamtabwägung, Begründung durch die Anlasstat; konkrete Erfolgsaussicht: Notwendigkeit einer positiven Feststellung); rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Entscheidung über die Kompensation).
§ 21 StGB; § 64 StGB

1. Die Gefahr der zukünftigen Begehung erheblicher rechtswidriger und auf den Hang zurückzuführender Straftaten setzt eine naheliegende Wahrscheinlichkeit voraus. Eine bloße Wiederholungsmöglichkeit genügt nicht. Für die Frage der Wiederholungsgefahr ist eine umfassende Gesamtabwägung erforderlich.

2. Die von § 64 Satz 1 StGB geforderte Gefahr kann allein durch die Anlasstat begründet werden und wird durch eine hangbedingte schwere Gewalttat regelmäßig hinreichend belegt.

3. Die – zutreffend berechnete – Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit ist regelmäßig neben anderen ein gewichtiges Beweisanzeichen für eine mögliche erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit. Eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 3 ‰ legt die Annahme einer erheblichen Herabsetzung des Hemmungsvermögens zur Tatzeit nahe.


Entscheidung

987. BGH 2 StR 168/21 – Beschluss vom 22. Juni 2021 (LG Bonn)
Verminderte Schuldfähigkeit (Gesamtwürdigung: Alkoholintoxikation, planvolles und situationsgerechtes Vorgehen, Bewusstseinseinschränkungen, kognitive Wahrnehmungsstörungen, Kompensationsfähigkeit von Alkoholikern); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang: Konflikttaten); Strafzumessung.
§ 21 StGB; § 64 StGB; § 46 Abs. 3 StGB


Entscheidung

988. BGH 2 StR 284/20 – Urteil vom 23. Juni 2021 (LG Köln)
Beschränkung des Rechtsmittels (Anfechtung nur einzelner Verurteilungen); Konkurrenzen (Vorliegen von Tateinheit); Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens: Beschaffung, Überlassung, Beauftragen eines Kuriers für den Transport); Unterbringung in

einer Entziehungsanstalt; Einziehung von Tatmitteln (gerechter Schuldausgleich bei Bewertung der gesamten Rechtsfolge).
§ 52 StGB; § 64 StGB; § 74 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG

1. Ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung reichen nicht aus, um Tateinheit zu begründen.

2. Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit, wobei verschiedene Betätigungen, die auf die Förderung ein und desselben Güterumsatzes abzielen, eine tatbestandliche Bewertungseinheit bilden. Dem Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unterfallen sowohl Handlungen, die unmittelbar der Beschaffung wie auch der Überlassung von Betäubungsmitteln an Abnehmer dienen. Auch die Beauftragung eines Kuriers für den Transport der zuvor beschafften Betäubungsmittel kann die objektiven Voraussetzungen des Handeltreibens erfüllen, wenn diese Bemühungen einem konkreten Betäubungsmittelabsatz dienen.

3. Bei der Einziehung von Tatmitteln ist lediglich zu prüfen und zu bewerten, ob die gesamten Rechtsfolgen einschließlich der Einziehung einen gerechten Schuldausgleich darstellen.

4. Hat das Tatgericht über mehrere rechtlich selbständige Taten eines Angeklagten zu entscheiden, bestehen gegen die Anfechtung nur einzelner Verurteilungen grundsätzlich keine Bedenken.


Entscheidung

989. BGH 2 StR 300/20 – Urteil vom 31. März 2021 (LG Frankfurt am Main)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Bewertungseinheit: Betäubungsmittelmengen an unterschiedlichen Orten, Absicht verschiedene Betäubungsmittelmengen im Bedarfsfall miteinander zu vermengen oder zusammen zu verkaufen; Beihilfe; Mittäterschaft: Beweiswürdigung, Gesamtwürdigung); Durchsuchung (Beweisverwertungsverbot: Freibeweisverfahren für die Feststellung maßgeblicher Prozesstatsachen, Aufklärungspflicht des Gerichts; Gefahr im Verzug: Entfallen der ursprünglich angenommenen Gefahr eines Beweismittelverlustes); Urteilsgründe (Umfang: Erörterung des Beweisergebnisses nur soweit von Bedeutung).
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 105 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO

1. Von einer Bewertungseinheit ist auszugehen, wenn verschiedene Betäubungsmittelmengen vermischt oder vor Beginn der Verkaufstätigkeit zu einem Gesamtvorrat zusammengefügt werden. Der Besitz verschiedener Betäubungsmittelmengen an unterschiedlichen Orten ohne solche Verbindung kann nicht schon aufgrund der Gleichzeitigkeit zur Tateinheit führen. Auch die Absicht die Betäubungsmittelmengen aus zwei Wohnungen im Bedarfsfall miteinander zu vermengen oder sie zusammen zu verkaufen, genügt gegebenenfalls nicht zur Herstellung einer Bewertungseinheit.

2. Eine zurecht wegen Gefahr im Verzug begonnene Durchsuchung kann gegebenenfalls in zulässiger Weise fortgesetzt werden, wenn in deren Verlauf die ursprünglich zutreffend angenommene Gefahr eines Beweismittelverlustes entfällt.


Entscheidung

990. BGH 2 StR 325/20 – Beschluss vom 12. August 2021 (LG Erfurt)
Darstellungsmangel bei einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung (Nachvollziehbarkeit für das Revisionsgericht: Angabe der Spurenart, Anzahl untersuchter Systeme, Übereinstimmungen, Wahrscheinlichkeit des Vorliegens der festgestellten Merkmalskombination bei einer weiteren Person, Auswahl der Vergleichspopulation bei fremder Ethnie; reduzierte Darlegungsanforderungen bei DNA-Analysen bezogen auf eindeutige Einzelspuren und ohne Besonderheiten in der forensischen Fragestellung: Wahrscheinlichkeit des Vorliegens der festgestellten Merkmalskombination bei einer weiteren Person, Angabe des Wahrscheinlichkeitsergebnisses in numerischer Form; Mischspuren: Geltung der für Einzelspuren entwickelten Grundsätze bei der Darstellung im Falle des Vorliegens einer eindeutigen Hauptkomponente); molekulargenetische Vergleichsuntersuchungen (Indizwirkung); Wohnungseinbruchdiebstahl; Einziehung des Wertes von Taterträgen.
§ 267 StPO; § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 73c StGB


Entscheidung

991. BGH 2 StR 337/20 – Urteil vom 23. Juni 2021 (LG Aachen)
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Identifikation als Täter).
§ 261 StPO


Entscheidung

992. BGH 2 StR 34/20 – Beschluss vom 28. April 2021 (LG Erfurt)
Mittäterschaft (keine Mitwirkung am Kerngeschehen: Vorbereitungs- und Unterstützungshandlung, Willensrichtung des sich Beteiligenden, wertende Gesamtbetrachtung); Beihilfe; gefährliche Körperverletzung; Landfriedensbruch (Menschenmenge; Bedrohung von Menschen mit einer Gewalttätigkeit aus einer Menschenmenge: gemeinsames „Vorrücken“; kein Mitwirken an der Gewalttätigkeit unmittelbar vor Ort); Beweiswürdigung (mangelnde Erörterung schwerwiegender Verdachtsmomente); unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe; unerlaubter Besitz von Munition; Einziehung von Tatmitteln.
§ 25 Abs. 2 StGB; § 125 StGB; § 74 StGB; § 261 StPO; § 52 WaffG


Entscheidung

993. BGH 2 StR 81/21 – Beschluss vom 23. Juni 2021 (LG Köln)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Gesamtwürdigung, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, kein strafrechtliches in-Erscheinung-Treten über längere Zeit trotz Grunderkrankung, frühere Taten; Scheitern der Bestrafung an der mangelnden Schuldfähigkeit; Zusammenhang zwischen Erkrankung und Tat); Verbot der Schlechterstellung (all-

einige Revision des Angeklagten: Verhängung einer Strafe anstelle der Unterbringung).
§ 63 StGB; § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

994. BGH 2 StR 348/20 – Beschluss vom 15. April 2021 (LG Bonn)
Schuldfähigkeit (Schädigung des Gehirns: allgemeine Sachkunde des Gerichts nicht ausreichend, spezialisierter Sachverständiger, Anhaltspunkte für ein Abweichen von der Norm aus psychiatrischer Sicht, fehlendes Berufen des Angeklagten auf eine Erkrankung); Beweiswürdigung (Beweisantrag ins Blaue hinein).
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO


Entscheidung

995. BGH 4 StR 137/21 – Beschluss vom 19. August 2021 (LG Bochum)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfall im Straßenverkehr); Diebstahl (Tateinheit: Urkundenfälschung); verminderte Schuldfähigkeit (tatsächliches Einsehen des Unrechts des Tuns zum Tatzeitpunkt); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose).
§ 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 242 StGB; § 267 StGB; § 63 StGB; § 21 StGB


Entscheidung

996. BGH 4 StR 143/21 – Beschluss vom 5. August 2021 (LG Bielefeld)
Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten (mangelnde Belehrung: Revisionsbegründung, Vortragen von rügevernichtenden Umständen nur bei konkreten Anhaltspunkten notwendig, fehlendes Auswirken auf das Aussageverhalten des Zeugen).
§ 52 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

997. BGH 4 StR 156/20 – Beschluss vom 29. Juli 2021 (LG Bielefeld)
Betrug (mangelnder Abschluss eines Kaufvertrages; Bereicherungsabsicht: bloßer bedingter Vorsatz); Einziehung (Kenntniszurechnung; gesamtschuldnerische Haftung).
§ 263 StGB; §§ 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b), 73c Satz 1 StGB; § 73e Abs. 2 StGB


Entscheidung

998. BGH 4 StR 156/21 – Beschluss vom 29. Juli 2021 (LG Erfurt)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (nicht geringe Menge: Levometamfetamin); Teileinstellung; Vorsatz (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte; Vorsatzfassung erst bei Unvermeidbarkeit der Tatbestandsverwirklichung).
§ 29a BtMG; § 154 Abs. 2 StPO; § 114 StGB; § 113 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; § 15 StGB


Entscheidung

999. BGH 4 StR 200/20 – Beschluss vom 22. Juli 2021 (LG Siegen)
Ausschließung der Öffentlichkeit (Begründungspflicht: Zweck, Verstoß, Verneinung des absoluten Revisionsgrundes im Einzelfall); sexueller Missbrauch von Kindern (Alter des Opfers zum Zeitpunkt der Tat unklar).
§ 174 Abs. 1 Satz 3 GVG; § 176 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1000. BGH 4 StR 239/21 – Beschluss vom 1. September 2021 (LG Detmold)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit: Überschneiden der tatbestandlichen Ausführungshandlungen, gleichzeitiges Bezahlen der vorangegangenen Lieferung und Abholung der neuen Lieferung); Einziehung des Wertes von Taterträgen (fehlende tragfähig belegte Berechnungsgrundlage).
§ 29a BtMG; § 52 StGB; § 73c StGB


Entscheidung

1001. BGH 4 StR 53/21 – Beschluss vom 21. Juli 2021 (LG Limburg an der Lahn)
Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein, affektive Durchbrüche, heftige Gemütsbewegungen, Spontaneität des Tatentschlusses, Darlegungsmangel).
§ 211 StGB


Entscheidung

1002. BGH 4 StR 333/20 – Urteil vom 30. Juli 2021 (LG Duisburg)
Versuchter Mord (bedingter Tötungsvorsatz: Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit, Würdigung des Einzelfalls, Vermeidewille, Eigengefährdung, verkürzte Prüfung des voluntativen Elements).
§ 211 StGB; § 15 StGB


Entscheidung

1003. BGH 4 StR 546/20 – Beschluss vom 7. Juli 2021 (LG Essen)
Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefahrenprognose: Rückfallrisiko; Ausnahmecharakter; Ermessen auf Rechtsfolgenseite: Darlegung der maßgeblichen Gründe).
§ 66b StGB


Entscheidung

1004. BGH 6 StR 125/21 – Urteil vom 28. Juli 2021 (LG Neubrandenburg)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit: Berücksichtigung lediglich abstrakt-theoretischer, für den Angeklagten günstiger Möglichkeiten; DNA-Mischspuren: verbleibender Beweiswert).
§ 261 StPO


Entscheidung

1005. BGH 6 StR 174/21 – Urteil vom 8. September 2021 (LG Lüneburg)
BGHR; Brandstiftung (Begriff der Hütte: Jagdhochsitz; Strafzumessung: minder schwerer Fall; Brandstiftung nicht ausschließlich als „qualifiziertes Sachbeschädigungsdelikt“).
§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 306 Abs. 2 StGB


Entscheidung

1006. BGH 6 StR 221/21 – Beschluss vom 10. August 2021 (LG Coburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1007. BGH 6 StR 298/21 – Beschluss vom 14. Juli 2021 (LG Ansbach)
Raub (finale Verknüpfung von Nötigungsmittel und Wegnahme).
§ 249 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1008. BGH 6 StR 299/21 – Beschluss vom 25. August 2021 (LG Würzburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1009. BGH 6 StR 305/21 – Beschluss vom 28. Juli 2021 (LG Neuruppin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1010. BGH 6 StR 40/21 – Beschluss vom 28. Juli 2021 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1011. BGH 6 StR 84/21 – Urteil vom 11. August 2021 (LG Cottbus)
Verfahrensrüge (eingeschränkte Stoßrichtung: Dispositionsbefugnis des Revisionsführers); Zeugnisverweigerungsrecht (Genehmigung der Verwertung der Aussage im Ermittlungsverfahren durch den Zeugen: erforderliche qualifizierte Belehrung).
§ 252 StPO; § 352 Abs. 1 StPO


Entscheidung

1012. BGH 6 StR 307/21 – Beschluss vom 27. Juli 2021 (LG Dessau-Roßlau)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Cannabiskonsum; symptomatischer Zusammenhang); Einziehung des Wertes von Taterträgen (faktische Verfügungsmacht über das durch die Tat Erlangte).
§ 64 StGB; § 73 Abs. 1 StGB; § 73c StGB; § 2 Abs. 2 JGG


Entscheidung

1013. BGH 6 StR 307/21 – Beschluss vom 27. Juli 2021 (LG Dessau-Roßlau)
Umfang der Pflichtverteidigung (Pflichtverteidigung im Adhäsionsverfahren).
§ 140 StPO; § 143 Abs. 1 StPO; § 403 StPO


Entscheidung

1014. BGH 6 StR 311/21 – Beschluss vom 10. August 2021 (LG Bamberg)
Einziehung des Wertes von Taterträgen (tatsächliche Verfügungsgewalt über das durch die Tat Erlangte).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73c StGB


Entscheidung

1015. BGH 6 StR 314/21 – Beschluss vom 28. Juli 2021 (LG Schwerin)
Erpresserischer Menschenraub (einschränkende Auslegung des Tatbestandes im Zwei-Personen-Verhältnis: eigenständige Bedeutung der stabilen Bemächtigungslage).
§ 239a Abs. 1 StGB


Entscheidung

1016. BGH 6 StR 321/21 – Beschluss vom 27. Juli 2021 (LG Potsdam)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1017. BGH 6 StR 324/21 – Beschluss vom 28. Juli 2021 (LG Hannover)
Strafschärfende Berücksichtigung von Uneinsichtigkeit und mangelnder Reue des Angeklagten trotz Leugnung der Tat.
§ 46 StGB


Entscheidung

1018. BGH 6 StR 329/21 – Beschluss vom 25. August 2021 (LG Potsdam)
Schwerer Bandendiebstahl (Mittäterschaft: eigener Tatbeitrag; Überführung von Kraftfahrzeugen); Grundsätze der Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: keine straferschwerende Berücksichtigung der Beteiligung an organisierter Kriminalität bei Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls).
§ 244 StGB; § 244a StGB; § 46 Abs. 3 StGB


Entscheidung

1019. BGH 6 StR 330/21 – Beschluss vom 10. August 2021 (LG Schwerin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1020. BGH 6 StR 342/21 – Beschluss vom 24. August 2021 (LG Hildesheim)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1021. BGH 6 StR 344/21 – Beschluss vom 24. August 2021 (LG Schweinfurt)
Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung: Nebenräume).
§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB


Entscheidung

1022. BGH 6 StR 347/21 – Beschluss vom 25. August 2021 (LG Potsdam)
Einziehung des Wertes von Taterträgen (nachvollziehbare Bestimmung des einzuziehenden Geldbetrages).
§ 73 Abs. 1 StGB; 73c Satz 1 StGB


Entscheidung

1023. BGH 6 StR 355/21 – Beschluss vom 24. August 2021 (LG Hannover)
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Betäubungsmittelgeschäft; Schätzung der Taterträge).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB; § 73d Abs. 2 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

1024. BGH 6 StR 362/21 – Beschluss vom 24. August 2021 (LG Frankfurt [Oder])
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1025. BGH 6 StR 363/21 – Beschluss vom 24. August 2021 (LG Hildesheim)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1026. BGH 6 StR 370/21 – Beschluss vom 24. August 2021 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1027. BGH 6 StR 375/21 – Beschluss vom 8. September 2021 (LG Aschaffenburg)
Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Revisionsbegründung).
§ 400 Abs. 1 StPO


Entscheidung

1028. BGH 6 StR 375/21 – Beschluss vom 8. September 2021 (LG Aschaffenburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1029. BGH 6 StR 390/21 – Beschluss vom 8. September 2021 (LG Halle)
Schwerer räuberischer Diebstahl (Konkurrenzverhältnis zum Wohnungseinbruchdiebstahl und zur Bedrohung).


§ 252 StGB; 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB; 241 StGB


Entscheidung

1030. BGH 6 StR 398/21 – Beschluss vom 8. September 2021 (LG Nürnberg-Fürth)
Untauglicher Versuch der Geldfälschung; keine eigenständige Bedeutung des untauglichen Versuches neben der Vollendung.
§ 146 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1031. BGH 6 StR 182/21 – Beschluss vom 15. Juli 2021 (LG Göttingen)
Betrug (Vermögensverfügung; Vermögensschaden: schadensgleiche Vermögensgefährdung; Stoffgleichheit; Gesamtsaldierung; Schadenskompensation).
§ 263 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1032. BGH 6 StR 274/21 – Beschluss vom 28. Juli 2021 (LG Neuruppin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1033. BGH 6 StR 282/20 – Urteil vom 14. Juli 2021 (LG Hannover)
Hannoveraner „Rathausaffäre“; Kognitionspflicht; Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: unzureichende Sachaufklärung; Delegation der Abwehr von Vermögensschäden auf Mitarbeiter; Organisationspflicht; ordnungsgemäße Auswahl des Beauftragten und Kontrolle); Grundsätze der Haushaltsuntreue (keine Restriktion bei Geschehenlassen der Bereicherung eines Dritten an öffentlichen Geldern durch Amtsträger); Betrug durch Unterlassen (Garantenpflicht: keine vermögensrelevante Aufklärungspflicht aufgrund Beamtenstellung als solche; keine Berufung auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Rückzahlung überzahlter Bezüge).
§ 263 Abs. 1 StGB; § 266 Abs. 1 StGB; § 13 StGB; § 14 StGB; § 264 StPO


Entscheidung

1034. BGH 6 StR 292/21 – Beschluss vom 27. Juli 2021 (LG Nürnberg-Fürth)
Urteilsgründe (lückenhafte Beweiswürdigung; Darstellung der Ergebnisse einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung; kein Beruhen des Urteils auf Darstellungsmangel bei Fülle sonstiger Beweisanzeichen).
§ 267 StPO; § 337 Abs. 1 StPO

Werden die Urteilsgründe den an die Darstellung der Ergebnisse einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung zu stellenden Anforderungen nicht gerecht, ist der Schuldspruch nicht rechtsfehlerhaft, wenn angesichts der Fülle der für die Täterschaft des Angeklagten sprechenden sonstigen Beweisanzeichen ausgeschlossen werden kann, dass das Urteil auf dem Darstellungsmangel beruht.


Entscheidung

1035. BGH 6 StR 303/21 – Beschluss vom 14. Juli 2021 (LG Dessau-Roßlau)
Urteilsgründe (lückenhafte Beweiswürdigung; Darstellung der Ergebnisse einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung: DNA-Mischspuren).
§ 267 StPO


Entscheidung

1036. BGH 6 StR 304/21 – Beschluss vom 13. Juli 2021 (LG Hannover)
Urteilsgründe (Darstellungsmangel; mangelnde Mitteilung des Rechtsfolgenausspruches und Vollstreckungsstandes von einbezogenem Urteil); Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern (Ermessensausübung des Tatgerichts).
§ 55 StGB; § 74 Abs. 1 StGB; § 267 StPO


Entscheidung

1037. BGH 6 StR 312/20 – Beschluss vom 15. Juni 2021 (LG Rostock)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe: Tatentschluss; Tatinteresse); Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern (genaue Bezeichnung).
§ 25 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 74 Abs. 1 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG


Entscheidung

1038. BGH 6 StR 313/21 – Beschluss vom 27. Juli 2021 (LG Hannover)
Strafzumessung (keine strafschärfende Berücksichtigung: Beseitigung von Tatspuren; Umstände, die Ausdruck verminderter Schuldfähigkeit sind).
§ 46 StGB; § 21 StGB


Entscheidung

1039. BGH 6 StR 333/21 – Beschluss vom 10. August 2021 (LG Regensburg)
Entscheidung im Adhäsionsverfahren (Geltendmachung eines bezifferten Anspruches als Voraussetzung des Erlasses eines Grundurteils).
§ 406 StPO; § 304 ZPO


Entscheidung

1040. BGH 2 StR 119/21 – Beschluss vom 26. Mai 2021 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1041. BGH 2 StR 124/21 – Beschluss vom 24. Juni 2021 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1042. BGH 2 StR 13/21 – Beschluss vom 10. Juni 2021 (LG Neubrandenburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1043. BGH 2 StR 134/21 – Beschluss vom 10. Juni 2021 (LG Aachen)
Vorwegvollzug (Erledigung durch vorherige Untersuchungshaft); Einziehungsanordnung (Bestimmtheit; Betäubungsmittel); Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 67 Abs. 2 Satz 1 StGB; § 74 StGB; § 349 Abs. 2 StPO

1. Die Anordnung eines möglichen Vorwegvollzugs der verhängten Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt unterbleibt dann, wenn sich dieser zum Urteilszeitpunkt durch die von dem Angeklagten seit seiner Festnahme erlittene Untersuchungshaft bereits vollständig erledigt hat.

2. Der Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung hat die einzuziehenden Gegenstände so genau zu kennzeichnen, dass bei allen Beteiligten und der Voll-

streckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; im Falle von Betäubungsmitteln gehört dazu die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss.


Entscheidung

1044. BGH 2 StR 27/21 – Beschluss vom 8. Juni 2021 (LG Frankfurt am Main)
Zurücknahme der Revision (ausdrückliche Ermächtigung des Verteidigers: Form); Kostenbeschwerde (Zuständigkeit).
§ 302 Abs. 2 StPO; § 464 Abs. 3 StPO

Für die gemäß § 302 Abs. 2 StPO erforderliche ausdrückliche Ermächtigung des Angeklagten ist eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben, so dass sie auch mündlich erteilt werden kann. Für ihren Nachweis genügt eine anwaltliche Versicherung.


Entscheidung

1045. BGH 2 StR 63/21 – Beschluss vom 27. Mai 2021 (LG Kassel)
Konkurrenzen (Betrug; Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Geiselnahme); Einziehung.
§ 263 StGB; § 239b StGB; § 113 StGB; § 52 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB


Entscheidung

1046. BGH 2 StR 72/21 – Beschluss vom 8. Juni 2021 (LG Köln)
Teileinstellung; Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 154 Abs. 2 StPO; § 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1047. BGH 2 StR 80/21 – Beschluss vom 26. Mai 2021 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1048. BGH 2 StR 154/21 – Beschluss vom 10. Juni 2021 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (einheitliche Einziehungsentscheidung).
§ 349 Abs. 2 StPO; § 55 Abs. 2 StGB; § 73c StGB


Entscheidung

1049. BGH 2 StR 220/21 – Beschluss vom 20. Juli 2021 (LG Gießen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1050. BGH 4 StR 138/21 – Beschluss vom 22. Juni 2021 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet; Teileinstellung; unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (Antragserfordernis).
§ 349 Abs. 2 StPO; § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO; § 248b StGB


Entscheidung

1051. BGH 4 StR 146/21 – Beschluss vom 6. Juli 2021 (LG Kleve)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1052. BGH 4 StR 178/21 – Beschluss vom 6. Juli 2021 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1053. BGH 4 StR 498/20 – Beschluss vom 6. Juli 2021 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1054. BGH 4 StR 77/21 – Beschluss vom 7. Juli 2021 (LG Landau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1055. BGH 4 StR 86/21 – Beschluss vom 22. Juni 2021 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1056. BGH 6 StR 193/21 – Beschluss vom 30. Juni 2021 (LG Bückeburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1057. BGH 6 StR 217/21 – Beschluss vom 13. Juli 2021 (LG Rostock)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 64 StGB; § 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1058. BGH 6 StR 220/21 – Beschluss vom 14. Juli 2021 (LG Bückeburg)
Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1059. BGH 6 StR 229/21 – Beschluss vom 13. Juli 2021 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet; Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Unzulässigkeit einer Rüge einer Strafzumessungsregel).
§ 349 Abs. 2 StPO; § 400 Abs. 1 StPO


Entscheidung

1060. BGH 6 StR 232/21 – Beschluss vom 30. Juni 2021 (LG Neubrandenburg)
(Teil-)Verwerfung der Revision als unbegründet; Strafzumessung (schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Versuch).
§ 349 Abs. 2 StPO; § 176a StGB a.F.; § 23 Abs. 2 StGB i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1061. BGH 6 StR 239/21 – Beschluss vom 14. Juli 2021 (LG Hannover)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1062. BGH 6 StR 250/21 – Beschluss vom 30. Juni 2021 (LG Potsdam)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1063. BGH 6 StR 256/21 – Beschluss vom 13. Juli 2021 (LG Stade)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1064. BGH 6 StR 268/21 – Beschluss vom 13. Juli 2021 (LG Saarbrücken)


Rücktritt (Feststellungen zum Rücktrittshorizont; Abflauen der Aggressionen); Geldstrafe (mangelnde Bestimmung der Tagessatzhöhe; Verschlechterungsverbot; später eingetretene Einkommens- oder Vermögensverbesserungen).
§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 40 StGB


Entscheidung

1065. BGH 6 StR 278/21 – Beschluss vom 30. Juni 2021 (LG Magdeburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1066. BGH 6 StR 280/21 – Beschluss vom 14. Juli 2021 (LG Rostock)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1067. BGH 6 StR 287/21 – Beschluss vom 13. Juli 2021 (LG Stendal)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1068. BGH 6 StR 290/21 – Beschluss vom 14. Juli 2021 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1069. BGH 6 StR 318/21 – Beschluss vom 14. Juli 2021 (LG Bückeburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO