HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Aug./Sept. 2020
21. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)


Entscheidung

842. BVerfG 1 BvR 479/20 (2. Kammer des Ersten Senats) - Beschluss vom 7. Juli 2020 (OLG Hamm / LG Bielefeld / AG Bielefeld)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen Volksverhetzung (Strafbarkeit der Bezeichnung des Vorsitzenden einer jüdischen Gemeinde als „frecher Juden-Funktionär“; Boykottaufruf gegen jüdische Organisationen über das Internet; kontextbezogene Bewertung der Wirkung von Äußerungen; gesteigerte Sensibilität gegenüber abwertender Bezeichnung als „Jude“ aufgrund der deutschen Geschichte; Überschreitung der Friedlichkeitsgrenze); allgemeine Gesetze als Schranken der Meinungsfreiheit (kein allgemeines antinationalsozialistisches Grundprinzip des Grundgesetzes; Ausnahme vom Allgemeinheitserfordernis für die Verherrlichung der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus).
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 5 Abs. 2 GG; § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 130 Abs. 4 StGB


Entscheidung

843. BVerfG 1 BvR 1627/19 (3. Kammer des Ersten Senats) - Beschluss vom 2. Juli 2020 (LG Oldenburg / AG Oldenburg)
Verfassungswidrigkeit eines vorläufigen Berufsverbots gegen einen Rechtsanwalt (Berufsfreiheit; folgenschwere Wirkungen für die berufliche Existenz des Betroffenen; Erforderlichkeit zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter als ungeschriebene Anordnungsvoraussetzung; Pflicht zur Darlegung in der Entscheidung); Urkundenunterdrückung (Schutz der Beweisführungsbefugnis; fehlende Beweiskraft einer Bürgschaftsurkunde für den Fortbestand der Bürgschaftsforderung).
Art. 12 Abs. 1 GG; § 132a StPO; § 70 StGB; § 133 Abs. 1 StGB; § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB


Entscheidung

844. BVerfG 1 BvR 1716/17 (2. Kammer des Ersten Senats) - Beschluss vom 23. Juni 2020 (OLG Köln / LG Aachen / AG Aachen)
Strafrechtliche Verurteilung eines Journalisten wegen der Weitergabe nicht verpixelten Bildmaterials an eine Presseredaktion (Pressefreiheit; Schutzbereich; besonderes Gewicht bei Fragen von allgemeinem Interesse; Abwägung mit kollidierenden Rechtsgütern; Schutz von Persönlichkeitsrechten der Abgebildeten; vorrangige presserechtliche Verantwortung der Redaktion; Weitergabe von Bildmaterial zum Zwecke einer späteren Veröffentlichung als „Verbreiten“ im Sinne des KunstUrhG; Ausnahme bei routinemäßiger Zulieferung von Bildmaterial durch presseexterne Hilfsorgane).
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 10 Abs. 1 EMRK; § 22 KunstUrhG; § 23 KunstUrhG; § 33 KunstUrhG


Entscheidung

845. BVerfG 2 BvR 343/19 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 4. Juni 2020 (KG / LG Berlin)
Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung (Freiheitsgrundrecht; Anforderungen an die Prognoseentscheidung; Gebot bestmöglicher Sachaufklärung; Schaffung einer möglichst breiten Tatsachenbasis; besondere Bedeutung von Vollzugslockerungen; selbstständige Klärung der Versagungsgründe durch das Vollstreckungsgericht; Vernehmung Anstaltspsychologin und Sozialarbeiter zum Verlauf einer Straftataufarbeitung).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG; § 57 Abs. 1 StGB


Entscheidung

846. BVerfG 2 BvR 690/20 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 17. Juni 2020 (OLG München)
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung von Auslieferungshaft (Begründungsanforderungen; Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; Auslieferungshaft bereits bei möglicher Erfüllung der Auslieferungsvoraussetzungen; abschließende Klärung erst im weiteren Verfahren; von vornherein unzulässige Auslieferung; Ausreichen einer summarischen Prüfung).
§ 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 15 Abs. 2 IRG


Entscheidung

847. BVerfG 2 BvR 852/20 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 14. Juli 2020 (OLG Hamm / LG Essen)
Einstweilige Anordnung gegen die im Exequaturverfahren für zulässig erklärte Vollstreckung einer in Italien verhängten Freiheitsstrafe (mögliche Verletzung des Schuldprinzips, des Rechts auf ein faires Verfahren und des rechtlichen Gehörs im italienischen Verfahren; Überwiegen des Freiheitsgrundrechts im Rahmen der Folgenabwägung).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 3 EMRK; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 222 StGB


Entscheidung

848. BGH 3 StR 100/20 - Beschluss vom 24. Juni 2020 (LG Mönchengladbach)
Einziehungsentscheidung (ergänzende Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung).
§ 73 StGB; § 421 BGB


Entscheidung

849. BGH 3 StR 102/20 - Beschluss vom 25. Juni 2020 (LG Dresden)
Verstoß gegen Mitteilungspflicht hinsichtlich verständigungsbezogener Gespräche (informelle Verständigung; Beruhen).
§ 243 Abs. 4 StPO; § 337 StPO


Entscheidung

850. BGH 3 StR 128/20 - Beschluss vom 28. Mai 2020 (LG Trier)
Einziehungsanordnung (Kennzeichnung der Haftung als Gesamtschuldner im Tenor).
§ 73 StGB; § 421 BGB


Entscheidung

851. BGH 3 StR 134/20 - Beschluss vom 26. Mai 2020 (LG Aurich)
Beginn der Revisionsbegründungsfrist bei Zustellung durch Einlegung des Urteils in einen Briefkasten.
§ 345 Abs. 1 StPO; § 180 ZPO


Entscheidung

852. BGH 3 StR 135/20 - Beschluss vom 10. Juni 2020 (LG Mönchengladbach)
Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten; nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Wegfall der Zäsurwirkung nach Vollstreckung einer Geldstrafe).
§ 47 StGB; § 55 StGB


Entscheidung

853. BGH 3 StR 37/20 - Beschluss vom 10. Juni 2020 (LG Osnabrück)
Einziehungsanordnung bei verbrauchten Betäubungsmitteln (Taterträge; Tatobjekte).
§ 73 StGB; § 74 StGB; § 33 BtMG


Entscheidung

854. BGH 3 StR 52/20 - Beschluss vom 10. Juni 2020 (LG Berlin)
BGHR; Irrtum über die Existenz des gegen einen ausländischen Verein verfügten vollziehbaren Verbots bei Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Tatbestandsirrtum; Verbotsirrtum; Vorsatz; Parallelwertung in der Laiensphäre; Blankettstrafgesetz; blankettausfüllende Norm; Gesetz; durch Verwaltungsakt verfügtes Verbot).
§ 18 Satz 2 VereinsG; § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG; § 16 Abs. 1 StGB; § 17 Satz 1 StGB


Entscheidung

855. BGH 3 StR 99/19 - Beschluss vom 28. Mai 2020 (LG Düsseldorf)
Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nach dem Vollstreckungsmodell (Sachrüge; Verfahrensrüge; verfahrens- oder sachlich-rechtlicher Charakter einer Vorschrift; kein Erfordernis einer Verzögerungsrüge).
§ 337 StPO; § 344 StPO; § 198 GVG; § 199 GVG; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK


Entscheidung

856. BGH 3 StR 162/20 - Beschluss vom 9. Juni 2020 (LG Krefeld)
Neufassung der Urteilsformel.
§ 260 Abs. 4 StPO


Entscheidung

857. BGH 3 StR 172/20 - Beschluss vom 23. Juni 2020 (LG Koblenz)
Fehlende Ausführungen des Tatgerichts zur Einziehungsanordnung.
§ 73 StGB


Entscheidung

858. BGH 3 StR 185/20 - Beschluss vom 9. Juni 2020 (LG Duisburg)
Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit; Entgegennahme von Betäubungsmitteln auf Kommission im Rahmen bestehender Lieferbeziehungen; gleichzeitige Übergabe von Betäubungsmitteln und Entgegennahme von Geld).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 52 StGB

Mehrere Handelsgeschäfte verbinden sich zu einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit, wenn es im Rahmen einer bestehenden Lieferbeziehung zur Entgegennahme weiterer Betäubungsmittel aus Anlass der Bezahlung bereits zuvor „auf Kommission“ erhaltener Rauschgiftmengen kommt. Tateinheit liegt auch dann vor, wenn ein Lieferant im Rahmen einer bestehenden Handelsbeziehung Rauschmittel an seinen Abnehmer übergibt und gleichzeitig das Geld für vorangegangene Lieferungen entgegennimmt.


Entscheidung

859. BGH 3 StR 198/20 - Beschluss vom 8. Juli 2020 (LG Düsseldorf)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

860. BGH 3 StR 417/19 - Beschluss vom 9. Juni 2020 (LG Koblenz)
Konkurrenzrechtliche Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (auf denselben Güterumsatz bezogene Verkaufsangebote).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 52 StGB


Entscheidung

861. BGH 3 StR 532/19 - Beschluss vom 29. April 2020 (LG Aurich)
Konkurrenzen zwischen Widerstand gegen und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte (Tateinheit; Gesetzeskonkurrenz; Konsumtion; Rechtsgut; Individualschutz; Kollektivinteresse an Gewährleistung staatlicher Vollstreckungshandlungen); keine namentliche Nennung des Verletzten im Urteilstenor als Begünstigter der Einziehung (Einziehung aus eigenem und originärem Recht des Staates; Ansprüche des Verletzten; Entschädigung im Vollstreckungsverfahren).
§ 113 StGB; § 114 StGB; § 52 StGB; § 73 StGB

1. Wendet sich der Täter mittels eines tätlichen Angriffs auf die Beamten gegen eine von diesen ausgeführte Vollstreckungshandlung, stehen die Tatbestände des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) regelmäßig in Tateinheit (§ 52 StGB) zueinander.

2. Zentrales Schutzgut des § 113 StGB ist das kollektive Interesse an der Gewährleistung staatlicher Vollstreckungshandlungen. Demgegenüber zielt § 114 StGB vorrangig auf die individuellen Interessen der handelnden Beamten und schützt lediglich daneben das kollektive Interesse an der Dienstausübung der betroffenen

Vollstreckungsbeamten als Repräsentanten der staatlichen Gewalt.

3. Bei wertender Betrachtung stellt der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB keine typische Begleittat des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte nach § 114 StGB dar, weshalb eine Gesetzeskonkurrenz in Form der Konsumtion nicht in Betracht kommt. Übereinstimmend mit der voneinander abweichenden Gewichtung der geschützten Rechtsgüter erfassen beide Tatbestände unterschiedliche Angriffshandlungen auf diese Güter und eröffnen dadurch teilweise exklusive Anwendungsbereiche.

4. Der Verletzte ist nicht als Begünstigter der Einziehung in den Urteilstenor aufzunehmen; denn die (Wertersatz-)Einziehung wird stets zugunsten des Staates angeordnet.


Entscheidung

862. BGH 3 StR 547/19 - Beschluss vom 29. April 2020 (LG Wuppertal)
Uniformverbot (Warnwesten mit Aufschrift „Sharia Police“; gleichartige Kleidungsstücke; Ausdruck gemeinsamer politischer Gesinnung; Eignung zur suggestiv-militanten, einschüchternden Wirkung; abstrakt-konkretes Gefährdungsdelikt).
§ 3 Abs.1 VersammlG; § 28 VersammlG


Entscheidung

863. BGH 3 StR 595/19 - Beschluss vom 26. Mai 2020 (LG Düsseldorf)
Rücknahme der Revision (Rechtsmittel; Wirksamkeit; deklaratorischer Beschluss; eindeutige und zweifelsfreie Erklärung; Vorbehalt weiterer Ausführungen; Bedingung; prozessuale Handlungsfähigkeit; Irrtum).
§ 302 StPO


Entscheidung

864. BGH 5 StR 115/20 - Beschluss vom 23. Juni 2020 (LG Hamburg)
Verstoß gegen verständigungsbezogene Mitteilungspflichten (Inhalt der Mitteilungspflicht; ausnahmsweiser Ausschluss des Beruhens).
§ 243 Abs. 4 StPO; § 257c StPO; § 337 StPO


Entscheidung

865. BGH 5 StR 131/20 - Beschluss vom 7. Juli 2020 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

866. BGH 5 StR 135/20 - Beschluss vom 8. Juli 2020 (LG Berlin)
Fehlender Antrag auf Einziehung im selbständigen Verfahren gegenüber einem schuldlos handelnden Beschuldigten.
§ 76a StGB


Entscheidung

867. BGH 5 StR 140/20 - Beschluss vom 8. Juli 2020 (LG Chemnitz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

868. BGH 5 StR 157/20 - Beschluss vom 11. Juni 2020 (LG Leipzig)
BGHSt; Konkurrenzen zwischen Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung (Idealkonkurrenz; Gesetzeskonkurrenz; Spezialität; Subsidiarität; Konsumtion; geschütztes Rechtsgut); Begriff des tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte.
§ 52 StGB; § 113 StGB; § 114 StGB; § 223 StGB


Entscheidung

869. BGH 5 StR 161/20 - Beschluss vom 23. Juni 2020 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

870. BGH 5 StR 80/20 - Urteil vom 8. Juli 2020 (LG Bremen)
Beweiswürdigung (Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage als ureigene Aufgabe des Tatgerichts; bloße Widerlegung einer entlastenden Einlassung ist kein belastendes Indiz).
§ 261 StPO


Entscheidung

871. BGH 5 StR 84/20 - Beschluss vom 24. Juni 2020 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

872. BGH 5 StR 163/20 - Beschluss vom 7. Juli 2020 (LG Lübeck)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

873. BGH 5 StR 164/20 - Beschluss vom 23. Juni 2020 (LG Görlitz)
Neufassung des Schuldspruchs nach fehlerhafter konkurrenzrechtlicher Beurteilung bei Verurteilung wegen Computerbetrugs.
§ 263a StGB


Entscheidung

874. BGH 5 StR 168/20 - Urteil vom 8. Juli 2020 (LG Leipzig)
Erfolglose Rüge wegen Wiederherstellung der Öffentlichkeit nach erfolgtem Ausschluss; Versuch der Teilnahme; Verbreitung kinderpornographischer Schriften.
§ 171b Abs. 3 GVG; § 30 StGB; § 184b StGB


Entscheidung

875. BGH 5 StR 173/20 - Beschluss vom 27. Mai 2020 (LG Hamburg)
Unmittelbares Ansetzen zum (besonders schweren) Raub (Versuchsbeginn; Zwischenakt; Tatplan).
§ 22 StGB; § 249 StGB; § 250 StGB


Entscheidung

876. BGH 5 StR 189/20 - Beschluss vom 23. Juni 2020 (LG Bremen)
Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde (keine Prüfung durch das Revisionsgericht von Amts wegen; Erforderlichkeit der Verfahrensrüge).
§ 268 StPO; § 344 StPO


Entscheidung

877. BGH 5 StR 214/20 - Beschluss vom 24. Juni 2020 (LG Saarbrücken)
Fehlende Erörterung von Aufklärungsbemühungen bei der Strafzumessung.
§ 46b StGB


Entscheidung

878. BGH 5 StR 233/20 - Beschluss vom 7. Juli 2020 (LG Chemnitz)


Freiwilliger Rücktritt bei Einwirkung eines Dritten auf den Zurücktretenden.
§ 24 StGB


Entscheidung

879. BGH 5 StR 435/19 - Urteil vom 10. Juni 2020 (LG Chemnitz)
Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern; ausdrücklich; konkludent; Täuschung durch Unterlassen; Ingerenz; Verantwortung für die Entstehung des Irrtums); Bankrott (Feststellung der Zahlungsunfähigkeit; Verjährungsbeginn); Verjährung (Beendigung); prozessualer Tatbegriff (Erstreckung auf Tun und Unterlassen).
§ 263 StGB; § 283 StGB; § 78 StGB; § 78a StGB; § 264 StPO


Entscheidung

880. BGH 5 StR 480/19 - Beschluss vom 23. Juni 2020 (LG Görlitz)
Zurückweisung von Anhörungsrüge und Gegenvorstellung.
§ 356a StPO


Entscheidung

881. BGH 5 StR 601/19 - Beschluss vom 23. Juni 2020 (LG Cottbus)
Korrektur des Rücktrittshorizonts (unbeendeter/beendeter Versuch; körperliche Reaktionen des Opfers nach der letzten Ausführungshandlung); Beweiswürdigung zum Tötungseventualvorsatz (kein tragfähiger Beleg der Gefährlichkeit der Tathandlung).
§ 24 StGB; § 261 StPO; § 15 StGB; § 211 StGB


Entscheidung

882. BGH 5 StR 635/19 - Beschluss vom 10. Juni 2020 (LG Frankfurt)
Versuchsbeginn beim Diebstahl durch Aufhebeln eines Geldautomaten (unmittelbares Ansetzen; Zwischenschritte; Tatplan; enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang); unterschiedlicher Versuchsbeginn bei in Tateinheit begangenen Delikten.
§ 244 StGB; § 22 StGB; § 25 StGB; § 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB


Entscheidung

883. BGH 5 StR 645/19 - Beschluss vom 25. Juni 2020 (LG Bremen)
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet.
§ 356a StPO


Entscheidung

884. BGH 5 StR 671/19 - Urteil vom 24. Juni 2020 (LG Saarbrücken)
BGHR; Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der dauerhaft genutzten Privatwohnung; tatsächliche Nutzung als Wohnung; Entwidmung; Versuch); europarechtlicher Vorrang des Rückführungsverfahrens bei Strafbarkeit wegen unerlaubten Aufenthalts und unerlaubter Einreise (keine Verhängung freiheitsentziehender Sanktionen vor Abschluss des Rückführungsverfahrens; europarechtskonforme Auslegung; kein persönlicher Strafaufhebungsgrund oder Verfahrenshindernis).
§ 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB; § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG


Entscheidung

885. BGH 5 ARs 17/19 5 AR (VS) 63/19 - Beschluss vom 10. Juni 2020 (OLG Hamm)
BGHR; Rechtsschutz gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Feststellungsinteresse; Rechtsweg; Rechtsbeschwerde; Zulässigkeit; Begründetheit; Maßnahmen der Staatsanwaltschaft; spezifisch strafprozessuales Handeln; Insolvenzantrag aus eigenem Recht; Subsidiarität; Einwendungen gegen vollstreckungsrechtliche Entscheidungen; außerstrafrechtlicher Rechtsschutz; „Mangelfall“).
§ 111i Abs. 2 StPO; § 23 EGGVG; § 459o StPO


Entscheidung

886. BGH 5 ARs 9/20 - Beschluss vom 25. Juni 2020
Verwerfung der Beschwerde als unzulässig
§ 29 Abs. 1 EGGVG


Entscheidung

887. BGH 6 StR 51/20 - Beschluss vom 16. Juni 2020 (LG Aschaffenburg)
Zurückweisung der Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

888. BGH 6 StR 103/20 - Beschluss vom 30. Juni 2020 (LG Hannover)
Keine Festlegung der rechtlichen Grenzen der Hauptverhandlung durch Entscheidung über die Haftfrage (Vertrauen; rechtlicher Hinweis).
§ 265 StPO


Entscheidung

889. BGH 6 StR 104/20 - Beschluss vom 2. Juli 2020 (LG Magdeburg)
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellation.
§ 261 StPO


Entscheidung

890. BGH 6 StR 106/20 - Beschluss vom 1. Juli 2020 (LG Bamberg)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Defektzustand bei Begehung der Anlasstat; Schuldunfähigkeit; Gefährlichkeitsprognose; tragfähige Begründung; negative Faktoren; bisherige Straffreiheit).
§ 63 StGB


Entscheidung

891. BGH 6 StR 69/20 - Beschluss vom 30. Juni 2020 (LG Hannover)
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Einziehung eines zum Anbau von Betäubungsmitteln genutzten Grundstücks.
§ 74 StGB


Entscheidung

892. BGH 6 StR 72/20 - Beschluss vom 14. Juli 2020 (LG Hannover)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

893. BGH 6 StR 76/20 - Beschluss vom 15. Juli 2020 (LG Halle)
Verfahrenshindernis (fehlender Übernahmebeschluss nach Vorlage an das Gericht höherer Ordnung).
§ 225a StPO; § 270 StPO


Entscheidung

894. BGH 6 StR 82/20 - Beschluss vom 16. Juni 2020 (LG Magdeburg)
Sexueller Missbrauch eines Jugendlichen (Begriff der Zwangslage); Rückwirkungsverbot.
§ 182 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG


Entscheidung

895. BGH 6 StR 96/20 - Beschluss vom 1. Juli 2020 (LG Lüneburg)



Änderung der Einziehungsanordnung.
§ 73 StGB; § 73c StGB


Entscheidung

896. BGH 6 StR 108/20 - Beschluss vom 16. Juni 2020 (LG Stade)
Fehlende Prüfung der Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung.
§ 67b StGB


Entscheidung

897. BGH 6 StR 111/20 - Beschluss vom 30. Juni 2020 (LG Lüneburg)
Einziehung (Verzicht; Übertragung von Eigentum an den Justizfiskus; Widmung zur Schadenswiedergutmachung).
§ 73 StGB


Entscheidung

898. BGH 6 StR 117/20 - Beschluss vom 14. Juli 2020 (LG Halle)
Änderung des Schuldspruchs.
§ 354 Abs. 1 StPO


Entscheidung

899. BGH 6 StR 119/20 - Beschluss vom 15. Juli 2020 (LG Rostock)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

900. BGH 6 StR 129/20 - Beschluss vom 30. Juni 2020 (LG Göttingen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

901. BGH 6 StR 130/20 - Beschluss vom 17. Juni 2020 (LG Göttingen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

902. BGH 6 StR 131/20 - Beschluss vom 30. Juni 2020 (LG Nürnberg-Fürth)
Widerspruch zwischen Urteilsformel und Urteilsgründen.
§ 260 StPO


Entscheidung

903. BGH 6 StR 132/20 - Beschluss vom 17. Juni 2020 (LG Nürnberg-Fürth)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

904. BGH 6 StR 139/20 - Beschluss vom 14. Juli 2020 (LG Hof)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung; Anlasstat; Gefährlichkeitsprognose; Straftaten aus dem Bereich mittlerer Kriminalität).
§ 63 StGB


Entscheidung

905. BGH 6 StR 161/20 - Beschluss vom 14. Juli 2020 (LG Ansbach)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

906. BGH 6 StR 166/20 - Beschluss vom 1. Juli 2020 (LG Ansbach)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

907. BGH 6 StR 172/20 - Beschluss vom 30. Juni 2020 (LG Braunschweig)
Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers.
§ 400 Abs. 1 StPO


Entscheidung

908. BGH 6 StR 175/20 - Beschluss vom 1. Juli 2020 (LG Potsdam)
Rechtsfehlerhafte Anordnung der im Urteil vorbehaltenen Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose; tatrichterliche Gesamtwürdigung; Erwägungen des Sachverständigen; Betreuung während des Strafvollzugs).
§ 66a StGB; § 66c StGB


Entscheidung

909. BGH 6 StR 178/20 - Beschluss vom 14. Juli 2020 (LG Nürnberg-Fürth)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

910. BGH AK 12/20 - Beschluss vom 9. Juni 2020
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen; Konkurrenzen; Fortdauer der Untersuchungshaft; Haftgründe.
§ 129a StGB; § 129b StGB; § 22a Abs. 1 KrWaffKontrG; § 52 StGB; § 112 StPO; § 121 StPO


Entscheidung

911. BGH AK 13/20 - Beschluss vom 10. Juni 2020 (OLG München)
Fortdauer der Untersuchungshaft.
§ 121 StPO


Entscheidung

912. BGH AK 14/20 - Beschluss vom 30. Juni 2020 (OLG Celle)
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Organisation im Ausland; Fortdauer der Untersuchungshaft.
§ 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO; § 121 StPO


Entscheidung

913. BGH StB 16/20 - Beschluss vom 17. Juni 2020
Unzulässige Beschwerde gegen Entscheidung des Ermittlungsrichters am BGH.
§ 304 Abs. 4, Abs. 5 StPO


Entscheidung

914. BGH StB 17/20 - Beschluss vom 23. Juni 2020
Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung.
§ 111b StPO


Entscheidung

915. BGH StB 18/20 - Beschluss vom 23. Juni 2020 (OLG Koblenz)
Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Schwerkriminalität).
§ 112 StPO


Entscheidung

916. BGH StB 21/20 - Beschluss vom 9. Juli 2020 (OLG Celle)
Unbegründetheit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers.
§ 144 Abs. 1 StPO


Entscheidung

917. BGH StB 22/20 - Beschluss vom 30. Juni 2020 (OLG Düsseldorf)
Gegenstandslosigkeit der Beschwerde gegen die Aufrechterhaltung des Haftbefehls nach Rechtskraft des Urteils.
§ 304 StPO


Entscheidung

918. BGH StB 23/18 - Beschluss vom 10. Juni 2020 (LG Hamburg)
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von Gewahrsam nach Polizei- und Ordnungsrecht; Verhältnis von behördlicher und gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung.
§ 70 FamFG; § 13a HmbSOG; § 13c HmbSOG

1. Im Falle einer behördlich angeordneten Freiheitsentziehung zum Zweck der Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung über den Gewahrsam nach den Vorschriften des Polizei- und Ordnungsrechts richtet sich der Rechtsschutz nach § 70 FamFG. Die Rechtsbeschwerde ist danach nicht eröffnet gegen die Feststellung, eine richterliche Entscheidung habe den Betroffenen in seinen Rechten verletzt, indem darin der behördliche Gewahrsam trotz Verletzung des Unverzüglichkeitsgebots (§ 13a Abs. 1 Satz 1 HmbSOG) und Überschreitung der Höchstdauer dieser vorläufigen Freiheitsentziehung (§ 13c Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 HmbSOG) für rechtmäßig erklärt worden ist.

2. Eine wegen Überschreitung der Höchstfrist sowie Verstoß gegen das Unverzüglichkeitsgebot rechtswidrige behördliche Freiheitsentziehung schlägt nicht auf eine etwaige vom Gericht angeordnete Freiheitsentziehung durch. Diese ergeht aufgrund eines Antrags der beteiligten Behörde in einem eigenen Verfahren unter selbständigen Voraussetzungen. Ihre Rechtmäßigkeit hängt allein davon ab, dass das für sie vorgeschriebene Verfahren eingehalten wird und die für sie bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, der Richter selbst also fehlerfrei vorgeht und entscheidet.


Entscheidung

919. BGH StB 24/18 - Beschluss vom 30. April 2020 (LG Hamburg)
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von Gewahrsam nach Polizei- und Ordnungsrecht.
§ 70 FamFG; § 13 HmbSOG

Im Falle einer behördlich angeordneten Freiheitsentziehung zum Zweck der Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung über den Gewahrsam nach den Vorschriften des Polizei- und Ordnungsrechts richtet sich der Rechtsschutz nach § 70 FamFG. Insoweit gilt:

a) Die Rechtsbeschwerde gegen die Feststellung, dass eine Freiheitsentziehung in der Zeit von der vorläufigen Festnahme bis zur Bekanntgabe der Haftentscheidung des Amtsgerichts rechtswidrig war, ist analog § 70 Abs. 4 FamFG nicht eröffnet.

b) Die Rechtsbeschwerde findet auch dann analog § 70 Abs. 4 FamFG nicht statt, wenn sie sich gegen die Art und Weise des behördlichen Gewahrsamsvollzugs richtet.


Entscheidung

920. BGH StB 25/18 - Beschluss vom 30. April 2020 (LG Hamburg)
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von Gewahrsam nach Polizei- und Ordnungsrecht.
§ 70 FamFG; § 13 HmbSOG

Im Falle einer behördlich angeordneten Freiheitsentziehung zum Zweck der Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung über den Gewahrsam nach den Vorschriften des Polizei- und Ordnungsrechts richtet sich der Rechtsschutz nach § 70 FamFG. Die Rechtsbeschwerde gegen die Feststellung, dass eine Freiheitsentziehung in der Zeit von der vorläufigen Festnahme bis zur Bekanntgabe der Haftentscheidung des Amtsgerichts rechtswidrig war, ist demnach analog § 70 Abs. 4 FamFG nicht eröffnet.


Entscheidung

921. BGH StB 27/18 - Beschluss vom 30. April 2020 (LG Hamburg)
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von Gewahrsam nach Polizei- und Ordnungsrecht.
§ 70 FamFG; § 13 HmbSOG

Im Falle einer behördlich angeordneten Freiheitsentziehung zum Zweck der Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung über den Gewahrsam nach den Vorschriften des Polizei- und Ordnungsrechts richtet sich der Rechtsschutz nach § 70 FamFG. Die Rechtsbeschwerde gegen die Feststellung, dass eine Freiheitsentziehung in der Zeit von der vorläufigen Festnahme bis zur Bekanntgabe der Haftentscheidung des Amtsgerichts rechtswidrig war, ist demnach analog § 70 Abs. 4 FamFG nicht eröffnet.


Entscheidung

922. BGH StB 28/18 - Beschluss vom 30. April 2020 (LG Hamburg)
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von Gewahrsam nach Polizei- und Ordnungsrecht.
§ 70 FamFG; § 13 HmbSOG

Im Falle einer behördlich angeordneten Freiheitsentziehung zum Zweck der Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung über den Gewahrsam nach den Vorschriften des Polizei- und Ordnungsrechts richtet sich der Rechtsschutz nach § 70 FamFG. Insoweit gilt:

a) Die Rechtsbeschwerde gegen die Feststellung, dass eine Freiheitsentziehung in der Zeit von der vorläufigen Festnahme bis zur Bekanntgabe der Haftentscheidung des Amtsgerichts rechtswidrig war, ist analog § 70 Abs. 4 FamFG nicht eröffnet.

b) Die Rechtsbeschwerde findet auch dann analog § 70 Abs. 4 FamFG nicht statt, wenn sie sich gegen die Art und Weise des behördlichen Gewahrsamsvollzugs richtet.


Entscheidung

923. BGH StB 29/18 - Beschluss vom 30. April 2020 (LG Hamburg)
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von Gewahrsam nach Polizei- und Ordnungsrecht; Verfahrenskostenhilfe.


§ 70 FamFG; § 76 Abs. 1 FamFG; § 13 HmbSOG


Entscheidung

924. BGH StB 30/18 - Beschluss vom 30. April 2020 (LG Hamburg)
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von Gewahrsam nach Polizei- und Ordnungsrecht.
§ 70 FamFG; § 13 HmbSOG

Im Falle einer behördlich angeordneten Freiheitsentziehung zum Zweck der Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung über den Gewahrsam nach den Vorschriften des Polizei- und Ordnungsrechts richtet sich der Rechtsschutz nach § 70 FamFG. Insoweit gilt:

a) Die Rechtsbeschwerde gegen die Feststellung, dass eine Freiheitsentziehung in der Zeit von der vorläufigen Festnahme bis zur Bekanntgabe der Haftentscheidung des Amtsgerichts rechtswidrig war, ist analog § 70 Abs. 4 FamFG nicht eröffnet.

b) Die Rechtsbeschwerde findet auch dann analog § 70 Abs. 4 FamFG nicht statt, wenn sie sich gegen die Art und Weise des behördlichen Gewahrsamsvollzugs richtet.


Entscheidung

925. BGH StB 31/18 - Beschluss vom 30. April 2020 (LG Hamburg)
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von Gewahrsam nach Polizei- und Ordnungsrecht; Verfahrenskostenhilfe.
§ 70 FamFG; § 76 Abs. 1 FamFG; § 13 HmbSOG

Im Falle einer behördlich angeordneten Freiheitsentziehung zum Zweck der Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung über den Gewahrsam nach den Vorschriften des Polizei- und Ordnungsrechts richtet sich der Rechtsschutz nach § 70 FamFG. Die Rechtsbeschwerde gegen die Feststellung, dass eine Freiheitsentziehung in der Zeit von der vorläufigen Festnahme bis zur Bekanntgabe der Haftentscheidung des Amtsgerichts rechtswidrig war, ist demnach analog § 70 Abs. 4 FamFG nicht eröffnet.


Entscheidung

926. BGH StB 32/18 - Beschluss vom 30. April 2020 (LG Hamburg)
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von Gewahrsam nach Polizei- und Ordnungsrecht; Verfahrenskostenhilfe.
§ 70 FamFG; § 76 Abs. 1 FamFG; § 13 HmbSOG

Im Falle einer behördlich angeordneten Freiheitsentziehung zum Zweck der Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung über den Gewahrsam nach den Vorschriften des Polizei- und Ordnungsrechts richtet sich der Rechtsschutz nach § 70 FamFG. Insoweit gilt:

a) Die Rechtsbeschwerde gegen die Feststellung, dass eine Freiheitsentziehung in der Zeit von der vorläufigen Festnahme bis zur Bekanntgabe der Haftentscheidung des Amtsgerichts rechtswidrig war, ist analog § 70 Abs. 4 FamFG nicht eröffnet.

b) Die Rechtsbeschwerde findet auch dann analog § 70 Abs. 4 FamFG nicht statt, wenn sie sich gegen die Art und Weise des behördlichen Gewahrsamsvollzugs richtet.


Entscheidung

927. BGH 1 StR 109/20 - Beschluss vom 14. Mai 2020 (LG Memmingen)
Körperverletzung mit Todesfolge (gefahrspezifischer Zurechnungszusammenhang: Zurechnung des durch vorsätzliche Körperverletzungshandlungen von Mittätern verursachten Tods; Abgrenzung von der Ausnutzung einer fremden Vortat).
§ 227 StGB; § 25 Abs. 2 StGB


Entscheidung

928. BGH 1 StR 1/20 (1 StR 602/18) - Beschluss vom 29. Juni 2020
Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit zur Verteidigung des Angeklagten im Revisionsverfahren.
§ 33 Abs. 1 RVG


Entscheidung

929. BGH 1 StR 143/20 - Beschluss vom 18. Juni 2020 (LG Tübingen)
Adhäsionsverfahren (Anwendbarkeit des Grundsatzes „ne ultra petita“).
§ 403 StPO; § 308 Abs. 1 ZPO


Entscheidung

930. BGH 1 StR 149/20 - Beschluss vom 16. Juni 2020 (LG Ellwangen)
Strafzumessung (individuelle Strafzumessung für jeden Mittäter erforderlich); Einziehung (Einziehung gegen einen Mittäter nur insoweit, wie er selbst etwas aus der Tat erlangt hat).
§ 46 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 73 Abs. 1 StGB


Entscheidung

931. BGH 1 StR 15/20 - Beschluss vom 23. April 2020 (LG Augsburg)
BGHSt; Berücksichtigung einer EU-ausländischen Strafe bei der Strafzumessung (konkrete Bezifferung des Nachteils; Bemessung des Nachteilsausgleichs im Urteil: Orientierung an den allgemein Strafzumessungsgründen bei der Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe, keine Betrachtung der EU-ausländischen Rechtspraxis und der örtlichen Bedingungen erforderlich).
Art. 3 Abs. 1 EURaBes 2008/675; § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 55 Abs. 1 StGB; § 46 Abs. 2 StGB; § 267 Abs. 2 Satz 1 StPO


Entscheidung

932. BGH 1 StR 61/20 - Beschluss vom 22. April 2020 (LG Freiburg)
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bandenabrede: erforderliche Gesamtwürdigung des Tatrichters).
§ 30a Abs. 1 BtMG; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

933. BGH 1 StR 89/20 - Beschluss vom 28. Mai 2020 (LG Stuttgart)
Unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

934. BGH 1 StR 95/20 - Beschluss vom 18. Juni 2020 (OLG Karlsruhe)


Vorlageverfahren; statthafter Rechtsbehelf gegen einen amtsgerichtlichen Beschluss im selbstständigen Einziehungsverfahren (sofortige Beschwerde).
§ 121 Abs. 2 GVG; § 87 Abs. 3 OWiG; § 46 Abs. 1 OWiG; § 436 Abs. 2 StPO; § 434 Abs. 2 StPO


Entscheidung

935. BGH 1 StR 151/20 - Beschluss vom 26. Mai 2020 (LG München II)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose).
§ 63 StGB

Der Umstand, dass ein Täter trotz bestehenden Defekts über einen längeren Zeitraum hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat, ist ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger solcher Straftaten im Sinne der Gefährlichkeitsprognose nach § 63 StGB.


Entscheidung

936. BGH 1 StR 154/20 - Beschluss vom 30. Juni 2020
Unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

937. BGH 1 StR 188/20 - Beschluss vom 17. Juni 2020 (LG Freiburg)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG

Wer Rauschgift ohne irgendeinen Gewinn weiterverkauft, handelt nicht eigennützig und macht sich deshalb nicht wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar.


Entscheidung

938. BGH 1 StR 277/17 (1 StR 596/18) - Beschluss vom 14. Juli 2020
Antrag auf Festsetzung einer Pauschgebühr.
§ 51 RVG


Entscheidung

939. BGH 1 StR 399/19 - Beschluss vom 26. Mai 2020 (LG München II)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

940. BGH 1 StR 467/18 - Beschluss vom 8. Juli 2020
Vorlageverfahren; Einziehung des Werts von Taterträgen (Ermessen des Tatgerichts über die Anordnung im Jugendstrafverfahren).
§ 132 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 StGB; § 73 StGB; § 73c Satz 1 StGB; § 8 Abs. 3 Satz 1 JGG


Entscheidung

941. BGH 1 StR 502/19 - Urteil vom 16. Juni 2020 (LG München II)
Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen Schrift: Beschreibung sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Worten, hier: Chat-Nachrichten); Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten: Begriff der erheblichen Straftat, erforderliche Gesamtbetrachtung; Gefährlichkeitsprognose: Aburteilungszeitpunkt als relevanter Prognosezeitpunkt).
§ 184b Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB; § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB


Entscheidung

942. BGH 1 StR 538/19 - Urteil vom 26. Mai 2020 (LG Coburg)
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: relevanter Zeitpunkt der Aburteilung; Berücksichtigung einer zu erwartenden Wirkung eines langjährigen Strafvollzugs in der Ermessensentscheidung des Tatrichters).
§ 66 Abs. 1 Nr. 4; Abs. 2, Abs. 3 StGB.


Entscheidung

943. BGH 1 StR 569/19 - Beschluss vom 12. Mai 2020 (LG München I)
Zurückstellung der Entscheidung über die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung (analoge Anwendung bei Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt).
§ 61 Abs. 1 JGG; § 105 Abs. 1 JGG; § 64 StGB


Entscheidung

944. BGH 1 StR 579/18 - Beschluss vom 4. September 2019 (LG Leipzig)
Handeln für den Betriebsinhaber (Beauftragtenstellung: erforderliche Übernahme gesetzlicher Pflichten in eigenverantwortliche Entscheidungsgewalt); unbefugte Versicherungsgeschäftstätigkeit (Begriff des Versicherungsgeschäfts, Sonderdelikt); Hinterziehung von Versicherungsteuer (Begriff des Versicherungsentgelts).
§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB: § 140 Abs. 1 Nr. 1 VAG aF; § 370 Abs. 1 AO; § 1 Abs. 1 VerStG


Entscheidung

945. BGH 1 StR 586/19 - Beschluss vom 1. April 2020 (LG Hechingen)
Verabredung zu einem Verbrechen (erforderliche Konkretisierung der Tat).
§ 30 Abs. 2 StGB


Entscheidung

946. BGH 1 StR 596/19 - Beschluss vom 12. Mai 2020 (LG Offenburg)
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Aussagen tatbeteiligter Zeugen).
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

947. BGH 1 StR 608/19 - Beschluss vom 17. Juni 2020 (LG Darmstadt)
Unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

948. BGH 1 StR 635/19 - Beschluss vom 12. Mai 2020 (LG Bonn)
Umsatzsteuerhinterziehung (Wegfall der Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Kenntnis oder Kennenmüssen von der Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung, relevanter Kenntniszeitpunkt).
§ 370 Abs. 1 AO; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG


Entscheidung

949. BGH 2 StR 101/20 - Beschluss vom 9. Juni 2020 (LG Darmstadt)
Verletzung des Gebots zügiger Verfahrenserledigung (Kompensationsentscheidung).
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 13 EMRK; § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO analog


Entscheidung

950. BGH 2 StR 105/20 - Beschluss vom 9. Juni 2020 (LG Erfurt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

951. BGH 2 StR 112/20 - Beschluss vom 27. Mai 2020 (LG Köln)
Grundsätze der Strafzumessung; Schadenswiedergutmachung (auf Zwangsvollstreckung beruhende Schadensbeseitigung oder -verringerung).
§ 46 StGB; § 46a StGB


Entscheidung

952. BGH 2 StR 44/20 - Beschluss vom 26. Mai 2020 (LG Kassel)
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Wirkstoffmenge bei Betäubungsmitteldelikten); Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Subsidiarität der erweiterten Einziehung); Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern (einziehungsfähige Gegenstände).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 74 Abs. 1 StGB


Entscheidung

953. BGH 2 StR 52/20 - Beschluss vom 6. Mai 2020 (LG Erfurt)
Besondere gesetzliche Milderungsgründe (Strafrahmenwahl).
§ 49 StGB


Entscheidung

954. BGH 2 StR 54/20 - Beschluss vom 26. Mai 2020 (LG Hanau)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Gefährlichkeitsprognose).
§ 62 StGB; § 63 StGB


Entscheidung

955. BGH 2 StR 79/20 - Beschluss vom 16. Juni 2020 (LG Hanau)
Teileinstellung bei mehreren Taten (Unmöglichkeit einer Einziehungsanordnung im subjektiven Verfahren hinsichtlich eingestellter Verfahrensbestandteile); erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Subsidiarität).
§ 73a Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB; § 154 Abs. 2 StPO


Entscheidung

956. BGH 2 StR 81/20 - Beschluss vom 9. Juni 2020 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

957. BGH 2 StR 114/20 - Beschluss vom 26. Mai 2020 (LG Bonn)
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Prüfungsmaßstab; spezifisch tatbezogene Auseinandersetzung).
§ 20 StGB


Entscheidung

958. BGH 2 StR 123/20 - Beschluss vom 27. Mai 2020 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

959. BGH 2 StR 148/20 - Beschluss vom 16. Juni 2020 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

960. BGH 2 StR 161/20 - Beschluss vom 17. Juni 2020 (LG Bonn)
Verspätete oder formwidrige Einlegung der Revision (Verwerfungsbefugnis des Tatrichters); Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers.
§ 346 Abs. 1 StPO; § 400 StPO

1. Die Verwerfungsbefugnis des Tatrichters ist auf Fälle beschränkt, in denen der Beschwerdeführer die für die Einlegung der Begründung des Rechtsmittels vorgeschriebenen Formen und Fristen nicht gewahrt hat. Soweit die Revision dagegen aus einem anderen Grund als unzulässig zu verwerfen ist, steht die Befugnis hierzu allein dem Revisionsgericht zu. Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- oder Fristeinhaltung zusammentrifft.

2. Der Nebenkläger kann gemäß § 400 Abs. 1 StPO ein Urteil nur mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechten, die zum Anschluss als Nebenkläger berechtigt. Er ist hingegen nicht befugt, das Urteil mit dem Ziel anzufechten, dass eine andere Rechtsfolge für die Tat verhängt wird. Der Nebenkläger kann sein Rechtsmittel daher weder auf die Annahme eines weiteren Mordmerkmals oder die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im Sinne des § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB bzw. die unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung stützen.


Entscheidung

961. BGH 2 StR 172/20 - Beschluss vom 23. Juni 2020 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

962. BGH 2 StR 184/20 - Beschluss vom 16. Juni 2020 (LG Köln)
Grundsätze der Strafzumessung (Begründung des Strafausspruchs).
§ 46 StGB


Entscheidung

963. BGH 2 StR 226/18 - Beschluss vom 2. Juli 2020 (LG Frankfurt am Main)
Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln; Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks (Konkurrenzen).
§ 152a StGB; § 152b StGB


Entscheidung

964. BGH 2 StR 386/19 - Beschluss vom 29. April 2020 (LG Köln)
Aufhebung des Urteils und der Feststellungen (rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung).
§ 353 StPO


Entscheidung

965. BGH 2 StR 391/19 - Beschluss vom 6. Mai 2020 (LG Aachen)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vom Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: auf spätere Veräußerung zielender Anbau von Cannabispflanzen); Urteilsgründe (Darlegung wesentlicher Anknüpfungstatsachen des Sachverständigengutachtens).
§ 29a BtMG; § 267 StPO


Entscheidung

966. BGH 2 StR 446/19 - Beschluss vom 14. Juli 2020 (LG Gera)


Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

967. BGH 2 StR 452/18 - Beschluss vom 12. Mai 2020 (LG Gera)
Verletzung des Gebots zügiger Verfahrenserledigung (Kompensationsentscheidung).
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 13 EMRK


Entscheidung

968. BGH 2 StR 452/18 - Beschluss vom 12. Mai 2020 (LG Gera)
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern (Berücksichtigung als Strafzumessungsentscheidung; Nebenstrafe).
§ 74 Abs. 1 Var. 2 StGB


Entscheidung

969. BGH 2 StR 463/19 - Beschluss vom 12. Mai 2020 (LG Aachen)
Mittäterschaft (Maßstab).
§ 25 Abs. 2 StGB


Entscheidung

970. BGH 2 StR 468/19 - Beschluss vom 8. Juli 2020 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

971. BGH 2 StR 472/19 - Beschluss vom 20. Mai 2020 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

972. BGH 2 StR 533/19 - Beschluss vom 12. Mai 2020 (LG Stralsund)
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Prüfungsmaßstab).
§ 20 StGB

Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Unterzubringenden zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfordert prinzipiell eine mehrstufige Prüfung. Zunächst ist die Feststellung erforderlich, dass bei dem Täter eine psychische Störung vorliegt, die ein solches Ausmaß erreicht hat, dass sie unter eines der psychopathologischen Eingangsmerkmale des § 20 StGB zu subsumieren ist. Sodann sind der Ausprägungsgrad der Störung und deren Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit des Täters zu untersuchen. Durch die festgestellten psychopathologischen Verhaltensmuster muss die psychische Funktionsfähigkeit des Täters bei der Tatbegehung beeinträchtigt worden sein. Hierzu ist der Richter für die Tatsachenbewertung auf die Hilfe eines Sachverständigen angewiesen. Gleichwohl handelt es sich bei der Frage des Vorliegens eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB bei gesichertem Vorliegen eines psychiatrischen Befunds wie bei der Prüfung einer aufgehobenen oder erheblich beeinträchtigten Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit des Täters zur Tatzeit um Rechtsfragen. Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Täters in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat.


Entscheidung

973. BGH 2 StR 547/19 - Urteil vom 1. Juli 2020 (LG Erfurt)
Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit).
§ 46 StGB


Entscheidung

974. BGH 2 StR 554/18 - Urteil vom 20. November 2019 (LG Gießen)
Notwehr (Gebotenheit: sozialethisch begründete Einschränkung im Einzelfall, Notwehrprovokation); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit freisprechender Urteile); Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts bei Revision des Nebenklägers).
§ 32 StGB; § 261 StPO; § 400 Abs. 1 StPO


Entscheidung

975. BGH 2 StR 575/19 - Beschluss vom 23. Juni 2020 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

976. BGH 2 StR 582/19 - Beschluss vom 6. Mai 2020 (LG Köln)
Verletzung des Gebots zügiger Verfahrenserledigung (Kompensationsentscheidung).
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 13 EMRK


Entscheidung

977. BGH 2 StR 611/19 - Beschluss vom 20. Mai 2020 (LG Köln)
Hehlerei (Hehlerei in Form des Sichverschaffens: Voraussetzungen; Verhältnis des Sichverschaffens und Absetzens; Konkurrenzen); Urkundenfälschung (Konkurrenzen: Tateinheit durch Klammerwirkung, Tateinheit bei von vornherein geplanter, mehrfacher Gebrauch einer gefälschten Urkunde).
§ 259 Abs. 1 Var. 2 und 3 StGB; § 267 StGB


Entscheidung

978. BGH 2 ARs 100/20 2 AR 56/20 - Beschluss vom 9. Juni 2020
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht.
§ 14 StPO


Entscheidung

979. BGH 2 ARs 142/20 2 AR 54/20 - Beschluss vom 1. Juli 2020
Entscheidung über die örtliche Zuständigkeit.
§ 42 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 108 Abs. 1 JGG


Entscheidung

980. BGH 2 ARs 162/20 2 AR 109/20 - Beschluss vom 15. Juli 2020
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht.
§ 14 StPO


Entscheidung

981. BGH 2 ARs 181/20 2 AR 113/20 - Beschluss vom 21. Juli 2020
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts (Zuständigkeit durch Befasstsein; Beendigung des Verfahrens über Strafaussetzung zur Bewährung durch Rücknahmeerklärung des Angeklagten).
§ 462a StPO

1. Die Zuständigkeit durch Befasstsein mit der Frage der bedingten Entlassung wirkt bei einer Verlegung des Ver-

urteilten in eine Justizvollzugsanstalt in einem anderen Landgerichtsbezirk fort, bis über die Frage abschließend entschieden ist.

2. Zwar wird das Verfahren über die Strafrestaussetzung zur Bewährung auch ohne dass es einer förmlichen Sachentscheidung des mit dieser Frage befassten Gerichts bedarf, beendet, wenn der Verurteilte seine zunächst erteilte Einwilligung in die bedingte Entlassung zurücknimmt. Dies gilt aber nur in Fällen, in denen das endgültige Fehlen der für eine bedingte Entlassung erforderlichen Einwilligung des Verurteilten zweifelsfrei feststeht; hierzu bedarf es einer eindeutigen Rücknahmeerklärung.


Entscheidung

982. BGH 4 StR 12/20 - Beschluss vom 6. Mai 2020 (LG Dortmund)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; Schuldfähigkeitsprüfung: Differenzierung zwischen Aufhebung der Einsichtsfähigkeit und Aufhebung der Steuerungsfähigkeit).
§ 63 StGB

1. Im Rahmen der Schuldfähigkeitsprüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwischen der Aufhebung der Einsichtsfähigkeit und der Aufhebung der Steuerungsfähigkeit zu differenzieren; die Frage der Steuerungsfähigkeit ist erst zu prüfen, wenn der Täter in der Lage ist, das Unrecht seines Tuns einzusehen. Nur in Ausnahmefällen ist in Betracht zu ziehen, dass krankheitsbedingt neben der Einsichtsfähigkeit auch die Steuerungsfähigkeit aufgehoben ist. Bleibt nach den Urteilsgründen zweifelhaft, welche Alternative das Tatgericht annehmen wollte, gefährdet dies den Bestand des Urteils.

2. Die Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens sowie der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln.


Entscheidung

983. BGH 4 StR 15/20 - Beschluss vom 4. Juni 2020 (LG Dessau-Roßlau)
Beweisverwertungsverbot (Missachtung des Richtervorbehalts bei Durchsuchung der Wohnung); Urteilsgründe (alltagssprachliche Beschreibungen).
Art. 13 Abs. 1 GG; § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 267 StPO; § 152 GVG


Entscheidung

984. BGH 4 StR 39/20 - Beschluss vom 14. Juli 2020 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

985. BGH 4 StR 45/20 - Beschluss vom 16. Juni 2020 (LG Hagen)
Grundsätze der Strafzumessung (keine Strafschärfung wegen Fehlen eines Milderungsgrundes).
§ 46 StGB

Das ernsthafte Bemühen eines Täters um die Rettung des Tatopfers ist ein Strafmilderungsgrund. Nach ständiger Rechtsprechung kann das Fehlen eines Milderungsgrundes nicht strafschärfend ins Gewicht fallen.


Entscheidung

986. BGH 4 StR 47/20 - Beschluss vom 1. Juli 2020 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

987. BGH 4 StR 65/20 - Beschluss vom 3. Juni 2020 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

988. BGH 4 StR 87/19 - Beschluss vom 29. Januar 2020 (LG Dortmund)
Zuhälterei (Abgrenzung der Tatbestandsalternativen; mittäterschaftlich begangene Zuhälterei).
§ 25 Abs. 2 StGB; § 181a Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB


Entscheidung

989. BGH 4 StR 107/20 - Beschluss vom 16. Juni 2020 (LG Hagen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

990. BGH 4 StR 115/20 - Beschluss vom 7. Mai 2020 (LG Dortmund)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; Schuldfähigkeitsprüfung: Darlegungsanforderungen).
§ 63 StGB

1. Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht.

2. Die Unterbringung erfordert darüber hinaus eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades, dass der Unterzubringende infolge seines fortdauernden Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird; die zu erwartenden Taten müssen schwere Störungen des Rechtsfriedens besorgen lassen. Die Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat zu entwickeln; sie muss sich auch darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist. Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte hierfür in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen.

3. Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Beschuldigten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB

erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig. Zunächst ist die Feststellung erforderlich, dass bei dem Beschuldigten eine psychische Störung vorliegt, die ein solches Ausmaß erreicht hat, dass sie unter eines der psychopathologischen Eingangsmerkmale des § 20 StGB zu subsumieren ist. Sodann ist der Ausprägungsgrad der Störung und deren Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit des Täters zu untersuchen. Durch die psychopathologischen Verhaltensmuster muss die psychische Funktionsfähigkeit des Täters bei der Tatbegehung beeinträchtigt worden sein. Hierzu ist das Gericht jeweils für die Tatsachenbewertung auf die Hilfe eines Sachverständigen angewiesen. Gleichwohl handelt es sich bei der Frage des Vorliegens eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB bei gesichertem Vorliegen eines psychiatrischen Befunds wie bei der Prüfung der aufgehobenen Unrechtseinsichtsfähigkeit oder der aufgehobenen oder erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten zur Tatzeit um Rechtsfragen. Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat.


Entscheidung

991. BGH 4 StR 134/19 - Beschluss vom 26. März 2020 (LG Frankenthal)
BGHSt; Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung der durch Arglosigkeit herbeigeführten Wehrlosigkeit zur Begehung einer Raubtat vor der Tötung); Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens); Mittäterschaft (Defintion, Maßstab der Mittäterschaft bei Tötungsdelikten, Abgrenzung des Interesses am Taterfolg bei Erpressungs- und Tötungsdelikten); Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten (Ermessensausübung: Maßstab revisionsrechtlicher Überprüfung).
§ 25 Abs. 2 StGB; § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB; § 211 Abs. 2 Var. 5 StGB


Entscheidung

992. BGH 4 StR 135/20 - Beschluss vom 17. Juni 2020 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

993. BGH 4 StR 136/20 - Urteil vom 2. Juli 2020 (LG Frankenthal)
Tateinheit (Ermittlung der maßgeblichen Strafdrohung bei Verletzung mehrerer Strafgesetze).
§ 52 Abs. 2 Satz 1 StGB

Sind bei Tateinheit mehrere Strafgesetze verletzt, wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht (§ 52 Abs. 2 Satz 1 StGB). Für die Ermittlung der maßgeblichen Strafdrohung gilt nach dieser Vorschrift nicht die abstrakte Betrachtungsweise in dem Sinne, dass die Regelrahmen der in Betracht kommenden Straftatbestände darüber entscheiden, welches Gesetz die höhere Strafe androht. Maßgeblich ist vielmehr ein Vergleich der konkret in Betracht kommenden Strafrahmen unter Berücksichtigung von Ausnahmestrafrahmen, etwa dem Vorliegen eines minder schweren oder eines besonders schweren Falls bei dem jeweiligen Delikt.


Entscheidung

994. BGH 4 StR 148/20 - Beschluss vom 16. Juni 2020 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

995. BGH 4 StR 91/20 - Urteil vom 16. Juli 2020 (LG Essen)
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen).
§ 73a StGB


Entscheidung

996. BGH 4 StR 91/20 - Beschluss vom 16. Juli 2020 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

997. BGH 4 StR 163/20 - Beschluss vom 15. Juli 2020 (LG Zweibrücken)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

998. BGH 4 StR 184/20 - Beschluss vom 2. Juni 2020 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

999. BGH 4 StR 194/20 - Beschluss vom 14. Juli 2020 (LG Münster)
Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug: Einsatz eines Kraftfahrzeuges).
§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB


Entscheidung

1000. BGH 4 StR 196/20 - Beschluss vom 16. Juni 2020 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1001. BGH 4 StR 206/20 - Beschluss vom 15. Juli 2020 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1002. BGH 4 StR 217/20 - Beschluss vom 30. Juni 2020 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1003. BGH 4 StR 227/20 - Beschluss vom 28. Juli 2020 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1004. BGH 4 StR 228/20 - Beschluss vom 16. Juni 2020 (LG Arnsberg)
Mehrere Straftaten eines Jugendlichen (Bestimmung der Einheitsjugendstrafe).
§ 31 Abs. 2 Satz 1 JGG


Entscheidung

1005. BGH 4 StR 267/20 - Beschluss vom 14. Juli 2020 (LG Dortmund)


Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1006. BGH 4 StR 287/19 - Beschluss vom 21. April 2020 (LG Siegen)
Mittäterschaft (Maßstab); Beihilfe (Hilfeleistung; bloße Anwesenheit am Tatort als Hilfeleistung; psychische Beihilfe durch das Schaffen von Bedingungen, die für den Tatenschluss wesentlich sind; Konkurrenzen).
§ 25 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1007. BGH 4 StR 374/19 - Beschluss vom 18. März 2020 (LG Hagen)
Absolute Revisionsgründe; Besetzungseinwand (Zulässigkeit einer Besetzungsrüge: kein Nachschieben von Gründen; keine förmliche Feststellung der Verhinderung eines im Urlaub befindlichen Richters); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe: Kurierfahrten); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in Bezug auf DNA-Mischspuren).
§ 222b Abs. 1 Satz 2 StPO; § 261 StPO; § 338 Abs. 1 Nr. 1b StPO; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 25 Abs. 1 StGB; § 27 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1008. BGH 4 StR 482/19 - Urteil vom 18. Juni 2020 (LG Berlin)
BGHSt; Mord (illegale Kraftfahrzeugrennen: bedingter Tötungsvorsatz bei erkannter Eigengefährdung, niedrige Beweggründe, gemeingefährliche Mittel, Heimtücke); Mittäterschaft (verschiedene Fahrzeugführer bei illegalen Kraftfahrzeugrennen); Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz).
§ 15 StGB; 25 Abs. 2 StGB; § 211 Abs. 2 Var. 4, 5 und 7 StGB; § 212 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1009. BGH 4 StR 487/19 - Beschluss vom 18. März 2020 (LG Dortmund)
Mord (Habgier: Maßstab; Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen).
§ 15 StGB; § 211 Abs. 2 Var. 3 StGB


Entscheidung

1010. BGH 4 StR 503/19 - Beschluss vom 10. Juni 2020 (LG Essen)
Ablehnung von Beweisanträgen (keine Entscheidung über die Unwirksamkeit einer nach Fristsetzung oder Fristablauf durchgeführten Beweiserhebung); Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch die Tat erlangte Vermögenswerte).
§ 244 Abs. 6 Satz 3 StPO; § 73 Abs. 1 StGB; § 73d StGB


Entscheidung

1011. BGH 4 StR 503/19 - Beschluss vom 14. Juli 2020 (LG Essen)
Zurückweisung der Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

1012. BGH 4 StR 611/19 - Beschluss vom 14. Juli 2020 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1013. BGH 4 StR 624/19 - Beschluss vom 10. März 2020 (LG Siegen)
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung schwerer Straftaten: Maßstab); Vergewaltigung (sexuelle Handlungen des Opfers an sich selbst; Vornehmen-Lassen bei Kommunikation über Online-Chat).
§ 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB; § 177 Abs. 1 StGB; § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB; § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 240 StGB


Entscheidung

1014. BGH 4 StR 638/19 - Beschluss vom 10. Juni 2020 (LG Landau)
Grundsatz der freien richterlicher Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit).
§ 261 StPO

Zwar ist es allein Sache des Tatgerichts, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen. Das Revisionsgericht hat dessen Entscheidung daher grundsätzlich hinzunehmen. Seiner Prüfung unterliegt es aber, ob die Urteilsgründe Rechtsfehler enthalten. Im Fall einer Verurteilung liegt ein Rechtsfehler unter anderem dann vor, wenn die Beweiswürdigung nicht auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht, so dass die vom Tatgericht gezogene Schlussfolgerung sich nur als Annahme darstellt oder als Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag.


Entscheidung

1015. BGH 4 StR 646/19 - Beschluss vom 24. März 2020 (LG Hanau)
Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: abstrakte Lebensgefahr der Tathandlung, bedingter Verletzungsvorsatz).
§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB


Entscheidung

1016. BGH 4 StR 654/19 - Beschluss vom 17. Juni 2020
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Zurückweisung der Anhörungsrüge).
§ 44 Abs. 1 StPO


Entscheidung

1017. BGH 4 StR 654/19 - Beschluss vom 25. Juni 2020
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig.
§ 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO


Entscheidung

1018. BGH 4 StR 654/19 - Beschluss vom 25. Juni 2020
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig.
§ 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO


Entscheidung

1019. BGH 4 StR 654/19 - Beschluss vom 29. Juni 2020
Verteidigerwechsel (Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers).
§ 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO


Entscheidung

1020. BGH 4 StR 659/19 - Beschluss vom 1. Juli 2020 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1021. BGH 4 StR 663/19 - Beschluss vom 18. Juni 2020 (LG Halle)
Strafzumessung (Wirkungen der Strafe für das künftige Leben des Angeklagten).
§ 46 Abs. 1 Satz 2 StGB

Bei der Strafzumessung nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB sind die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Strafe für das künftige Leben des Angeklagten zu erwarten sind. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zählen dazu als bestimmende Strafzumessungsgründe insbesondere auch gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts, auch bei Ruhestandsbeamten.


Entscheidung

1022. BGH 4 ARs 1/20 - Beschluss vom 2. Juli 2020
Vorenthalten von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung (Beginn der Verfolgungsverjährung; Aufgabe entgegenstehender Rechtsprechung).
§ 266a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 StGB