HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Mai 2025
26. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)


Entscheidung

390. BVerfG 2 BvR 64/25 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 20. März 2025 (BGH / LG Köln)
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den weiteren Vollzug einer lebenslangen Freiheitsstrafe (Recht auf ein faires Verfahren; Mindestanforderungen an die Wahrheitserforschung; Beweisantrag auf Vernehmung eines aussagebereiten Auslandszeugen; Folgenabwägung zum Nachteil des Verurteilten).
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO; § 211 StGB


Entscheidung

391. BVerfG 2 BvR 442/23 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 18. März 2025 (OLG Frankfurt am Main)
Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Garantie effektiven Rechtsschutzes; Verletzung bei Forderung eines förmlichen Ablehnungsbescheides entgegen der Weigerung der Generalstaatsanwaltschaft und nach Entscheidung nur im Wege der Dienstaufsicht).
Art. 19 Abs. 4 GG; § 171 Satz 1 StPO; § 172 Abs. 2 StPO; § 23 EGGVG; § 27 EGGVG


Entscheidung

392. BVerfG 2 BvR 444/21, 2 BvR 533/23 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 14. Februar 2025 (OLG Frankfurt am Main)
Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre in einem „Altfall“ (Freiheitsgrundrecht; schutzwürdiges Vertrauen; Verhältnismäßigkeit; Voraussetzungen der gesetzlichen Übergangsvorschrift; hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten; Begriff der psychischen Störung; eigenständige gerichtliche Prüfung auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens; Erfordernis der wissenschaftlichen Einordnung festgestellter Persönlichkeitsauffälligkeiten; Begründungstiefe von Fortdauerentscheidungen; Art und Grad der Wahrscheinlichkeit künftig zu erwartender Delikte); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Rechtsschutzbedürfnis; Feststellungsinteresse nach prozessualer Überholung einer Fortdauerentscheidung; tiefgreifender Grundrechtseingriff).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 5 Abs. 1 Satz 2 EMRK; § 66 StGB; § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB; Art. 316f Abs. 2 EGStGB; § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG


Entscheidung

393. BVerfG 2 BvR 1569/23 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 20. Februar 2025 (OLG Koblenz)
Klageerzwingungsverfahren (erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Polizeibeamte wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Darlegungsanforderungen an einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Wiedergabe der wesentlichen Erwägungen der Einstellungsentscheidung).
Art. 19 Abs. 4 GG; § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 340 StGB


Entscheidung

394. BGH 1 StR 12/25 – Beschluss vom 19. Februar 2025 (LG Heilbronn)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsprognose).
§ 64 Satz 2 StGB


Entscheidung

395. BGH 1 StR 25/25 – Beschluss vom 5. März 2025 (LG Heilbronn)
Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz bei Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (lediglich Vollstreckungshindernis und Verbot freiheitsbeschränkender Maßnahmen).
§ 83h IRG


Entscheidung

396. BGH 1 StR 34/25 – Beschluss vom 4. März 2025 (LG Karlsruhe)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsprognose: erforderliche Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen prognosegünstigen und -ungünstigen Umstände: Therapiebereitschaft des Angeklagten allein nicht ausreichend).
§ 64 Satz 2 StGB


Entscheidung

397. BGH 1 StR 37/25 – Beschluss vom 20. März 2025 (LG Ravensburg)
Aufhebung der Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Einbeziehung in eine Gesamtstrafe (Anrechnung von zur Erfüllung von Auflagen erbrachten Leistungen auf die Strafe).
§ 55 Abs. 1 StGB; § 58 Abs. 2 Satz 2, § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB


Entscheidung

398. BGH 1 StR 41/25 – Beschluss vom 8. April 2025 (LG Heidelberg)
Anrechnung von im Ausland erlittener Haft.
§ 51 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2 StGB


Entscheidung

399. BGH 1 StR 62/25 – Beschluss vom 3. April 2025 (LG Traunstein)
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft; Konkurrenzverhältnis zum unerlaubten Handeltreiben: Verklammerung).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 StGB


Entscheidung

400. BGH 1 StR 83/25 – Beschluss vom 20. März 2025 (LG Kempten (Allgäu))
Bestellung eines Beistands für den Nebenkläger.
§ 397a Abs. 1 StPO


Entscheidung

401. BGH 1 StR 98/25 – Beschluss vom 8. April 2025 (LG Schweinfurt)
Einziehung von Wertersatz.
§ 73c StGB


Entscheidung

402. BGH 1 StR 135/24 – Beschluss vom 23. Januar 2025 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

403. BGH 1 StR 285/24 – Urteil vom 17. Oktober 2024 (LG Mannheim)
Notwehr (strafrechtlicher Rechtswidrigkeitsbegriff bei der Ausübung von Hoheitsgewalt; Vorliegen einer Notwehrlage: Andauern des Angriffs; Erforderlichkeit der Notwehrhandlung: keine eingeschränkten Notwehrrechte von Polizeibeamten); Erlaubnistatumstandsirrtum (Irrtum über Umstände, die die Erforderlichkeit der Notwehrhandlung begründen); gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung).
§ 32 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; § 223 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB


Entscheidung

404. BGH 1 StR 332/24 – Beschluss vom 5. März 2025 (LG München I)
Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Übersetzung eines Beschlusses des Revisionsgerichts nach Zurückverweisung der Sache.
§ 187 Abs. 2 GVG


Entscheidung

405. BGH 1 StR 365/24 – Beschluss vom 19. Februar 2025 (LG Saarbrücken)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

406. BGH 1 StR 376/24 – Beschluss vom 28. November 2024 (LG Hagen)
Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen (erforderlicher Zusammenhang zwischen dem Machen von unrichtigen oder unvollständigen Angaben und dem Vorenthalten; Verwenden von nachgemachten Belegen: Vorlage gegenüber der Einzugsstelle erforderlich); Umsatzsteuerhinterziehung (Verkürzung von Steuern bei Anmeldesteuern: erforderliche Feststellungen zum Vorliegen einer Steuervergütung).
§ 266a Abs. 2, Abs. 4 Nr. 2 StGB; § 370 Abs. 1 AO; § 168 Satz 2 AO


Entscheidung

407. BGH 1 StR 394/24 – Beschluss vom 18. März 2025 (LG Offenburg)
Schwere räuberische Erpressung (Konkurrenzverhältnis der einzelnen Tatbestandsvarianten).
§ 255 StGB; § 250 StGB


Entscheidung

408. BGH 1 StR 394/24 – Beschluss vom 18. März 2025 (LG Offenburg)
Besonders schwere Erpressung (Konkurrenzverhältnis der unterschiedlichen Tatbestandsvarianten zueinander).
§ 255 StGB; § 250 StGB


Entscheidung

409. BGH 1 StR 434/24 – Beschluss vom 1. April 2025 (LG Traunstein)
Besorgnis der Befangenheit (nicht offengelegte Rechtsgespräche des Gerichts mit der Staatsanwaltschaft außerhalb der Hauptverhandlung: Dokumentation der Gespräche in der Akte regelmäßig nicht ausreichend; Äußerungen des Tatgerichts zu den Erfolgsaussichten der Verfahrensrüge im Revisionsverfahren).

§ 24 Abs. 1, Abs. 2 StPO; § 260 StPO; § 212 StPO; § 202a StPO; Art. 6 EMRK


Entscheidung

410. BGH 1 StR 464/24 – Urteil vom 19. März 2025 (LG Heilbronn)
Minderschwerer Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis (erforderliche Gesamtbetrachtung: Bedeutung der Überschreitung des Grenzwertes zur nicht geringen Menge).
§ 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG


Entscheidung

411. BGH 1 StR 466/24 – Urteil vom 19. Februar 2025 (LG Heilbronn)
Erfolgreiche Aufklärungsrüge (unterbliebene Ladung einer zuvor unerreichbaren Geschädigten als Zeugin).
§ 244 Abs. 2 StPO; § 255a Abs. 1 StPO; § 251 Abs. 1 Nr. 3 StPO


Entscheidung

412. BGH 1 StR 470/24 – Beschluss vom 8. April 2025 (LG Augsburg)
Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

413. BGH 1 StR 475/23 – Beschluss vom 1. April 2025 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

414. BGH 1 StR 475/23 – Beschluss vom 8. April 2025 (LG Frankfurt am Main)
Subventionsbetrug (Subventionserheblichkeit der unzutreffenden Tatsachenbehauptungen: hinreichend konkrete Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen).
§ 264 Abs. 1, Abs. 9 Nr. 1 StGB


Entscheidung

415. BGH 1 StR 481/24 – Beschluss vom 5. März 2025 (LG Aachen)
Betäubungsmittelstraften (Strafzumessung).
§ 29 BtMG; § 46 StGB


Entscheidung

416. BGH 1 StR 481/24 – Beschluss vom 5. März 2025 (LG Aachen)
Betäubungsmittelstraften (Strafzumessung); Änderung des Schuldspruchs nach Inkrafttreten des KCanG.
§ 29 BtMG; § 46 StGB; § 2 Abs. 3 StGB i.V.m. § 354a StPO


Entscheidung

417. BGH 1 StR 481/24 – Beschluss vom 1. April 2025 (LG Aachen)
Betäubungsmittelstraftaten (Strafzumessung).
§ 29 BtMG; § 46 StGB


Entscheidung

418. BGH 1 StR 482/24 – Beschluss vom 19. Februar 2025 (LG Bochum)
Umsatzsteuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil zu den abgegebenen Steuererklärungen; Strafzumessung bei Umsatzsteuerkarussellen: Bedeutungslosigkeit der vereinnahmten Vorsteuerbeträge beim „Distributor“); Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache (Begründung).
§ 370 Abs. 1 AO; § 267 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 StPO; § 46 StGB; § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2, Abs. 6 Satz 1 StPO


Entscheidung

419. BGH 1 StR 489/24 – Beschluss vom 1. April 2025 (LG Dresden)
Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil zu den Besteuerungsgrundlagen: unzulässige Bezugnahme auf Urkunden).
§ 370 Abs. 1 AO; § 267 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 StPO


Entscheidung

420. BGH 1 StR 501/24 – Beschluss vom 5. März 2025 (LG Dresden)
Steuerhinterziehung (keine identische prozessuale Tat bei unterschiedlichem Steuerschuldner in Anklage und Urteil).
§ 370 Abs. 1 AO; § 264 StPO


Entscheidung

421. BGH 1 StR 505/24 – Beschluss vom 19. März 2025 (LG Paderborn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

422. BGH 1 StR 532/24 – Beschluss vom 1. April 2025 (LG München I)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

423. BGH 1 StR 562/24 – Beschluss vom 19. März 2025 (LG Freiburg im Breisgau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

424. BGH 2 StR 21/25 – Beschluss vom 25. Februar 2025 (LG Rostock)
Konkurrenzen (räuberische Erpressung; Raub; mitbestrafte Vortat); Jugendstrafe (schädliche Neigungen: erhebliche Persönlichkeitsmängel, frühere eingestellte Verfahren, Rückfälligkeit; Schwere der Schuld: jugendspezifische Bestimmung; Strafzumessung: Erziehungsgedanke, Schwere der Schuld).
§ 249 StGB; § 250 StGB; § 255 StGB; § 17 Abs. 2 JGG; 18 Abs. 2 JGG


Entscheidung

425. BGH 2 StR 21/25 – Beschluss vom 25. Februar 2025 (LG Rostock)
Konkurrenzen (räuberische Erpressung; Raub; mitbestrafte Vortat); Jugendstrafe (schädliche Neigungen: erhebliche Persönlichkeitsmängel, frühere eingestellte Strafverfahren; Schwere der Schuld: jugendspezifische Bestimmung; Strafzumessung: Erziehungsgedanke, Schwere der Schuld, minder schwerer Fall); Adhäsionsverfahren (Grundurteil: Geltendmachung eines bezifferten Anspruchs; Änderung in Feststellungsausspruch; Feststellungsantrag: Ersatz zukünftiger Schäden, Möglichkeit des Schadenseintritts, Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes).
§ 249 StGB; § 250 StGB; § 255 StGB; § 17 Abs. 2 JGG; § 18 Abs. 2 JGG; § 406 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; § 256 Abs. 1 ZPO; § 304 ZPO

1. Schädliche Neigungen im Sinne von § 17 Abs. 2 Alt. 1 JGG können in der Regel nur angenommen werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel, aus denen sich eine Neigung zur Begehung von Straftaten ergibt, schon vor der Tat angelegt waren und im Zeitpunkt des Urteils noch gegeben sind und deshalb weitere Straftaten zu befürchten sind.

2. Der Schuldgehalt der Tat eines Jugendlichen ist jugendspezifisch zu bestimmen. Die Schwere der Schuld im

Sinne des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG bemisst sich nicht vorrangig nach dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat und ihrer Einordnung nach dem allgemeinen Strafrecht. Vielmehr ist in erster Linie auf die innere Tatseite abzustellen, also darauf, inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit des Täters sowie dessen Tatmotivation in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben. Der Unrechtsgehalt ist aber insofern von Belang, als aus ihm Rückschlüsse auf die innere Tatseite und damit die Schwere der Schuld gezogen werden können. Diese bemisst sich nach dem Gewicht der Tat und der persönlichkeitsbezogenen Beziehung des Täters zu dieser. Welche Bedeutung dabei den einzelnen Zumessungsgesichtspunkten zukommt, hängt vom Einzelfall ab. Das Tatgericht hat dazu eine umfassende Abwägung aller relevanten Umstände vorzunehmen.

3. Auch wenn eine Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld verhängt wird, ist bei der Bemessung der Jugendstrafe der das Jugendstrafrecht beherrschende Erziehungsgedanke (§ 2 Abs. 1, § 18 Abs. 2 JGG) vorrangig zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist zwar die Bewertung des Ausmaßes des in einer Straftat hervorgetretenen Unrechts auch bei der Bestimmung der Höhe der Jugendstrafe zu beachten. Die Begründung darf aber nicht wesentlich oder gar ausschließlich nach solchen Zumessungserwägungen vorgenommen werden, die auch bei Erwachsenen in Betracht kommen. Die Bemessung der Jugendstrafe erfordert vielmehr von der Jugendkammer, das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe unter erzieherischen Gesichtspunkten abzuwägen. Die Urteilsgründe müssen daher in jedem Fall erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt worden ist. Eine formelhafte Erwähnung der erzieherischen Erforderlichkeit der verhängten Jugendstrafe genügt insoweit nicht.


Entscheidung

426. BGH 2 StR 259/24 – Beschluss vom 9. Januar 2025 (LG Hanau)
Vergewaltigung (mangelnde körperliche Durchsetzungsfähigkeit des Opfers); Strafzumessung (Verneinung eines besonders schweren Falles wegen Vorliegens eines vertypten Strafmilderungsgrundes: verminderte Schuldfähigkeit; zulässiges Verteidigungsverhalten).
§ 21 StGB; § 46 StGB; § 49 StGB; § 177 StGB

Das Vorliegen vertypter Strafmilderungsgründe (etwa § 21 StGB) kann bei der Strafrahmenwahl Anlass geben, jedenfalls im Zusammenhang mit den allgemeinen Strafmilderungsgründen (wenn diese hierfür allein nicht ausreichen) trotz Vorliegens eines Regelbeispiels einen besonders schweren Fall zu verneinen und die Strafe dem Regelstrafrahmen zu entnehmen.


Entscheidung

427. BGH 2 StR 450/23 – Beschluss vom 30. Januar 2025 (LG Bonn)
Untersuchung des Angeklagten durch einen Sachverständigen (Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; anfängliche Weigerung des Angeklagten; Befragung in der Hauptverhandlung; Auswirkungen einer unterbliebenen Untersuchung: Strafausspruch, Maßregeln).
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 66 StGB; § 72 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 246a Abs. 3 StPO


Entscheidung

428. BGH 2 StR 454/24 – Urteil vom 26. Februar 2025 (LG Limburg a. d. Lahn)
Rücktritt (versuchter Mord; Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch: Rücktrittshorizont, umgekehrte Korrektur des Rücktrittshorizonts, Verlassen des Tatorts; außertatbestandliche Zielerreichung); Beweiswürdigung (Sachverständiger: Abweichungen zwischen Sachverständigengutachten, Darstellungsanforderungen, Beruhen); Rechtsmittelbeschränkung (Schuldspruch und Maßregelanordnung).
§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 63 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO; § 337 Abs. 1 StPO; § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO


Entscheidung

429. BGH 2 StR 480/24 – Urteil vom 26. Februar 2025 (LG Köln)
Revisionsbeschränkung (Postpendenzverhältnis; Einziehung: Gewerbsmäßigkeit und erlangtes Etwas); gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Gewerbsmäßigkeit: mittelbarer Zufluss des Vorteils, regelmäßige Zuwendungen eines Beteiligten); Beihilfe (Vorsatz: Konkretisierung, zentrale Merkmale der Haupttat, Diebstahl statt Betrug, Schockanrufe); Einziehung (Tatlohn).
§ 15 StGB; § 16 StGB; § 27 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB; § 242 StGB; § 263 StGB; § 352 StPO


Entscheidung

430. BGH 2 StR 492/24 – Beschluss vom 13. März 2025 (LG Köln)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldfähigkeit: Unrechtsbewusstsein; Verschlechterungsverbot).
§ 20 StGB; § 63 StGB; § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO

Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Unrechtseinsicht zur Folge hat. In diesen Fällen ist § 21 StGB als Sonderregelung des Verbotsirrtums (§ 17 StGB) erfüllt, wenn das Fehlen der Unrechtseinsicht vorwerfbar ist; kann ein solcher Vorwurf nicht erhoben werden, greift § 20 StGB ein. Derjenige, der trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall Einsicht in das Unrecht seines Tuns hat, ist – sofern nicht seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war – voll schuldfähig. In einem solchen Fall ist auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht zulässig.


Entscheidung

431. BGH 2 StR 508/24 – Beschluss vom 14. Januar 2025 (LG Aachen)
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: zulässiges Verteidigungsverhalten).
§ 66 StGB


Entscheidung

432. BGH 2 StR 530/24 – Beschluss vom 7. Januar 2025 (LG Köln)
Notwehr (Gegenwärtigkeit: Wiederholungsgefahr; Verteidigungswille).
§ 32 StGB


Entscheidung

433. BGH 2 StR 582/24 – Beschluss vom 24. Februar 2025 (LG Frankfurt am Main)
Konkurrenzen (Untreue: Tateinheit, Teilidentität der Ausführungshandlungen, Sammelüberweisung); Schuldfähigkeit (pathologisches Kaufverhalten; Untreue).
§ 21 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 266 StGB

Tateinheit im Sinne des § 52 StGB kommt auch dann in Betracht, wenn die tatbestandlichen, mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzenden Ausführungshandlungen in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind.


Entscheidung

434. BGH 2 StR 651/24 – Beschluss vom 12. März 2025 (LG Köln)
Konkurrenzen (Betäubungsmitteldelikte: Bewertungseinheit, einheitlicher Verkaufsvorrat, Qualifikationen).
§ 29 BtMG; § 29a BtMG; § 30a BtMG

1. Sämtliche Betätigungen, die sich im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes auf den Vertrieb einer einheitlichen Rauschgiftmenge beziehen, werden vom gesetzlichen Tatbestand des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit und damit zu einer Tat des Handeltreibens verbunden. Die Annahme einer solchen Bewertungseinheit gilt auch dann, wenn der Täter über einen einheitlichen Verkaufsvorrat verfügt.

2. Im Rahmen einer Bewertungseinheit reicht es für den Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Teilakt der Tat verwirklicht ist.


Entscheidung

435. BGH 2 ARs 1/25 2 AR 13/25 – Beschluss vom 13. Februar 2025
Zuständigkeitsbestimmung (Jugendrichter; teilweise Eröffnung der Hauptverhandlung bei verbundenen Anklagen; Zweckmäßigkeit).
§ 42 Abs. 3 JGG; § 12 Abs. 2 StPO


Entscheidung

436. BGH 4 StR 11/24 – Beschluss vom 25. September 2024 (LG Hagen)
Vergewaltigung („Stealthing“: Einverständnis, Strafzumessung, Regelbeispiel, kein Entfallen der Indizwirkung).
§ 177 StGB


Entscheidung

437. BGH 4 StR 56/24 – Beschluss vom 12. Februar 2025 (LG Karlsruhe)
Rücktritt (versuchter Totschlag: Zufahren auf einen Polizeibeamten; Fehlschlag; Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch; Erörterungsmangel: Vorstellungsbild des Täters, Rückschlüsse aus dem Nachtatverhalten); nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung rechtskräftiger, unerledigter Verurteilungen: Zäsurwirkung der ersten Verurteilung); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang: überwiegendes Zurückgehen der Anlasstat auf dem Hang, Verhältnis zu Feststellungen zur Schuldfähigkeit; Erfolgsaussicht der Behandlung: tatsächliche Anhaltspunkte, erhöhte prognostische Anforderungen, Therapieunwilligkeit, langjähriger Rauschmittelkonsum); Vorsatz (Tötungsvorsatz: Zufahren auf einen Polizeibeamten; Eventualvorsatz: Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Beweiswürdigung; Intoxikation des Angeklagten; psychische Beeinträchtigungen; spontane, unüberlegte Handlungen).
§ 15 StGB; § 24 Abs. 1 StGB; § 55 StGB; § 64 Satz 1 StGB; § 64 Satz 2 StGB


Entscheidung

438. BGH 4 StR 80/24 – Beschluss vom 27. März 2025 (LG Dortmund)
Handeltreiben mit Cannabis; Beweiswürdigung (Darstellungsanforderungen; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Zeugenbeweis); Einziehung (Erlangtes Etwas: Schuldenerlass für Beteiligung an verbotenem Rechtsgeschäft, Nichtigkeit).
§ 73c StGB; § 34 KCanG; § 29a BtMG; § 261 StPO; § 267 StPO; § 134 BGB


Entscheidung

439. BGH 4 StR 99/24 – Beschluss vom 26. Februar 2025 (LG Bochum)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Revisionseinlegungsfrist: Revisionseinlegung per Fax bei Störung des beA, zusätzliche Versäumung der Revisionsbegründungsfrist); Revisionseinlegung (Form: elektronische Übermittlung, unverzügliche Glaubhaftmachung einer technischen Störung).
§ 32d StPO; § 44 StPO; § 45 StPO; § 341 StPO


Entscheidung

440. BGH 4 StR 122/24 – Beschluss vom 11. Februar 2025 (LG Paderborn)
Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten).
§ 66b StGB


Entscheidung

441. BGH 4 StR 223/24 – Urteil vom 13. März 2025 (LG Mainz)
Betrug (Bewilligung eines Dispositionskredits: Irrtum, Abgrenzung zum Computerbetrug, schadensgleiche Vermögensgefährdung; Strafzumessung: Doppelverwertungsverbot, Berücksichtigung der Schäden von Einzeltaten in einer Tatserie, Regelbeispiele); gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff); gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung: Kollision mit Kraftfahrzeug); Kognitionspflicht; Urteilsverkündung (Abweichung von schriftlichen Urteilsgründen und mündlich verkündeter Strafe); Revisionsbeschränkung (Einzelstrafaussprüche bei einer Serie von Vermögensstraftaten; Einziehungsanordnung).
§ 46 Abs. 3 StGB; § 263 StGB; § 263a StGB; § 264 Abs. 2 StPO; § 267 StPO; § 268 StPO; § 344 Abs. 1 StPO


Entscheidung

442. BGH 4 StR 228/24 – Beschluss vom 8. Oktober 2024 (LG Bochum)
Beweiswürdigung (Erörterungsmangel; sexueller Missbrauch von Kindern; unterbliebene Vernehmung des Verletzten in der Hauptverhandlung; Bild- und Tonaufnahmen der polizeilichen Vernehmung; Divergenz zwischen Angaben von Zeugen; Konfrontationsrecht des Angeklagten).
Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 261 StPO


Entscheidung

443. BGH 4 StR 265/24 – Beschluss vom 29. Januar 2025 (LG Essen)
Mitwirkung an Selbsttötung ohne freiverantwortlichen Willensentschluss (Totschlag in mittelbarer Täterschaft; Freiverantwortlichkeit eines Suizidentschlusses: natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit, autonome Entscheidung, realitätsbezogene Abwägung, akute psychische Störung: paranoide Schizophrenie, depressive Episode, Einwilligungslösung, Exkulpationslösung; Täterschaft: Tatherrschaft, Suizidhilfe, Täterwille).
§ 17 StGB; § 20 StGB; § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB; § 212 StGB


Entscheidung

444. BGH 4 StR 329/24 – Beschluss vom 12. März 2025 (LG Essen)
Aufklärungsrüge (Aktenwidrigkeit der Urteilsgründe; Rekonstruktionsverbot); Beweisverwertungsverbot (fehlende audiovisuelle Aufzeichnung einer Beschuldigtenvernehmung: Ordnungsvorschrift, objektiv willkürliches Vorgehen); teilweise Verfahrensbeschränkung (Auswirkung auf den Strafausspruch).
§ 136 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StPO; § 154a Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO


Entscheidung

445. BGH 4 StR 351/24 – Beschluss vom 14. Januar 2025 (LG Münster)
Einfuhr von Cannabis (Formulierung des Schuldspruchs); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussichten der Therapie: Wahrscheinlichkeit höheren Grades, Gesamtwürdigung, positive Feststellung der Erfolgsaussicht, Erörterungsmangel).
§ 64 StGB; § 67d StGB; § 34 KCanG

1. Nach § 64 Satz 2 StGB darf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur angeordnet werden, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte zu erwarten ist, die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt innerhalb der Frist nach § 67d Abs. 1 Satz 1 oder 3 StGB zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf seinen Hang zurückgehen. Mit der Neufassung der Vorschrift ist jetzt eine „Wahrscheinlichkeit höheren Grades“ vorausgesetzt.

2. Die Beurteilung einer derartigen Erfolgsaussicht ist im Rahmen einer richterlichen Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonst maßgeblichen, also prognosegünstigen und -ungünstigen Umstände vorzunehmen. Für die Gesamtwürdigung sind namentlich Behandlungsfähigkeit und Behandlungsbereitschaft in den Blick zu nehmen. Es geht in erster Linie um in der Person und Persönlichkeit des Täters liegende Umstände, insbesondere solche, die seine Sucht und deren Behandlungsfähigkeit unmittelbar kennzeichnen – also vor allem Art und Stadium der Sucht, bereits eingetretene physische und psychische Veränderungen und Schädigungen, frühere Therapieversuche sowie eine aktuelle Therapiebereitschaft.

3. Das Fehlen von prognoseungünstigen Gesichtspunkten genügt regelmäßig nicht; vielmehr ist für die gebotene positive Feststellung der Erfolgsaussicht erforderlich, dass gleichzeitig hinreichend gewichtige Gründe für die Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolges sprechen.


Entscheidung

446. BGH 4 StR 357/23 – Beschluss vom 25. März 2025 (LG Hagen)
Form der Revisionsbegründung (Einreichung durch Kanzleiangestellte; qualifizierte elektronische Signatur); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Ergänzung von Verfahrensrügen; Heilung formaler Mängel in der Revisionsbegründung; rechtliches Gehör); rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation durch Feststellung des Konventionsverstoßes).
Art. 103 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 32a StPO; § 44 StPO; § 344 StPO; § 345 StPO


Entscheidung

447. BGH 4 StR 494/24 – Beschluss vom 11. März 2025 (LG Bochum)
Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Einwirken: hinreichende psychische Einflussnahme, Hartnäckigkeit; Polizeibeamter als Gegenüber: Maßgeblichkeit der Vorstellung des Täters; untauglicher Versuch); Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten: Darstellungsanforderungen, konkrete Straftaten, Wahrscheinlichkeitsprognose, Missbrauchstaten, Cybergrooming; Gefährlichkeitsprognose).
§ 22 StGB; § 23 StGB; § 66 StGB; § 176b Abs. 1 StGB; § 267 StPO


Entscheidung

448. BGH 4 StR 523/24 – Beschluss vom 12. März 2025 (LG Arnsberg)
Rücktritt (Fehlschlag: schwere räuberische Erpressung, Rücktrittshorizont, Darstellungsanforderungen); Strafzumessung (Strafrahmenverschiebung: Verhältnis von vertypten Milderungsgründen und minder schwerem Fall, Jugendstrafe).
§ 23 StGB; § 24 StGB; § 49 StGB; § 267 StPO; § 18 Abs. 1 JGG; § 106 Abs. 3 Satz 1 JGG


Entscheidung

449. BGH 4 StR 526/24 – Beschluss vom 26. Februar 2025 (LG Münster)
Beweiswürdigung (relative Fahruntüchtigkeit: Geschwindigkeitsüberschreitung, Mitursächlichkeit einer Alkoholintoxikation für einen Fahrfehler, Abgrenzung zur bloßen Enthemmung); Einziehung von Tatmitteln (Kraftfahrzeug: Verlassen des Unfallortes).
§ 74 Abs. 1 StGB; § 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 316 Abs. 1 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

450. BGH 4 StR 579/24 – Beschluss vom 26. März 2025 (LG Landau in der Pfalz)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang: Mitursächlichkeit des Hangs für die Anlasstaten, quantitatives Überwiegen gegenüber anderen Ursachen, dissozial geprägte Persönlichkeit, Enthemmung, emotionaler Ausnahmezustand; Erfolgsaussicht: Gesamtabwägung, Behandlungsfähigkeit, Behandlungsbereitschaft, Persönlichkeitsfehlentwicklung, antisoziale Persönlichkeitsanteile).
§ 64 StPO


Entscheidung

451. BGH 3 StR 12/25 – Beschluss vom 6. März 2025 (LG Krefeld)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellungsanforderungen an die Gefährlichkeitsprognose); Strafzumessung bei verminderter Schuldfähigkeit.
§ 21 StGB; § 46 StGB; § 63 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

452. BGH 3 StR 152/24 – Beschluss vom 18. Februar 2025 (LG Aurich)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehlfunktion des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs; Einziehung von Betäubungsmitteln als Tatobjekte (Bezug zu anhängigen Straftaten).
§ 44 StPO; § 45 StPO; § 33 BtMG; § 74 Abs. 2 StGB


Entscheidung

453. BGH 3 StR 249/24 – Urteil vom 6. März 2025 (LG Trier)


BGHR; absolute Revisionsgründe; Anwesenheit und Ablehnung eines Dolmetschers.
§ 185 Abs. 1 Satz 1 GVG; § 191 Satz 1 GVG; § 74 StPO; § 338 Nr. 5 StPO


Entscheidung

454. BGH 3 StR 289/24 – Urteil vom 6. März 2025 (LG Düsseldorf)
Kognitionspflicht (Erschöpfen des Prozessstoffs durch vollständige Aburteilung der verfahrensgegenständlichen Tat); Betäubungsmittelstrafrecht (Abgrenzung zwischen Tathandlungen des Herstellens, Anbaus und Handeltreibens; Bandendelikte); zeitliche Geltung von Strafgesetzen (lex mitior; milderes Gesetz; Gesamtvergleich).
§ 264 StPO; § 29 BtMG; § 34 KCanG; § 2 Abs. 3 StGB


Entscheidung

455. BGH 3 StR 351/24 – Urteil vom 23. Januar 2025
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Abgrenzung der Tathandlungen; Konkurrenzen: Grundsätze der Klammerwirkung); zeitliche Geltung von Strafgesetzen; Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeit für die Allgemeinheit); Anordnung der Führungsaufsicht (Entbehrlichkeit bei mehrjähriger Freiheitsstrafe).
§ 184b StGB; § 52 StGB; § 66 StGB; § 68 StGB; § 2 Abs. 3 StGB


Entscheidung

456. BGH 3 StR 35/24 – Beschluss vom 5. März 2025
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge (erforderlicher Tatsachenvortrag); Aussetzung oder Unterbrechung der Hauptverhandlung; Aufklärungspflicht des Gerichts; Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Verfolgung (gesetzliche Bestimmtheit der Tathandlung des Verfolgens); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung im Ausland (tatbestandliche Handlungseinheit); rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung im Revisionsverfahren.
§ 44 StPO; § 228 StPO; § 229 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 345 StPO; § 46 Abs. 2 RVG; § 7 Abs. 1 Nr. 10 VStGB; Art. 103 Abs. 2 GG; § 129a StGB; 129b StGB; § 52 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK


Entscheidung

457. BGH 3 StR 4/25 – Beschluss vom 5. März 2025 (LG Krefeld)
Einziehung von Betäubungsmitteln als Tatobjekte; Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 33 BtMG; § 74 StGB; § 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

458. BGH 3 StR 5/25 – Beschluss vom 18. Februar 2025 (LG Kleve)
Gewerbsmäßige Einfuhr eines neuen psychoaktiven Stoffes (Urteilstenor); Einziehung des Wertes von Taterträgen (Abgrenzung von Taterträgen und Tatmitteln).
§ 4 NpSG; § 73 StGB; § 73c StGB; § 74 StGB


Entscheidung

459. BGH 3 StR 414/24 – Beschluss vom 18. März 2025 (LG Mönchengladbach)
Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Schriften (Abgrenzung zwischen Drittbesitzverschaffung und Verbreitung; Konkurrenzen); nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Vollstreckungsstand miteinbezogener Verurteilungen).
§ 184b Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 55 StGB


Entscheidung

460. BGH 3 StR 452/24 – Beschluss vom 18. März 2025 (LG Kleve)
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (Beihilfetaten als vorgesehene Straftaten der Vereinigung); Straftaten nach dem KCanG.
§ 129 StGB; § 27 StGB; § 34 KCanG


Entscheidung

461. BGH 3 StR 468/24 – Beschluss vom 4. Februar 2025 (LG Köln)
Volksverhetzung (Coronaschutzmaßnahmen; Verharmlosung von NS-Verbrechen; Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens); Grundrecht der Meinungsfreiheit (revisionsrechtliche Überprüfung der tatgerichtlichen Auslegung einer Äußerung; Prüfung alternativer Deutungsmöglichkeiten).
§ 130 Abs. 3 StGB; Art. 5 GG


Entscheidung

462. BGH 3 StR 514/24 – Urteil vom 6. März 2025 (LG Wuppertal)
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil; fahrlässige Einfuhr von Betäubungsmitteln.
§ 261 StPO; § 29 BtMG


Entscheidung

463. BGH 3 StR 539/24 – Beschluss vom 4. Februar 2025 (LG Koblenz)
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit; unmissverständliche Strafbewehrung; mündliche Belehrung).
§ 145a StGB; § 68b Abs. 1 StGB


Entscheidung

464. BGH 3 StR 587/24 – Beschluss vom 18. Februar 2025 (LG Aurich)
Einziehung von Tatmitteln (Erfordernis von Belegen bei der Beweiswürdigung in den Urteilsgründen).
§ 74 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO


Entscheidung

465. BGH AK 18/25 – Beschluss vom 8. April 2025 (OLG München)
Gegenvorstellung gegen Haftfortdauerbeschluss (Statthaftigkeit).
§ 304 Abs. 4 Satz 1 StPO


Entscheidung

466. BGH StB 4-6/25 – Beschluss vom 20. März 2025 (Kammergericht)
Gegenvorstellung gegen Beschluss nach sofortiger Beschwerde gegen Ablehnung der Bestellung eines zusätzlichen (zweiten) Pflichtverteidigers.
§ 304 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 304 Abs. 4 Satz 2 Hs. 2 Nr. 1 StPO; § 142 Abs. 3 Nr. 3 StPO; § 142 Abs. 7 Satz 1 StPO; § 144 Abs. 1 StPO


Entscheidung

467. BGH StB 11/25 – Beschluss vom 20. März 2025 (OLG Frankfurt am Main)
Sofortige Beschwerde gegen Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung (endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses; Verweigerung des Kontakts durch Angeklagten; groben Pflichtverletzung); zusätzlicher Pflichtverteidiger.
§ 143a StPO; § 144 StPO; § 304 Abs. 4 Satz 2 Hs. 2 Nr. 1 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG


Entscheidung

468. BGH StB 4-6/25 – Beschluss vom 20. März 2025 (Kammergericht)


Gegenvorstellung gegen Beschluss nach sofortiger Beschwerde gegen Ablehnung der Bestellung eines zusätzlichen (zweiten) Pflichtverteidigers.
§ 304 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 304 Abs. 4 Satz 2 Hs. 2 Nr. 1 StPO; § 142 Abs. 3 Nr. 3 StPO; § 142 Abs. 7 Satz 1 StPO; § 144 Abs. 1 StPO


Entscheidung

469. BGH StB 4-6/25 – Beschluss vom 20. März 2025 (Kammergericht)
Gegenvorstellung gegen Beschluss nach sofortiger Beschwerde gegen Ablehnung der Bestellung eines zusätzlichen (zweiten) Pflichtverteidigers.
§ 304 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 304 Abs. 4 Satz 2 Hs. 2 Nr. 1 StPO; § 142 Abs. 3 Nr. 3 StPO; § 142 Abs. 7 Satz 1 StPO; § 144 Abs. 1 StPO

Die Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung, die mit einem Rechtsmittel nicht angefochten werden kann, ist auch im Wege der Gegenvorstellung grundsätzlich nicht möglich. Eng begrenzte Ausnahmen gelten allenfalls zur Beseitigung anders nicht heilbarer unerträglicher Rechtsmängel oder besonders gravierender Verfahrensfehler.


Entscheidung

470. BGH 5 StR 287/24 – Urteil vom 27. Februar 2025 (LG Leipzig)
BGHSt; faktische Geschäftsführung bei Firmenbestattungen (Mitglied des Vertretungsorgans; organtypische Tätigkeiten; tatsächliche Übernahme; Auftreten nach Außen; Gesamtbetrachtung; Insolvenzverschleppung; Bankrott).
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 283 Abs. 1 StGB; 15a Abs. 4 Nr. 1, Abs. 1 InsO


Entscheidung

471. BGH 5 StR 312/23 – Beschluss vom 3. März 2025
Anfrageverfahren zur erweiterten Einziehung (Vorhandensein des Einziehungsgegenstands im Vermögen des Betroffenen bei Begehung der Anknüpfungstat).
§ 73a Abs. 1 StGB; § 73 StGB; § 76a Abs. 4 StGB; § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG


Entscheidung

472. BGH 5 StR 434/24 – Beschluss vom 15. Januar 2025 (LG Lübeck)
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung.
§ 261 StPO


Entscheidung

473. BGH 5 StR 436/24 – Urteil vom 26. März 2025 (LG Berlin I)
Einziehung (durch die Tat erlangter Vermögenswert; Betrug; Buchgeld; Faktische Verfügungsmöglichkeit; Konto).
§ 73 StGB; § 263 StGB


Entscheidung

474. BGH 5 StR 491/23 – Urteil vom 13. Februar 2025 (LG Hamburg)
Verwertung von Daten im Ausland erlangten Daten im Rahmen des sog. EncroChat-Komplexes (europäische Ermittlungsanordnung; Katalogtat; Beurteilungszeitpunkt; Verhältnismäßigkeit; Verwendungsbeschränkungen).
§ 261 StPO; Art. 6 Abs. 1 RL EEA


Entscheidung

475. BGH 5 StR 544/24 – Beschluss vom 12. März 2025 (LG Bremen)
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Einlassung des Angeklagten; Widersprüche; Zweifelssatz).
§ 261 StPO


Entscheidung

476. BGH 5 StR 567/24 – Beschluss vom 27. März 2025 (LG Hamburg)
BGHR; Reichweite der gerichtlichen Anordnung der audiovisuellen Vernehmung eines Zeugen (mehrere Vernehmungen; gesamte Hauptverhandlung).
§ 247a Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

477. BGH 5 StR 576/24 – Urteil vom 12. März 2025 (LG Görlitz)
Verhängung der Strafe nach gescheitertem Verständigungsvorschlag (Geständnis; fehlende Zustimmung der Staatsanwaltschaft; keine informelle Verständigung; strafzumessungsrechtliche Kompetenz).
§ 257c StPO


Entscheidung

478. BGH 5 StR 583/24 – Beschluss vom 14. Januar 2025 (LG Bremen)
Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch beim Betrug (unmittelbares Ansetzen; Täuschungshandlung; vorbereitende vertrauensstiftende Handlungen; unmittelbares Einmünden in die Erfolgsverwirklichung; konkrete Gefährdung des Vermögens aus Tätersicht).
§ 263 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB


Entscheidung

479. BGH 5 StR 720/24 – Urteil vom 27. Februar 2025 (LG Hamburg)
Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen Erstserientäter (Hang; Fehlen von Vorstrafen; delinquenzfreie Zeiträume).
§ 66 StGB


Entscheidung

480. BGH 5 StR 729/24 – Urteil vom 24. April 2025 (LG Kiel)
Beweisverwertungsverbot (Vernehmungsbegriff; Spontanäußerungen; vernehmungsähnliche Situation; Gesundheitszustand); Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (lebensgefährliche Gewalthandlung).
§ 136 StPO; § 136a StPO; § 261 StPO


Entscheidung

481. BGH 5 StR 733/24 – Beschluss vom 26. Februar 2025 (LG Itzehoe)
Anforderungen an die Prüfung einer ausgeschlossenen oder erheblich geminderten Schuldfähigkeit bei schwerer anderer seelischer Störung.
§ 20 StGB; § 21 StGB


Entscheidung

482. BGH 6 StR 101/24 – Beschluss vom 17. März 2025 (LG Verden)
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet.
§ 356a StPO


Entscheidung

483. BGH 6 StR 22/25 (alt: 6 StR 276/23) – Beschluss vom 19. Februar 2025 (LG Stade)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

484. BGH 6 StR 232/24 – Beschluss vom 4. Dezember 2024 (LG Verden)
Sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellation (Urteilsgründe; Beweiswürdigung: Konstanzanalyse, Wiedergabe der entscheidenden Aussagen des Belastungszeugen in der Hauptverhandlung zumindest in

gedrängter Form; unzulässige Bezugnahme; Teileinstellung bei mehreren Taten: Mitteilung der Gründe).
§ 176 StGB; § 174 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO; § 154 StPO


Entscheidung

485. BGH 6 StR 238/24 – Urteil vom 12. Dezember 2024 (LG Dessau-Roßlau)
Ablehnung von Beweisanträgen (Erwiesenheit, schon erwiesen: Widerspruch, Kongruenzgebot; Angriffsrichtung); Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; Meistbegünstigungsprinzip (milderes Gesetz; Bedeutung für den Schuldspruch); Betäubungsmittelgesetz; Konsumcannabisgesetz; Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einziehung: fehlende Mitteilung eines früheren Einziehungsausspruchs, Wiedergabe des Tenors, fehlende Mitteilung des Vollstreckungsstands einer früheren Einziehungsentscheidung); Beihilfe (konkurrenzrechtliche Bewertung einzelner Beiträge); Revisionsbeschränkung (isolierte Anfechtung des Strafausspruchs); Grundsätze der Strafzumessung (Geständnis: strafmildernde Berücksichtigung, Auseinandersetzung mit der Tat, Bereuen).
§ 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 StPO; § 64 StGB; § 2 Abs. 3 StGB; § 354a StPO; § 354 StPO; § 55 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 53 Abs. 1 StGB; § 344 Abs. 1 StPO; § 46 StGB


Entscheidung

486. BGH 6 StR 245/24 (alt: 6 StR 467/22) – Urteil vom 5. Februar 2025 (LG Braunschweig)
Besonders schwere Vergewaltigung (Strafzumessung: einverständliche Intimitäten vor und nach der Tat; Täter-Opfer-Ausgleich (Übernahme von Verantwortung: Gewaltdelikte, umfassendes Geständnis, eingeschränktes Geständnis).
§ 177 StGB; § 46a Nr. 1 StGB


Entscheidung

487. BGH 6 StR 278/24 – Beschluss vom 2. Oktober 2024 (LG Regensburg)
Adhäsionsverfahren (Schmerzensgeld: Verzinsung [Verzinsung der Ersatzsumme, Verzug des Schuldners]).
§ 403 StPO; § 404 Abs. 2 StPO; § 849 BGB; § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB


Entscheidung

488. BGH 6 StR 30/25 – Beschluss vom 17. März 2025 (LG Nürnberg-Fürth)
Verwerfung der Revision als unzulässig.
§ 349 Abs. 1 StPO


Entscheidung

489. BGH 6 StR 32/25 – Beschluss vom 5. März 2025 (LG Nürnberg-Fürth)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

490. BGH 6 StR 284/24 – Urteil vom 5. März 2025 (LG Halle)
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; Meistbegünstigungsprinzip (milderes Gesetz); Betäubungsmittelgesetz; Konsumcannabisgesetz.
§ 2 Abs. 3 StGB; § 354a StPO; § 354 StPO


Entscheidung

491. BGH 6 StR 286/24 – Beschluss vom 27. November 2024 (LG Rostock)
Verwerfung der Revision als unzulässig; Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers.
§ 349 Abs. 1 StPO; § 400 Abs. 1 StPO


Entscheidung

492. BGH 6 StR 286/24 – Urteil vom 27. November 2024 (LG Rostock)
Vergewaltigung; schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Beweiswürdigung („Aussage-gegen-Aussage“-Konstellation); Revisionsbeschränkung (Strafausspruch: Gesamtstrafenbildung); Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, Kompensationsentscheidung (Ermittlung von Art und Ausmaß der Verzögerung sowie ihre Ursachen, konkrete Feststellungen im Urteil).
§ 177 StGB; § 176 StGB; § 176c StGB; § 261 StPO; § 344 Abs. 1 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK


Entscheidung

493. BGH 6 StR 338/24 – Beschluss vom 5. November 2024 (LG Stade)
Sexueller Missbrauch von Kindern (sexuelle Handlung vor einem Kind: Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Kind, handlungsleitende Bedeutung für den Täter); Beweiswürdigung.
§ 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB aF; § 261 StPO


Entscheidung

494. BGH 6 StR 387/24 – Urteil vom 22. Januar 2025 (LG Dessau-Roßlau)
Besonders schwerer sexueller Übergriff (minder schwerer Fall, Sperrwirkung); Grundsätze der Strafzumessung.
§ 177 Abs. 6 Satz 1; § 177 Abs. 9 Var. 3 StGB; § 46 StGB


Entscheidung

495. BGH 6 StR 498/24 – Beschluss vom 16. Oktober 2024 (LG Dessau-Roßlau)
Handeltreiben mit Cannabis (Bewertungseinheit); Adhäsionsverfahren (Beginn des Zinslaufs).
§ 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG; § 403 StPO; § 404 Abs. 2 StPO; § 291 Satz 1 BGB; § 187 Abs. 1 BGB


Entscheidung

496. BGH 6 StR 527/24 – Beschluss vom 4. Februar 2025 (LG Göttingen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

497. BGH 6 StR 550/24 – Beschluss vom 6. Februar 2025 (LG Magdeburg)
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Tathandlung des Herstellens, Tathandlung des Besitzes: konkurrenzrechtliches Verhältnis).
§ 184c StGB


Entscheidung

498. BGH 6 StR 633/24 – Beschluss vom 7. Januar 2025 (LG Stralsund)
„Aussage-gegen-Aussage“-Konstellation (Urteilsgründe; Beweiswürdigung: Darstellungs- und Erörterungsmängel [hier: Rücknahme einer erstatteten Strafanzeige und Behauptung, sich die sexuellen Übergriffe nur ausgedacht zu haben).
§ 261 StPO; § 267 StPO


Entscheidung

499. BGH 6 StR 685/24 – Beschluss vom 19. Februar 2025 (LG Stade)
„Aussage-gegen-Aussage“-Konstellation, schwierige Beweislage (Urteilsgründe; Beweiswürdigung: Wiedergabe und Würdigung des Inhalts der Zeugenaussage in den Urteilsgründen, Wiedergabe und Würdigung der Entstehungsgeschichte der Aussage).
§ 261 StPO; § 267 StPO