HRRS
Online-Zeitschrift für höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht
Herausgeber: Dr. h.c. Gerhard Strate · Redaktion: RiLG Ulf Buermeyer, Prof. Dr. iur. Karsten Gaede, RA Dr. iur. Stephan Schlegel
Bei den folgenden Leitsätzen ohne besondere Angabe handelt es sich ebenso wie auch oben um Leitsätze des Bearbeiters. Die oben hervorgehoben angegebenen Entscheidungen werden im folgenden ohne die Leitsätze wiedergegeben.
736. BVerfG 2 BvR 1011/10 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 5. Mai 2011 (LG Hof/AG Hof)
Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei; Verhältnismäßigkeit; Tatbestandsverwirklichung (Möglichkeit); Auffinden belastender Beweismittel (Möglichkeit).
Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG, § 102 StPO; § 103 StPO, § 352 StGB
738. BVerfG 2 BvR 2072/10 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 20. Mai 2011 (OLG Frankfurt a. M. / AG Friedberg)
Straßenverkehr; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren; Beweiserhebungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Kernbereich privater Lebensgestaltung; informationelle Selbstbestimmung (verdachtsunabhängige Videoaufnahmen).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 46 Abs. 1 OWiG
740. BVerfG 2 BvR 2846/09 (Zweiter Senat) – Beschluss vom 8. Juni 2011 (BGH / LG Berlin)
Nachträgliche Sicherungsverwahrung; Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit (strikte Prüfung; erhöhte Anforderungen).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 66b Abs. 1 StGB; § 66 Abs. 3 StGB
741. BGH 3 StR 41/11 – Urteil vom 30. Juni 2011 (LG Duisburg)
Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Urteilsgründe); Schilderung der erwiesenen Tatsachen; Darlegung der fehlenden weiteren Tatsachen.
§ 267 Abs. 5 StPO
743. BGH 3 StR 44/11 – Beschluss vom 21. Juli 2011 (LG Hannover)
Isolierte Ablehnung einer Vielzahl kumulativ bedeutsamer Beweisanträge (Glaubwürdigkeit eines Zeugen; Gesamtschau der unter Beweis gestellten Tatsachen); Verfahrensrüge (Mitteilung der den Mangel enthaltenden Tatsachen; Gerichtsbeschluss).
§ 244 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
746. BGH 3 StR 78/11 – Beschluss vom 10. Mai 2011 (LG Kleve)
Sexuelle Nötigung (Gewalt; via absoluta; vis compulsiva; finaler Zusammenhang; Ausnutzen einer Lage, in der das Opfer einer Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist; konkludente Drohung mit weiteren Gewalthandlungen).
§ 177 StGB
747. BGH 3 StR 89/11 – Urteil vom 19. Mai 2011 (LG Oldenburg)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe (Beschönigung des eigenen Tatbeitrags); intertemporales Strafrecht (Grundsatz der strikten Alternativität; milderes Recht); Strafzumessung.
§ 29a BtMG; § 31 BtMG; § 2 Abs. 1 StGB; § 46 StGB
748. BGH 3 StR 95/11 – Beschluss vom 8. Juni 2011 (LG Verden)
Serienstraftaten (Teilfreispruch); Verfall (entgegenstehende Ansprüche Geschädigter); Urteilsabsetzungsfrist; Ersetzung der Unterschrift eines mitwirkenden Richters (Verhinderung; Einschätzungsspielraum; organisatorische Vorkehrungen).
§ 260 StPO; § 73 StGB; § 73a StGB; § 73d StGB; § 823 BGB; § 826 BGB; § 111i StPO; § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 7 StPO
749. BGH 3 StR 106/11 – Beschluss vom 14. Juli 2011 (LG Kleve)
Wahrunterstellung (Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Bindung).
§ 244 Abs. 3 StPO
753. BGH 3 StR 139/11 – Beschluss vom 31. Mai 2011 (LG Düsseldorf)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall).
§ 29a BtMG
755. BGH 3 StR 147/11 – Beschluss vom 28. Juni 2011 (LG Lüneburg)
Unbegründete Revision.
§ 349 Abs. 2 StPO
759. BGH 3 StR 167/11 – Beschluss vom 28. Juni 2011 (LG Kleve)
Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont; Darlegungsmangel; Erörterungsmangel; Rücktritt mehrerer Tatbeteiligter); Doppelverwertungsverbot (Erpressung; Rechtswidrigkeit der durchzusetzenden „Forderung“).
§ 24 StGB; § 267 Abs. 3 StPO; § 46 Abs. 3 StGB; 253 StGB
761. BGH 3 StR 189/11 – Beschluss vom 12. Juli 2011 (auswärtige große Jugendkammer des LG Kleve in Moers)
Unzulässige Revision der Nebenklage (andere Rechtsfolge; andere prozessuale Tat).
§ 400 Abs. 1 StPO
764. BGH 3 StR 216/11 – Beschluss vom 2. August 2011 (LG Mönchengladbach)
Angemessene Rechtsfolge.
§ 354 Abs. 1a StPO
772. BGH 3 StR 444/10 – Beschluss vom 5. Juli 2011 (LG Hildesheim)
Betrug; Vermögensschaden; Fingierung einer Forderung zur Durchsetzung einer tatsächlich bestehenden, nicht durchsetzbaren Forderung; Bewertung einer noch nicht fälligen Forderung; Kompensation eines Vermögensverlusts.
§ 263 StGB
773. BGH 3 StR 444/10 – Beschluss vom 5. Juli 2011 (LG Hildesheim)
Betrug; Vermögensschaden; Fingierung einer Forderung zur Durchsetzung einer tatsächlich bestehenden, nicht durchsetzbaren Forderung; Bewertung einer noch nicht fälligen Forderung; Kompensation eines Vermögensverlusts.
§ 263 StGB
1. Ein Vermögensnachteil im Sinne des § 263 StGB liegt nicht vor, wenn mit dem Verlust eines Vermögenswerts zugleich ein den Verlust aufwiegender Vermögenszuwachs begründet wird. Ein solcher Vermögenszuwachs tritt ein, soweit das Vermögen von einer Verbindlichkeit in Höhe des Verlusts befreit wird. Dies gilt selbst dann, wenn die Verbindlichkeit schwer zu beweisen wäre.
2. Es ist grundsätzlich möglich, dass ein Gläubiger sich im Rahmen eines Rechtsgeschäfts, auf Grund dessen ihm kein Anspruch zusteht, einen Vermögensvorteil verschafft, um sich damit für einen aus einem anderen Rechtsgeschäft bestehenden Anspruch zu befriedigen. Es muss aber durch die Tat unmittelbar eine Befreiung von dem bestehenden Anspruch eintreten. Hierfür ist es erforderlich, dass der Handelnde das durch rechtswidrige Mittel, etwa Täuschung, Erlangte zu seinem bestehenden Anspruch in Beziehung gebracht hat, um auszuschließen, dass der Schuldner sowohl auf den bestehenden als auch auf den fingierten Anspruch leistet.
3. Die fehlende Fälligkeit einer – vorzeitig erfüllten – Verbindlichkeit führt nicht schon für sich allein zu einem Vermögensnachteil. Denn eine geminderte Werthaltigkeit gegenüber dem Nominalbetrag kann jedenfalls nicht pauschal angenommen werden, sondern muss entsprechend den Umständen des Einzelfalls festgestellt werden. Bedarf es nur noch eines Federstrichs, um die Fälligkeit herbeizuführen, wird der Nominalwert kaum unterschritten sein; anders liegt es, wenn hierfür noch besonderer Aufwand zu betreiben ist.
774. BGH 3 StR 444/10 – Beschluss vom 5. Juli 2011 (LG Hildesheim)
Betrug; Vermögensschaden; Fingierung einer Forderung zur Durchsetzung einer tatsächlich bestehenden, nicht durchsetzbaren Forderung; Bewertung einer noch nicht fälligen Forderung; Kompensation eines Vermögensverlusts.
§ 263 StGB
1. Ein Vermögensnachteil im Sinne des § 263 StGB liegt nicht vor, wenn mit dem Verlust eines Vermögenswerts zugleich ein den Verlust aufwiegender Vermögenszuwachs begründet wird. Ein solcher Vermögenszuwachs tritt ein, soweit das Vermögen von einer Verbindlichkeit in Höhe des Verlusts befreit wird. Dies gilt selbst dann, wenn die Verbindlichkeit schwer zu beweisen wäre.
2. Es ist grundsätzlich möglich, dass ein Gläubiger sich im Rahmen eines Rechtsgeschäfts, auf Grund dessen ihm kein Anspruch zusteht, einen Vermögensvorteil verschafft, um sich damit für einen aus einem anderen Rechtsgeschäft bestehenden Anspruch zu befriedigen. Es muss aber durch die Tat unmittelbar eine Befreiung von dem bestehenden Anspruch eintreten. Hierfür ist es erforderlich, dass der Handelnde das durch rechtswidrige Mittel, etwa Täuschung, Erlangte zu seinem bestehenden Anspruch in Beziehung gebracht hat, um auszuschließen, dass der Schuldner sowohl auf den bestehenden als auch auf den fingierten Anspruch leistet.
3. Die fehlende Fälligkeit einer – vorzeitig erfüllten – Verbindlichkeit führt nicht schon für sich allein zu einem Vermögensnachteil. Denn eine geminderte Werthaltigkeit gegenüber dem Nominalbetrag kann jedenfalls nicht pauschal angenommen werden, sondern muss entsprechend den Umständen des Einzelfalls festgestellt werden. Bedarf es nur noch eines Federstrichs, um die Fälligkeit herbeizuführen, wird der Nominalwert kaum unterschritten sein; anders liegt es, wenn hierfür noch besonderer Aufwand zu betreiben ist.
775. BGH 3 StR 445/10 – Urteil vom 5. Mai 2011 (LG Duisburg)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Beihilfe zur Beihilfe (Vorsatz); Beihilfe (Feststellungen; Urteilsgründe); unerlaubtes Führen einer Schusswaffe; unerlaubter Besitz einer Schusswaffe; unerlaubter Besitz von Munition.
§ 27 StGB; § 29a BtMG; § 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO; § 52 WaffG
776. BGH 3 StR 485/10 – Beschluss vom 28. Juni 2011 (LG Oldenburg)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit; Zusammentreffen in einem Handlungsteil); bewaffnetes Handeltreiben; halbautomatische Schusswaffe (Revolver); letztes Wort; Protokollberichtigung; Rügeverkümmerung; redaktioneller Hinweis.
§ 29a BtMG; § 52 StGB; § 53 StGB; § 30a BtMG; § 258 StPO; § 52 WaffG; § 274 StPO
777. BGH 3 StR 492/10 – Urteil vom 26. Mai 2011 (LG Hildesheim)
Schulfotograf; Bestechung; Bestechlichkeit; Beweiswürdigung (lückenhafte); verwaltungsakzessorische Auslegung; Vorteil; Vertrag; Diensthandlung; Verwaltungsgebühr (Findungsrecht; Gesetzesvorbehalt).
§ 332 StGB; § 334 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 5 StPO
778. BGH 3 StR 506/10 – Beschluss vom 20. Juli 2011 (LG Düsseldorf)
Marktmanipulation (irreführenden Angaben; Umstände, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind; IKB; Subprime-Krise; Fall Ortseifen).
§ 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 2. Alt. WpHG; § 38 Abs. 2 WpHG; § 39 Abs. 2 Nr. 11 WpHG
781. BGH 5 StR 49/11 – Beschluss vom 6. Juli 2011 (LG Berlin)
Unbegründete Revision.
§ 349 Abs. 2 StPO
783. BGH 5 StR 63/11 – Urteil vom 25. Mai 2011 (LG Braunschweig)
Strafzumessung (revisionsgerichtliche Kontrolle; Dauer der Untersuchungshaft); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kokain; harte Droge); Gesamtstrafenbildung (enger zeitlicher Zusammenhang; besonders enger situativer Zusammenhang).
§ 337 StPO; § 46 StGB; § 29a BtMG; § 54 StGB
784. BGH 5 StR 75/11 – Urteil vom 4. Mai 2011 (LG Kiel)
Hells Angels; Bandidos; gefährliche Körperverletzung; Strafzumessung im engeren Sinn (strafmildernde Berücksichtigung tatsächlich nicht vorliegender Umstände; Präventivnotwehr; Spontantat); Notwehr; Täter-Opfer-Ausgleich.
§ 224 StGB; § 46 StGB; § 32 StGB; § 46a StGB
788. BGH 5 StR 109/11 – Beschluss vom 22. Juni 2011 (LG Hamburg)
Aufrechterhaltung der Beschlagnahme (Erfüllung von Ansprüchen des Verletzten; Rückgewinnungshilfe); Beschleunigungsgebot.
§ 111i Abs. 5 StPO
792. BGH 5 StR 157/11 – Beschluss vom 24. Mai 2011 (LG Berlin)
Unbegründete Revision.
§ 349 Abs. 2 StPO
793. BGH 5 StR 158/11 – Beschluss vom 23. Mai 2011 (LG Hamburg)
Bestellung eines Beistands für die Nebenklage (Fortwirkung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens).
§ 397a StPO
794. BGH 5 StR 161/11 – Beschluss vom 24. Mai 2011 (LG Potsdam)
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Verbreitung pornografischer Schriften; Beweiswürdigung (argumentative Überwindung eines wesentlichen Details aus der Einlassung; eigenständige Begründung aus anderen Umständen); Überzeugungsbildung.
§ 176a StGB aF; § 184 Abs. 3 StGB aF; § 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO
800. BGH 3 StR 458/10 – Beschluss vom 5. Mai 2011
Vorlageverfahren (Fortbildung des Rechts); Amtsträger (Kassenarzt; Vertragsarzt; Krankenkasse; Bestellungsakt); Beauftragter (Befugnis; Rechtsgeschäft); Bestechlichkeit; Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr; Verordnung eines Hilfsmittels; selbständiges Verfallsverfahren (tatsächliche Hindernisse; rechtliche Hindernisse); „verlängerter Arm des Staates“; sonstige Stelle; privates Handeln; öffentliches Handeln; Aufgabe der öffentlichen Verwaltung.
§ 132 GVG; § 73 Abs. 2 SGB V; § 11 Abs. 1 StGB; § 299 StGB; § 332 StGB; § 440 Abs. 1 StPO; § 442 Abs. 1 StPO; § 76a StGB
809. BGH 5 StR 281/11 – Beschluss vom 2. August 2011 (LG Frankfurt)
Unzulässige Revision der Nebenklage.
§ 400 Abs. 1 StPO
821. BGH 5 StR 467/10 – Beschluss vom 9. Juni 2011 (LG Berlin)
Gegenvorstellung.
Vor § 296 StPO
824. BGH 5 StR 565/10 – Urteil vom 24. Mai 2011 (LG Hamburg)
Rücktritt vom Totschlagsversuch durch Unterlassen (Zurechenbarkeit; tauglicher und untauglicher Versuch); Totschlag; Zweifelssatz (taugliche Tatsachengrundlage); Anwendung von Jugendstrafrecht; Bemessung der Jugendstrafe (Erziehungsbedarf; Schwere der Schuld).
§ 24 Abs. 2 StGB; § 13 StGB; § 212 StGB; § 105 Abs. 1 JGG; § 32 JGG; § 17 JGG; § 18 JGG
825. BGH 5 StR 568/10 – Beschluss vom 3. Mai 2011 (LG Berlin)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall; polizeiliche Überwachung; Sicherstellung aller Betäubungsmittel); Strafzumessung (Strafrahmenwahl); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Zurückstellung der Strafvollstreckung.
§ 29a BtMG; § 30a BtMG; § 35 BtMG; § 64 StGB; § 35BtMG; § 46 StGB
827. BGH StB 8/11 – Beschluss vom 30. Juni 2011 (OLG Stuttgart)
RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer weiteren Strafverfolgung; Strafklageverbrauch (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung); ne bis in idem; „Offensive 77“; Verena Becker; Siegfried Haag; Roland Mayer; Baustein einer mosaikartigen Beweiswürdigung; Beugehaft; Ordnungsgeld; Ordnungshaft.
§ 70 StPO; § 55 StPO; § 129a StGB; Art. 103 Abs. 3 GG
828. BGH StB 9/11 – Beschluss vom 30. Juni 2011 (OLG Stuttgart)
RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer weiteren Strafverfolgung; Strafklageverbrauch (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung); ne bis in idem; „Offensive 77“; Verena Becker; Siegfried Haag; Roland Mayer; Baustein einer mosaikartigen Beweiswürdigung; Beugehaft; Ordnungsgeld; Ordnungshaft.
§ 70 StPO; § 55 StPO; § 129a StGB; Art. 103 Abs. 3 GG
1. Die Gefahr einer Strafverfolgung im Sinne des § 55 StPO setzt voraus, dass der Zeuge Tatsachen bekunden müsste, die – nach der Beurteilung durch das Gericht – geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar den Anfangsverdacht einer von ihm selbst oder von einem Angehörigen (§ 52 Abs. 1 StPO) begangenen Straftat zu begründen oder einen bereits bestehenden Verdacht zu bestärken. Bloße Vermutungen ohne Tatsachengrundlage oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen für die Annahme einer Verfolgungsgefahr nicht aus.
2. Eine das Recht zur Auskunftsverweigerung begründende Verfolgungsgefahr im Sinne des § 55 Abs. 1 StPO besteht grundsätzlich nicht mehr, wenn gegen den Zeugen hinsichtlich der Tat, deren Begehung er sich durch wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage verdächtig machen könnte, bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, die Strafklage daher verbraucht ist und deswegen zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass er für diese noch verfolgt, das heißt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könnte. Zweifelsfrei ausgeschlossen ist die konkrete Gefahr der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in diesen Fällen allerdings nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Vernehmung endgültig feststeht, dass wegen der Verfolgung der möglichen Straftat Strafklageverbrauch eingetreten ist.
3. Wenn und solange die Frage des Strafklageverbrauchs mit vertretbarer Argumentation auch verneint werden kann, steht dem Zeugen ein Auskunftsverweigerungsrecht zu.
4. Hinsichtlich des Strafklageverbrauchs gelten im Bereich der Organisationsdelikte die Besonderheiten, dass im Vergleich zu §§ 129, 129a, 129b StGB schwerere Straftaten, die mit der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der Vereinigung in Tateinheit stehen, dann nicht von der Rechtskraft eines allein wegen dieser Beteiligung ergangenen Urteils erfasst, wenn sie in dem früheren Verfahren tatsächlich nicht – auch nicht als mitgliedschaftlicher Beteiligungsakt – Gegenstand der Anklage und der Urteilsfindung waren. Unter dieser Voraussetzung ist daher ein wegen eines Organisationsdelikts Verurteilter durch die Rechtskraft des früheren Urteils nur vor weiterer Strafverfolgung wegen dieses Delikts und tateinheitlich mit diesem zusammentreffender weiterer, nicht schwerer wiegender Straftaten geschützt.
829. BGH 1 StR 13/11 – Urteil vom 9. Juni 2011 (LG Würzburg)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grenzen des Tatausschlusses bei der Betätigung als privater V-Mann).
§ 29 BtMG
830. BGH 1 StR 21/11 – Beschluss vom 9. Juni 2011 (LG Bochum)
Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Feststellungsvoraussetzungen bei [polnischen] Einfuhrausgaben); Hinterziehung von Tabaksteuer (Empfänger; Unterlassen); Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgrundsatz; gewisse Verzögerung in einem Verfahrensabschnitt; insgesamt angemessene Verfahrensdauer; Recht auf Beschwerde).
§ 374 AO; § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 19 TabStG; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK
831. BGH 1 StR 37/11 – Beschluss vom 28. Juni 2011 (LG Neuruppin)
Steuerhehlerei (Vortat der Hinterziehung von Tabaksteuer; rechtsfehlerhafte Strafzumessung: angemessene Rechtsfolge); Rückgewinnungshilfe (Verfall: Erlangtes bei der Steuerhehlerei).
§ 374 AO; Art. 4 Nr. 10 des Zollkodexes; § 12 TabStG aF; § 19 TabStG aF; § 1 Abs. 1 Satz 3 TabStG; § 46 StGB; § 354 Abs. 1a StPO; § 111i Abs. 2 StPO; § 73 StGB
1. Das von § 374 AO unter Strafe gestellten Tatunrecht liegt in der Aufrechterhaltung eines vom Vortäter geschaffenen steuerrechtswidrigen Zustands liegt (vgl. BGH wistra 2008, 105, 106). In der Strafzumessung ist deshalb die Handelsmenge und damit die Höhe der durch die jeweilige Vortat hinterzogenen Verbrauchsteuern und Einfuhrabgaben zugrunde zu legen.
2. Das Tatgericht darf sich jedoch nicht auf die Angabe eines Gesamtbetrags beschränken. Es müssen Berechnungsgrundlagen festgestellt werden.
3. Zwar kann ein Täter auch dadurch etwas i.S.v. § 73 Abs. 1 Satz 1 StPO erlangen, dass er sich Aufwendungen erspart. Infolgedessen kann bei einer Steuerhinterziehung auch ein Betrag in Höhe nicht gezahlter Steuern dem Verfall von Wertersatz unterliegen (BGH wistra 2010, 406), wobei allerdings der Verfallsanordnung regelmäßig Ansprüche des Steuerfiskus i.S.v. § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB entgegenstehen (vgl. BGH NStZ 2001, 155). Dies gilt jedoch nicht für den Steuerhehler. Er erspart sich „aus der Tat“ auch nicht Aufwendungen, nur weil er wegen der Tat für die (zuvor) verkürzten Steuern gemäß § 71 AO gesamtschuldnerisch haftet. Vielmehr erlangt der Steuerhehler, indem er die Zigaretten ankauft oder sich sonst verschafft, zunächst die Zigaretten und durch den anschließenden Weiterverkauf den hieraus erzielten Erlös. Die Aufwendungen des Steuerhehlers für den Erwerb der Zigaretten bleiben dabei unberücksichtigt. Ist der Steuerhehler auch Empfänger i.S.d. § 19 TabStG aF, hat er daneben die Aufwendungen für die beim Verbringen der Zigaretten in das deutsche Steuergebiet entstandene Tabaksteuer erspart.
833. BGH 1 StR 81/11 – Beschluss vom 12. Juli 2011 (LG Hamburg)
Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung (Hinterziehung in großem Ausmaß).
§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO
839. BGH 1 StR 154/11 – Beschluss vom 13. Juli 2011 (LG Neuruppin)
Anforderung an die Urteilsgründe einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung; eigene Rechtsanwendung des Richters; Verständigung).
§ 370 AO; § 261 StPO; § 257c StPO
840. BGH 1 StR 175/11 – Beschluss vom 31. Mai 2011 (LG Stuttgart)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
841. BGH 1 StR 90/11 – Beschluss vom 14. Juni 2011 (LG Münster)
Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Lohnsteuer, von Umsatzsteuer und von Einkommensteuer; uneigentliches Organisationsdelikt; Beurteilungsspielraum bei der Schätzung; Hochrechnung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV); Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.
Art. 103 Abs. 2 GG; § 370 AO; § 266a StGB; § 41a EstG; § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV; § 52 StGB; § 261 StPO
842. BGH 1 StR 96/11 – Beschluss vom 14. Juni 2011 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
843. BGH 1 StR 97/11 – Beschluss vom 14. Juni 2011 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
845. BGH 1 StR 187/11 – Beschluss vom 27. Mai 2011 (LG Bayreuth)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
847. BGH 1 StR 191/11 – Beschluss vom 29. Juni 2011 (LG Bamberg)
Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (Ansetzen zum Versuch); rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Verbot der Doppelbestrafung).
§ 263 Abs. 1, Abs. 5 StGB; § 22 StGB; § 54 StGB; Art. 103 Abs. 3 GG; § 354 Abs. 1b StPO; § 460 StPO; § 462 StPO
848. BGH 1 StR 192/11 – Beschluss vom 28. Juni 2011 (LG Bayreuth)
Widersprüchliche Feststellungen zur Notwehr (Verhältnis von gegenwärtigem, rechtswidrigem Angriff und erforderlicher Notwehrhandlung).
§ 32 StGB
849. BGH 1 StR 199/11 – Beschluss vom 29. Juni 2011 (LG Mosbach)
Voraussetzungen an eine durchsetzbare Einziehungsanordnung.
§ 74 StGB
Einzuziehende Gegenstände sind in der Urteilsformel so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht. Allein die Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände, ohne diese selbst näher zu benennen, macht es der Vollstreckungsbehörde unmöglich, den konkreten Einziehungsgegenstand festzustellen. Erst Recht gilt dies, wenn darüber hinaus die Einziehungsanordnung schon deswegen nicht ausführbar ist, weil diese bezüglich der benannten Gegenstände nur gilt, „soweit sie dem Angeklagten zuzuordnen sind“. Damit ist die Anordnung weder für das Revisionsgericht noch die Vollstreckungsbehörde nachvollziehbar.
Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV ist in Fällen illegaler Beschäftigung stets von einer Nettolohnvereinbarung auszugehen, auch wenn dies zu einem Bruttoarbeitsentgelt führen kann, das den Wert der Arbeitsleistung übersteigt.
853. BGH 1 StR 216/11 – Beschluss vom 17. Mai 2011 (LG München II)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
854. BGH 1 StR 226/11 – Beschluss vom 7. Juni 2011 (LG Ravensburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
855. BGH 1 StR 236/11 – Beschluss vom 7. Juni 2011 (LG Augsburg)
Strafschärfende Berücksichtigung mangelnder Reue des Angeklagten.
§ 46 StGB
856. BGH 1 StR 240/11 – Beschluss vom 29. Juni 2011 (LG Cottbus)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
857. BGH 1 StR 250/11 – Beschluss vom 29. Juni 2011 (LG Heidelberg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
858. BGH 1 StR 254/11 – Beschluss vom 28. Juni 2011 (LG Nürnberg-Fürth)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
859. BGH 1 StR 255/11 – Beschluss vom 28. Juni 2011 (LG Ulm)
Gewalt im Sinne der sexuellen Nötigung.
§ 177 Abs. 1 StGB
860. BGH 1 StR 265/11 – Beschluss vom 12. Juli 2011 (LG Mannheim)
Täter-Opfer-Ausgleich (mangelnde Übernahme von Verantwortung für die begangenen Straftaten; mangelnde Zahlungen).
§ 46a StGB
861. BGH 1 StR 274/11 – Beschluss vom 12. Juli 2011 (LG Hildesheim)
Informelle, verfahrensverkürzende Verständigung; Beweiswürdigung bei der Steuerhinterziehung (Scheingeschäfte; Betriebsausgaben; Vorsteuer); Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung (Verkürzung auf Zeit).
§ 202a StPO; § 257c StPO; § 370 AO; § 41 Abs. 2 AO; § 261 StPO
862. BGH 1 StR 275/11 – Beschluss vom 9. August 2011 (LG Kempten)
Unzulässige Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
864. BGH 1 StR 291/11 – Beschluss vom 28. Juni 2011 (LG Passau)
Jugendstrafe (schädliche Neigungen und Schwere der Schuld bei gezielten Tritten gegen den Kopf).
§ 17 JGG
865. BGH 1 StR 292/11 – Beschluss vom 14. Juli 2011 (LG München II)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
866. BGH 1 StR 304/11 – Beschluss vom 28. Juni 2011 (LG Nürnberg-Fürth)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
868. BGH 1 StR 320/11 – Beschluss vom 26. Juli 2011 (LG Traunstein)
Verwerfung der Revision als unzulässig.
§ 349 Abs. 1 StPO
870. BGH 1 StR 458/10 – Beschluss vom 14. April 2011 (LG Baden-Baden)
Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur Wertanlage geeignete Diamanten: Vermögensschaden wegen des Erwerbs eines Aliuds, subjektiver Schadensbegriff; strafbare Vorbereitung; Bandenmitgliedschaft); Verfolgungshindernis der mangelnden Strafbarkeit nach deutschem Strafrecht (arglistiges Irreführen nach schweizerischem und österreichischem Strafrecht; inländischer Tatort); kein Vertrauensschutz bei gescheiterter Verständigung; Adhäsionsverfahren (zur Erledigung im Strafverfahren ungeeignet); redaktioneller Hinweis.
§ 263 Abs. 1, Abs. 5 StGB; § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 30 StGB; § 3 StGB; § 9 StGB; Art. 146 ÖstStGB; Art. 146 SchwStGB; § 74 StPO; § 243 Abs. 4 StPO; § 257c StPO; § 406 StPO
872. BGH 1 StR 631/10 – Beschluss vom 25. Juli 2011 (LG Darmstadt)
BGHSt; Anwesenheit in der Hauptverhandlung (Eigenmächtigkeit des Entfernens im Sinne bei Suizidversuch; Verhandlungsunfähigkeit; fehlende Steuerungsfähigkeit oder Einsichtsfähigkeit; schuldhaft); Wirksamkeit von Selbstanzeigen mit geringfügigen Abweichungen (Teilselbstanzeige; Bagatellabweichungen und bewusstes Handeln; Meistbegünstigungsprinzip; Rückkehr zur Steuerehrlichkeit; Schenkungssteuerhinterziehung: Beendigung mit der Bekanntgabe, Verjährung; Anzeigepflicht).
§ 371 Abs. 1 AO; § 370 AO; § 2 Abs. 3 StGB; § 231 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 20 StGB; § 31 Abs. 1, Abs. 7 ErbStG; Art. 97 § 24 EGAO
874. BGH 1 StR 687/10 – Beschluss vom 18. Mai 2011 (LG Fulda)
Für das Revisionsverfahren fortwirkende Bestellung als Pflichtverteidiger.
§ 141 StPO
876. BGH 2 StR 34/11 – Beschluss vom 16. Juni 2011 (BGH)
Unzulässige Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
877. BGH 2 StR 65/11 – Beschluss vom 14. April 2011 (LG Kassel)
BGHSt; dem Beischlaf ähnliche Handlung im Sinne des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (Zungenkuss).
§ 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB
878. BGH 2 StR 75/11 – Beschluss vom 6. Juli 2011 (LG Wiesbaden)
Abfassung der Urteilsgründe.
§ 267 StPO
Die schriftlichen Urteilsgründe dienen nicht dazu, den Gang der Ermittlungen oder der Hauptverhandlung lückenlos nachzuerzählen. Durch ausufernde Referate darf eine eigenverantwortliche Würdigung der Beweise, insbesondere auch von Sachverständigengutachten, durch das Gericht nicht ersetzt werden. Die Wiedergabe eines Übermaßes an – zum Teil vom Tatgericht selbst als unerheblich bezeichneter – Einzelheiten birgt vielmehr sogar die Gefahr, dass Wesentliches übersehen wird, und sie erschwert die Überprüfung des Urteils auf Rechtsfehler durch das Revisionsgericht. Die Gerichte sind gehalten, die knappen Ressourcen an Arbeitskraft rationell einzusetzen.
882. BGH 2 StR 90/11 – Urteil vom 1. Juni 2011 (LG Aachen)
Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung beim Vorwurf des Tötungsversuchs (bedingter Tötungsvorsatz); fehlerhafte Annahme von Tateinheit bei vorliegender Tatmehrheit im Fall der gefährlichen Körperverletzung (Handlungsmehrheit; natürliche Handlungseinheit; gebotener Teilfreispruch nach Wegfall einer angeklagten Dauerstraftat).
§ 212 StGB; § 22 StGB; § 15 StGB; § 261 StPO; § 52 StGB; § 53 StGB; § 223 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB
883. BGH 2 StR 90/11 – Beschluss vom 1. Juni 2011 (LG Aachen)
Voraussetzungen für die Annahme von Handlungseinheit (Tateinheit; teilweise Identität der Ausführungshandlungen; natürliche Handlungseinheit; Klammerwirkung der Geiselnahme).
§ 223 StGB; § 224 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 239b StGB; § 260 StPO; § 353 StPO; § 354 StPO
884. BGH 2 StR 106/11 – Beschluss vom 25. Mai 2011 (LG Aachen)
Mangelnder Übernahmebeschluss.
§ 225a Abs. 1 Satz 2 StPO
886. BGH 2 StR 111/11 – Beschluss vom 9. Juni 2011 (LG Koblenz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
887. BGH 2 StR 124/11 – Urteil vom 6. Juli 2011 (LG Trier)
Antrag auf Vernehmung eines sachverständigen, präsenten Zeugen (Umdeutung in einen Antrag auf Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens; eigene Sachkunde; rechtliches Gehör; faires Verfahren).
§ 244 Abs. 3, Abs. 4 StPO; § 245 Abs. 2 StPO
888. BGH 2 StR 135/11 – Urteil vom 22. Juni 2011 (LG Kassel)
Minder schwerer Fall des Raubes.
§ 250 Abs. 3 StGB
889. BGH 2 StR 139/11 – Beschluss vom 22. Juni 2011 (LG Meiningen)
Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
§ 64 StGB
892. BGH 2 StR 147/11 – Beschluss vom 1. Juni 2011 (LG Frankfurt am Main)
Unzulässige Nebenklage (Gesetzesverletzung).
§ 400 Abs. 1 StPO
894. BGH 2 StR 156/11 – Beschluss vom 15. Juni 2011 (LG Aachen)
Lückenhafte Beweiswürdigung.
§ 261 StPO
895. BGH 2 StR 158/11 – Beschluss vom 9. Juni 2011 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
896. BGH 2 StR 162/11 – Beschluss vom 30. Juni 2011 (LG Trier)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
900. BGH 2 StR 181/11 – Beschluss vom 13. Juli 2011 (LG Limburg)
Konkurrenzverhältnis zwischen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung (Strafzumessung bei der Vergewaltigung in der Ehe: ungeschützter Geschlechtsverkehr; rechtsfehlerhafte Einbeziehung einer tatmehrheitlichen Körperverletzung).
§ 177 Abs. 2 StGB; § 223 StGB; § 224 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
902. BGH 2 StR 194/11 – Beschluss vom 15. Juni 2011 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
903. BGH 2 StR 198/11 – Beschluss vom 13. Juli 2011 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unzulässig.
§ 349 Abs. 1 StPO
904. BGH 2 StR 206/11 – Beschluss vom 15. Juni 2011 (LG Meiningen)
Schuldspruchberichtigung.
§ 354 StPO
905. BGH 2 StR 207/11 – Urteil vom 3. August 2011 (LG Trier)
Strafzumessung bei einer gefährlichen Körperverletzung zulasten eines „linken Plakatabreißers“ durch Angehörige der NPD und der Jungen Union/des örtlichen Kirchenchors (Revisibilität der Strafzumessung; gerechter Schuldausgleich; Bedeutung der Unbestraftheit; strafmildernde Bedeutung belastender Berichterstattung).
§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 46 StGB; § 47 StGB; § 56 StGB
906. BGH 2 StR 220/11 – Beschluss vom 30. Juni 2011 (LG Limburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
907. BGH 2 StR 223/11 – Beschluss vom 9. Juni 2011 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
908. BGH 2 StR 237/11 – Beschluss vom 20. Juli 2011 (LG Wiesbaden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
909. BGH 2 StR 250/11 – Beschluss vom 7. Juli 2011 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
910. BGH 2 StR 297/11 – Beschluss vom 4. August 2011 (LG Fulda)
Verwerfung der Revision als unzulässig.
§ 349 Abs. 1 StPO
911. BGH 2 StR 309/11 – Beschluss vom 3. August 2011 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
913. BGH 2 StR 585/10 – Beschluss vom 25. Mai 2011 (LG Mainz)
Anforderungen an den Sachverständigenbeweis bei der Schuldfähigkeitsbegutachtung (höchstpersönliche Exploration; Beweiswürdigung bei Sachverständigengutachten); Meistbegünstigungsgrundsatz bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung (neuer Deliktsgruppenkatalog).
§ 78 StPO; § 21 StGB; § 20 StGB; § 66 StGB; § 2 Abs. 6 StGB; Art. 316e Abs. 2 EGStGB
915. BGH 2 StR 590/10 – Urteil vom 11. Mai 2011 (LG Frankfurt am Main)
BGHSt; Verhältnis zwischen dem Verständigungsgesetz und den allgemeinen Hinweispflichten nach der StPO (Beruhen; Hinweis auf den Wechsel der Beteiligungsform; rechtliches Gehör; Recht auf ein faires Strafverfahren); Pflicht zur Offenlegung von Ermittlungen des erkennenden Gerichts.
§ 257c StPO; § 265 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK
916. BGH 2 StR 605/10 – Urteil vom 25. Mai 2011 (LG Bonn)
Mord (Habgier; Ermöglichung einer anderen Tat; Raubmord); Raub mit Todesfolge; schwerer Raub (Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung); Beweiswürdigung (Kreisschluss).
§ 211 StGB; § 212 StGB; § 249 StGB; § 251 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. c StGB; § 261 StPO
917. BGH 2 StR 616/10 – Beschluss vom 14. April 2011 (LG Köln)
BGHR; Schadensfeststellung beim Betrug bei betrügerischer Kapitalerhöhung (wirtschaftliche Schadensbegründung unter Heranziehung von Sachverständigen beim Erwerb von Aktien; Schneeballsysteme; Bewertung von Unternehmen; Handlungseinheit infolge eines uneigentlichen Organisationsdelikts).
§ 263 StGB; § 266 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; § 52 StGB; § 53 StGB
918. BGH 2 StR 618/10 – Beschluss vom 11. Mai 2011 (LG Kassel)
Schwere räuberische Erpressung (Scheinwaffe; Werkzeug oder Mittel um den Widerstand einer anderen Person durch Drohung mit Gewalt zu verhindern); Sicherungsverwahrung (Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes).
§ 253 StGB; § 255 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB; § 66 StGB; Art. 316e Abs. 2 EGStGB
920. BGH 2 StR 651/10 – Beschluss vom 18. Mai 2011 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
921. BGH 4 StR 7/11 – Beschluss vom 13. April 2011 (LG Bochum)
Sexueller Missbrauch eines Kindes und schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (Anforderungen an die Individualisierung der einzelnen Taten; Tatserie; Feststellung eines Tatzeitraums); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht).
§ 176 StGB; § 176a StGB; § 267 StPO; § 64 StGB
923. BGH 4 StR 16/11 – Urteil vom 14. Juli 2011 (LG Neubrandenburg)
Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche Entscheidung auf Grund einer Hauptverhandlung); Auslegung eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft (sofortige Beschwerde).
§ 66b StGB; § 300 StPO; § 275a Abs. 2, Abs. 3 StPO; § 333 StPO
924. BGH 4 StR 17/11 – Beschluss vom 28. Juni 2011 (LG Frankenthal)
Bemessung des Vorwegvollzuges.
§ 67 Abs. 2 StGB
925. BGH 4 StR 27/11 – Beschluss vom 25. Mai 2011 (LG Essen)
Rechtsfehlerhaft abgelehnte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang; fehlende Erfolgsaussicht).
§ 64 StGB
927. BGH 4 StR 57/11 – Beschluss vom 24. Mai 2011 (LG Stralsund)
Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit).
§ 24 Abs. 1 StGB
928. BGH 4 StR 87/11 – Beschluss vom 25. Mai 2011 (LG Bielefeld)
Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung: Erörterungsmangel; Verhältnis und Anforderungen zwischen Hangtätereigenschaft und Gefährlichkeit für die Allgemeinheit).
§ 66 Abs. 3 Satz 1 StGB aF, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB nF
929. BGH 4 StR 9/11 – Beschluss vom 16. Juni 2011 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
930. BGH 4 StR 126/11 – Beschluss vom 25. Mai 2011 (LG Magdeburg)
Reichweite der Nebenklagebefugnis (Tat im prozessualen Sinne); Anstiftung zum Mord; Strafvereitelung.
§ 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO; § 264 StPO; § 258 StGB; § 26 StGB; § 211 StGB
934. BGH 4 StR 145/11 – Beschluss vom 15. Juni 2011 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
935. BGH 4 StR 151/11 – Beschluss vom 8. Juni 2011 (LG Saarbrücken)
Beweiswürdigung (gestattete Würdigung des Wechsels einer Einlassung im Gegensatz zur Einlassung nach anfänglichem Schweigen).
§ 261 StPO
936. BGH 4 StR 156/11 – Urteil vom 28. Juli 2011 (LG Halle)
Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des mit einem Zwangsverwaltungsverfahren befassten Rechtspflegers; Zwangsverwalter; Verletzung einer vermögensschützenden Pflicht; Unmittelbarkeitszusammenhang zwischen Nachteil und Pflichtverletzung; schadensgleiche Vermögensgefährdung); Unrechtsvereinbarung und Vorteil im Sinne der Amtsträgerdelikte (Vorteilsgewährung; Vorteilsannahme).
§ 266 Abs. 1 StGB; § 152 ZVG; § 154 ZVG; § 331 StGB; § 333 StGB
941. BGH 4 StR 171/11 – Beschluss vom 28. Juni 2011 (LG Osnabrück)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
942. BGH 4 StR 173/11 – Beschluss vom 26. Mai 2011 (LG Aachen)
Inhalt des erstatteten Gutachtens (Mündlichkeitsprinzip; Unmittelbarkeitsprinzip; Rekonstruktionsverbot); fehlerhafte Prüfung eines minderschweren Falles (Strafzumessung; Totschlag; Strafrahmenvergleich).
§ 250 StPO; § 261 StPO; § 78 StPO; § 46 StGB; § 213 StGB; § 49 StGB
944. BGH 4 StR 180/11 – Beschluss vom 28. Juni 2011 (LG Münster)
Unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
946. BGH 4 StR 186/11 – Beschluss vom 15. Juni 2011 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
947. BGH 4 StR 189/11 – Beschluss vom 15. Juni 2011 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
948. BGH 4 StR 193/11 – Beschluss vom 15. Juni 2011 (LG Neubrandenburg)
Sexueller Nötigung in Tateinheit mit versuchtem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und mit sexuellem Missbrauch von Kindern (erforderliche Urteilsdarstellungen für das Vorspielen eines Videos mit pornografischem Inhalt).
§ 176 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 4 StGB; § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB
949. BGH 4 StR 196/11 – Beschluss vom 8. Juni 2011 (LG Hagen)
Unzureichende Begründung einer Freiheitstrafe (Abweichung vom Urteilstenor).
§ 46 StGB; § 54 StGB; § 260 StPO
951. BGH 4 StR 205/11 – Beschluss vom 12. Juli 2011 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
952. BGH 4 StR 206/11 – Beschluss vom 26. Mai 2011 (LG Essen)
Konkurrenzverhältnis zwischen der schweren räuberischen Erpressung und der Bedrohung (Dreiecksverhältnis; Gesetzeseinheit; strafschärfende Verwirklichung mitverwirklichter Tatmerkmale; eigenständiger Unrechtsgehalt).
§ 241 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. a StGB; § 52 StGB; § 54 StGB; § 46 StGB
954. BGH 4 StR 212/11 – Beschluss vom 7. Juni 2011 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
955. BGH 4 StR 213/11 – Beschluss vom 26. Mai 2011 (LG Rostock)
Beendeter Versuch beim mangelnden Gedanken über den Tod seines Opfers nach seiner letzten Ausführungshandlung; Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung der Unterbringung eines Jugendlichen in einer Entziehungsanstalt.
§ 24 StGB; § 64 StGB; § 5 Abs. 3 JGG, § 17 JGG; § 31 JGG
958. BGH 4 StR 233/11 – Beschluss vom 15. Juni 2011 (LG Essen)
Erledigte Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Freiheitsstrafen vor der Maßregel.
§ 67 StGB
959. BGH 4 StR 240/11 – Beschluss vom 15. Juni 2011 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
960. BGH 4 StR 249/11 – Beschluss vom 8. Juni 2011 (LG Detmold)
Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung.
§ 55 StGB
961. BGH 4 StR 251/11 – Beschluss vom 28. Juni 2011 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
962. BGH 4 StR 263/10 – Beschluss vom 15. Juli 2010 (LG Rostock)
Unzulässige Revision.
§ 349 Abs. 1 StPO
964. BGH 4 StR 266/11 – Beschluss vom 30. Juni 2011 (LG Bonn)
Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs; das Leben gefährdende Behandlung).
§ 224 I Nr. 2, 5 StGB
966. BGH 4 StR 269/11 – Beschluss vom 27. Juli 2011 (LG Dessau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
969. BGH 4 StR 304/11 – Beschluss vom 26. Juli 2011 (LG Hagen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
970. EuGH C-261/09 (Große Kammer) – Urteil vom 16. November 2010 (Gaetano Mantello)
Vorabentscheidungsersuchen zur Justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen; ne bis in idem beim Europäischen Haftbefehl (dieselbe Handlung: autonome Auslegung; Ablehnung der Vollstreckung durch die vollstreckende Justizbehörde; rechtskräftige Verurteilung im Ausstellungsmitgliedstaat: Maßgeblichkeit des Rechts des Ausstellungsmitgliedsstaates, Willkürkontrolle; Begriff der Tat im prozessualen Sinne: Besitz von Betäubungsmitteln und Handeln mit Betäubungsmitteln, kriminelle Vereinigung; Europäische Grundrechte).
Art. 3 Nr. 2, 15 Abs. 2 Rahmenbeschluss 2002/584/JI; § 83 Nr. 1 IRG; Art. 35 EUV; Art. 50 GRCh; Art. 47 GRCh; Art. 54 SDÜ; Art. 5 EMRK; Art. 103 Abs. 3 GG; Art. 19 Abs. 4 GG
971. EGMR Nr. 20999/05 (5. Kammer) – Urteil vom 7. Juli 2011 (Hellig v. Deutschland)
Unmenschliche und erniedrigende Behandlung durch eine Nacktunterbringung in einer deutschen Haftanstalt (Unterbringung in einer Sicherheitszelle: reißfeste Kleidung; Beweismaßstab: nicht widerlegte Vermutung).
Art. 3 EMRK; Art. 104 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG
974. BGH 4 StR 548/10 – Beschluss vom 14. Juli 2011 (OLG Naumburg)
BGHSt; Rehabilitationsverfahren; Anspruch auf Gewährung der besonderen Zuwendung für Haftopfer (besondere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage im Strafvollzug); Vorlageverfahren (Entscheidungserheblichkeit).
§ 17a Abs. 1, Abs. 2 StrRehaG; § 121 Abs. 2 GVG; § 25 Abs. 1 Satz 4 StrRehaG; § 13 Abs. 4 StrRehaG
975. BGH 4 StR 643/10 – Beschluss vom 7. Juni 2011 (LG Hamburg)
Rechtsfolgen der mangelnden Belehrung über die konsularischen Rechte (Beruhen; Kompensation durch ein Beweisverwertungsverbot oder durch eine Anwendung der Vollstreckungslösung; Recht auf Beschwerde: Abhilfeanspruch); Recht auf ein faires Verfahren (Widerspruchslösung; völkerrechtsfreundliche Auslegung).
Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 WÜK; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 114b Abs. 2 Satz 3 StPO
976. BGH 4 StR 306/11 – Beschluss vom 27. Juli 2011 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
977. BGH 5 StR 52/11 – Urteil vom 21. Juni 2011 (LG Potsdam)
BGHSt; Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (nachträgliche Anordnung); dissoziale Persönlichkeitsstörung; psychische Störung.
§ 66b StGB; Art. 316e Abs. 1 EGStGB; Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e EMRK; § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThuG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG
978. BGH 5 StR 561/10 – Urteil vom 7. Juli 2011 (LG Berlin)
BGHSt; Körperverletzung mit Todesfolge; Vorsatz (Beweiswürdigung; lückenhafte Erwägungen; Willenselement); Fahrlässigkeit (Vorhersehbarkeit der Gefahr des Todeseintritts); Unterlassen (Abgrenzung vom aktiven Tun; Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit); medizinische Heilbehandlung (unwirksame Einwilligung; Aufklärung über wesentliche Risiken; Übernahmeverschulden); versuchter Mord (Verdeckungsabsicht; niedere Beweggründe).
§ 227 StGB; § 15 StGB; § 223 StGB; § 224 StGB; § 13 StGB; § 211 StGB
Die Umgrenzungsmerkmale, die zur Identifizierung des historischen Lebenssachverhalts gebraucht werden können, sind variabel. Tatzeit und Tatort werden zwar in § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO als grundsätzlich geeignete Umgrenzungsmerkmale hervorgehoben. Sie können aber ersetzt werden, wenn die Tat durch andere Umstände ausreichend charakterisiert wird (vgl. BGH StV 1998, 580).
980. BGH 2 StR 524/10 – Beschluss vom 22. Juni 2011 (BGH)
Unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a StPO