HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Juli 2021
22. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)


Entscheidung

638. BVerfG 2 BvR 847/21 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 2. Juni 2021 (LG Konstanz / AG Konstanz)
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Darlegungen zur Einhaltung der Monatsfrist zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde; Vortrag zu allen Zugangszeitpunkten der strafgerichtlichen Entscheidung in Zweifelsfällen).  23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG

1. Die allgemeine Begründungslast des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG verlangt von einem Beschwerdeführer im Zweifelsfall die schlüssige Darlegung, dass die gesetzliche Monatsfrist zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde eingehalten ist.

2. In Strafsachen werden Entscheidungen regelmäßig sowohl dem Verteidiger als auch dem Beschuldigten bekanntgegeben. Daher ist substantiierter Vortrag zu allen Zugangszeitpunkten – oder die Klarstellung, dass der Beschluss nur einem der Beteiligten bekanntgegeben wurde – jedenfalls dann erforderlich, wenn sich die Einhaltung der Monatsfrist nicht ohne weiteres aus den vorgelegten Unterlagen ergibt.


Entscheidung

639. BVerfG 2 BvR 899/20 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 2. Juni 2021 (LG Hannover)
Verfassungswidrige Verkürzung von Eilrechtsschutz im Strafvollzug (Einschränkung von Besuchen während der Corona-Pandemie; Langzeitbesuche des Ehepartners; Einsatz einer Trennscheibe; verzögerte Einholung einer Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt; gerichtliche Entscheidung erst nach Erledigung; unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache; Fehlen eines Anordnungsanspruchs).
Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 114 Abs. 2 StVollzG; § 123 Abs. 1 VwGO; § 26 Nr. 1 NJVollzG


Entscheidung

640. BVerfG 2 BvR 908/21 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 2. Juni 2021 (Schleswig-Holsteinisches OLG)
Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung nach Rumänien aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (unionsgrundrechtliches Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung; hinreichende Prüfung der konkret zu erwartenden Haftbedingungen; Erfordernis einer gerichtlichen Gefahrenprognose; Belastbarkeit einer Zusicherung; Folgenabwägung zugunsten des Verfolgten).
Art. 4 GRCh; Art. 3 EMRK; § 32 Abs. 1 BVerfGG


Entscheidung

641. BVerfG 2 BvR 1336/20 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 14. Mai 2021 (LG Hannover / AG Hannover)
DNA-Identitätsfeststellung (Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetischen Untersuchung; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Erwartung künftiger Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung; Begründungsanforderungen an die Prognoseentscheidung; Abwägung im Einzelfall; erhöhter Begründungsbedarf bei Abweichung von positiver Bewährungsentscheidung); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Darlegungen zur Einhaltung der Monatsfrist; Vortrag zu allen Zugangszeitpunkten einer strafgerichtlichen Entscheidung in Zweifelsfällen; substantiierter Vortrag zu eingestellten Verfahrensteilen).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; § 37 Abs. 2 StPO; § 81g Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

642. BVerfG 2 BvR 2023/20, 2 BvR 2041/20 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 5. Mai 2021 (BGH / LG Hamburg)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betruges (Beteiligung an einem Medizinischen Versorgungszentrum entgegen sozialrechtlichen Vorgaben; Abrechnung von Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung und einer Krankenkasse; Bestimmtheitsgebot; Verbot der Verschleifung und Entgrenzung von Tatbestandsmerkmalen; keine Verletzung des Verschleifungsverbots durch Annahme eines Vermögensschadens; keine Entgrenzung des Betrugstatbestandes durch Berücksichtigung des Sozialrechts für die Werthaltigkeit einer Forderung; Anknüpfung der Strafbarkeit an außerstrafrechtliche Normen; Betrug als Vermögens- und Erfolgsdelikt; Bezifferung des Schadens; wirtschaftliche Betrachtung).
Art. 103 Abs. 2 GG; § 263 Abs. 1 StGB; § 95 Abs. 1a SGB V


Entscheidung

643. BGH 1 StR 10/20 - Urteil vom 7. April 2021 (LG Duisburg)
Unterjährige Änderung der Geschäftsverteilung für bereits anhängige Verfahren (Abwägung des Rechts auf den

gesetzlichen Richter mit dem rechtsstaatlichen Gebot einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatz: umfassende Dokumentation der Begründung; Zulässigkeit nur bei abstrakt-genereller Überleitung bereits anhängiger Sachen im Geschäftsverteilungsplan); Besetzungsrüge (erforderliche Begründung entsprechend § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; erforderliche Begründung bei Rüge einer Überleitungsklausel bei unterjähriger Entlastung).
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG; § 338 Nr. 1 lit. b StPO aF; § 222b Abs. 1 Satz 2 StPO aF; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

644. BGH 1 StR 13/21 - Beschluss vom 24. März 2021 (LG Kiel)
Einziehung (Voraussetzungen einer Einziehung beim Täter, wenn die Taterträge von einer juristischen Person erlangt werden, für die der Täter als Organ gehandelt hat).
§ 73 Abs. 1 StGB


Entscheidung

645. BGH 1 StR 27/21 - Beschluss vom 21. April 2021 (LG Hanau)
Umsatzsteuerhinterziehung (Verjährungsbeginn bei Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung); Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Verjährungsbeginn).
§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 18 Abs. 3 UStG; § 266a Abs. 1 StGB; § 78a Satz 1 StGB


Entscheidung

646. BGH 1 StR 50/21 - Beschluss vom 23. März 2021 (LG München II)
Vergewaltigung (Beweiswürdigung: mögliches Einverständnis des Opfers bei Geschehen in einer längeren gelebten Liebes- und Intimbeziehung).
§ 177 Abs. 1, Abs. 6 Nr. 1 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

647. BGH 1 StR 62/21 - Beschluss vom 18. Mai 2021 (LG München I)
Untreue (Vermögensnachteil: erforderliche Bezifferung).
§ 266 Abs. 1 StGB


Entscheidung

648. BGH 1 StR 72/21 - Beschluss vom 18. Mai 2021 (LG Augsburg)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe bei Kuriertätigkeit).
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 25 StGB; § 27 Abs. 1 StGB


Entscheidung

649. BGH 1 StR 8/21 - Beschluss vom 11. März 2021 (LG Traunstein)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel (Strafzumessung: Doppelverwertungsverbot).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 46 Abs. 3 StGB


Entscheidung

650. BGH 1 StR 82/21 - Beschluss vom 19. Mai 2021 (LG Karlsruhe)
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Verhalten, in dem eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit zum Ausdruck kommt).
§ 46 StGB; § 21 StGB


Entscheidung

651. BGH 1 StR 112/21 - Beschluss vom 22. April 2021 (LG Hechingen)
Einziehung (Einziehung von Erlösen aus dem Handel mit Betäubungsmitteln: keine Gesamtschuld zwischen Tätern auf unterschiedlichen Handelsstufen).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG


Entscheidung

652. BGH 1 StR 113/21 - Beschluss vom 19. Mai 2021 (LG Verden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

653. BGH 1 StR 119/21 - Beschluss vom 19. Mai 2021 (LG Augsburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

654. BGH 1 StR 286/20 - Urteil vom 20. April 2021 (LG Rottweil)
Tatrichterliche Beweiswürdigung.
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

655. BGH 1 StR 458/20 - Beschluss vom 5. Mai 2021
Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

656. BGH 1 StR 470/20 - Beschluss vom 11. März 2021 (LG Köln)
Steuerhinterziehung (Kompensationsverbot: Berücksichtigung nicht berücksichtigungsfähiger Steuerermäßigungsgründe bei der Strafzumessung).
§ 370 Abs. 1, Abs. 4 Satz 3 AO; § 46 StGB


Entscheidung

657. BGH 1 StR 91/21 - Beschluss vom 20. April 2021 (LG Karlsruhe)
Diebstahl (Tateinheit).
§ 242 Abs. 1 StGB; § 52 StGB


Entscheidung

658. BGH 1 StR 95/21 - Beschluss vom 22. April 2021 (LG Kempten)
Einziehung (erforderliche Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände im Urteil).
§ 74 StGB; § 260 Abs. 3 StPO


Entscheidung

659. BGH 1 StR 95/21 - Beschluss vom 22. April 2021 (LG Kempten)
Einziehung (erforderliche Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände im Urteil).
§ 74 StGB; § 260 Abs. 3 StPO


Entscheidung

660. BGH 1 StR 502/20 - Beschluss vom 5. Mai 2021 (LG Dortmund)
Steuerhehlerei (Einziehung: kein Erlangen der hinterzogenen Steuern durch den Steuerhehler).
§ 374 Abs. 1 AO; § 73 Abs. 1 StGB


Entscheidung

661. BGH 1 StR 507/20 - Beschluss vom 23. Februar 2021 (LG München I)
Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum Hilfeleisten).
§ 96 Abs. 1 AufenthG


Entscheidung

662. BGH 1 StR 509/20 - Beschluss vom 19. Mai 2021 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

663. BGH 1 StR 514/20 - Beschluss vom 21. April 2021 (LG München I)
Umsatzsteuerhinterziehung (Tatvollendung bei Umsatzsteuervoranmeldungen); Einziehung (Erlangen eines Vermögensvorteils durch den faktischen Geschäftsführer der steuerpflichtigen Gesellschaft).
§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 150 Abs. 1 Satz 3 AO; § 168 AO; § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 UStG; § 73 Abs. 1 StGB; § 34 AO; § 35 AO


Entscheidung

664. BGH 1 ARs 12/21 - Beschluss vom 2. Juni 2021
Verbindung rechtshängiger Strafsachen.
§ 3 StPO; § 4 StPO


Entscheidung

665. BGH 1 BGs 190/21 – Beschluss vom 20. Mai 2021
Beweisantrag im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (Exklusivität der Ermächtigungsgrundlagen für Herausgabeverlangen gegenüber Privaten und öffentlichen Stellen; Entscheidung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs über einen Beweisantrag: keine eigene Beweiserhebung des Ermittlungsrichters).
Art. 44 GG; § 18 PUAG; § 29 PUAG, § 30 PUAG; § 17 Abs. 4 PUAG


Entscheidung

666. BGH 3 StR 10/20 - Beschluss vom 25. März 2021 (LG Koblenz)
Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund von Überlastung (gesetzlicher Richter; Beschleunigungsgebot; Überleitung bereits anhängiger Verfahren; Beschluss des Präsidiums; Begründungsanforderungen; Überprüfung durch das Revisionsgerichts; Willkürkontrolle; abstrakt-generelle Regelung; Zuständigkeitsregeln; Überlastung aufgrund eines einzigen Umfangsverfahrens); Vernehmung eines ehemaligen Beschuldigten als Zeuge (Aufklärungspflicht; Beweiswert; Beurteilung des Wahrheitsgehalts); Rädelsführerschaft in bewaffneter Gruppe und krimineller Vereinigung.
§ 21e Abs. 3 S. 1 GVG; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; § 244 Abs. 2 StPO; § 127 StGB; § 129 StGB


Entscheidung

667. BGH 3 StR 225/20 - Beschluss vom 21. April 2021 (LG Koblenz)
Anwendbarkeit des Markenstrafrechts nach Wegfall des in Bezug genommenen Rechtsakts (kein Blanketttatbestand; statische Verweisung; Aufnahme des vollen Wortlautes der Bezugsnorm in die Verweisungsnorm; kein Rückgriff auf die Bezugsnorm zur Bestimmung des strafbaren Verhaltens; Gleichlauf mit der unionsrechtlichen Regelung; Bestimmtheitsgebot); Täterschaft bei der Einfuhr im Markenstrafrecht (allgemeine Grundsätze; keine Eigenhändigkeit erforderlich).
§ 143a Abs. 1 Nr. 1 MarkenG a.F.; Art. 103 Abs. 2 GG


Entscheidung

668. BGH 3 StR 316/20 - Urteil vom 11. März 2021 (LG Koblenz)
Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit; Zeitpunkt; planmäßiger Hinterhalt); tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfung; Rechtsfehler; Spekulationen ohne Tatsachenfundierung).
§ 211 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

669. BGH 3 StR 343/20 - Beschluss vom 20. April 2021 (LG Osnabrück)
Besonders schwerer Fall des Betruges (Gewerbsmäßigkeit).
§ 263 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 5 StGB


Entscheidung

670. BGH 3 StR 418/20 - Beschluss vom 20. Mai 2021 (OLG Dresden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

671. BGH 3 StR 420/20 - Beschluss vom 20. Mai 2021 (LG Kleve)
Zurückweisung der Gegenvorstellung.
§ 33 StPO


Entscheidung

672. BGH 3 StR 58/21 - Beschluss vom 26. Mai 2021 (LG Wuppertal)
Einziehung von Taterträgen (durch die Tat erlangtes Bargeld; faktische Verfügungsgewalt; ungehinderter Zugriff; Subsidiarität der erweiterten Einziehung).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73a StGB

Durch die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB ist ein Vermögenswert, wenn er dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs derart zugeflossen ist, dass er seiner faktischen Verfügungsgewalt unterliegt. Auf zivilrechtliche Besitz- oder Eigentumsverhältnisse kommt es dabei nicht an. Faktische Verfügungsgewalt liegt jedenfalls dann vor, wenn der Tatbeteiligte im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen kann. Bargeld erlangt ein Tatbeteiligter mithin dann, wenn er die tatsächliche Möglichkeit erhält, darüber zu verfügen, und sei es nur vorübergehend.


Entscheidung

673. BGH 5 StR 4/21 (alt: 5 StR 111/20) - Urteil vom 12. Mai 2021 (LG Berlin)
Besitz im waffenrechtlichen Sinne; bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen einer Schusswaffe); durch das Revisionsgericht aufrechterhaltene Feststellungen (Unbeachtlichkeit widersprechender Beweisergebnisse).
§ 52 Abs. 3 Nr. 2 WaffG; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 353 Abs. 2 StPO


Entscheidung

674. BGH 5 StR 31/21 - Beschluss vom 7. Juni 2021 (LG Bremen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

675. BGH 5 StR 32/21 - Beschluss vom 25. Mai 2021 (LG Lübeck)
Rechtswirksame Rücknahme der Revision durch den vom Angeklagten ermächtigten Verteidiger (Widerruf der Ermächtigung; Zeitpunkt; Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit der wirksamen Rücknahme).

§ 302 StPO


Entscheidung

676. BGH 5 StR 62/21 - Beschluss vom 25. Mai 2021 (LG Dresden)
Einziehung von durch Geldwäschehandlungen erlangten Buchgeldern.
§ 73 StGB; § 74 StGB; § 261 StGB


Entscheidung

677. BGH 5 StR 63/21 - Beschluss vom 29. April 2021 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

678. BGH 5 StR 72/21 - Beschluss vom 25. Mai 2021 (LG Lübeck)
Strafrahmenwahl bei der Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vertypter Milderungsgrund; Aufklärungshilfe; Prüfungsreihenfolge; Sperrwirkung).
§ 30a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BtMG; § 31 BtMG


Entscheidung

679. BGH 5 StR 73/21 - Beschluss vom 12. Mai 2021 (LG Dresden)
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat; Beurteilung der Erfolgsaussichten der Therapie).
§ 64 StGB

Ein symptomatischer Zusammenhang i.S.d. § 64 StGB und der Anlasstat liegt vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist, mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzeln findet. Es ist stets eine sorgfältige und umfassende Analyse der konkreten Bedingungen erforderlich.


Entscheidung

680. BGH 5 StR 83/21 (alt: 5 StR 479/18) - Beschluss vom 11. Mai 2021 (LG Dresden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

681. BGH 5 StR 92/21 - Beschluss vom 29. April 2021 (LG Berlin)
Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; erhebliche Beeinträchtigungen der Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit; ausgeprägte Entzugssyndrome; Intervalle der Abstinenz).
§ 64 StGB


Entscheidung

682. BGH 5 StR 104/21 - Beschluss vom 29. April 2021 (LG Berlin)
Geladene Schreckschusspistole als Waffe bei der Verurteilung wegen (besonders) schwerem Raub (Austritt des Explosionsdrucks nach vorne aus dem Lauf; Feststellungen; Typenbezeichnung).
§ 250 Abs. 1 Nr. 1 a), Abs. 2 Nr. 1 StGB

Eine geladene Schreckschusspistole unterfällt nur dann dem Waffenbegriff des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 Nr. 1 StGB, wenn feststeht, dass beim Abfeuern der Waffe der Explosionsdruck nach vorne aus dem Lauf austritt und die Waffe deshalb nach ihrer Beschaffenheit geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen. Feststellungen hierzu sind regelmäßig nicht entbehrlich, da der Austritt des Explosionsdrucks nach vorne nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden. Unter Umständen kann eine Typenbezeichnung oder eine sonstige Beschreibung der verwendeten Schreckschusspistole eine Beurteilung ihrer bauartbedingten Wirkungsweise im Revisionsverfahren ermöglichen.


Entscheidung

683. BGH 5 StR 106/21 - Beschluss vom 11. Mai 2021 (LG Lübeck)
Strafbarer Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit; Erkennbarkeit der Strafbewehrung einer Weisung).
§ 145a StGB; § 68b StGB; Art. 103 Abs. 2 GG


Entscheidung

684. BGH 5 StR 110/21 - Beschluss vom 11. Mai 2021 (LG Berlin)
Darlegungserfordernisse bei der Rüge der rechtsfehlerhaften Behandlung eines Beweisantrags.
§ 344 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO


Entscheidung

685. BGH 5 StR 120/20 - Urteil vom 12. Mai 2021 (LG Lübeck)
Grundsätze der Strafzumessung (Einzel- und Gesamtstrafenzumessung; revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit); Strafaussetzung zur Bewährung (Begründungsanforderungen; revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit).
§ 46 StGB; § 54 StGB; § 56 StGB


Entscheidung

686. BGH 5 StR 143/20 - Urteil vom 14. April 2021 (LG Dresden)
Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nichtanordnung er Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
§ 264 StPO; § 29 BtMG; § 64 StGB


Entscheidung

687. BGH 5 StR 146/21 - Beschluss vom 8. Juni 2021 (LG Berlin)
Vorsätzlicher wiederholter Verstoß gegen die aufenthaltsrechtliche Meldepflicht (Anordnung durch Verwaltungsakt; keine einschränkende Auslegung; Vorsatz beim die Wiederholung begründenden Erstverstoß).
§ 95 Abs. 1 Nr. 6a AufenthG; § 56 AufenthG


Entscheidung

688. BGH 5 StR 151/21 - Beschluss vom 8. Juni 2021 (LG Leipzig)
Strafzumessung und Strafrahmenwahl bei einem besonders schweren Fall der Nötigung.
§ 240 Abs. 1, Abs. 4 StGB


Entscheidung

689. BGH 5 StR 99/21 - Beschluss vom 11. Mai 2021 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

690. BGH 5 StR 337/20 - Beschluss vom 27. Mai 2021 (LG Bremen)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Aufzucht von Cannabispflanzen (Auf Umsatz gerichtete Tätigkeit; Abzielen auf gewinnbringende Veräußerung; Erwerb von Setzlingen; Abgrenzung zum Anbau; Einpflanzen; Versuch; Vollendung).

§ 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG


Entscheidung

691. BGH 5 StR 339/20 - Beschluss vom 15. März 2021
Feststellung der Erforderlichkeit des beigeordneten Verteidigers
§ 46 Abs. 2 S. 1 RVG


Entscheidung

692. BGH 5 StR 406/17 - Beschluss vom 9. Juni 2021 (LG Berlin)
Lediglich ausnahmsweise Zulässigkeit der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Adhäsionsverfahren.
§ 404 StPO; § 117 ZPO


Entscheidung

693. BGH 5 StR 414/20 - Beschluss vom 18. Mai 2021
Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz.
§ 66 Abs. 1 GKG


Entscheidung

694. BGH 5 StR 458/20 - Beschluss vom 26. Mai 2021 (LG Berlin)
Einheitliche Kostenentscheidung in der Revisionsinstanz nach Absehen von der Einziehungsentscheidung.
§ 421 Abs. 1 StPO; § 473 Abs. 4 StPO


Entscheidung

695. BGH 5 StR 476/20 - Urteil vom 29. April 2021 (LG Hamburg)
Einziehung von Taterträgen (aus der Tat erlangter Vermögenswert; faktische Mitverfügungsmacht); gewerbs- und bandenmäßiger Betrug.
§ 73 StGB; § 263 Abs. 5 StGB

Ein Vermögenswert ist im Rechtssinne aus der Tat erlangt (vgl. § 73 StGB), wenn er dem Beteiligten unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann. Bei mehreren Beteiligten genügt insofern, dass sie zumindest eine faktische Mitverfügungsmacht über den Vermögensgegenstand in der Weise erlangt haben, dass sie ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen können. Unerheblich ist bei der gebotenen tatsächlichen Betrachtungsweise, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Beteiligte eine zunächst gewonnene (Mit-)Verfügungsmacht später aufgegeben hat.


Entscheidung

696. BGH 5 StR 482/20 - Beschluss vom 25. Mai 2021 (LG Dresden)
Diplomatische Immunität (Ermöglichung des ungestörten diplomatischen Verkehrs zwischen Entsende- und Empfangsstaat); Unzulässigkeit des Befangenheitsantrags nach dem letzten Wort.
Art. 54 Abs. 1 WÜK; § 25 Abs. 2 S. 2 StPO


Entscheidung

697. BGH 5 StR 484/20 - Beschluss vom 17. Februar 2021 (LG Zwickau)
BGHSt; Wegfall der Bindungswirkung einer Verständigung und Unverwertbarkeit des Geständnisses nach Aussetzung der Hauptverhandlung (Grundsatz eines auf Fairness angelegten Strafverfahrens; Verwertungsverbot; qualifizierte Belehrung; Korrektur von Verfahrensfehlern; Mitteilungs- und Hinweispflichten).
§ 257c Abs. 4, Abs. 5 StPO; § 243 Abs. 4 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK


Entscheidung

698. BGH 5 StR 498/20 - Urteil vom 29. April 2021 (LG Saarbrücken)
Siechtum bei der schweren Körperverletzung; körperlich schwere Misshandlung bei der besonders schweren Vergewaltigung; Täter-Opfer-Ausgleich.
§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 177 Abs. 8 StGB; § 46a StGB


Entscheidung

699. BGH 5 StR 529/20 - Beschluss vom 26. Mai 2021 (LG Flensburg)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Feststellungen zum Wirkstoffgehalt; Urteilstenor).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 52 StGB; § 267 StPO


Entscheidung

700. BGH 5 StR 531/20 - Beschluss vom 20. Januar 2021 (LG Lübeck)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

701. BGH 5 StR 550/20 - Beschluss vom 29. April 2021 (LG Hamburg)
Wirksame Rücknahme der Revision.
§ 302 StPO


Entscheidung

702. BGH 2 StR 32/21 - Beschluss vom 27. April 2021 (LG Hanau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

703. BGH 2 StR 434/20 - Beschluss vom 17. März 2021 (LG Kassel)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (allgemeine Anordnungsvoraussetzungen; Tatrelevanz der Störung; Gefährlichkeitsprognose: Anforderungen an die Analyse im Einzelfall); Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen; verminderte Schuldfähigkeit.
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB


Entscheidung

704. BGH 2 StR 450/19 - Beschluss vom 29. März 2021 (LG Schwerin)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Abweichen von einem Sachverständigengutachten: Darlegungsanforderungen; Pseudoerinnerungen: nur begrenzte Überprüfbarkeit durch merkmalsorientierte Aussageninhaltsanalysen; zur Würdigung der Aktenkenntnis eines Zeugen); sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (geltende Verjährungsfrist vor dem Hintergrund der Gesetzesentwicklung; Verlängerung der Verjährungsfrist; anwendbare Fassung).
§ 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 174 Abs. 1 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

705. BGH 2 StR 484/20 - Urteil vom 28. April 2021 (LG Limburg)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegung der Gründe für das Abweichen von dem Gutachten eines vernommenen Sachverständigen).
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB; § 261 StPO

1. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei

feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht. Daneben muss eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades bestehen, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird. Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und des von ihm begangenen Anlassdelikts zu entwickeln; sie muss sich auch darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten von diesem drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist. Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzung ist der Tatrichter auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen.

2. Das Tatgericht ist nicht gehindert, von dem Gutachten eines vernommenen Sachverständigen abzuweichen, weil dieses stets nur Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein kann. Will das Tatgericht allerdings eine Frage, für deren Beantwortung es sachverständige Hilfe für erforderlich gehalten hat oder deren Inanspruchnahme – wie im Fall des § 246a StPO – gesetzlich vorgeschrieben ist, im Widerspruch zu dem Gutachten beantworten, muss es die Gründe hierfür in einer Weise darlegen, die dem Revisionsgericht die Nachprüfung erlauben, ob es die Darlegungen des Sachverständigen zutreffend gewürdigt und aus ihnen rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat. Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit dessen Ausführungen zu den Gesichtspunkten, auf die das Gericht seine abweichende Auffassung stützt.


Entscheidung

706. BGH 2 StR 67/21 - Beschluss vom 28. April 2021 (LG Darmstadt)
Bildung der Gesamtstrafe (Härteausgleich nach Vollstreckung einer Geldstrafe durch Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe).
§ 54 StGB


Entscheidung

707. BGH 2 StR 69/21 - Beschluss vom 15. April 2021 (LG Aachen)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen; Darlegung der Würdigung von aussagepsychologischen Sachverständigengutachten; Pseudoerinnerungen: vergleichbare Realkennzeichen wie Erinnerungen an wirkliche Erlebnisse).
§ 261 StPO

1. Die Beweiswürdigung ist vom Gesetz dem Tatgericht übertragen. Ihm allein obliegt es, nach § 261 StPO grundsätzlich „frei“, das heißt ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln, das Ergebnis der Beweisaufnahme festzustellen und zu würdigen. Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind. Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt.

2. Auch die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ist grundsätzlich Aufgabe des Tatgerichts. Sieht es ausnahmsweise einen Anlass zur Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens und will es dem Gutachten folgen, hat es zunächst die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und methodischen Darlegungen, die zum Verständnis des Gutachtens erforderlich sind, darzulegen. Dabei ist zwar eine ins Einzelne gehende Darstellung von Konzeption, Durchführung und Ergebnissen der erfolgten Begutachtung regelmäßig nicht erforderlich; vielmehr ist es im Allgemeinen ausreichend, wenn die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und methodischen Darlegungen in einer Weise mitgeteilt werden, die zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit erforderlich sind. Das Urteil muss aber auch erkennen lassen, ob sich das Tatgericht dem Gutachten aus eigener Überzeugung angeschlossen hat und - gegebenenfalls - warum es ihm gefolgt ist. Stützt sich das Tatgericht nämlich auf das Gutachten, so hat es dessen Ausführungen zuvor eigenverantwortlich zu prüfen.

3. Pseudoerinnerungen weisen dann, wenn sie ausnahmsweise vorliegen, ähnliche Realkennzeichen auf, wie Erinnerungen an wirkliche Erlebnisse.


Entscheidung

708. BGH 4 StR 1/21 - Beschluss vom 11. Mai 2021 (LG Bochum)
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Beziehungsgegenstände: nicht gesamtes elektronisches Gerät, sondern enthaltenes Speichermedium; Einziehungsentscheidung: keine Entscheidung zur Berücksichtigung im Rahmen der Strafzumessung; Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes: vorrangige Prüfung weniger einschneidender Maßnahmen zur Erreichung des Einziehungszwecks); Beschränkung der Verfolgung (revisionsgerichtliche Überprüfung nur auf eine Verfahrensrüge).
§ 74 StGB; § 184b Abs. 6 Satz 1 StGB; § 154a Abs. 2 StPO

1. Eine Einziehungsentscheidung nach § 74 StGB hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar. Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies deshalb als ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege der Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen.

2. Es kann vorliegend offenbleiben, ob auch eine zwingende Einziehungsentscheidung gemäß § 184b Abs. 6 Satz 1 StGB im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen ist, sofern ein Gegenstand von nicht unerheblichem Wert betroffen ist.

3. Beziehungsgegenstände im Sinne des § 184b Abs. 6 Satz 1 StGB sind nicht etwa ein (gesamtes) Mobiltelefon oder ein (gesamter) Laptop, sondern nur die in ihnen

verbauten und zur Bildspeicherung genutzten Speichermedien.

4. Sowohl für die Anordnung gemäß § 184b Abs. 6 Satz 1 StGB als auch für eine solche nach § 74 Abs. 1 StGB gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 74f StGB), so dass gegebenenfalls von den Möglichkeiten des § 74f Abs. 2 StGB Gebrauch gemacht werden muss. Danach können Einziehungen zunächst vorbehalten bleiben und weniger einschneidende Maßnahmen anzuordnen sein, wenn auch auf diese Weise der Einziehungszweck erreicht werden kann. Dies kann bei einer Speicherung von Bilddateien durch deren endgültige Löschung geschehen.

5. Eine Überprüfung des Urteils mit Blick auf eine Verfahrensbeschränkung nach § 154a Abs. 2 StPO kann im Revisionsverfahren nicht auf die Sachrüge erfolgen. Anders als eine Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO führt eine Verfahrensbeschränkung nach § 154a StPO kein von Amts wegen zu berücksichtigendes Verfahrenshindernis herbei, da eine Verfahrensbeschränkung nach § 154a StPO nur dazu führt, dass der Angeklagte während ihrer Dauer wegen der ausgeschiedenen Tatteile strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, aber nicht die Frage betrifft, ob diese Tat überhaupt abgeurteilt werden darf. Zudem bleibt die Wirkung einer Verfahrensbeschränkung nach § 154a StPO auch deshalb deutlich hinter derjenigen nach § 154 StPO zurück, weil die Anforderungen an eine Wiedereinbeziehung des abgetrennten Teils bei § 154a StPO geringer sind. So kann gemäß § 154a Abs. 3 Satz 1 StPO eine Wiedereinbeziehung in jeder Lage des Verfahrens ohne einen – wie in § 154 Abs. 5 StPO vorgesehenen – Gerichtsbeschluss erfolgen. Etwaige Fehler im Verfahren über die Wiedereinbeziehung, wie ein Verstoß gegen die Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs, müssen demnach mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden.


Entscheidung

709. BGH 4 StR 8/21 - Beschluss vom 19. Mai 2021 (LG Bochum)
Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern (Einziehung des Wertes von Betäubungsmitteln: Feststellung des Eigentumsübergang auf den Angeklagten im Geltungsbereich einer diesen nicht verbietenden Rechtsordnung).
§ 74c Abs. 1 StGB a.F.


Entscheidung

710. BGH 4 StR 155/20 - Beschluss vom 17. März 2021 (LG Frankenthal)
Misshandlung von Schutzbefohlenen (Differenzierung der tatbestandlichen Begehungsformen; Unterlassungsvariante: Begriff der Böswilligkeit; Verstoß gegen Grundsatz „in dubio pro reo“ bei Begründung einer Handlungspflicht beider angeklagter Elternteile); Urteilsgründe (Beschränkung auf das Wesentliche).
§ 225 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

711. BGH 4 StR 350/20 - Beschluss vom 11. Mai 2021 (LG Bochum)
BGHR; Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: keine Betreuungspflicht des verordnenden Kassenarztes hinsichtlich des Vermögens der gesetzlichen Krankenkassen bei der Verordnung häuslicher Krankenpflege; Abgrenzung zu früher Rechtsprechung hinsichtlich der Verordnung von Heilmitteln und ärztlichem Sprechstundenbedarf; Abgrenzungskriterium der Kontrollmöglichkeit der gesetzlichen Krankenkassen).
§ 266 Abs. 1 StGB; § 37 Abs. 2 SGB V


Entscheidung

712. BGH 4 StR 380/20 - Beschluss vom 14. April 2021 (LG Essen)
Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (konkrete Gefahr einer erheblichen Entwicklungsschädigung: objektive und subjektive Voraussetzungen; Unterlassungstat).
§ 171 StGB


Entscheidung

713. BGH 4 StR 397/20 - Beschluss vom 28. April 2021 (LG Siegen)
Begriffsbestimmungen nach dem Sprengstoffgesetz (unzulässige Subsumtion von Begriffen der Alltagssprache: „Polenböller“); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Aufnahme des Regelbeispiels des gewerbsmäßigen Handels in die Urteilsformel).
§ 3 Abs. 1 SprengG; § 3a Abs. 1 SprengG; § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG


Entscheidung

714. BGH 4 StR 46/21 - Urteil vom 29. April 2021 (LG Bochum)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der einer DNA-Vergleichsuntersuchung; ausnahmsweise kein Beruhen des Urteils auf einem Darstellungsmangel in Bezug auf DNA-Mischspuren).
§ 261 StPO; § 337 StPO


Entscheidung

715. BGH 4 StR 476/20 - Beschluss vom 26. Mai 2021 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

716. BGH 4 StR 506/20 - Beschluss vom 13. April 2021 (LG Weiden i. d. OPf.)
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Betäubungsmittelrecht: Geltung der allgemeinen Grundsätze; beispielhafte Kasuistik); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Beurteilung der konkreten Erfolgsaussicht).
§ 25 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 64 Satz 2 StGB; § 67d Abs. 1 Satz 1 und 3 StGB


Entscheidung

717. BGH 6 StR 113/21 - Beschluss vom 1. Juni 2021 (LG Frankfurt)
Urteilsgründe (keine Nacherzählung des Gangs der Hauptverhandlung); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Symptomwert der Anlasstat; hinreichend konkrete Erfolgsaussicht; Prognosemaßstab).
§ 267 StPO; § 261 StPO; § 64 StGB


Entscheidung

718. BGH 6 StR 13/21 - Beschluss vom 10. Februar 2021 (LG Lüneburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

719. BGH 6 StR 133/21 - Beschluss vom 5. Mai 2021 (LG Ansbach)
Strafzumessung bei Betäubungsmittelstraftaten (Feststellungen zum Wirkstoffgehalt; Zulässigkeit einer Schät-

zung des Wirkstoffgehalts; Darlegung der Schätzgrundlagen).
§ 29 BtMG; § 46 StGB

1. Bei Betäubungsmittelstraftaten ist der für den Schuldumfang und damit für die Bemessung der Strafe bestimmende Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel festzustellen.

2. Eine Schätzung des Wirkstoffgehaltes der Betäubungsmittel ist nicht zulässig, wenn aufgrund einer Sicherstellung – hier von Marihuanapflanzen – der Wirkstoffgehalt konkret hätte bestimmt werden können.

3. In Fällen, in denen eine Schätzung vorgenommen werden muss, muss eine ausreichende Darlegung der Schätzgrundlagen erfolgen.


Entscheidung

720. BGH 6 StR 142/20 - Urteil vom 20. Mai 2021 (LG Verden)
Mord (niedrige Beweggründe: keine verständliche Reaktion; Ehrenkodex; Gruppenloyalität).
§ 211 Abs. 2 StGB


Entscheidung

721. BGH 6 StR 142/21 - Beschluss vom 18. Mai 2021 (LG Weiden)
Berücksichtigung einer EU-ausländischen Strafe bei der Strafzumessung (Bemessung des Nachteilsausgleichs im Urteil: Orientierung an den allgemein Strafzumessungsgründen bei der Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe).
Art. 3 Abs. 1 EURaBes 2008/675; § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 55 Abs. 1 StGB


Entscheidung

722. BGH 6 StR 148/21 - Beschluss vom 2. Juni 2021 (LG Braunschweig)
Rücknahme der Revision (Gegenstandslosigkeit eines danach in der Sache ergangenen Beschlusses).
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

723. BGH 6 StR 28/21 - Beschluss vom 19. Mai 2021 (LG Hildesheim)
Versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl; Versuchsbeginn bei Qualifikationstatbeständen und Tatbeständen mit Regelbeispielen (unmittelbares Ansetzen; Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium).
§ 22 StGB; § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB


Entscheidung

724. BGH 6 StR 60/21 - Urteil vom 2. Juni 2021 (LG Saarbrücken)
Urteilsgründe (lückenhafte Beweiswürdigung; Mitteilung der Ergebnisse eines molekulargenetischen Gutachtens: DNA-Mischspuren).
§ 267 StPO

1. Wenn sich das Tatgericht bei seiner Überzeugungsbildung auf das Gutachten eines Sachverständigen stützt, hat es im Urteil dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind.

2. Die Ergebnisse einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung sind dabei so darzustellen, dass sie nachvollziehbar sind. Bei DNA-Mischspuren muss grundsätzlich mitgeteilt werden, wie viele DNA-Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen mit den DNA-Merkmalen des Angeklagten ergaben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist. Bei Mischspuren, in denen eine Hauptkomponente erkennbar ist, deren Peakhöhen bei allen heterozygoten Systemen im Verhältnis von 4:1 zu denjenigen der Nebenkomponente stehen, genügt ausnahmsweise die Mitteilung des Ergebnisses der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung in numerischer Form.


Entscheidung

725. BGH 6 StR 151/21 - Beschluss vom 5. Mai 2021 (LG Magdeburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

726. BGH 6 StR 155/21 - Beschluss vom 19. Mai 2021 (LG Braunschweig)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

727. BGH 6 StR 161/21 - Beschluss vom 18. Mai 2021 (LG Verden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

728. BGH 6 StR 191/21 - Beschluss vom 18. Mai 2021 (LG Neubrandenburg)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Beurteilung der Schuldfähigkeit: tragfähige Begründung; Gefährlichkeitsprognose).
§ 63 StGB


Entscheidung

729. BGH 6 StR 195/21 - Beschluss vom 1. Juni 2021 (LG Neuruppin)
Vornahme eines Härteausgleichs durch den Senat; Herabsenkung des Vorwegvollzugs.
§ 55 Abs. 1 StGB; § 354 Abs. 1 StPO; § 67 Abs. 2 Satz 3 StPO


Entscheidung

730. BGH 6 StR 199/21 alt: 6 StR 280/20 - Beschluss vom 19. Mai 2021 (LG Magdeburg)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose).
§ 63 StGB


Entscheidung

731. BGH 6 StR 203/21 - Beschluss vom 18. Mai 2021 (LG Coburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

732. BGH 6 StR 224/21 - Beschluss vom 2. Juni 2021 (LG Hildesheim)
Strafaussetzung (Kriminalprognose; fehlende Unrechtseinsicht: zulässiges Verteidigungsverhalten); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: fehlende Suchterkrankung).
§ 56 Abs. 1 StGB; § 64 StGB


Entscheidung

733. BGH 6 StR 341/20 - Urteil vom 2. Juni 2021 (LG Bückeburg)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose: ausschlaggebender Zeitpunkt); Hinzuziehung von Sachverständigen (Abweichung vom Inhalt des Gutachtens; Auseinandersetzung mit Darlegungen des Sachverständigen); Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang; Gefährlichkeit); beeinträchtigte Steuerungsfähigkeit (schwere andere seelische Störung; Pädophilie).
§ 63 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 66a Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB


Entscheidung

734. BGH 6 StR 406/20 - Urteil vom 20. Mai 2021 (LG Verden)
Strafmilderung oder Absehen von Strafe (Aufklärungshilfe; Anforderungen an wesentlichen Aufklärungserfolg: Angaben des Angeklagten; Präklusion).
§ 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 49 Abs. 1 StGB; § 30 Abs. 1 BtMG; § 31 Satz 3 BtMG; § 46b Abs. 3 StGB