HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Februar 2020
21. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)


Entscheidung

96. BVerfG 2 BvR 1258/19, 2 BvR 1497/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 4. Dezember 2019 (OLG München)
Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der Strafverfolgung wegen Mordes (Recht auf effektiven Rechtsschutz; unzureichende gerichtliche Sachaufklärung; konkrete Hinweise auf aktuelle systemische Defizite im kalifornischen Strafvollzug; Überbelegung von Haftanstalten in Kalifornien; hinreichend sicherer Ausschluss der Todesstrafe; lebenslange Freiheitsstrafe und Möglichkeit der Reststrafaussetzung zur Bewährung; grundsätzliche Achtung fremder Rechtsordnungen; unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze; verbindlicher völkerrechtlicher Mindeststandard; Gewährleistungen der EMRK und der Entscheidungen des EGMR als Auslegungshilfen; Menschenwürdegarantie und Haftraumfläche pro Gefangenem; Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens im Auslieferungsverkehr; Erschütterung des Vertrauens bei systemischen Defiziten im Zielstaat; völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen; gerichtliche Gefahrprognose trotz Zusicherung; Fehlen einzelfallbezogener Zusicherung; eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit der Bewilligungsentscheidung).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 25 GG; Art. 79 Abs. 3 GG; Art. 102 GG; Art. 3 EMRK; § 12 IRG; § 73 IRG; Art. 12 AuslV D-USA; Art. 27 AuslV D-USA


Entscheidung

97. BVerfG 2 BvR 1763/16 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 15. Januar 2020 (Schleswig-Holsteinisches OLG)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen Ärzte und Pfleger wegen der Fixierung einer Patientin (Klageerzwingungsverfahren; Anspruch auf Strafverfolgung Dritter nur in Ausnahmefällen; staatliche Schutzpflicht; gravierender Eingriff in das Freiheitsgrundrecht durch nicht nur kurzfristige Fixierung; Erschütterung des Vertrauens in das staatliche Gewaltmonopol; strukturell asymmetrische Rechtsverhältnisse; Recht auf effektive Strafverfolgung; Verletzung bei unzureichender Ermittlung der Tatfolgen; Pflicht der Oberlandesgerichte zur Nachprüfung von Opportunitätseinstellungen; Strafbarkeit einer Richterin wegen einer Sachentscheidung nur bei gleichzeitiger Verwirklichung einer Rechtsbeugung).
Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; § 153 Abs. 1 StPO; § 170 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 2 Satz 3 StPO; § 223 Abs. 1 StGB; § 239 Abs. 1 StGB; § 239 Abs. 3 Nr. 2 StGB; § 339 StGB; § 7 PsychKG


Entscheidung

98. BVerfG 2 BvR 1832/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 4. Dezember 2019 (OLG Hamm)
Auslieferung in die Türkei zum Zwecke der Strafverfolgung (Recht auf effektiven Rechtsschutz; unzureichende gerichtliche Sachaufklärung; konkrete Hinweise auf drohende politische Verfolgung und menschenrechtswidrige Haftbedingungen; unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze; verbindlicher völkerrechtlicher Mindeststandard; Schutz vor Auslieferung bei drohender politischer Verfolgung; Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens; Erschütterung des Vertrauens bei systemischen Defiziten im Zielstaat; völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen; Zweifel an der Belastbarkeit; eigene gerichtliche Gefahrprognose; vollständige Verweigerung von Akteneinsicht für den Verteidiger als mögliches Auslieferungshindernis).
Art. 16a Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 25 GG; Art. 79 Abs. 3 GG; Art. 3 EMRK; § 6 Abs. 2 IRG; Art. 3 Nr. 2 EuAlÜbk


Entscheidung

99. BVerfG 2 BvR 2061/19 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 10. Dezember 2019 (OLG Hamm / LG Essen)
Einstweilige Anordnung eines Vollstreckungsaufschubs bei einer Freiheitsstrafe (Recht auf effektiven Rechtsschutz; unzureichende gerichtliche Sachaufklärung; mögliche Haftunfähigkeit wegen schwerwiegender psychiatrischer Erkrankung; abweichende Einschätzungen eines amtsärztlichen Gutachtens und des Anstaltsarztes; Folgenabwägung zugunsten des Verurteilten; erhebliches Gewicht des Freiheitsgrundrechts und der körperlichen Unversehrtheit; ausstehende Entscheidung über eine Anhörungsrüge; Gefahr eines schweren und unabwendbaren Nachteils bei Verweisung auf den Rechtsweg).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; ; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfG; § 455 Abs. 1 StPO


Entscheidung

100. BGH 3 StR 225/19 - Beschluss vom 16. Oktober 2019 (LG Stade)
Tenorierung der Adhäsionsentscheidung bei teilweisem Absehen von der Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch.
§ 406 StPO


Entscheidung

101. BGH 3 StR 229/19 - Beschluss vom 17. September 2019 (LG Oldenburg)
Eröffnung des Hauptverfahrens (schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts; Verwendung von Vordrucken).
§ 203 StPO; § 207 StPO


Entscheidung

102. BGH 3 StR 249/19 - Beschluss vom 13. November 2019 (LG Köln)
Durchführung des Verfahrens zum Zwecke der selbständigen Anordnung der Einziehung (erforderliche Erklärung der Staatsanwaltschaft); erweiterte Einziehung.
§ 76a Abs. 3 StGB; § 73 StGB; § 73a StGB


Entscheidung

103. BGH 3 StR 262/19 - Beschluss vom 16. Oktober 2019 (OLG Celle)
Änderung eines fehlerhaft gefassten Schuldspruchs im Urteilstenor.
§ 260 StPO


Entscheidung

104. BGH 3 StR 318/19 - Beschluss vom 30. Oktober 2019 (LG Wuppertal)
Unzulässige Gegenvorstellung.
Vor § 1 StPO


Entscheidung

105. BGH 3 StR 348/19 - Beschluss vom 15. Oktober 2019 (LG Koblenz)
Rechtsfehlerhafte Entscheidung über die Einziehung von Taterträgen.
§ 73 StGB; § 73c StGB


Entscheidung

106. BGH 3 StR 461/19 - Beschluss vom 12. November 2019 (LG Osnabrück)
Einziehung von Taterträgen (Haftung mehrerer Beteiligter als Gesamtschuldner).
§ 73 StGB; § 421 BGB


Entscheidung

107. BGH 3 StR 490/19 - Beschluss vom 12. November 2019 (LG Hannover)
Kognitionspflicht des Gerichts (keine Bindung an die rechtliche Beurteilung im Eröffnungsbeschluss); Konkurrenzen im Betäubungsmittelrecht (Handeltreiben; Einfuhr; Besitz; Beihilfe; Tateinheit).
§ 264 StPO; § 29 BtMG; § 27 StGB; § 52 StGB

1. Das Tatgericht hat aufgrund seiner umfassenden Kognitionspflicht die angeklagten Taten so erschöpfend abzuurteilen, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellen, ohne an die dem Eröffnungsbeschluss und der unverändert zugelassenen Anklage zugrundeliegende rechtliche Beurteilung gebunden zu sein.

2. Beihilfe zur Einfuhr und zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln jeweils in nicht geringer Menge steht zu einem täterschaftlich begangenen Delikt des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit. Denn in diesem Fall ist der täterschaftliche Besitz kein unselbständiges Teilstück des Geschehens, das in der Einfuhr oder in dem Handeltreiben aufgeht.


Entscheidung

108. BGH 5 StR 272/19 - Beschluss vom 27. November 2019 (LG Bremen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

109. BGH 3 StR 222/19 - Beschluss vom 13. November 2019 (LG Hannover)
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende Mitteilung der Tatzeit von Vorverurteilungen).
§ 55 StGB


Entscheidung

110. BGH 3 StR 233/19 - Urteil vom 27. November 2019 (LG Lüneburg)
Vorsätzliches Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (keine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit; Anabolika als Arzneimittel; bedenkliche Arzneimittel; Arzneimittelbegriff; unionsrechtliche Vorgaben); Anforderungen an dynamische Verweisungen auf nichtstaatliche Regelungen (Gesetzlichkeitsprinzip; Bestimmtheit; Rechtsstaatlichkeit; Demokratie; Bundesstaatsprinzip).
§ 95 Abs. 1 AMG; § 6a AMG; Art. 103 Abs. 2 GG


Entscheidung

111. BGH 3 StR 233/19 - Urteil vom 27. November 2019 (LG Lüneburg)
Vorsätzliches Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (keine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit; Anabolika als Arzneimittel; bedenkliche Arzneimittel; Arzneimittelbegriff; unionsrechtliche Vorgaben); Anforderungen an dynamische Verweisungen auf nichtstaatliche Regelungen (Gesetzlichkeitsprinzip; Bestimmtheit; Rechtsstaatlichkeit; Demokratie; Bundesstaatsprinzip).
§ 95 Abs. 1 AMG; § 6a AMG; Art. 103 Abs. 2 GG

1. Der Senat ist trotz geäußerter Bedenken (s. BGH HRRS 2019 Nr. 72) nicht von der Verfassungswidrigkeit des § 6a Abs. 2 S. 1 AMG in der vom 26.10.2012 - 12.08.2013 geltenden Fassung überzeugt.

2. Art. 103 Abs. 2 GG enthält - gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (siehe zum Ganzen BVerfG HRRS 2016 Nr. 1112) - die Verpflichtung, wesentliche Fragen der Strafwürdigkeit oder Straffreiheit im demokratisch-parlamentarischen Willensbildungsprozess zu klären und die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen. Dabei muss der Gesetzgeber den Tatbestand nicht stets vollständig im förmlichen Gesetz umschreiben, sondern darf auf andere Vorschriften, auch anderer Normgeber, verweisen.

3. Verweist ein Gesetzgeber dabei auf andere Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung (dynamische Verweisung), kann dies dazu führen, dass er den Inhalt seiner Vorschriften nicht mehr in eigener Verantwortung bestimmt und damit der Entscheidung Dritter überlässt. Damit sind dynamische Verweisungen zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, aber nur in dem Rahmen zulässig, den die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Bundesstaatlichkeit ziehen; grundrechtliche Gesetzesvorbehalte können diesen Rahmen zusätzlich einengen.

4. Eine allgemeine Aussage, welchen Grad an gesetzlicher Bestimmtheit der einzelne Straftatbestand haben muss, lässt sich nicht treffen. Vielmehr ist im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung mög-

licher Regelungsalternativen zu entscheiden, ob der Gesetzgeber seinen Verpflichtungen aus Art. 103 Abs. 2 GG im Einzelfall nachgekommen ist. Zu prüfen sind die Besonderheiten des jeweiligen Straftatbestands einschließlich der Umstände, die zu der gesetzlichen Regelung führen, wobei der Gesetzgeber die Strafbarkeitsvoraussetzungen umso genauer festlegen und präziser bestimmen muss, je schwerer die von ihm angedrohte Strafe ist. Auch der Kreis der Normadressaten ist von Bedeutung.

5. Auch eine Verweisung auf Regelungen außerstaatlicher Stellen (hier das Übereinkommen gegen Doping) ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn deren Inhalt im Wesentlichen feststeht, liegt kein unzulässiger Verzicht des Gesetzgebers auf seine Rechtsetzungsbefugnis vor und ist den sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaats- sowie dem Demokratieprinzip ergebenden Anforderungen Genüge getan.


Entscheidung

112. BGH 3 StR 277/19 - Beschluss vom 13. November 2019 (LG Osnabrück)
Gesamtschuldnerische Haftung bei der Einziehung von Taterträgen.
§ 73 StGB; § 421 BGB


Entscheidung

113. BGH 3 StR 323/19 - Beschluss vom 26. November 2019 (LG Düsseldorf)
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim Betrug durch den Vertrieb von Aktien (Tatherrschaft; Interesse am Taterfolg; wertende Gesamtbetrachtung; untergeordnete Hilfstätigkeiten; keine Beteiligung am eigentlichen Verkaufsgeschehen).
§ 263 StGB; § 25 StGB; § 27 StGB


Entscheidung

114. BGH 3 StR 323/19 - Beschluss vom 26. November 2019 (LG Düsseldorf)
Änderung der Einziehungsanordnung (Additionsfehler bei der Schadensberechnung).
§ 73 StGB


Entscheidung

115. BGH 3 StR 342/19 - Beschluss vom 13. November 2019 (LG Koblenz)
Gewahrsam (Wegnahme; Raub; Diebstahl; Vollendung; kleine Gegenstände; Einstecken in die Kleidung; kurzfristige Übergabe; Gewahrsamslockerung).
§ 242 StGB; § 249 StGB


Entscheidung

116. BGH 3 StR 401/19 - Urteil vom 12. Dezember 2019 (LG Düsseldorf)
Strafzumessung bei der Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (minder schwerer Fall; Alter des Tatopfers; Aufgabe des Tatgerichts; eingeschränkte Revisibilität; keine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle; Anforderungen an die Darlegung in den Urteilsgründen).
§ 46 StGB; § 176a StGB; § 267 StPO

Die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts. Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist nur möglich, wenn dem Tatgericht ein Rechtsfehler unterlaufen ist, etwa weil es gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen hat oder sich die verhängte Strafe von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein. Diese Maßstäbe gelten auch für die vom Tatgericht vorzunehmende Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt. Bei der dabei gebotenen Gesamtabwägung unterliegt es seinem pflichtgemäßen Ermessen, welches Gewicht es den einzelnen Milderungsgründen im Verhältnis zu den Erschwerungsgründen beimisst; seine Wertung ist vom Revisionsgericht nur begrenzt nachprüfbar.


Entscheidung

117. BGH 3 StR 409/19 - Beschluss vom 12. November 2019 (LG Düsseldorf)
Teilbeschränkung innerhalb der Einziehungsentscheidung.
§ 423 Abs. 1 StPO


Entscheidung

118. BGH 3 StR 414/19 - Beschluss vom 10. Dezember 2019 (LG Duisburg)
Rechtsfehlerhafte Bestimmung des vorweg zu vollstreckenden Teils der Freiheitsstrafe.
§ 67 Abs. 2 StGB


Entscheidung

119. BGH 3 StR 436/19 - Beschluss vom 12. November 2019 (LG Düsseldorf)
Adhäsionsausspruch (Zeitpunkt des Zinsbeginns; Feststellungsausspruch).
§ 404 StPO; § 406 StPO


Entscheidung

120. BGH 3 StR 437/19 - Beschluss vom 29. Oktober 2019 (LG Kleve)
Tenorierung bei Verurteilung wegen Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung/Zwangsprostitution nach altem und neuem Recht.
§ 232 StGB; § 232a StGB; § 260 Abs. 4 StPO


Entscheidung

121. BGH 3 StR 499/19 - Beschluss vom 26. November 2019 (LG Stade)
Änderung des Schuldspruchs und Nachholung des Teilfreispruchs bei Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten.
§ 29 BtMG; § 260 StPO; § 354 Abs. 1 StPO;


Entscheidung

122. BGH 3 StR 501/19 - Beschluss vom 26. November 2019 (LG Mönchengladbach)
Fahrlässige Brandstiftung (teilweisen Zerstörung eines Gebäudes durch Brandlegung).
§ 306d StGB; § 306a Abs. 1 StGB


Entscheidung

123. BGH 3 StR 514/19 - Beschluss vom 10. Dezember 2019 (LG Mönchengladbach)
Kurze Freiheitsstrafe (Unerlässlichkeit zur Verteidigung der Rechtsordnung); minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung (fehlende Gesamtwürdigung).
§ 47 StGB; § 224 StGB


Entscheidung

124. BGH 3 StR 521/18 - Urteil vom 17. Oktober 2019 (LG Osnabrück)
BGHR; banden- und gewerbsmäßige Hehlerei (persönliche Merkmale; Beihilfe; Durchbrechung der Akzessorietät; Mittäterschaft; Zurechnung von Bandentaten); Urkundenfälschung durch Verändern der Fahrzeugidentifikationsnummer eines Kfz (Gebrauchen einer Urkunde); mittelbare Falschbeurkundung (Zulassungsbescheinigung Teil I als öffentliche Urkunde); Geldwäsche; Einziehung von Taterträgen.


§ 27 Abs. 1 StGB; § 28 Abs. 2 StGB; § 259 Abs. 1 StGB; § 260a Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 und 4 StGB; § 271 StGB; § 261 StGB; § 73 StGB


Entscheidung

125. BGH 3 StR 529/19 - Beschluss vom 10. Dezember 2019 (LG Krefeld)
Diebstahlsqualifikationen (schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl; schwerer Bandendiebstahl; Idealkonkurrenz; Konkurrenzen bei mehreren an einer Tatserie beteiligten Personen).
§ 242 StGB; § 244 Abs. 4 StGB; § 244a StGB; § 52 StGB


Entscheidung

126. BGH 3 StR 561/18 - Urteil vom 14. November 2019 (LG Osnabrück)
Beihilfe zum Einschleusen mit Todesfolge (Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts; Unerlaubtsein der Einreise; das Leben gefährdende Behandlung; Hilfeleisten; Merkmal der „Geschleusten“).
§ 95 Abs. 1 AufenthG; § 96 AufenthG; § 97 AufenthG; § 27 StGB


Entscheidung

127. BGH 5 StR 333/19 - Urteil vom 9. Januar 2020 (LG Hamburg)
Geiselnahme (Bemächtigungslage; funktionaler Zusammenhang; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe); schwere Vergewaltigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs; anales Einführen eines Dildos; konkludente Drohung).
§ 177 Abs. 5, Abs. 8 StGB; § 239b StGB


Entscheidung

128. BGH 5 StR 366/19 - Beschluss vom 8. Januar 2020 (LG Saarbrücken)
BGHSt; Untreue (Haushaltsuntreue; Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Pflichtverletzung; evidente und schwerwiegende Verstöße; gravierende Pflichtverletzung; individueller Schadenseinschlag bei Beauftragung rechtswidriger Dienstleistungen; Untreue durch Unterlassen); keine Verletzung des gesetzlichen Richters durch Überschreitung der zulässigen Tagesarbeitszeit; mitteilungspflichtige verständigungsbezogene Gespräche (Anregung der Verfahrenseinstellung; einseitiges Ansinnen des Verteidigers); prozessualer Tatbegriff.
§ 266 StGB; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; § 243 Abs. 4 StPO; § 264 StPO


Entscheidung

129. BGH 5 StR 391/19 - Urteil vom 11. Dezember 2019 (LG Dresden)
Beweiswürdigung (lediglich teilweise Glaubhaftigkeit der Angaben des einzigen Belastungszeugen).
§ 261 StPO


Entscheidung

130. BGH 5 StR 464/19 - Beschluss vom 12. Dezember 2019 (LG Dresden)
Eigennützigkeit als Voraussetzung des (mit-)täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; keine Anwendbarkeit der verbotenen Vernehmungsmethoden bei anderweitiger Beschaffung von Beweismaterial; Beschlagnahme (freiwillige Herausgabe).
§ 29 BtMG; § 25 StGB; § 94 StPO; § 136a StPO


Entscheidung

131. BGH 5 StR 467/19 - Beschluss vom 27. November 2019 (LG Bremen)
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch strafschärfende Berücksichtigung der unterbliebenen Abstandnahme von der Tat.
§ 46 Abs. 3 StGB


Entscheidung

132. BGH 5 StR 469/19 - Beschluss vom 11. Dezember 2019 (LG Berlin)
Sachlich-rechtlich fehlerhaftes Unterlassen der Prüfung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Beschaffungskriminalität als Indiz sozialer Gefährdung).
§ 64 StGB


Entscheidung

133. BGH 5 StR 486/19 - Beschluss vom 11. Dezember 2019 (LG Braunschweig)
Tätigkeit als Sparkassenangestellter als Wahrnehmung von Aufgaben öffentlicher Verwaltung (Daseinsvorsorge; Amtsträger; Kreditversorgung; Rückabwicklung von Kreditverträgen); Antrag als Voraussetzung einer Einziehung von Taterträgen im subjektiven Verfahren.
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB; § 73 StGB; § 435 StPO


Entscheidung

134. BGH 5 StR 516/19 - Beschluss vom 12. Dezember 2019 (LG Görlitz)
Fehlende nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Vorverurteilung; Zäsurwirkung Erledigung).
§ 55 StGB


Entscheidung

135. BGH 5 StR 529/19 - Beschluss vom 9. Januar 2020 (LG Leipzig)
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (widersprüchlich und lückenhaft; tragfähige Tatsachengrundlage; Verdacht; Zweifelssatz).
§ 261 StPO


Entscheidung

136. BGH 5 StR 530/19 - Beschluss vom 27. November 2019 (LG Leipzig)
Ausschluss der Öffentlichkeit bei den Schlussanträgen nach Ausschluss während Teilen der Hauptverhandlung.
§ 171b GVG


Entscheidung

137. BGH 5 StR 537/19 - Beschluss vom 27. November 2019 (LG Bremen)
Erstreckung der Einziehung von Wertersatz auf durch Betrug erlangte Sozialleistungen (Erlöschen eines dem Verletzten aus der Tat erwachsenen Anspruchs; keine Entstehung des Rückerstattungsanspruchs zu Gunsten des Leistungsträgers).
§ 73 StGB; § 73c StGB; § 73e StGB


Entscheidung

138. BGH 5 StR 539/19 - Beschluss vom 27. November 2019 (LG Berlin)
Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig.
§ 45 StPO


Entscheidung

139. BGH 5 StR 564/19 - Beschluss vom 8. Januar 2020 (LG Chemnitz)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (mangelnde Therapiebereitschaft; Erfolgsaussicht der Unterbringung; Gesamtwürdigung).
§ 64 StGB

Zwar kann mangelnde Therapiebereitschaft gegen die Erfolgsaussicht der Unterbringung in einer Entziehungs-

anstalt sprechen. In einem solchen Fall ist es aber geboten, im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände (z. B. Alter, Einsicht in die Rauschmittelabhängigkeit) die Gründe des angenommenen Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine ernsthafte Therapiewilligkeit für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann.


Entscheidung

140. BGH 5 StR 578/19 - Beschluss vom 10. Dezember 2019 (LG Bremen)
Tateinheitlich begangene Waffendelikte bei gleichzeitiger Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen.
§ 52 WaffG; § 52 StGB


Entscheidung

141. BGH 5 StR 589/19 - Beschluss vom 10. Dezember 2019 (LG Berlin)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen diagnostizierter Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ (Handeln aufgrund eines unwiderstehlichen Zwangs; Persönlichkeitsstörung allein ermöglicht keine Aussage über Schuldfähigkeit; Darlegungsanforderungen).
§ 63 StGB; § 20 StGB


Entscheidung

142. BGH 5 StR 608/19 - Beschluss vom 9. Januar 2020 (LG Berlin)
Tateinheitliche Begehung des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern.
§ 176a StGB; § 52 StGB


Entscheidung

143. BGH 5 StR 610/19 - Beschluss vom 11. Dezember 2019 (LG Zwickau)
Bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln (jederzeit zu realisierende Herrschaftsmöglichkeit); Nachträgliche Gesamtstrafe (Härteausgleich bei Zusammentreffen mit Jugendstrafe).
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 55 StGB


Entscheidung

144. BGH AK 62/19 - Beschluss vom 15. Januar 2020
Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts eines aus politischen Motiven verübten Mordes („Fall Lübcke“); politische Motivation als niedriger Beweggrund; Strafgerichtsbarkeit des Bundes (spezifisch staatsgefährdender Charakter; besondere Bedeutung).
§ 112 StPO; § 120 Abs. 2 GVG; § 211 StGB

1. Eine politische Tatmotivation ist jenseits des Widerstandsrechts aus Art. 20 Abs. 4 GG nach allgemeiner sittlicher Anschauung grundsätzlich verachtenswert und steht auf tiefster Stufe, da die bewusste Missachtung des Prinzips der Gewaltfreiheit der politischen Auseinandersetzung durch physische Vernichtung politischer Gegner mit der Rechtsordnung schlichtweg unvereinbar ist. Die Tötung eines Menschen aus politischen Gründen erfüllt demnach regelmäßig die Voraussetzung eines Mordes (§ 211 StGB) aus niedrigen Beweggründen.

2. Der spezifisch staatsgefährdende Charakter eines Katalogdelikts im Sinne von § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG ist insbesondere dann gegeben, wenn die Tat der Feindschaft des Täters gegen das freiheitlich-demokratische Staats- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland entspringt und er seine Opfer nur deshalb auswählt, weil sie dieses System als Amtsträger oder in sonstiger Weise repräsentieren, oder ohne jeden persönlichen Bezug lediglich deshalb angreift, weil sie Bürger oder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind oder sich im Bundesgebiet aufhalten.

3. Die besondere Bedeutung im Sinne des § 120 Abs. 2 Satz 1 GVG ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn es sich bei der Tat unter Beachtung des Ausmaßes der eingetretenen Rechtsgutsverletzung um ein staatsgefährdendes Delikt von erheblichem Gewicht handelt, das die Schutzgüter des Gesamtstaats in einer derart spezifischen Weise angreift, dass ein Einschreiten des Generalbundesanwalts und eine Aburteilung durch ein die Bundesgerichtsbarkeit ausübendes Gericht geboten ist. Die Beurteilung der Bedeutung des Falles erfordert dabei eine Gesamtwürdigung der Umstände und Auswirkungen der Tat unter besonderer Berücksichtigung ihres Angriffs auf das jeweils betroffene Rechtsgut des Gesamtstaats, hier der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland.

4. Allein die Schwere der Tat und das Ausmaß der von ihr hervorgerufenen Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter vermögen für sich die besondere Bedeutung im Sinne des § 120 Abs. 2 Satz 1 GVG nicht zu begründen; allenfalls können die konkrete Tat- und Schuldschwere den Grad der Gefährdung bundesstaatlicher Belange mitbestimmen. Bei der erforderlichen Gesamtwürdigung sind neben dem individuellen Schuld- und Unrechtsgehalt auch die konkreten Auswirkungen für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihr Erscheinungsbild gegenüber Staaten mit gleichen Wertvorstellungen in den Blick zu nehmen. Zudem ist zu beachten, welche Signalwirkung von der Tat für potentielle Nachahmer ausgeht.


Entscheidung

145. BGH AK 64/19 - Beschluss vom 15. Januar 2020
Kein dringender Tatverdacht wegen Beihilfe zum Mord („Fall Lübcke“; Gehilfenvorsatz; Konkretisierung der Haupttat).
§ 112 StPO; § 211 StGB; § 27 StGB

Gehilfenvorsatz erfordert, dass der Gehilfe die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und in dem Bewusstsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern. Einzelheiten der Haupttat muss er dabei nicht kennen und keine bestimmten Vorstellungen von ihr haben. Allerdings ist ein Mindestmaß an Konkretisierung erforderlich. Der Hilfeleistende muss die zentralen Merkmale der Haupttat, namentlich den wesentlichen Unrechtsgehalt und die wesentliche Angriffsrichtung, im Sinne bedingten Vorsatzes zumindest für möglich halten und billigen. Zudem muss der Hilfeleistende wissen, dass seine Hilfe an sich geeignet ist, die fremde Haupttat zu fördern.


Entscheidung

146. BGH StB 21/19 - Beschluss vom 22. August 2019
Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zu einem aus politischen Motiven

verübten Mord („Fall Lübcke“); politische Motivation als niedriger Beweggrund; Gehilfenvorsatz (Konkretisierung der Haupttat); Strafgerichtsbarkeit des Bundes (spezifisch staatsgefährdender Charakter; besondere Bedeutung).
§ 112 StPO; § 120 Abs. 2 GVG; § 211 StGB; § 27 StGB


Entscheidung

147. BGH 1 StR 182/19 - Urteil vom 19. Dezember 2019 (LG Kempten)
Untreue (Vermögensnachteil: keine Gesamtsaldierung bei einseitigen Geschäften; Konkurrenzverhältnis zum Betrug bei Täuschung durch Vermögensbetreuungspflichtigen).
§ 266 Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 1 StGB; § 52 StGB


Entscheidung

148. BGH 1 StR 312/19 - Beschluss vom 19. Dezember 2019 (LG Hanau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

149. BGH 1 StR 415/19 - Beschluss vom 12. November 2019 (LG Aschaffenburg)
Gesamtstrafenbildung (Zumessung der Gesamtstrafe nach gesamtstrafenspezifischen Kriterien).
§ 54 Abs. 1 Satz 2 StGB


Entscheidung

150. BGH 1 StR 475/19 - Beschluss vom 21. November 2019 (LG Baden-Baden)
Strafaussetzung zur Bewährung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit).
§ 56 Abs. 2 StGB


Entscheidung

151. BGH 1 StR 517/19 - Beschluss vom 5. Dezember 2019 (LG Augsburg)
Ablehnung eines Beweisantrages (Begriff der Unerreichbarkeit; zwingende Ablehnung in der Form eines Gerichtsbeschlusses).
§ 244 Abs. 3 Satz 1, Satz 3 Nr. 5; Abs. 6 Satz 1 StPO


Entscheidung

152. BGH 1 StR 540/19 - Beschluss vom 5. Dezember 2019 (LG Stuttgart)
Mittäterschaft (Exzess des Mittäters: Raub nach fehlgeschlagenem Betrugsversuch).
§ 25 Abs. 2 StGB; § 15 StGB; § 249 Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 1 StGB


Entscheidung

153. BGH 1 StR 58/19 - Beschluss vom 13. November 2019 (LG Kiel)
Anfrage- und Vorlageverfahren; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn).
§ 132 Abs. 2, Abs. 3 GVG; § 266a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB; § 78a Satz 1 StGB


Entscheidung

154. BGH 1 StR 634/18 - Urteil vom 11. Juli 2019 (LG Frankfurt a. M.)
BGHSt; Steuerhehlerei (Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat einer späteren Steuerhehlerei: Unterschied zur allgemeinen Hehlerei; Steuerhehlerei durch Ankauf von Zigaretten ohne Steuerzeichen: keine gleichzeitige Strafbarkeit wegen des Verstoßes gegen die Pflicht zur Verwendung von Steuerzeichen und gegen die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nach dem TabStG); Einziehung (Erlangtes Etwas bei der Steuerhehlerei: kein Erlangen der durch den Lieferanten hinterzogenen Steuern).
§ 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO, § 374 AO; § 17 TabStG; § 23 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 TabStG; § 73 Abs. 1 StGB


Entscheidung

155. BGH 2 StR 155/19 - Beschluss vom 3. Dezember 2019 (LG Gießen)
Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger (Antragsbefugnis des Betreuers).
§ 395 Abs. 1 Nr. 4 StPO; § 1896 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 BGB


Entscheidung

156. BGH 2 StR 172/19 - Beschluss vom 30. Juli 2019 (LG Darmstadt)
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Anforderungen an die Darstellung des Vorliegens von Eingangsmerkmalen; Gesamtwürdigung mehrerer Ursachen der Schuldunfähigkeit; Gesamtwürdigung bei hoher Alkoholtoleranz; Aussicht auf einen Behandlungserfolg; Therapiewille); Vollrausch (Tenorierung).
§ 20 StGB; § 323a StGB


Entscheidung

157. BGH 2 StR 175/19 - Beschluss vom 19. November 2019 (LG Darmstadt)
Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Unbeachtlichkeit der nachträglichen Präzisierung der Sachrüge).
§ 400 Abs. 1 StPO

Die erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist erfolgte Präzisierung der Sachrüge ist für die Frage der Zulässigkeit des Rechtsmittels unbeachtlich.


Entscheidung

158. BGH 2 StR 175/19 - Beschluss vom 19. November 2019 (LG Darmstadt)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung des Verschuldens des Vertreters an den Nebenkläger).
§ 44 StPO; § 345 StPO; § 85 Abs. ZPO


Entscheidung

159. BGH 2 StR 175/19 - Urteil vom 20. November 2019 (LG Darmstadt)
Grundsatz freier richterlicher Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit).
§ 261 StPO


Entscheidung

160. BGH 2 StR 194/19 - Urteil vom 18. Dezember 2019 (LG Rostock)
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Anwendbarkeit im Jugendstrafrecht).
§ 73 StGB; § 2 Abs. 2 GG; § 6 JGG; § 8 Abs. 3 JGG


Entscheidung

161. BGH 2 StR 266/18 - Beschluss vom 20. November 2019 (LG Darmstadt)
Adhäsionsverfahren (Entscheidung über Rechtsmittel).
§ 406a Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

162. BGH 2 StR 54/19 - Urteil vom 20. November 2019 (LG Köln)
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Erlangtes bei mehreren Beteiligten).
§ 73c Abs. 1 StGB


Entscheidung

163. BGH 2 StR 294/19 - Urteil vom 23. Oktober 2019 (LG Marburg)


Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen bei räumlicher Entfernung).
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG


Entscheidung

164. BGH 2 StR 354/19 - Beschluss vom 17. Dezember 2019 (LG Hanau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

165. BGH 2 StR 357/19 - Beschluss vom 20. November 2019 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

166. BGH 2 StR 378/19 - Beschluss vom 19. November 2019 (LG Hanau)
Minder schwerer Fall des Totschlags (erforderlicher Zusammenhang zwischen Provokation und Tatbegehung).
§ 213 1. Alt. StGB


Entscheidung

167. BGH 2 StR 404/19 - Beschluss vom 12. November 2019 (LG Wiesbaden)
Grundsätze der Strafzumessung (tateinheitliches Zusammentreffen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln).
§ 46 StGB; § 29 Abs. 1 BtMG


Entscheidung

168. BGH 2 StR 415/19 - Beschluss vom 12. November 2019 (LG Kassel)
Mord (gemeingefährliches Mittel: Abgrenzung zur Mehrfachtötung).
§ 211 Abs. 2 Var. 7 StGB


Entscheidung

169. BGH 2 StR 512/19 - Beschluss vom 18. Dezember 2019 (LG Aachen)
Zusammentreffen von Milderungsgründen (Gesamtwürdigung für die konkrete Strafzumessung; Auswahl bei zwei zur Verfügung stehenden Strafrahmen).
§ 21 StGB; § 50 StGB


Entscheidung

170. BGH 2 StR 563/18 - Urteil vom 11. September 2019 (LG Hanau)
Begehen durch Unterlassen (Garantenstellung aufgrund: Zugehörigkeit zu einer Gefahrengemeinschaft, tatsächlicher Übernahme kraft Kenntnis von Hilfsbedürftigkeit, abgebrochener Hilfeleistung, Ingerenz nach Abgabe nicht regulierter Rauschmittel, Eröffnung einer Gefahrenquelle bei eigenmächtigem Verhalten eines Dritten; eigenverantwortliche Selbstgefährdung).
§ 13 Abs. 1 StGB; § 323c Abs. 1 StGB; § 212 StGB


Entscheidung

171. BGH 2 ARs 204/19 - Beschluss vom 30. Oktober 2019
Anschluss an die dem Anfragebeschluss zugrundeliegende Rechtsansicht.


Entscheidung

172. BGH 4 StR 136/19 - Beschluss vom 10. Dezember 2019 (LG Halle)
Subventionsbetrug (Beginn der Verjährung bei Auszahlung von Teilbeträgen).
§ 264 Abs. 1 Nr. 1 StGB


Entscheidung

173. BGH 4 StR 158/19 - Beschluss vom 21. November 2019 (LG Freiburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

174. BGH 4 StR 158/19 - Beschluss vom 21. November 2019 (LG Freiburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO

Eine vom Generalbundesanwalt beantragte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, steht einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegen. Daran ändert der Umstand, dass sich der Generalbundesanwalt auch auf Absatz 4 des § 349 StPO bezogen hat, nichts.


Entscheidung

175. BGH 4 StR 187/19 - Beschluss vom 19. Dezember 2019 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

176. BGH 4 StR 306/19 - Beschluss vom 19. Dezember 2019
Adhäsionsverfahren (Antrag des Verletzten: gesonderte Entscheidung in jeweiliger Instanz).
§ 397a Abs. 1 StPO; § 404 Abs. 5 Satz 2 StPO


Entscheidung

177. BGH 4 StR 331/19 - Beschluss vom 18. Dezember 2019 (LG Arnsberg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

178. BGH 4 StR 348/19 - Beschluss vom 25. September 2019 (LG Arnsberg)
Vorsatz (dolus subsequens); Urteilsgründe (Widerspruchsfreiheit hinsichtlich des Vorsatzes).
§ 15 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO


Entscheidung

179. BGH 4 StR 359/19 - Beschluss vom 4. Dezember 2019 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

180. BGH 4 StR 440/19 - Beschluss vom 15. Januar 2020 (LG Nürnberg-Fürth)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

181. BGH 4 StR 485/19 - Beschluss vom 17. Dezember 2019 (LG Dessau-Roßlau)
Vorsatz (bedingter Vorsatz); Brandstiftung (Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorsatzes).
§ 15 StGB; § 306 StGB; § 306a StGB


Entscheidung

182. BGH 4 StR 496/19 - Beschluss vom 19. Dezember 2019 (LG Bielefeld)
Urteilsgründe (Darlegung wesentlicher Anknüpfungstatsachen aus Gutachten eines Sachverständigen: molekulargenetische Vergleichsuntersuchungen).
§ 267 StPO


Entscheidung

183. BGH 4 StR 496/19 - Beschluss vom 19. Dezember 2019 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

184. BGH 4 StR 500/19 - Beschluss vom 21. November 2019 (LG Arnsberg)
Rücktritt (Freiwilligkeit); Grundsätze der Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: Altersgefälle bei Missbrauch eines Kindes).
§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 46 Abs. 3 StGB


Entscheidung

185. BGH 4 StR 509/19 - Beschluss vom 18. Dezember 2019 (LG Paderborn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

186. BGH 4 StR 553/19 - Beschluss vom 3. Dezember 2019 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

187. BGH 4 StR 560/19 - Beschluss vom 19. Dezember 2019 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

188. BGH 4 StR 582/19 - Beschluss vom 18. Dezember 2019 (LG Bielefeld)
Tateinheit (Deliktsserie unter Beteiligung mehrerer Personen).
§ 52 Abs. 1 StGB


Entscheidung

189. BGH 4 StR 582/19 - Beschluss vom 18. Dezember 2019 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO