HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Juni 2020
21. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)


Entscheidung

548. BVerfG 1 BvR 2392/19 (1. Kammer des Ersten Senats) – Beschluss vom 31. März 2020 (OLG Celle / AG Osterholz-Scharmbeck)
Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts des Kindes eines Beschuldigten (Zulässigkeit der Ergänzungspflegerbestellung ohne vorherige Ermittlung der Aussagebereitschaft des Kindes; nur geringfügiger Eingriff in das Elternrecht des Beschuldigten; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; unmittelbare Handlungsfähigkeit des Ergänzungspflegers im Interesse des Kindeswohls).
Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG; § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 52 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB; § 225 StGB


Entscheidung

549. BVerfG 2 BvL 5/17 (Zweiter Senat) – Beschluss vom 11. März 2020 (LG Stade)
Verfassungsmäßigkeit einer Strafnorm des Lebensmittel-,

Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (konkrete Normenkontrolle; Richtervorlage; Besetzung des vorlegenden Gerichts; verfassungsgerichtliche Kontrolle unionsrechtlich determinierter Vorschriften bei Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten; Bestimmtheitsgebot; kompetenzsichernde und freiheitsgewährende Funktion; Zulässigkeit gesetzlicher Verweisungen; hinreichende Bestimmtheit der Verweisungsnorm; Verweisung auf Rechtsverordnungen; Verweisung auf Unionsrecht; Zulässigkeit von Blankettstrafnormen mit Entsprechungs- und Rückverweisungsklausel; Erkennbarkeit des gesetzlichen Regelungsgehalts; Leitbild eines sach- und fachkundigen Normadressaten; Bestimmtheit von Verordnungsermächtigungen; Entscheidung des Gesetzgebers über Inhalt und Programm der Ermächtigung).
Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 100 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG; § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; Art. 4 Abs. 3 AEUV; § 13 Abs. 1 Nr. 1 LFGB; § 13 Abs. 1 Nr. 2 LFGB; § 58 Abs. 1 Nr. 18 LFGB; § 58 Abs. 3 Nr. 2 LFGB; § 62 Abs. 1 Nr. 1 LFGB; § 3 Abs. 1 Nr. 2 LMRStV; Verordnung (EG) Nr. 853/2004; § 76 Abs. 1 Satz 1 GVG


Entscheidung

550. BVerfG 2 BvQ 21/20 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 21. April 2020 (OLG München)
Auslieferungshaft (erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Auslieferungsersuchen der USA; Recht auf den gesetzlichen Richter und Pflicht zur Vorlage an den EuGH; fehlende Auseinandersetzung mit neueren Entwicklungen in der EuGH-Rechtsprechung; Beschleunigungsgebot und Klärung schwieriger Rechtsfragen; Folgenabwägung; Funktionsfähigkeit des Auslieferungs- und Rechtshilfeverkehrs; ausnahmsweise Zulässigkeit einer Vorwegnahme der Hauptsache).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 104 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; Art. 267 Abs. 3 AEUV; § 15 Abs. 2 IRG; Art. 54 SDÜ; Art. 50 GRCh


Entscheidung

551. BVerfG 2 BvR 162/20 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 20. April 2020 (LG Rostock)
Strafvollzug (Eilantrag auf Durchführung einer augenärztlichen Untersuchung; Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Abwarten eines von der Justizvollzugsanstalt angekündigten Untersuchungstermins und massive Verzögerung der Entscheidung).
Art. 19 Abs. 4 GG; § 114 Abs. 2 StVollzG


Entscheidung

552. BVerfG 2 BvR 672/20 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 29. April 2020 (OLG Oldenburg)
Auslieferungshaft (Sicherung des Auslieferungsverfahrens; Ausreichen einer lediglich summarischen Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; § 15 Abs. 2 IRG


Entscheidung

553. BVerfG 2 BvR 1615/16 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 23. März 2020 (Hanseatisches OLG)
Klageerzwingungsverfahren (erfolgreiche erneute Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung von Ermittlungen wegen des Todes eines Kindes nach einer Operation; Organisationsverantwortlichkeit des Praxisinhabers; allgemeiner Gleichheitssatz; Willkürverbot; grob lückenhafte Beweiswürdigung; Übergehen wesentlicher Aussagen eines Sachverständigengutachtens).
Art. 3 Abs. 1 GG; § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 223 Abs. 1 StGB; § 227 Abs. 1 StGB


Entscheidung

554. BVerfG 2 BvR 1635/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 1. April 2020 (LG Koblenz)
Strafvollzugsrecht (Recht auf effektiven Rechtsschutz; zu enge Auslegung des Antrags eines Strafgefangenen).
Art. 19 Abs. 4 GG; § 109 StVollzG


Entscheidung

555. BVerfG 2 BvR 1855/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 14. April 2020 (LG Berlin)
Strafvollzug (Eilantrag gegen sofort vollzogene Disziplinarmaßnahme; Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Bemessung einer Stellungnahmefrist bis nach dem Ende der Maßnahme; nicht hinnehmbare Postlaufzeit von drei Tagen innerhalb des Gerichts).
Art. 19 Abs. 4 GG; § 114 Abs. 2 StVollzG


Entscheidung

556. BVerfG 2 BvR 1935/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 7. April 2020 (OLG Celle / LG Hannover)
Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (Geltung des Schuldgrundsatzes; Recht auf effektiven Rechtsschutz; gerichtliche Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung; unzureichende „summarische“ Prüfung bei streitigem Sachverhalt; Ausschöpfung vorhandener Beweismittel; Beiziehung der Akten eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens); Absehen von der Begründung einer Rechtsbeschwerdeentscheidung (kein Leerlaufen des Rechtsmittels; erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit Grundrechten; Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 103 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG; § 119 Abs. 3 StVollzG; § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG; § 244 Abs. 2 StPO; § 185 StGB; § 94 Abs. 1 NStVollzG; § 75 NStVollzG


Entscheidung

557. BGH 2 StR 273/19 – Beschluss vom 12. Februar 2020 (LG Schwerin)
Aufhebung des Urteils und der Feststellungen.
§ 353 Abs. 1 StPO


Entscheidung

558. BGH 2 StR 276/19 – Beschluss vom 28. April 2020 (LG Erfurt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

559. BGH 2 StR 349/19 – Beschluss vom 29. Januar 2020 (LG Aachen)
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Abgrenzung von Beteiligung und Mittäterschaft).
§ 30a BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 26 StGB; § 27 StGB

Die Frage, ob die Beteiligung an einer Bandentat als Mittäterschaft oder als Beihilfe einzuordnen ist, ist auch beim bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach den allgemeinen Grundsätzen

durch Gesamtwürdigung aller Umstände zu beantworten. Wesentliche Anhaltspunkte sind der Grad des Tatinteresses, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen. Diese Umstände sind in die erforderliche wertende Gesamtbetrachtung einzubeziehen.


Entscheidung

560. BGH 2 StR 352/18 – Beschluss vom 15. Januar 2020 (LG Erfurt)
Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten); Telekommunikationsüberwachung (kein Beweisverwertungsverbot bei nachträglichem Entfallen einer Katalogstraftat nach G10-Gesetz); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Mittäters).
§ 100a StPO; § 7 Abs. 4 Nr. 2 G10-Gesetz; § 261 StPO, § 267 StPO


Entscheidung

561. BGH 2 StR 429/19 – Beschluss vom 4. März 2020 (LG Kassel)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

562. BGH 2 StR 436/19 – Beschluss vom 5. Februar 2020 (LG Mühlhausen)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose: Anforderungen an die Abwägung, kein bloßer Verweis auf im Allgemeinen erhöhte Kriminalitätsbelastung schizophren Erkrankter).
§ 63 StGB


Entscheidung

563. BGH 2 StR 453/19 – Beschluss vom 4. März 2020 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

564. BGH 2 StR 478/19 – Urteil vom 11. März 2020 (LG Fulda)
Inhalt der Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion der Anklage; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Unschädlichkeit des Fehlens von Angaben zur Einzugsstelle, wenn Scheinselbständige nicht bei einer Krankenkasse angemeldet worden sein sollen).
§ 200 Abs. Satz 1 StPO; § 266a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 StGB


Entscheidung

565. BGH 2 StR 518/19 – Beschluss vom 22. Januar 2020 (LG Köln)
Bemessung der Freiheitsstrafe (keine Ausnahme von der Bemessung nach nach vollen Monaten und Jahren bei der Bemessung von Einzelfreiheitsstrafen).
§ 39 StGB


Entscheidung

566. BGH 2 StR 562/19 – Beschluss vom 22. Januar 2020 (LG Gießen)
Zurücknahme und Verzicht der Revision (Beschränkung des Rechtsmittels auf bestimmte Beschwerdepunkte nach bloßer Einlegung der Revision weder Teilrücknahme noch Teilverzicht); Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen; verminderte Schuldfähigkeit (Feststellung einer nicht erheblichen Minderung der Steuerungsfähigkeit; mögliche Verminderung des Hemmungsvermögens auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen; Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit; Anforderungen an die Feststellungen zum Ausmaß der vorhandenen Störung auch bei Bezugnahme auf ein gängiges diagnostisches Klassifikationssystem; Bewertung der Schwere der Persönlichkeitsstörung).
§ 302 StPO; § 341 StPO; § 20 StGB; § 21 StGB


Entscheidung

567. BGH 2 StR 588/18 – Beschluss vom 26. November 2019 (LG Aachen)
Untreue (Treubruchstatbestand; Prinzip der Gesamtsaldierung; Weiterleitung von Fremdgeldern auf das Geschäftskonto eines Rechtsanwaltes bei Unfähigkeit zur Rückzahlung; Berücksichtigung von Vorschriften der Berufsordnung für Rechtsanwälte; nachteilsausgleichende Kompensation aufgrund von Honoraransprüchen).
§ 266 Abs. 1 Var. 2 StGB; § 4 Abs. 2 Satz 1 BORA; § 8 RVG; § 10 RVG


Entscheidung

568. BGH 2 ARs 350/19 2 AR 6/20 – Beschluss vom 11. März 2020
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht.
§ 14 StPO

In einem Streit gemäß § 14 StPO kann der Bundesgerichtshof nur eines der streitenden Gerichte als zuständiges Gericht bestimmen. Die Bestimmung muss unterbleiben, wenn keines der bislang am Streit beteiligten Gerichte zuständig ist.


Entscheidung

569. BGH 4 StR 13/20 – Beschluss vom 7. April 2020 (LG Essen)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung von Geldstrafen in die Gesamtfreiheitsstrafe ohne Angabe der Tagessatzhöhe).
§ 54 Abs. 3 StGB; § 55 StGB


Entscheidung

570. BGH 4 StR 29/20 – Beschluss vom 24. März 2020 (LG Bielefeld)
Mittäterschaft (unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Geltung allgemeiner Maßstäbe).
§ 25 Abs. 2 StGB


Entscheidung

571. BGH 4 StR 67/20 – Beschluss vom 21. April 2020 (LG Bochum)
Revisionsbegründungsfrist (Fristbeginn bei in der Urteilsurkunde fehlender Urteilsformel); Anfechtung von Entscheidungen nach JGG (keine Anwendung der Anfechtungsbeschränkung).
§ 268 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 273 Abs. 1 StPO; § 274 StPO; § 345 Abs. 1 StPO; § 55 Abs. 1 JGG


Entscheidung

572. BGH 4 StR 67/20 – Beschluss vom 21. April 2020 (LG Bochum)
Revisionsbegründungsfrist (Fristbeginn bei in der Urteilsurkunde fehlender Urteilsformel); Anfechtung von Entscheidungen nach JGG (keine Anwendung der Anfechtungsbeschränkung).
§ 268 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 273 Abs. 1 StPO; § 274 StPO; § 345 Abs. 1 StPO; § 55 Abs. 1 JGG

1. Bedenken gegen eine wirksame Zustellung bestehen nicht deshalb, weil die Urteilsformel in der zugestellten Urteilsurkunde gänzlich fehlte. Die Urteilsformel ist nach § 268 Abs. 2 Satz 1 StPO bei der Verkündung zu verlesen und nach § 273 Abs. 1 StPO in die Sitzungsschrift aufzunehmen. Die maßgebliche Information über den Inhalt der Urteilsformel ergibt sich aus der protokollierten Verkündung.

2. Werden im angefochtenen Urteil lediglich Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel angeordnet, stellt es zwar gemäß § 55 Abs. 1 JGG ein unzulässiges Ziel der Anfechtung dar, wenn nur die Auswahl der Maßnahmen angefochten wird, die Anordnung anderer oder weiterer Erziehungsmaßnahmen oder Zuchtmittel erreicht werden soll oder das Rechtsmittel sich gegen den Umfang der angeordneten Maßnahmen wendet, wobei es auch einen unzulässigen Angriff gegen den Umfang der Maßnahmen bedeutet, wenn mit dem Rechtsmittel nicht nur ein geringeres Ausmaß, sondern ein gänzliches Absehen davon erreicht werden soll. Wegen dieser sachlichen Beschränkung der Anfechtungsmöglichkeit, nach der die Anfechtung nur darauf gestützt werden kann, dass die Schuldfrage rechtlich oder tatsächlich falsch beantwortet oder die Sanktion selbst rechtswidrig ist, muss das Anfechtungsziel so eindeutig mitgeteilt werden, dass die Verfolgung eines unzulässigen Ziels sicher ausgeschlossen werden kann.


Entscheidung

573. BGH 4 StR 134/20 – Beschluss vom 21. April 2020 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

574. BGH 4 StR 239/19 – Beschluss vom 3. Dezember 2019 (LG Halle)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit bei teilidentischen Ausführungshandlungen; Tatserien).
§ 29 BtMG; § 52 Abs. 1 StGB

1. Ausführungshandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sind nicht nur Tätigkeiten, die unmittelbar der Beschaffung und Weitergabe von Betäubungsmitteln an Abnehmer dienen, sondern ebenfalls etwa dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge. Dies gilt auch für die bloße Übermittlung des für eine Betäubungsmittellieferung zu entrichtenden Geldbetrages vom Abnehmer an den Lieferanten. Bei aufeinanderfolgenden, sich auf unterschiedliche Betäubungsmittelmengen beziehenden Umsatzgeschäften liegt nach ständiger Rechtsprechung eine Tateinheit begründende Überschneidung der objektiven Ausführungshandlungen darin, dass sich der Täter zu seinem Lieferanten begibt, um einerseits die vorangegangene Lieferung zu bezahlen und dabei zugleich eine neue, zuvor bestellte Lieferung abzuholen. Nichts anderes gilt, wenn der Empfänger des Rauschgifts im Rahmen einer bestehenden Handelsbeziehung den Lieferanten aufsucht und das Geld für mehrere vorangegangene Lieferungen gleichzeitig übergibt. Das Bezahlen des Lieferanten dient als verbindendes Element den vorangegangenen Umsatzgeschäften gleichermaßen, so dass dieses als teilidentische Ausführungshandlung die Annahme von Tateinheit im Sinne von § 52 Abs. 1 StGB begründet.

2. Will das Tatgericht bei einer Tatserie mit im Wesentlichen gleichen Tatverläufen aufgrund einer Häufigkeitsangabe und eines Zeitraums eine bestimmte Zahl von Einzeltaten feststellen, ist es gehalten, eine nachvollziehbare Berechnung anzustellen, die im Revisionsverfahren einer Nachprüfung zugänglich ist.


Entscheidung

575. BGH 4 StR 345/19 – Beschluss vom 9. Januar 2020 (LG Dessau-Roßlau)
Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss nach von Generalbundesanwalt beantragter Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgt); Strafmilderung oder Absehen von Strafe nach dem BtMG (wesentlicher Aufklärungserfolg); Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Konkurrenzen); Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe).
§ 349 Abs. 2 StPO; § 31 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 46b StGB; § 73 StGB; § 73a StGB


Entscheidung

576. BGH 4 StR 388/19 – Beschluss vom 25. März 2020 (LG Essen)
Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz).
§ 15 StGB; § 212 StGB


Entscheidung

577. BGH 4 StR 417/19 – Beschluss vom 24. März 2020 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

578. BGH 4 StR 475/19 – Beschluss vom 7. April 2020 (LG Hagen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

579. BGH 4 StR 523/19 – Beschluss vom 24. März 2020 (LG Dortmund)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen); Reihenfolge der Vollstreckung (Vorwegvollzug).
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 67 Abs. 2 StGB

1. Die Einfuhr erweist sich dann nicht als unselbständiger Teilakt des Handeltreibens, wenn die durch einen einheitlichen Vorgang erworbene Menge des Betäubungsmittels teils für den gewinnbringenden Weiterverkauf und teils für den Eigenkonsum bestimmt ist. Mit Blick auf die gleichzeitige Einfuhr einer Eigenkonsummenge steht das bandenmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge insoweit in Tateinheit mit der bandenmäßigen Einfuhr von Betäubungsmitteln. Hinsichtlich der Eigenverbrauchsmenge tritt jedoch der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hinter der bandenmäßigen Einfuhr von Betäubungsmitteln zurück).

2. Bei der Bestimmung des teilweisen Vorwegvollzugs der Strafe nach § 67 Abs. 2 StGB hat die erlittene Unter-

suchungshaft außer Betracht zu bleiben, weil sie im Vollstreckungsverfahren auf den vor der Unterbringung zu vollziehenden Teil der Strafe anzurechnen ist.


Entscheidung

580. BGH 4 StR 549/19 – Beschluss vom 24. März 2020 (LG Dortmund)
Konkurrenzen (vollendete qualifizierte sexuelle Nötigung und versuchte Vergewaltigung).
§ 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB; § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB

Neben dem bereits vollendeten Qualifikationstatbestand der sexuellen Nötigung gemäß § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB ist für eine Verurteilung wegen Versuchs des Regelbeispiels des § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB kein Raum. Dies gilt auch nach der Neufassung der Norm durch Gesetz zur Verbesserung der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2016, nach der die „Vergewaltigung“ weiterhin als Strafzumessungsregel ausgestaltet ist.


Entscheidung

581. BGH 4 StR 555/19 – Beschluss vom 7. April 2020 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

582. BGH 4 StR 590/19 – Beschluss vom 25. Februar 2020 (LG Hagen)
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Voraussetzung: rechtsfehlerfreie Weisung); sexueller Übergriff (keine Finalität der Gewalt erforderlich).
§ 145a StGB; § 177 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG


Entscheidung

583. BGH 4 StR 596/19 – Beschluss vom 24. März 2020 (LG Arnsberg)
Versuch; Rücktritt (Urteilsfeststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten).
§ 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB

Soweit sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen lässt, kann das Urteil einer sachlich-rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.


Entscheidung

584. BGH 4 StR 655/19 – Beschluss vom 26. März 2020 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

585. BGH 4 StR 672/19 – Beschluss vom 25. Februar 2020 (LG Kaiserslautern)
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern (Ermessensausübung des Tatgerichts).
§ 74 Abs. 1 StGB


Entscheidung

586. BGH 3 StR 217/19 – Beschluss vom 28. November 2019 (LG Koblenz)
Unzureichende Beweiswürdigung zur Bandenabrede bei der Verurteilung wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.
§ 30a BtMG; § 261 StPO


Entscheidung

587. BGH 3 StR 305/19 – Urteil vom 6. Februar 2020 (LG Mönchengladbach)
Beweiswürdigung beim untauglichen Versuch der schweren Brandstiftung (Rückschlüsse vom objektiven Tatablauf auf das subjektive Vorstellungsbild; Erkennbarkeit der objektiven Ungefährlichkeit).
§ 15 StGB; § 23 Abs. 3 StGB; 306a StGB; § 261 StPO


Entscheidung

588. BGH 3 StR 430/19 – Beschluss vom 18. Februar 2020 (LG Trier)
BGHSt; kein Anspruch auf schriftliche Übersetzung eines nicht rechtskräftigen Strafurteils für den bei der Urteilsverkündung anwesenden und verteidigten Angeklagten (mündliche Übersetzung; Hinzuziehung eines Dolmetschers; kein rechtsstaatlich zwingendes Erfordernis für schriftliche Übersetzung; berechtigtes Interesse; eigene Sachkunde des Angeklagten; kein Kontakt zwischen Angeklagtem und Verteidiger; faires Verfahren; Verfahrenssubjekt; Angewiesenheit auf den Wortlaut der Entscheidung).
§ 187 GVG; Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 3 GG


Entscheidung

589. BGH 3 StR 44/20 – Beschluss vom 7. April 2020 (LG Oldenburg)
BGHR; sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Handlungen im Rahmen einer ärztlichen Behandlung (sexuelle Handlung; ambivalente Handlung; Motivation des Täters; fehlende Approbation; Behandlungsverhältnis; Anvertrautsein; Schülerpraktikum).
§ 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 174c Abs. 1 StGB; § 184h Nr. 1 StGB


Entscheidung

590. BGH 3 StR 526/19 – Beschluss vom 22. Januar 2020 (LG Verden)
Kein Verlust der Wohnungseigenschaft durch Tod der Bewohner im Fall des einfachen Wohnungsdiebstahls (Funktionstüchtigkeit als Wohnstätte; Entwidmung; Gegensatz zur dauerhaft genutzten Privatwohnung).
§ 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB


Entscheidung

591. BGH 3 StR 55/20 – Beschluss vom 8. April 2020 (LG Aurich)
Anforderungen an die konkrete Bezeichnung einzuziehender Gegenstände in der Urteilsformel.
§ 74 StGB

Einzuziehende Gegenstände sind in der Urteilsformel so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht. Eine bloße Bezugnahme auf die Anklageschrift oder ein Asservatenverzeichnis ist nicht ausreichend, da die Anordnung einer Einziehung aus sich heraus ohne Bezugnahme auf nicht zum Urteil gehörende Schriftstücke verständlich sein muss.


Entscheidung

592. BGH 3 StR 558/19 – Beschluss vom 18. März 2020 (LG Koblenz)
Nur eine Betrugstat bei mehreren auf einer Täuschung beruhenden Vermögensverfügungen des Getäuschten; Einziehung von Wertersatz (fehlende Bezifferung des Wertes der sichergestellten Gegenstände).
§ 263 StGB; § 52 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB


Entscheidung

593. BGH 3 StR 90/20 – Beschluss vom 7. April 2020 (LG Oldenburg)
Ruhen der Verjährungsfrist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers bei Sexualstraftaten (keine teleologische Reduktion bei vorausgegangenen Ermittlungen wegen der Tat).
§ 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB


Entscheidung

594. BGH 3 StR 613/19 – Beschluss vom 7. April 2020 (LG Kleve)
Ausschluss der Öffentlichkeit bei den Schlussanträgen in Verfahren mit mehreren Angeklagten.
§ 171b Abs. 2, Abs. 3 GVG


Entscheidung

595. BGH 5 StR 10/20 – Beschluss vom 14. April 2020 (LG Dresden)
Abgrenzung von Diebstahl und (Fund-)Unterschlagung (Gewahrsam bei im öffentlichen Raum liegenden Gegenständen; tatsächliche Sachherrschaft; Einwirkungsmöglichkeiten).
§ 242 StGB; § 246 StGB


Entscheidung

596. BGH 5 StR 14/20 – Beschluss vom 14. April 2020 (LG Chemnitz)
Beweiswürdigung; Öffentlichkeitsgrundsatz; Besorgnis der Befangenheit (keine Ausforschung von Befangenheitsgründen durch Fragenkataloge); gerichtliche Aufklärungspflicht (kein Eingehen auf Bedingungen des auskunftsverweigerungsberechtigten Zeugen).
§ 24 StPO; § 26 Abs. 2 StPO; § 55 Abs. 1 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 338 Nr. 6 StPO


Entscheidung

597. BGH 5 StR 15/20 – Beschluss vom 28. April 2020 (LG Flensburg)
BGHSt; Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des ungehinderten Zugriffs auf das Tatobjekt; Gewahrsam; Überwindung von Schutzmechanismen; Fehlen tatbestandsfremder Zwischenschritte).
§ 22 StGB; § 242 StGB; § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB


Entscheidung

598. BGH 5 StR 31/20 – Beschluss vom 14. April 2020 (LG Leipzig)
Versuchter Mord und versuchte Brandstiftung mit Todesfolge.
§ 211 StGB; § 306c StGB; § 23 Abs. 1 StGB


Entscheidung

599. BGH 5 StR 37/20 – Beschluss vom 14. April 2020 (LG Berlin)
BGHSt; Amtsanmaßung kein eigenhändiges Delikt (Rechtsgut; Schutz des Staates und der Behörden; abstraktes Gefährdungsdelikt; eigenhändiges verwerfliches Verhalten).
§ 132 Var. 1 StGB


Entscheidung

600. BGH 5 StR 75/20 – Beschluss vom 15. April 2020 (LG Lübeck)
Freiwilligkeit des Rücktritts (autonome Entscheidung; äußerer Anlass; Zwangslage; zwingendes Hindernis für die Tatvollendung).
§ 24 StGB

Freiwilligkeit im Sinne des § 24 StGB liegt vor, wenn der Täter „Herr seiner Entschlüsse“ geblieben ist und er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hält, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert, noch durch seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen. Dabei stellt die Tatsache, dass der Anstoß zum Umdenken von außen kommt oder die Abstandnahme von der Tat erst nach dem Einwirken eines Dritten erfolgt, für sich genommen die Autonomie der Entscheidung des Täters nicht in Frage. Erst wenn durch von außen kommende Ereignisse aus Sicht des Täters ein Hindernis geschaffen worden ist, das der Tatvollendung zwingend entgegensteht, ist eine daraufhin erfolgte Abstandnahme von der weiteren Tatausführung als unfreiwillig anzusehen.


Entscheidung

601. BGH 5 StR 76/20 – Beschluss vom 15. April 2020 (LG Bremen)
Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (eigennützige Tätigkeit; Berücksichtigung des Gewichts des Tatbeitrags; untergeordnete Tätigkeit; Eigeninteresse bei Umsatzbeteiligung).
§ 29 BtMG; § 25 StGB; § 27 StGB

Nicht jede eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte ist als täterschaftliches Handeltreiben im Sinne des § 29 BtMG anzusehen. Vielmehr gelten auch beim Betäubungsmittelhandel für die Abgrenzung von (Mit-)Täterschaft und Beihilfe die Grundsätze des allgemeinen Strafrechts, die es nicht zulassen, jede schon unter das Merkmal des Handeltreibens zu subsumierende Tätigkeit ohne Rücksicht auf ihr Gewicht für das Gesamtgeschehen und das Interesse des Beteiligten am Gelingen des Umsatzgeschäfts mittäterschaftlichem Handeltreiben gleichzusetzen. Danach deutet auch beim Betäubungsmittelhandel eine ganz untergeordnete Tätigkeit eines Tatbeteiligten im Rahmen eines Gesamtgeschäftes schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist.


Entscheidung

602. BGH 5 StR 424/19 – Beschluss vom 14. April 2020 (LG Dresden)
BGHSt; fahrlässiger Falscheid im Verfahren vor dem Wahlprüfungsausschuss (einschränkende Auslegung bei nicht zugelassener Vereidigung; zuständige Stelle; Vernehmung von Beteiligten; Landtagsfraktion; Abgeordnete; Vertreter; Handeln für den Beteiligten; falsche Aussage vor einem Untersuchungsausschuss).
§ 154 StGB; § 161 StGB; § 162 StGB; § 7 SächsWprG; § 8 SächsWprG


Entscheidung

603. BGH 5 StR 435/19 – Beschluss vom 15. April 2020 (LG Chemnitz)
Verjährung bei tateinheitlicher Begehung von Bankrott und Untreue.
§ 87 StGB; § 266 StGB; § 283 StGB; § 52 StGB


Entscheidung

604. BGH 5 StR 513/19 – Beschluss vom 15. April 2020 (LG Potsdam)
Vermögensschaden beim Betrug durch An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen (objektiv-wirtschaftliche Betrachtung; Verkehrswert; Marktwert; Preis; funktionierender

Markt; auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung); Einziehung von Taterträgen (Abzugsverbot; Erfüllung einer Verbindlichkeit; Rücktritt).
§ 263 StGB; § 73 StGB; § 73d StGB


Entscheidung

605. BGH 5 StR 644/19 – Beschluss vom 14. April 2020 (LG Dresden)
Erfolglose Revision des Nebenklägers.
§ 400 StPO


Entscheidung

606. BGH 5 StR 93/20 (alt: 5 StR 517/18) – Beschluss vom 14. April 2020 (LG Saarbrücken)
Mord mit gemeingefährlichen Mitteln (fehlende Beherrschbarkeit; Eignung zur Verletzung einer Mehrzahl von Menschen; Abgrenzung zur „Mehrfachtötung“; Individualisierung der Opfer; grundsätzlich gemeingefährliche Mittel).
§ 211 StGB


Entscheidung

607. BGH AK 9/20 – Beschluss vom 23. April 2020 (OLG Naumburg)
Fortdauer der Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht des Mordes (Heimtücke; niedrige Beweggründe); Eignung zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland; unmittelbares Ansetzen.
§ 112 StPO; § 211 StGB; § 22 StGB; § 120 Abs. 2 GVG


Entscheidung

608. BGH StB 12/20 – Beschluss vom 28. April 2020 (OLG Dresden)
Fortdauer der Untersuchungshaft (Beurteilung des dringenden Tatverdachts nach nicht rechtskräftiger Verurteilung; Schwerkriminalität; Fluchtgefahr; Prüfungsmaßstab bei eingelegter Revision gegen das erstinstanzliche Urteil des OLG).
§ 112 StPO; § 116 StPO; § 121 StPO; § 268b StPO


Entscheidung

609. BGH StB 13/20 – Beschluss vom 28. April 2020
Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
§ 129a StGB; § 112 StPO


Entscheidung

610. BGH StB 14/20 – Beschluss vom 14. Mai 2020 (OLG Hamburg)
Erfolglose Beschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Aussetzung der Jugendstrafe.
§ 59 Abs. 1 JGG; § 304 StPO


Entscheidung

611. BGH 1 StR 32/20 – Beschluss vom 4. März 2020 (LG Stuttgart)
Heimtückemord (Arglosigkeit des Opfers bei offen feindseligem Auftreten des Täters).
§ 211 StGB

Heimtückisches Handeln erfordert kein „heimliches“ Vorgehen. Das Opfer kann auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig, mithin von vorne entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen. Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs. Mithin stehen Abwehrversuche, die der überraschte und in seinen Verteidigungsmöglichkeiten eingeschränkte Geschädigte erst im letzten Moment unternehmen kann, in solchen Konstellationen der Annahme von Heimtücke nicht entgegen. Ein solcher Fall kann etwa dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer auflauert oder in einen Hinterhalt lockt (vgl. BGHSt 32, 382, 386 f.).


Entscheidung

612. BGH 1 StR 38/20 – Beschluss vom 17. März 2020 (LG Regensburg)
Körperverletzung (Vorsatz des Täters hinsichtlich physischer Spätfolgen der Tat).
§ 223 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB


Entscheidung

613. BGH 1 StR 42/20 – Beschluss vom 5. März 2020 (LG Traunstein)
Einziehung (erforderliche Feststellung im Urteil).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 74 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO


Entscheidung

614. BGH 1 StR 51/20 – Beschluss vom 3. März 2020 (LG Traunstein)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
§ 63 StGB


Entscheidung

615. BGH 1 StR 67/20 – Beschluss vom 18. März 2020 (LG Augsburg)
Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche umfassende Gesamtbetrachtung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen).
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

616. BGH 1 StR 73/20 – Beschluss vom 31. März 2020 (LG Traunstein)
Banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (Strafzumessung: keine strafschärfende Berücksichtigung eines planvollen Vorgehens).
§ 97 Abs. 2 AufenthG; § 46 Abs. 3 StGB


Entscheidung

617. BGH 1 StR 84/20 – Beschluss vom 1. April 2020 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

618. BGH 1 StR 9/20 – Beschluss vom 13. Februar 2020 (LG Aschaffenburg)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens).
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG


Entscheidung

619. BGH 1 StR 104/20 – Beschluss vom 23. April 2020 (LG Stuttgart)
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (wertende Gesamtbetrachtung).
§ 25 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB


Entscheidung

620. BGH 1 StR 113/19 – Urteil vom 16. Januar 2020 (LG Kleve)
Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei Vereinbarung einer taxmäßigen oder ortsüblichen Gegenleistung, hier: Schlüsselnotdienst; keine Gesetzeseinheit mit Wucher); Wucher (Be-

griff der Zwangslage: Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung, keine Existenzbedrohung erforderlich; Begriff des Ausbeutens); Steuerhinterziehung (Kompensationsverbot: keine Kompensation durch Steuerfestsetzung bei Drittem); Gesetzeseinheit (Voraussetzungen).
§ 263 Abs. 1 StGB; § 291 Abs. 1 StGB; § 370 Abs. 1 AO; § 52 StGB


Entscheidung

621. BGH 1 StR 113/20 – Beschluss vom 22. April 2020 (LG Traunstein)
Strafzumessung (Darstellung im Urteil).
§ 46 StGB; § 267 Abs. 2 Satz 1 StPO


Entscheidung

622. BGH 1 StR 171/19 – Urteil vom 17. Dezember 2019 (LG Würzburg)
Betrug (Täuschung: Täuschung über Tatsachen durch Prognosen, Aufklärungspflichten bei einem Anlagegeschäft; Vermögensschaden: Gefährdungsschaden, Gesamtsaldierung).
§ 263 Abs. 1 StGB


Entscheidung

623. BGH 1 StR 224/19 – Urteil vom 2. April 2020 (LG Hamburg)
Steuerhinterziehung (Hinterziehung von französischer Biersteuer).
§ 370 Abs. 1, Abs. 6, Abs. 7 AO


Entscheidung

624. BGH 1 StR 89/19 – Urteil vom 16. Januar 2020 (LG Berlin)
BGHSt; Umsatzsteuerhinterziehung (Wegfall der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung bei Verschweigen des tatsächlichen Abnehmers; erforderliche Feststellungen); Hinterziehung von Energiesteuer (keine Anwendbarkeit steuerrechtlicher Fiktionen oder Beweisvermutungen im Steuerstrafverfahren).
§ 370 Abs. 1 AO; § 6a Abs. 1 UStG; § 2 Abs. 3 EnergieStG; § 20 Abs. 1 Satz 2 EnergieStG; § 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

625. BGH 1 StR 90/20 – Beschluss vom 2. April 2020 (LG Deggendorf)
Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit (Mitteilung einer Voreingenommenheit durch den Richter; Schöffe).
§ 24 StPO; § 31 StPO


Entscheidung

626. BGH 1 StR 94/20 – Beschluss vom 23. April 2020 (LG Stuttgart)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

627. BGH 1 StR 261/19 – Beschluss vom 22. April 2020 (LG Stuttgart)
Einziehung (keine Beschränkung der Einziehungsanordnung aus Verhältnismäßigkeitsgründen im Erkenntnisverfahren).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO


Entscheidung

628. BGH 1 StR 344/19 – Urteil vom 12. Februar 2020 (LG Bielefeld)
Steuerhinterziehung (steuerliche Erklärungspflicht als besonderes persönliches Merkmal); Einziehung (erlangtes Etwas bei der Hinterziehung von Verbrauchs- bzw. Warensteuern).
§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 28 Abs. 1 StGB; § 73 Abs. 1 StGB


Entscheidung

629. BGH 1 StR 438/19 – Beschluss vom 11. Februar 2020 (LG Bremen)
Einziehung (erlangtes Etwas bei der Steuerhehlerei).
§ 374 Abs. 1 AO


Entscheidung

630. BGH 1 StR 515/19 – Beschluss vom 23. April 2020 (LG Weiden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

631. BGH 1 StR 527/19 – Beschluss vom 22. April 2020 (LG Frankfurt am Main)
Einziehung.
§ 73 Abs. 1 StGB


Entscheidung

632. BGH 1 StR 530/19 – Beschluss vom 5. März 2020 (LG Mannheim)
Mittelbare Täterschaft (Tateinheit bei einzelnem Tatbeitrag zu mehren Handlungen des Tatmittlers).
§ 25 Abs. 1 StGB; § 52 Abs. 1 StGB

Die Beurteilung der Konkurrenzen richtet sich auch für den mittelbaren Täter nach dessen Tatbeitrag, unabhängig von der konkurrenzrechtlichen Beurteilung der Handlungen, die ihm zuzurechnen sind. Hat ein mittelbarer Täter, der an der unmittelbaren Ausführung der Taten nicht beteiligt ist, seinen alle Einzeldelikte fördernden Tatbeitrag bereits im Vorfeld erbracht, werden ihm die Handlungen des Tatmittlers als tateinheitlich begangen zugerechnet, da sie in seiner Person durch den einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verknüpft werden. Ob beim Tatmittler Tateinheit oder Tatmehrheit anzunehmen wäre, ist demgegenüber ohne Belang.


Entscheidung

633. BGH 1 StR 560/19 – Beschluss vom 18. März 2020 (LG Baden-Baden)
Bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorliegen eines minderschweren Falls).
§ 30a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BtMG


Entscheidung

634. BGH 1 StR 600/19 – Beschluss vom 18. März 2020 (LG Baden-Baden)
Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darlegung im Urteil bei Schätzungen).
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

635. BGH 1 StR 608/19 – Beschluss vom 21. April 2020 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

636. BGH 1 StR 615/19 – Beschluss vom 1. April 2020 (LG Waldshut-Tiengen)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (abzuurteilende Taten wurden zwischen zwei Vorverurteilungen begangen).
§ 54 StGB: § 55 StGB

Wurden die neu abzuurteilenden Taten zwischen zwei Vorverurteilungen begangen, die untereinander nach § 55 StGB

gesamtstrafenfähig sind, darf aus den Strafen für die neu abgeurteilten Taten und der Strafe aus der letzten Vorverurteilung keine Gesamtstrafe gebildet werden. Der letzten Vorverurteilung kommt, da die Taten aus beiden Vorverurteilungen bereits in dem früheren Erkenntnis hätten geahndet werden können, gesamtstrafenrechtlich keine eigenständige Bedeutung zu.


Entscheidung

637. BGH 1 StR 622/19 – Beschluss vom 11. Februar 2020 (LG Halle)
Einziehung (erlangtes Etwas bei der Steuerhehlerei).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 374 AO


Entscheidung

638. BGH 1 StR 631/19 – Beschluss vom 17. März 2020 (LG Karlsruhe)
Tatrichterliche Beweiswürdigung.
§ 261 StPO


Entscheidung

639. BGH 2 StR 321/19 – Beschluss vom 15. Januar 2020 (LG Limburg)
Konkurrenzen (tatbestandliche Handlungseinheit, natürliche Handlungseinheit, Verklammerung: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, Herstellen und Versenden kinderpornographischer Schriften).
§ 52 Abs. 1 StGB; § 176a StGB; § 184b; § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 184b Abs. 3 StGB


Entscheidung

640. BGH 2 StR 501/19 – Beschluss vom 4. März 2020 (LG Gera)
Sexueller Missbrauch von Kindern; schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Eigenhändigkeit; gemeinschaftliche Tatbegehung: gemeinsame Zielrichtung; taugliche Tatopfer: Kleinkinder).
§ 176 Abs. 1 StGB; § 176 Abs. 2 StGB; § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB


Entscheidung

641. BGH 2 StR 504/19 – Beschluss vom 10. März 2020 (LG Kassel)
Besonders schwere räuberische Erpressung (Verhältnis zwischen Raub und räuberischer Erpressung; Bereicherungsabsicht, insbesondere hinsichtlich eines Mobiltelefons).
§ 253 Abs. 1 StGB; § 255 StGB


Entscheidung

642. BGH 2 StR 557/18 – Urteil vom 26. November 2019 (LG Limburg)
BGHSt; fahrlässige Tötung (Sorgfaltswidrigkeit: Gewährung einer vollzugsöffnenden Maßnahme; Vorhersehbarkeit: Prüfungsmaßstab bei komplexen Geschehensabläufen, insbesondere selbst- und fremdgefährdendem Verhalten eines Dritten, revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit).
§ 222 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

643. BGH 4 StR 301/19 – Beschluss vom 5. Dezember 2019 (LG Bochum)
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung rechtskräftiger ausländischer Vorstrafen; Tilgungsreife).
§ 46 StGB; § 52 BZRG; § 58 BZRG; § 63 Abs. 4 BZRG


Entscheidung

644. BGH 4 StR 586/19 – Urteil vom 7. Mai 2020 (LG Dortmund)
Mord (Verdeckungsabsicht); Betrug (Eingehungsbetrug; Vermögensschaden: Zahlungsunfähigkeit vor Inanspruchnahme sexueller Leistungen einer Prostituierten).
§ 211 Abs. 2 Var. 9 StGB; § 263 Abs. 1 StGB


Entscheidung

645. BGH 4 StR 68/20 – Beschluss vom 11. März 2020 (LG Bielefeld)
Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (Anlastung von Versäumnissen eines Pflichtverteidigers; Nachholung der Revisionsbegründung als „reine Formvorschrift“ im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte).
Art. 6 Abs. 3 lit. c) EMRK; § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

646. BGH 6 StR 18/20 – Beschluss vom 24. März 2020 (LG Nürnberg-Fürth)
Erpresserischer Menschenraub (Tätige Reue: Voraussetzungen).
§ 239a Abs. 4 Satz 1 StGB


Entscheidung

647. BGH 6 StR 28/20 – Beschluss vom 7. April 2020 (LG Magdeburg)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs; übermäßiger Genuss von Rauschmitteln).
§ 64 StGB

Für die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss. Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint.


Entscheidung

648. BGH 6 StR 36/20 – Beschluss vom 24. März 2020 (LG Ansbach)
Tatmehrheit (Deliktsserien unter Beteiligung mehrerer Personen).
§ 53 Abs. 1 StGB

Sind mehrere Personen an einer Deliktsserie beteiligt, so ist bei der Bewertung des Konkurrenzverhältnisses für jeden Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden, ob die einzelnen Straftaten in seiner Person tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen. Maßgeblich ist hierbei der Umfang des Tatbeitrages bzw. der Tatbeiträge des Beteiligten. Erfüllt er hinsichtlich aller oder einzelner Taten der Serie sämtliche Tatbestandsmerkmale in eigener Person oder leistet er für alle oder einige Einzeltaten zumindest einen individuellen, nur je diese fördernden Tatbeitrag, so sind ihm diese Taten, soweit nicht natürliche Handlungseinheit vorliegt, als tatmehrheitlich begangen zuzurechnen. Erbringt er dagegen im Vorfeld oder während des Laufs der Deliktsserie Tatbeiträge, durch die alle oder mehrere Einzeldelikte der Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, so sind ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich begangen zuzurechnen, da sie in seiner Person durch den jeweiligen einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verknüpft werden. Ob die anderen Beteiligten die einzelnen Delikte

nach obigen Grundsätzen gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung.


Entscheidung

649. BGH 6 StR 41/20 – Beschluss vom 21. April 2020 (LG Braunschweig)
Vorlage zur Vorabentscheidung (Spezialitätsgrundsatz; Europäischer Haftbefehl).
Art. 267 AEUV; Art. 27 Abs. 2, 3 RB-EuHB; § 83h Abs. 1, 2 IRG


Entscheidung

650. BGH 6 StR 52/20 Vom 7. April 2020 (LG Braunschweig)
BGHSt; Bestechlichkeit (Diensthandlung: bloße Möglichkeit der Einflussnahme, Bestehen von Ermessensspielraum; Vorteilsbegriff: Geschlechtsverkehr); Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Sicherung des Anspruchs auf ein faires Verfahren).
§ 332 StGB


Entscheidung

651. BGH 6 StR 49/20 – Beschluss vom 21. April 2020 (LG Ansbach)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Grundsätze der Bewertungseinheit).
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG