HRRS
Online-Zeitschrift für höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht
Herausgeber: Dr. h.c. Gerhard Strate · Redaktion: Ulf Buermeyer, Dr. iur. Karsten Gaede, Stephan Schlegel (Webmaster)
Bei den folgenden Leitsätzen ohne besondere Angabe handelt es sich ebenso wie auch oben um Leitsätze des Bearbeiters. Die oben hervorgehoben angegebenen Entscheidungen werden im folgenden ohne die Leitsätze wiedergegeben.
655. BVerfG 1 BvR 371/07 (3. Kammer des Ersten Senats) – Beschluss vom 29. Februar 2008 (OLG München)
Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs (Begriff des Verschweigens nachteiliger Tatsachen; zivilrechtliche Haftung; Prospekthaftung); Willkürverbot (unvertretbare Rechtsauffassung); Analogieverbot (Wortlautgrenze); Verletzung rechtlichen Gehörs (Übergehen wesentlichen Tatsachenvortrages).
Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 264a Abs. 1 StGB; § 823 Abs. 2 BGB
656. BVerfG 2 BvR 224/07 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 29. März 2007 (LG Würzburg/StA Würzburg)
Erzwingung der Zeugenpflicht ohne vorhergehende anwaltliche Beratung; keine Strafe (Ordnungsgeld) ohne Schuld.
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 55 StPO; § 70 Abs. 1 Satz 2 StPO
658. BVerfG 2 BvR 66/08 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 22. Januar 2008
Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz (Subsidiarität); Ausschluss des Empfangs von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln im BayStVollzG.
§ 90 Abs. 2 BVerfGG; Art. 36 Abs. 1 Satz 3 BayStVollzG
659. BVerfG 2 BvR 384/07 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 6. Mai 2008 (LG Kassel/AG Kassel)
Unzulässige strafprozessuale Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei; Unverletzlichkeit der Wohnung; Verhältnismäßigkeit (fehlende Erforderlichkeit; Vorlagemöglichkeit durch den Betroffenen; Angemessenheit bei Ermittlung zulasten von Berufsgeheimnisträgern; konkrete Sanktionserwartung); eigenverantwortliche richterliche Prüfung.
Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; § 102 StPO; § 105 StPO
660. BVerfG 2 BvR 572/08 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 23. April 2008 (LG Augsburg/AG Aichach)
Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat (glaubhaftes Geständnis; Vorbringen zur Schuldfähigkeit erst in der Berufungsverhandlung); Unschuldsvermutung; Willkürverbot (gerichtliche Begründungsanforderungen).
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 2 EMRK; § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB; § 20 StGB
661. BVerfG 2 BvR 590/08 (1. Kammer des Ersten Senats) – Beschluss vom 31. März 2008 (BGH/KG Kleve)
Keine Beschränkung der Revision auf die Dauer der Anordnung der Vorwegvollstreckung; Willkürverbot; Nichtannahmebeschluss (BGH 3 StR 516/07).
Art. 3 Abs. 1 GG; § 344 Abs. 1 StPO; § 352 Abs. 1 StPO; § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 64 StGB; § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB
662. BVerfG 2 BvR 866/06 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 11. April 2008 (OLG Karlsruhe/LG Karlsruhe)
Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Verwerfung einer Rechtsbeschwerde trotz abweichender obergerichtlicher Rechtsprechung; Recht auf effektiven Rechtsschutz (Leerlaufenlassen von Rechtsmitteln; Unvorhersehbarmachen des Zugangs zu einer Sachentscheidung; Wiederholungsgefahr; Vollzugsplanung).
Art. 19 Abs. 4 GG; § 116 Abs. 1 StVollzG
664. BGH 2 StR 144/08 – Beschluss vom 18. Juni 2008
Berichtigungsbeschluss.
§ 267 StPO
667. BGH 2 StR 162/08 – Beschluss vom 21. Mai 2008 (LG Marburg)
Urteilsformel (sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; angewendete Vorschriften); Einbeziehung einer auf Freiheitsstrafe lautenden jugendgerichtlichen Vorverurteilung in eine Einheitsjugendstrafe; Strafzumessung (Doppelbestrafungsverbot; zulässiges Vereidigungsverhalten; Zeitpunkt eines Geständnisses).
§ 31 JGG; § 105 Abs. 2 JGG; § 260 StPO; Art. 103 Abs. 3 GG
675. BGH 2 StR 200/08 – Beschluss vom 13. Juni 2008 (LG Köln)
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation nur durch Feststellung der Verzögerung durch das Revisionsgericht; Vollstreckungslösung; keine besondere Belastung: Haftverschonung).
Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 13 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; § 46 StGB
677. BGH 2 StR 213/08 – Beschluss vom 13. Juni 2008 (LG Gießen)
Tenorkorrektur.
§ 260 Abs. 4 StPO
678. BGH 2 StR 223/08 – Beschluss vom 11. Juni 2008 (LG Köln)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; im Ausland erlittene Untersuchungshaft (Anrechnungsmaßstab; Frankreich); Ausschluss des Angeklagten von einer Zeugenvernehmung.
§ 44 StPO; § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB; § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 247 StPO
679. BGH 2 StR 264/08 – Beschluss vom 2. Juli 2008 (LG Köln)
Unzulässige Revision der Nebenklage (fehlende Darlegung eines zulässigen Rechtsmittelziels).
§ 400 StGB
680. BGH 2 StR 266/08 – Beschluss vom 18. Juli 2008 (LG Mühlhausen)
Gesamtstrafenbildung.
§ 54 StGB
681. BGH 2 StR 296/08 – Beschluss vom 18. Juli 2008 (LG Frankfurt am Main)
Unbegründete Revision.
§ 349 Abs. 2 StPO
682. BGH 2 StR 485/07 – Beschluss vom 18. Juni 2008 (LG Aachen)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (technisches Versagen eines Empfangsgeräts); Verfahrensrüge (Erörterungsmangel; Begründung); Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Indiz); Anhörungsrüge.
§ 261 StPO; § 44 StPO; § 356a StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Auch bei im Übrigen form- und fristgerecht begründeter Revision ist ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Beschwerdeführer unverschuldet durch äußere Umstände oder unvorhersehbare Zufälle daran gehindert war, eine Verfahrensrüge rechtzeitig formgerecht zu begründen. Ein solcher Fall liegt auch bei Ausfall oder Empfangsfehlern des die Revisionsbegründung empfangenden Faxgeräts des Gerichts vor.
683. BGH 2 StR 577/07 – Urteil vom 4. Juni 2008 (LG Hanau)
BGHSt; unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln durch einen in der Substitutionsbehandlung tätigen Arzt (Polamidon); Berufsverbot (Untersagung der beruflichen Tätigkeit als Substitutionsarzt).
§ 3 BtMG; § 13 Abs. 1 BtMG; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 5 BtMVV; § 70 StGB
686. BGH 2 ARs 246/08 / 2 AR 134/08 – Beschluss vom 18. Juni 2008
Zuständigkeitsbestimmung; Verlegung des Wohnorts nach Anklageerhebung.
§ 42 JGG
687. BGH 2 ARs 452/07 / 2 AR 250/07 – Beschluss vom 15. Mai 2008 (OLG München)
Eilkompetenz zur Anordnung einer Wohnraumdurchsuchung im Disziplinarverfahren (Gefahr im Verzug; Verwertungsverbot); Ausschluss des Verteidigers (Verdacht der Beteiligung an der Tat).
§ 98 Abs. 1 StPO; § 105 StPO; Art. 52 Satz 2 BayDO a.F.; § 138a Abs. 1 Nr. 1 StPO
1. Nach rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens ist ein Anschluss als Nebenkläger nicht mehr möglich.
2. Die Bestellung eines Beistandes für den Nebenkläger setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Bescheidung des Antrags eine wirksame Anschlusserklärung vorliegt. Eine rückwirkende Beistandsbestellung ist nicht zulässig.
3. Die bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss reichende Zeitspanne, innerhalb derer der Anschluss als Nebenkläger zulässig ist, stellt keine Frist im Sinne des § 44 StPO dar. Gegen die „Säumnis“ dieses Zeitraums ist daher weder auf Antrag noch von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
692. BGH 3 StR 53/08 – Urteil vom 8. Mai 2008 (LG Hildesheim)
Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab des Revisionsgerichts; Zweifelssatz); Wahlfeststellung (rechtsethische und psychologische Gleichwertigkeit; Wohnungseinbruchsdiebstahl und Hehlerei).
§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 259 StGB; § 242 StGB; § 261 StPO; § 337 StPO
693. BGH 3 StR 53/08 – Beschluss vom 8. Mai 2008 (LG Hildesheim)
Ablehnung eines Beweisantrages (Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache; antizipierende Beweiswürdigung; Beruhen); Gesamtstrafenbildung (starke Erhöhung der Einsatzstrafe; fehlerhafte Orientierung an der Summe der Einzelstrafen).
§ 244 Abs. 3 StPO; § 54 StGB; § 337 StPO
694. BGH 4 StR 108/08 - Beschluss vom 8. Juli 2008 (LG Stralsund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
695. BGH 3 StR 102/08 – Urteil vom 8. Mai 2008 (LG Oldenburg)
Schwerer Raub (gefährliches Werkzeug; Verwenden: Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben; Mitsichführen); Zweifelssatz (hypothetische Sachverhalte); lückenhafte Beweiswürdigung.
§ 250 StGB; § 261 StPO
707. BGH 3 StR 136/08 – Beschluss vom 14. Mai 2008 (LG Krefeld)
Absehen von der Verfallsanordnung (obligatorische Ermessensausübung).
§ 73c Abs. 1 Satz 2 StGB
709. BGH 3 StR 140/08 – Beschluss vom 14. Mai 2008 (LG Hannover)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Prüfung bei Sich-Aufdrängen).
§ 64 StGB
711. BGH 3 StR 148/08 – Beschluss vom 8. Mai 2008 (LG Aurich)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahrenprognose).
§ 64 StGB
712. BGH 3 StR 150/08 – Beschluss vom 8. Mai 2008 (LG Oldenburg)
Strafrahmenwahl; konkrete Strafzumessung (Generalprävention).
§ 46 StGB
Die Berücksichtigung generalpräventiver Erwägungen bei der konkreten Strafzumessung ist zwar grundsätzlich möglich, setzt jedoch die tatsächliche Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz voraus. Hierzu sind hinreichend konkrete Feststellungen zu einer gemeinschaftsgefährlichen Zunahme von Straftaten der zu verhindernden Art erforderlich.
714. BGH 3 StR 157/08 – Beschluss vom 27. Mai 2008 (LG Wuppertal)
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung).
Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; § 46 StGB
715. BGH 3 StR 163/08 – Beschluss vom 3. Juni 2008 (LG Düsseldorf)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Erörterung bei Naheliegen); Teilfreispruch (Tateinheit); Geldstrafe (Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Einbeziehung in Gesamtfreiheitsstrafe).
§ 64 StGB; § 260 StPO; § 40 Abs. 2 Satz 1 StGB
716. BGH 3 StR 165/08 – Beschluss vom 8. Juli 2008 (LG Verden)
Unbegründete Revision (unzulässige Verfahrensrügen).
§ 349 Abs. 2 StPO
719. BGH 3 StR 213/08 – Beschluss vom 8. Juli 2008 (LG Itzehoe)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (fehlerhafte Einbeziehung; Beschwer).
§ 55 StGB
720. BGH 3 StR 218/08 – Beschluss vom 24. Juni 2008 (LG Düsseldorf)
Nachträgliche Bildung einer Einheitsjugendstrafe.
§ 31 JGG
724. BGH 3 StR 515/07 – Beschluss vom 24. Juni 2008 (LG Wuppertal)
Unzulässige Verfahrensrüge (Revisionsbegründung; Zuordnung von Tatsachen und Rügen).
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
726. BGH StB 11/08 – Beschluss vom 7. August 2008 (Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs)
Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht; Ordnungsgeld; Ordnungshaft; Erzwingungshaft; RAF; Offensive 77.
Art. 6 EMRK; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 55 StPO; § 161a StPO; § 70 StPO; § 96 StPO
1. Ein Zeuge kann die Beantwortung an ihn gerichteter Fragen verweigern (§ 55 StPO), wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass zwischen den Taten, zu denen er befragt werden soll und deretwegen ihm aufgrund Aburteilung oder Einstellung keine Verfolgung (mehr) droht, und anderen Straftaten, deretwegen er noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringen kann.
2. Der Senat lässt offen, ob Fälle denkbar sind, in denen es der Anordnung von Beugehaft unter dem Aspekt widersprüchlichen staatlichen Verhaltens nach Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen entgegenstehen kann, dass auf der einen Seite eine Zeugenaussage nach § 70 Abs. 2 StPO erzwungen werden soll, während auf der anderen Seite durch Sperrerklärung nach § 96 StPO der ermittelnden Staatsanwaltschaft tatrelevante Erkenntnisse des Verfassungsschutzes oder anderer Behörden vorenthalten werden.
1. Ein Zeuge kann die Beantwortung an ihn gerichteter Fragen verweigern (§ 55 StPO), wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass zwischen den Taten, zu denen er befragt werden soll und deretwegen ihm auf-
grund Aburteilung oder Einstellung keine Verfolgung (mehr) droht, und anderen Straftaten, deretwegen er noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringen kann.
2. Der Senat lässt offen, ob Fälle denkbar sind, in denen es der Anordnung von Beugehaft unter dem Aspekt widersprüchlichen staatlichen Verhaltens nach Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen entgegenstehen kann, dass auf der einen Seite eine Zeugenaussage nach § 70 Abs. 2 StPO erzwungen werden soll, während auf der anderen Seite durch Sperrerklärung nach § 96 StPO der ermittelnden Staatsanwaltschaft tatrelevante Erkenntnisse des Verfassungsschutzes oder anderer Behörden vorenthalten werden.
729. BGH 1 StR 120/08 – Beschluss vom 18. Juni 2008
Unbegründete Anhörungsrüge (unterbliebene Kenntnisnahme eines Schriftsatzes).
§ 356a StPO
730. BGH 1 StR 126/08 – Beschluss vom 5. Juni 2008 (LG Mannheim)
Gewerbsmäßiges Handeln beim Betrug.
§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB
731. BGH 1 StR 144/08 – Urteil vom 15. Juli 2008 (LG Stuttgart)
Tenorierung der Dauer des Vorwegvollzugs von Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
§ 267 StPO
732. BGH 4 StR 299/08 - Beschluss vom 26. August 2008 (LG Zweibrücken)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
733. BGH 1 StR 160/08 – Urteil vom 17. Juni 2008 (LG Würzburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
734. BGH 1 StR 16/08 – Beschluss vom 4. März 2008 (LG Amberg)
Unbegründete Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Begründungspflicht bei letztinstanzlichen Entscheidungen).
§ 356a StPO
736. BGH 1 StR 59/08 – Urteil vom 3. Juni 2008 (LG Augsburg)
Tötungsvorsatz beim Schütteln eines Kleinkindes (Beweiswürdigung; Zirkelschluss: Erörterungsmangel); Versuch (fehlgeschlagener; beendeter; Grenzen des geltenden Zweifelsgrundsatzes); Rechtsfehler bei der Strafzumessung (Beruhen).
§ 212 StGB; § 15 StGB; § 22 StGB; § 24 StGB; § 354 Abs. 1 StPO analog
737. BGH 1 StR 204/08 – Beschluss vom 18. Juni 2008 (LG München)
Keine Verletzung des fairen Verfahrens durch das Inaussichtstellen einer rechtswidrigen Verfahrensabsprache (Verzicht auf die Sicherungsverwahrung gegen verfahrensfremde Aufklärungshilfe; Hinweispflicht; Besorgnis der Befangenheit; Vertrauensschutz und Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: Feststellung von Vertrauenstatbeständen).
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Vor § 1 StPO; Art. 6 EMRK; § 266 StGB; § 24 Abs. 2 StPO
738. BGH 1 StR 217/08 – Beschluss vom 19. Juni 2008 (LG Traunstein)
Heimtückemord (Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei sich wandelndem Tatgeschehen und anfänglichem Körperverletzungsvorsatz); Anforderungen an die Überzeugungsbildung (Urteilsgründe; Beweiswürdigung).
§ 211 Abs. 2 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO
739. BGH 1 StR 227/08 – Urteil vom 17. Juni 2008 (LG Karlsruhe)
Grenzen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache bei Altfällen nach § 66b Abs. 2 StGB; Besitz von gewalt- und kinderpornographischen Schriften, Bildträgern, Filmen und Computerdatei im Vollzug; Äußerungen des Verurteilten zu seinem sexuellen Sadismus im Vollzug; Hang).
§ 66b Abs. 2 StGB; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG
740. BGH 1 StR 229/08 – Beschluss vom 17. Juni 2008
Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
743. BGH 1 StR 263/08 – Beschluss vom 18. Juni 2008 (LG Nürnberg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
744. BGH 1 StR 270/08 – Beschluss vom 17. Juni 2008 (LG Nürnberg)
Vorwegvollzug der Freiheitstrafe (Bemessung nach der Halbstrafe).
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§ 67 Abs. 2 StGB
745. BGH 1 StR 278/08 – Beschluss vom 19. Juni 2008 (LG Mosbach)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
747. BGH 1 StR 289/08 – Beschluss vom 16. Juli 2008 (LG Hof)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
748. BGH 1 StR 290/08 – Beschluss vom 3. Juli 2008 (LG Traunstein)
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Schock bei der Urteilsverkündung).
§ 302 Abs. 1 StPO
749. BGH 1 StR 300/08 – Beschluss vom 2. Juli 2008 (LG Bayreuth)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
751. BGH 1 StR 348/08 – Beschluss vom 16. Juli 2008 (LG Baden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
752. BGH 1 StR 353/08 – Beschluss vom 17. Juli 2008 (LG Coburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
753. BGH 1 StR 582/06 – Beschluss vom 1. Juli 2008
Bewilligung einer Pauschvergütung für Verteidigung in der Revision.
§ 51 RVG
754. BGH 1 StR 654/07 – Urteil vom 1. Juli 2008 (LG Memmingen)
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Totschlags (Verkennung von in dubio pro reo; Umgang mit Einlassungen des Angeklagten; lückenhafte Beweiswürdigung; erschöpfende Gesamtwürdigung bei erheblichen Belastungsindizien).
§ 212 StGB; § 261 StPO
1. Spricht das Gericht einen Angeklagten frei, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht zu überwinden vermag, so ist dies durch das Revisionsgericht in der Regel hinzunehmen. Es kommt nicht darauf an, ob das Revisionsgericht angefallene Erkenntnisse anders gewürdigt oder Zweifel überwunden hätte. Daran ändert sich nicht einmal dann etwas, wenn eine vom Tatrichter getroffene Feststellung „lebensfremd“ erscheinen mag. Es gibt im Strafprozess keinen Beweis des ersten Anscheins, der nicht auf der Gewissheit des Richters, sondern auf der Wahrscheinlichkeit eines Geschehensablaufs beruht.
2. Demgegenüber ist eine Beweiswürdigung etwa dann rechtsfehlerhaft, wenn sie schon von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, z.B. hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urt. vom 22. Mai 2007 – 1 StR 582/06 –; BGH NJW 2005, 1727; BGH NStZ-RR 2003, 371; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33, jew. m.w.N.). Aus den Urteilsgründen muss sich zudem ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 206; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 16, 24, Überzeugungsbildung 30; BGH NStZ 2000, 48).
3. Zwar können und müssen die Gründe auch eines freisprechenden Urteils nicht jeden irgendwie beweiserheblichen Umstand ausdrücklich würdigen. Das Maß der gebotenen Darlegung hängt vielmehr von der jeweiligen Beweislage und insoweit von den Umständen des Einzelfalles ab. Dieser kann so beschaffen sein, dass sich die Erörterung bestimmter einzelner Beweisumstände erübrigt. Will das Tatgericht auf Freispruch erkennen, obwohl erhebliche Belastungsindizien vorliegen, muss es in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung alle wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (vgl. Senat, Urt. vom 22. Mai 2007 – 1 StR 582/06; BGH NStZ-RR 2002, 338 m.w.N.).
4. Das Tatgericht ist nicht gehalten, auch entlastende Einlassungen des Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, den Urteilsfeststellungen ohne weiteres als unwiderlegbar zugrunde zu legen. Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NStZ 2002, 48; NJW 2007, 2274).
5. In dubio pro reo ist keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel, die das Gericht erst dann zu befolgen hat, wenn es nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen einer für den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch unmittelbar entscheidungserheblichen Tatsache zu gewinnen vermag, und nicht auf jedes Indiz für sich anzuwenden ist.-
755. BGH 4 StR 29/08 – Beschluss vom 3. Juli 2008 (LG Münster)
Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
757. BGH 4 StR 58/08 – Beschluss vom 27. Mai 2008 (LG Rostock)
Schwere räuberische Erpressung; Betrug (Besitz als Vermögensposition; wirtschaftlicher Vermögensbegriff; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe: untergeordnete Bedeutung); vollendete Nötigung.
§ 253 StGB; § 255 StGB; § 263 StGB; § 27 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 240 StGB
759. BGH 4 StR 78/08 – Urteil vom 12. Juni 2008 (LG Halle)
Versuchte besonders schwere Brandstiftung (Abgrenzung von Gefährdungsvorsatz und Tötungsvorsatz; Hemmschwelle; umfassende Prüfung; Möglichkeit anderer Würdigung); schwere Brandstiftung.
§ 212 StGB; § 15 StGB; § 306 b Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 22 StGB; § 306 a Abs. 1 Nr. 1 StGB
761. BGH 4 StR 104/08 – Beschluss vom 25. Juni 2008 (LG Paderborn)
Unterlassen der Insolvenzanmeldung (Zahlungsunfähigkeit).
§ 401 Abs. 2 AktG
762. BGH 4 StR 105/08 – Urteil vom 19. Juni 2008 (LG Dessau)
Prüfung niedriger Beweggründe und Strafzumessung bei einer „Kindstötung“ durch die Mutter (Mord; Totschlag; verminderte Schuldfähigkeit; Einbeziehung generalpräventiver Erwägungen zur Strafschärfung).
§ 212 StGB; § 211 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 217 StGB aF; § 21 StGB
763. BGH 4 StR 114/08 – Urteil vom 19. Juni 2008 (LG Landau)
BGHSt; formelle Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung bei einheitlicher Strafe in ausländischen Urteilen (Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr; Warnfunktion eines Strafurteils; Ermessen des Tatrichters).
§ 66 Abs. 1, 2, 4 Satz 5 StGB
764. BGH 4 StR 140/08 – Urteil vom 12. Juni 2008 (LG Essen)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (lückenhafte Gesamtwürdigung zur Gefährlichkeit; Bedrohung und Beleidigung); selbständiges Einziehungsverfahren und Sicherungsverfahren.
§ 63 StGB; § 74 StGB; § 52 Abs. 2 Nr. 8 WaffG; § 185 StGB; § 241 StGB; § 22 a Abs. 1 Nr. 6 a KWKG; § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB; § 440 StPO
765. BGH 4 StR 151/08 – Beschluss vom 24. Juni 2008 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
766. BGH 4 StR 151/08 – Beschluss vom 24. Juni 2008 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
768. BGH 4 StR 91/08 – Beschluss vom 1. Juli 2008 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
769. BGH 4 StR 204/08 – Beschluss vom 24. Juni 2008 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
770. BGH 4 StR 205/08 – Beschluss vom 17. Juli 2008 (LG Stuttgart)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
773. BGH 4 StR 229/08 – Beschluss vom 8. Juli 2008 (LG Magdeburg)
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Niedrige Beweggründe bei der Tötung der Lebenspartnerin bei der weiteren Inanspruchnahme von Annehmlichkeiten seitens der Eltern der Getöteten.
§ 211 Abs. 2 StGB; § 212 StGB
1. Nach neuerer Rechtsprechung (vgl. BGHSt 51, 219f.) ist für eine zutreffende Einordnung der Beteiligung des Kuriers der jeweils konkrete Tatbeitrag für das Umsatzgeschäft insgesamt und nicht allein für den Teilbereich des Transports zu bewerten. Für die Annahme täterschaftlicher Verwirklichung des Tatbestandes kommt es jedenfalls nicht allein oder entscheidend darauf an, welches Maß an Selbstständigkeit und Tatherrschaft der Beteiligte hinsichtlich eines isolierten Teilaktes des Umsatzgeschäftes inne hatte. Abzustellen ist vielmehr darauf, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt.
2. Eine Gehilfenstellung ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Tathandlung sich auf den (Teil-)Transport von Rauschgift zwischen selbstständig handelnden Lieferanten und Abnehmern oder innerhalb der Sphäre von Lieferanten oder Abnehmer-Organisationen beschränkt und der Beteiligte nicht in der Lage ist, das Geschäft insgesamt maßgeblich mitzugestalten.
776. BGH 4 StR 245/08 – Beschluss vom 22. Juli 2008 (LG Bielefeld)
Darstellungsanforderungen bei der Rüge der Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (Zulässigkeit der Verfahrensrüge; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung; Ausschluss des Beruhens); rechtliches Gehör; Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung.
Art. 6 EMRK; § 231 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 337 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
777. BGH 4 StR 246/08 – Beschluss vom 25. Juni 2008 (LG Bochum)
Unzulässige Revisionseinlegung trotz mangelnder qualifizierter Belehrung nach rechtswidriger Verfahrensabsprache (Druckausübung durch Verteidiger; dienstliche Stellungnahmen; Glaubhaftmachung).
Vor § 1 StPO; § 302 Abs. 1 StPO; § 341 Abs. 1 StPO; Art. 6 EMRK; § 44 StPO
779. BGH 4 StR 290/08 – Beschluss vom 5. August 2008 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
782. BGH 4 StR 305/08 – Beschluss vom 5. August 2008 (LG Stralsund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
783. BGH 4 StR 314/07 / 4 StR 391/07 – Beschluss vom 19. Juni 2008
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung trotz zu verbüßender Freiheitsstrafe nach Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
§ 132 Abs. 2 und 4 GVG; § 67 d Abs. 6 StGB; § 66b Abs. 3 StGB
784. BGH 4 StR 391/07 / 4 StR 314/07 – Beschluss vom 19. Juni 2008
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung trotz zu verbüßender Freiheitsstrafe nach Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
§ 132 Abs. 2 und 4 GVG; § 67 d Abs. 6 StGB; § 66b Abs. 3 StGB
1. Dem Großen Senat für Strafsachen wird gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Steht es der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach § 66 b Abs. 3 StGB entgegen, dass der Betroffene nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67 d Abs. 6 StGB) noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden ist?
2. Der 4. Strafsenat hält die Anwendung des § 66b Abs. 3 StGB in diesen Fällen für zulässig.
785. BGH 4 StR 612/07 – Beschluss vom 24. Juni 2008 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO-
786. BGH 4 StR 657/07 – Beschluss vom 1. Juli 2008 (LG Zwickau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
787. BGH 5 StR 14/08 – Beschluss vom 23. Juni 2008 (LG Mannheim)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
790. BGH 5 StR 61/08 – Urteil vom 22. Juli 2008 (LG Görlitz)
Beweiswürdigung beim Freispruch (Lückenhaftigkeit; Würdigung der Aussage des Hauptbelastungszeugen; Spielraum des Tatrichters).
§ 261 StPO
791. BGH 5 StR 74/08 – Urteil vom 11. Juli 2008 (LG Bremen)
Konzentrationsmaxime und Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Schiebetermine; Zweck des § 229 StPO; Sachverhandlung bei unbewusst wiederholter Verlesung einer für die Rechtsfolgenbestimmung maßgeblichen Vorentscheidung und bei Verlesung eines zu wichtigen Verfahrensrechtsfragen vertiefenden Beschlusses; keine Verschärfung der Anforderungen mit Blick auf verlängerte Unterbrechungsfristen; Anforderungen an die Darstellung der Verfahrensrüge); Konfrontationsrecht (besonders vorsichtige Beweiswürdigung; Fragerecht; Zeugnisverweigerung).
§ 229 Abs. 4 Satz 1 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. c und d EMRK; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 252 StPO
792. BGH 5 StR 109/07 – Urteil vom 25. Juni 2008 (LG Potsdam)
BGHSt; mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat als Parteien im Sinne des Parteiverrats (sukzessive Mehrfachverteidigung; pflichtwidriges Dienen; dieselbe Rechtssache; vermeidbarer Verbotsirrtum); Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes; versuchte Nötigung (Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts).
§ 356 StGB; § 201 StGB; § 240 StGB; § 146 StPO; § 273 BGB; § 43a Abs. 4 BRAO; § 50 Abs. 3 BRAO; § 17 StGB
794. BGH 5 StR 114/08 – Beschluss vom 12. Juni 2008 (LG Hamburg)
Unwirksame Revisionsrücknahme durch den ehemaligen Pflichtverteidiger (wirksame Ermächtigung; mangelnde Hinzuziehung eines Dolmetschers); Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe analog § 267 Abs. 4 Satz 3 StPO.
§ 302 Abs. 2 StPO; § 267 Abs. 4 Abs. 3 StPO
796. BGH 5 StR 143/08 – Beschluss vom 10. Juni 2008 (LG Zwickau)
Sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Glaubhaftigkeitsbeurteilung; Erörterungsmangel bei Stützung des Tatvorwurfs auf eine wesentliche Belastungszeugin und Einstellung wegen einiger Tatvorwürfe der Zeugin; Hinzuziehung eines aussagepsychologischen Sachverständigen); Verfahrensrüge zur Darlegung eines Erörterungsmangels jenseits des unmittelbaren Urteilsgegenstandes.
§ 176 StGB; § 177 Abs. 2 StGB; § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 72 StPO ; § 244 Abs. 2 StPO
798. BGH 5 StR 89/08 – Urteil vom 24. Juni 2008 (LG Berlin)
BGHR; Vortaten der Geldwäsche (gewerbsmäßige Untreue des Täters; unzureichende Beihilfe; gebotene restriktive Auslegung der Geldwäsche insgesamt; Bestimmtheitsgrundsatz); Leichtfertigkeit bei der Geldwäsche (enge Auslegung); Konkurrenzen zwischen Geldwäsche und Bestechlichkeit; Beweiswürdigung beim Vorsatz.
Art. 103 Abs. 2 GG; § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 lit. a, Abs. 5 StGB; § 332 StGB; § 261 StPO; § 15 StGB
799. BGH 5 StR 98/08 – Beschluss vom 9. Juni 2008 (LG Koblenz)
Bankrott (Feststellung der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit oder der drohenden Zahlungsunfähigkeit); Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (vorrätige liquide Mittel; omissio libera in causa); Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung.
§ 283 StGB; § 266a StGB; § 370 AO; § 52 StGB; § 53 StGB
Zwar ist die Abgabe jeder einzelnen unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärung grundsätzlich als selbständige Tat im Sinne von § 53 StGB zu werten. Fällt aber die Abgabe mehrerer Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammen, kann ausnahmsweise dann Tatein--
heit vorliegen, wenn in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige oder unvollständige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (st. Rspr.; BGH wistra 2005, 56 f.; 30, 31 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 2. April 2008 – 5 StR 62/08).
800. BGH 5 StR 156/08 – Urteil vom 11. Juli 2008 (LG Berlin)
Grunderwerbsteuerhinterziehung (Pflichtwidrigkeit; Anzeigepflicht: Änderungen des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft; Freistellung von der Grunderwerbsteuer; Kognitionspflicht: Teilnahme an der Steuerhinterziehung, Beihilfe, Anstiftung); Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (Steuerumgehung und Gesetzlichkeitsprinzip); Scheingeschäft.
§ 370 AO; § 153 AO; § 27 StGB; § 26 StGB; § 6 Abs. 3 GrEStG; § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a GrEStG; § 1 Abs. 2a GrEStG; § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO; § 42 AO; § 41 AO
802. BGH 5 StR 185/08 – Beschluss vom 12. Juni 2008 (LG Braunschweig)
Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (Beweiswürdigung; Erörterungsmangel hinsichtlich nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellter Taten: Mitteilung des Einstellungsbeschlusses).
§ 154 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
803. BGH 5 StR 191/08 – Beschluss vom 10. Juni 2008 (LG Potsdam)
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Anforderungen an die Beihilfefeststellung bei Eigenverbrauch; unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln.
§ 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 29 BtMG
806. BGH 5 StR 194/08 (alt: 5 StR 87/07) – Beschluss vom 11. Juni 2008 (LG Potsdam)
Steuerhehlerei (Wertungsfehler bei der Strafzumessung nach Aufhebung einer Entscheidung wegen mangelhafter Berechnungsdarstellung: Verhängung einer gleich hohen Gesamtfreiheitsstrafe trotz gesunkener Hinterziehungsbeträge).
§ 374 AO; § 46 StGB
807. BGH 5 StR 202/08 – Beschluss vom 11. Juli 2008 (LG Dresden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
809. BGH 5 StR 217/08 – Beschluss vom 25. Juni 2008 (LG Berlin)
Feststellungen bei der sexuellen Nötigung (Vergewaltigung).
§ 177 Abs. 1, Abs. 2 StGB
810. BGH 5 StR 219/08 – Beschluss vom 25. Juni 2008 (LG Hamburg)
Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der Verabredung; Gehilfen als Bandenmitglieder; minder schwerer Fall); gewerbsmäßige Hehlerei (Absetzen: Absatzerfolg und Eignung der Handlung; untergeordnete Tätigkeiten).
§ 259 StGB; § 260a StGB; § 260 StGB; § 27 StGB
812. BGH 5 StR 243/08 – Beschluss vom 10. Juli 2008 (LG Berlin)
Beweiswürdigung beim Totschlag (Alternativtäterausschluss; Aussagewert psychisch Kranker); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (postpsychotische Persönlichkeitsveränderungen; Schizophrenie).
§ 212 StGB; § 261 StPO; § 63 StGB; Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 EMRK
813. BGH 5 StR 247/08 (alt: 5 StR 77/06) – Beschluss vom 24. Juni 2008 (LG Wuppertal)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
814. BGH 5 StR 253/08 – Beschluss vom 10. Juli 2008 (LG Frankfurt)
Vergewaltigung (Beleg der Nötigung; Vorsatz); schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes; rechtsfehlerhafte Prüfung der Schuldfähigkeit (Widersprüchlichkeit; Vermengung mit dem Vorsatz); Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang; Ermessensentscheidung; Subsidiarität gegenüber der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus).
§ 177 Abs. 2 StGB; § 176a StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 66 StGB; § 63 StGB-
815. BGH 5 StR 265/08 – Beschluss vom 10. Juli 2008 (LG Potsdam)
Revisibilität der Strafzumessung (Verneinung minder schwerer Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Gesamtwürdigung; ungewöhnlich geringer Gewinn beim Betäubungsmittelhandel).
§ 29a Abs. 2 BtMG; § 30a Abs. 3 BtMG; § 46 StGB
816. BGH 5 StR 273/08 – Beschluss vom 25. Juni 2008 (LG Dresden)
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsur).
§ 55 StGB
817. BGH 5 StR 274/08 (alt: 5 StR 376/07) – Urteil vom 22. Juli 2008 (LG Dresden)
BGHR; Grenzen der nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wegen mangelnder Therapiebereitschaft (neue Tatsache; Erforderlichkeit eines Hanges); Führungsaufsicht; Entschädigung bei einstweiliger Unterbringung (Strafverfolgungsmaßnahme).
§ 66b StGB; § 66f StGB; § 2 Abs. 2 Nr. 1 StrEG; § 8 StrEG
820. BGH 5 StR 282/08 – Beschluss vom 23. Juni 2008 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
822. BGH 5 StR 285/08 – Beschluss vom 23. Juli 2008 (LG Hamburg)
Nichteinhaltung einer zugesagten Wahrunterstellung und geforderte Hinweispflicht bei eingetretener Bedeutungslosigkeit der als wahr unterstellten Tatsache (Verbot der Überraschungsentscheidung).
Art. 6 EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG; § 244 Abs. 3 Satz 2, Abs. 6 StPO
823. BGH 5 StR 287/08 – Beschluss vom 10. Juli 2008 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
824. BGer 6B_45/2008 – Urteil vom 2. Juni 2008 (OG Bern)
Konfrontationsrecht als Recht auf unmittelbare Konfrontation auch durch den Angeklagten in der Hauptverhandlung (Fragerecht; Mitwirkung des Verteidigers und des Angeklagten; Recht auf ein faires Strafverfahren; verhältnismäßige Einschränkungen); redaktioneller Hinweis.
Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. c, lit. d EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 32 Abs. 2 BV
825. EGMR Nr. 60899/00 – Urteil vom 2. November 2008 (Kobenter und Standard Verlags GmbH v. Österreich)
Beleidigung von Richtern durch Urteilsschelte (ein Urteil hebe sich nur „marginal von den Traditionen mittelalterlicher Hexenprozesse ab“) und Meinungsfreiheit (Äußerungsfreiheit; Pressefreiheit; Verantwortlichkeit von Journalisten; hinreichende tatsächliche Basis für Werturteile [Abgrenzung zur Schmähkritik bzw. zur destruktiven Kritik]; konstitutive Bedeutung in der Demokratie; Rechtfertigung: Schutz der unabhängigen Gerichte; Überprüfung der Deutung von Aussagen seitens nationaler Gerichte durch den EGMR).
Art. 10 EMRK; Art. 5 GG; § 185 StGB; § 186 StGB; § 187 StGB; § 193 StGB
826. BGH 5 StR 288/08 – Beschluss vom 10. Juli 2008 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO