HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Dezember 2019
20. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)


Entscheidung

1202. BVerfG 1 BvR 2276/19 (2. Kammer des Ersten Senats) - Beschluss vom 10. Oktober 2019 (LG Kassel)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung (Bildberichterstattung; Anfertigung und Verbreitung den Angeklagten identifizierbar abbildender Zeichnungen; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Verdachtsberichterstattung; Möglichkeit von Anonymisierungsanordnungen); Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vorrangige Inanspruchnahme zivilgerichtlichen Rechtsschutzes).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG


Entscheidung

1203. BVerfG 1 BvR 2309/19 (2. Kammer des Ersten Senats) - Beschluss vom 21. Oktober 2019 (OLG Dresden)
Einstweilige Anordnung gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung zur Beschränkung der Medienberichterstattung (Presse- und Rundfunkfreiheit; Medienverfügung; verfassungsrechtliches Begründungserfordernis; praktische Konkordanz; Ausgleich zwischen Berichterstattungsinteressen und Erfordernissen eines geordneten Verfahrensablaufs; Rechte der Verfahrensbeteiligten; einzelfallbezogene Umstände; identifizierende Bildberichterstattung über Zeugen; Pool-Lösung bei Medienvertretern; gesteigerte Anforderungen bei Verpflichtung zur Anonymisierung von Bildmaterial vor der Weitergabe an andere Pool-Teilnehmer).
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 176 GVG


Entscheidung

1204. BVerfG 2 BvR 498/15 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 25. Oktober 2019 (Schleswig-Holsteinisches OLG)

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags (Einstellung von Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen Mitwirkung an einer ärztlich für lebensnotwendig erachteten Fixierung; Anspruch auf Strafverfolgung Dritter nur in Ausnahmefällen; Recht auf Leben; staatliche Schutzpflicht; Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung; Rechtfertigung durch polizeirechtliche Befugnisnormen; allgemeines Polizeirecht und Maßnahmen im Vorfeld einer Unterbringung nach PsychKG; Recht auf effektiven Rechtsschutz und rechtliches Gehör; Ausreichen einer Tenorbegründung).
Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 170 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 174 LVwG SH


Entscheidung

1205. BVerfG 2 BvR 1339/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 31. Oktober 2019 (Saarländisches OLG / LG Saarbrücken)
Lockerungen im Strafvollzug und ausländerrechtlicher Status (Resozialisierungsgrundrecht; Einzelfallprüfung auch bei vollziehbar ausreisepflichtigen ausländischen Gefangenen; Missbrauchsgefahr; Gesamtwürdigung konkreter Umstände in der Person des Gefangenen); Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (kein Offenhalten der Verfassungsbeschwerdefrist durch offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge; konkreter Verfahrensbezug der Vollmacht).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 22 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG; § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; § 11 StVollzG; § 38 Abs. 5 SLStVollzG


Entscheidung

1206. BVerfG 2 BvR 1661/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 22. Oktober 2019 (Schleswig-Holsteinisches OLG)
Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung (russischer Staatsangehöriger tschetschenischer Herkunft; Schutz vor Auslieferung bei drohender politischer Verfolgung; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung; Anerkennung als Flüchtling in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union; ernsthaftes Bemühen um Beiziehung der ausländischen Asylverfahrensakten; Pflicht zur persönlichen Anhörung des Verfolgten; grundsätzliches Vertrauen in Zusicherungen des ersuchenden Staates; eigene gerichtliche Gefahrenprognose bei Anhaltspunkten für politische Verfolgung; Recht auf den gesetzlichen Richter und Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof).
Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 16a Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 267 Abs. 3 AEUV; § 6 Abs. 2 IRG; § 30 Abs. 2 Satz 1 IRG; § 6 Satz 2 AsylG; Art. 3 Nr. 2 EuAlÜbK


Entscheidung

1207. BVerfG 2 BvR 1832/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 25. Oktober 2019 (OLG Hamm)
Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung in die Türkei zum Zwecke der Strafverfolgung (türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Auslieferungshindernisse der politischen Verfolgung und menschenrechtswidriger Haftbedingungen; systemische Defizite in der türkischen Justiz; Zweifel an der Belastbarkeit von Zusicherungen; Folgenabwägung zugunsten des Verfolgten).
Art. 19 Abs. 4 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG


Entscheidung

1208. BVerfG 2 BvR 2158/18 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 17. Juli 2019 (OLG Dresden)
Trennscheibenanordnung im Vollzug der Untersuchungshaft (staatliche Verpflichtung zum Schutz von Ehe und Familie; Einschränkung der Kommunikation mit Angehörigen; Belange der Allgemeinheit).
Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK; § 119 Abs. 1 StPO


Entscheidung

1209. BGH 1 StR 129/19 - Urteil vom 18. September 2019 (LG Aschaffenburg)
Raub (Begriff der Gewalt: körperliche Einwirkung auf das Tatopfer; hier: keine Gewalt durch langsames Ausbremsen des Fahrzeugs des Opfers; Abgrenzung von der List).
§ 249 Abs. 1 StGB; § 240 StGB; § 253 StGB


Entscheidung

1210. BGH 1 StR 181/19 - Beschluss vom 25. Juni 2019 (LG Weiden i. d. OPf.)
Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von Gefährlichkeit des Betäubungsmittels neben Rauschgiftmenge und Wirkstoffkonzentration).
§ 46 StGB; § 29 BtMG


Entscheidung

1211. BGH 1 StR 191/19 - Beschluss vom 21. August 2019 (LG Landshut)
Körperverletzung mit Todesfolge (unmittelbares Ansetzen zum erfolgsqualifizierten Versuch; Zurechnung der schweren Folge bei Mittätern).
§ 227 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 222 StGB


Entscheidung

1212. BGH 1 StR 214/19 - Beschluss vom 8. August 2019 (LG Mannheim)
Untreue zu Lasten einer ausländischen Gesellschaft.
§ 266 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1213. BGH 1 StR 240/19 - Beschluss vom 17. September 2019 (LG Düsseldorf)
Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug: maßgeblicher Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung).
§ 370 Abs. 1 AO; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG


Entscheidung

1214. BGH 1 StR 39/19 - Urteil vom 9. Oktober 2019 (LG München I)
Strafzumessung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Vergewaltigung.
§ 46 StGB; § 177 Abs. 1, Abs. 6 Nr. 1 StGB


Entscheidung

1215. BGH 1 StR 87/19 - Beschluss vom 8. August 2019 (LG Lübeck)
Steuerhinterziehung (Schätzung der Besteuerungsgrundlagen: revisionsgerichtliche Kontrolle, erforderliche Darlegung im Urteil).
§ 370 Abs. 1 AO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

1216. BGH 1 StR 91/19 - Beschluss vom 22. Oktober 2019 (LG München I)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (gescheiterter Verschaffungsversuch: Versuch der Tat).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1217. BGH 1 StR 300/19 - Beschluss vom 3. September 2019 (LG Regensburg)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit: Voraussetzungen einer Bewertungseinheit).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 52 StGB


Entscheidung

1218. BGH 1 StR 305/19 - Beschluss vom 6. August 2019 (LG Hof)
Doppelverwertungsverbot (unzulässige strafschärfende Berücksichtigung von Regelbeispielen).
§ 46 Abs. 3 StGB


Entscheidung

1219. BGH 1 StR 320/18 - Urteil vom 18. September 2019 (LG München I)
BGHSt; selbständige Einziehung (Verdacht einer Katalogtat bereits bei Sicherstellung, wegen dessen die Sicherstellung erfolgte; Überzeugungsbildung).
§ 76a Abs. 4 StGB; § 261 StPO; § 437 StPO


Entscheidung

1220. BGH 1 StR 327/19 - Beschluss vom 8. Oktober 2019 (LG Mosbach)
Rücknahme der Revision (Geschäfts- und Schuldunfähigkeit des Angeklagten).
§ 302 Abs. 1 StPO; § 104 BGB; § 20 StGB


Entscheidung

1221. BGH 1 StR 334/19 - Beschluss vom 17. September 2019 (LG Oldenburg)
Strafzumessung (zwingende Berücksichtigung möglicher berufsrechtlicher Konsequenzen der Tat).
§ 46 StGB


Entscheidung

1222. BGH 1 StR 354/19 - Beschluss vom 14. November 2019 (LG Rottweil)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1223. BGH 1 StR 363/18 - Beschluss vom 24. Juli 2019 (LG Neuruppin)
Gerichtliche Hinweispflicht (erforderlicher Hinweis auf eine mögliche Aberkennung der Wählbarkeit und der Amtsfähigkeit); Einziehung (verkürzte Steuer als erlangtes Etwas bei Steuerhinterziehung).
§ 265 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO; § 45 Abs. 2 StGB; § 73 StGB; § 370 Abs. 1 AO


Entscheidung

1224. BGH 1 StR 400/19 - Beschluss vom 9. Oktober 2019 (LG Essen)
Einziehung (Erlöschen des der Einziehung zugrunde liegenden Anspruchs).
§ 73 StGB; § 73e Abs. 1 StGB


Entscheidung

1225. BGH 1 StR 413/19 - Beschluss vom 10. Oktober 2019 (LG Coburg)
Aufklärungshilfe bei Betäubungsmitteldelikten (Begriff des Aufklärungserfolgs: Aufklärungserfolg von wesentlichem Gewicht bei anderweitigen Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden).
§ 31 BtMG

Ein Aufklärungserfolg im Sinne § 31 BtMG kann auch trotz anderweitiger Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden noch wesentliches Gewicht für die Aufklärung von Taten anderer Beteiligter zukommen, wenn hierdurch wichtige Tatsachen oder Beweise kundgetan werden oder den bereits vorhandenen Erkenntnissen eine sicherere Grundlage verschafft wird.


Entscheidung

1226. BGH 1 StR 456/18 - Beschluss vom 11. Juli 2019 (LG Augsburg)
Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Feststellung durch das Tatgericht); Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (erforderliche Feststellungen zu den geschuldeten Sozialversicherungsbeiträgen).
§ 15a Abs. 1 InsO; § 17 Abs. 2 InsO; § 266a Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

1227. BGH 1 StR 563/18 - Beschluss vom 8. Oktober 2019 (LG Berlin)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung.
§ 53 StGB; § 54 StGB


Entscheidung

1228. BGH 1 ARs 14/19 - Beschluss vom 10. Oktober 2019
Vorlageverfahren; gerichtliche Hinweispflicht (erforderlicher Hinweis in der Hauptverhandlung auf die Rechtsfolge der obligatorischen Einziehung).
§ 132 Abs. 3 Satz 1 GVG; § 265 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO; § 73 StGB; § 73c StGB


Entscheidung

1229. BGH 3 StR 11/19 - Beschluss vom 17. September 2019 (OLG München)
Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig.
§ 356a StPO


Entscheidung

1230. BGH 3 StR 180/19 - Urteil vom 19. September 2019 (LG Mainz)
Keine schwere Körperverletzung durch dauernde Entstellung bei Narbe am Bauch (Grad der Verunstaltung; Prägung des Gesamterscheinungsbildes); einheitliche Tat aufgrund natürlicher Handlungseinheit bei höchstpersönlichen Rechtsgütern (enger räumlicher zeitlicher Zusammenhang; willkürliche und gekünstelte Aufspaltung).
§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 52 StGB


Entscheidung

1231. BGH 3 StR 219/19 - Urteil vom 5. September 2019 (LG Hannover)
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (objektive Gefährlichkeit der Tathandlung; Wissens- und Willenselement; Gesamtwürdigung aller objektiven und subjektiven Umstände; Vertrauen auf einen glücklichen Ausgang).
§ 261 StPO; § 15 StGB


Entscheidung

1232. BGH 3 StR 221/18 - Beschluss vom 21. August 2019 (LG Kleve)
Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden; Beamtenstellung; persönliche und fachliche Eignung; private Anstellungsverhältnisse; Leistungserbringung; besondere Vertrauenswürdigkeit); Übernahme der Sache durch das Gericht höherer Ordnung vor der Berufungshauptverhandlung (Prozessökonomie; keine Willkür; gesetzlicher Richter); Zulässigkeit der mit der allgemeinen Sachrüge erhobenen Revision ohne ausdrücklichen Revisionsantrag.
§ 263 StGB; § 225a StPO; § 269 StPO; § 323 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 2 StPO; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG


Entscheidung

1233. BGH 3 StR 224/19 - Beschluss vom 15. Oktober 2019 (LG Lüneburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1234. BGH 3 StR 235/19 - Beschluss vom 5. September 2019 (LG Krefeld)
Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nach altem Recht (Jugendstrafrecht; Altfälle; Übergangsregelung; Gefährlichkeit; psychische Störung; Schuldunfähigkeit; Darlegungserfordernisse; Anknüpfungstatsachen; Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Unverhältnismäßigkeit).
§ 63 StGB; § 7 Abs. 2 JGG a. F.; § 20 StGB; § 66 StGB; § 76d Abs. 6 StGB; Art. 316f Abs. 2 EGStGB


Entscheidung

1235. BGH 3 StR 261/19 - Beschluss vom 31. Oktober 2019 (LG Oldenburg)
Elternzeit als geeigneter Grund zur Hinderung an der Unterzeichnung des Urteils; revisionsgerichtliche Überprüfung der Entscheidung über die Verhinderung.
§ 275 Abs. 2 S. 2 StPO


Entscheidung

1236. BGH 3 StR 65/19 - Beschluss vom 14. Mai 2019 (LG Kleve)
Tateinheit durch die Überlagerung von Ausführungshandlungen im Betäubungsmittelstrafrecht (Beschaffungstätigkeiten; Zahlungsvorgänge; aufeinanderfolgende, sich auf unterschiedliche Betäubungsmittelmengen beziehende Umsatzgeschäfte).
§ 29 BtMG; § 52 StGB

1. Die für die Annahme von Tateinheit im Sinne von § 52 Abs. 1 StGB erforderliche Verknüpfung der Tatbestände kann allein in der Überlagerung der objektiven Ausführungshandlungen gesehen werden; dies gilt auch im Bereich der Betäubungsmittelstraftaten.

2. Ausführungshandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG sind nicht nur Tätigkeiten, die unmittelbar der Beschaffung und der Weitergabe von Betäubungsmitteln an Abnehmer dienen, sondern ebenfalls etwa dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge. Dies gilt auch für die bloße Übermittlung des für eine Betäubungsmittellieferung zu entrichtenden Geldbetrages vom Abnehmer an den Lieferanten.

3. Bei aufeinanderfolgenden, sich auf unterschiedliche Betäubungsmittelmengen beziehenden Umsatzgeschäften liegt eine Tateinheit begründende Überschneidung der objektiven Ausführungshandlungen darin, dass sich der Täter zu seinem Lieferanten begibt, um einerseits die vorangegangene Lieferung zu bezahlen und dabei zugleich eine neue, zuvor bestellte Lieferung abzuholen. Dasselbe gilt, wenn der Empfänger des Rauschgifts im Rahmen einer bestehenden Handelsbeziehung den Lieferanten aufsucht und das Geld für mehrere vorangegangene Lieferungen gleichzeitig übergibt.


Entscheidung

1237. BGH 3 StR 269/19 - Beschluss vom 15. Oktober 2019 (LG Hildesheim)
Schreibversehen bei der Verhängung von zwei Einzelstrafen.
§ 267 StPO


Entscheidung

1238. BGH 3 StR 291/19 - Beschluss vom 3. September 2019 (LG Wuppertal)
Unzulässigkeit der Einführung von in privaten Laboren erstellten DNA-Gutachten im Wege des Urkundsbeweises (fehlende Zustimmung; stillschweigende Zustimmung; Beschluss des gesamten Spruchkörpers; Zulässigkeit der Rüge ohne Herbeiführung eines vorherigen Beschlusses; Selbstleseverfahren).
§ 251 StPO; § 256 Abs. 1 StPO; § 249 StPO; § 238 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1239. BGH 3 StR 312/19 - Beschluss vom 7. August 2019 (LG Hildesheim)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1240. BGH 3 StR 314/19 - Beschluss vom 1. Oktober 2019 (LG Koblenz)
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei Verurteilung wegen bewaffneter Vergewaltigung.
§ 46 Abs. 3 StGB; § 177 Abs. 8 StGB


Entscheidung

1241. BGH 3 StR 317/19 - Beschluss vom 20. August 2019 (LG Kleve)
Gezielte Umgehung jugendgerichtlicher Zuständigkeit zur Vermeidung der Anwendung von Jugendstrafrecht durch Verfahrenstrennung (Anklage wegen teils als Heranwachsender, teils als Erwachsener begangener Taten; Ermessensmissbrauch).
§ 4 StPO; § 33 JGG; § 107 JGG


Entscheidung

1242. BGH 3 StR 337/19 - Beschluss vom 18. September 2019 (LG Lüneburg)
Länger dauernde Beeinträchtigung der geistigen Gesundheit als Voraussetzung der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Abgrenzung von bloß vorübergehendem Defekt; chronifizierte posttraumatische Belastungsstörung); Schlechterstellungsverbot (Beschränkung der Revision des Angeklagten auf Maßregelausspruch; Aufhebung des Freispruchs).
§ 20 StGB; § 63 StGB; § 358 Abs. 2 S. 1 StPO


Entscheidung

1243. BGH 3 StR 345/19 - Beschluss vom 15. Oktober 2019 (LG Kleve)
Keine Einziehung der bei der Tatbegehung vom Täter getragenen Kleidung (Tatmittel; Förderung der Tatbegehung; Verwendung bei Gelegenheit).
§ 74 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1244. BGH 3 StR 352/19 - Beschluss vom 19. September 2019 (LG Wuppertal)
Einstellung des Verfahrens wegen Todes des Angeklagten.
§ 206a StPO


Entscheidung

1245. BGH 3 StR 366/19 - Beschluss vom 16. Oktober 2019 (LG Stade)
Abänderung der Einziehungsentscheidung.
§ 73 StGB


Entscheidung

1246. BGH 3 StR 379/19 - Beschluss vom 15. Oktober 2019 (LG Koblenz)

Konkurrenzen (Voraussetzungen einer Verklammerung mehrerer in Tatmehrheit stehender Taten zur Tateinheit; nicht von minderschwerem Gewicht; kein abstrakt-generalisierter Wertvergleich; konkrete Gewichtung der Taten; Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse bei mehreren Beteiligten einer Tatserie).
§ 52 StGB; § 53 StGB

Ein Delikt (hier: das unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften), das sich über einen gewissen Zeitraum erstreckt und mit anderen Straftaten (hier: Betrugsdelikten) tateinheitlich zusammentrifft, die bei isolierter Betrachtung in Tatmehrheit stehen, kann dies Taten nur dann zur Tateinheit verbinden (sog. Klammerwirkung), wenn es nicht von minderschwerem Gewicht ist. Dabei ist der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierten Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen; beispielsweise sind minder schwere Fälle oder Strafrahmenverschiebungen wegen vertypter Milderungsgründe zu berücksichtigen.


Entscheidung

1247. BGH 3 StR 382/19 - Beschluss vom 1. Oktober 2019 (LG Düsseldorf)
Nachholung der konkreten Bezeichnung der Einziehungsgegenstände.
§ 33 BtMG; § 74 StGB


Entscheidung

1248. BGH 3 StR 406/19 - Beschluss vom 2. Oktober 2019 (LG Mönchengladbach)
Entscheidung über die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begründungspflicht; Hang; symptomatischer Zusammenhang).
§ 64 StPO; § 267 Abs. 6 StPO


Entscheidung

1249. BGH 3 StR 439/19 - Beschluss vom 15. Oktober 2019 (LG Stade)
Konkurrenzrechtliche Beurteilung von mehreren Beihilfehandlungen zu einer Haupttat.
§ 27 StGB; § 52 StGB


Entscheidung

1250. BGH 3 StR 449/19 - Beschluss vom 15. Oktober 2019 (LG Hannover)
Zeitpunkt der Zahlung von Prozesszinsen an den Adhäsionskläger.
§ 404 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1251. BGH 3 StR 528/18 - Beschluss vom 23. Juli 2019 (LG Verden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1252. BGH 3 StR 561/18 - Beschluss vom 13. November 2019
Maßgaben für die Zulassung von Fernsehaufnahmen bei der Verkündung von Entscheidungen.
§ 169 Abs. 3 GVG


Entscheidung

1253. BGH 3 StR 570/18 - Beschluss vom 17. Oktober 2019 (LG Lüneburg)
Korrektur eines offensichtlichen Verkündungsversehens.
§ 268 StPO


Entscheidung

1254. BGH 3 StR 580/18 - Beschluss vom 2. Oktober 2019 (LG Stade)
Keine Berichtigung eines nicht offensichtlichen Fassungsversehens.
§ 260 StPO; § 267 StPO


Entscheidung

1255. BGH 5 StR 273/19 - Beschluss vom 8. Oktober 2019 (LG Dresden)
Verhältnis von versuchter Anstiftung zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und versuchtem Handeltreiben.
§ 29 BtMG; § 23 StGB; § 30 StGB


Entscheidung

1256. BGH 5 StR 291/19 - Beschluss vom 8. Oktober 2019 (LG Görlitz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1257. BGH 5 StR 296/19 - Beschluss vom 26. September 2019 (LG Hamburg)
Rechtliches Gehör (kein Anspruch auf Auseinandersetzung mit verspätetem Vorbringen zur Begründung der allgemeinen Sachrüge).
§ 349 Abs. 2 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG


Entscheidung

1258. BGH 5 StR 299/19 - Urteil vom 9. Oktober 2019 (LG Görlitz)
Ausnutzungsbewusstsein bei der Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit; objektives Bild des Tatgeschehens; gedankliche Erfassung durch den Täter; Tatbegehung aufgrund einer raschen Eingebung; Spontaneität; affektive Erregung; tatrichterliche Würdigung).
§ 211 StGB


Entscheidung

1259. BGH 5 StR 302/19 - Beschluss vom 26. September 2019 (LG Berlin)
Verhältnis von täterschaftlichem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Beihilfe bei derselben Rauschgiftmenge.
§ 29 BtMG; § 27 StGB


Entscheidung

1260. BGH 5 StR 90/19 (alt: 5 StR 358/16) - Urteil vom 9. Oktober 2019 (LG Görlitz)
Rüge der Nichtverlesung des Anklagesatzes nach Zurückverweisung (Zweck der Verlesung; Zeitpunkt; uneingeschränkte Geltung des Verlesungsgebotes nach der Zurückverweisung; regelmäßig kein Beruhen bei Kenntniserlangung in anderer Weise).
§ 243 Abs. 3 S. 1 StPO; § 337 StPO


Entscheidung

1261. BGH 5 StR 316/19 - Beschluss vom 24. Oktober 2019 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1262. BGH 5 StR 344/19 - Beschluss vom 8. Oktober 2019 (LG Dresden)
Teileinstellung; Fortsetzung der Hauptverhandlung bei Verhandlung über Verhandlungsfähigkeit eines Beteiligten.
§ 154 Abs. 2 StPO; § 229 StPO


Entscheidung

1263. BGH 5 StR 352/19 - Urteil vom 9. Oktober 2019 (LG Neuruppin)

Anrechnung bei der Ersetzung einer früheren Strafe.
§ 51 StGB


Entscheidung

1264. BGH 5 StR 359/19 - Beschluss vom 13. August 2019 (LG Berlin)
Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.
§ 29 BtMG; § 52 StGB


Entscheidung

1265. BGH 5 StR 402/19 - Beschluss vom 7. Oktober 2019 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1266. BGH 5 StR 410/19 - Beschluss vom 24. Oktober 2019 (LG Lübeck)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erheblichkeit von während einer Unterbringung begangenen Straftaten gegenüber Personal und Mitpatienten).
§ 63 StGB


Entscheidung

1267. BGH 5 StR 432/19 - Beschluss vom 8. Oktober 2019 (LG Zwickau)
Anwendungsbereich der „Elektronischer Rechtsverkehr Verordnung“ (Verbot der „Container-Signatur“; Übergangsregelung).
§ 32a StPO; § 41a StPO a. F.; § 15 EGStPO; § 4 Abs. 2 ERVV


Entscheidung

1268. BGH 5 StR 441/19 - Beschluss vom 8. Oktober 2019 (LG Bremen)
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen tiefgreifender charakterlicher Mängel.
§ 69 StGB

§ 69 Abs. 1 S. 1 StGB setzt nicht voraus, dass die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs verübte Tat im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt. Der Gesetzeswortlaut enthält keine diesbezügliche Einschränkung. Es genügt, wenn die Tat (hier Totschlagsversuch durch Zufahren mit einem Transporter auf die Nebenklägerin im Hof eines Wohnhauses) auf tiefgreifende charakterliche Eignungsmängel schließen, die die Entziehung der Fahrerlaubnis gerade zur Sicherung des Straßenverkehrs gebietet. Es könnte nicht überzeugen, die Anordnung der Maßregel von der oftmals durch Zufälligkeiten bedingten Frage abhängig zu machen, ob sich der Täter noch oder schon im öffentlichen Verkehrsraum zur Pervertierung seines Kraftfahrzeugs als Waffe entschließt.


Entscheidung

1269. BGH 5 StR 448/19 - Beschluss vom 8. Oktober 2019 (LG Berlin)
Strafrahmenwahl beim minder schweren Fall.
§ 49 StGB; § 213 StGB


Entscheidung

1270. BGH 5 StR 449/19 - Beschluss vom 22. Oktober 2019 (LG Hamburg)
Entscheidung über die Strafmilderung beim Versuch des Mordes (Gesamtwürdigung; lebenslange Freiheitsstrafe).
§ 23 Abs. 2 StGB; § 211 StGB

Eine rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte umfasst, wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie. Eine sorgfältige Abwägung dieser Umstände, auch soweit sie für den Täter sprechen, ist namentlich dann geboten, wenn von der Entschließung über die versuchsbedingte Milderung die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe abhängt.


Entscheidung

1271. BGH 5 StR 459/19 - Beschluss vom 22. Oktober 2019 (LG Hamburg)
Konkurrenzen beim strafbaren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen.
§ 40 SprengG; § 52 StGB


Entscheidung

1272. BGH 5 StR 507/19 - Beschluss vom 22. Oktober 2019 (LG Hamburg)
Unzulässigkeit der nicht frist- und formgerecht eingelegten Revision.
§ 345 Abs. 2 StPO; § 346 Abs. 1 StPO


Entscheidung

1273. BGH 5 StR 542/19 - Beschluss vom 12. November 2019 (LG Hamburg)
Absoluter Revisionsgrund bei Überschreitung der Frist zur Absetzung des Urteils.
§ 275 Abs. 1 StPO; § 338 Nr. 7 StPO


Entscheidung

1274. BGH 5 StR 677/18 - Urteil vom 23. Oktober 2019 (LG Berlin)
Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen (Rücktrittshorizont; Gesamtbetrachtung; gedankliche Indifferenz des Täters; umgekehrte Korrektur des Rücktrittshorizont); schwere Körperverletzung aufgrund geistiger Krankheit (längere Dauer).
§ 24 StGB; § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB


Entscheidung

1275. BGH 5 ARs 21/19 - Beschluss vom 12. September 2019
Anordnung der Einziehung von Bargelderlösen aus Betäubungsmittelgeschäften trotz Verzichts des Angeklagten auf die Herausgabe (Anfrageverfahren).
§ 73 StGB; § 132 Abs. 3 GVG


Entscheidung

1276. BGH StB 27/19 - Beschluss vom 5. November 2019 (OLG München)
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine die Haft betreffende Entscheidung des OLG (Anhalten eines Briefes).
§ 304 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 StPO

Nach § 304 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 StPO ist die Beschwerde gegen einen die Verhaftung betreffenden Beschluss des OLG zulässig, wenn dieser besonders nachhaltig in die Rechte des Betroffenen eingreift. Mit der Beschwerde zum Bundesgerichtshof können daher Bestand und Vollzug eines Haftbefehls, nicht aber bloße Modalitäten des Vollzuges, Auflagen einer Haftverschonung oder nach § 119 StPO angeordnete Beschränkungen (hier: Anhalten eines Briefes) angegriffen werden.


Entscheidung

1277. BGH 2 StR 108/19 - Beschluss vom 1. Oktober 2019 (LG Aachen)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines Hanges; Verhältnis zu Maßnahmen nach BtMG).

§ 64 StGB; 35 BtMG

1. Ein Hang im Sinne von § 64 StGB liegt bei demjenigen vor, der aufgrund einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden Abhängigkeit oder aufgrund einer eingewurzelten, auf psychischer Disposition beruhenden oder durch Übung erworbenen intensiven Neigung immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich nimmt. Für die Annahme eines Rauschmittelkonsums im Übermaß ist es ausreichend, dass der Betroffene aufgrund seiner Konsumgewohnheiten sozial gefährdet oder gefährlich erscheint. Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität.

2. Eine Unterbringung nach § 64 StGB ist gegenüber Maßnahmen nach § 35 BtMG – die das Vollstreckungsverfahren betreffen – vorrangig zu prüfen, wobei der Tatrichter sein ihm dabei zukommendes Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar in den Urteilsgründen darlegen muss.


Entscheidung

1278. BGH 2 StR 132/19 - Urteil vom 31. Juli 2019 (LG Kassel)
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hanges: Voraussetzungen; Anordnung ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung; Absehen von der Anordnung); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Vorliegen eines Hanges: richterliche Überzeugungsbildung).
§ 66 Abs. 1 StGB; § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB; § 66 Abs. 2 StGB; § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB; § 261 StPO

1. Ein Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB liegt nach der ständigen Rechtsprechung bei einem eingeschliffenen inneren Zustand des Täters vor, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt. Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag. Der Hang als „eingeschliffenes Verhaltensmuster“ bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand. Für die Annahme eines Hanges ist ein dauerhafter Entschluss, Straftaten zu begehen, nicht erforderlich, sondern eine entsprechende, in der Persönlichkeit liegende Neigung kann auch bei Gelegenheitstaten zu bejahen sein.

2. Der Hang ist als Rechtsbegriff einem Sachverständigenbeweis nicht zugänglich. Das Tatgericht hat das Vorliegen oder die Wahrscheinlichkeit eines Hanges – nach sachverständiger Beratung – unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten in eigener Verantwortung wertend festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen; diese Würdigung bedarf in den Fällen von § 66 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 StGB, bei denen Vortaten und Vorverbüßungen fehlen, besonderer Sorgfalt. Das Tatgericht hat sich eine eigene Überzeugung über den Zustand des Angeklagten zu bilden und sich insofern mit den Befunden des Sachverständigen auseinanderzusetzen. Die für die Gesamtwürdigung maßgeblichen Umstände sind in den Urteilsgründen anzugeben, damit eine revisionsgerichtliche Nachprüfung möglich ist.

3. Zwar kann berücksichtigt werden, dass ein Angeklagter in der Lage war, sich über einen längeren Zeitraum straffrei zu führen. Liegen aber die formellen Voraussetzungen von § 66 Abs. 2 StGB vor, so kann nach gesetzlicher Wertung schon allein aus den abgeurteilten Taten ein Hang ableitbar sein.

4. Ein Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung trotz bestehender hangbedingter Gefährlichkeit in Ausübung des in § 66 StGB eingeräumten Ermessens kommt nur dann in Betracht, wenn bereits zum Zeitpunkt des Urteilserlasses die Erwartung begründet ist, der Täter werde hierdurch eine Haltungsänderung erfahren, so dass für das Ende des Strafvollzugs eine günstige Prognose gestellt werden kann. Zum Zeitpunkt des Urteilserlasses noch ungewisse positive Veränderungen und lediglich mögliche Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug können indes nicht genügen. Vielmehr bedarf es zumindest konkreter Anhaltspunkte für einen Behandlungserfolg.


Entscheidung

1279. BGH 2 StR 177/19 - Beschluss vom 25. September 2019 (LG Köln)
Notwehr (Erforderlichkeit; Maßgeblichkeit der objektiven Sachlage).
§ 32 Abs. 2 StGB


Entscheidung

1280. BGH 2 StR 196/19 - Beschluss vom 18. September 2019 (LG Frankfurt am Main)
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Konkurrenzen: Widerstand gegen mehrere Beamte).
§ 113 StGB; § 52 StGB

Dass sich die Tat gegen zwei Polizeibeamte richtete, ist nach dem Rechtsgut des § 113 StGB für die Beurteilung der Konkurrenzen unerheblich.


Entscheidung

1281. BGH 2 StR 25/19 - Urteil vom 28. August 2019 (LG Köln)
Grundsatz der Spezialität (Folgen der Nichtbeachtung).
Art. 14 Europäisches Auslieferungsübereinkommen; § 83h Abs. 1 IRG


Entscheidung

1282. BGH 2 StR 30/19 - Beschluss vom 8. Oktober 2019 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1283. BGH 2 StR 68/19 - Beschluss vom 11. September 2019 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1284. BGH 2 StR 85/19 - Beschluss vom 29. August 2019 (LG Frankfurt am Main)

Raub (raubspezifische Einheit zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme: Anforderungen an den räumlich-zeitlichen Zusammenhang).
§ 249 StGB


Entscheidung

1285. BGH 2 StR 216/19 - Beschluss vom 15. August 2019 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1286. BGH 2 StR 237/19 - Beschluss vom 25. September 2019 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1287. BGH 2 StR 245/19 - Beschluss vom 10. September 2019 (LG Hanau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1288. BGH 2 StR 251/19 - Beschluss vom 1. Oktober 2019 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1289. BGH 2 StR 257/19 - Beschluss vom 11. September 2019 (LG Frankfurt am Main)
Aufhebung des Strafausspruches mit den zugehörigen Feststellungen.
§ 349 Abs. 4 StPO


Entscheidung

1290. BGH 2 StR 262/19 - Beschluss vom 24. September 2019 (LG Gera)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1291. BGH 2 StR 278/19 - Beschluss vom 11. September 2019 (LG Köln)
Vorsatz; Totschlag; Körperverletzung mit Todesfolge.
§ 15 StGB; § 212 StGB; 227 StGB Eine gewaltsame Verursachung des Todes, die nicht fahrlässig oder gerechtfertigt geschehen ist, muss nicht zwangsläufig mit zumindest (bedingtem) Tötungsvorsatz herbeigeführt worden sein.


Entscheidung

1292. BGH 2 StR 281/19 - Beschluss vom 11. September 2019 (LG Gießen)
Recht auf ein faires Verfahren (rechtzeitige Entscheidung über Antrag auf Wechsel des Pflichtverteidigers).
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 143 StPO


Entscheidung

1293. BGH 2 StR 314/18 - Beschluss vom 23. Oktober 2019 (LG Schwerin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1294. BGH 2 StR 315/19 - Beschluss vom 24. September 2019 (LG Aachen)
Urteil (Unzulässigkeit eines Teilfreispruchs bei Aburteilung als eine Tat); Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Rüge von Hinweispflichten); Grundsatz der Spezialität (Vollstreckungshindernis bei Nichtbeachtung).
§ 260 StPO; § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO; Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens, § 83h Abs. 1 IRG


Entscheidung

1295. BGH 2 StR 341/19 - Beschluss vom 8. Oktober 2019 (LG Aachen)
Urteilsgründe (Darstellung des Gutachtenergebnisses der molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung).
§ 267 StPO


Entscheidung

1296. BGH 2 StR 342/19 - Beschluss vom 16. Oktober 2019 (LG Gießen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1297. BGH 2 StR 350/19 - Beschluss vom 11. September 2019 (LG Frankfurt am Main)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beendigung).
§ 29 BtMG

Beendet ist das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, wenn der erstrebte Erfolg des Güterumsatzes und der Bezahlung eingetreten und der Waren- und Geldfluss zur Ruhe gekommen sind oder wenn alle Bemühungen darum endgültig eingestellt wurden.


Entscheidung

1298. BGH 2 StR 362/19 - Beschluss vom 8. Oktober 2019 (LG Köln)
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit (Darlegungsanforderungen; Indizwirkung des Leistungsverhaltens des Täters).
§ 20 StGB; § 21 StGB


Entscheidung

1299. BGH 2 StR 370/19 - Beschluss vom 25. September 2019 (LG Kassel)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1300. BGH 2 StR 381/19 - Beschluss vom 16. Oktober 2019 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unzulässig.
§ 349 Abs. 1 StPO


Entscheidung

1301. BGH 2 StR 389/19 - Beschluss vom 25. September 2019 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1302. BGH 2 StR 394/19 - Beschluss vom 22. Oktober 2019 (LG Marburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1303. BGH 2 StR 411/19 - Beschluss vom 22. Oktober 2019 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1304. BGH 2 StR 433/19 - Beschluss vom 8. Oktober 2019 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unzulässig.
§ 349 Abs. 1 StPO


Entscheidung

1305. BGH 2 StR 473/18 - Beschluss vom 6. August 2019 (LG Darmstadt)
Reihenfolge der Vollstreckung (gerichtliches Ermessen).
§ 67 Abs. 1 StGB; § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB

1. In Abweichung vom Regelfall des § 67 Abs. 1 StGB, wonach eine Maßregel vor der Strafe zu vollstrecken ist, bestimmt das Gericht, dass die Strafe oder ein Teil der Strafe vor der Maßregel zu vollziehen ist, wenn der Zweck der Maßregel dadurch leichter erreicht wird (§ 67 Abs. 2 Satz 1 StGB).

2. Ist eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verhängt, „soll“ das Gericht bestimmen, dass ein Teil der Strafe vor der Maßregel zu vollziehen ist (§ 67 Abs. 2 Satz 2 StGB), es sei denn, eine andere Entscheidung lässt die Erreichung des Therapieerfolgs aus gewichtigen Gründen des Einzelfalles eher erwarten. Liegen solche Gründe nicht vor, so hat der Tatrichter im Erkenntnisverfahren bei der Bemessung des vorweg zu vollziehenden Teils der Strafe keinen Beurteilungsspielraum mehr. Er hat diesen Teil nach dem Willen des Gesetzgebers so zu berechnen, dass nach seiner Vollstreckung und einer anschließenden Unterbringung eine Bewährungsentscheidung im Sinne von § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB, als eine Halbstrafenentlassung, möglich ist.


Entscheidung

1306. BGH 2 StR 557/18 - Beschluss vom 5. November 2019
Zulassung von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen.
§ 169 Abs. 3 Satz 1 GVG


Entscheidung

1307. BGH 4 StR 24/19 - Beschluss vom 26. September 2019 (LG Bochum)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Voraussetzungen; Bezugnahme der Gefährlichkeitsprognose auf frühere Taten).
§ 63 StGB


Entscheidung

1308. BGH 4 StR 37/19 - Beschluss vom 22. Oktober 2019 (LG Kaiserslautern)
Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit, Knappheit); Betrug (Eingehungsbetrug bei Leistung Zug-um-Zug; Gewerbsmäßigkeit).
§ 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 263 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1309. BGH 4 StR 133/19 - Beschluss vom 26. September 2019 (LG Hagen)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine strafschärfende Berücksichtigung des Inverkehrgelangens von Betäubungsmitteln; Strafrahmen).
§ 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG; § 29a Abs. 1 BtMG; § 29a Abs. 2 BtMG; § 30a Abs. 3 BtMG


Entscheidung

1310. BGH 4 StR 170/19 - Beschluss vom 22. Oktober 2019 (LG Arnsberg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1311. BGH 4 StR 171/19 - Beschluss vom 22. Oktober 2019 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1312. BGH 4 StR 199/19 - Beschluss vom 28. August 2019 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1313. BGH 4 StR 200/19 - Beschluss vom 24. Oktober 2019 (LG Baden-Baden)
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens); Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften: Einziehung von Speichermedien).
§ 46 Abs. 2 StGB; § 66 Abs. 1 StGB; § 74 Abs. 1 Alternative 2 StGB; § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 184b Abs. 6 Satz 2


Entscheidung

1314. BGH 4 StR 206/19 - Beschluss vom 5. September 2019 (LG Stendal)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen).
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB


Entscheidung

1315. BGH 4 StR 207/19 - Beschluss vom 9. Oktober 2019 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1316. BGH 4 StR 82/19 - Beschluss vom 10. Oktober 2019 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1317. BGH 4 StR 226/19 - Urteil vom 7. November 2019 (LG Münster)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtlicher Maßstab).
§ 261 StPO


Entscheidung

1318. BGH 4 StR 247/19 - Beschluss vom 8. Oktober 2019 (LG Paderborn)
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern (Einziehung der Festplatte nach Abspeichern von Bilddateien).
§ 74 Abs. 1 StGB; § 184b StGB


Entscheidung

1319. BGH 4 StR 250/19 - Beschluss vom 9. Oktober 2019 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unzulässig.
§ 349 Abs. 1 StPO


Entscheidung

1320. BGH 4 StR 275/19 - Beschluss vom 10. Oktober 2019 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1321. BGH 4 StR 277/19 - Beschluss vom 7. November 2019 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1322. BGH 4 StR 314/19 - Beschluss vom 9. Oktober 2019 (LG Münster)
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern (Konkretisierung der einzuziehenden Gegenstände im Tenor und den Urteilsgründen).
§ 74 StGB

Eine Einziehungsanordnung hat keinen Bestand, wenn die einzuziehenden Gegenstände weder im Tenor noch in den Urteilsgründen aufgeführt werden. Dies ist notwendig, um bei den Beteiligten und bei der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung zu schaffen.


Entscheidung

1323. BGH 4 StR 329/19 - Beschluss vom 10. Oktober 2019 (LG Frankenthal)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen: gleichzeitiger Besitz bereits abgeernteten Pflanzenmaterials mit noch im Wachstum befindlichen Pflanzen; gleichzeitiger Besitz verschiedener Betäubungsmittelmengen).
§ 29a BtMG


Entscheidung

1324. BGH 4 StR 367/19 - Beschluss vom 9. Oktober 2019 (LG Essen)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahrenprognose: Voraussetzung der naheliegenden Wahrscheinlichkeit); Zurückstellung der Strafvollstreckung (Verhältnis zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt).
§ 64 Abs. 1 StGB; 35 BtMG

1. Die Gefahr der zukünftigen Begehung erheblicher rechtswidriger und auf den Hang zurückzuführender Straftaten setzt eine naheliegende Wahrscheinlichkeit voraus. Eine bloße Wiederholungsmöglichkeit genügt nicht. Für die Rückfallgefahr können sich Anhaltspunkte etwa aus der Persönlichkeit des Täters, seinem bisherigen Rauschmittelkonsum, seinem Vorleben und seinen Vorstrafen ergeben. Für die Frage der Wiederholungsgefahr ist eine umfassende Gesamtabwägung erforderlich.

2. Die Unterbringung nach § 64 StGB geht der Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG vor.


Entscheidung

1325. BGH 4 StR 372/19 - Beschluss vom 22. Oktober 2019 (LG Landau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1326. BGH 4 StR 375/19 - Beschluss vom 23. Oktober 2019 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1327. BGH 4 StR 381/19 - Beschluss vom 8. Oktober 2019 (LG Detmold)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1328. BGH 4 StR 394/19 - Beschluss vom 5. September 2019 (LG Konstanz)
Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch: Maßstab, mehraktige Geschehensabläufe; Cityroller-Fall).
§ 24 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1329. BGH 4 StR 421/19 - Beschluss vom 8. Oktober 2019 (LG Dortmund)
Urteilsgründe (Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen); Bildung der Gesamtstrafe (Ausgleich des Gesamtstrafenübels bei Zäsurwirkung); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Therapiemotivation des Angeklagten; revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit).
§ 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 54 StGB; § 64 StGB

1. Die Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen erfordert eine genaue und in sich geschlossene Sachverhaltsdarstellung, die erkennen lässt, durch welche bestimmten Umstände die einzelnen gesetzlichen Merkmale des äußeren und inneren Tatbestands erfüllt werden. Andernfalls ist das Urteil revisionsrechtlich nicht überprüfbar. Fehlt eine solche Darstellung oder ist sie in wesentlichen Teilen unvollständig, so ist dies ein Mangel des Urteils, der auf die Sachrüge zu dessen Aufhebung führt. Die Beweiswürdigung soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind. Eine breite Darstellung des vorhandenen Beweisstoffes kann dabei die notwendige Darlegung der eigenverantwortlichen tatrichterlichen Beweiswürdigung nicht ersetzen.

2. Führt eine Zäsurwirkung zur Bildung mehrerer (Gesamt-)Strafen, muss ein zu hohes Gesamtstrafenübel ausgeglichen werden. Dabei hat der Tatrichter darzulegen, dass er sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist und er das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen hält. Gegebenenfalls ist eine nicht in die Gesamtstrafe einbeziehbare Einzelstrafe herabzusetzen, um eine insgesamt gerechte Bestrafung zu erreichen.

3. Zwar handelt es sich bei der Therapiemotivation des Angeklagten um einen prognosegünstigen Umstand. Dieser vermag die Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht aber allein nicht zu belegen, wenn nach den Feststellungen auch gewichtige prognoseungünstige Faktoren bestehen. In einem solchen Fall bedarf es einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen prognoserelevanten Umstände.

4. Der Umstand, dass der Angeklagte die Maßregelanordnung von der revisionsrechtlichen Überprüfung ausgenommen wissen will, steht der Aufhebung nicht entgegen. Diese Beschränkung ist unwirksam, weil sich der Angeklagte zugleich gegen den Schuldspruch wendet, der sich auf alle Symptomtaten bezieht.


Entscheidung

1330. BGH 4 StR 447/19 - Beschluss vom 22. Oktober 2019 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1331. BGH 4 StR 448/19 - Beschluss vom 25. September 2019 (LG Arnsberg)
Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab, Berücksichtigung hochgradiger Alkoholisierung).
§ 15 StGB; § 212 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

1332. BGH 4 StR 473/19 - Beschluss vom 24. Oktober 2019 (LG Essen)

Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1333. BGH 4 StR 477/18 - Beschluss vom 1. August 2019 (LG Freiburg)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer Einziehungsentscheidungen); Einziehung von Taterträgen bei anderen (Einziehung bei Täter, der als Organ, Vertreter oder Beauftragter eines Unternehmens handelt); Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Gegenstand der Verständigung: keine Entscheidung über Rechtsmittelrücknahme in anderen Verfahren und Bedingungsfeindlichkeit der Verständigung).
§ 55 StGB; § 55 Abs. 2 StGB; § 73b Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 257c StPO; § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO


Entscheidung

1334. BGH 4 StR 488/19 - Beschluss vom 23. Oktober 2019 (LG Halle)
Aufhebung des Urteils im Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen.
§ 353 Abs. 1 StPO


Entscheidung

1335. BGH 4 StR 515/19 - Beschluss vom 23. Oktober 2019 (LG Essen)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Beweisergebnis; Darstellungsmängel).
§ 261 StPO; 267 Abs. 1 Satz 1 StPO

Nach der Rechtsprechung müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat. Stützt er seine Überzeugung auf die Bekundungen nur eines von mehreren vernommenen unmittelbaren Tatzeugen, hat er in der Regel darzulegen, welche Angaben die anderen Zeugen gemacht haben und warum diese die Überzeugungsbildung nicht beeinflussen. Ändert ein Zeuge seine Angaben und folgt der Tatrichter seinen früheren Bekundungen, ist im Allgemeinen auch die geänderte Aussage mitzuteilen und erkennbar zu machen, warum dieser Änderung keine durchgreifende Bedeutung zukommt.


Entscheidung

1336. BGH 4 StR 531/19 - Beschluss vom 22. Oktober 2019 (LG Hagen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1337. BGH 4 StR 538/18 - Beschluss vom 23. Oktober 2019 (LG Essen)
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern (Anwendungsbereich).
§ 74 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1338. BGH 4 ARs 11/19 - Beschluss vom 22. Oktober 2019
Anfrageverfahren.
§ 132 GVG