HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Oktober 2017
18. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)


Entscheidung

829. BVerfG 1 BvR 1741/17 (3. Kammer des Ersten Senats) – Beschluss vom 17. August 2017 (OLG Stuttgart / LG Stuttgart)
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine sitzungspolizeiliche Verfügung (Beschränkung der Bildberichterstattung; Presse- und Rundfunkfreiheit; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Ermessensausübung; Strafverfahren mit gewichtigem Informationsinteresse der Öffentlichkeit; „Schlecker-Prozess“; Zurückstehen der Pressefreiheit bei Zulassung von Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal zu Beginn der Hauptverhandlung, zur Urteilsverkündung und auf Antrag im Einzelfall).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 176 GVG


Entscheidung

830. BVerfG 2 BvL 1/17 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 12. Juli 2017 (LG Göttingen)
Verwaltung von Geldern eines Sicherungsverwahrten durch die Vollzugsbehörden in Niedersachsen (konkrete Normenkontrolle; Darlegungsanforderungen an eine Richtervorlage; Ausführungen zum verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab; Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage; Aufklärung der tatsächlichen Umstände; Bezug von Rentenzahlungen über ein externes Konto; „faktische Verpflichtung“ zur Zahlungsabwicklung über ein Anstaltskonto; mögliche Abweichung von der für verfassungswidrig erachteten Norm im Einzelfall).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 100 Abs. 1 GG; § 80 Abs. 1 BVerfGG; § 81a Satz 1 BVerfGG; § 47 Abs. 1 Satz 2 Nds. SVVollzG; § 48 Abs. 1 Nds. SVVollzG


Entscheidung

831. BVerfG 2 BvR 336/16 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 16. August 2017 (OLG Karlsruhe / LG Offenburg)
Unterbringung eines Strafgefangenen (Recht auf effektiven Rechtsschutz im Strafvollzug; gerichtliche Sachaufklärungspflicht; mangelnde Belüftung eines Haftraums wegen eines vor dem Fenster angebrachten „Lochgitters“; unzulässiger Rückschluss von einer Inaugenscheinnahme im November auf die Verhältnisse im Hochsommer; mangelnde Darlegung der herangezogenen Kriterien für eine ausreichende Frischluftversorgung und Luftzirkulation; Erfordernis eines Sachverständigengutachtens).
Art. 19 Abs. 4 GG; § 144 StVollzG; § 9 Abs. 1 JVollzGB I BW


Entscheidung

832. BVerfG 2 BvR 424/17 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 18. August 2017 (Hanseatisches OLG)
Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung nach Rumänien zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (Anwendungsvorrang des Unionsrechts; Verfassungsidentität als Grenze des Anwendungsvorrangs; Menschenwürdegarantie; Gewährleistung im Einzelfall auch bei Anwendung unionsrechtlich determinierter Vorschriften; grundsätzliches Vertrauen gegenüber Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz; Erschütterung des Vertrauens im Einzelfall; Prüfungspflicht der Gerichte; Haftraumgröße; Gesamtschau der Haftbedingungen; Berücksichtigung der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR bei der Auslegung von Grundrechten des Grundgesetzes; Vermutung einer Konventionsverletzung bei unter 3 m² Bodenfläche pro Gefangenem in einem Gemeinschaftshaftraum; Folgenabwägung zugunsten des Verfolgten bei drohender Unterschreitung des unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutzes).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG; Art. 79 Abs. 3 GG; Art. 3 EMRK; § 32 Abs. 1 BVerfGG


Entscheidung

833. BVerfG 2 BvR 1280/15 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 16. August 2017 (Pfälzisches OLG Zweibrücken / LG Landau in der Pfalz)
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; verfassungsgerichtliche Kontrolldichte; einzelfallbezogene Gefährlichkeitsprognose; Konkretisierung von Art und Wahrscheinlichkeit künftig zu erwartender Delikte; steigende Begründungsanforderungen mit zunehmender Unterbringungsdauer; Erörterung besonderer Umstände; Therapiefortschritte, erfolgreiches Absolvieren weitreichender Lockerungen; Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht als mildere Maßnahmen); Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach prozessualer Überholung einer Fortdauerentscheidung; tiefgreifender Grundrechtseingriff).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 63 StGB; § 67d Abs. 2 StGB


Entscheidung

834. BVerfG 2 BvR 1287/17, 2 BvR 1583/17 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 25. Juli 2017 (LG München I / AG München)
Einstweilige Anordnung gegen die Verwertung der bei Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei sichergestellten Unterlagen und Daten („VW-Dieselskandal“; interne Ermittlungen einer Rechtsanwaltskanzlei in einem Automobilkonzern; Beschlagnahme und Verwertung in der Kanzlei verwahrten Materials für ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Betruges und strafbarer Werbung; überwiegendes Interesse am Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant); Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde (US-amerikanische, international tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten im Inland als Trägerin materieller Grundrechte).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 GG; Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 3 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 103 StPO


Entscheidung

835. BVerfG 2 BvR 1405/17 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 25. Juli 2017 (LG München I / AG München)
Einstweilige Anordnung gegen die Verwertung der bei Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei sichergestellten Unterlagen und Daten („VW-Dieselskandal“; interne Ermittlungen einer Rechtsanwaltskanzlei in einem Automobilkonzern; Beschlagnahme und Verwertung in der Kanzlei verwahrten Materials für ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Betruges und strafbarer Werbung; überwiegendes Interesse am Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 97 StPO; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 103 StPO

1. Beauftragt ein Unternehmen mit Blick auf ein im Ausland geführtes strafrechtliches Ermittlungsverfahren (hier: im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Abgasmanipulationen an Dieselfahrzeugen) eine Rechtsanwaltskanzlei mit internen Ermittlungen, so steht das im Rahmen von Art. 13 Abs. 1 GG zu berücksichtigende Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant möglicherweise der Beschlagnahme und Verwertung von in der Kanzlei verwahrten Unterlagen und Daten entgegen, welche aus deren internen Untersuchungen hervorgegangen sind und auf welche nun für ein inländisches Ermittlungsverfahren zugegriffen werden soll, das zwar vorerst gegen Unbekannt geführt wird, das jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit den internen anwaltlichen Ermittlungen steht.

2. Bei der Folgenabwägung im Rahmen des § 32 Abs. 1 BVerfGG hat das Interesse der Strafverfolgungsbehörden an einer sofortigen Auswertung des sichergestellten Materials hinter dem Interesse am Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant sowie der möglicherweise betroffenen persönlichen Daten Dritter zurückzustehen.


Entscheidung

836. BVerfG 2 BvR 1496/15 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 16. August 2017 (OLG Braunschweig / LG Göttingen)
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; Mindestanforderungen an die Wahrheitserforschung; verfassungsrechtliches Gebot

bestmöglicher Sachaufklärung; sorgfältige Begründung einer Abweichung von den Feststellungen eines Sachverständigengutachtens; Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen; eigenständige Entscheidung der Strafvollstreckungskammer bei Wertungsunterschieden zwischen mehreren Sachverständigengutachten).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 63 StGB; § 67d Abs. 1 StGB; § 67d Abs. 6 StGB; § 67e Abs. 2 StGB


Entscheidung

837. BVerfG 2 BvR 1549/16 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 3. Juli 2017 (OLG Hamm / LG Bochum)
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Nichteinhaltung der gesetzlichen Überprüfungsfrist; Sicherstellung einer rechtzeitigen Entscheidung; verfahrensrechtliche Absicherung des Freiheitsgrundrechts; Darlegung der Gründe einer Fristüberschreitung in der Fortdauerentscheidung).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 63 StGB; § 67d Abs. 2 StGB; § 67e Abs. 2 StGB


Entscheidung

838. BVerfG 2 BvR 1562/17 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 25. Juli 2017 (LG München I / AG München)
Einstweilige Anordnung gegen die Verwertung der bei Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei sichergestellten Unterlagen und Daten („VW-Dieselskandal“; interne Ermittlungen einer Rechtsanwaltskanzlei in einem Automobilkonzern; Beschlagnahme und Verwertung in der Kanzlei verwahrten Materials für ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Betruges und strafbarer Werbung; überwiegendes Interesse am Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 GG; Art. 13 Abs. 1 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 103 StPO

1. Beauftragt ein Unternehmen mit Blick auf ein im Ausland geführtes strafrechtliches Ermittlungsverfahren (hier: im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Abgasmanipulationen an Dieselfahrzeugen) eine Rechtsanwaltskanzlei mit internen Ermittlungen, so steht das im Rahmen von Art. 13 Abs. 1 GG zu berücksichtigende Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant möglicherweise der Beschlagnahme und Verwertung von in der Kanzlei verwahrten Unterlagen und Daten entgegen, welche aus deren internen Untersuchungen hervorgegangen sind und auf welche nun für ein inländisches Ermittlungsverfahren zugegriffen werden soll, das zwar vorerst gegen Unbekannt geführt wird, das jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit den internen anwaltlichen Ermittlungen steht.

2. Bei der Folgenabwägung im Rahmen des § 32 Abs. 1 BVerfGG hat das Interesse der Strafverfolgungsbehörden an einer sofortigen Auswertung des sichergestellten Materials hinter dem Interesse am Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant sowie der möglicherweise betroffenen persönlichen Daten Dritter zurückzustehen.


Entscheidung

839. BVerfG 2 BvR 2077/14 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 16. August 2017 (OLG Frankfurt am Main / LG Darmstadt)
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Nichteinhaltung der gesetzlichen Überprüfungsfrist; Sicherstellung einer rechtzeitigen Entscheidung; verfahrensrechtliche Absicherung des Freiheitsgrundrechts; Darlegung der Gründe einer Fristüberschreitung in der Fortdauerentscheidung; keine Kompensation einer Fristverletzung durch Abkürzung der Frist zur nächsten Überprüfung).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 63 StGB; § 67d Abs. 2 StGB; § 67e Abs. 2 StGB; § 67e Abs. 3 Satz 1 StGB

1. Die gesetzlichen Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Freiheitsgrundrechts. Das Vollstreckungsgericht muss eine rechtzeitige Entscheidung vor Ablauf der Überprüfungsfrist sicherstellen und dabei berücksichtigen, dass der Betroffene in aller Regel persönlich anzuhören und gegebenenfalls sachverständig zu begutachten ist.

2. Im Falle einer Überschreitung der Überprüfungsfrist hat das Vollstreckungsgericht die Gründe der Fristüberschreitung in der Fortdauerentscheidung darzulegen, um eine Überprüfung zu ermöglichen, ob die Fristüberschreitung trotz sorgfältiger Führung des Verfahrens zustande kam oder ob sie auf einer Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht beruhte.

3. Die Gestaltung des Überprüfungsverfahrens beruht auf einer unrichtigen Anschauung der grundrechtssichernden Bedeutung der gesetzlichen Überprüfungsfristen, wenn deren Überschreitung (auch) darauf zurückgeht, dass die Strafvollstreckungskammer es an einer sachgerechten Fristenkontrolle fehlen ließ, dass die Kammer über längere Zeit keine Initiativen ergriffen hat, den beauftragten Sachverständigen zu einer beschleunigten Gutachtenerstattung anzuhalten, und dass sie die Sachverständigenanhörung erst auf einen Termin zwei Monate nach Eingang des schriftlichen Gutachtens anberaumt hat.

4. Die Abkürzung der Frist für die nächste Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung gemäß § 67e Abs. 3 Satz 1 StGB ist nicht geeignet, eine bereits eingetretene Fristverletzung zu kompensieren.


Entscheidung

840. BGer 6B_482/2017 – Urteil vom 17. Mai 2017 (VG Solothurn)
Vollstreckungshindernis im Sinne von Art. 54 SDÜ (Verurteilungen in der Schweiz und Deutschland; Begehung in der Schweiz; „gerade vollstreckt“: Bewährungsstrafe; ne bis in idem); gewerbsmäßiger Betrug im schweizerischen Recht (rechtliche Handlungseinheit; Abgrenzung zur „derselben Tat“ im Sinne von Art. 54 SDÜ); keine Vorlagepflicht schweizerischer Gerichte an den EuGH.
Art. 54 SDÜ; Art. 267 AEUV; Erklärung zu Art. 55 Abs. 1

lit. a SDÜ im Assoziierungsabkommen Schweiz-EU/EG zu Schengen; Art. 146 Abs. 1 SchwStGB; Art. 146 Abs. 2 SchwStGB


Entscheidung

841. BGH 1 StR 113/17 – Beschluss vom 20. Juni 2017 (LG Karlsruhe)
Urteilsgründe (Begriff der offensichtlichen Fehler bei Unklarheiten zur Zahl der abgeurteilten Taten).
§ 267 StPO


Entscheidung

842. BGH 1 StR 119/17 – Beschluss vom 27. Juli 2017 (LG Hildesheim)
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet.
§ 356a Satz 1 StPO


Entscheidung

843. BGH 1 StR 125/17 – Urteil vom 20. Juni 2017 (LG München II)
Beihilfe (Gehilfenvorsatz: notwendige Konkretisierung); besondere gesetzliche Milderungsgründe (Gesamtwürdigung bei der Strafrahmenwahl).
§ 27 Abs. 1 StGB; § 49 Abs. 1 StGB


Entscheidung

844. BGH 1 StR 188/17 – Beschluss vom 8. Juni 2017 (LG Hof)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe; Voraussetzungen des Bandenhandels; Konkurrenzen).
§ 30a BtMG

1. Ob die Beteiligung an einem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Mittäterschaft oder als Beihilfe zu werten ist, beurteilt sich nach den allgemeinen Grundsätzen über diese Beteiligungsformen. Wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängt. Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist.

2. Anders als im Fall der täterschaftlichen Beteiligung am bandenmäßigen Handeltreiben kommt der täterschaftlichen Einfuhr neben der bloßen Beihilfe zum Bandenhandel selbständige rechtliche Bedeutung zu, so dass Tateinheit gegeben ist.

3. Die Verbindung zu einer Bande setzt voraus, dass sich mindestens drei Personen mit ausdrücklich oder schlüssig bekundeten ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten der in den §§ 30 a Abs. 1 BtMG genannten Art zu begehen. Erforderlich ist ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen. Für den auf gewisse Dauer angelegten und verbindlichen Gesamtwillen ist kennzeichnend, dass die Mittäter ein gemeinsames übergeordnetes Bandeninteresse verfolgen.


Entscheidung

845. BGH 1 StR 193/17 – Beschluss vom 21. Juni 2017 (LG Nürnberg-Fürth)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlende Erfolgsaussicht bei bewilligter Auslieferung).
§ 64 Satz 2 StGB


Entscheidung

846. BGH 1 StR 195/17 – Beschluss vom 21. Juni 2017 (LG Tübingen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

847. BGH 1 StR 31/17 – Beschluss vom 13. Juli 2017 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

848. BGH 1 StR 45/17 – Beschluss vom 9. Juni 2017 (LG München II)
Steuerhinterziehung (bandenmäßige Steuerhinterziehung: Bandenbegriff); Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer).
§ 46 StGB; § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO


Entscheidung

849. BGH 1 StR 227/17 – Beschluss vom 20. Juni 2017 (LG Karlsruhe)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (notwendige Feststellung des Wirkstoffgehalts).
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG


Entscheidung

850. BGH 1 StR 240/17 – Beschluss vom 12. Juli 2017 (LG Augsburg)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrags); Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (Obliegenheit des Angeklagten zur Klarstellung im Einzelfall).
§ 44 Satz 1 StPO; § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO


Entscheidung

851. BGH 1 StR 242/17 – Beschluss vom 22. Juni 2017 (LG Stuttgart)
Mangelnde Ausschöpfung des Inbegriffs der Hauptverhandlung (entgegen den Behauptungen des Urteils erfolgte Einlassung des Angeklagten).
§ 261 StPO


Entscheidung

852. BGH 1 StR 283/17 – Beschluss vom 13. Juli 2017 (LG Landshut)
Verwerfung der Revision als unzulässig.
§ 349 Abs. 1 StPO


Entscheidung

853. BGH 1 StR 316/17 – Beschluss vom 26. Juli 2017 (LG München I)
Notwendige Tenorbeschwer.
§ 296 StPO


Entscheidung

854. BGH 1 StR 408/16 – Urteil vom 12. Juli 2017 (LG Bayreuth)
Ablehnung von Beweisanträgen (gebotene Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen; Beweisbehauptungen: notwendige Konkretisierung); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Abweichung vom Sachverständigengutachten durch das Tatgericht).
§ 244 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 261 StPO


Entscheidung

855. BGH 1 StR 513/11 – Beschluss vom 12. Juli 2017 (LG München I)
Zurückweisung der Anhörungsrüge.


§ 356a StPO


Entscheidung

856. BGH 1 StR 521/16 – Beschluss vom 21. Juli 2017 (LG Schweinfurt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

857. BGH 1 StR 627/16 – Beschluss vom 12. Juli 2017 (LG Mosbach)
Zurückweisung des Antrages als unstatthaft.
Vor § 1 StPO


Entscheidung

858. BGH 1 StR 670/16 – Beschluss vom 24. Juni 2017 (LG Weiden)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtstrafübel bei ausländischer Verurteilung; Härteausgleich).
§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB


Entscheidung

859. BGH 1 StR 677/16 – Beschluss vom 28. Juni 2017 (LG Augsburg)
Eingeschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung; Revisionsgründe.
§ 261 StPO; § 337 StPO


Entscheidung

860. BGH 1 ARs 20/16 – Beschluss vom 27. Juli 2017 (BGH)
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Tötungsabsicht).
§ 46 Abs. 3 StGB


Entscheidung

861. BGH 2 StR 10/17 – Urteil vom 14. Juni 2017 (LG Aachen)
Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers, fehlendes Ausnutzungsbewusstsein im Zustand affektiver Erregung, Darlegungsanforderungen beim Freispruch).
§ 211 Abs. 2 Var. 5 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

862. BGH 2 StR 12/17 – Beschluss vom 3. August 2017 (LG Frankfurt am Main)
Inbegriff der Hauptverhandlung.
§ 261 StPO


Entscheidung

863. BGH 2 StR 57/17 – Beschluss vom 1. Juni 2017 (LG Rostock)
Schuldunfähigkeit (Feststellung einer psychischen Störung); verminderte Schuldfähigkeit.
§ 20 StGB; § 21 StGB


Entscheidung

864. BGH 2 StR 130/17 – Beschluss vom 20. Juni 2017 (LG Köln)
Raub mit Todesfolge (qualifikationsspezifischer Zusammenhang: keine Finalität erforderlich).
§ 251 StGB; § 249 StGB


Entscheidung

865. BGH 2 StR 135/17 – Beschluss vom 5. Juli 2017 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

866. BGH 2 StR 160/16 – Urteil vom 12. Juli 2017 (LG Aachen)
Schwerer Raub (tatbestandsqualifizierendes Drohungsmittel: keine objektive Ungefährlichkeit eines Schlüssels).
§ 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB


Entscheidung

867. BGH 2 StR 191/17 – Beschluss vom 8. August 2017 (LG Frankfurt am Main)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigenverbrauchsmenge; Konkurrenzen).
§ 29 BtMG


Entscheidung

868. BGH 2 StR 203/17 - Beschluss vom 11. Juli 2017 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

869. BGH 2 StR 204/17 – Beschluss vom 27. Juni 2017 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

870. BGH 2 StR 220/17 – Beschluss vom 11. Juli 2017 (LG Darmstadt)
Mittäterschaft (Voraussetzungen: vorherige Kenntnis allein unzureichend); Diebstahl (Annahme von Tateinheit).
§ 25 Abs. 2 StGB; § 52 Abs. 1 StGB; § 242 Abs. 1 StGB


Entscheidung

871. BGH 2 StR 225/17 – Beschluss vom 26. Juli 2017 (LG Aachen)
Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung).
§ 400 StPO


Entscheidung

872. BGH 2 StR 236/17 – Beschluss vom 5. Juni 2017 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

873. BGH 2 StR 257/15 – Beschluss vom 11. Mai 2017 (LG Köln)
Schmerzensgeld (Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld: Einzelfallabwägung; Zuerkennung eines Schmerzensgeldes im Adhäsionsverfahren).
§ 253 Abs. 2 BGB

1. Die Vereinigten Großen Senate haben entschieden, dass bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld alle Umstände des Falles berücksichtigt und dabei die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten nicht von vornherein ausgeschlossen werden können.

2. Für die Überprüfung eines Ausspruchs über die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes im Adhäsionsverfahren gilt danach Folgendes: Die Nichtberücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Angeklagten und Tatopfer stellt entgegen der bisherigen Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs regelmäßig keinen Rechtsfehler dar. Ausnahmsweise ist eine Berücksichtigung vonnöten, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse

dem Fall ein „besonderes Gepräge“ geben. Dies ist etwa bei einem wirtschaftlichen Gefälle anzunehmen. Ausführungen dazu, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse dem Fall kein besonderes Gepräge geben, sind regelmäßig nicht erforderlich.

3. Hat der Tatrichter die wirtschaftlichen Verhältnisse von Angeklagtem oder Tatopfer, ohne dass diese dem Fall ihr besonderes Gepräge geben, gleichwohl bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt, stellt dies regelmäßig einen Rechtsfehler dar, bei dem anhand der tatrichterlichen Erwägungen im Einzelfall zu prüfen ist, ob die angefochtene Adhäsionsentscheidung darauf zum Nachteil des Angeklagten beruhen kann. Die Berücksichtigung schlechter finanzieller Verhältnisse des Angeklagten wird sich regelmäßig nicht zu seinem Nachteil ausgewirkt haben, hingegen liegt es nahe, dass die Einbeziehung einer wirtschaftlich schlechten Situation des Tatopfers zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes geführt und sich nachteilig ausgewirkt hat.


Entscheidung

874. BGH 2 StR 331/16 – Beschluss vom 24. Juli 2017 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

875. BGH 2 StR 512/16 – Beschluss vom 5. Juli 2017 (LG Rostock)
Erpressung (erzwungene Inpfandnahme; Absicht rechtswidriger Bereicherung).
§ 253 Abs. 1 StGB


Entscheidung

876. BGH 2 StR 512/16 – Beschluss vom 27. Juli 2017 (LG Rostock)
Zurückweisung der Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

877. BGH 2 StR 515/16 – Beschluss vom 4. Juli 2017 (LG Aachen)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grenzwert der „nicht geringen Menge“ bei MDMA-Base).
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG


Entscheidung

878. BGH 2 StR 546/16 – Beschluss vom 8. August 2017 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

879. BGH 2 StR 550/15 – Beschluss vom 11. Mai 2017 (LG Gera)
Schmerzensgeld (Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld: Einzelfallabwägung; Zuerkennung eines Schmerzensgeldes im Adhäsionsverfahren).
§ 253 Abs. 2 BGB

1. Die Vereinigten Großen Senate haben entschieden, dass bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld alle Umstände des Falles berücksichtigt und dabei die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten nicht von vornherein ausgeschlossen werden können.

2. Für die Überprüfung eines Ausspruchs über die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes im Adhäsionsverfahren gilt danach Folgendes: Die Nichtberücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Angeklagten und Tatopfer stellt entgegen der bisherigen Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs regelmäßig keinen Rechtsfehler dar. Ausnahmsweise ist eine Berücksichtigung vonnöten, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dem Fall ein „besonderes Gepräge“ geben. Dies ist etwa bei einem wirtschaftlichen Gefälle anzunehmen. Ausführungen dazu, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse dem Fall kein besonderes Gepräge geben, sind regelmäßig nicht erforderlich.

3. Hat der Tatrichter die wirtschaftlichen Verhältnisse von Angeklagtem oder Tatopfer, ohne dass diese dem Fall ihr besonderes Gepräge geben, gleichwohl bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt, stellt dies regelmäßig einen Rechtsfehler dar, bei dem anhand der tatrichterlichen Erwägungen im Einzelfall zu prüfen ist, ob die angefochtene Adhäsionsentscheidung darauf zum Nachteil des Angeklagten beruhen kann. Die Berücksichtigung schlechter finanzieller Verhältnisse des Angeklagten wird sich regelmäßig nicht zu seinem Nachteil ausgewirkt haben, hingegen liegt es nahe, dass die Einbeziehung einer wirtschaftlich schlechten Situation des Tatopfers zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes geführt und sich nachteilig ausgewirkt hat.


Entscheidung

880. BGH 2 StR 590/16 – Beschluss vom 27. Juli 2017 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

881. BGH 4 StR 121/17 – Beschluss vom 6. Juli 2017 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

882. BGH 4 StR 125/17 – Beschluss vom 20. Juni 2017 (LG Paderborn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

883. BGH 4 StR 159/17 – Beschluss vom 19. Juli 2017 (LG Frankenthal)
Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe (Konkurrenzen).
§ 52 WaffG


Entscheidung

884. BGH 4 StR 178/17 – Beschluss vom 1. August 2017 (LG Magdeburg)
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (förmlicher Hinweis auf mögliche Anordnung einer Maßregel).
§ 66 Abs. 1 bis 3 StGB; § 265 Abs. 2 StPO


Entscheidung

885. BGH 4 StR 197/17 – Beschluss vom 7. Juni 2017 (LG Magdeburg)
Notwehr (Gegenwärtigkeit eines Angriffs; Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung).
§ 32 StGB


Entscheidung

886. BGH 4 StR 217/17 – Beschluss vom 18. Juli 2017 (LG Offenburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

887. BGH 4 StR 231/17 – Beschluss vom 1. August 2017 (LG Konstanz)
Eigene Entscheidung in der Sache (Anwendung auf den Anrechnungsmaßstab eins zu eins).
§ 354 Abs. 1 StPO


Entscheidung

888. BGH 4 StR 31/17 – Beschluss vom 5. Juli 2017 (LG Halle)
Aufhebung des Urteils (Festsetzung der Strafe durch das Revisionsgericht); Adhäsionsentscheidung (Höhe des Schmerzensgeldanspruches).
§ 353 Abs. 1 StPO; § 308 Abs. 1 ZPO


Entscheidung

889. BGH 4 StR 232/17 – Beschluss vom 5. Juli 2017 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

890. BGH 4 StR 234/17 – Beschluss vom 20. Juni 2017 (LG Bielefeld)
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Therapiebereitschaft).
§ 46 StGB


Entscheidung

891. BGH 4 StR 254/17 – Beschluss vom 18. Juli 2017 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

892. BGH 4 StR 261/17 – Beschluss vom 2. August 2017 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

893. BGH 4 StR 275/17 – Beschluss vom 1. August 2017 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

894. BGH 4 StR 573/16 – Beschluss vom 3. August 2017 (LG Baden-Baden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

895. BGH 4 StR 638/16 – Beschluss vom 19. Juli 2017 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

896. BGH GSSt 1/17 – Beschluss vom 8. Mai 2017 (LG Meiningen)
BGHSt; ungleichartige Wahlfehlstellung (verfassungsrechtliche Zulässigkeit; gesetzesalternative Verurteilung wegen [gewerbsmäßig begangenen] Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei; Konkurrenz zur Verurteilung wegen Geldwäsche).
Art. 103 Abs. 2 GG; § 1 StGB; § 242 StGB; § 259 StGB; § 260 StGB; § 261 StGB


Entscheidung

897. BGH 1 StR 63/17 – Urteil vom 9. August 2017 (LG Stuttgart)
Recht des letzten Wortes (keine Einschränkung durch nachfolgende Zuschaueräußerung); verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Feststellung für eine verminderte Steuerungsfähigkeit: Schizophrenie); Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen).
§ 257 Abs. 3 StPO; § 21 StGB; § 267 Abs. 2, 6 StPO; § 63 StGB


Entscheidung

898. BGH 1 StR 176/17 – Beschluss vom 24. Mai 2017 (LG Bochum)
Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen zu den verkürzten Steuern und den Besteuerungsgrundlagen: eigene Rechtsanwendung des Tatrichters, ausnahmsweise Entbehrlichkeit).
§ 370 Abs. 1 AO; § 267 Abs. 1 StPO


Entscheidung

899. BGH 1 StR 213/17 – Beschluss vom 20. Juni 2017 (LG Ansbach)
Strafzumessung bei Betäubungsmittelstraftaten (erforderliche Feststellungen zum Wirkstoffgehalt; Zulässigkeit einer Schätzung des Wirkstoffgehalts); Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe bei Betäubungsmittelstraftaten (erforderliche Darstellung im Urteil).
§§ 29 ff. BtMG; § 46 StGB; § 267 Abs. 2 StGB; § 31 Satz 1 BtMG


Entscheidung

900. BGH 1 StR 418/16 – Beschluss vom 24. Mai 2017 (LG Hagen)
Steuerhinterziehung (Konkurrenzen bei Hinterziehung mehrerer Steuerarten); Strafzumessung (keine strafschärfende Berücksichtigung der geplanten Vermeidung von Tatspuren).
§ 370 Abs. 1 AO; § 52 StGB; § 53 StGB; § 46 StGB


Entscheidung

901. BGH 1 StR 458/16 – Beschluss vom 20. Juni 2017 (LG München I)
BGHSt; Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei Aufhebung nur des Schuldspruchs (Trennbarkeit von den bindenden Feststellungen: Umstände, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben und der Tat ihr Gepräge geben: keine Übereinstimmung mit dem Begriff der prozessualen Tat, doppelrelevante Tatsachen, Trennbarkeit von Merkmalen von Regelbeispielen, hier: Gewerbsmäßigkeit); lex-mitior-Grundsatz (Strafbarkeit des Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken).
§ 353 Abs. 2 StPO; § 264 StPO; § 2 Abs. 3 StGB; § 4 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 2 Anti-Doping-Gesetz; § 95 Abs. 1 Nr. 2 lit. a, Abs. 3 Nr. 2 lit. b AMG aF


Entscheidung

902. BGH 1 StR 535/16 – Urteil vom 12. Juli 2017 (LG Augsburg)
Beweiswürdigung bei vertragsärztlichem Abrechnungsbetrug (Nachweis der Täuschung und des Irrtums; Vorsatz; Revisibilität); Erbringung von ärztlichen Leistungen in freier Praxis.
§ 263 Abs. 1 StGB; § 261 StPO; § 32 Abs. 1 Satz 1 ÄrzteZV


Entscheidung

903. BGH 1 StR 536/16 – Urteil vom 13. Juli 2017 (LG Hamburg)


Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung: Umsatzsteuervoranmeldung als mitbestrafte Vortat, Begriff der mitbestraften Vortat, Umsatzsteuerjahreserklärung keine mitbestrafte Nachtat); Strafzumessung bei Geldstrafen (Bemessung der Tagessatzhöhe: Schätzungsspielraum des Tatrichters; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit der Strafzumessung); leichtfertige Geldwäsche (Begriff der Leichtfertigkeit); Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit).
§ 370 Abs. 1 AO; § 18 Abs. 1, Abs. 3 UStG; § 46 StGB; § 40 StGB; § 261 Abs. 1, Abs. 5 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

904. BGH 1 StR 559/16 – Beschluss vom 22. Juni 2017 (LG Mannheim)
Betrug (Tateinheit: natürliche Handlungseinheit).
§ 263 Abs. 1 StGB; § 52 StGB


Entscheidung

905. BGH 1 StR 596/16 – Urteil vom 27. Juli 2017 (LG München I)
Besetzungsentscheidung (Entscheidung in der Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung: Entscheidung aufgrund eines Besetzungseinwands in der Hauptverhandlung).
§ 76 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 4, Abs. 5 GVG; § 222b Abs. 2 Satz 1 StPO


Entscheidung

906. BGH 1 StR 624/16 – Beschluss vom 28. Juni 2017 (LG Augsburg)
Steuerhinterziehung (Vorsatz: erforderliche Gesamtbetrachtung); tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit).
§ 370 Abs. 1 AO; § 15 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

907. BGH 1 StR 648/16 – Beschluss vom 23. August 2017 (LG Mannheim)
Tatmehrheit bei mehreren Beteiligten (erforderliche individuelle Betrachtung jedes Beteiligten).
§ 52 StGB; § 53 StGB; § 25 StGB


Entscheidung

908. BGH 1 StR 652/16 – Urteil vom 22. Juni 2017 (LG Bamberg)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Tat: Voraussetzungen); Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit).
§ 64 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

909. BGH 1 StR 671/16 – Beschluss vom 8. August 2017 (LG Tübingen)
BGHR; Rüge unzureichender Übersetzungsleistungen durch den Dolmetscher (Möglichkeit der revisionsrechtlichen Rüge; Darlegungsanforderungen: konkreter Vortrag zu den Mängeln der Übersetzung und ihre Auswirkungen auf die Möglichkeit des Angeklagten, das Verfahren zu erfassen); Gesamtstrafenbildung (Bemessung der Gesamtstrafe; Darstellungsanforderungen).
Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK; § 185 Abs. 1 Satz 1 GVG; § 187 Abs. 1 Satz 1 GVG; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 54 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 2 StPO


Entscheidung

910. BGH 2 StR 14/17 – Urteil vom 14. Juni 2017 (LG Frankfurt a. M.)
Einbruchsdiebstahl (Verhältnis zu gleichzeitig begangener Sachbeschädigung: Tateinheit bei eigenständigem Unrechtsgehalt der Sachbeschädigung; Verhältnis zur gewerbsmäßigen Tatbegehung: strafschärfende Berücksichtigung).
§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 243 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB


Entscheidung

911. BGH 2 StR 30/16 – Urteil vom 7. Juni 2017 (LG Köln)
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung des Tatmotivs).
§ 46 StGB


Entscheidung

912. BGH 2 StR 57/16 – Beschluss vom 21. Juni 2017 (LG Frankfurt a. M.)
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: erforderliche wertende Gesamtbetrachtung).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB


Entscheidung

913. BGH 2 StR 110/17 – Urteil vom 5. Juli 2017 (LG Wiesbaden)
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (bedingter Vorsatz eines Kuriers hinsichtlich der Menge der eingeführten Betäubungsmittel); tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Würdigung einer Einlassung des Angeklagten: Wechsel der Angaben während der Hauptverhandlung; erforderliche Gesamtbetrachtung; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 15 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

914. BGH 2 StR 132/17 – Urteil vom 26. Juli 2017 (LG Kassel)
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; Darstellung eines Freispruchs im Urteil).
§ 261 StPO; § 267 Abs. 5 StPO


Entscheidung

915. BGH 2 StR 178/16 – Urteil vom 28. Juni 2017 (LG Köln)
BGHSt; Sicherungsverwahrung (fakultative Anordnung neben der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe).
§ 66 Abs. 2, Abs. 3 StGB; § 57a StGB; § 67d Abs. 2 StGB


Entscheidung

916. BGH 2 StR 185/17 – Beschluss vom 1. August 2017 (LG Gera)
Sexuelle Nötigung (Anwendbarkeit des Regelstrafrahmens trotz Vorliegen einer Vergewaltigung).
§ 177 Abs. 1, Abs. 6 Nr. 1 StGB


Entscheidung

917. BGH 2 StR 199/17 – Beschluss vom 16. August 2017 (LG Aachen)
Eröffnungsbeschluss (hinreichend klare schriftliche Niederlegung des Beschlusses der Eröffnung des Hauptverfahrens: Verbindungsbeschluss).
§ 203 StPO; § 2 Abs. 1 StPO


Entscheidung

918. BGH 2 StR 86/17 – Beschluss vom 6. Juli 2017 (LG Aachen)
Durchfuhr von Kriegswaffen (Begriff der Durchfuhr; Verhältnis zur Einfuhr von Kriegswaffen).
§ 22a Abs. 1 Nr. 4 KrWaffG


Entscheidung

919. BGH 2 StR 94/16 – Beschluss vom 13. Juni 2017 (LG Frankfurt a. M.)


Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit).
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 StPO


Entscheidung

920. BGH 2 StR 242/16 – Beschluss vom 26. April 2017 (LG Frankfurt a. M.)
Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (erforderliche Darstellung der Tat als unverwechselbaren geschichtlichen Vorgang; Wahrung einer darüberhinausgehenden Informationsfunktion der Anklageschrift durch Hinweis nach § 265 StPO); Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (erforderliche Feststellungen zu den vorenthaltenen Beiträgen).
§ 200 Abs. 1 StPO; § 264 StPO; § 265 Abs. 1 StPO; § 266a Abs. 1 StGB


Entscheidung

921. BGH 2 StR 258/16 – Urteil vom 10. Mai 2017 (LG Mühlhausen)
Freisprechendes Urteil (Erforderlichkeit von Feststellungen zur Person des Angeklagten, hier: Vorwurf der gewerbsmäßigen Hehlerei; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Beweiswürdigung).
§ 267 Abs. 5 StPO; 259 Abs. 1 StGB; § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

922. BGH 2 StR 294/16 – Urteil vom 15. März 2017 (LG Aachen)
BGHSt; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung zulässige strafschärfende Berücksichtigung der Überschreitung des Grenzwerts zur nicht geringen Menge; Voraussetzungen eines minderschwere Falls: Grad der Überschreitung der Grenze zur nicht geringen Menge).
§ 29a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BtMG; § 46 StGB


Entscheidung

923. BGH 2 StR 344/15 – Urteil vom 16. August 2017 (LG Aachen)
Erpressung (Vermögensnachteil: Besitz an durch strafbare Handlung erlangten Sachen als Vermögensbestandteil); keine Kompensation nach Anfrageverfahren (Beschleunigungsgebot).
§ 253 Abs. 1 StGB; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK


Entscheidung

924. BGH 2 StR 414/16 – Urteil vom 24. Mai 2017 (LG Köln)
BGHSt; Landfriedensbruch (keine täterschaftliche Begehung von Gewalttätigkeiten erforderlich: psychische Beihilfe ausreichend; Zeitpunkt der Beteiligung an der Menschenmenge).
§ 125 Abs. 1 StB; § 25 StGB; § 27 Abs. 1 StGB


Entscheidung

925. BGH 2 StR 438/16 – Urteil vom 10. Mai 2017 (LG Köln)
Betrug (Abrechnungsbetrug gegenüber privat krankenversicherten Patienten: keine Täuschung bei ausdrücklichem Hinweis auf die eigene Rechtsansicht; Vorsatz); tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit).
§ 263 Abs. 1 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

926. BGH 2 StR 452/16 – Beschluss vom 6. Juni 2017 (LG Bonn)
Begriff der sexuellen Handlung (Sexualbezug; Erheblichkeit; gewaltsames Entkleiden als sexuelle Handlung).
§ 184h Nr. 1 StGB


Entscheidung

927. BGH 2 StR 465/16 – Beschluss vom 13. Juni 2017 (LG Erfurt)
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung im Urteil bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen; tatrichterliche Beweiswürdigung).
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 StPO


Entscheidung

928. BGH 2 StR 473/16 – Beschluss vom 18. Mai 2017 (LG Frankfurt a. M.)
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit; Darstellung im Urteil).
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 StPO


Entscheidung

929. BGH 2 StR 506/15 – Urteil vom 26. April 2017 (LG Frankfurt a. M.)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen eines minderschwere Falls: Grad der Überschreitung der Grenze zur nicht geringen Menge; zulässige strafschärfende Berücksichtigung der Überschreitung des Grenzwerts).
§ 29a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BtMG; § 46 StGB;


Entscheidung

930. BGH 2 StR 512/16 – Beschluss vom 5. Juli 2017 (LG Rostock)
Erpressung (Bereicherungsabsicht bei zwangsweiser Inpfandnahme für nicht bestehende Forderung
§ 253 StGB


Entscheidung

931. BGH 2 ARs 188/15 – Beschluss vom 27. Juli 2017
Eröffnung des ordentlichen Gerichtswegs für Justizverwaltungsakte (Begriff: Amtshandlung als spezifisch justizmäßige Aufgabe, hier: berichtende Presseäußerung eines Staatsanwalts, Begriff der Justizbehörde).
§ 23 Abs. 1 EGGVG


Entscheidung

932. BGH 4 StR 44/17 – Beschluss vom 7. Juli 2017 (LG Münster)
Adhäsionsverfahren (Umfang des Adhäsionsausspruchs: zukünftige Ersatzansprüche; erforderliche Tenorierung).
§ 406 StPO


Entscheidung

933. BGH 4 StR 64/17 – Beschluss vom 11. Juli 2017 (LG Konstanz)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit bei Überschneidung mehrerer Betäubungsmittelkäufe).
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 52 StGB


Entscheidung

934. BGH 4 StR 102/17 – Beschluss vom 5. Juli 2017 (LG Essen)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung).
§ 55 Abs. 1 StGB


Entscheidung

935. BGH 4 StR 124/17 – Urteil vom 6. Juli 2017 (LG Offenburg)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzung der Erfolgsaussicht: Sprachunkundigkeit des Angeklagten, eingeschränktes Ermessen des Tatrichters, Darstellung im Urteil).


§ 64 StGB; § 267 Abs. 6 StPO


Entscheidung

936. BGH 4 StR 127/17 – Urteil vom 17. August 2017 (LG Bielefeld)
Umfang der gerichtlichen Kognitionspflicht (Begriff der prozessualen Tat: hinreichende Konkretisierung bei Erfolgsdelikten); tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Überprüfung eines Geständnisses; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit).
§ 264 StPO; § 265 StPO; § 261 StPO


Entscheidung

937. BGH 4 StR 147/17 – Beschluss vom 18. Juli 2017 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

938. BGH 4 StR 193/17 – Urteil vom 3. August 2017 (LG Bochum)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: relevanter Prognosezeitraum; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Berücksichtigung außerstrafrechtlicher Sicherungssysteme).
§ 63 StGB; § 62 StGB


Entscheidung

939. BGH 4 StR 202/17 – Urteil vom 3. August 2017 (LG Essen)
Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung).
§ 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

940. BGH 4 StR 245/17 – Beschluss vom 19. Juli 2017 (LG Essen)
Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Wahrscheinlichkeit eines Hangs zu erheblichen Straftaten: erforderliche Darstellung im Urteil; Ermessen des Tatrichters).
§ 66a Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 267 Abs. 6 StPO


Entscheidung

941. BGH 4 StR 292/17 – Beschluss vom 29. August 2017 (LG Stendal)
Urkundenfälschung (Begriff des Gebrauchens einer falschen Urkunde).
§ 267 Abs. 1 StGB


Entscheidung

942. BGH 4 StR 320/17 – Beschluss vom 16. August 2017 (LG Paderborn)
Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung; Vorliegen eines minderschweren Falls: Verhältnis von gesetzlich vertypten und fakultativen Strafmilderungsgründen).
§ 306 Abs. 1 StGB


Entscheidung

943. BGH 4 StR 345/17 – Beschluss vom 30. August 2017 (LG Münster)
Vergewaltigung (Vornahme sexueller Handlungen gegen den erkennbaren Willen des Opfers).
§ 177 Abs. 1, Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB


Entscheidung

944. BGH 4 StR 536/16 – Beschluss vom 19. Juli 2017 (LG Halle)
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche (Begriff des Verständigungsgesprächs: erforderliche synallagmatische Verknüpfung zwischen Prozessverhalten und Verfahrensausgang).
§ 243 Abs. 4 StPO


Entscheidung

945. BGH 3 StR 102/17 – Beschluss vom 30. Mai 2017 (LG Hannover)
Von den Feststellungen nicht getragene Annahme einer gemeinschaftlichen Begehung bei der (gefährlichen) Körperverletzung.
§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB


Entscheidung

946. BGH 3 StR 31/17 – Urteil vom 1. Juni 2017 (LG Hannover)
Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung (DNA-Spur; Merkmalswahrscheinlichkeit; statistische Größe; Überzeugungsbildung; vernünftige Zweifel; Möglichkeit einer sekundären oder tertiären Übertragung; begrenzte revisionsgerichtliche Prüfung).
§ 261 StPO


Entscheidung

947. BGH 3 StR 43/17 – Beschluss vom 16. Mai 2017 (LG Oldenburg)
Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Vollzug des Beischlafs; Fähigkeit des Opfers zur Bildung eines ablehnenden Willens; Vergleich zwischen alter und neuer Gesetzeslage; Qualifikation; Regelwirkung).
§ 179 StGB a.F.; § 177 StGB n.F.; § 2 Abs. 3 StGB


Entscheidung

948. BGH 3 StR 48/17 – Beschluss vom 13. Juni 2017 (LG Wuppertal)
Wahrunterstellung bei nicht ausreichend konkretisiertem Beweisvorbringen (Hinwirken auf Präzisierung; kein Widerspruch zur Wahrunterstellung in den Urteilsgründen; Maßstab für die revisionsgerichtliche Überprüfung).
§ 244 StPO


Entscheidung

949. BGH 3 StR 58/17 – Beschluss vom 29. Juni 2017 (LG Verden)
Für jeden Beteiligten gesonderte Prüfung der Konkurrenzen bei durch mehrere Personen begangener Deliktsserie; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe; Einziehung als bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der Einzelstrafen im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen.
§ 25 StGB; § 27 StGB; § 46 StGB; § 52 StGB; § 74 StGB


Entscheidung

950. BGH 3 StR 58/17 – Beschluss vom 29. Juni 2017 (LG Verden)
Einziehung als bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe (Nebenstrafe; Strafzumessungsentscheidung; Gesamtbetrachtung).
§ 74 StGB; § 46 StGB


Entscheidung

951. BGH 3 StR 81/17 – Beschluss vom 25. April 2017 (LG Kleve in Moers)
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Ablehnung eines minder schweren Falles der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beschränkung der Einziehung auf Gegenstände (hier: Rauschgift) der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat.
§ 46 Abs. 3 StGB; § 30 BtMG; § 33 BtMG; § 264 StPO


Entscheidung

952. BGH 3 StR 93/17 – Beschluss vom 25. Juli 2017 (LG Trier)


Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung (Verstärkung der Wirkung der Körperverletzungshandlung in die Lage des Opfers verschlechternder Weise); Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 113 StGB


Entscheidung

953. BGH 3 StR 106/17 – Beschluss vom 13. Juni 2017 (LG Lüneburg)
Unzulässigkeit der straferschwerenden Berücksichtigung des Fehlens eines Strafmilderungsgrundes; nachträgliche Gesamtstrafenbildung.
§ 46 StGB; § 54 StGB; § 55 StGB


Entscheidung

954. BGH 3 StR 107/17 – Beschluss vom 11. Juli 2017 (LG Bückeburg)
Zulässige Berücksichtigung des Aussageverhaltens eines aussageverweigerungsberechtigten Zeugen (keine Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht im Ermittlungsverfahren; Ergänzung relevanter Details in der Hauptverhandlung); Verhängung und Bemessung der Jugendstrafe (Erziehungsgedanke; Schuldausgleich).
§ 17 JGG; § 18 JGG; § 52 StPO


Entscheidung

955. BGH 3 StR 113/17 – Beschluss vom 25. Juli 2017 (LG Koblenz)
Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung (aktive physische oder psychische Unterstützung des am Tatort anwesenden Beteiligten); keine strafschärfende Berücksichtigung des unterbliebenen Rücktritts; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Höchstfrist der Unterbringung).
§ 23 StGB; § 49 StGB; § 64 StGB; § 67d StGB; § 224 StGB


Entscheidung

956. BGH 3 StR 135/17 – Beschluss vom 14. Juni 2017 (LG Trier)
Erzwingen verschiedener Handlungen durch eine Nötigungshandlung als eine Tat.
§ 240 StGB; § 52 StGB


Entscheidung

957. BGH 3 StR 148/17 – Urteil vom 13. Juli 2017 (LG Bad Kreuznach)
Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei behauptetem Verstoß gegen die Pflicht zur erschöpfenden Würdigung der erhobenen Beweise (unvollständige oder unrichtige Würdigung einer im Selbstleseverfahren eingeführten Urkunde).
§ 261 StPO; § 344 Abs. 2 S. 2 StPO


Entscheidung

958. BGH 3 StR 174/17 – Beschluss vom 25. Juli 2017 (LG Kleve in Moers)
Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot beim schweren Bandendiebstahl (minder schwerer Fall; Begehung unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds); hinreichend deutliche Bezeichnung des Verbrechens bei Verurteilung wegen Verbrechensverabredung.
§ 30 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 244a StGB


Entscheidung

959. BGH 3 StR 176/17 – Beschluss vom 11. Juli 2017 (LG Oldenburg)
Fehlende Mitteilung des Vollstreckungsstands eines vorausgegangenen Urteils; jugendstrafrechtliche Auflage bei immateriellem Schaden.
§ 15 JGG; § 31 JGG; § 253 BGB


Entscheidung

960. BGH 3 StR 186/17 – Beschluss vom 25. Juli 2017 (LG Stade)
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Hang; symptomatischer Zusammenhang; Tatbegehung aufgrund von Betäubungsmittelabhängigkeit).
§ 64 StGB


Entscheidung

961. BGH 3 StR 196/17 – Urteil vom 27. Juli 2017 (LG Düsseldorf)
Anordnung der Sicherungsverwahrung bei mit objektiv ungefährlichen Scheinwaffen begangenen Banküberfällen als Prognosetaten (Erheblichkeit der Prognosetat; schwere räuberische Erpressung; gesetzgeberische Wertung; schwere seelische oder körperliche Schäden für das Opfer; Gesamtwürdigung im Einzelfall; strengerer Maßstab aufgrund der sog. „Weitergeltungsanordnung“).
§ 66 StGB; § 249 StGB; § 250 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB


Entscheidung

962. BGH 3 StR 275/17 – Urteil vom 10. August 2017 (LG Mönchengladbach)
Rechtswirksamkeit der Revisionsbeschränkung (Möglichkeit der unabhängigen Beurteilung des Beschwerdepunkts; keine getrennte Beurteilung von Anordnung des Vorwegvollzugs und Erfolgsaussicht der Unterbringung); Anforderungen an die Bejahung der Erfolgsaussicht bei der Unterbringungsanordnung.
§ 318 StPO; § 344 StPO; § 64 StGB; § 67 Abs. 2 StGB

1. Die Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung setzt voraus, dass der Beschwerdepunkt nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden kann, ohne eine Überprüfung des Urteils im Übrigen erforderlich zu machen, und die nach dem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt.

2. Eine getrennte revisionsrechtliche Beurteilung der tatgerichtlichen Anordnung des Vorwegvollzugs und der Bestimmung von dessen Dauer, welche die Erfolgsaussicht der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt außer Betracht lässt, ist nicht möglich. Denn die Anordnung des Vorwegvollzugs und die damit einhergehende Bestimmung von dessen Dauer nach § 67 Abs. 2 StGB kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Unterbringung als solche erfüllt sind. Hierzu ist u.a. erforderlich, dass die Maßregel Aussicht auf Erfolg bietet (§ 64 Satz 2 StGB). Ist dies nicht der Fall oder zweifelhaft, lässt sich auch kein angemessener Zeitraum für die Therapie bemessen, der neben der Strafhöhe für die Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs maßgebend ist.


Entscheidung

963. BGH 3 StR 326/16 – Beschluss vom 6. April 2017 (LG München I)
BGHSt; versuchte Ausreise nach Syrien als schwere staatsgefährdende Gewalttat (verfassungskonforme Auslegung; doppelte Absicht; Verhältnismäßigkeit; Gefährdung eines diktatorischen Regimes; völkerrechtliche Rechtfertigung; allgemeine Rechtfertigungsgründe; Gefährdung der Sicherheit während eines fortdauernden Bürgerkrieges; Bestimmtheit; Gesinnungsstrafrecht;

Schuldprinzip; Tatstrafrecht; erforderliche Konkretisierung der geplanten Tat).
§ 89a StGB; § 103 Abs. 2 GG


Entscheidung

964. BGH 3 StR 437/16 – Beschluss vom 26. Juli 2017 (LG Koblenz)
Volksverhetzung (Auffordern zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen; Abgrenzung vom bloßen Befürworten; appellativer Charakter); Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen.
§ 130 StGB; § 86a StGB


Entscheidung

965. BGH 3 StR 438/16 – Beschluss vom 26. Juli 2017 (LG Koblenz)
Herabsetzung einer Einzelstrafe durch das Revisionsgericht.
§ 354 Abs. 1 StPO


Entscheidung

966. BGH 3 StR 445/16 – Beschluss vom 16. Mai 2017 (LG Wuppertal)
Voraussetzungen der ausnahmsweisen Aburteilung einer als mitbestrafte Nachtat gegenüber einem Betrug begangenen Untreue (Eintritt oder Vertiefung eines Vermögensnachteils); Vermögensschaden bei Investition in Kapitalanlagen (zweckwidrige Verwendung der Anlagesumme; auf Begehung einer Straftat beruhende Rückzahlungsaussicht; „Aliud“; Schaden in Höhe der gesamten Anlagesumme).
§ 263 StGB; § 266 StGB; § 52 StGB


Entscheidung

967. BGH 3 StR 510/16 – Beschluss vom 11. Juli 2017 (LG Hildesheim)
Reihenfolge der Gewährung des letzten Wortes im Verhältnis zwischen dem jugendlichen Angeklagten und seinem gesetzlichen Vertreter (Ermessensentscheidung des Vorsitzenden).
§ 67 JGG; § 258 StPO


Entscheidung

968. BGH 5 StR 20/16 – Urteil vom 28. Juni 2017 (LG Göttingen)
BGHSt; Strafbarkeit von Manipulationen im Rahmen der Verteilung von postmortal gespendeten Lebern wegen versuchten Totschlags oder versuchter Körperverletzung (keine Strafbewehrung von Richtlinien der Bundesärztekammer; Form exekutiver Rechtssetzung; Erfordernis eines bestimmten gesetzgeberischen Auftrags zur Sanktionsbewährung; keine Strafbarkeit wegen des bloßen Formalverstoßes; Schutzzweck; Zurechenbarkeit; Verfassungswidrigkeit der Richtlinien); Beweiswürdigung beim Eventualvorsatz (kognitives Vorsatzelement: Unterlassen, Abbruch rettender Kausalverläufe, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwartende Lebensverlängerung als Bezugspunkt der Vorsatzprüfung, Sterberisiko, hoher MELD-Score, Unwägbarkeiten des Kausalverlaufs; voluntatives Vorsatzelement: tatsachengestütztes vorsatzkritisches Vertrauen auf das Überleben, Abgrenzung von bloß vager Hoffnung).
§ 212 StGB; § 223 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 261 StPO; § 10 TPG; § 12 TPG; § 16 TPG


Entscheidung

969. BGH 5 StR 112/17 – Urteil vom 11. Juli 2017 (LG Leipzig)
Missbrauch von Schutzbefohlenen unter Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses (Ausnutzen von Macht und Überlegenheit; Drucksituation für den Jugendlichen; Bewusstsein des Zusammenhangs zwischen Abhängigkeit und sexueller Handlung).
§ 174 StGB


Entscheidung

970. BGH 5 StR 134/17 – Urteil vom 12. Juli 2017 (LG Hamburg)
Aussetzung durch Ablegen einer schwer alkoholisierten Person in einem Hinterhof (Versetzen in eine hilflose Lage); Aussetzung durch Unterlassen (Garantenstellung aufgrund vorausgegangener sexueller Misshandlungen); sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Unrechtskontinuität zwischen altem und neuem Recht).
§ 221 StGB; § 13 StGB; § 179 StGB a.F.; § 177 StGB n.F.


Entscheidung

971. BGH 5 StR 172/17 – Beschluss vom 11. Juli 2017 (LG Berlin)
Rechtsfehler bei der Verurteilung aufgrund von übereinstimmender DNA (Beweiswürdigung; fehlende Angabe von Zuordnungswahrscheinlichkeit und Qualität).
§ 261 StPO


Entscheidung

972. BGH 5 StR 176/17 – Urteil vom 25. Juli 2017 (LG Chemnitz)
Fälschliche Annahme einer tatsächlich nicht bestehenden Bindung an eine von der Kammer zugesagte Strafuntergrenze bei nicht zustande gekommener Verständigung.
§ 257c StPO; § 46 StGB


Entscheidung

973. BGH 5 StR 198/17 – Urteil vom 8. August 2017 (LG Neuruppin)
Lediglich eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfung von Strafzumessung und Bewährungsentscheidung.
§ 46 StGB; § 56 StGB


Entscheidung

974. BGH 5 StR 202/17 – Beschluss vom 11. Juli 2017 (LG Dresden)
Rechtsfehlerhafte Annahme von Tatmehrheit bei innerhalb kürzester Zeitspanne begangener Brandstiftungshandlungen (natürliche Handlungseinheit; Tateinheit; eine Tat im Rechtssinne).
§ 52 StGB; § 53 StGB; § 306 StGB


Entscheidung

975. BGH 5 StR 46/17 – Beschluss vom 25. Juli 2017 (LG Hamburg)
Konkludente Täuschung gegenüber den Krankenkassen bei ärztlichen Verordnungen über Kontrastmittel (Empfängerhorizont; Verkehrsanschauung; rechtlicher Rahmen); sozialversicherungsrechtlich unzulässige Gewährung wirtschaftlicher Vorteile im Zusammenhang mit der Verordnungstätigkeit (Gewinne oder sonstige Einnahmen aus einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung; kein „Umweg“ über Vorteilsgewährung an juristische Person); Vermögensschaden der Krankenkasse in Höhe des vollen Rechnungsbetrages; Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes bei Verordnung von Sprechstundenbedarf; Idealkonkurrenz zwischen Beihilfe zu Betrug und Untreue bei unterschiedlichen Haupttätern
§ 263 StGB; § 266 StGB; § 52 StGB; § 128 SGB V


Entscheidung

976. BGH 5 StR 99/17 – Urteil vom 8. August 2017 (LG Berlin)
Unerlässlichkeit der Sicherungsverwahrung (Verminderung des vom Verurteilten ausgehenden Risikos durch

Therapie während der Haft; konkrete Feststellungen zur Durchführbarkeit der vom Sachverständigen empfohlenen Therapie; Berücksichtigung des Gewichts der zu erwartenden Straftaten).
§ 66 StGB


Entscheidung

977. BGH 5 StR 212/17 – Beschluss vom 26. Juli 2017 (LG Leipzig)
Finalzusammenhang beim Raub (Einsatz des Nötigungsmittels ohne Wegnahmevorsatz; Ausnutzung der andauernden Wirkung der Nötigung; Angst eines schutzlos ausgelieferten Opfers; konkludente Drohung mit weiterer Gewalt).
§ 249 StGB


Entscheidung

978. BGH 5 StR 277/17 – Beschluss vom 13. Juli 2017 (LG Itzehoe)
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung bei Zusammentreffen verschiedener Milderungsgründe; fehlende Prüfung der sich aufdrängenden Unterbringungsanordnung.
§ 21 StGB; § 49 StGB; § 64 StGB


Entscheidung

979. BGH 5 StR 301/17 – Beschluss vom 26. Juli 2017 (LG Leipzig)
Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende Mitteilung des Vollstreckungsstandes); konkrete Erfolgsaussicht für die Behandlung als Voraussetzung der Unterbringungsanordnung.
§ 54 StGB; § 55 StGB; § 64 StGB


Entscheidung

980. BGH 5 StR 316/17 – Beschluss vom 9. August 2017 (LG Hamburg)
Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (fehlende Prüfung einer möglichen Zäsurwirkung); sich aufdrängende Prüfung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
§ 54 StGB; § 55 StGB; $ 64 StGB


Entscheidung

981. BGH 5 StR 484/16 – Beschluss vom 28. August 2017 (LG Hamburg)
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung zur Höhe des Vermögensschadens beim Betrug.
§ 263 StGB


Entscheidung

982. BGH AK 33/17 – Beschluss vom 10. August 2017
Nichtanzeige einer geplanten Straftat bei von einem schuldlos Handelnden in Aussicht genommener Tat; Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland; dringender Tatverdacht; Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr).
§ 138 StGB; § 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO; § 116 StPO; § 121 StPO


Entscheidung

983. BGH AK 34/17 – Beschluss vom 17. August 2017 (OLG Frankfurt)
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch die Anfertigung von potenziellem Propagandamaterial (objektive Nützlichkeit für die Organisation; Unterstützungsleistung; befürwortendes Eintreten; Werben um Mitglieder); Anforderungen an die Konkretisierung des strafrechtlichen Vorwurfs im Haftbefehl.
§ 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO; § 114 StPO; § 121 StPO


Entscheidung

984. BGH AK 35 u. 36/17 – Beschluss vom 10. August 2017
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung; keine konkurrenzrechtliche Verklammerung der Mitgliedschaft in zwei unterschiedlichen Organisationen durch ein kriegswaffenrechtliches Vergehen; Fluchtgefahr; Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate.
§ 129a StGB; § 129b StGB; § 52 StGB; § 112 StPO; § 116 StPO; § 121 StPO


Entscheidung

985. BGH AK 35 u. 36/17 – Beschluss vom 10. August 2017
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung; keine konkurrenzrechtliche Verklammerung der Mitgliedschaft in zwei unterschiedlichen Organisationen durch ein kriegswaffenrechtliches Vergehen; Fluchtgefahr; Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate.
§ 129a StGB; § 129b StGB; § 52 StGB; § 112 StPO; § 116 StPO; § 121 StPO


Entscheidung

986. BGH StB 14/17 – Beschluss vom 5. Juli 2017 (Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs)
BGHR; Beteiligung an der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (Mittäterschaft; Beihilfe; Abgrenzung; allgemeine Kriterien; besondere Struktur des Delikts; enumerativ aufgezählte Handlungsmodalitäten; wechselseitige Ergänzung).
§ 89a Abs. 2 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB


Entscheidung

987. BGH StB 16/17 – Beschluss vom 27. Juli 2017
Verwerfung der Beschwerde gegen den Haftbefehl (dringender Tatverdacht wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz; betrügerische Erlangung von Sozialleistungen; Scheinidentität als syrischer Flüchtling; Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat).
§ 22a KWG; § 89a StGB; § 264 StGB