HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

März 2014
15. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)

Bei den folgenden Leitsätzen ohne besondere Angabe handelt es sich ebenso wie auch oben um Leitsätze des Bearbeiters. Die oben hervorgehoben angegebenen Entscheidungen werden im folgenden ohne die Leitsätze wiedergegeben.


Entscheidung

181. BGH 3 StR 146/13 - Urteil vom 12. Dezember 2013 (LG Oldenburg)
Untreue (Vermögensnachteil bei unterlassenem Hinweis des Treunehmers auf Ersatzansprüche; Haushaltsuntreue; Bezahlung privater Veranstaltungen; Repräsentationsaufwand; Festsetzung erhöhter Vergütung für Geschäftsleiter einer Körperschaft des öffentlichen Rechts).
§ 266 StGB; § 13 StGB


Entscheidung

182. BGH 3 StR 40/13 - Beschluss vom 28. November 2013 (LG Oldenburg)
BGHSt; Straftat nach dem Gewaltschutzgesetz (Akzessorietät; Blankettnorm; Pflicht des Strafgerichts zur Überprüfung der materiellen Rechtmäßigkeit der Anordnung; Auslegung; Maßgeblichkeit der gesetzgeberischen Intention nach Inkrafttreten des FamFG).
§ 4 GewSchG; § 1 Abs. 1 Satz 1 und 3 GewSchG


Entscheidung

183. BGH 3 StR 5/13 - Urteil vom 27. November 2013 (LG Düsseldorf)
BGHSt; Marktmanipulation (Verfassungsmäßigkeit; matched orders/prearranged trades; Einwirkung auf den Börsenpreis; kein Erfordernis weiterer Geschäfte zu dem auf dem manipulierten Kursniveau beruhenden Preis; subjektiver Tatbestand; Geld- oder Taxkurs kein Börsenkurs i.S.d. Marktmanipulationstatbestandes); Verfall (Bruttoprinzip; erlangtes etwas bei insgesamt verbotenen Geschäften).
§ 38 Abs. 2 WpHG a.F.; § 39 Abs. 1 Nr. 1 WpHG a.F.; § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG a.F.; § 24 BörsG; § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG


Entscheidung

184. BGH 3 StR 69/13 - Beschluss vom 22. Oktober 2013 (LG Hildesheim)
BGHSt; Hehlerei (Erfordernis eines Absatzerfolges bei der vollendeten Hehlerei durch Absetzen; Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
§ 259 StGB


Entscheidung

185. BGH 5 StR 468/12 - Urteil vom 22. Januar 2014 (LG Berlin)
Beihilfe durch berufstypisches Verhalten (deliktischer Sinnbezug; subjektive Einschränkung bei Eventualvorsatz des Gehilfen hinsichtlich der ausschließlich deliktischen Nutzung durch den Haupttäter); Betrug durch Gewinnspielvertrieb in Callcentern; unwirksame Revisionsbeschränkung bei untrennbarem Zusammenhang zwischen der angegriffenen Bestimmung des Schuldumfangs und dem Schuldspruch.
§ 27 StGB; § 15 StGB; § 263 StGB; § 318 StPO


Entscheidung

186. BGH AK 25/13 - Beschluss vom 23. Januar 2014 (Ermittlungsrichter des BGH)
Kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland („DHKPC“); Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Verhältnismäßigkeit; Fluchtgefahr).
§ 129b StGB; § 116 StPO; § 120 StPO; § 121 StPO


Entscheidung

187. BGH AK 26/13 - Beschluss vom 23. Januar 2014 (Ermittlungsrichter des BGH)
Kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland („DHKPC“; mögliche Zäsurwirkung durch Inkrafttreten des § 129b StGB); Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Verhältnismäßigkeit; Fluchtgefahr).
§ 129b StGB; § 116 StPO; § 120 StPO; § 121 StPO


Entscheidung

188. BVerfG 2 BvR 119/12 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 23. Januar 2014 (OLG Nürnberg / LG Regensburg)
Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der Therapieunterbringung; tiefgreifender Grundrechtseingriff); Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (Freiheitsgrundrecht; verfassungskonforme Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 1 ThUG; strenger Verhältnismäßigkeitsmaßstab; Vertrauensschutz; hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten; objektive Verfassungswidrigkeit; fehlende Vorwerfbarkeit einer Grundrechtsverletzung).

Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 1 Abs. 1 ThUG


Entscheidung

189. BVerfG 2 BvR 565/12 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 23. Januar 2014 (OLG Nürnberg / LG Regensburg)
Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der Therapieunterbringung; tiefgreifender Grundrechtseingriff); Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (Freiheitsgrundrecht; verfassungskonforme Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 1 ThUG; strenger Verhältnismäßigkeitsmaßstab; Vertrauensschutz; hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten; objektive Verfassungswidrigkeit; fehlende Vorwerfbarkeit einer Grundrechtsverletzung). Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 1 Abs. 1 ThUG

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für die (verfassungsgerichtliche) Überprüfung einer Entscheidung über die Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) besteht angesichts des damit verbundenen tiefgreifenden Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht fort, auch wenn die Entscheidung nicht mehr die Grundlage für eine aktuelle Unterbringung bildet.

2. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2013 (2 BvR 2302/11 u. a. = HRRS 2013 Nr. 693) ist § 1 Abs. 1 ThUG nur mit der Maßgabe mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Unterbringung oder deren Fortdauer nur angeordnet werden darf, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist.

3. Eine Unterbringungsentscheidung, die diesen Anforderungen an eine verfassungskonforme Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 1 ThUG nicht genügt – insbesondere weil sie nicht den genannten strengen Verhältnismäßigkeitsmaßstab zugrundelegt –, verletzt den Betroffenen in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG.

4. Dies gilt auch für Unterbringungsentscheidungen, die bereits vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2013 ergangen sind, weil es insoweit allein auf die objektive Verfassungswidrigkeit der Entscheidung und nicht darauf ankommt, ob die Grundrechtsverletzung dem Gericht vorwerfbar ist.


Entscheidung

190. BVerfG 2 BvR 636/12 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 12. Dezember 2013 (OLG Rostock / LG Rostock)
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (GPS-gestützte „elektronische Fußfessel“; Führungsaufsicht; Weisung; Folgenabwägung; Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit; Abwehr schwerer Nachteile).
§ 32 Abs. 1 BVerfGG; Art. 2 Abs. 2 GG; § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB; § 68f StGB


Entscheidung

191. BVerfG 2 BvR 923/12 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 23. Januar 2014 (OLG Nürnberg / LG Regensburg)
Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der Therapieunterbringung; tiefgreifender Grundrechtseingriff); Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (Freiheitsgrundrecht; verfassungskonforme Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 1 ThUG; strenger Verhältnismäßigkeitsmaßstab; Vertrauensschutz; hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten; objektive Verfassungswidrigkeit; fehlende Vorwerfbarkeit einer Grundrechtsverletzung). Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 1 Abs. 1 ThUG

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für die (verfassungsgerichtliche) Überprüfung einer Entscheidung über die Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) besteht angesichts des damit verbundenen tiefgreifenden Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht fort, auch wenn die Entscheidung nicht mehr die Grundlage für eine aktuelle Unterbringung bildet.

2. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2013 (2 BvR 2302/11 u. a. = HRRS 2013 Nr. 693) ist § 1 Abs. 1 ThUG nur mit der Maßgabe mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Unterbringung oder deren Fortdauer nur angeordnet werden darf, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist.

3. Eine Unterbringungsentscheidung, die diesen Anforderungen an eine verfassungskonforme Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 1 ThUG nicht genügt – insbesondere weil sie nicht den genannten strengen Verhältnismäßigkeitsmaßstab zugrundelegt –, verletzt den Betroffenen in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG.

4. Dies gilt auch für Unterbringungsentscheidungen, die bereits vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2013 ergangen sind, weil es insoweit allein auf die objektive Verfassungswidrigkeit der Entscheidung und nicht darauf ankommt, ob die Grundrechtsverletzung dem Gericht vorwerfbar ist.


Entscheidung

192. BVerfG 2 BvR 1020/12 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 23. Januar 2014 (OLG Nürnberg / LG Regensburg)
Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der Therapieunterbringung; tiefgreifender Grundrechtseingriff); Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (Freiheitsgrundrecht; verfassungskonforme Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 1 ThUG; strenger Verhältnismäßigkeitsmaßstab; Vertrauensschutz; hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten; objektive Verfassungswidrigkeit; fehlende Vorwerfbarkeit einer Grundrechtsverletzung). Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 1 Abs. 1 ThUG

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für die (verfassungsgerichtliche) Überprüfung einer Entscheidung über die Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) besteht angesichts des damit verbundenen tiefgreifenden Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht fort, auch wenn die Entscheidung nicht mehr die Grundlage für eine aktuelle Unterbringung bildet.

2. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2013 (2 BvR 2302/11 u. a. = HRRS 2013 Nr. 693) ist § 1 Abs. 1 ThUG nur mit der Maßgabe mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Unterbringung oder deren Fortdauer nur angeordnet werden darf, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist.

3. Eine Unterbringungsentscheidung, die diesen Anforderungen an eine verfassungskonforme Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 1 ThUG nicht genügt – insbesondere weil sie nicht den genannten strengen Verhältnis-

mäßigkeitsmaßstab zugrundelegt –, verletzt den Betroffenen in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG.

4. Dies gilt auch für Unterbringungsentscheidungen, die bereits vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2013 ergangen sind, weil es insoweit allein auf die objektive Verfassungswidrigkeit der Entscheidung und nicht darauf ankommt, ob die Grundrechtsverletzung dem Gericht vorwerfbar ist.


Entscheidung

193. BVerfG 2 BvR 1100/12 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 22. Januar 2014 (OLG Nürnberg / LG Regensburg)
Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der Therapieunterbringung; tiefgreifender Grundrechtseingriff); Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (Freiheitsgrundrecht; verfassungskonforme Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 1 ThUG; strenger Verhältnismäßigkeitsmaßstab; Vertrauensschutz; hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten; objektive Verfassungswidrigkeit; fehlende Vorwerfbarkeit einer Grundrechtsverletzung). Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 1 Abs. 1 ThUG

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für die (verfassungsgerichtliche) Überprüfung einer Entscheidung über die Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) besteht angesichts des damit verbundenen tiefgreifenden Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht fort, auch wenn die Entscheidung nicht mehr die Grundlage für eine aktuelle Unterbringung bildet.

2. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2013 (2 BvR 2302/11 u. a. = HRRS 2013 Nr. 693) ist § 1 Abs. 1 ThUG nur mit der Maßgabe mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Unterbringung oder deren Fortdauer nur angeordnet werden darf, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist.

3. Eine Unterbringungsentscheidung, die diesen Anforderungen an eine verfassungskonforme Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 1 ThUG nicht genügt – insbesondere weil sie nicht den genannten strengen Verhältnismäßigkeitsmaßstab zugrundelegt –, verletzt den Betroffenen in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG.

4. Dies gilt auch für Unterbringungsentscheidungen, die bereits vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2013 ergangen sind, weil es insoweit allein auf die objektive Verfassungswidrigkeit der Entscheidung und nicht darauf ankommt, ob die Grundrechtsverletzung dem Gericht vorwerfbar ist.


Entscheidung

194. BVerfG 2 BvR 1239/12 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 23. Januar 2014 (OLG Nürnberg / LG Regensburg)
Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der Therapieunterbringung; tiefgreifender Grundrechtseingriff); Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (Freiheitsgrundrecht; verfassungskonforme Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 1 ThUG; strenger Verhältnismäßigkeitsmaßstab; Vertrauensschutz; hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten; objektive Verfassungswidrigkeit; fehlende Vorwerfbarkeit einer Grundrechtsverletzung). Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 1 Abs. 1 ThUG

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für die (verfassungsgerichtliche) Überprüfung einer Entscheidung über die Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) besteht angesichts des damit verbundenen tiefgreifenden Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht fort, auch wenn die Entscheidung nicht mehr die Grundlage für eine aktuelle Unterbringung bildet.

2. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2013 (2 BvR 2302/11 u. a. = HRRS 2013 Nr. 693) ist § 1 Abs. 1 ThUG nur mit der Maßgabe mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Unterbringung oder deren Fortdauer nur angeordnet werden darf, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist.

3. Eine Unterbringungsentscheidung, die diesen Anforderungen an eine verfassungskonforme Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 1 ThUG nicht genügt – insbesondere weil sie nicht den genannten strengen Verhältnismäßigkeitsmaßstab zugrundelegt –, verletzt den Betroffenen in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG.

4. Dies gilt auch für Unterbringungsentscheidungen, die bereits vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2013 ergangen sind, weil es insoweit allein auf die objektive Verfassungswidrigkeit der Entscheidung und nicht darauf ankommt, ob die Grundrechtsverletzung dem Gericht vorwerfbar ist.


Entscheidung

195. BVerfG 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 22. Januar 2014 (OLG München / AG Augsburg)
Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen; Fortdauerentscheidung; Begründungstiefe; Verfahrensverzögerungen; Zurechenbarkeit; Zwischenverfahren; Überhaft; vorhersehbare Überlastung). Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; § 121 StPO; § 122 StPO; § 199 StPO


Entscheidung

196. BGH 1 StR 379/13 - Beschluss vom 15. Januar 2014 (LG Halle)
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen; Abgrenzung zum Beweisermittlungsantrag; Nachweis von Konnexität von Beweismittel und Beweistatsache); Steuerhinterziehung (Berechnung der hinterzogenen Lohnsteuer bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen).
§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 370 Abs. 1 AO


Entscheidung

197. BGH 1 StR 469/13 - Beschluss vom 29. Januar 2014 (LG Hamburg)
Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerpflichtigkeit eines dazwischengeschalteten Strohmanns: umsatzsteuerrechtliche Unbeachtlichkeit des Strohmanngeschäfts als Scheingeschäft).
§ 370 Abs. 1 AO; § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG; § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG; § 41 Abs. 2 AO


Entscheidung

198. BGH 1 StR 523/13 - Beschluss vom 29. Januar 2014 (LG Weiden)
Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Freibeweis; mangelndes Beruhen hinsichtlich eines fehlenden Negativattests).
§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO


Entscheidung

199. BGH 1 StR 527/13 - Beschluss vom 5. Februar 2014 (LG München II)
Rücknahme der Revision (Entscheidung über deren Wirksamkeit; Ermächtigung des Verteidigers: Form).
§ 318 StPO


Entscheidung

200. BGH 1 StR 531/13 - Beschluss vom 14. Januar 2014 (LG München I)
Beschränkung der Revision (selbstständige Anfechtung der Dauer des Vorwegvollzugs einer Maßregel: Voraussetzungen); Vorwegvollzug einer Freiheitsstrafe vor der Maßregel (Dauer: Berücksichtigung von erlittener Untersuchungshaft).
§ 318 StPO; § 67 Abs. 2 StPO; § 51 Abs. 1 StGB


Entscheidung

201. BGH 1 StR 53/13 - Urteil vom 3. Dezember 2013 (LG Hamburg)
Verfall gegen Drittbegünstige (Verfall bei versuchter Tat; Erlangung durch die Tat: Unmittelbarkeitszusammenhang: Wertungen des Bereicherungsrechts, Bereicherungszusammenhang, Abgrenzung von Vertretungs- Verschiebungs- und Erfüllungsfällen, Gutgläubigkeit des Dritten bei Erfüllungsfällen; Handeln für einen anderen; Fall Falk); Anordnung des Verfalls gegen den Dritten als Täter einer leichtfertig begangenen Geldwäsche.
§ 73 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 StGB; § 822 BGB; § 261 Abs. 5 StGB


Entscheidung

202. BGH 1 StR 562/13 - Beschluss vom 28. Januar 2014 (LG Nürnberg-Fürth)
Aufklärungsrüge (Würdigung einer mit einem Belastungszeugen getroffenen Verständigung zu Lasten des Angeklagten).
§ 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO


Entscheidung

203. BGH 1 StR 579/13 - Beschluss vom 3. Dezember 2013 (LG Würzburg)
Umsatzsteuerhinterziehung (Steuerhinterziehung bei unberechtigtem Steuernachweis; Vorsteuerabzug); Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Feststellungen zur Bewertung der Tat unter allen rechtlichen Gesichtspunkten).
§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG; § 14c Abs. 2 UStG; § 15 UstG; § 267 Abs. 5 StPO


Entscheidung

204. BGH 1 StR 628/13 - Beschluss vom 14. Januar 2014 (LG Coburg)
Schwere Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung eines Wohngebäudes durch Brandlegung: Erheblichkeit der Unbrauchbarkeit, Zerstörung nur von Gebäudeteilen, die nicht selbst dem Wohnen dienen; Begriff des Inbrandsetzen eines Wohngebäudes: Inbrandsetzen nur von nicht selbst dem Wohnen dienenden Gebäudeteilen, Gefahr der Ausbreitung auch auf bewohnte Teile; Verursachung einer konkreten Gesundheitsgefahr durch Inbrandsetzen eines nicht dem Wohnen dienenden Gebäudeteils durch Brandlegung: Zurechnung eines Schocks als typische Opferreaktion).
§ 306a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB; § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB


Entscheidung

205. BGH 1 StR 688/13 - Beschluss vom 14. Januar 2014 (LG Coburg)
Anforderung an die Begründung des Revisionsantrags; Protokollrüge.
§ 344 Abs. 2 StPO


Entscheidung

206. BGH 2 StR 154/13 - Beschluss vom 17. Dezember 2013 (LG Koblenz)
Zusammenhang von Maßregelanordnung und Jugendstrafe; Beihilfe zum Diebstahl (Zeitpunkt der Beendigung der Haupttat).
§ 5 Abs. 3 JGG; § 27 Abs. 1 StGB; § 242 Abs. 1 StGB


Entscheidung

207. BGH 2 StR 283/13 - Beschluss vom 3. Dezember 2013 (LG Wiesbaden)
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Begründung des Beschlusses).
§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO


Entscheidung

208. BGH 2 StR 393/13 - Urteil vom 22. Januar 2014 (LG Mainz)
Inbegriffsrüge.
§ 261 StPO


Entscheidung

209. BGH 2 StR 518/13 - Beschluss vom 8. Januar 2014 (LG Koblenz)
Festsetzung der Strafe durch das Revisionsgericht (Analogie).
§ 354 Abs. 1 StPO


Entscheidung

210. BGH 2 StR 534/13 - Beschluss vom 19. Dezember 2013 (LG Frankfurt am Main)
Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil).
§ 21 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

211. BGH 2 StR 637/13 - Beschluss vom 23. Januar 2014 (LG Koblenz)
Besondere Schwere der Schuld bei Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe (Voraussetzungen: Gesamtbetrachtung; Berücksichtigung von Mordmerkmalen).
§ 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 211 Abs. 2 StGB


Entscheidung

212. BGH 2 StR 650/13 - Beschluss vom 21. Januar 2014 (LG Mühlhausen)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichende Erfolgsaussicht der Therapie bei vorherigem Rückfall).
§ 64 Abs. 2 StGB


Entscheidung

213. BGH 4 StR 370/13 - Urteil vom 16. Januar 2014 (LG Stendal)
Verstoß gegen die Konzentrationsmaxime und den Beschleunigungsgrundsatz (Rügeanforderungen); überlange Unterbrechung der Hauptverhandlung (Begriff der Fortsetzung der Hauptverhandlung: Abwesenheit des Angeklagten); Besitz kinderpornographischer Schriften (Begriff der Pornographie: Posieren in sexualbetonter Körperhaltung); Einziehung (Vorbehalt der Einziehung als milderes Mittel). Art. 6 Abs. 1 Satz EMRK; § 344 Abs. 2 StPO; § 229 StPO; § 230 Abs. 1 StPO; § 184b Abs. 1, Abs. 6 Satz 2 StGB; § 74 StGB; § 74b Abs. 2 StGB


Entscheidung

214. BGH 4 StR 441/13 - Beschluss vom 14. Januar 2014 (LG Halle)
Anhörungsrüge (Gewährung rechtlichen Gehörs bei eingeschränkter Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses). Art. 103 Abs. 1 GG; § 356a StPO; § 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

215. BGH 4 StR 459/13 - Beschluss vom 15. Januar 2014 (LG Landau)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Aussetzung des Vollzugs).
§ 63 StGB; § 67b Abs. 1 Satz 1 StGB


Entscheidung

216. BGH 4 StR 502/13 - Beschluss vom 28. Januar 2014 (LG Kaiserslautern)
Strafzumessung (Berücksichtigung eines Geständnisses).
§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 46 Abs. 1 StGB


Entscheidung

217. BGH 4 StR 509/13 - Beschluss vom 15. Januar 2014 (LG Dortmund)
Schwere Körperverletzung (dauernde Unbrauchbarkeit eines wichtigen Gliedes: Gesamtbetrachtung).
§ 226 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. StGB


Entscheidung

218. BGH 4 StR 528/13 - Beschluss vom 28. Januar 2014 (LG Bamberg)
Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens; Gebrauchmachen von einer unechten zusammengesetzten Urkunde; Tateinheit: Klammerwirkung); räuberische Erpressung (Konkurrenzverhältnis zu in der Beendigungsphase begangenen Taten: Tateinheit) Beschränkung der Revision (hinreichend erkennbarer Beschränkungswille).
§ 267 Abs. 1, 3. Alt StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 52 StGB; § 318 StPO; § 344 Abs. 1 StPO


Entscheidung

219. BGH 4 StR 529/13 - Beschluss vom 14. Januar 2014 (LG Halle)
Abwesenheit des Angeklagten während der Hauptverhandlung; Entfernung des Angeklagten zur Vernehmung eines Zeugen (Begriff der Vernehmung: Erhebung weiterer Sachbeweise während der Vernehmung, Wahllichtbildvorlage). Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 338 Nr. 5 StPO; § 247 StPO; § 248 StPO


Entscheidung

220. BGH 4 ARs 9/13 - Beschluss vom 13. Januar 2014 (OLG Hamm)
BGHSt; Vorlageverfahren (Zulässigkeit einer gestuften Anfrage); Vollstreckung eines ausländischen Straferkenntnisses im Geltungsbereich des ÜberstÜbk (Verhältnis des ÜberstÜbK zu den §§ 48ff. IRG; Anwendung des Umwandlungsverfahren).
§ 55 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 42 Abs. 1 IRG § 11 ÜberstÜbK; § 54 IRG


Entscheidung

221. BGH 1 StR 200/13 - Beschluss vom 7. Januar 2014 (BGH)
Beschlussberichtigung.
§ 34 StPO


Entscheidung

222. BGH 1 StR 389/13 - Beschluss vom 16. Januar 2014 (LG Augsburg)
Körperverletzung mit Todesfolge (Abgrenzung von eigenverantwortlicher Selbstgefährdung und Fremdgefährdung bei der Substitutionsbehandlung Rauschgiftsüchtiger (Überdosis; Fentanyl-Pflaster); Totschlag (Tötungsvorsatz des Arztes; Sorgfaltswidrigkeit); vorsätzliche unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln.
§ 212 StGB; § 222 StGB; § 227 StGB; § 15 StGB; § 29 BtMG


Entscheidung

223. BGH 1 StR 506/13 - Beschluss vom 30. Januar 2014 (LG Stuttgart)
Unzulässige Revision der Nebenklägerin.
§ 400 Abs. 1 StPO; § 395 StPO


Entscheidung

224. BGH 1 StR 527/13 - Beschluss vom 5. Februar 2014 (LG München II)
Verspätete Verfahrensrüge (Revisionsbegründungsfrist; Inbegriffsrüge).
§ 345 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 261 StPO


Entscheidung

225. BGH 1 StR 718/13 - Beschluss vom 5. Februar 2014 (LG Hechingen)
Unzulässige Revision (Übernahme der Verantwortung durch den Verteidiger).
§ 345 Abs. 2 StPO; § 349 Abs. 1 StPO


Entscheidung

226. BGH 2 StR 164/11 - Beschluss vom 19. Dezember 2013 (LG Aachen)
Unstatthafte Gegenvorstellung.
Vor § 1 StPO; Vor § 296 StPO


Entscheidung

227. BGH 2 StR 187/13 - Beschluss vom 14. Januar 2014 (LG Aachen)
Einziehungsanordnung (Bezug zur abgeurteilten Tat bei Rocker-Club-Emblemen).
§ 74 StGB


Entscheidung

228. BGH 2 StR 200/13 - Beschluss vom 14. Januar 2014 (LG Frankfurt am Main)
Unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

229. BGH 2 StR 208/13 - Beschluss vom 14. Januar 2014 (LG Aachen)
Unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

230. BGH 2 StR 283/13 - Beschluss vom 3. Dezember 2013 (LG Wiesbaden)
Schuldspruchberichtigung.
§ 354 Abs. 1 StPO


Entscheidung

231. BGH 2 StR 500/13 - Beschluss vom 21. Januar 2014 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

232. BGH 2 StR 507/13 - Beschluss vom 21. Januar 2014 (LG Aachen)
Fehlerhafte Annahme von Tateinheit (Handlungseinheit bei der Tatausführung; Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe; Beruhen).
§ 52 StGB; § 53 StGB; § 54 StGB; § 337 StPO


Entscheidung

233. BGH 2 StR 521/13 - Beschluss vom 11. Februar 2014 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

234. BGH 2 StR 555/13 - Beschluss vom 18. Dezember 2013 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

235. BGH 2 StR 582/13 - Beschluss vom 28. Januar 2014 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

236. BGH 2 StR 645/13 - Beschluss vom 21. Januar 2014 (LG Gießen)
Doppelverwertungsverbot beim schweren Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges; Tatvorsatz).
§ 249 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 15 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 46 Abs. 3 StGB


Entscheidung

237. BGH 2 ARs 343/13 (2 AR 274/13) - Beschluss vom 27. Januar 2014 (BGH)
Unbegründeter Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs.
§ 33a StPO


Entscheidung

238. BGH 2 ARs 388/13 (2 AR 291/13) - Beschluss vom 4. Februar 2014 (AG Itzehoe; AG Hamburg-Bergedorf)
Zuständigkeit des Jugendrichters für die Vollstreckung von Erzwingungshaft im Verfahren gegen Heranwachsende.
§ 97 Abs. 1 OWiG; § 82 Abs. 1 Satz 1 JGG


Entscheidung

239. BGH 2 ARs 431/13 (2 AR 302/13) - Beschluss vom 21. Januar 2014 (BGH)
Unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

240. BGH 2 ARs 481/13 (2 AR 334/13) - Beschluss vom 14. Januar 2014 (LG Frankfurt am Main; LG Magdeburg)
Übertragung der Sache (Verhinderung aus tatsächlichen Gründen: Reiseunfähigkeit und Verhandlungsunfähigkeit).
§ 15 StPO


Entscheidung

241. BGH 4 StR 346/13 - Beschluss vom 15. Januar 2014 (LG Berlin)
Keine Befugnis zur Rechtsübertragung beim Pflichtverteidiger (Revisionseinlegung und Revisionsbegründung; allgemeiner Vertreter; Bevollmächtigung durch den Angeklagten).
§ 345 Abs. 2 StPO; § 142 StPO


Entscheidung

242. BGH 4 StR 532/13 - Beschluss vom 15. Januar 2014 (LG Detmold)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

243. BGH 4 StR 565/13 - Beschluss vom 27. Januar 2014 (LG Bielefeld)
Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag (beendeter Versuch: Anforderungen an die Feststellung der Gleichgültigkeit bezüglich der möglichen Folgen; fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit).
§ 212 StGB; § 22 StGB; § 24 StGB


Entscheidung

244. BGH 4 StR 566/13 - Beschluss vom 27. Januar 2014 (LG Essen)
Anforderungen an eine Konsumtion des Hausfriedensbruchs durch den Wohnungseinbruchsdiebstahl (Diebstahl mit Waffen; anschließendes Verweilen in der Wohnung).
§ 244 Abs. 1 Nr. 1a, 3 StGB; § 123 StGB; § 52 StGB

Eine Konsumtion des Unrechtsgehalts des Hausfriedensbruchs durch den verwirklichten Wohnungseinbruchsdiebstahl ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn das Tatgericht nur wegen Diebstahls mit Waffen nach § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB verurteilt. Überdies könnte dem Umstand, dass sich ein vom Wohnungsinhaber überraschter Angeklagter auf dessen ausdrückliche Aufforderung hin nicht aus der Wohnung entfernt hat, ein eigenständiger Unrechtsgehalt zukommen (vgl. BGH NStZ 2001, 642, 643).