HRRS
Online-Zeitschrift für höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht
Herausgeber: Dr. h.c. Gerhard Strate · Redaktion: Prof. Dr. Christian Becker · RiLG Dr. Ulf Buermeyer, LL.M. · Prof. Dr. Karsten Gaede · RiLG Dr. Holger Mann · RA Dr. Stephan Schlegel.
829. BVerfG 1 BvR 1741/17 (3. Kammer des Ersten Senats) – Beschluss vom 17. August 2017 (OLG Stuttgart / LG Stuttgart)
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine sitzungspolizeiliche Verfügung (Beschränkung der Bildberichterstattung; Presse- und Rundfunkfreiheit; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Ermessensausübung; Strafverfahren mit gewichtigem Informationsinteresse der Öffentlichkeit; „Schlecker-Prozess“; Zurückstehen der Pressefreiheit bei Zulassung von Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal zu Beginn der Hauptverhandlung, zur Urteilsverkündung und auf Antrag im Einzelfall).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 176 GVG
830. BVerfG 2 BvL 1/17 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 12. Juli 2017 (LG Göttingen)
Verwaltung von Geldern eines Sicherungsverwahrten durch die Vollzugsbehörden in Niedersachsen (konkrete Normenkontrolle; Darlegungsanforderungen an eine Richtervorlage; Ausführungen zum verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab; Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage; Aufklärung der tatsächlichen Umstände; Bezug von Rentenzahlungen über ein externes Konto; „faktische Verpflichtung“ zur Zahlungsabwicklung über ein Anstaltskonto; mögliche Abweichung von der für verfassungswidrig erachteten Norm im Einzelfall).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 100 Abs. 1 GG; § 80 Abs. 1 BVerfGG; § 81a Satz 1 BVerfGG; § 47 Abs. 1 Satz 2 Nds. SVVollzG; § 48 Abs. 1 Nds. SVVollzG
831. BVerfG 2 BvR 336/16 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 16. August 2017 (OLG Karlsruhe / LG Offenburg)
Unterbringung eines Strafgefangenen (Recht auf effektiven Rechtsschutz im Strafvollzug; gerichtliche Sachaufklärungspflicht; mangelnde Belüftung eines Haftraums wegen eines vor dem Fenster angebrachten „Lochgitters“; unzulässiger Rückschluss von einer Inaugenscheinnahme im November auf die Verhältnisse im Hochsommer; mangelnde Darlegung der herangezogenen Kriterien für eine ausreichende Frischluftversorgung und Luftzirkulation; Erfordernis eines Sachverständigengutachtens).
Art. 19 Abs. 4 GG; § 144 StVollzG; § 9 Abs. 1 JVollzGB I BW
832. BVerfG 2 BvR 424/17 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 18. August 2017 (Hanseatisches OLG)
Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung nach Rumänien zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (Anwendungsvorrang des Unionsrechts; Verfassungsidentität als Grenze des Anwendungsvorrangs; Menschenwürdegarantie; Gewährleistung im Einzelfall auch bei Anwendung unionsrechtlich determinierter Vorschriften; grundsätzliches Vertrauen gegenüber Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz; Erschütterung des Vertrauens im Einzelfall; Prüfungspflicht der Gerichte; Haftraumgröße; Gesamtschau der Haftbedingungen; Berücksichtigung der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR bei der Auslegung von Grundrechten des Grundgesetzes; Vermutung einer Konventionsverletzung bei unter 3 m² Bodenfläche pro Gefangenem in einem Gemeinschaftshaftraum; Folgenabwägung zugunsten des Verfolgten bei drohender Unterschreitung des unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutzes).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG; Art. 79 Abs. 3 GG; Art. 3 EMRK; § 32 Abs. 1 BVerfGG
833. BVerfG 2 BvR 1280/15 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 16. August 2017 (Pfälzisches OLG Zweibrücken / LG Landau in der Pfalz)
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; verfassungsgerichtliche Kontrolldichte; einzelfallbezogene Gefährlichkeitsprognose; Konkretisierung von Art und Wahrscheinlichkeit künftig zu erwartender Delikte; steigende Begründungsanforderungen mit zunehmender Unterbringungsdauer; Erörterung besonderer Umstände; Therapiefortschritte, erfolgreiches Absolvieren weitreichender Lockerungen; Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht als mildere Maßnahmen); Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach prozessualer Überholung einer Fortdauerentscheidung; tiefgreifender Grundrechtseingriff).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 63 StGB; § 67d Abs. 2 StGB
834. BVerfG 2 BvR 1287/17, 2 BvR 1583/17 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 25. Juli 2017 (LG München I / AG München)
Einstweilige Anordnung gegen die Verwertung der bei Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei sichergestellten Unterlagen und Daten („VW-Dieselskandal“; interne Ermittlungen einer Rechtsanwaltskanzlei in einem Automobilkonzern; Beschlagnahme und Verwertung in der Kanzlei verwahrten Materials für ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Betruges und strafbarer Werbung; überwiegendes Interesse am Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant); Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde (US-amerikanische, international tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten im Inland als Trägerin materieller Grundrechte).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 GG; Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 3 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 103 StPO
835. BVerfG 2 BvR 1405/17 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 25. Juli 2017 (LG München I / AG München)
Einstweilige Anordnung gegen die Verwertung der bei Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei sichergestellten Unterlagen und Daten („VW-Dieselskandal“; interne Ermittlungen einer Rechtsanwaltskanzlei in einem Automobilkonzern; Beschlagnahme und Verwertung in der Kanzlei verwahrten Materials für ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Betruges und strafbarer Werbung; überwiegendes Interesse am Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 97 StPO; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 103 StPO
1. Beauftragt ein Unternehmen mit Blick auf ein im Ausland geführtes strafrechtliches Ermittlungsverfahren (hier: im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Abgasmanipulationen an Dieselfahrzeugen) eine Rechtsanwaltskanzlei mit internen Ermittlungen, so steht das im Rahmen von Art. 13 Abs. 1 GG zu berücksichtigende Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant möglicherweise der Beschlagnahme und Verwertung von in der Kanzlei verwahrten Unterlagen und Daten entgegen, welche aus deren internen Untersuchungen hervorgegangen sind und auf welche nun für ein inländisches Ermittlungsverfahren zugegriffen werden soll, das zwar vorerst gegen Unbekannt geführt wird, das jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit den internen anwaltlichen Ermittlungen steht.
2. Bei der Folgenabwägung im Rahmen des § 32 Abs. 1 BVerfGG hat das Interesse der Strafverfolgungsbehörden an einer sofortigen Auswertung des sichergestellten Materials hinter dem Interesse am Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant sowie der möglicherweise betroffenen persönlichen Daten Dritter zurückzustehen.
836. BVerfG 2 BvR 1496/15 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 16. August 2017 (OLG Braunschweig / LG Göttingen)
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; Mindestanforderungen an die Wahrheitserforschung; verfassungsrechtliches Gebot
bestmöglicher Sachaufklärung; sorgfältige Begründung einer Abweichung von den Feststellungen eines Sachverständigengutachtens; Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen; eigenständige Entscheidung der Strafvollstreckungskammer bei Wertungsunterschieden zwischen mehreren Sachverständigengutachten).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 63 StGB; § 67d Abs. 1 StGB; § 67d Abs. 6 StGB; § 67e Abs. 2 StGB
837. BVerfG 2 BvR 1549/16 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 3. Juli 2017 (OLG Hamm / LG Bochum)
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Nichteinhaltung der gesetzlichen Überprüfungsfrist; Sicherstellung einer rechtzeitigen Entscheidung; verfahrensrechtliche Absicherung des Freiheitsgrundrechts; Darlegung der Gründe einer Fristüberschreitung in der Fortdauerentscheidung).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 63 StGB; § 67d Abs. 2 StGB; § 67e Abs. 2 StGB
838. BVerfG 2 BvR 1562/17 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 25. Juli 2017 (LG München I / AG München)
Einstweilige Anordnung gegen die Verwertung der bei Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei sichergestellten Unterlagen und Daten („VW-Dieselskandal“; interne Ermittlungen einer Rechtsanwaltskanzlei in einem Automobilkonzern; Beschlagnahme und Verwertung in der Kanzlei verwahrten Materials für ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Betruges und strafbarer Werbung; überwiegendes Interesse am Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 GG; Art. 13 Abs. 1 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 103 StPO
1. Beauftragt ein Unternehmen mit Blick auf ein im Ausland geführtes strafrechtliches Ermittlungsverfahren (hier: im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Abgasmanipulationen an Dieselfahrzeugen) eine Rechtsanwaltskanzlei mit internen Ermittlungen, so steht das im Rahmen von Art. 13 Abs. 1 GG zu berücksichtigende Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant möglicherweise der Beschlagnahme und Verwertung von in der Kanzlei verwahrten Unterlagen und Daten entgegen, welche aus deren internen Untersuchungen hervorgegangen sind und auf welche nun für ein inländisches Ermittlungsverfahren zugegriffen werden soll, das zwar vorerst gegen Unbekannt geführt wird, das jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit den internen anwaltlichen Ermittlungen steht.
2. Bei der Folgenabwägung im Rahmen des § 32 Abs. 1 BVerfGG hat das Interesse der Strafverfolgungsbehörden an einer sofortigen Auswertung des sichergestellten Materials hinter dem Interesse am Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant sowie der möglicherweise betroffenen persönlichen Daten Dritter zurückzustehen.
839. BVerfG 2 BvR 2077/14 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 16. August 2017 (OLG Frankfurt am Main / LG Darmstadt)
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Nichteinhaltung der gesetzlichen Überprüfungsfrist; Sicherstellung einer rechtzeitigen Entscheidung; verfahrensrechtliche Absicherung des Freiheitsgrundrechts; Darlegung der Gründe einer Fristüberschreitung in der Fortdauerentscheidung; keine Kompensation einer Fristverletzung durch Abkürzung der Frist zur nächsten Überprüfung).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 63 StGB; § 67d Abs. 2 StGB; § 67e Abs. 2 StGB; § 67e Abs. 3 Satz 1 StGB
1. Die gesetzlichen Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Freiheitsgrundrechts. Das Vollstreckungsgericht muss eine rechtzeitige Entscheidung vor Ablauf der Überprüfungsfrist sicherstellen und dabei berücksichtigen, dass der Betroffene in aller Regel persönlich anzuhören und gegebenenfalls sachverständig zu begutachten ist.
2. Im Falle einer Überschreitung der Überprüfungsfrist hat das Vollstreckungsgericht die Gründe der Fristüberschreitung in der Fortdauerentscheidung darzulegen, um eine Überprüfung zu ermöglichen, ob die Fristüberschreitung trotz sorgfältiger Führung des Verfahrens zustande kam oder ob sie auf einer Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht beruhte.
3. Die Gestaltung des Überprüfungsverfahrens beruht auf einer unrichtigen Anschauung der grundrechtssichernden Bedeutung der gesetzlichen Überprüfungsfristen, wenn deren Überschreitung (auch) darauf zurückgeht, dass die Strafvollstreckungskammer es an einer sachgerechten Fristenkontrolle fehlen ließ, dass die Kammer über längere Zeit keine Initiativen ergriffen hat, den beauftragten Sachverständigen zu einer beschleunigten Gutachtenerstattung anzuhalten, und dass sie die Sachverständigenanhörung erst auf einen Termin zwei Monate nach Eingang des schriftlichen Gutachtens anberaumt hat.
4. Die Abkürzung der Frist für die nächste Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung gemäß § 67e Abs. 3 Satz 1 StGB ist nicht geeignet, eine bereits eingetretene Fristverletzung zu kompensieren.
840. BGer 6B_482/2017 – Urteil vom 17. Mai 2017 (VG Solothurn)
Vollstreckungshindernis im Sinne von Art. 54 SDÜ (Verurteilungen in der Schweiz und Deutschland; Begehung in der Schweiz; „gerade vollstreckt“: Bewährungsstrafe; ne bis in idem); gewerbsmäßiger Betrug im schweizerischen Recht (rechtliche Handlungseinheit; Abgrenzung zur „derselben Tat“ im Sinne von Art. 54 SDÜ); keine Vorlagepflicht schweizerischer Gerichte an den EuGH.
Art. 54 SDÜ; Art. 267 AEUV; Erklärung zu Art. 55 Abs. 1
lit. a SDÜ im Assoziierungsabkommen Schweiz-EU/EG zu Schengen; Art. 146 Abs. 1 SchwStGB; Art. 146 Abs. 2 SchwStGB
841. BGH 1 StR 113/17 – Beschluss vom 20. Juni 2017 (LG Karlsruhe)
Urteilsgründe (Begriff der offensichtlichen Fehler bei Unklarheiten zur Zahl der abgeurteilten Taten).
§ 267 StPO
842. BGH 1 StR 119/17 – Beschluss vom 27. Juli 2017 (LG Hildesheim)
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet.
§ 356a Satz 1 StPO
844. BGH 1 StR 188/17 – Beschluss vom 8. Juni 2017 (LG Hof)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe; Voraussetzungen des Bandenhandels; Konkurrenzen).
§ 30a BtMG
1. Ob die Beteiligung an einem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Mittäterschaft oder als Beihilfe zu werten ist, beurteilt sich nach den allgemeinen Grundsätzen über diese Beteiligungsformen. Wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängt. Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist.
2. Anders als im Fall der täterschaftlichen Beteiligung am bandenmäßigen Handeltreiben kommt der täterschaftlichen Einfuhr neben der bloßen Beihilfe zum Bandenhandel selbständige rechtliche Bedeutung zu, so dass Tateinheit gegeben ist.
3. Die Verbindung zu einer Bande setzt voraus, dass sich mindestens drei Personen mit ausdrücklich oder schlüssig bekundeten ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten der in den §§ 30 a Abs. 1 BtMG genannten Art zu begehen. Erforderlich ist ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen. Für den auf gewisse Dauer angelegten und verbindlichen Gesamtwillen ist kennzeichnend, dass die Mittäter ein gemeinsames übergeordnetes Bandeninteresse verfolgen.
845. BGH 1 StR 193/17 – Beschluss vom 21. Juni 2017 (LG Nürnberg-Fürth)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlende Erfolgsaussicht bei bewilligter Auslieferung).
§ 64 Satz 2 StGB
846. BGH 1 StR 195/17 – Beschluss vom 21. Juni 2017 (LG Tübingen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
847. BGH 1 StR 31/17 – Beschluss vom 13. Juli 2017 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
849. BGH 1 StR 227/17 – Beschluss vom 20. Juni 2017 (LG Karlsruhe)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (notwendige Feststellung des Wirkstoffgehalts).
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
850. BGH 1 StR 240/17 – Beschluss vom 12. Juli 2017 (LG Augsburg)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrags); Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (Obliegenheit des Angeklagten zur Klarstellung im Einzelfall).
§ 44 Satz 1 StPO; § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO
851. BGH 1 StR 242/17 – Beschluss vom 22. Juni 2017 (LG Stuttgart)
Mangelnde Ausschöpfung des Inbegriffs der Hauptverhandlung (entgegen den Behauptungen des Urteils erfolgte Einlassung des Angeklagten).
§ 261 StPO
852. BGH 1 StR 283/17 – Beschluss vom 13. Juli 2017 (LG Landshut)
Verwerfung der Revision als unzulässig.
§ 349 Abs. 1 StPO
853. BGH 1 StR 316/17 – Beschluss vom 26. Juli 2017 (LG München I)
Notwendige Tenorbeschwer.
§ 296 StPO
854. BGH 1 StR 408/16 – Urteil vom 12. Juli 2017 (LG Bayreuth)
Ablehnung von Beweisanträgen (gebotene Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen; Beweisbehauptungen: notwendige Konkretisierung); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Abweichung vom Sachverständigengutachten durch das Tatgericht).
§ 244 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 261 StPO
855. BGH 1 StR 513/11 – Beschluss vom 12. Juli 2017 (LG München I)
Zurückweisung der Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
856. BGH 1 StR 521/16 – Beschluss vom 21. Juli 2017 (LG Schweinfurt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
857. BGH 1 StR 627/16 – Beschluss vom 12. Juli 2017 (LG Mosbach)
Zurückweisung des Antrages als unstatthaft.
Vor § 1 StPO
858. BGH 1 StR 670/16 – Beschluss vom 24. Juni 2017 (LG Weiden)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtstrafübel bei ausländischer Verurteilung; Härteausgleich).
§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB
860. BGH 1 ARs 20/16 – Beschluss vom 27. Juli 2017 (BGH)
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Tötungsabsicht).
§ 46 Abs. 3 StGB
862. BGH 2 StR 12/17 – Beschluss vom 3. August 2017 (LG Frankfurt am Main)
Inbegriff der Hauptverhandlung.
§ 261 StPO
865. BGH 2 StR 135/17 – Beschluss vom 5. Juli 2017 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
866. BGH 2 StR 160/16 – Urteil vom 12. Juli 2017 (LG Aachen)
Schwerer Raub (tatbestandsqualifizierendes Drohungsmittel: keine objektive Ungefährlichkeit eines Schlüssels).
§ 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB
867. BGH 2 StR 191/17 – Beschluss vom 8. August 2017 (LG Frankfurt am Main)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigenverbrauchsmenge; Konkurrenzen).
§ 29 BtMG
868. BGH 2 StR 203/17 - Beschluss vom 11. Juli 2017 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
869. BGH 2 StR 204/17 – Beschluss vom 27. Juni 2017 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
871. BGH 2 StR 225/17 – Beschluss vom 26. Juli 2017 (LG Aachen)
Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung).
§ 400 StPO
872. BGH 2 StR 236/17 – Beschluss vom 5. Juni 2017 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
873. BGH 2 StR 257/15 – Beschluss vom 11. Mai 2017 (LG Köln)
Schmerzensgeld (Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld: Einzelfallabwägung; Zuerkennung eines Schmerzensgeldes im Adhäsionsverfahren).
§ 253 Abs. 2 BGB
1. Die Vereinigten Großen Senate haben entschieden, dass bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld alle Umstände des Falles berücksichtigt und dabei die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten nicht von vornherein ausgeschlossen werden können.
2. Für die Überprüfung eines Ausspruchs über die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes im Adhäsionsverfahren gilt danach Folgendes: Die Nichtberücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Angeklagten und Tatopfer stellt entgegen der bisherigen Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs regelmäßig keinen Rechtsfehler dar. Ausnahmsweise ist eine Berücksichtigung vonnöten, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse
dem Fall ein „besonderes Gepräge“ geben. Dies ist etwa bei einem wirtschaftlichen Gefälle anzunehmen. Ausführungen dazu, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse dem Fall kein besonderes Gepräge geben, sind regelmäßig nicht erforderlich.
3. Hat der Tatrichter die wirtschaftlichen Verhältnisse von Angeklagtem oder Tatopfer, ohne dass diese dem Fall ihr besonderes Gepräge geben, gleichwohl bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt, stellt dies regelmäßig einen Rechtsfehler dar, bei dem anhand der tatrichterlichen Erwägungen im Einzelfall zu prüfen ist, ob die angefochtene Adhäsionsentscheidung darauf zum Nachteil des Angeklagten beruhen kann. Die Berücksichtigung schlechter finanzieller Verhältnisse des Angeklagten wird sich regelmäßig nicht zu seinem Nachteil ausgewirkt haben, hingegen liegt es nahe, dass die Einbeziehung einer wirtschaftlich schlechten Situation des Tatopfers zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes geführt und sich nachteilig ausgewirkt hat.
874. BGH 2 StR 331/16 – Beschluss vom 24. Juli 2017 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
875. BGH 2 StR 512/16 – Beschluss vom 5. Juli 2017 (LG Rostock)
Erpressung (erzwungene Inpfandnahme; Absicht rechtswidriger Bereicherung).
§ 253 Abs. 1 StGB
876. BGH 2 StR 512/16 – Beschluss vom 27. Juli 2017 (LG Rostock)
Zurückweisung der Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
877. BGH 2 StR 515/16 – Beschluss vom 4. Juli 2017 (LG Aachen)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grenzwert der „nicht geringen Menge“ bei MDMA-Base).
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG
878. BGH 2 StR 546/16 – Beschluss vom 8. August 2017 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
879. BGH 2 StR 550/15 – Beschluss vom 11. Mai 2017 (LG Gera)
Schmerzensgeld (Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld: Einzelfallabwägung; Zuerkennung eines Schmerzensgeldes im Adhäsionsverfahren).
§ 253 Abs. 2 BGB
1. Die Vereinigten Großen Senate haben entschieden, dass bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld alle Umstände des Falles berücksichtigt und dabei die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten nicht von vornherein ausgeschlossen werden können.
2. Für die Überprüfung eines Ausspruchs über die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes im Adhäsionsverfahren gilt danach Folgendes: Die Nichtberücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Angeklagten und Tatopfer stellt entgegen der bisherigen Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs regelmäßig keinen Rechtsfehler dar. Ausnahmsweise ist eine Berücksichtigung vonnöten, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dem Fall ein „besonderes Gepräge“ geben. Dies ist etwa bei einem wirtschaftlichen Gefälle anzunehmen. Ausführungen dazu, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse dem Fall kein besonderes Gepräge geben, sind regelmäßig nicht erforderlich.
3. Hat der Tatrichter die wirtschaftlichen Verhältnisse von Angeklagtem oder Tatopfer, ohne dass diese dem Fall ihr besonderes Gepräge geben, gleichwohl bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt, stellt dies regelmäßig einen Rechtsfehler dar, bei dem anhand der tatrichterlichen Erwägungen im Einzelfall zu prüfen ist, ob die angefochtene Adhäsionsentscheidung darauf zum Nachteil des Angeklagten beruhen kann. Die Berücksichtigung schlechter finanzieller Verhältnisse des Angeklagten wird sich regelmäßig nicht zu seinem Nachteil ausgewirkt haben, hingegen liegt es nahe, dass die Einbeziehung einer wirtschaftlich schlechten Situation des Tatopfers zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes geführt und sich nachteilig ausgewirkt hat.
880. BGH 2 StR 590/16 – Beschluss vom 27. Juli 2017 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
881. BGH 4 StR 121/17 – Beschluss vom 6. Juli 2017 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
882. BGH 4 StR 125/17 – Beschluss vom 20. Juni 2017 (LG Paderborn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
883. BGH 4 StR 159/17 – Beschluss vom 19. Juli 2017 (LG Frankenthal)
Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe (Konkurrenzen).
§ 52 WaffG
885. BGH 4 StR 197/17 – Beschluss vom 7. Juni 2017 (LG Magdeburg)
Notwehr (Gegenwärtigkeit eines Angriffs; Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung).
§ 32 StGB
886. BGH 4 StR 217/17 – Beschluss vom 18. Juli 2017 (LG Offenburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
887. BGH 4 StR 231/17 – Beschluss vom 1. August 2017 (LG Konstanz)
Eigene Entscheidung in der Sache (Anwendung auf den Anrechnungsmaßstab eins zu eins).
§ 354 Abs. 1 StPO
889. BGH 4 StR 232/17 – Beschluss vom 5. Juli 2017 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
890. BGH 4 StR 234/17 – Beschluss vom 20. Juni 2017 (LG Bielefeld)
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Therapiebereitschaft).
§ 46 StGB
891. BGH 4 StR 254/17 – Beschluss vom 18. Juli 2017 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
892. BGH 4 StR 261/17 – Beschluss vom 2. August 2017 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
893. BGH 4 StR 275/17 – Beschluss vom 1. August 2017 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
894. BGH 4 StR 573/16 – Beschluss vom 3. August 2017 (LG Baden-Baden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
895. BGH 4 StR 638/16 – Beschluss vom 19. Juli 2017 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
896. BGH GSSt 1/17 – Beschluss vom 8. Mai 2017 (LG Meiningen)
BGHSt; ungleichartige Wahlfehlstellung (verfassungsrechtliche Zulässigkeit; gesetzesalternative Verurteilung wegen [gewerbsmäßig begangenen] Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei; Konkurrenz zur Verurteilung wegen Geldwäsche).
Art. 103 Abs. 2 GG; § 1 StGB; § 242 StGB; § 259 StGB; § 260 StGB; § 261 StGB
897. BGH 1 StR 63/17 – Urteil vom 9. August 2017 (LG Stuttgart)
Recht des letzten Wortes (keine Einschränkung durch nachfolgende Zuschaueräußerung); verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Feststellung für eine verminderte Steuerungsfähigkeit: Schizophrenie); Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen).
§ 257 Abs. 3 StPO; § 21 StGB; § 267 Abs. 2, 6 StPO; § 63 StGB
899. BGH 1 StR 213/17 – Beschluss vom 20. Juni 2017 (LG Ansbach)
Strafzumessung bei Betäubungsmittelstraftaten (erforderliche Feststellungen zum Wirkstoffgehalt; Zulässigkeit einer Schätzung des Wirkstoffgehalts); Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe bei Betäubungsmittelstraftaten (erforderliche Darstellung im Urteil).
§§ 29 ff. BtMG; § 46 StGB; § 267 Abs. 2 StGB; § 31 Satz 1 BtMG
901. BGH 1 StR 458/16 – Beschluss vom 20. Juni 2017 (LG München I)
BGHSt; Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei Aufhebung nur des Schuldspruchs (Trennbarkeit von den bindenden Feststellungen: Umstände, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben und der Tat ihr Gepräge geben: keine Übereinstimmung mit dem Begriff der prozessualen Tat, doppelrelevante Tatsachen, Trennbarkeit von Merkmalen von Regelbeispielen, hier: Gewerbsmäßigkeit); lex-mitior-Grundsatz (Strafbarkeit des Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken).
§ 353 Abs. 2 StPO; § 264 StPO; § 2 Abs. 3 StGB; § 4 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 2 Anti-Doping-Gesetz; § 95 Abs. 1 Nr. 2 lit. a, Abs. 3 Nr. 2 lit. b AMG aF
903. BGH 1 StR 536/16 – Urteil vom 13. Juli 2017 (LG Hamburg)
Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung: Umsatzsteuervoranmeldung als mitbestrafte Vortat, Begriff der mitbestraften Vortat, Umsatzsteuerjahreserklärung keine mitbestrafte Nachtat); Strafzumessung bei Geldstrafen (Bemessung der Tagessatzhöhe: Schätzungsspielraum des Tatrichters; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit der Strafzumessung); leichtfertige Geldwäsche (Begriff der Leichtfertigkeit); Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit).
§ 370 Abs. 1 AO; § 18 Abs. 1, Abs. 3 UStG; § 46 StGB; § 40 StGB; § 261 Abs. 1, Abs. 5 StGB; § 261 StPO
909. BGH 1 StR 671/16 – Beschluss vom 8. August 2017 (LG Tübingen)
BGHR; Rüge unzureichender Übersetzungsleistungen durch den Dolmetscher (Möglichkeit der revisionsrechtlichen Rüge; Darlegungsanforderungen: konkreter Vortrag zu den Mängeln der Übersetzung und ihre Auswirkungen auf die Möglichkeit des Angeklagten, das Verfahren zu erfassen); Gesamtstrafenbildung (Bemessung der Gesamtstrafe; Darstellungsanforderungen).
Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK; § 185 Abs. 1 Satz 1 GVG; § 187 Abs. 1 Satz 1 GVG; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 54 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 2 StPO
910. BGH 2 StR 14/17 – Urteil vom 14. Juni 2017 (LG Frankfurt a. M.)
Einbruchsdiebstahl (Verhältnis zu gleichzeitig begangener Sachbeschädigung: Tateinheit bei eigenständigem Unrechtsgehalt der Sachbeschädigung; Verhältnis zur gewerbsmäßigen Tatbegehung: strafschärfende Berücksichtigung).
§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 243 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB
911. BGH 2 StR 30/16 – Urteil vom 7. Juni 2017 (LG Köln)
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung des Tatmotivs).
§ 46 StGB
913. BGH 2 StR 110/17 – Urteil vom 5. Juli 2017 (LG Wiesbaden)
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (bedingter Vorsatz eines Kuriers hinsichtlich der Menge der eingeführten Betäubungsmittel); tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Würdigung einer Einlassung des Angeklagten: Wechsel der Angaben während der Hauptverhandlung; erforderliche Gesamtbetrachtung; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 15 StGB; § 261 StPO
916. BGH 2 StR 185/17 – Beschluss vom 1. August 2017 (LG Gera)
Sexuelle Nötigung (Anwendbarkeit des Regelstrafrahmens trotz Vorliegen einer Vergewaltigung).
§ 177 Abs. 1, Abs. 6 Nr. 1 StGB
918. BGH 2 StR 86/17 – Beschluss vom 6. Juli 2017 (LG Aachen)
Durchfuhr von Kriegswaffen (Begriff der Durchfuhr; Verhältnis zur Einfuhr von Kriegswaffen).
§ 22a Abs. 1 Nr. 4 KrWaffG
919. BGH 2 StR 94/16 – Beschluss vom 13. Juni 2017 (LG Frankfurt a. M.)
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit).
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 StPO
920. BGH 2 StR 242/16 – Beschluss vom 26. April 2017 (LG Frankfurt a. M.)
Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (erforderliche Darstellung der Tat als unverwechselbaren geschichtlichen Vorgang; Wahrung einer darüberhinausgehenden Informationsfunktion der Anklageschrift durch Hinweis nach § 265 StPO); Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (erforderliche Feststellungen zu den vorenthaltenen Beiträgen).
§ 200 Abs. 1 StPO; § 264 StPO; § 265 Abs. 1 StPO; § 266a Abs. 1 StGB
921. BGH 2 StR 258/16 – Urteil vom 10. Mai 2017 (LG Mühlhausen)
Freisprechendes Urteil (Erforderlichkeit von Feststellungen zur Person des Angeklagten, hier: Vorwurf der gewerbsmäßigen Hehlerei; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Beweiswürdigung).
§ 267 Abs. 5 StPO; 259 Abs. 1 StGB; § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 261 StPO
922. BGH 2 StR 294/16 – Urteil vom 15. März 2017 (LG Aachen)
BGHSt; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung zulässige strafschärfende Berücksichtigung der Überschreitung des Grenzwerts zur nicht geringen Menge; Voraussetzungen eines minderschwere Falls: Grad der Überschreitung der Grenze zur nicht geringen Menge).
§ 29a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BtMG; § 46 StGB
925. BGH 2 StR 438/16 – Urteil vom 10. Mai 2017 (LG Köln)
Betrug (Abrechnungsbetrug gegenüber privat krankenversicherten Patienten: keine Täuschung bei ausdrücklichem Hinweis auf die eigene Rechtsansicht; Vorsatz); tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit).
§ 263 Abs. 1 StGB; § 261 StPO
926. BGH 2 StR 452/16 – Beschluss vom 6. Juni 2017 (LG Bonn)
Begriff der sexuellen Handlung (Sexualbezug; Erheblichkeit; gewaltsames Entkleiden als sexuelle Handlung).
§ 184h Nr. 1 StGB
929. BGH 2 StR 506/15 – Urteil vom 26. April 2017 (LG Frankfurt a. M.)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen eines minderschwere Falls: Grad der Überschreitung der Grenze zur nicht geringen Menge; zulässige strafschärfende Berücksichtigung der Überschreitung des Grenzwerts).
§ 29a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BtMG; § 46 StGB;
930. BGH 2 StR 512/16 – Beschluss vom 5. Juli 2017 (LG Rostock)
Erpressung (Bereicherungsabsicht bei zwangsweiser Inpfandnahme für nicht bestehende Forderung
§ 253 StGB
931. BGH 2 ARs 188/15 – Beschluss vom 27. Juli 2017
Eröffnung des ordentlichen Gerichtswegs für Justizverwaltungsakte (Begriff: Amtshandlung als spezifisch justizmäßige Aufgabe, hier: berichtende Presseäußerung eines Staatsanwalts, Begriff der Justizbehörde).
§ 23 Abs. 1 EGGVG
932. BGH 4 StR 44/17 – Beschluss vom 7. Juli 2017 (LG Münster)
Adhäsionsverfahren (Umfang des Adhäsionsausspruchs: zukünftige Ersatzansprüche; erforderliche Tenorierung).
§ 406 StPO
934. BGH 4 StR 102/17 – Beschluss vom 5. Juli 2017 (LG Essen)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung).
§ 55 Abs. 1 StGB
935. BGH 4 StR 124/17 – Urteil vom 6. Juli 2017 (LG Offenburg)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzung der Erfolgsaussicht: Sprachunkundigkeit des Angeklagten, eingeschränktes Ermessen des Tatrichters, Darstellung im Urteil).
936. BGH 4 StR 127/17 – Urteil vom 17. August 2017 (LG Bielefeld)
Umfang der gerichtlichen Kognitionspflicht (Begriff der prozessualen Tat: hinreichende Konkretisierung bei Erfolgsdelikten); tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Überprüfung eines Geständnisses; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit).
§ 264 StPO; § 265 StPO; § 261 StPO
937. BGH 4 StR 147/17 – Beschluss vom 18. Juli 2017 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
940. BGH 4 StR 245/17 – Beschluss vom 19. Juli 2017 (LG Essen)
Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Wahrscheinlichkeit eines Hangs zu erheblichen Straftaten: erforderliche Darstellung im Urteil; Ermessen des Tatrichters).
§ 66a Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 267 Abs. 6 StPO
941. BGH 4 StR 292/17 – Beschluss vom 29. August 2017 (LG Stendal)
Urkundenfälschung (Begriff des Gebrauchens einer falschen Urkunde).
§ 267 Abs. 1 StGB
942. BGH 4 StR 320/17 – Beschluss vom 16. August 2017 (LG Paderborn)
Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung; Vorliegen eines minderschweren Falls: Verhältnis von gesetzlich vertypten und fakultativen Strafmilderungsgründen).
§ 306 Abs. 1 StGB
943. BGH 4 StR 345/17 – Beschluss vom 30. August 2017 (LG Münster)
Vergewaltigung (Vornahme sexueller Handlungen gegen den erkennbaren Willen des Opfers).
§ 177 Abs. 1, Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB
944. BGH 4 StR 536/16 – Beschluss vom 19. Juli 2017 (LG Halle)
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche (Begriff des Verständigungsgesprächs: erforderliche synallagmatische Verknüpfung zwischen Prozessverhalten und Verfahrensausgang).
§ 243 Abs. 4 StPO
945. BGH 3 StR 102/17 – Beschluss vom 30. Mai 2017 (LG Hannover)
Von den Feststellungen nicht getragene Annahme einer gemeinschaftlichen Begehung bei der (gefährlichen) Körperverletzung.
§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB
946. BGH 3 StR 31/17 – Urteil vom 1. Juni 2017 (LG Hannover)
Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung (DNA-Spur; Merkmalswahrscheinlichkeit; statistische Größe; Überzeugungsbildung; vernünftige Zweifel; Möglichkeit einer sekundären oder tertiären Übertragung; begrenzte revisionsgerichtliche Prüfung).
§ 261 StPO
947. BGH 3 StR 43/17 – Beschluss vom 16. Mai 2017 (LG Oldenburg)
Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Vollzug des Beischlafs; Fähigkeit des Opfers zur Bildung eines ablehnenden Willens; Vergleich zwischen alter und neuer Gesetzeslage; Qualifikation; Regelwirkung).
§ 179 StGB a.F.; § 177 StGB n.F.; § 2 Abs. 3 StGB
948. BGH 3 StR 48/17 – Beschluss vom 13. Juni 2017 (LG Wuppertal)
Wahrunterstellung bei nicht ausreichend konkretisiertem Beweisvorbringen (Hinwirken auf Präzisierung; kein Widerspruch zur Wahrunterstellung in den Urteilsgründen; Maßstab für die revisionsgerichtliche Überprüfung).
§ 244 StPO
949. BGH 3 StR 58/17 – Beschluss vom 29. Juni 2017 (LG Verden)
Für jeden Beteiligten gesonderte Prüfung der Konkurrenzen bei durch mehrere Personen begangener Deliktsserie; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe; Einziehung als bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der Einzelstrafen im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen.
§ 25 StGB; § 27 StGB; § 46 StGB; § 52 StGB; § 74 StGB
951. BGH 3 StR 81/17 – Beschluss vom 25. April 2017 (LG Kleve in Moers)
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Ablehnung eines minder schweren Falles der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beschränkung der Einziehung auf Gegenstände (hier: Rauschgift) der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat.
§ 46 Abs. 3 StGB; § 30 BtMG; § 33 BtMG; § 264 StPO
952. BGH 3 StR 93/17 – Beschluss vom 25. Juli 2017 (LG Trier)
Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung (Verstärkung der Wirkung der Körperverletzungshandlung in die Lage des Opfers verschlechternder Weise); Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 113 StGB
954. BGH 3 StR 107/17 – Beschluss vom 11. Juli 2017 (LG Bückeburg)
Zulässige Berücksichtigung des Aussageverhaltens eines aussageverweigerungsberechtigten Zeugen (keine Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht im Ermittlungsverfahren; Ergänzung relevanter Details in der Hauptverhandlung); Verhängung und Bemessung der Jugendstrafe (Erziehungsgedanke; Schuldausgleich).
§ 17 JGG; § 18 JGG; § 52 StPO
955. BGH 3 StR 113/17 – Beschluss vom 25. Juli 2017 (LG Koblenz)
Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung (aktive physische oder psychische Unterstützung des am Tatort anwesenden Beteiligten); keine strafschärfende Berücksichtigung des unterbliebenen Rücktritts; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Höchstfrist der Unterbringung).
§ 23 StGB; § 49 StGB; § 64 StGB; § 67d StGB; § 224 StGB
957. BGH 3 StR 148/17 – Urteil vom 13. Juli 2017 (LG Bad Kreuznach)
Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei behauptetem Verstoß gegen die Pflicht zur erschöpfenden Würdigung der erhobenen Beweise (unvollständige oder unrichtige Würdigung einer im Selbstleseverfahren eingeführten Urkunde).
§ 261 StPO; § 344 Abs. 2 S. 2 StPO
958. BGH 3 StR 174/17 – Beschluss vom 25. Juli 2017 (LG Kleve in Moers)
Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot beim schweren Bandendiebstahl (minder schwerer Fall; Begehung unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds); hinreichend deutliche Bezeichnung des Verbrechens bei Verurteilung wegen Verbrechensverabredung.
§ 30 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 244a StGB
960. BGH 3 StR 186/17 – Beschluss vom 25. Juli 2017 (LG Stade)
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Hang; symptomatischer Zusammenhang; Tatbegehung aufgrund von Betäubungsmittelabhängigkeit).
§ 64 StGB
961. BGH 3 StR 196/17 – Urteil vom 27. Juli 2017 (LG Düsseldorf)
Anordnung der Sicherungsverwahrung bei mit objektiv ungefährlichen Scheinwaffen begangenen Banküberfällen als Prognosetaten (Erheblichkeit der Prognosetat; schwere räuberische Erpressung; gesetzgeberische Wertung; schwere seelische oder körperliche Schäden für das Opfer; Gesamtwürdigung im Einzelfall; strengerer Maßstab aufgrund der sog. „Weitergeltungsanordnung“).
§ 66 StGB; § 249 StGB; § 250 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB
962. BGH 3 StR 275/17 – Urteil vom 10. August 2017 (LG Mönchengladbach)
Rechtswirksamkeit der Revisionsbeschränkung (Möglichkeit der unabhängigen Beurteilung des Beschwerdepunkts; keine getrennte Beurteilung von Anordnung des Vorwegvollzugs und Erfolgsaussicht der Unterbringung); Anforderungen an die Bejahung der Erfolgsaussicht bei der Unterbringungsanordnung.
§ 318 StPO; § 344 StPO; § 64 StGB; § 67 Abs. 2 StGB
1. Die Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung setzt voraus, dass der Beschwerdepunkt nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden kann, ohne eine Überprüfung des Urteils im Übrigen erforderlich zu machen, und die nach dem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt.
2. Eine getrennte revisionsrechtliche Beurteilung der tatgerichtlichen Anordnung des Vorwegvollzugs und der Bestimmung von dessen Dauer, welche die Erfolgsaussicht der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt außer Betracht lässt, ist nicht möglich. Denn die Anordnung des Vorwegvollzugs und die damit einhergehende Bestimmung von dessen Dauer nach § 67 Abs. 2 StGB kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Unterbringung als solche erfüllt sind. Hierzu ist u.a. erforderlich, dass die Maßregel Aussicht auf Erfolg bietet (§ 64 Satz 2 StGB). Ist dies nicht der Fall oder zweifelhaft, lässt sich auch kein angemessener Zeitraum für die Therapie bemessen, der neben der Strafhöhe für die Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs maßgebend ist.
963. BGH 3 StR 326/16 – Beschluss vom 6. April 2017 (LG München I)
BGHSt; versuchte Ausreise nach Syrien als schwere staatsgefährdende Gewalttat (verfassungskonforme Auslegung; doppelte Absicht; Verhältnismäßigkeit; Gefährdung eines diktatorischen Regimes; völkerrechtliche Rechtfertigung; allgemeine Rechtfertigungsgründe; Gefährdung der Sicherheit während eines fortdauernden Bürgerkrieges; Bestimmtheit; Gesinnungsstrafrecht;
Schuldprinzip; Tatstrafrecht; erforderliche Konkretisierung der geplanten Tat).
§ 89a StGB; § 103 Abs. 2 GG
965. BGH 3 StR 438/16 – Beschluss vom 26. Juli 2017 (LG Koblenz)
Herabsetzung einer Einzelstrafe durch das Revisionsgericht.
§ 354 Abs. 1 StPO
966. BGH 3 StR 445/16 – Beschluss vom 16. Mai 2017 (LG Wuppertal)
Voraussetzungen der ausnahmsweisen Aburteilung einer als mitbestrafte Nachtat gegenüber einem Betrug begangenen Untreue (Eintritt oder Vertiefung eines Vermögensnachteils); Vermögensschaden bei Investition in Kapitalanlagen (zweckwidrige Verwendung der Anlagesumme; auf Begehung einer Straftat beruhende Rückzahlungsaussicht; „Aliud“; Schaden in Höhe der gesamten Anlagesumme).
§ 263 StGB; § 266 StGB; § 52 StGB
968. BGH 5 StR 20/16 – Urteil vom 28. Juni 2017 (LG Göttingen)
BGHSt; Strafbarkeit von Manipulationen im Rahmen der Verteilung von postmortal gespendeten Lebern wegen versuchten Totschlags oder versuchter Körperverletzung (keine Strafbewehrung von Richtlinien der Bundesärztekammer; Form exekutiver Rechtssetzung; Erfordernis eines bestimmten gesetzgeberischen Auftrags zur Sanktionsbewährung; keine Strafbarkeit wegen des bloßen Formalverstoßes; Schutzzweck; Zurechenbarkeit; Verfassungswidrigkeit der Richtlinien); Beweiswürdigung beim Eventualvorsatz (kognitives Vorsatzelement: Unterlassen, Abbruch rettender Kausalverläufe, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwartende Lebensverlängerung als Bezugspunkt der Vorsatzprüfung, Sterberisiko, hoher MELD-Score, Unwägbarkeiten des Kausalverlaufs; voluntatives Vorsatzelement: tatsachengestütztes vorsatzkritisches Vertrauen auf das Überleben, Abgrenzung von bloß vager Hoffnung).
§ 212 StGB; § 223 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 261 StPO; § 10 TPG; § 12 TPG; § 16 TPG
969. BGH 5 StR 112/17 – Urteil vom 11. Juli 2017 (LG Leipzig)
Missbrauch von Schutzbefohlenen unter Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses (Ausnutzen von Macht und Überlegenheit; Drucksituation für den Jugendlichen; Bewusstsein des Zusammenhangs zwischen Abhängigkeit und sexueller Handlung).
§ 174 StGB
970. BGH 5 StR 134/17 – Urteil vom 12. Juli 2017 (LG Hamburg)
Aussetzung durch Ablegen einer schwer alkoholisierten Person in einem Hinterhof (Versetzen in eine hilflose Lage); Aussetzung durch Unterlassen (Garantenstellung aufgrund vorausgegangener sexueller Misshandlungen); sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Unrechtskontinuität zwischen altem und neuem Recht).
§ 221 StGB; § 13 StGB; § 179 StGB a.F.; § 177 StGB n.F.
971. BGH 5 StR 172/17 – Beschluss vom 11. Juli 2017 (LG Berlin)
Rechtsfehler bei der Verurteilung aufgrund von übereinstimmender DNA (Beweiswürdigung; fehlende Angabe von Zuordnungswahrscheinlichkeit und Qualität).
§ 261 StPO
975. BGH 5 StR 46/17 – Beschluss vom 25. Juli 2017 (LG Hamburg)
Konkludente Täuschung gegenüber den Krankenkassen bei ärztlichen Verordnungen über Kontrastmittel (Empfängerhorizont; Verkehrsanschauung; rechtlicher Rahmen); sozialversicherungsrechtlich unzulässige Gewährung wirtschaftlicher Vorteile im Zusammenhang mit der Verordnungstätigkeit (Gewinne oder sonstige Einnahmen aus einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung; kein „Umweg“ über Vorteilsgewährung an juristische Person); Vermögensschaden der Krankenkasse in Höhe des vollen Rechnungsbetrages; Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes bei Verordnung von Sprechstundenbedarf; Idealkonkurrenz zwischen Beihilfe zu Betrug und Untreue bei unterschiedlichen Haupttätern
§ 263 StGB; § 266 StGB; § 52 StGB; § 128 SGB V
976. BGH 5 StR 99/17 – Urteil vom 8. August 2017 (LG Berlin)
Unerlässlichkeit der Sicherungsverwahrung (Verminderung des vom Verurteilten ausgehenden Risikos durch
Therapie während der Haft; konkrete Feststellungen zur Durchführbarkeit der vom Sachverständigen empfohlenen Therapie; Berücksichtigung des Gewichts der zu erwartenden Straftaten).
§ 66 StGB
977. BGH 5 StR 212/17 – Beschluss vom 26. Juli 2017 (LG Leipzig)
Finalzusammenhang beim Raub (Einsatz des Nötigungsmittels ohne Wegnahmevorsatz; Ausnutzung der andauernden Wirkung der Nötigung; Angst eines schutzlos ausgelieferten Opfers; konkludente Drohung mit weiterer Gewalt).
§ 249 StGB
979. BGH 5 StR 301/17 – Beschluss vom 26. Juli 2017 (LG Leipzig)
Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende Mitteilung des Vollstreckungsstandes); konkrete Erfolgsaussicht für die Behandlung als Voraussetzung der Unterbringungsanordnung.
§ 54 StGB; § 55 StGB; § 64 StGB
981. BGH 5 StR 484/16 – Beschluss vom 28. August 2017 (LG Hamburg)
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung zur Höhe des Vermögensschadens beim Betrug.
§ 263 StGB
982. BGH AK 33/17 – Beschluss vom 10. August 2017
Nichtanzeige einer geplanten Straftat bei von einem schuldlos Handelnden in Aussicht genommener Tat; Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland; dringender Tatverdacht; Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr).
§ 138 StGB; § 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO; § 116 StPO; § 121 StPO
983. BGH AK 34/17 – Beschluss vom 17. August 2017 (OLG Frankfurt)
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch die Anfertigung von potenziellem Propagandamaterial (objektive Nützlichkeit für die Organisation; Unterstützungsleistung; befürwortendes Eintreten; Werben um Mitglieder); Anforderungen an die Konkretisierung des strafrechtlichen Vorwurfs im Haftbefehl.
§ 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO; § 114 StPO; § 121 StPO
984. BGH AK 35 u. 36/17 – Beschluss vom 10. August 2017
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung; keine konkurrenzrechtliche Verklammerung der Mitgliedschaft in zwei unterschiedlichen Organisationen durch ein kriegswaffenrechtliches Vergehen; Fluchtgefahr; Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate.
§ 129a StGB; § 129b StGB; § 52 StGB; § 112 StPO; § 116 StPO; § 121 StPO
985. BGH AK 35 u. 36/17 – Beschluss vom 10. August 2017
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung; keine konkurrenzrechtliche Verklammerung der Mitgliedschaft in zwei unterschiedlichen Organisationen durch ein kriegswaffenrechtliches Vergehen; Fluchtgefahr; Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate.
§ 129a StGB; § 129b StGB; § 52 StGB; § 112 StPO; § 116 StPO; § 121 StPO
986. BGH StB 14/17 – Beschluss vom 5. Juli 2017 (Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs)
BGHR; Beteiligung an der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (Mittäterschaft; Beihilfe; Abgrenzung; allgemeine Kriterien; besondere Struktur des Delikts; enumerativ aufgezählte Handlungsmodalitäten; wechselseitige Ergänzung).
§ 89a Abs. 2 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
987. BGH StB 16/17 – Beschluss vom 27. Juli 2017
Verwerfung der Beschwerde gegen den Haftbefehl (dringender Tatverdacht wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz; betrügerische Erlangung von Sozialleistungen; Scheinidentität als syrischer Flüchtling; Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat).
§ 22a KWG; § 89a StGB; § 264 StGB