HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Mai 2019
20. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)


Entscheidung

438. BVerfG 2 BvR 382/19 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 1. April 2019 (OLG München / LG München I / AG München)
Anordnung und Aufrechterhaltung außer Vollzug gesetzter Untersuchungshaft; Haftbefehl gegen den Vorstand eines Automobilunternehmens im „Abgasskandal“ (Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Einwirkung auf unternehmensangehörige Belastungszeugen durch Ankündigung ihrer Beurlaubung; zulässiger Schutz von Whistleblowern zur wirksamen Verfolgung von Wirtschaftskriminalität; fortbestehende Einwirkungsmöglichkeiten des Beschuldigten auch nach Ausscheiden aus dem Vorstand); Anweisungen im Rahmen der Haftverschonung (Verhältnismäßigkeit eines weitreichenden Kontaktverbots zu Konzernangehörigen; unabweisbare Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung; zeitliche Grenzen und hinreichende Bestimmtheit des Kontaktverbots; ungehinderter Verkehr mit dem Verteidiger; Pflicht zur Meldung von Kontaktaufnahmen; Selbstbelastungsfreiheit); Recht auf rechtliches Gehör (keine Überraschungsentscheidung bei ergänzendem Rückgriff des Beschwerdegerichts auf den Akteninhalt); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG; § 112 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b StPO; § 116 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

439. BVerfG 2 BvR 517/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 3. April 2019 (Brandenburgisches OLG)
Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung (russischer Staatsangehöriger; Rechtsstaatsprinzip; Recht auf ein faires Verfahren; staatliche Repressionsmaßnahmen in Tschetschenien; völkerrechtlich verbindliche Zusicherung; Durchführung des Strafverfahrens außerhalb des Föderationskreises Nordkaukasus; Koppelung der Zulässigkeitsentscheidung an eine nach russischem Recht nicht erfüllbare Bedingung; Folgenabwägung zugunsten des Verfolgten).
Art. 20 Abs. 3 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG


Entscheidung

440. BGH 2 StR 17/19 - Beschluss vom 12. März 2019 (LG Darmstadt)
Besondere gesetzliche Milderungsgründe (vorrangige Prüfung bei der Strafrahmenwahl).
§ 49 Abs. 1 StGB


Entscheidung

441. BGH 2 StR 212/18 - Beschluss vom 22. Januar 2019 (LG Wiesbaden)
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen: Aufzucht von Marihuanapflanzen als Teilakt des Handeltreibens, Maßgeblichkeit des jeweiligen Verkaufsvorganges, sukzessiver Anbau und Verkauf; Bandenmitgliedschaft: Voraussetzungen, Verhältnis zur Täterschaft; keine Berücksichtigung gelegentlicher Ernteausfälle); Einziehung des Wertes von Taterträgen (keine Einziehung eines lediglich erzielbaren Vermögenszuwachses).
§ 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 30a Abs. 1 BtMG; § 73c StGB


Entscheidung

442. BGH 2 StR 244/18 - Beschluss vom 12. März 2019 (LG Köln)
Selbstständige Beweisverwertungsverbote (Gespräch über konkret begangene Straftaten).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 261 StPO


Entscheidung

443. BGH 2 StR 274/18 - Beschluss vom 29. Januar 2019 (LG Bonn)
Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten (Strafrahmenverschiebung bei Aufklärungshilfe).
§ 46b Abs. 1 Satz 4 StGB; § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB i.V.m. § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. j StPO


Entscheidung

444. BGH 2 StR 284/18 - Beschluss vom 20. März 2019 (LG Mühlhausen)
Unbegründete der Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

445. BGH 2 StR 333/18 - Beschluss vom 12. März 2019 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

446. BGH 2 StR 60/19 - Beschluss vom 20. März 2019 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

447. BGH 2 StR 8/19 - Beschluss vom 19. Februar 2019 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

448. BGH 2 StR 413/18 - Beschluss vom 22. Januar 2019 (LG Bonn)
Revisionsbegründung (keine Begründungspflicht hinsichtlich unzugänglicher Tatsachen).
§ 275 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

449. BGH 2 StR 485/18 - Beschluss vom 13. Februar 2019 (LG Darmstadt)
BGHR; Ablehnung des Sachverständigen (Ablehnung eines im Auftrag der Polizei tätig gewordenen Übersetzers; keine Überschreitung seiner Kompetenz bei eingeklammerten Anmerkungen des Übersetzers); Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Aufklärung von Zweifeln an der Richtigkeit von Übersetzungen).
§ 74 StPO; 249 Abs. 1 StPO


Entscheidung

450. BGH 2 StR 490/18 - Beschluss vom 29. Januar 2019 (LG Rostock)
Sexueller Missbrauch von Kindern (Erheblichkeit einer sexualbezogenen Handlung).
§ 184h Nr. 1 StGB


Entscheidung

451. BGH 2 StR 505/18 - Beschluss vom 5. Februar 2019 (LG Aachen)
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit (mehrstufige Prüfung; Prüfungsmaßstab; Darlegungsanforderungen bei Anschluss an Sachverständigengutachten; Auswirkung auf Schuldgehalt und Strafwürdigkeit); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen).
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB

1. Eine hebephrene Schizophrenie ist eine krankhafte seelische Störung im Sinne von § 20 StGB. Die Diagnose einer Psychose aus dem Formenkreis der Schizophrenie führt aber für sich genommen noch nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten, erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit. Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat.

2. Wenn sich der Tatrichter darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist.

3. Die Frage, ob die Steuerungsfähigkeit bei Tatbegehung auf Grund einer festgestellten Störung im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert war, ist tatsachengestützt zu begründen. Dies erfordert es, sowohl konkrete Feststellungen zum Ausmaß der vorhandenen Störung zu treffen als auch ihre Auswirkungen auf die Tat darzulegen. Die Beurteilung der Erheblichkeit, die im Wesentlichen eine Rechtsfrage ist, muss stets in Bezug auf eine bestimmte Tat und einen konkreten Tatbestand erfolgen, sodass bei tateinheitlicher Verwirklichung mehrerer Tatbestände durchaus verschiedene Wertungsergebnisse entstehen können. Mitunter kann eine Auseinandersetzung damit geboten sein, ob in der Person des Angeklagten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei voll schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist.

4. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstat auf Grund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähig (§ 20 StGB) oder vermindert schuldfähig (§ 21 StGB) war und die Tatbegehung hierauf beruht. Daneben muss eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades bestehen, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird; die zu erwartenden Taten müssen schwere Störungen des Rechtsfriedens besorgen lassen. Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und des von ihm begangenen Anlassdelikts zu entwickeln; sie muss sich auch darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist. Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen.

5. Die erheblich verminderte Schuldfähigkeit verringert grundsätzlich den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat. Zwar können schulderhöhende Momente

diese Verringerung des Schuldgehalts ausgleichen, so dass eine Milderung des Strafrahmens unterbleiben kann. Dies muss der Tatrichter aber ausdrücklich darlegen. Es reicht nicht aus, den sich aus § 21 StGB ergebenden Milderungsgrund ausschließlich bei der Strafzumessung im engeren Sinn zu berücksichtigen.


Entscheidung

452. BGH 2 StR 558/17 - Urteil vom 10. Oktober 2018 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

453. BGH 2 StR 564/17 - Urteil vom 10. Oktober 2018 (LG Köln)
BGHSt; Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des einvernehmlichen Handelns: Vorliegen in Täuschungsfällen).
§ 259 StGB


Entscheidung

454. BGH 2 StR 574/18 - Beschluss vom 27. Februar 2019 (LG Limburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

455. BGH 2 StR 584/18 - Beschluss vom 12. März 2019 (LG Aachen)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Revisibilität; Wertung von Teilschweigen); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines Hangs bei unbeeinträchtigter Arbeits- und Leistungsfähigkeit); Verbot der Schlechterstellung (Nachholung der Anordnung der Unterbringung).
§ 64 StGB; § 261 StPO; § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO


Entscheidung

456. BGH 2 StR 592/18 - Beschluss vom 12. März 2019 (LG Bonn)
Zulässigkeit der Revision de Nebenklage.
§ 400 Abs. 1 StPO

Die Erhebung der allgemeinen Sachrüge genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht, um die Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Nebenklägers feststellen zu können.


Entscheidung

457. BGH 2 StR 599/18 - Beschluss vom 19. Februar 2019 (LG Bonn)
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit (tatrichterliche Beurteilung); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (tatrichterliche Überzeugung von der Therapierbarkeit).
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 64 StGB

1. Der Tatrichter hat die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten ohne Bindung an die Äußerungen des Sachverständigen in eigener Verantwortung zu beurteilen. Schließt er sich dem Sachverständigen an, muss er zumindest die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen auf eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Weise im Urteil mitteilen.

2. Die Therapierbarkeit eines Täters darf nicht von vornherein als gegeben angesehen werden. Das Gesetz ermächtigt den Tatrichter zur Anordnung der Maßregel nur unter der Voraussetzung, dass dieser sich auf einer verlässlichen Tatsachengrundlage davon überzeugt hat, es bestehe die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolgs. Die Anordnungsprognose muss mit dem Vorhandensein von im Einzelnen zu bezeichnenden konkreten Umständen begründet werden.


Entscheidung

458. BGH 4 StR 2/19 - Beschluss vom 28. Februar 2019 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

459. BGH 4 StR 58/19 - Beschluss vom 12. März 2019 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

460. BGH 4 StR 261/18 - Beschluss vom 24. Januar 2019 (LG Detmold)
Urteilsgründe (Erfordernis einer sachlichen Form).
§ 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

461. BGH 4 StR 283/18 - Beschluss vom 14. Februar 2019 (LG Hagen)
Verbotenes Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (keine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit); nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Nichterledigung der früheren Strafe).
Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG; § 95 Abs. 1 Nr. 2a AMG; § 6a Abs. 1 und 2 AMG; § 55 Abs. 1 StGB


Entscheidung

462. BGH 4 StR 63/19 - Beschluss vom 12. März 2019 (LG Kaiserslautern)
Körperverletzung (Gesundheitsschädigung durch psychische Beeinträchtigungen: Flashbacks; Vorsatz).
§ 223 StGB; § 15 StGB


Entscheidung

463. BGH 4 StR 427/18 - Beschluss vom 26. März 2019 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

464. BGH 4 StR 463/18 - Urteil vom 28. März 2019 (LG Frankenthal)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (sonstiger Gegenstand, der seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt ist); Begriffsbestimmungen (gekorene Waffen).
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 1 Abs. 2 Nr. 2b WaffG


Entscheidung

465. BGH 4 StR 471/18 - Beschluss vom 31. Januar 2019 (LG Bochum)
Tateinheit (natürliche Handlungseinheit).
§ 52 StGB

Eine natürliche Handlungseinheit ist anzunehmen, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen.


Entscheidung

466. BGH 4 StR 525/18 - Beschluss vom 14. März 2019 (LG Freiburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

467. BGH 4 StR 564/18 - Beschluss vom 26. Februar 2019 (LG Landshut)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

468. BGH 2 StR 387/18 - Beschluss vom 9. April 2019 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

469. BGH 2 StR 465/18 - Urteil vom 27. März 2019 (LG Aachen)
Räuberische Erpressung (Finalzusammenhang zwischen Nötigungsmittel und vermögensschädigender Handlung).
§ 255 StGB


Entscheidung

470. BGH 2 StR 556/18 - Beschluss vom 26. März 2019 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

471. BGH 2 StR 594/18 - Beschluss vom 20. März 2019 (LG Aachen)
Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten (zwingende Prüfung der Milderungsmöglichkeit).
§ 25 Abs. 2 StGB; § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 StGB; § 49 StGB; § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. k StPO


Entscheidung

472. BGH 2 ARs 367/18 (2 AR 265/18) - Beschluss vom 3. April 2019 (LG Nürnberg-Fürth)
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Nichtgewährung rechtlichen Gehörs.
§ 33a StPO


Entscheidung

473. BGH 4 StR 125/19 - Beschluss vom 9. April 2019 (LG Detmold)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

474. BGH 4 StR 419/18 - Beschluss vom 27. Februar 2019 (LG Bochum)
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzung der Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Taten).
§ 46 Abs. 2; § 63 StGB


Entscheidung

475. BGH 4 StR 426/18 - Urteil vom 14. März 2019 (LG Frankenthal)
Betrug (Täuschung über Tatsachen: Tatsachenbegriff, konkludente Täuschung durch Geltendmachung einer Forderung, Erklärungsinhalt des Einforderns einer anwaltlichen Gebühr; Schaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Schaden durch Geltendmachung überhöhter Geschäftsgebühren nach RVG); Geltungsbereich des RVG (Abgrenzung zwischen anwaltlicher Tätigkeit und kaufmännischem Inkasso).
§ 263 StGB; § 1 RVG Abs. 1 Satz 1 RVG; § 2 Abs. 2 RVG


Entscheidung

476. BGH 4 StR 464/18 - Beschluss vom 26. Februar 2019 (LG Detmold)
Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktrittshorizont).
§ 24 Abs. 1 StGB


Entscheidung

477. BGH 4 StR 483/18 - Beschluss vom 28. März 2019 (LG Landau)
Grundsätze der Strafzumessung (Feststellung der besonderen Schwere der Schuld: Bewertung von Mordmerkmalen).
§ 46 Abs. 3 StGB


Entscheidung

478. BGH 4 StR 514/18 - Beschluss vom 26. Februar 2019 (LG Münster)
Rücktritt (Rücktrittshandlung bei beendetem Versuch; kein Rücktrittsausschluss bei Verschleierungsbemühungen); Urteilsgründe (Wiedergabe der wesentlichen Einlassungsinhalte).
§ 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative StGB; § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO


Entscheidung

479. BGH 4 StR 550/18 - Beschluss vom 14. März 2019 (LG Dessau-Roßlau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

480. BGH 3 StR 24/19 - Beschluss vom 2. April 2019 (LG Osnabrück)
Nachholung der Anordnung gesamtschuldnerischer Haftung bei der Einziehung.
§ 354 Abs. 1 StPO


Entscheidung

481. BGH 3 StR 29/19 - Beschluss vom 6. März 2019 (LG Krefeld)
Rechtsfehlerhafte Berechnung der Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs.
§ 67 StGB


Entscheidung

482. BGH 3 StR 30/19 - Beschluss vom 6. März 2019 (LG Verden)
Ergänzung der Einziehungsanordnung um die gesamtschuldnerische Haftung.
§ 73 StGB


Entscheidung

483. BGH 3 StR 4/19 - Beschluss vom 6. März 2019 (LG Lüneburg)
Erfordernis eines Absatzerfolges bei Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei in Form der Absatzhilfe.
§ 259 StGB

Eine vollendete Hehlerei in Form der Absatzhilfe setzt – ebenso wie eine vollendete Hehlerei in Form des Absetzens – den Eintritt eines Absatzerfolges voraus (vgl. zuletzt BGH HRRS 2019 Nr. 263).


Entscheidung

484. BGH 3 StR 60/19 - Beschluss vom 6. März 2019 (LG Hannover)
Unzulässigkeit der allein auf die unterbliebene Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB gestützten Revision.
§ 349 Abs. 1 StPO; § 64 StGB


Entscheidung

485. BGH 3 StR 6/19 - Beschluss vom 19. Februar 2019 (LG Hildesheim)
Anforderungen an die Ermächtigung zur Rücknahme

eines Rechtsmittels (kein Formerfordernis; mündliche Erteilung; Nachweis durch anwaltliche Versicherung; Widerruf der Ermächtigung).
§ 302 Abs. 2 StPO


Entscheidung

486. BGH 3 StR 68/19 - Beschluss vom 19. März 2019 (LG Koblenz)
Zulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung einer erlassenen Jugendstrafe (Unterschied zwischen Beseitigung des Strafmakels und Tilgungsreife der Eintragung; Verwertungsverbot; Tilgungsfrist).
§ 100 JGG; § 51 Abs. 1 BZRG; § 36 BZRG; § 47 BZRG


Entscheidung

487. BGH 3 StR 81/19 - Beschluss vom 21. März 2019 (LG Hannover)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Beschaffungskriminalität; Beeinträchtigung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Leistungsfähigkeit; symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat; Mitursächlichkeit; Bedeutung von Sprachkenntnissen für die Erfolgsaussicht; Wecken der Behandlungsbereitschaft im Maßregelvollzug); Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen mehrerer Milderungsgründe.
§ 64 StGB; § 49 StGB

1. Für die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB genügt eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss. Nahe liegt ein solcher Hang demgegenüber insbesondere bei Beschaffungskriminalität. Das Fehlen erheblicher Beeinträchtigungen der Gesundheit sowie der Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden schließt demgegenüber nicht notwendigerweise die Annahme eines Hanges aus.

2. Ein symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat liegt immer dann vor, wenn der Hang jedenfalls neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist. Es ist nicht erforderlich, dass der Hang die alleinige Ursache für die Anlasstat ist.

3. Für eine erfolgversprechende Therapie im Rahmen der Unterbringung (§ 64 StGB) sind bereits solche Kenntnisse der deutschen Sprache beim Betreffenden ausreichend, die eine Verständigung im Alltag ermöglichen. Gegebenenfalls ist zu bedenken, dass im Falle des Vorwegvollzugs eines Teiles der verhängten Freiheitsstrafe (§ 67 Abs. 2 S. 2, 3 i.V.m. Abs. 5 S. 1 StGB) der Angeklagte die Möglichkeit hätte, seine Kenntnisse der deutschen Sprache im Strafvollzug vor Beginn der Maßregel zu vertiefen.


Entscheidung

488. BGH 3 StR 135/19 - Beschluss vom 2. April 2019 (LG Kleve)
Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung (Vortrag zum Hinderungsgrund und zum Wegfall des Hindernisses; Glaubhaftmachung).
§ 45 StPO

Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen (§ 45 Abs. 1 S. 1 StPO). Innerhalb dieser Wochenfrist muss der Antragsteller den Hinderungsgrund vortragen und Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen. Diese Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen.


Entscheidung

489. BGH 3 StR 195/18 - Urteil vom 20. September 2018 (LG Mainz)
Geiselnahme (Bemächtigungslage; Tateinheit mit Körperverletzung bei Überschneidung der Ausführungshandlungen); keine sukzessive Mittäterschaft bei erpresserischem Menschenraub; gefährliche Körperverletzung (potenzielle Lebensgefährlichkeit bei starkem Würgen; Gesundheitsschädigung; Versuch); Abgrenzung von psychischer Beihilfe durch aktives Tun und Beihilfe durch Unterlassen (bloßes Dabeisein; Garantenstellung durch gefährdendes Tun); verminderte Schuldfähigkeit bei Betäubungsmittelabhängigkeit; Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung (Inbegriff der Hauptverhandlung; Wortlaut einer schriftlichen Einlassung des Angeklagten; Urkundsbeweis; Revision); Beweiswürdigung; richterliche Kognitionspflicht; Zulässigkeitsvoraussetzungen bei der der Verfahrensrüge.
§ 239a StGB; § 239b StGB; § 224 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 13 StGB; § 261 StPO; § 249 StPO; § 264 StPO; § 344 Abs. 2 StPO


Entscheidung

490. BGH 3 StR 198/18 - Beschluss vom 14. November 2018 (LG Düsseldorf)
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot
§ 46 Abs. 3 StGB


Entscheidung

491. BGH 3 StR 210/18 - Beschluss vom 19. Februar 2019 (LG Duisburg)
Einziehung von Betäubungsmitteln (von der Anklage umfasste Anknüpfungstat).
§ 33 BtMG


Entscheidung

492. BGH 3 StR 262/18 - Beschluss vom 18. Oktober 2018 (LG Mönchengladbach)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat; Mitursächlichkeit; Beschaffungskriminalität; Eigenkonsum; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aus primär wirtschaftlichem Interesse).
§ 64 StGB

1. Bei der Unterbringungsanordnung nach § 64 StGB ist nicht erforderlich, dass der Hang die alleinige Ursache für die Anlasstat ist. Vielmehr ist ein ausreichender symptomatischer Zusammenhang bereits dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat.

2. Eine Mitursächlichkeit für die verfahrensgegenständlichen Taten oder ihr Ausmaß und die Befürchtung, dass ein solcher Einfluss des Hanges auch in Zukunft zu erwarten ist, genügt. Dieser Zusammenhang liegt bei Delikten, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen, nahe. Ein aus

den Taten bzw. Taterträgen bedienter Eigenkonsum genügt für die Annahme eines solchen Zusammenhanges, auch wenn der Täter in erster Linie des wirtschaftlichen Vorteils wegen Handel mit Rauschgift betreibt.


Entscheidung

493. BGH 3 StR 270/18 - Beschluss vom 18. Dezember 2018 (LG Bad Kreuznach)
Betrug (Vermögensschaden bei Zahlungen an einen nicht qualifizierten Sachverständigen; Zahlung auf eine Nichtschuld; Verwirkung des Leistungsanspruchs bei schwerwiegender Pflichtverletzung; persönliche Unzuverlässigkeit; Wertlosigkeit der erbrachten Leistung; Marktwert; Verwertbarkeit; formale Betrachtung; Tateinheit bei Identität der objektiven Ausführungshandlungen); uneidliche Falschaussage durch unrichtige Angaben zur Person eines gerichtlichen Sachverständigen.
§ 263 StGB; § 153 StGB; § 52 StGB; § 654 BGB


Entscheidung

494. BGH 3 StR 280/18 - Beschluss vom 6. Februar 2019
Heranziehung von Behördenzeugnissen bei der Anordnung einer Durchsuchung (konkreter, auf tatsächliche Anhaltspunkte gestützter Verdacht; Beweiswert); Verwertung von Erkenntnissen aus G-10-Maßnahmen (Einholung von Informationen über die Rechtmäßigkeit; konkrete Anhaltspunkte).
§ 102 StPO; § 105 StPO; § 1 G 10


Entscheidung

495. BGH 3 StR 88/19 - Beschluss vom 21. März 2019 (LG Düsseldorf)
Mindestanforderungen an die Revisionsbegründung.
§ 344 Abs. 2 S. 1 StPO

Nach § 344 Abs. 2 S. 1 StPO muss aus der Revisionsbegründung hervorgehen, ob die Revision das Verfahren beanstandet oder einen sachlich-rechtlichen Mangel geltend macht. Eine solche Begründung fehlt, wenn nur der Antrag auf Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung gestellt wurde, der keiner Auslegung im Sinne einer Revisionsbegründung zugänglich ist


Entscheidung

496. BGH 3 StR 286/18 - Beschluss vom 6. März 2019 (LG Göttingen)
Betrug (Irrtum bei Personenmehrheiten; Person des Verfügenden; Vorstellungsgrundlage; konkrete Darlegung in den Urteilsgründen; ausnahmsweise Entbehrlichkeit); Zuwiderhandlung gegen Verkaufsverbot.
§ 263 StGB; § 18 Abs. 1 AWG


Entscheidung

497. BGH 3 StR 307/18 - Urteil vom 13. Dezember 2018 (LG Stade)
BGHSt; Vermögensabschöpfung (formlose Einziehung; Verzicht des Angeklagten auf Herausgabe; erweiterte Einziehung; Absehen von der Einziehungsentscheidung; Ansprüche von Tatgeschädigten; Vollstreckungsverfahren; Zweck der Neuregelung; Vereinfachung der Einziehung; Opferschutz; Einziehung von nicht zuordenbarem Diebesgut).
§ 73 StGB; § 73a Abs. 1 StGB; § 75 StGB; § 459h StPO


Entscheidung

498. BGH 3 StR 390/18 - Beschluss vom 9. Januar 2019 (LG Bad Kreuznach)
Nachträglicher Gesamtstrafenausspruch.
§ 55 StGB


Entscheidung

499. BGH 3 StR 430/17 - Beschluss vom 6. März 2019
Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses (Tod des Angeklagten).
§ 206a StPO


Entscheidung

500. BGH 3 StR 440/18 - Beschluss vom 28. November 2018 (LG Koblenz)
Unterschlagung (Manifestation des Zueignungswillens; Nichtherausgabe einer Sache; Verheimlichung des Standortes; wertmindernde Nutzung); versuchte Erpressung (Rücktritt; Fehlschlag).
§ 246 StGB; § 253 StGB; § 23 StGB; § 24 StGB


Entscheidung

501. BGH 3 StR 462/17 - Urteil vom 7. März 2019 (LG Trier)
Selbstleseverfahren (Bezeichnung der Urkunden; Bestimmtheit; Individualisierbarkeit aus der Sicht der Verfahrensbeteiligten; Aufnahme ins Hauptverhandlungsprotokoll; Auslegung des Protokolls; Berücksichtigung des Akteninhalts bei der Auslegung; Beweiskraft); Inbegriffsrüge bei Verwertung einer nicht in das Selbstleseverfahren einbezogenen Urkunde.
§ 249 Abs. 2 StPO; § 273 Abs. 1 StPO; § 261 StPO


Entscheidung

502. BGH 3 StR 469/18 - Beschluss vom 5. Februar 2019 (LG Verden)
Erneute Gewährung des letzten Wortes nach Erörterung der Sach- und Rechtslage (abschließende Äußerung; Wiedereintritt in die Verhandlung; für die Sachentscheidung des Gerichts möglicherweise bedeutsamer Verfahrensvorgang).
§ 258 Abs. 2 StPO


Entscheidung

503. BGH 3 StR 475/18 - Beschluss vom 5. März 2019 (LG Duisburg)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang trotz fehlender physischer Abhängigkeit; Neigung zum Rauschmittelkonsum; Unbeachtlichkeit des Fehlens von Entzugssymptomen sowie von Intervallen der Abstinenz); Tenorierung bei der Verurteilung wegen Verstoß gegen das TierschutzG.
§ 64 StGB; § 17 TierschutzG

Ausreichend für einen „Hang“ i.S.d. § 64 S. 1 StGB ist eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss und es ausreicht, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt. Dem entsprechend stehen das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz der Annahme eines Hangs nicht entgegen.


Entscheidung

504. BGH 3 StR 501/18 - Beschluss vom 23. Januar 2019 (LG Aurich)
Schätzung des Wertes von Taterträgen bei der Einziehungsentscheidung (Vorrang der genauen Wertermittlung; Überzeugung von der Richtigkeit der Schätzung; kein Widerspruch zu Ergebnissen der Beweisaufnahme; Zweifelssatz).
§ 73 StGB; § 73d Abs. 2 StGB


Entscheidung

505. BGH 3 StR 517/18 - Beschluss vom 11. Dezember 2018 (LG Koblenz)
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegungsanforderungen; Kausalität der festgestellten psychischen Störung für die Anlasstat; symptomatischer Zusammenhang).
§ 63 StGB; § 20 StGB

1. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung der in § 20 StGB genannten Eingangsmerkmale schuldunfähig (§ 20 StGB) oder vermindert schuldfähig (§ 21 StGB) war und die Tatbegehung hierauf beruht.

2. Der erforderliche symptomatische Zusammenhang besteht, wenn der festgestellte, für die Schuldfähigkeit bedeutsame Zustand des Täters für die Anlasstat kausal geworden ist, wobei Mitursächlichkeit genügt. In den Urteilsgründen ist dazulegen, wie sich die festgestellte psychische Störung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsicht oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden Zustand zurückzuführen sind.


Entscheidung

506. BGH 3 StR 525/18 - Beschluss vom 19. Februar 2019
Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung weiterer Verfahrensrügen (zwei Verteidiger; einheitliche Begründungsfrist; Wahrung des rechtlichen Gehörs).
§ 44 StPO; § 344 Abs. 2 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG


Entscheidung

507. BGH 3 StR 549/18 - Beschluss vom 5. Februar 2019 (LG Bückeburg)
Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Bemessung der Jugendstrafe; minder schwerer Fall nach Erwachsenenstrafrecht); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang trotz fehlender Beeinträchtigung von Gesundheit; Arbeits-/Leistungsfähigkeit; Indizwirkung).
§ 17 JGG; § 18 JGG; § 64 StGB

Ein Hang im Sinne von § 64 StGB liegt vor bei einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden Abhängigkeit oder zumindest bei einer eingewurzelten, auf psychischer Disposition beruhenden oder durch Übung erworbenen intensiven Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen. Ausreichend ist, dass der Betroffene aufgrund seiner Konsumgewohnheiten sozial gefährdet oder gefährlich erscheint. Dem Umstand, dass durch den Rauschmittelgenuss die Gesundheit, Arbeits- und/oder Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist, kann insoweit zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zukommen; das Fehlen solcher Beeinträchtigungen schließt die Bejahung eines Hangs aber nicht aus.


Entscheidung

508. BGH 3 StR 552/18 - Beschluss vom 5. März 2019 (LG Düsseldorf)
Anforderungen an die Bestimmtheit des Adhäsionsantrags bei Geltendmachung von Schmerzensgeld (richterliches Ermessen; Angabe einer Größenordnung; konkreter Betrag).
§ 404 Abs. 1 StPO


Entscheidung

509. BGH 3 StR 559/18 - Beschluss vom 5. Februar 2019 (LG Stade)
Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer Kurzwaffe (Luftgewehr).
§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG


Entscheidung

510. BGH 3 StR 560/18 - Beschluss vom 7. Februar 2019 (LG Mönchengladbach)
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (keine Mitteilung des Zeitpunkts der Kenntnisnahme von der Fristversäumung).
§ 45 StPO


Entscheidung

511. BGH 3 StR 594/18 - Beschluss vom 6. März 2019 (LG Duisburg)
Erledigung des Vorwegvollzugs durch erlittene Auslieferungs- und Untersuchungshaft.
§ 67 StGB


Entscheidung

512. BGH 3 StR 615/17 - Beschluss vom 21. August 2018 (LG Mainz)
Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Tateinheit; Tatmehrheit; Bewertungseinheit; Anbau; Handeltreiben; verschiedene Liefer- oder Anbauvorgänge; einheitlicher Verkaufsvorrat; Überschneiden der tatbestandlichen Ausführungshandlungen; bloße Gleichzeitigkeit).
§ 29 BtMG; § 52 StGB; § 53 StGB


Entscheidung

513. BGH 5 StR 104/19 - Beschluss vom 19. März 2019 (LG Berlin)
Grundsatz der Unmittelbarkeit; fehlende Ermittlung des Wirkstoffgehalts bei Verurteilung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einziehung von Taterträgen (Wertersatz).
§ 250 StPO; § 29a Abs. 1 BtMG; § 73c StGB


Entscheidung

514. BGH 5 StR 114/19 - Beschluss vom 4. April 2019 (LG Neuruppin)
Entbehrlichkeit des Aufrechterhaltens der Einziehungsentscheidung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung.
§ 73 StGB; § 75 StGB; § 55 StGB

Bei der Anordnung der Einziehung von Taterträgen (§ 73 StGB) erwirbt der Staat regelmäßig mit Rechtskraft der Entscheidung das Eigentum an den eingezogenen Gegenständen (§ 75 Abs. 1 StGB). In derartigen Fällen ist das Aufrechterhalten einer Einziehungsentscheidung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung nach § 55 Abs. 2 StGB entbehrlich.


Entscheidung

515. BGH 5 StR 119/19 - Beschluss vom 19. März 2019 (LG Berlin)
Ausnehmen von der Verfolgung aus prozessökonomischen Gründen
§ 154a Abs. 2 StPO


Entscheidung

516. BGH 5 StR 57/19 - Beschluss vom 3. April 2019 (LG Hamburg)


Nichtverlesung von Vernehmungsniederschriften (Urkundenbeweis; Pflicht zur Verlesung; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge).
§ 253 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO


Entscheidung

517. BGH 5 StR 77/19 - Beschluss vom 3. April 2019 (LG Lübeck)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

518. BGH 5 StR 82/19 (alt: 5 StR 442/11) - Beschluss vom 3. April 2019 (LG Berlin)
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung.
§ 46 StGB; Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK


Entscheidung

519. BGH 5 StR 94/19 - Urteil vom 3. April 2019 (LG Dresden)
Berechnung des Vorwegvollzuges bei nicht eindeutig prognostizierter Therapiedauer (Zweifelssatz; für den Angeklagten günstigste Berechnung; zusätzliches Strafübel; Aussetzung der Reststrafe).
§ 67 StGB

Kommen für die Therapiedauer im Ergebnis zwei Alternativen in Betracht (hier: ein Jahr oder anderthalb Jahre, ist es ungeachtet der Möglichkeit späterer Entscheidungen nach § 67 Abs. 3 StGB nach dem Zweifelssatz geboten, die für den Angeklagten im Urteilszeitpunkt konkret günstigere Möglichkeit zu wählen. Dabei ist zu bedenken, dass sich ein Vorwegvollzug, dessen Dauer einschließlich der Therapiedauer über den Zeitpunkt des § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB hinausgeht, wie ein zusätzliches Strafübel auswirkt.


Entscheidung

520. BGH 5 StR 121/19 - Beschluss vom 2. April 2019 (LG Potsdam)
Verabredung zum Verbrechen des schweren Bandendiebstahls (Grenze des Versuchsbeginns beim Einbruch in ein Gebäude).
§ 244 StGB; § 244a StGB; § 30 Abs. 2 StGB; § 22 StGB


Entscheidung

521. BGH 5 StR 131/19 - Beschluss vom 2. April 2019 (LG Berlin)
Änderung des Schuldspruchs (Beihilfe statt Mittäterschaft zum schweren Raub).
§ 250 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB


Entscheidung

522. BGH 5 StR 499/18 - Beschluss vom 3. April 2019 (LG Braunschweig)
Auflösung anderweitiger Rechtshängigkeit durch ein Gericht mit höherer sachlicher Zuständigkeit.
§ 203 StPO


Entscheidung

523. BGH 5 StR 543/18 - Urteil vom 6. März 2019 (LG Bremen)
Einziehung von Taterträgen (Erlangen eines Vermögenswertes; Ausübung tatsächlicher Verfügungsgewalt; Mittäter; wirtschaftliche Mitverfügungsmacht; späterer Mittelabfluss; Weiterleitung des erlangten Vermögenswertes; kurzfristige Inbesitznahme; transitorischer Besitz).
§ 73 StGB


Entscheidung

524. BGH 5 StR 545/18 - Beschluss vom 5. Februar 2019 (LG Berlin)
Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung von Einzelstrafen bei der Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe; gesamtschuldnerische Haftung bei der Einziehungsentscheidung.
§ 54 Abs. 1 StGB; § 73 StGB


Entscheidung

525. BGH 5 StR 553/18 (alt: 5 StR 465/15) - Beschluss vom 23. Januar 2019 (LG Dresden)
Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der ersten Hauptverhandlung für die Beurteilung einer Gesamtstrafenfähigkeit von Strafen aus früherer Verurteilung.
§ 55 StGB

Nach Aufhebung eines Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht ist für die Prüfung einer Gesamtstrafenbildung der Vollstreckungsstand der gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteile zum Zeitpunkt der (ersten) ursprünglich angefochtenen Entscheidung maßgeblich. Dieser Grundsatz ist nicht auf die Fälle beschränkt, in denen die Urteilsaufhebung gerade wegen fehlerhaft unterbliebener nachträglicher Gesamtstrafenbildung erfolgt ist. Er gilt etwa auch, wenn das erste Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft insgesamt aufgehoben worden ist.


Entscheidung

526. BGH 5 StR 555/18 - Beschluss vom 23. Januar 2019 (LG Hamburg)
Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach dem Waffengesetz.
§ 52 Abs. 3 Nr. 8 WaffG; § 41 WaffGG


Entscheidung

527. BGH 5 StR 593/18 - Urteil vom 6. März 2019 (LG Dresden)
Vollendete Wegnahme beim Diebstahl (Gewahrsam; Sachherrschaft; Anschauungen des täglichen Lebens; ausschließlicher Herrschaftsbereich; Größe und Auffälligkeit des Tatobjekts; Ergreifen und Festhalten; Verbergen in der Kleidung oder in einer Tasche; Gewahrsamsenklave; Gewahrsamssphäre).
§ 242 StGB


Entscheidung

528. BGH 5 StR 598/18 - Urteil vom 6. Februar 2019 (LG Berlin)
Rechtsfehlerhafte Strafrahmenwahl bei der besonders schweren Vergewaltigung (minder schwerer Fall; Regelbeispiel; Sperrwirkung).
§ 177 StGB


Entscheidung

529. BGH 5 StR 613/18 - Beschluss vom 5. Februar 2019 (LG Potsdam)
Änderung des Schuldspruchs von Bandendiebstahl zu Bandenhehlerei.
§ 244a StGB; § 259 StGB; § 260a StGB


Entscheidung

530. BGH 5 StR 662/18 - Beschluss vom 19. Februar 2019 (LG Saarbrücken)
Abgrenzung von (versuchtem) schwerem Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild; Wegnahme eines Tresorschlüssels; Herausgabe des Inhalts); Zurücktreten des Versuchs hinter die Vollendung.
§ 249 StGB; § 250 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 23 StGB

Die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung richtet sich nach dem äußeren Erscheinungsbild der Tat.

Wird das Opfer durchsucht, um ihm einen Tresorschlüssel abzunehmen, handelt es sich daher regelmäßig um einen (hier insoweit versuchten) Raub, nicht um eine räuberische Erpressung.


Entscheidung

531. BGH 5 StR 684/18 - Beschluss vom 19. März 2019 (LG Cottbus)
Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (Berücksichtigung standesrechtlicher Folgen – hier: drohender Widerruf der Approbation als Arzt – als Auswirkungen der Strafe auf das Leben des Täters); Täter-Opfer-Ausgleich (über rein rechnerische Kompensation hinausgehender Beitrag; Aussöhnung; Befriedung der Verhältnisse).
§ 46 StGB; § 46a StGB


Entscheidung

532. BGH 5 StR 685/18 - Beschluss vom 2. April 2019
Entbehrlichkeit der Vorführung des inhaftierten Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung.
§ 337 StPO


Entscheidung

533. BGH 5 StR 693/18 - Beschluss vom 19. Februar 2019 (LG Berlin)
Rechtsfehlerhafte Annahme von Tatmehrheit statt Tateinheit zwischen Raub und räuberischer Erpressung.
§ 249 StGB; § 255 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB


Entscheidung

534. BGH 5 StR 701/18 - Beschluss vom 5. Februar 2019 (LG Frankfurt [Oder])
Fehlende Konkretisierung der Einziehungsanordnung; Vorrang der Einziehung des erlangten Etwas vor der Einziehung von Wertersatz.
§ 73 StGB; § 73c StGB; § 74 StGB


Entscheidung

535. BGH StB 1/19 - Beschluss vom 7. Februar 2019 (OLG München)
Aufhebung eines außer Vollzug gesetzten Haftbefehls (verfassungsrechtliche Vorgaben; Freiheitsanspruch des nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Verstoß gegen Beschleunigungsprinzip; Reduzierung der Haftverschonungsauflagen; Einzelfallprüfung).
§ 112 StPO; § 116 StPO; § 120 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG


Entscheidung

536. BGH StB 3/19 - Beschluss vom 7. Februar 2019 (OLG Stuttgart)
Ausschluss der Beschwerde bei Ablehnung der Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers vor dem OLG.
§ 304 Abs. 4, Abs. 5 StPO

Gemäß § 304 Abs. 4 S. 1, 2 StPO ist die Beschwerde gegen Beschlüsse und Verfügungen der Oberlandesgerichte in Sachen, in denen diese im ersten Rechtszug zuständig sind, nur in den in § 304 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 StPO ausdrücklich aufgeführten Fällen zulässig. Die Ablehnung eines Antrags auf Beiordnung eines weiteren Verteidigers unterfällt diesem Katalog nicht. Eine Ausnahme, weil die angegriffene Entscheidung insbesondere im Hinblick auf die durch sie beeinträchtigten Rechtspositionen mit den im Katalog des § 304 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 StPO genannten vergleichbar ist, greift hier ebenso wenig wie unionsrechtliche Gründe dem Ausschluss der Beschwerde in dieser Konstellation entgegenstehen.


Entscheidung

537. BGH StB 4/19 - Beschluss vom 21. März 2019 (OLG Düsseldorf)
Unterstützen einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Tätigwerden eines Nichtmitglieds; Förderung der inneren Organisation und des Zusammenhalts; Erleichterung der Realisierung von Straftaten; Festigung der Gefährlichkeit; irgendwie gearteter Vorteil; Beihilfe zur Beteiligung eines Mitglieds); Überprüfung des hinreichenden Tatverdachts durch das Beschwerdegericht.
§ 129a Abs. 5 StGB; § 129b StGB; § 203 StPO; § 304 StPO


Entscheidung

538. BGH 1 StR 186/18 - Beschluss vom 6. Dezember 2018 (LG Arnsberg)
Hinweispflicht des Gerichts auf mögliche Einziehungsentscheidung (förmliche Erteilung: keine Ersetzung durch Erwähnung durch anderen Verfahrensbeteiligten); Mittäterschaft (Konkurrenzen bei Tatbeiträgen im Vorbereitungsstadium).
§ 3265 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO; § 25 StGB; § 52 Abs. 1 StGB


Entscheidung

539. BGH 1 StR 259/18 - Beschluss vom 14. März 2019 (LG Stuttgart)
Beihilfe zum Bankrott (Sonderdelikt: Strafrahmenverschiebung bei Fehlen des besonderen persönlichen Merkmals beim Gehilfen).
§ 283 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 28 Abs. 1 StGB


Entscheidung

540. BGH 1 StR 356/18 - Beschluss vom 12. März 2019 (LG München I)
Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

541. BGH 1 StR 450/18 - Beschluss vom 23. Januar 2019 (LG Nürnberg-Fürth)
Beihilfe (erforderliche Feststellungen im Urteil: Tatzeit der Haupttat).
§ 27 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

542. BGH 1 StR 489/18 - Beschluss vom 22. Januar 2019 (LG München I)
Betrug (Verjährung).
§ 263 Abs. 1 StGB; § 78 Abs. 1 StGB


Entscheidung

543. BGH 1 StR 454/17 - Urteil vom 23. Oktober 2018 (LG Hof)
BGHSt; Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerrechtliche Erklärungspflicht als strafbegründendes besonderes persönliches Merkmal: Begriff des besonderen persönlichen Merkmals).
§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 28 Abs. 1 StGB


Entscheidung

544. BGH 1 StR 461/18 - Beschluss vom 10. Januar 2019 (LG Hof)
Anordnung der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeit des Angeklagten für die Allgemeinheit: Sexualstraftaten zulasten von Kindern; erforderliche Darstellung der tatrichterlicher Ermessensentscheidung im Urteil).
§ 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO


Entscheidung

545. BGH 1 StR 485/18 - Beschluss vom 7. Februar 2019 (LG Berlin)

Anwendung von Jugendstrafrecht bei mehreren Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen (Schwerpunkt der Straftaten: Tatwurzeln im Jugendalter); Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen: Feststellung der Besteuerungsgrundlagen).
§ 32 JGG; § 370 Abs. 1 AO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO

Für die Frage, ob nach § 32 JGG Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht anzuwenden ist, ist eine umfassende Gesamtwürdigung aller hierfür bedeutsamen Umstände vorzunehmen. Maßgeblich für die Bestimmung des Schwergewichts der Straftaten sind insoweit nicht nur die jeweiligen Auswirkungen der Taten, sondern insbesondere, ob sich die späteren Straftaten als in den früheren bereits angelegt darstellen, ob sie also bei Betrachtung der Persönlichkeitsentwicklung des Angeklagten ihren Ursprung im Jugendalter haben bzw. wo die „Tatwurzeln“ liegen (vgl. BGH NStZ 2018, 662 f. mwN.).


Entscheidung

546. BGH 1 StR 532/18 - Beschluss vom 13. März 2019 (LG München II)
Fehlender Pflichtverteidiger (alleinige Mitwirkung eines nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassenen Scheinverteidigers an der Hauptverhandlung).
§ 338 Nr. 5 StPO; § 140 StPO


Entscheidung

547. BGH 1 StR 582/18 - Beschluss vom 21. März 2019 (LG München I)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen: Voraussetzungen).
§ 64 Abs. 1 StGB


Entscheidung

548. BGH 1 StR 592/18 - Beschluss vom 27. Februar 2019 (LG Augsburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

549. BGH 1 StR 604/17 - Urteil vom 28. Februar 2019 (LG Frankfurt a. M.)
Ablehnung eines Beweisantrag wegen Ungeeignetheit des Beweismittels (Voraussetzungen der Ungeeignetheit; Darlegungsvoraussetzungen einer entsprechenden Verfahrensrüge); Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Einvernehmen mit Prostituierter irrelevant; dirigierende Zuhälterei: Voraussetzungen); tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darstellung in einem freisprechenden Urteil).
§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 181a Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 StGB; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO


Entscheidung

550. BGH 1 StR 629/18 - Beschluss vom 14. März 2019 (LG Stuttgart)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

551. BGH 1 StR 642/18 - Beschluss vom 7. Februar 2019 (LG Nürnberg-Fürth)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Aussicht auf Behandlungserfolg).
§ 64 Satz 2 StGB


Entscheidung

552. BGH 1 StR 677/18 - Beschluss vom 26. März 2019 (LG Aschaffenburg)
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorliegen eines minderschweren Falls; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit: fehlende Nachvollziehbarkeit der tatrichterlichen Wertung).
§ 30 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 BtMG