HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

September 2004
5. Jahrgang
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IV. Wirtschaftsstrafrecht und Nebengebiete


Entscheidung

714. BGH 5 StR 85/04 - Beschluss vom 22. Juli 2004 (LG Wuppertal)

Verfassungswidrigkeit der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (Merkmal "in großem Ausmaß"; Einstellung nach § 154a StPO) wegen Verstoßes gegen das Gesetzlichkeitsprinzip (Bestimmtheitsgrundsatz); Gesetzesbindung des Richters und Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 GG (Einstellung nach § 154a StPO; Recht auf Verfahrensbeschleunigung).

Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 100 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 97 GG; Art. 7 EMRK; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 370a Satz 1 Nr. 1 AO; § 154a StPO

1. Einzelfall der Beschränkung der Verfolgung wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung nach § 154a Abs. 1 und 2 StPO infolge erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken gegen § 370a AO.

2. Es ist nicht ersichtlich, wie der Verbrechenstatbestand des § 370a AO verfassungskonform ausgelegt werden kann.

3. Das Verbrechensmerkmal der Steuerverkürzung "in großem Ausmaß" erscheint unter Bedacht auf Art. 103 Abs. 2 GG nicht ausreichend bestimmt. Es ist nicht ersichtlich, wie der Normadressat durch Auslegung Tragweite und Anwendungsbereich des Verbrechenstatbestandes ermitteln und konkretisieren soll.

4. Eine Strafnorm muss umso präziser sein, je schwerer die angedrohte Strafe ist (BVerfGE 105, 135, 155 f.). Die Nachbesserung eines unbestimmten Gesetzes ist dem Strafrichter versagt (BVerfGE 105, 135, 153).


Entscheidung

738. BGH 2 StR 187/04 - Beschluss vom 16. Juni 2004 (LG Frankfurt)

Einfuhr von Betäubungsmitteln (tatsächliche Verfügungsmacht, Aushändigung von Transitgepäck); Betäubungsmittelkurier; Darlegung.

§ 30 BtMG; § 267 StPO

In Fällen der Zwischenlandung eines Betäubungsmittel-Kuriers im Inland setzt die Verurteilung wegen vollendeter Einfuhr voraus, dass der Täter während der Dauer des Aufenthalts im Inland eine tatsächliche Verfügungsmacht an dem Rauschgift innehat oder ohne Schwierigkeiten erlangen kann (vgl. BGHSt 31, 374, 376 m. w. N.; st. Rspr.). Dazu muss der Tatrichter die Verfügungsmög-

lichkeit des Kuriers in jedem Einzelfall aufgrund einer fehlerfreien Beweiswürdigung konkret feststellen (Senatsbeschluss vom 25. Juli 2002 - 2 StR 259/02 = NStZ 2003, 92).