HRRS
Online-Zeitschrift für höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht
Herausgeber: Dr. h.c. Gerhard Strate · Redaktion: Rocco Beck, Ulf Buermeyer, Karsten Gaede, Stephan Schlegel (Webmaster)
Bei den folgenden Leitsätzen ohne besondere Angabe handelt es sich ebenso wie auch oben um Leitsätze des Bearbeiters. Die oben hervorgehoben angegebenen Entscheidungen werden im folgenden ohne die Leitsätze wiedergegeben.
474. EGMR Nr. 46221/99 - Urteil vom 12. Mai 2005 (Öcalan v. Türkei No. 2, Große Kammer)
Recht auf Freiheit und Sicherheit (Freiheit der Person; rechtmäßige Freiheitsentziehung; effektives Haftprüfungsverfahren; unverzügliche Vorführung; Eingriff; völkerrechtswidrige Entführung); Geltung der EMRK bei der Rechtshilfe; Recht auf ein faires Verfahren (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts bei Militärgerichten; eindeutiger Verzicht; Recht auf effektive und wirksame Verteidigung: Vorbereitung; Akteneinsicht des Beschuldigten und des Verteidigers; freier Verkehr mit dem Anwalt); Todesstrafe (in Friedenszeiten; De-facto-Abschaffung; Verhängung und Vollstreckung nur nach fairem Verfahren; unmenschliche Behandlung); Auslegung und Rechtsfortbildung.
Art. 2 EMRK; Art. 3 EMRK; Art. 5 Abs. 1 EMRK; Art. 5 Abs. 3 EMRK; Art. 5 Abs. 4 EMRK; Art. 6 EMRK; Art. 1 EMRK; Art. 3 EMRK; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 137 StPO; § 147 StPO
475. BVerfG 2 BvR 1378/04 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 3. Mai 2005 (LG Köln/AG Leverkusen)
Dinglicher Arrest im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Tatbegehung als Organ einer Gesellschaft; Voraussetzungen des Arrestes gegen die juristische Person); prozeduraler Grundrechtsschutz (Gestaltung des gerichtlichen Verfahrens; Richtervorbehalt); eigenverantwortliche richterliche Prüfung (auf den Einzelfall bezogenen Ausführungen; eigenständige Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen einer Arrestanordnung); Verhältnismäßigkeit (Missachtung der Eingriffsvoraussetzungen in besonders drastischer Weise; fehlerhafte Entscheidungsformel).
Art. 14 Abs. 1 GG; § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 73 a Abs. 1 StGB; § 111b Abs. 2 StPO; § 111d StPO; § 111e Abs. 1 StPO; § 162 StPO
Das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen ist Sache des Tatrichters. Das Revisionsgericht hat die Entscheidungen des Tatrichters grundsätzlich hinzunehmen und sich auf die Prüfung zu beschränken, ob die Urteilsgründe Rechtsfehler enthalten. Diese sind namentlich dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen die Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit
übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. BGHSt 29, 18, 20; BGH NStZ 1984, 180; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2 und ständig).
478. BGH 2 StR 129/05 - Beschluss vom 20. Mai 2005 (LG Aachen)
Wohnungseinbruchsdiebstahl (Begriff der Wohnung: Abgrenzung zu Geschäftsräumen und zu Arbeitsräumen).
§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB
480. BGH 2 StR 137/05 - Beschluss vom 20. Mai 2005 (LG Darmstadt)
Anrechnung in Spanien erlittener Untersuchungshaft (Verhältnis 1:1).
§ 51 Abs. 4 StGB
483. BGH 2 StR 160/05 - Beschluss vom 13. Mai 2005 (LG Aachen)
Steuerungsfähigkeit bei Alkoholkonsum (verminderte; völlig aufgehobene; BAK; Nachtrunk; Alkoholgewöhnung); Überzeugungsbildung (Grundlage in den Feststellungen; bloße Vermutung); Änderung eines Sachverständigengutachtens in der Hauptverhandlung; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang).
§ 21 StGB; § 261 StPO; § 72 StPO; § 64 StGB
485. BGH 2 StR 186/05 - Beschluss vom 1. Juni 2005 (LG Darmstadt)
Unzulässige Revision (Beschwer).
§ 349 Abs. 1 StPO
488. BGH 2 StR 454/04 - Beschluss vom 21. April 2005 (LG Gera)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe.
§ 55 StGB
489. BGH 2 StR 529/04 - Beschluss vom 8. Juni 2005
Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
492. BGH 2 ARs 143/05 / 2 AR 65/05 - Beschluss vom 25. Mai 2005
Zuständigkeit für Nachtragsentscheidungen; Befasstsein.
§ 462 a StPO
493. BGH 2 ARs 44/05 / 2 AR 36/05 - Beschluss vom 16. Juni 2005
Offensichtliches Schreibversehen.
§ 267 StPO
494. BGH 2 ARs 182/05 / 2 AR 93/05 - Beschluss vom 30. Mai 2005
Unanfechtbarer Beschluss eines OLG als Rechtsmittelgericht.
§ 304 Abs. 4 Satz 2 StPO
495. BGH 2 ARs 183/05 / 2 AR 103/05 - Beschluss vom 15. Juni 2005
Zuständigkeitsentscheidung.
§ 12 Abs. 2 StPO
498. BGH 3 StR 83/05 - Beschluss vom 3. Mai 2005 (LG Düsseldorf)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beschwer.
§ 29a BtMG
508. BGH 3 StR 137/05 - Beschluss vom 2. Juni 2005 (LG Aurich)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
512. BGH 3 StR 269/04 - Urteil vom 9. Juni 2005 (HansOLG)
Fall Mzoudi; 11. September; Aufklärungsrüge (Begründungsanforderungen; Zulässigkeit); Aufklärungspflicht bei der Ladung von Auslandszeugen (Verbot der Beweisantizipation; Ermessensentscheidung; besondere Beweisbedeutung; Ermessensreduktion); Zweifelssatz (Beweisregel; Entscheidungsregel; Indiztatsache; Beruhen); Freispruch (Urteilsgründe).
§ 211 StGB; § 129a StGB; § 27 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 337 StPO
513. BGH 3 StR 425/04 - Urteil vom 10. Mai 2005 (LG Mönchengladbach)
Ausspähen von Daten; Computerbetrug (gewerbsmäßiges Handeln); Urteilsformel; Teilfreispruch (Konkurrenzen); Einziehung (Ermessen).
§ 202a StGB; § 263a StGB; § 74 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 152 a Abs. 3 StGB aF; § 260 Abs. 4 StPO
515. BGH 1 StR 133/05 - Beschluss vom 10. Mai 2005 (LG Mannheim)
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Pflicht zur Erhebung einer Verfahrensrüge; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung).
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
516. BGH 1 StR 147/05 - Beschluss vom 12. Mai 2005 (LG Konstanz)
Verwerfung der Revision als unbegründet; Versehen bei der Urteilsbegründung.
§ 349 Abs. 2 StPO
517. BGH 1 StR 154/05 - Beschluss vom 31. Mai 2005 (LG Augsburg)
Abfassung der Urteilsformel (entbehrliche Aufnahme der Tatbegehungsform; Ermessen des Gerichts); Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; Tendenz zum Betäubungsmittelmissbrauch ohne Depravation und erhebliche Persönlichkeitsstörung).
§ 64 StGB; § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO
518. BGH 1 StR 30/05 - Urteil vom 10. Mai 2005 (LG Tübingen)
Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht; Herkunft und überwertige Idee; außergewöhnliche Umstände, aufgrund derer die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig erscheint; Selbstjustiz; maßgebliche deutsche Wertvorstellungen; niedrige Beweggründe).
§ 211 StGB; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 GG
520. BGH 1 StR 158/05 - Beschluss vom 31. Mai 2005 (LG Stuttgart)
Wirksamer Rechtsmittelverzicht bei reinem Motivirrtum; unwirksamer Rechtsmittelverzicht, der Bestandteil einer vorherigen Urteilsabsprache ohne qualifizierte Belehrung war; keine Widereinsetzung in den vorigen Stand bei Unkenntnis über Rechtsprechung des BGH; Recht auf ein faires Verfahren.
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 44 Satz 1 StPO
521. BGH 1 StR 160/05 - Beschluss vom 1. Juni 2005 (LG Deggendorf)
Inbegriff der Hauptverhandlung (Verstoß durch Verwertung nicht in das Verfahren eingeführter Tatortphotos).
§ 261 StPO
522. BGH 1 StR 183/05 - Beschluss vom 2. Juni 2005 (LG Nürnberg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
524. BGH 1 StR 326/04 - Urteil vom 7. April 2005 (LG Stuttgart)
BGHSt; Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars und seines Gehilfen amtspflicht- und gesetzeswidriger Umsetzung eines dem Notar erteilten Auftrags (Einschränkung durch die Anzeigepflicht gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 GwG; mangelnde Entbindung durch den Notar); Vertrauensschutz im Strafverfahrensrecht (Rückwirkung; Recht auf ein faires Verfahren).
Art. 6 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO; § 53a StPO; § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 GwG).
525. BGH 4 StR 21/05 - Beschluss vom 28. April 2005 (LG Koblenz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
527. BGH 4 StR 33/05 - Beschluss vom 21. April 2005 (LG Paderborn)
Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes und einer widerstandsunfähigen Person (Falschbelastungsmotiv; Darlegungsanforderungen bei Aussage gegen Aussage; Darlegung bei Serienstraftaten).
§ 261 StPO; § 176 StGB; § 179 StGB
528. BGH 4 StR 59/05 - Beschluss vom 12. April 2005 (LG Kaiserslautern)
Unzureichende Beweiswürdigung bei Vergewaltigung (Aussage gegen Aussage; Abweichung des wesentlichen Belastungszeugen von seiner früheren Tatschilderung in der Hauptverhandlung; fehlender Belege der Aussagekonstanz).
§ 261 StPO; § 177 Abs. 2 StGB
Zwar beschränkt sich, da die Beweiswürdigung Sache des Tatrichters ist, die revisionsrechtliche Nachprüfung darauf, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind. Eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung setzt aber voraus, dass sich die Urteilsgründe mit widersprüchlichen, ungenauen oder aus sonstigen Gründen nicht ohne weiteres glaubhaften Zeugenaussagen in einer für das Revisionsgericht überprüfbaren Weise auseinandersetzen (vgl. BGH StV 1992, 555 m.w.N.). Demgemäß müssen die Urteilsgründe dann, wenn Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung, wie hier, allein davon abhängt, wem das Gericht Glauben schenkt, erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beein-
flussen können, in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHSt 44, 153, 158 f.; BGH NStZ 2002, 494 m.w.N.). Weicht in solchen Fällen der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung in einem wesentlichen Punkt von seiner früheren Tatschilderung ab, so muss der Tatrichter überdies darlegen, dass insoweit keine bewusst falschen Angaben vorgelegen haben (BGHSt 44, 256).
1. Die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit setzt bei Taten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs voraus, dass die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse darauf zulässt, dass der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen.
2. Für diese Prognose könnte es genügen, dass der Angeklagte im Zusammenhang mit den Anlasstaten naheliegend mit einer Situation gerechnet hat oder rechnen musste, in der es zu einer Gefährdung oder Beeinträchtigung des Verkehrs kommen konnte, wobei auch sein in der einbezogenen Vorverurteilung gezeigtes Verhalten (riskante Fluchtfahrt aus Angst vor Entdeckung) zu berücksichtigen wäre.
531. BGH 4 StR 89/05 - Beschluss vom 21. April 2005 (LG Halle)
Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Begründung der Widerstandsfähigkeit bei geistiger Behinderung; Abgrenzung von einem Zustand der auf Unreife beruhenden eingeschränkten Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung im Sinne des § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB); Beweiswürdigung bei sexuellem Missbrauch eines Jugendlichen (Genese der Aussage).
§ 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 261 StPO
1. Die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit setzt bei Taten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs voraus, dass die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse darauf zulässt, dass der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen.
2. Für diese Prognose könnte es genügen, dass der Angeklagte im Zusammenhang mit den Anlasstaten naheliegend mit einer Situation gerechnet hat oder rechnen musste, in der es zu einer Gefährdung oder Beeinträchtigung des Verkehrs kommen konnte, wobei auch sein in der einbezogenen Vorverurteilung gezeigtes Verhalten (riskante Fluchtfahrt aus Angst vor Entdeckung) zu berücksichtigen wäre.
533. BGH 4 StR 191/05 - Beschluss vom 7. Juni 2005 (LG Rostock)
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Gesamtdauer; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung in einzelnen Verfahrensabschnitten; angemessene Strafzumessung nach § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO: entbehrliche ausdrückliche Kompensation).
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO
535. BGH 4 StR 524/04 - Beschluss vom 31. Mai 2005 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
536. BGH 5 StR 36/05 - Urteil vom 12. Mai 2005 (LG Stuttgart)
BGHR; Steuerhinterziehung (fehlender Nachweises einer innergemeinschaftlichen Lieferung bei Gefährdung des Steueraufkommens in einem anderen Mitgliedstaat der EU; richtlinienkonforme Auslegung des deutschen Strafrechts und Geltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; rechtsgutsbezogene Auslegung; redaktioneller Hinweis).
§ 4 Nr. 1 lit. b UStG; § 6a Abs. 3 UStG; § 370 Abs. 1 AO; Art. 6 II EUV
538. BGH 5 StR 106/05 - Beschluss vom 31. Mai 2005
Verfahrenseinstellung bei zwischenzeitlichem Tod des Angeklagten.
§ 206a StPO
539. BGH 5 StR 92/05 - Beschluss vom 11. Mai 2005 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
542. BGH 5 StR 86/05 - Beschluss vom 12. Mai 2005 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
543. BGH 5 StR 129/05 - Beschluss vom 14. Juni 2005 (LG Hamburg)
BGHR; Fristsetzung zur Außerkraftsetzung des § 246 Abs. 1 StPO und des § 246 Abs. 6 StPO nach extremer Verzögerung der Verhandlung und zur Prozessverschleppung gestellten Beweisanträgen (Beweisantragsrecht; rechtsmissbräuchliches Verteidigerverhalten; Bescheidung durch Gerichtsbeschluss bei vorheriger Information über die angewendeten Gründe; Beweisanregung; faires Verfahren; Missbrauchsverbot; Recht auf Verfahrensbeschleunigung und Beschleunigungsgebot; legitime Verteidigeraufgaben; Präklusion; Hilfsbeweisantrag; funktionsfähige Strafrechtspflege; Beruhen); Anforderungen an die Vortragspflicht gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bei Großverfahren (Monatsfrist); Recht auf das letzte Wort (ausgeschlossener Angeklagter; von vornherein untauglicher Versuch der Rechtsgewährung); redaktioneller Hinweis.
Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 244 Abs. 3 Satz 2, Abs. 6 StPO; § 246 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 345 Abs. 1 StPO; § 337 StPO; § 258 StPO; § 231b StPO
544. BGH 5 StR 145/05 - Beschluss vom 31. Mai 2005 (LG Koblenz)
Kostenentscheidung nach zurückgenommener Revision.
§ 473 StPO
545. BGH 5 StR 172/05 - Beschluss vom 31. Mai 2005 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
546. BGH 5 StR 174/05 - Beschluss vom 31. Mai 2005 (LG Braunschweig)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
547. BGH 5 StR 182/05 - Beschluss vom 31. Mai 2005 (LG Cottbus)
Brandstiftung (Hütte; fehlende Feststellungen); Erstreckung der erfolgreichen Revision nur nach Gelegenheit zum Widerspruch (faires Verfahren; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; redaktioneller Hinweis).
§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 357 StPO
548. BGH 5 StR 283/04 - Urteil vom 12. Mai 2005 (LG Berlin)
BGHR; erhebliche Umstände im Sinne des § 264a Abs. 1 StGB (Bedeutung für einen durchschnittlichen Anleger nach den Erwartungen des Kapitalmarkts; Vorsatz); Betrugsvorsatz bei Kreditgewährungen (Eventualvorsatz); Vortragspflicht gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (Zulässigkeit der Verfahrensrüge der Staatsanwaltschaft: selektives Vorgehen bei möglicherweise entlastenden Unterlagen); Beweiswürdigung.
§ 264a Abs. 1 StGB; § 263 StGB; § 15 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 261 StPO
549. BVerfG 2 BvR 1027/02 (Zweiter Senat) - Beschluss vom 12. April 2005 (LG Hamburg/AG Hamburg)
Beschlagnahme und Kopie des gesamten Datenbestandes einer Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatungsgesellschaft; allgemeine Handlungsfreiheit (wirtschaftliche Entfaltung); Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Bestimmung des Verwendungszwecks bereichsspezifisch und präzise; Normenklarheit; Zweckbindung); kein Eingriff in die Berufsfreiheit (Schutzbereich; unmittelbar auf die Berufstätigkeit bezogen; objektiv berufsregelnde Tendenz); Verhältnismäßigkeit (staatliches Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung; Abwägung mit Interessen betroffener Dritter; Beeinträchtigung beruflicher Tätigkeit; freie Advokatur; Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Anwalt; Recht auf ein faires Verfahren); Begrenzung des Zugriffs auf Daten durch Möglichkeiten der materiellen Datenzuordnung (Auswertung der Struktur eines Datenbestands; Nutzung geeigneter Suchbegriffe oder Suchprogramme; Zufallsfunde); Grundrechtsschutz durch Verfahrensgestaltung; datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch der StPO (keine Gefährdung des Untersuchungszwecks; kein Entgegenstehen überwiegender schutzwürdige Interessen Dritter; Gefährdung nur durch die Informationsübermittlung).
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 12 GG; Art. 13 GG; Art. 8 EMRK; § 94 StPO; § 110 StPO; § 97 StPO; § 53 StPO; § 108 StPO; § 489 StPO; § 483 StPO; § 19 BDSG