HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

März 2024
25. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)


Entscheidung

231. BVerfG 2 BvR 294/22 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 8. November 2023 (OLG Naumburg / AG Magdeburg)
Verständigung im Strafverfahren (Rechtsstaatsprinzip; Recht auf ein faires Verfahren; Transparenz- und Dokumentationspflichten als Schwerpunkt des gesetzlichen Regelungskonzepts; Kontrolle des Verständigungsgeschehens durch die Öffentlichkeit; Inhalt der Mitteilungspflicht; Verfahrensrüge und Beruhensprüfung bei unzureichender Mitteilung; Ausschluss des Beruhens nur in Ausnahmefällen; keine Rechtsverletzung des Angeklagten bei fehlender Angabe einer Strafuntergrenze).
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 257c StPO; § 337 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

232. BVerfG 2 BvR 1756/23 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 17. Januar 2024 (Schleswig-Holsteinisches OLG / LG Itzehoe / AG Itzehoe)
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (besonderes Beschleunigungsgebot in Haftsachen im gerichtlichen Zwischenverfahren; fehlende Eröffnungsentscheidung fünf Monate nach Anklageerhebung und vier Monate nach Eröffnungsreife; keine Rechtfertigung durch Schwere der Tat oder unvorhersehbare, ungewöhnlich hohe Belastung der Strafkammer; kein Zuwarten mit der Eröffnungsentscheidung mangels verfügbarer Hauptverhandlungstermine); Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Erfordernis der Anhörungsrüge auch bei Geltendmachung eines anderen Grundrechtsverstoßes; Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör bei fehlender Bescheidung des Kerns des Parteivorbringens).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 33a StPO; § 121 StPO; § 122 Abs. 1 StPO


Entscheidung

233. BVerfG 2 BvR 1936/22 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 19. Dezember 2023 (LG Chemnitz)
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt (Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz bei Eilanträgen gegen belastende vollzugliche Maßnahmen; Erfordernis einer Folgenabwägung; nicht rückgängig zu machende Rechtsbeeinträchtigungen während der Dauer einer rechtswidrigen Verlegung; Beeinträchtigung des Resozialisierungsanspruchs; summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache; kein Interesse am Vollzug einer offensichtlich rechtswidrigen Maßnahme).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 114 Abs. 2 StVollzG; § 17 SächsStVollzG; § 76 SächsStVollzG


Entscheidung

234. BVerfG 2 BvR 2103/20 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 20. Dezember 2023 (OLG Naumburg / AG Halle (Saale))
Verständigung im Strafverfahren (erforderliche Sachverhaltsaufklärung nach verständigungsbasiertem Geständnis; Recht auf ein faires Verfahren; Schuldprinzip; Unschuldsvermutung; gerichtliche Aufklärungspflicht; Gebot bestmöglicher Sachaufklärung; Ermittlung des wahren Sachverhalts; richterliche Überzeugungsbildung aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung; Pflicht zur Überprüfung von Geständnissen durch Beweiserhebung; kein bloßer Abgleich mit der Aktenlage; Transparenzanliegen des Ver-

ständigungsgesetzes; geringe Aussagekraft eines Geständnisses in komplexem Verfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt).
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 257c StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 266a StGB


Entscheidung

235. BGH 1 StR 142/23 – Beschluss vom 14. November 2023 (LG Bielefeld)
Einziehung bei der Hinterziehung von Verbrauchssteuern und anschließender Steuerhehlerei (unversteuerte Zigaretten als Tatertrag der Erwerbshehlerei und Tatobjekt des Steuerhinterziehung, Bemessung der Wertersatzeinziehung).
§ 370 Abs. 1 AO, § 374 Abs. 1 AO; § 73 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB; § 73d Abs. 2 StGB

1. Unversteuerte Zigaretten unterfallen bei der Tatvariante der Erwerbshehlerei („Sichverschaffen“, § 374 Abs. 1 Variante 1 AO, mit der Untervariante des „Ankaufens“) als Tatertrag der Vorschrift des § 73 Abs. 1 Alternative 1 StGB.

2. Sind die Zigaretten nicht mehr gegenständlich vorhanden, ist deren Wert nach § 73c Satz 1 Variante 2 StGB einzuziehen; der Wert ist anhand der Einkaufs- oder Verkaufspreise zu bestimmen und regelmäßig nach § 73d Abs. 2 StGB zu schätzen (st. Rspr.). Ist das vom Steuerhehler als Kaufpreis vereinnahmte Bargeld oder ein sonstiger als Gegenleistung erlangter Vermögensgegenstand sichergestellt worden, kann das Tatgericht diesen im Rahmen einer Ermessensentscheidung als Surrogat einziehen (§ 73 Abs. 3 Nr. 1 StGB). Ist das Bargeld oder der sonstige Vermögensgegenstand nicht mehr „vorhanden“, ist eine Einziehung des entsprechenden Nominalbetrages als Wertersatz ausgeschlossen, da das Gesetz eine Einziehung des Wertes des Surrogates nicht vorsieht. In diesen Fällen kommt ausschließlich die Einziehung des Wertes des ursprünglich Erlangten in Betracht, dessen Wert nach vorstehenden Grundsätzen nach § 73d Abs. 2 StGB zu schätzen und nicht in jedem Fall identisch mit dem Wert des Surrogates ist.

3. In der Hand des Verbringers sind die Zigaretten Tatobjekt. Denn der Steuerhinterzieher erlangt aus seiner Tat die Steuerersparnis. Gegen ihn ist die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe der verkürzten Verbrauchsteuer anzuordnen, wenn sich die Tabaksteuerersparnis in seinem Vermögen niederschlägt (§ 370 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Satz 1 AO, § 23 Abs. 1 TabStG aF; st. Rspr.). Die beim Verbringer sichergestellten Zigaretten unterliegen der Einziehung nach § 74 Abs. 2 StGB i.V.m. § 375 Abs. 2 Satz 1 Variante 1 Nr. 1 AO.


Entscheidung

236. BGH 1 StR 142/23 – Beschluss vom 14. November 2023 (LG Bielefeld)
BGHSt; Einziehung bei der Hinterziehung von Verbrauchssteuern und anschließender Steuerhehlerei (unversteuerte Zigaretten als Tatertrag der Erwerbshehlerei und Tatobjekt des Steuerhinterziehung, Bemessung der Wertersatzeinziehung).
§ 370 Abs. 1 AO, § 374 Abs. 1 AO; § 73 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB; § 73d Abs. 2 StGB


Entscheidung

237. BGH 1 StR 16/23 – Beschluss vom 12. Dezember 2023 (LG Hechingen)
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe (erforderliche Gesamtwürdigung von Tat und Täter).
§ 47 Abs. 1 StGB


Entscheidung

238. BGH 1 StR 263/23 – Urteil vom 14. Dezember 2023 (LG Stuttgart)
Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minderschwerer Fall bei geringer Gefährlichkeit des mitgeführten Gegenstands; Verhältnis zum Normalfall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Spezialität, Bestimmung des Strafrahmens).
§ 30a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BtMG


Entscheidung

239. BGH 1 StR 316/23 – Beschluss vom 14. Dezember 2023 (LG Stuttgart)
Aussetzung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe zu Bewährung (Feststellung der besonderen Schwere der Schuld: Bestimmung der Mehrverbüßungszeit).
§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB; § 57b StGB


Entscheidung

240. BGH 1 StR 338/23 – Beschluss vom 14. Dezember 2023 (LG Kiel)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

241. BGH 1 StR 346/23 – Beschluss vom 24. Januar 2024 (LG München I)
Adhäsionsverfahren (Antrag auf Feststellung einer Ersatzpflicht für zukünftige immaterielle Schäden: Feststellungsinteresse; Kostenauspruch: keine vorläufige Vollstreckbarkeit der Kostenentscheidung).
§ 403 StPO; § 256 ZPO;§ 406 Abs. 3 Satz 2 StPO


Entscheidung

242. BGH 1 StR 391/23 – Beschluss vom 9. Januar 2024 (LG Stuttgart)
Aufrechterhaltung von Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung.
§ 55 Abs. 2 StGB


Entscheidung

243. BGH 1 StR 406/23 – Beschluss vom 9. Januar 2024 (LG Mannheim)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

244. BGH 1 StR 411/23 – Beschluss vom 12. Januar 2024 (LG Mannheim)
Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens (Revisionsbegründung: Erforderlichkeit eines Sachvortrags zu einer Einwilligung der zu begutachtenden Person in die Untersuchung).
§ 244 Abs. 2, Abs. 4 Satz 1 StPO; § 344 Abs. 2 StPO


Entscheidung

245. BGH 1 StR 413/23 – Beschluss vom 10. Januar 2024 (LG Stuttgart)
Zulässiger Gegenstand einer Verständigung (Verzicht auf Beweisanträge).
§ 257 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 StPO; § 244 Abs. 3 StPO


Entscheidung

246. BGH 1 StR 425/23 – Beschluss vom 9. Januar 2024 (LG Konstanz)

Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (revisionsrechtliche Überprüfung bei nicht erhobener oder unzulässiger entsprechender Verfahrensrüge).
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

247. BGH 1 StR 444/23 – Beschluss vom 10. Januar 2024 (LG Freiburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

248. BGH 1 StR 447/23 – Beschluss vom 11. Januar 2024 (LG Aachen)
Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Beiträge zur Berufsgenossenschaft als Arbeitsgeberbeiträge zur Sozialversicherung).
§ 266a Abs. 2 StGB, § 150 Abs. 1 Satz 1 SGB VII


Entscheidung

249. BGH 2 StR 124/23 – Beschluss vom 15. Januar 2024 (LG Köln)
Ablehnung des Antrages auf Pflichtverteidigerwechsel als unbegründet.
§ 143a StPO


Entscheidung

250. BGH 2 StR 175/23 – Urteil vom 20. Dezember 2023 (LG Gera)
Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Verfahrenshindernis); Handeltreiben mit Betäubungsmittel (Eigennützigkeit: Beweiswürdigung; Konkurrenzen); Fahren ohne Fahrerlaubnis (Konkurrenzen: Dauerdelikt, neuer Willensentschluss);

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (neue Fassung: symptomatischer Zusammenhang, erhöhte Kausalitätsanforderungen).
§ 29a BtMG; § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG; § 52 StGB; § 64 StGB nF

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit; der Begriff ist weit auszulegen. Eigennützig handelt, wer von einem Streben nach Gewinn geleitet wird oder wer sich einen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder immateriell bessergestellt wird.


Entscheidung

251. BGH 2 StR 195/23 – Urteil vom 25. Oktober 2023 (LG Köln)
BGHSt; Besorgnis der Befangenheit (Rechtsnormen zugunsten des Angeklagten: Staatsanwaltschaft, Wächterin des Gesetzes, abstrakte Zweckbestimmung der Norm; Grund zu der Besorgnis der Befangenheit: enge Auslegung, Sich-Freihalten von Befangenheit, persönliche Beziehungen des Richters, enge Beziehung, besonderer Zusammenhang).
§ 339 StPO; § 24 Abs. 2 StPO


Entscheidung

252. BGH 2 StR 270/23 – Urteil vom 6. Dezember 2023 (LG Bonn)
Störung der Totenruhe (Verüben beschimpfenden Unfugs); Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität).
§ 168 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

253. BGH 2 StR 49/23 – Beschluss vom 7. Dezember 2023 (LG Limburg)
Bestellung eines Pflichtverteidigers (fehlende Bestellung in Rahmen der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung: kein Ausnahmetatbestand, Verwertungsverbot, Interessenabwägung); Adhäsionsentscheidung.
§ 141 StPO; § 140 StPO; § 141a StPO; § 406 StPO


Entscheidung

254. BGH 2 StR 55/23 – Beschluss vom 31. Januar 2024 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

255. BGH 2 StR 59/23 – Beschluss vom 23. November 2023 (LG Aachen)
Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, Besonderheiten des Einzelfalles, Beweiswürdigung, Zerbrechen einer leeren Bierflasche, Gleichlauf der Bewaffnung; Mittäterschaft: gemeinsamer Tatplan, gemeinsamer Tatentschluss, gemeinsames Unternehmen).
§ 212 StGB; § 15 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

256. BGH 2 StR 59/23 – Beschluss vom 23. November 2023 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unzulässig.
§ 349 Abs. 1 StPO


Entscheidung

257. BGH 2 StR 273/23 – Beschluss vom 26. Oktober 2023 (LG Kassel)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (neue Fassung: Hang, Substanzkonsumstörung, symptomatischer Zusammenhang).
§ 64 StGB nF


Entscheidung

258. BGH 2 StR 323/23 – Beschluss vom 21. November 2023 (LG Marburg)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (bandenmäßige Begehung: Bande, Mitglied einer Bande, Bandenabrede, selbstständige Geschäftspartner, andauernde Geschäftsbeziehung, Geschäfte „auf Kommission“, Einbindung in die Absatzorganisation, Verkauf auf eigenes Risiko, Beweiswürdigung).
§ 30a BtMG; § 261 StPO


Entscheidung

259. BGH 2 StR 344/23 – Beschluss vom 7. November 2023 (LG Bonn)
Dauer der Jugendstrafe (beweiswürdigende Unterlegung); Adhäsionsentscheidung (uneingeschränktes Schmerzensgeld: Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes, Bemessung, zukünftige immaterielle Schäden).
§ 18 JGG; § 403 StPO


Entscheidung

260. BGH 2 StR 346/23 – Beschluss vom 15. November 2023 (LG Meiningen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

261. BGH 2 StR 356/23 – Beschluss vom 11. Januar 2024 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

262. BGH 2 StR 361/23 – Beschluss vom 5. Dezember 2023 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

263. BGH 2 StR 365/23 – Beschluss vom 7. Dezember 2023 (LG Limburg a.d. Lahn)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (neue Fassung: Hang, Kausalzusammenhang, positive Feststellung).
§ 64 StGB nF

Die Annahme eines Hangs erfordert nunmehr eine Substanzkonsumstörung, infolge derer eine dauernde und schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung, der Gesundheit, der Arbeits- oder der Leistungsfähigkeit eingetreten ist und fortdauert. Zudem muss die Anlasstat nun „überwiegend“ auf den Hang zurückgehen, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen. Nach dem Willen des Gesetzgebers reicht eine bloße Mitursächlichkeit des Hangs für die Tat nur noch dann aus, wenn sie andere Ursachen quantitativ überwiegt. Das Vorliegen dieses Kausalzusammenhangs ist durch das Tatgericht – gegebenenfalls unter sachverständiger Beratung – positiv festzustellen.


Entscheidung

264. BGH 2 StR 374/23 – Urteil vom 8. November 2023 (LG Darmstadt)
Strafzumessung (Betäubungsmitteldelikte: bestimmender Strafzumessungsgrund, Abgabe von Betäubungsmitteln an Jugendliche an einer besonders dem Jugendschutz dienenden Örtlichkeit, Vorerfahrungen mit Betäubungsmittelgeschäften); Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Vorverurteilung: zu hohes Gesamtstrafenübel).
§ 46 StGB; § 54 StGB; § 30 BtMG; § 29a BtMG; § 30a BtMG


Entscheidung

265. BGH 2 StR 420/23 – Beschluss vom 23. November 2023 (LG Köln)
Diebstahl (Konkurrenzen: Tateinheit, Tatmehrheit); Strafzumessung (ausländische Verurteilungen); Einziehung des Wertes von Taterträgen.
§ 242 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 46 StGB; § 73c StGB


Entscheidung

266. BGH 2 StR 446/23 – Beschluss vom 5. Dezember 2023 (LG Limburg)
Strafzumessung (Wegfall eines Strafschärfungsgrundes: gleich hohe Strafe, eingehende Begründung).
§ 46 StGB


Entscheidung

267. BGH 2 StR 447/23 – Beschluss vom 21. November 2023 (LG Köln)
Schwerer Bandendiebstahl (Bandentat: wechselnde Beteiligung ohne vorherige Tatplanung, eine von nur zwei Mitgliedern verübte Tat, einzelne Tat Ausfluss der Bandenabrede; Absicht rechtswidriger Zueignung: Behältnis, Hoffnung auf möglichst große Beute, vermuteter Inhalt); Strafzumessung (Strafmilderungsgrund: polizeiliche Überwachung der Tat, Wegfall einer Gefahr der Rechtsgüter des Tatopfers).
§ 244a StGB; § 46 StGB


Entscheidung

268. BGH 2 StR 452/23 – Beschluss vom 5. Dezember 2023 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

269. BGH 2 StR 462/23 – Beschluss vom 9. Januar 2024 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

270. BGH 2 StR 471/22 – Urteil vom 6. Dezember 2023 (LG Frankfurt am Main)
BGHSt; verbotenes Insidergeschäft; Strafzumessung (Insiderhandel: Handelsvolumen der Insidergeschäfte, strafschärfende Berücksichtigung, Darstellung in den Urteilsgründen); Einziehung des Wertes von Taterträgen (Revisionsbeschränkung: selbstständige Prüfbarkeit, Doppelrelevanz von Tatsachen, bestimmender Strafzumessungsfaktor; Bestimmung der Höhe des Wertes von Taterträgen: Insidergeschäft, zweistufiges Verfahren, Bruttoprinzip, Aufwendungen, Finanzinstrument, Verkehrswert, Bruttoerlös, Wertsteigerungen, Kapitalertragssteuer, Gebühren; Aufwendungen: zum Erwerb der Finanzinstrumente eingesetzte Gelder, Kapitalvertragssteuer, Reinvestition; durch die Tat erlangt: tatsächliche Verfügungsgewalt, wirtschaftlich wertvoll, verbotenes Insidergeschäft, Rechtsprechungswechsel; Verhältnismäßigkeit: Härte im Einzelfall, Berücksichtigung im Vollstreckungsverfahren); Vollstreckung von Nebenfolgen (Unverhältnismäßigkeit: Einziehung, besondere Umstände, Beschränkungen, Entreicherung, Gesamtschau, schicksalhafter Verlust des Erlangten, Übermaßverbot).
§ 119 Abs. 3 Nr. 1 WpHG; § 73 Abs. 1 StGB; § 73c StGB; § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB; § 46 StGB; § 459g Abs. 5 StPO


Entscheidung

271. BGH 2 ARs 460/23 2 AR 203/23 – Beschluss vom 21. Dezember 2023
Örtliche Zuständigkeit (JGG; Abgabe des Verfahrens: Wechsel des Aufenthalts des Angeklagten, pflichtgemäßes Ermessen, gemeinschaftliches oberes Gericht).
§ 42 JGG


Entscheidung

272. BGH 2 ARs 473/23 (2 AR 213/23) – Beschluss vom 21. Dezember 2023
Örtliche Zuständigkeit (JGG; Verfahrensabgabe: Wechsel des Wohnsitzes des Angeklagten, gemeinschaftliches oberes Gericht).
§ 42 JGG


Entscheidung

273. BGH 4 StR 115/23 – Beschluss vom 7. November 2023 (LG Essen)
Raub (Verknüpfung zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme: Raubvorsatz erst nach Abschluss der Gewaltanwendung; Raubmittel: konkludente Drohung, Fortführung der Gewalt, Andauern der Wirkung eines eingesetzten Nötigungsmittels, bloßes Ausnutzen entstandener Angst, Gesamtumstände); räuberische Erpressung (finaler Zusammenhang: Angst des Opfers vor erneuter Gewaltanwendung, konkludente Drohung).
§ 249 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB


Entscheidung

274. BGH 4 StR 129/23 – Beschluss vom 31. Januar 2024 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

275. BGH 4 StR 209/23 – Beschluss vom 20. Dezember 2023 (LG Zweibrücken)
Strafzumessung; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Einstellung bei Verfahrenshindernis.
§ 46 StGB; § 64 StGB; § 260 Abs. 3 StPO


Entscheidung

276. BGH 4 StR 209/23 – Beschluss vom 20. Dezember 2023 (LG Zweibrücken)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Beihilfe; Täterschaft); Strafzumessung (hohe Gesamtwirkstoffmenge der Betäubungsmittel: strafschärfende Berücksichtigung); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (neue Fassung: Hang).
§ 29a BtMG, § 64 StGB nF


Entscheidung

277. BGH 4 StR 227/23 – Beschluss vom 15. August 2023 (LG Braunschweig)
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff: bedingter Schädigungsvorsatz, Mittäterschaft, Mitfahrer, eigenhändiges Delikt, Auslegung, Wortlaut, Systematik, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs).
§ 315b StGB


Entscheidung

278. BGH 4 StR 239/23 – Beschluss vom 31. Januar 2024 (LG Göttingen)
Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsantrags (Glaubhaftmachung des vorgetragenen Ablehnungsgrundes).
§ 26a StPO


Entscheidung

279. BGH 4 StR 239/23 – Beschluss vom 14. Februar 2024 (LG Göttingen)
Zurückweisung der Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

280. BGH 4 StR 252/23 – Beschluss vom 19. Dezember 2023 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

281. BGH 4 StR 253/23 – Beschluss vom 18. Januar 2024 (LG Bielefeld)
Mord (Heimtücke: mehraktiges Geschehen, natürliche Handlungseinheit, unmittelbarer Zusammenhang, gemeinsames subjektives Element, Rücktritt, Ausnutzungsbewusstsein, affektive Durchbrüche, heftige Gemütsbewegungen, erhebliche Alkoholisierung).
§ 211 StGB


Entscheidung

282. BGH 4 StR 287/23 – Urteil vom 1. Februar 2024 (LG Koblenz)
Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, kurze Zeitspanne, Beweiswürdigung; Strafmilderung: Versuch, Gesamtschau, erschwerende Umstände, vertypter Milderungsgrund, lebenslange Freiheitsstrafe); Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (lebenslange Sperre: schwerste Verkehrskriminalität, drohende Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs).
§ 211 StGB; § 23 Abs. 2 StGB; § 69a StGB


Entscheidung

283. BGH 4 StR 289/23 – Urteil vom 18. Januar 2024 (LG Zweibrücken)
Eventualvorsatz (Totschlag: Beweiswürdigung, hohe und anschauliche konkrete Lebensgefährlichkeit der Tatausführung, Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, voluntatives Vorsatzelement, Motiv des Angeklagten, Bestrafungsmotiv, Spontaneität); Rücktritt (Abgrenzung unbeendeter Versuch und beendeter Versuch: Rücktrittshorizont, naheliegende Möglichkeit des Erfolgseintritts).
§ 15 StGB; § 212 StGB; § 24 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

284. BGH 4 StR 316/23 – Beschluss vom 17. Januar 2024 (LG Paderborn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

285. BGH 4 StR 352/23 – Beschluss vom 21. November 2023 (LG Münster)
Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation: Darstellung in den Urteilsgründen, Konstanzanalyse, Gesamtwürdigung); Voraussetzungen der Jugendstrafe (schädliche Neigung); mehrere Straftaten eines Jugendlichen (einheitliche Rechtsfolgenbemessung).
§ 261 StPO; § 17 JGG; § 31 Abs. 2 JGG


Entscheidung

286. BGH 4 StR 397/23 – Beschluss vom 30. Januar 2024 (LG Essen)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (neue Fassung; Hang; symptomatischer Zusammenhang: neue Fassung, strengerer Anordnungsmaßstab; Erfolgsaussicht: neue Fassung, moderate Anhebung der Anforderungen an eine günstige Behandlungsprognose, Wahrscheinlichkeit höheren Grades).
§ 64 StGB nF


Entscheidung

287. BGH 4 StR 403/23 – Beschluss vom 17. Januar 2024 (LG Dortmund)
Beurkundung der Hauptverhandlung (Vermerk der Berichterstatterin: Verlinkung mit einer Aktenfundstelle; förmliche Verlesung; Verfahrensrüge: kein Beruhen möglich, Urteilsformel, Urteilsverkündung).
§ 273 StPO; § 243 Abs. 4 StPO; § 337 StPO


Entscheidung

288. BGH 4 StR 421/23 – Beschluss vom 5. Dezember 2023 (LG Bielefeld)
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Darstellung in den Urteilsgründen: wesentlichen Beweiserwägungen, Überprüfbarkeit, geständige Einlassungen des Angeklagten, Plausibilität und Tragfähigkeit, Beweislage, inhaltliche Qualität des Geständnisses, sonstige Beweisergebnisse; eingeschränktes Erinnerungsvermögen des Angeklagten an Einzelheiten des Tatgeschehens); Adhäsionsantrag (Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe); Sexualdelikte (sexuelle Handlung; Strafzumessung: Einzelstrafbemessung, festgestellte Tatfolgen, unmittelbare Folge allein einzelner Taten, Gesamtstrafenbildung).
§ 261 StPO; § 267 StPO; § 404 StPO; § 184h StGB

1. §§ 261 und 267 StPO verpflichten den Tatrichter, in den Urteilsgründen darzulegen, dass seine Überzeugung von den die Anwendung des materiellen Rechts tragenden Tatsachen auf einer umfassenden, von rational nachvollziehbaren Überlegungen bestimmten Beweiswürdigung beruht. Die wesentlichen Beweiserwägungen müssen daher – über den Wortlaut des § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO hinaus – in den schriftlichen Urteilsgründen so dargelegt werden, dass die tatgerichtliche Überzeugungsbildung für das Revisionsgericht nachzuvollziehen und auf Rechtsfehler hin zu überprüfen ist.

2. Die sachlich-rechtliche Begründungspflicht umfasst die Verpflichtung, auch die geständige Einlassung des Angeklagten jedenfalls in ihrem wesentlichen Inhalt wiederzugeben. Denn ein Geständnis enthebt das Tatgericht nicht seiner Pflicht, es einer kritischen Prüfung auf Plausibilität und Tragfähigkeit hin zu unterziehen und zu den sonstigen Beweismitteln in Beziehung zu setzen. Erforderlich ist außerdem, dass das Tatgericht in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegt und begründet, weshalb es das Geständnis für glaubhaft erachtet. Hierbei hängt das Maß der gebotenen Darlegung von der jeweiligen Beweislage und insoweit von den Umständen des Einzelfalles ab. Es steht in einer umgekehrten Wechselbeziehung zu der inhaltlichen Qualität des Geständnisses. Bei einem detaillierten Geständnis des Angeklagten können knappe Ausführungen genügen.

3. Decken sich die Angaben des Angeklagten mit sonstigen Beweisergebnissen und stützt der Tatrichter seine Überzeugung von der Glaubhaftigkeit des Geständnisses auch auf diese Beweisergebnisse, so ist er zu deren jedenfalls gedrängter Wiedergabe verpflichtet, da anderenfalls eine revisionsgerichtliche Überprüfung seiner Überzeugungsbildung nicht möglich ist.


Entscheidung

289. BGH 4 StR 428/23 – Beschluss vom 16. Januar 2024 (LG Bielefeld)
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; schwierige Beweissituation: Darstellungsanforderungen, Glaubhaftigkeit); gefährliche Körperverletzung (eine das Leben gefährdende Behandlung, Erheblichkeitsschwelle).
§ 261 StPO; § 224 StGB


Entscheidung

290. BGH 4 StR 441/23 – Beschluss vom 30. Januar 2024 (LG Paderborn)
Strafzumessung (Strafmilderung: minder schwerer Fall des Totschlags, Provokation, schwere Beleidigung, verminderte Schuldfähigkeit; strafschärfende Berücksichtigung: Art der Tatausführung).
§ 213 StGB; § 21 StGB; § 46 StGB


Entscheidung

291. BGH 3 StR 157/23 – Urteil vom 25. Januar 2024 (LG Koblenz)
Beschränkung der Revision (Auslegung); gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung); rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit); Schuldfähigkeit (Differenzierung zwischen Aufhebung der Einsichtsfähigkeit und Aufhebung der Steuerungsfähigkeit); Strafzumessung (strafschärfendes Gewicht der Art der Tatausführung bei eingeschränkter Steuerungsfähigkeit); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Neuregelung; überwiegendes Beruhen der Anlasstat auf den Hang; Erfolgsaussicht einer Behandlung).
§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 46 StGB; § 64 StGB; § 261 StPO; § 300 StPO analog


Entscheidung

292. BGH 3 StR 160/22 – Beschluss vom 19. Dezember 2023 (Kammergericht)
BGHSt; Ablehnung von Beweisanträgen im Urteil nach Fristsetzung (Prozessverschleppung; Nachbringung bzw. Austausch von Ablehnungsgründen durch das Revisionsgericht; Abschluss der von Amts wegen vorgesehenen Beweisaufnahme); Aufklärungsrüge; Ablehnung von Beweisanträgen auf Einvernahme von Auslandszeugen; Beweiswürdigung des Tatgerichts (mängelbehaftete Wiedererkennung des Angeklagten durch Belastungszeugen); Anwendung deutschen Strafrechts (Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen; Betroffensein im Inland).
§ 244 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 6 StPO; § 261 StPO; § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB; § 129a StGB; § 129b StGB; § 211 StGB; § 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB


Entscheidung

293. BGH 3 StR 183/23 – Urteil vom 14. Dezember 2023 (LG Amberg)
Verbreitung jugend- und kinderpornographischer Inhalte (Altersbestimmung: Gesamtwürdigung aller Umstände; „Scheinkind“); Auslegung der Revision der Staatsanwaltschaft (konkludente Beschränkung trotz unbeschränkter Anträge); Beweiswürdigung des Tatgerichts (Lückenhaftigkeit).
§ 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 261 StPO; § 300 StPO


Entscheidung

294. BGH 3 StR 185/23 – Urteil vom 14. Dezember 2023 (LG Wuppertal)
Entschuldigender Notstand (nicht anders abwendbare Gefahr: Inanspruchnahme behördlicher Hilfe); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Neuregelung; überwiegendes Beruhen der Anlasstat auf den Hang).
§ 35 StGB; § 64 StGB


Entscheidung

295. BGH 3 StR 225/23 – Urteil vom 14. Dezember 2023 (LG Osnabrück)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Neuregelung; überwiegendes Beruhen der Anlasstat auf den Hang); Strafzumessung (Indizwirkung von Regelbeispielen der besonders schweren Fälle).
§ 46 StGB; § 64 StGB; § 29 Abs. 3 BtMG


Entscheidung

296. BGH 3 StR 243/23 – Urteil vom 30. November 2023 (LG Mönchengladbach)
Aufklärungshilfe (ausreichender Aufklärungsbeitrag); Auslegung der Revision der Staatsanwaltschaft (konkludente Beschränkung trotz unbeschränkter Anträge).
§ 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB; § 300 StPO analog


Entscheidung

297. BGH 3 StR 254/23 – Urteil vom 11. Januar 2024 (LG Mönchengladbach)
Beschränkung der Revision auf den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch (Einfluss auf die Anordnung des Vorwegvollzugs); Kognitionspflicht des Tatgerichts.
§ 67 StGB; § 264 Abs. 1 StPO


Entscheidung

298. BGH 3 StR 272/23 – Beschluss vom 28. November 2023 (LG Kleve)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

299. BGH 3 StR 278/23 – Beschluss vom 12. Dezember 2023 (LG Osnabrück)
Strafvorschriften nach dem AufenthG (Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels bei legalem Kurzaufenthalt).
§ 95 AufenthG; § 96 AufenthG


Entscheidung

300. BGH 3 StR 280/23 – Urteil vom 11. Januar 2024 (LG Bad Kreuznach)
Totschlag; vorsätzlicher Vollrausch; Schuldfähigkeit (Alkoholintoxikation); Unterbringung in einer

Entziehungsanstalt; Vorwegvollzug der Strafe; Revisionsbegründungsschrift der Staatsanwaltschaft (Fehlen von Anträgen); Revisionsbeschränkung (konkludente Beschränkung trotz unbeschränkter Anträge).
§ 212 StGB; § 323a StGB; § 2 Abs. 6 StGB; § 20 StGB; § 64 StGB; § 67 Abs. 2 StGB; § 300 StPO analog; § 345 StPO; § 354a StPO


Entscheidung

301. BGH 3 StR 337/23 – Beschluss vom 23. Januar 2024 (LG Oldenburg)
Verwerfung der Anhörungsrüge (Wochenfrist; keine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör bei Verwerfung der Revision durch Beschluss ohne Begründung).
§ 356a StPO; Art. 103 Abs. 1 GG


Entscheidung

302. BGH 3 StR 355/23 – Beschluss vom 14. November 2023 (LG Oldenburg)
Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Urteilformel); Korrektur der Anordnung der Einziehung von Wertersatz.
§ 244 Abs. 4 StGB; § 73c StGB; § 354 Abs. 1 StPO analog


Entscheidung

303. BGH 3 StR 358/23 – Beschluss vom 11. Januar 2024 (LG Mönchengladbach)
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Vollstreckungslösung; abschließende Sachentscheidung des Revisionsgerichts wegen Unvertretbarkeit weiterer Verzögerungen).
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 354 Abs. 1 StPO analog


Entscheidung

304. BGH 3 StR 394/23 – Beschluss vom 10. Januar 2024 (LG Krefeld)
Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht (minder schwerer Fall; Sperrwirkung; Aufklärungshilfe; Verbrauch von vertypten Strafmilderungsgründen).
§ 30 BtMG; § 30a BtMG; § 31 BtMG


Entscheidung

305. BGH 3 StR 411/23 – Beschluss vom 19. Dezember 2023 (LG Koblenz)
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung zu straflosen Vorbereitungshandlungen; Urteilsformel); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Neuregelung: Erfolgsaussicht einer Behandlung); Absetzung des Urteils (Verhinderungsvermerk).
§ 29 BtMG; § 64 StGB; § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

306. BGH 3 StR 422/23 – Beschluss vom 12. Dezember 2023 (LG Oldenburg)
Schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen); Nötigung (Konkurrenzen); Aufklärungshilfe; Einziehung des Wertes von Taterträgen (gesamtschuldnerische Haftung).
§ 240 StGB; § 244 Abs. 4 StGB; § 22 StGB; § 46b StGB; § 73c StGB


Entscheidung

307. BGH 3 StR 423/23 – Beschluss vom 9. Januar 2024 (LG Kleve)
Antrag auf revisionsgerichtliche Entscheidung gegen die Verwerfung der Revision als unzulässig durch das Gericht des ersten Rechtszuges (Wochenfrist).
§ 346 Abs. 2 Satz 1 StPO


Entscheidung

308. BGH 3 StR 424/23 – Beschluss vom 19. Dezember 2023 (LG Krefeld)
Einheitsjugendstrafe (Gefahr der Doppelbestrafung durch Einbeziehung früherer, bereits in ein anderes Urteil eingeflossener Entscheidungen); Nebenfolgen (unzulässiger Vorbehalt in Urteilsformel); nachträgliche Gesamtstrafenbildung.
§ 31 JGG; § 66 JGG; § 55 StGB


Entscheidung

309. BGH 3 StR 454/23 – Beschluss vom 9. Januar 2024 (LG Osnabrück)
Verwerfung der Revision als unzulässig (fehlende Beschwer).
§ 349 Abs. 1 StPO


Entscheidung

310. BGH AK 100-106/23 – Beschluss vom 24. Januar 2024
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; besondere Schwierigkeit und besonderer Umfang der Ermittlungen); Gründung und mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB


Entscheidung

311. BGH AK 100-106/23 – Beschluss vom 24. Januar 2024
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; besondere Schwierigkeit und besonderer Umfang der Ermittlungen); Gründung und mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB


Entscheidung

312. BGH AK 100-106/23 – Beschluss vom 24. Januar 2024
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; besondere Schwierigkeit und besonderer Umfang der Ermittlungen); Gründung und mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB


Entscheidung

313. BGH AK 1/24 – Beschluss vom 31. Januar 2024 (OLG Stuttgart)
Versuchter Mord (niedrige Beweggründe: Reichsbürgerideologie; Grausamkeit; Verdeckungsabsicht); Rücktritt (Freiwilligkeit); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung; Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen).
§ 129a StGB; § 211 StGB; § 112 StPO; § 121 StPO


Entscheidung

314. BGH AK 2/24 – Beschluss vom 6. Februar 2024
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Schwierigkeit und der Umfang des Verfahrens).
§ 112 StPO; § 121 StPO


Entscheidung

315. BGH AK 100-106/23 – Beschluss vom 24. Januar 2024
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; besondere Schwierigkeit und besonderer Umfang der Ermittlungen); Gründung und mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland.


§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB


Entscheidung

316. BGH AK 100-106/23 – Beschluss vom 24. Januar 2024
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; besondere Schwierigkeit und besonderer Umfang der Ermittlungen); Gründung und mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB


Entscheidung

317. BGH AK 100-106/23 – Beschluss vom 24. Januar 2024
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; besondere Schwierigkeit und besonderer Umfang der Ermittlungen); Gründung und mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB


Entscheidung

318. BGH AK 100-106/23 – Beschluss vom 24. Januar 2024
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; besondere Schwierigkeit und besonderer Umfang der Ermittlungen); Gründung und mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB


Entscheidung

319. BGH AK 108/23 – Beschluss vom 23. Januar 2024
Aufhebung des Haftbefehls (Veränderung des dringenden Tatverdachts; Fluchtgefahr); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Eingliederung in die Vereinigung; Beteiligungshandlungen); Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht.
§ 112 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB; § 171 StGB


Entscheidung

320. BGH StB 1/24 – Beschluss vom 24. Januar 2024 (OLG Düsseldorf)
Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit.
§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB


Entscheidung

321. BGH StB 2/24 – Beschluss vom 24. Januar 2024 (OLG Düsseldorf)
Fortdauer der Untersuchungshaft (Haftbeschwerde; Fluchtgefahr und Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung der konkreten Straferwartung); Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Verhandlungsdichte; Selbstleseverfahren; Planung der Beweisaufnahme; Prozessverhalten der Angeklagten und ihrer Verteidiger).
§ 112 StPO; § 304 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK


Entscheidung

322. BGH StB 3/24 – Beschluss vom 25. Januar 2024
Fortdauer der Untersuchungshaft (Haftbeschwerde; dringender Tatverdacht; Haftgrund der Schwerkriminalität).
§ 112 StPO; § 304 StPO; § 129 StGB; § 129a StGB


Entscheidung

323. BGH StB 4/24 – Beschluss vom 24. Januar 2024 (OLG Koblenz)
Fortdauer der Untersuchungshaft (weitere Beschwerde; dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr).
§ 112 StPO; § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO; § 129a StGB


Entscheidung

324. BGH StB 65/23 – Beschluss vom 1. Februar 2024 (OLG München)
Beschwerde gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts (Versagung von Akteneinsicht; fehlende Statthaftigkeit betreffend Rechtmäßigkeit der Löschung von Daten in Akten).
§ 304 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 489 StPO


Entscheidung

325. BGH StB 76-78/23 – Beschluss vom 6. Februar 2024
Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs; Durchsuchung bei Beschuldigten (Anfangsverdacht; Auffindevermutung).
§ 304 Abs. 5 StPO; § 102 StPO; § 105 StPO


Entscheidung

326. BGH StB 76-78/23 – Beschluss vom 6. Februar 2024
Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs; Durchsuchung bei Beschuldigten (Anfangsverdacht; Auffindevermutung).
§ 304 Abs. 5 StPO; § 102 StPO; § 105 StPO


Entscheidung

327. BGH StB 76-78/23 – Beschluss vom 6. Februar 2024
Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs; Durchsuchung bei Beschuldigten (Anfangsverdacht; Auffindevermutung).
§ 304 Abs. 5 StPO; § 102 StPO; § 105 StPO


Entscheidung

328. BGH StB 80/23 – Beschluss vom 11. Januar 2024 (Kammergericht Berlin)
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Ablehnung des Antrags auf Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls.
§ 304 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

329. BGH 5 StR 168/23 – Urteil vom 7. Dezember 2023 (LG Dresden)
Sicherungsverwahrung (Hangtaten; Gefährlichkeitsprognose; Betäubungsmitteldelikte als erhebliche Taten; Gesamtwürdigung; Erstserientäter).
§ 66 StGB


Entscheidung

330. BGH 5 StR 243/23 – Beschluss vom 12. Februar 2024
Festsetzung des Gegenstandswerts der Rechtsanwaltsgebührt im Adhäsionsverfahren.
§ 33 Abs. 1 RVG


Entscheidung

331. BGH 5 StR 320/23 – Beschluss vom 27. September 2023 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

332. BGH 5 StR 325/23 – Beschluss vom 11. Januar 2024 (LG Kiel)
Teileinstellung.
§ 154a Abs. 2 StPO


Entscheidung

333. BGH 5 StR 339/23 – Urteil vom 17. Januar 2024 (LG Berlin)



Strafzumessung bei der Verurteilung wegen eines Betäubungsmitteldelikts (Überwachung als Strafmilderungsgrund).
§ 29 BtMG; § 46 StGB


Entscheidung

334. BGH 5 StR 364/23 – Beschluss vom 31. Januar 2024 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

335. BGH 5 StR 418/23 – Beschluss vom 7. Dezember 2023 (LG Hamburg)
Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug; Geldwäsche.
§ 261 StGB; § 263 StGB


Entscheidung

336. BGH 5 StR 93/23 – Beschluss vom 1. Februar 2024 (LG Berlin)
Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas, tatsächliche Verfügungsgewalt); Begünstigung; Geldwäsche.
§ 73 StGB; § 257 StGB; § 261 StGB


Entscheidung

337. BGH 5 StR 419/23 – Urteil vom 1. Februar 2024 (LG Hamburg)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (länger andauernder psychischer Defekt; aktuell hinzutretender Genuss berauschender Mittel; krankhafte Sucht; akute Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit); Beweiswürdigung (Zweifelssatz; Indizien; erschöpfende Würdigung).
§ 20 StGB; § 63 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

338. BGH 5 StR 420/23 – Beschluss vom 16. Januar 2024 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

339. BGH 5 StR 451/23 – Beschluss vom 16. Januar 2024 (LG Chemnitz)
Strafzumessung (minder schwerer Fall und gesetzlich vertypter Milderungsgrund.
§ 49 StGB

Sieht das Gesetz einen besonderen Strafrahmen für minder schwere Fälle vor und ist auch ein gesetzlich vertypter Milderungsgrund gegeben, muss bei der Strafrahmenwahl im Rahmen einer Gesamtabwägung zunächst geprüft werden, ob die allgemeinen Milderungsgründe die Annahme eines minder schweren Falles tragen. Ist nach einer Abwägung aller allgemeinen Strafzumessungsumstände das Vorliegen eines minder schweren Falles abzulehnen, so sind zusätzlich die den gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrund verwirklichenden Umstände in die gebotene Gesamtabwägung einzubeziehen. Erst wenn das Tatgericht die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf es seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen.


Entscheidung

340. BGH 5 StR 458/23 – Beschluss vom 30. Januar 2024 (LG Dresden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

341. BGH 5 StR 460/23 – Beschluss vom 5. Dezember 2023 (LG Berlin)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht).
§ 64 StGB


Entscheidung

342. BGH 5 StR 462/23 – Beschluss vom 16. Januar 2024 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

343. BGH 5 StR 464/23 – Beschluss vom 31. Januar 2024 (LG Dresden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

344. BGH 5 StR 490/23 – Beschluss vom 30. Januar 2024 (LG Dresden)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Mitursächlichkeit des Hangs für die Tatbegehung).
§ 64 StGB

Nach der zum 1. Oktober 2023 in Kraft getretene Neufassung des § 64 StGB gilt für den erforderlichen symptomatischen Zusammenhang zwischen dem Substanzkonsum des Täters und der Begehung von Straftaten, dass die Anlasstat „überwiegend“ auf den Hang zurückgehen muss, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen. Nach dem Willen des Gesetzgebers reicht eine bloße Mitursächlichkeit des Hangs für die Tat nur noch dann aus, wenn sie andere Ursachen quantitativ überwiegt. Das Vorliegen dieses Kausalzusammenhangs ist durch das Tatgericht – gegebenenfalls unter sachverständiger Beratung – positiv festzustellen.


Entscheidung

345. BGH 5 StR 495/23 – Beschluss vom 16. Januar 2024 (LG Bremen)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erforderlichkeit von Feststellungen zum Wirkstoffgehalt; Strafzumessung; In-den-Verkehr-Gelangen kein Strafschärfungsgrund).
§ 29 BtMG; § 46 StGB


Entscheidung

346. BGH 5 StR 499/23 – Beschluss vom 30. Januar 2024 (LG Leipzig)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Anforderungen an die Erfolgsaussicht bei gleichzeitiger Anordnung von Sicherungsverwahrung; neue Rechtslage).
§ 64 StGB


Entscheidung

347. BGH 5 StR 506/23 – Beschluss vom 16. Januar 2024 (LG Bremen)
Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas; mehrere Beteiligte; Mitverfügungsgewalt; Haftung als Gesamtschuldner; Schätzung).
§ 73 StGB; § 73d Abs. 2 StGB

1. Einem Tatbeteiligten kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll, und der Tatbeteiligte zumindest faktische oder wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über den

Vermögensgegenstand erlangt. Allein die mittäterschaftliche Tatbeteiligung des Beteiligten belegt dagegen für sich betrachtet noch keine tatsächliche Verfügungsgewalt im Sinne von § 73 StGB.

2. Eine Schätzung nach § 73d Abs. 2 StGB kommt nur in Betracht, wenn die Werte, die für §§ 73 bis 73d StGB maßgebend sind, nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden können oder ihre Ermittlung einen unverhältnismäßigen Aufwand an Zeit oder Kosten erfordert. Mit Ergebnissen der Beweisaufnahme darf die Schätzung nicht im Widerspruch stehen.

3. Auch bei einer Schätzung hat sich das Tatgericht aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme eine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der maßgeblichen Umstände zu bilden, um die Festsetzung eines der Wirklichkeit nahekommenden Schätzwertes zu ermöglichen. Dabei ist für die Ermittlung der Tatsachengrundlagen der Schätzung – nicht dagegen für die Schätzung selbst – der Zweifelssatz anzuwenden. Die Grundlagen, auf welche sich die Schätzung stützt, müssen festgestellt und erwiesen sein sowie im Urteil mitgeteilt werden.


Entscheidung

348. BGH 5 StR 508/23 – Beschluss vom 13. Februar 2024 (LG Itzehoe)
Keine erweiterte Einziehung des Surrogats.
§ 73a StGB


Entscheidung

349. BGH 5 StR 577/23 – Beschluss vom 30. Januar 2024 (LG Hamburg)
Fehlender Eröffnungsbeschluss.
§ 207 StPO


Entscheidung

350. BGH 5 StR 584/23 – Beschluss vom 14. Februar 2024 (LG Flensburg)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlende Feststellungen zur dauernden und schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung).
§ 64 StGB


Entscheidung

351. BGH 5 StR 607/23 – Beschluss vom 30. Januar 2024 (LG Zwickau)
Sichverschaffen von Betäubungsmitteln; Tateinheit durch Klammerwirkung.
§ 29 BtMG; § 52 StGB

1. Das Sichverschaffen von Betäubungsmitteln setzt (wie der Erwerb) voraus, dass der Täter die tatsächliche Verfügungsgewalt mit der Möglichkeit und dem Willen erlangt, über die Sache als eigene zu verfügen.

2. Überschneiden sich die Ausführungshandlungen zweier an sich selbstständiger Delikte zwar nicht miteinander, wohl aber mit den Ausführungshandlungen eines dritten Tatbestandes, führt dies zur Annahme von Tateinheit durch Klammerwirkung, wenn das verklammernde Delikt nicht von minderschwerem Gewicht ist.


Entscheidung

352. BGH 6 StR 109/23 – Beschluss vom 17. Oktober 2023 (LG Göttingen)
Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig; Verwerfung der Revision als unbegründet; Schwere Zwangsprostitution, Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei, sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (konkurrenzrechtliche Bewertung).
§ 44 Satz 1 StPO; § 349 Abs. 2 StPO; § 232a Abs. 1 Alt. 2 Nr. 1 Alt. 2, Abs. 4 Halbsatz 1 StGB; § 232 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 StGB; § 180a Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 182 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 180 Abs. 2 StGB


Entscheidung

353. BGH 6 StR 1/24 alt: 6 StR 195/23 – Beschluss vom 23. Januar 2024 (LG Stade)
Verwerfung der Revision als unzulässig.
§ 349 Abs. 1 StPO


Entscheidung

354. BGH 6 StR 18/23 – Urteil vom 24. Januar 2024 (LG Saarbrücken)
Verletzung der Kognitionspflicht; Grundsätze der Strafzumessung (kein Anspruch des Täters auf rechtzeitiges Einschreiten der Ermittlungsbehörden).
§ 264 StPO; § 46 StGB


Entscheidung

355. BGH 6 StR 191/23 – Beschluss vom 29. November 2023 (LG Neuruppin)
BGHR; Unterschlagung, veruntreuende Unterschlagung (Manifestation des Zueignungswillens; Zueignung: Erfolgsdelikt).
§ 246 Abs. 1, Abs. 2 StGB


Entscheidung

356. BGH 6 StR 210/23 – Beschluss vom 9. August 2023 (LG Hannover)
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Pflicht zur elektronischen Übermittlung.
§ 44 Satz 1 StPO; § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 32d Satz 2 StPO


Entscheidung

357. BGH 6 StR 227/23 – Beschluss vom 17. Oktober 2023 (LG Lüneburg)
Grundsätze der Strafzumessung (keine strafmildernde Berücksichtigung einer zugleich angeordneten Maßregel); Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (fehlende Feststellungen zum Vollstreckungsstand); Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Rückfallverjährung: Fristberechnung); Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationsentscheidung: keine schematische Anrechnung, wertende Betrachtung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls).
§ 46 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 55 StGB; § 66 StGB; Art. 6 Abs. 1 EMRK


Entscheidung

358. BGH 6 StR 257/23 – Beschluss vom 7. September 2023 (LG Stralsund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

359. BGH 6 StR 346/23 – Urteil vom 7. Februar 2024 (LG Regensburg)
Verbrechensverabredung (Rücktritt); Einlassung des Angeklagten (kritische Würdigung); Zweifelssatz (kein Ausgehen von Annahmen zugunsten des Angeklagten ohne Anhaltspunkte).
§ 30 Abs. 2 Fall 3 Alt. 1 StGB; § 31 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

360. BGH 6 StR 348/23 – Urteil vom 7. Februar 2024 (LG Regensburg)



Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: Drohende Vollstreckung der restlichen Freiheitsstrafe aus einem Urteil der Republik Italien, angestrebte Aberkennung der Freizügigkeit); Grundsätze der Strafzumessung (Verhalten des Angeklagten nach der Tat; Doppelverwertungsverbot: kein Verstoß bei Berücksichtigung besondere Bedeutung des Angeklagten innerhalb der Bande).
§ 64 StGB; § 6 FreizügigkeitsG/EU; § 7 FreizügigkeitsG/EU; § 46 StGB


Entscheidung

361. BGH 6 StR 352/23 – Beschluss vom 6. Februar 2024 (LG Braunschweig)
Betrug (gehackte Accounts auf Internetportalen, konkurrenzrechtliche Bewertung: Tateinheit bei mehrfacher Nutzung eines Täters zu diesem Zweck manipulierter Benutzerkonten, Teilidentität in den Ausführungshandlungen).
§ 263 Abs. 1 StGB; § 52 StGB


Entscheidung

362. BGH 6 StR 359/23 – Beschluss vom 22. August 2023 (LG Göttingen)
Adhäsionsverfahren (zukünftige immaterielle und materielle Schäden: Feststellungsinteresse, hinreichende Tatsachengrundlage, Möglichkeit eines zukünftigen Schadenseintritts, keine bloß abstrakt-theoretische Möglichkeit; Beginn des Zinslaufs).
§ 403 StPO; § 404 Abs. 2 StPO, § 291 Satz 1 BGB; § 187 Abs. 1 BGB; § 256 Abs. 1 ZPO


Entscheidung

363. BGH 6 StR 380/23 – Beschluss vom 5. September 2023 (LG Lüneburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

364. BGH 6 StR 456/23 – Beschluss vom 24. Januar 2024 (LG Frankfurt (Oder))
„Aussage-gegen-Aussage“-Konstellation (Urteilsgründe; Beweiswürdigung: Fehlende Erörterung der Inhalte und der Entstehung und Entwicklung der Aussagen des Geschädigten).
§ 267 StPO


Entscheidung

365. BGH 6 StR 488/21 – Beschluss vom 15. November 2023 (LG Saarbrücken)
Ablehnung von Beweisanträgen (tatsächliche Bedeutungslosigkeit; Berücksichtigung von Urkunden vor Abschluss des Selbstleseverfahrens, vorzeitige Berücksichtigung; Beruhen); Grundsatz der Spezialität (Nichtbeachtung: Vollstreckungshindernis).
§ 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 StPO; § 249 Abs. 2 StPO; Art. 14 EuAlÜbk; § 83h Abs. 1 IRG


Entscheidung

366. BGH 6 StR 525/23 – Beschluss vom 6. Februar 2024 (LG Ansbach)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

367. BGH 6 StR 528/23 – Beschluss vom 7. Februar 2024 (LG Regensburg)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: tatsächliche Anhaltspunkte, Wahrscheinlichkeit höheren Grades).
§ 64 StGB


Entscheidung

368. BGH 6 StR 533/23 – Beschluss vom 8. Februar 2024 (LG Frankfurt/Oder)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

369. BGH 6 StR 533/23 – Beschluss vom 8. Februar 2024 (LG Frankfurt (Oder))
Rücktritt vom Versuch (Nichtberücksichtigung durch das Tatgericht; Rücktrittshorizont).
§ 24 Abs. 2 StGB


Entscheidung

370. BGH 6 StR 549/23 – Beschluss vom 10. Januar 2024 (LG Hannover)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Schärfung des Kausalitätserfordernisses zwischen Hang und Anlasstat; Mitursächlichkeit des Hangs: Quantitatives Überwiegen anderer Ursachen).
§ 64 StGB

1. Bloße Mitursächlichkeit des Hangs für die Tat reicht nach der Neufassung des § 64 StGB nur noch dann aus, wenn sie andere Ursachen quantitativ überwiegt.

2. Ein solches quantitatives Überwiegen wird insbesondere in Fällen abzulehnen sein, in denen Straftaten begangen werden, um – neben dem Drogenkonsum – den eigenen, womöglich aufwendigen Lebensbedarf zu finanzieren, oder bei einem „Großdealer“, der selbst auch die gehandelte Droge oder ein anderes Suchtmittel konsumiert, und solchen, bei denen suchtunabhängiges dissoziales Verhalten für die Tatbegehung wesentlich war.

3. Ein überwiegender Zusammenhang wird regelmäßig anzunehmen sein, wenn das delinquente Verhalten seine Motivation etwa im Craving, also im Drogenhunger, oder in der Notwendigkeit zum Erwerb der Substanz hat, um Entzugssymptome zu vermeiden, oder wenn aggressive Handlungen infolge der Abhängigkeit bzw. einer Intoxikation begangen worden sind.


Entscheidung

371. BGH 6 StR 551/23 – Beschluss vom 23. Januar 2024 (LG Lüneburg)
Erpresserischer Menschenraub (Tätige Reue: kein Erfordernis der Freiwilligkeit).
§ 239a Abs. 4 StGB
§ 239a Abs. 4 Satz 1 StGB setzt keine Freiwilligkeit voraus. Es kommt nicht darauf an, aus welchen Motiven der Täter handelt.


Entscheidung

372. BGH 6 StR 558/23 – Beschluss vom 24. Januar 2024 (LG Hannover)
Verspätete Urteilsabsetzung.
§ 275 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 7 StPO


Entscheidung

373. BGH 6 StR 559/23 – Beschluss vom 6. Februar 2024 (LG Göttingen)
Verwerfung des Antrags auf Entscheidung des Revisionsgerichts als unbegründet.
§ 346 Abs. 2 StPO


Entscheidung

374. BGH 6 StR 559/23 – Beschluss vom 6. Februar 2024 (LG Göttingen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

375. BGH 6 StR 581/23 – Beschluss vom 8. Februar 2024 (LG Saarbrücken)



Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

376. BGH 6 StR 600/23 – Beschluss vom 8. Februar 2024 (LG Hannover)
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Akzessorietät der Teilnahme).
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 27 Abs. 1 StGB