HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

November 2005
6. Jahrgang
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II. Strafzumessungs- und Maßregelrecht


Entscheidung

828. BGH 3 StR 303/05 - Beschluss vom 20. September 2005 (LG Kiel)

Strafzumessung (Vermeidung moralisierender oder persönliches Engagement vermittelnder Formulierungen); Doppelverwertungsverbot.

§ 46 StGB

Es kommt bei der Strafzumessung darauf an, moralisierende und persönliches Engagement vermittelnde Formulierungen zu vermeiden, schon um nicht den Anschein der Voreingenommenheit zu erwecken. Es sind die Strafzumessungstatsachen im Sinne des § 46 Abs. 2 StGB konkret herauszuarbeiten, die das Geschehen - orientiert am regelmäßigen Erscheinungsbild des Delikts - milder oder schwerer erscheinen lassen.


Entscheidung

829. BGH 3 StR 313/05 - Beschluss vom 15. September 2005 (LG Kiel)

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Urteilsformel); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

§ 55 StGB; § 64 StGB

Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB werden nur die Strafen, nicht das frühere Urteil einbezogen. Im früheren Urteil abgeurteilte Straftaten erscheinen im neuen Urteilstenor nicht.