HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

März 2005
6. Jahrgang
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Prozessdokumentation

Im zurückliegenden Monat wurde die Dokumentation eines neuen Verfahrens begonnen, hinsichtlich derer wir Frau Rechtsanwältin Gül Pinar (Hamburg) und Herrn Rechtsanwalt Michael Rosenthal (Karlsruhe) danken möchten. Das aufgenommene Verfahren Darkanzali gegen die Bundesrepublik Deutschland ist derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Es betrifft insbesondere die deutsche Umsetzung des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl. Da das BVerfG bereits zwei Verhandlungstage mit einer umfangreichen Tagesordnung angesetzt hat, liegt es nahe, diesem Verfahren eine grundlegende Bedeutung für die weitere Entwicklung des Europäischen Haftbefehls nicht nur in Deutschland beizumessen. Zahlreiche aufgenommene Dokumente einschließlich solcher zum rechtlichen Hintergrund verdeutlichen Ihnen den aktuellen Stand dieses Verfahrens. Selbstverständlich wurde weiteren Verfahrensbeteiligten einschließlich der Freien und Hansestadt Hamburg Gelegenheit zur Einstellung von Verfahrensbeiträgen gegeben.

Aufgenommen wurden unter anderem folgende Dokumente:

  • 22. November 2004 - Schriftsatz von RA Rosenthal an das BVerfG (Ankündigung der Verfassungsbeschwerde und des Antrags auf Erlass einer einstweiligen AO)
  • 24. November 2004, 10.15 Uhr - Fax des Hanseatischen OLG an RA Rosenthal mit dem Beschluss, der die Auslieferung für zulässig erklärt
  • 24. November 2004, mittags - Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen AO von RA Rosenthal
  • 24. November 2004, nachmittags - Einstweilige AO des BVerfG, mit der die Auslieferung vorerst unterbunden wird
  • Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl (Amtsblatt der EG 2002 Nr. L 190 vom 18. Juli 2002 S. 1)
  • Deutsches Umsetzungsgesetz zum Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl (Bundesgesetzblatt)

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