HRRS
Online-Zeitschrift für höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht
Herausgeber: Dr. h.c. Gerhard Strate · Redaktion: Ulf Buermeyer, Dr. iur. Karsten Gaede, Stephan Schlegel (Webmaster)
Bei den folgenden Leitsätzen ohne besondere Angabe handelt es sich ebenso wie auch oben um Leitsätze des Bearbeiters. Die oben hervorgehoben angegebenen Entscheidungen werden im folgenden ohne die Leitsätze wiedergegeben.
226. BGH 1 StR 158/08 - Urteil vom 14. Januar 2009 (LG Münster)
BGHSt; Wesen des militärischen Dienstes und sozialwidrige Behandlungen von Untergebenen in der Bundeswehr; entwürdigende Behandlung von Untergebenen in der Bundeswehr bei „Geiselnahmeübungen“; Irrtum eines Untergebenen in der Bundeswehr über die Rechtmäßigkeit seines Handeln (gesetzliche Bestimmungen, Dienstvorschriften oder rechtmäßiger Befehl; Schuldausschließungsgrund des § 5 Abs. 1 WStG: offensichtlich); Abgrenzung von Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum; gefährliche Körperverletzung; Zurechnung bei der Mittäterschaft; Schutz der Menschenwürde und Einwilligung.
§ 30 Abs. 1 WStG; § 31 Abs. 1 WStG; § 5 Abs. 1 WStG; § 16 Abs. 1 StGB; § 17 StGB; § 224 StGB; § 223 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; Art. 1 GG
227. BGH 1 StR 354/08 - Beschluss vom 5. Februar 2009
Unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
228. BGH 1 StR 399/08 - Urteil vom 13. Januar 2009 (LG Nürnberg)
Unbegründete Revision der Staatsanwaltschaft.
§ 349 StPO
229. BGH 1 StR 470/08 - Beschluss vom 14. Januar 2009 (LG Bochum)
Bestechung; Amtsträgereigenschaft (Durchführung einer medizinisch-psychologischen Prüfung für die Fahrerlaubniserteilung; medizinisch-psychologische Begutachtungsstelle für die Fahreignung; sonstige Stelle); Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr; Grenzen der Bindung an eine zugesagte Strafobergrenze (Vertrauensschutz; Hinweispflicht; Recht auf ein faires Verfahren).
Art. 6 EMRK; § 334 StGB; § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB; § 66 FeV; § 299 StGB
230. BGH 1 StR 554/08 - Urteil vom 14. Januar 2009 (LG Münster)
Wesen des militärischen Dienstes und sozialwidrige Behandlungen von Untergebenen in der Bundeswehr; entwürdigende Behandlung von Untergebenen in der Bundeswehr bei „Geiselnahmeübungen“; Irrtum eines Untergebenen in der Bundeswehr über die Rechtmäßigkeit seines Handeln (gesetzliche Bestimmungen, Dienstvorschriften oder rechtmäßiger Befehl; Schuldausschließungsgrund des § 5 Abs. 1 WStG: offensichtlich); Abgrenzung von Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum; gefährliche Körperverletzung; Zurechnung bei der Mittäterschaft; Schutz der Menschenwürde und Einwilligung.
§ 30 Abs. 1 WStG; § 31 Abs. 1 WStG; § 5 Abs. 1 WStG; § 16 Abs. 1 StGB; § 17 StGB; § 224 StGB; § 223 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; Art. 1 GG
1. Der Irrtum eines Untergebenen in der Bundeswehr, sein Verhalten sei durch gesetzliche Bestimmungen, Dienstvorschriften oder einen rechtmäßigen Befehl gerechtfertigt, unterfällt dem besonderen Schuldausschließungsgrund des § 5 Abs. 1 WStG.
2. Ob ein Tatbeteiligter eine Tat als Mittäter begeht, ist nach den gesamten Umständen des konkreten Falles in wertender Betrachtung zu beurteilen. Wesentliche Anhaltspunkte hierfür sind der Grad des eigenen Tatinteres-
ses, der Umfang der Tatbeteiligung sowie die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille hierzu, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (st. Rspr. - vgl. nur BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 13 m.w.N.). Zwar haftet jeder Mittäter für das Handeln der anderen nur im Rahmen seines - zumindest bedingten - Vorsatzes, ist also für den Erfolg nur insoweit verantwortlich, als sein Wille reicht, so dass ihm ein Exzess der anderen nicht zur Last fällt. Jedoch werden Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Einzelfalles gerechnet werden muss, vom Willen des Mittäters umfasst, auch wenn er diese sich nicht besonders vorgestellt hat. Ebenso ist er für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seiner Tatgenossen gleichgültig ist (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32 m.w.N.). Dabei kann bei einem mehraktigen Geschehen Täter auch derjenige sein, welcher nicht sämtliche Akte selbst erfüllt. Es genügt, wenn er auf der Grundlage gemeinsamen Wollens einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Willensübereinstimmung 3). (Bearbeiter)
3. Der Begriff der Misshandlung des § 30 WStG setzt ebenso wie der Tatbestand des § 223 Abs. 1 StGB eine üble und unangemessene Einwirkung auf den Körper des Verletzten voraus, die dessen körperliches Wohlbefinden mehr als bloß unerheblich beeinträchtigt (BGHSt 14, 269, 271). Die Beurteilung der Erheblichkeit bestimmt sich dabei nach der Sicht eines objektiven Betrachters - nicht nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen - und richtet sich insbesondere nach Dauer und Intensität der störenden Beeinträchtigung. (Bearbeiter)
4. Ob eine üble, unangemessene, sozialwidrige Behandlung gegeben ist, entscheidet sich nach dem Wesen des militärischen Dienstes, der seiner Natur nach hohe körperliche Anforderungen an den Soldaten stellt. Mutet ein Vorgesetzter im Rahmen seiner allgemeinen Befugnisse und zu Zwecken der Ausbildung einem Soldaten besondere Anstrengungen zu und verstößt er dabei nicht offensichtlich gegen gesetzliche Bestimmungen, rechtmäßige Dienstvorschriften und Befehle, so fehlt es an einer Misshandlung (BGHSt 14, 269, 271). (Bearbeiter)
5. Erkennt der Untergebene die Strafrechtswidrigkeit des Befehls nicht, beurteilt er sie unzutreffend oder hat er insoweit Zweifel, so handelt er nur dann schuldhaft, wenn die Strafrechtswidrigkeit nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist. § 17 StGB ist im Rahmen des § 5 WStG angesichts der ausdrücklichen Regelung der militärischen Befehlsverhältnisse nicht anwendbar (BGHSt 5, 239, 244; 22, 223, 225 [zu § 47 MStGB]). (Bearbeiter)
6. Der Begriff „offensichtlich“ ist objektiv zu verstehen. Er umfasst das, was jedermann ohne weiteres Nachdenken erkennt, was jenseits aller Zweifel liegt (vgl. BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 2). Abzustellen ist damit auf die Erkenntnisfähigkeit eines gewissenhaften, pflichtbewussten Durchschnittssoldaten. Beurteilungsgrundlage für diesen sind allerdings die dem Täter subjektiv bekannten Umstände - und zwar nicht nur die allgemeinen Tatumstände, sondern alle für die Beurteilung des Sachverhalts bedeutsamen Umstände – wie etwa die Kenntnis von vorangegangenen Ereignissen, von Befehlen, Belehrungen, Dienstvorschriften und dergleichen. Auch wenn einem Untergebenen regelmäßig keine Sachverhaltsprüfungspflicht obliegt (vgl. BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 2) und er grundsätzlich zu unverzüglichem Gehorsam verpflichtet ist, so muss er dennoch Gegenvorstellung erheben oder den Gehorsam verweigern, wenn er aufgrund der ihm bekannten Umstände der Überzeugung ist oder er ohne den berechtigten Vorwurf der Rechtsblindheit die Überzeugung haben müsste, dass der Befehl strafrechtswidrig ist. (Bearbeiter)
7. Entwürdigende Behandlung ist jedes Verhalten eines Vorgesetzten gegenüber einem Untergebenen, das dessen Stellung als freie Persönlichkeit nicht unerheblich in Frage stellt, das die Achtung nicht unerheblich beeinträchtigt, auf die der Untergebene allgemein als Mensch in der sozialen Gesellschaft und im besonderen als Soldat innerhalb der soldatischen Gemeinschaft Anspruch hat. Der Untergebene darf keiner Behandlung ausgesetzt werden, die ihn zum bloßen Objekt degradiert und seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (BayObLG NJW 1970, 769, 770). Ob eine entwürdigende Behandlung vorliegt, beurteilt sich, wenn die Handlung nicht bereits wegen ihres absolut entwürdigenden Charakters unter § 31 Abs. 1 WStG fällt, aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Tatumstände (BayObLG NJW 1970, 769, 770). (Bearbeiter)
8. Eine Einwilligung in eine entwürdigende Behandlung hat zu den §§ 30, 31 WStG keine rechtfertigende Wirkung. (Bearbeiter)
9. An die Bewertung der Einlassung eines Angeklagten sind die gleichen Anforderungen zu stellen wie an die Beurteilung von Beweismitteln. Der Tatrichter darf diese seiner Entscheidung nur dann zu Grunde legen, wenn er in seine Überzeugungsbildung auch die Beweisergebnisse einbezogen hat, die gegen die Richtigkeit der Einlassung sprechen können (vgl. BGH NJW 2006, 522, 527). Das Tatgericht ist nicht gehalten, entlastende Einlassungen der Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, den Urteilsfeststellungen ohne weiteres als unwiderlegbar zugrunde zu legen. Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07). (Bearbeiter)
10. § 30 WStG kann mit § 224 StGB in Tateinheit (§ 52 StGB) stehen. § 30 WStG geht nur § 223 StGB vor, enthält aber keine alle Körperverletzungsdelikte ausschließende Sonderregelung (vgl. BGH NJW 1970, 1332 zu § 226 StGB aF).
232. BGH 1 StR 662/08 - Beschluss vom 20. Januar 2009 (LG Mosbach)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
234. BGH 1 StR 666/08 - Beschluss vom 3. Februar 2009 (LG Rottweil)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
235. BGH 1 StR 687/08 - Beschluss vom 3. Februar 2009 (LG München)
Abfassung der Urteilsgründe.
§ 267 StPO
237. BGH 1 StR 722/08 - Beschluss vom 21. Januar 2009 (LG Karlsruhe)
BGHR; Überzeugungsbildung (ausreichendes Ergebnis einer DNA-Analyse zur Tatortspur des Angeklagten; Berechnungsdarstellung).
§ 261 StPO
239. BGH 1 StR 727/08 - Beschluss vom 17. Februar 2009 (LG München)
Berichtigungsbeschluss.
§ 267 StPO
240. BGH 1 ARs 2/09 - Beschluss vom 21. Januar 2009 (BGH)
Anfrageverfahren; kein Härteausgleich bei der Strafzumessung in Fällen, in denen eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit Strafen aus ausländischen Verurteilungen nicht vorgenommen werden kann.
§ 55 StGB
241. BGH 1 ARs 3/2008 (1 BGs 20/2009) – Beschluss des Ermittlungsrichters vom 20. Februar 2009
Beweisantragsrecht der Minderheit in Untersuchungsausschüssen (Antrag auf Entscheidung: Zulässigkeit; BND-Untersuchungsausschuss; Begriff des Beweisantrages und Prüfung der Ablehnungsgründe: Unzulässigkeit, Unerreichbarkeit; Antrag auf Beiziehung von Unterlagen der Bundesregierung zu Mitteilungen eines BND-Mitarbeiters).
Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG; § 17 PUAG; § 18 PUAG; § 244 Abs. 3 StPO
243. BGH 2 StR 401/08 - Beschluss vom 19. Dezember 2008 (LG Frankfurt)
Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Maßregel (Bemessung nach der Halbstrafe).
§ 67 Abs. 2, Abs. 5 StGB
244. BGH 2 StR 412/08 - Beschluss vom 28. Januar 2009 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
245. BGH 2 StR 479/08 - Beschluss vom 12. Dezember 2008 (LG Gera)
Unbegründete Befangenheitsrügen (gesetzlicher Richter; Willkür; absoluter Revisionsgrund: Prüfung nach Beschwerdegrundsätzen); Verfall von Wertersatz (Härtefallregelung; unbillige Härte; Ermessensausübung).
Art. 6 EMRK; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 338 Nr. 3 StPO; § 24 StPO; § 73c StGB; § 73a StGB
248. BGH 2 StR 531/08 - Urteil vom 28. Januar 2009 (LG Frankfurt am Main)
Rüge der rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung (vom Verteidiger vorgetragene Einlassung des Angeklagten; Zweifelssatz).
§ 261 StPO
250. BGH 2 StR 541/08 – Beschluss vom 9. Januar 2009 (LG Gera)
Vortäuschen einer Straftat; wirksamer Rechtsmittelverzicht (behaupteter Irrtum über die Tragweite der Erklärung); mangelnde Verwerfungskompetenz des mit der Revision angegriffenen Gerichts; Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts.
§ 145d StGB; § 302 StPO; § 346 Abs. 2 StPO
252. BGH 2 StR 554/08 - Beschluss vom 6. Februar 2009 (LG Koblenz)
Fortwirkende Bestellung eines Beistands der Nebenklägerin.
§ 397a Abs. 1 StPO
253. BGH 2 StR 565/08 - Beschluss vom 14. Januar 2009 (LG Darmstadt)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (hirnorganische Erkrankung mit der Folge unkontrollierter Wut; erheblich verminderte oder vollständig aufgehobene Steuerungsfähigkeit; Teppichreparateur-Fall).
§ 63 StGB; § 21 StGB; § 20 StGB
254. BGH 2 StR 586/08 - Beschluss vom 4. Februar 2009 (LG Trier)
Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (erkennbare Ermessensausübung); Verfall von Wertersatz (teilweises Absehen von der Anordnung bei unbilliger Härte).
§ 64 StGB; § 73a StGB; § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB
256. BGH 4 StR 196/08 - Beschluss vom 13. Januar 2009 (LG Bochum)
Unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
257. BGH 4 StR 272/08 - Beschluss vom 7. Oktober 2008 (LG Gera)
Verwertung der Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung (Verlesung von Niederschriften); vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (Schluss auf die Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum und bei Fahrfehlern im Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit).
§ 100a StPO; § 261 StPO; § 315c Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 3 Nr. 1 StGB
258. BGH 4 StR 300/08 - Beschluss vom 14. Januar 2009 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
259. BGH 4 StR 429/08 - Beschluss vom 14. Januar 2009 (LG Saarbrücken)
Verfahrenseinstellung.
§ 154 Abs. 2 StPO
260. BGH 4 StR 455/08 – Urteil vom 18. Dezember 2008 (LG Arnsberg)
Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der Vernehmung eines Beschuldigten (wirksamkeitsverpflichtete Auslegung der Selbstbelastungsfreiheit und des Schweigerechts; Beweiserhebungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Recht auf ein faires Verfahren; Widerspruchslösung; Abwägungslösung; Schutzzwecklehre); Begriff des Beschuldigten; redaktioneller Hinweis.
Art. 6 EMRK; § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO
261. BGH 4 StR 529/08 – Urteil vom 12. Februar 2009 (LG Saarbrücken)
Mord (Heimtücke: Arglosigkeit trotz vorheriger, telefonischer Ankündigung eines Schlachtfestes; niedrige Beweggründe bei Motivbündel); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Bedeutung anderer Persönlichkeitsmängel).
§ 211 StGB; § 64 StGB
262. BGH 4 StR 537/08 - Beschluss vom 15. Januar 2009 (LG Stralsund)
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei mehrfacher Urteilsaufhebung wegen eines Verfahrensfehlers; Umsetzung des Kompensationsanspruches aus Art. 13 EMRK in dieser Fallgruppe); Recht auf Beschwerde; redaktioneller Hinweis.
Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; § 51 StGB; § 46 StGB
263. BGH 4 StR 556/08 - Beschluss vom 27. Januar 2009 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
266. BGH 4 StR 593/08 - Beschluss vom 3. Februar 2009 (LG Augsburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
267. BGH 4 StR 603/08 - Beschluss vom 7. Januar 2009 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
271. BGH 4 StR 640/08 - Beschluss vom 5. Februar 2009 (LG Paderborn)
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (mangelnde Feststellungen; nötige Tatkonkretisierung; Beeinträchtigung der Verteidigungsrechte durch zu geringe Anforderungen an die Überzeugungsbildung; Unschuldsvermutung).
Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 EMRK; § 261 StPO; § 267 StPO
273. BGH 3 StR 203/08 - Beschluss vom 2. Dezember 2008 (LG Mannheim)
Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung gerichtlicher Entscheidungen als Urkunden); Nötigung (Einfluss des Nötigenden auf den Eintritt des in Aussicht gestellten Übels); tatbestandliche Handlungseinheit (Zäsur; Klammerwirkung); Volksverhetzung; Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole; Berufsverbot; Beihilfe zum Verstoß gegen ein Berufsverbot beim Rechtsanwalt; Recht auf Verteidigung (verteidigungsfremdes Verhalten); Fall Stolz; Fall Zündel.
§ 249 Abs. 1 StPO; § 250 StPO; § 240 StGB; § 52 StGB; § 130 Abs. 3 StGB; § 90a Abs. 1 StGB; § 70 StGB; § 145c StGB; § 27 StGB
276. BGH 3 StR 557/08 - Beschluss vom 22. Januar 2009 (LG Hildesheim)
Beweisantrag (Vernehmung eines Zeugen; in das Wissen des Zeugen gestellte Tatsache).
§ 244 Abs. 3 StPO
283. BGH 5 StR 260/08 - Beschluss vom 4. Februar 2009 (LG Berlin)
Untreue durch Kreditvergabe (Nachteil; schadensgleiche Vermögensgefährdung; alternative Schadensberechnung durch das Revisionsgericht; Fall Landowsky).
§ 266 StGB
286. BGH 5 StR 574/08 - Beschluss vom 27. Januar 2009 (LG Bremen)
Attest (Urkunde; Vernehmungsbehelf); unzulässige Verfahrensrüge (fehlender Vortrag der Umstände der Ver-
wendung einer Urkunde in der Hauptverhandlung); Inbegriff der Hauptverhandlung; Entscheidung des Gerichts nach Beanstandung einer Anordnung des Vorsitzenden.
§ 256 Abs. 1 StPO; § 261 StPO; § 238 Abs. 2 StPO
287. BGH 5 StR 582/08 - Beschluss vom 27. Januar 2009 (LG Bremen)
Unbegründete Revision.
§ 349 Abs. 2 StPO
289. BGH 5 StR 590/08 - Beschluss vom 27. Januar 2009 (LG Frankfurt/Oder)
Recht des Angeklagte auf das letzte Wort (Antrag auf Haftfortdauer).
§ 258 StPO
294. BVerfG 2 BvR 455/08 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 4. Februar 2009 (HansOLG/Untersuchungshaftanstalt Hamburg)
Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein Ausreichen vollzugspolitischer Zweckmäßigkeiten; Verhältnismäßigkeit); allgemeines Persönlichkeitsrecht.
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 119 Abs. 3 StPO; § 119 Abs. 6 Satz 1 StPO; § 76 UVollzO; § 84 Abs. 3 StVollzG
295. BVerfG 2 BvR 728/08 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 18. September 2008 (OLG Köln/LG Aachen)
Überprüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung (Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung; Pflicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens bei alleinigem Vorliegen eines acht Jahre alten Gutachtens; Gefahr repetitiver Routinebegutachtungen).
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; Art. 5 EMRK; § 67d Abs. 2 StGB; § 463 Abs. 4 StPO
296. BVerfG 2 BvR 2044/07 (Zweiter Senat) – Beschluss vom 15. Januar 2009 (BGH)
Zulässigkeit der Rügeverkümmerung im Revisionsverfahren (Beachtlichkeit nachträglicher Protokollberichtigungen; BGH 1 StR 466/05); verfassungsrechtliche Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung (Vorrang des Gesetzes); Gewohnheitsrecht; Recht auf ein faires Verfahren; Vertrauensschutz; Erfordernis einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege; Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Vorlageverfahren); abweichende Meinung Voßkuhle, Osterloh, Di Fabio.
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 274 StPO
297. EuGH C-301/06 – Urteil vom 10. Februar 2009 (Irland gegen das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union)
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Kompetenz der EU; Angleichung von Rechtsvorschriften zur Verwirklichung des Binnenmarktes; Strafverfolgung); Recht auf Achtung der Privatsphäre und Datenschutz; redaktioneller Hinweis.
Art. 8 EMRK; Art. 95 EG; Art. 30 EU; Art. 31 Abs. 1 Buchst. c EU; Art. 34 Abs. 2 Buchst. b EU; Art. 47 EU; Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006