HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Februar 2010
11. Jahrgang
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III. Strafzumessungs- und Maßregelrecht


Entscheidung

115. BGH 2 ARs 424/09 (2 AR 241/09) – Beschluss vom 16. Dezember 2009 (LG Dresden)

BGHSt; Zuständigkeit der eine Führungsaufsicht überwachenden Strafvollstreckungskammer für Nachtragsentscheidungen (Konzentrationszuständigkeit); Entscheidung eines Zuständigkeitsstreits durch das gemeinsame obere Gericht.

§ 462a Abs. 4 Satz 3 StPO; § 14 StPO; § 463 Abs. 7 StPO

Die eine Führungsaufsicht nach § 68 f StGB überwachende Strafvollstreckungskammer ist auch für die Nachtragsentscheidungen zuständig, die sich auf Strafaussetzungen zur Bewährung aus anderen Verfahren gegen den Verurteilten beziehen. (BGHSt)


Entscheidung

110. BGH 2 StR 305/09 – Beschluss vom 16. Dezember 2009 (LG Wiesbaden)

Erstreckung des Erfolgs der Revision auf Mitangeklagte bei fehlerhafter Anwendung der Regeln über den Vorwegvollzug einer Maßregel (Orientierung am Halbstrafenzeitpunkt).

§ 357 StPO; § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB

Einzelfall des Absehens von einer durch ein Anfrageverfahren vorbereiteten Erstreckung des Erfolgs der Revision bei einer Verkennung des § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB nach Zeitablauf.


Entscheidung

121. BGH 2 StR 520/09 – Beschluss vom 16. Dezember 2009 (LG Aachen)

Rechtsfehlerhafte Versagung der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung allein unter Rekurs auf die Drogenabhängigkeit des Angeklagten (Sozialprognose; besondere Umstände).

§ 56 StGB

1. Einzelfall der rechtsfehlerhaften Versagung der Bewährung wegen einer negativen Sozialprognose unter alleinigem Rekurs auf die Drogenabhängigkeit des Angeklagten.

2. Für die Annahme besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB kann es ausreichen, wenn Milderungsgründe zusammentreffen oder sich häufen, die für sich allein nur als einfache oder durchschnittliche Umstände angesehen werden können.


Entscheidung

124. BGH 2 StR 532/09 – Beschluss vom 16. Dezember 2009 (LG Aachen)

Unzureichende Darlegung der konkreten Erfolgsaussicht bei der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt; Verschlechterungsverbot.

§ 64 Satz 2 StGB; § 358 Abs. 2 StPO

Wird der Maßregelausspruch aufgehoben und zu erneuten Beurteilung zurückverwiesen, liegt darin auch nicht deshalb ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot gemäß § 358 Abs. 2 StPO, weil eine andere Strafkammer des Landgerichts von einer Maßnahme nach § 64 StGB absehen könnte und dem Angeklagten damit die Möglichkeit einer Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt nach § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB genommen wäre.