HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Februar 2010
11. Jahrgang
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Schrifttum

Detlef Burhoff: Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ; 5. Auflage, ZAP-Verlag für die Rechts- u. Anwaltspraxis; 1972 Seiten, 108,00€, Münster 2010.

Nun ist es da: In neuer Aufmachung, mit mehr Seiten und neuem Preis legt Burhoff die 5. Auflage seines Handbuchs für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren vor. Das Buch hat sich seit seiner Einführung, wie sein Geschwister, das Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, weithin fest bei den Praktikern etabliert. Daher steht es eigentlich dem Versuch gleich, Eulen nach Athen zu tragen, wenn man meint, das Buch noch jemandem vorstellen zu können. Da sich das Werk jedoch nicht nur an den ratsuchenden Praktiker, sondern auch an Berufsanfänger richtet, soll diesen das wertvolle Werkzeug vorgestellt werden; für alle anderen bleibt die frohe Kunde der Neuauflage.

Aufbau und Darstellungsweise: Die "richtige" Wahrheitsfindung im Strafverfahren zu sichern, ist das erklärte Ziel von Burhoff mit seinen Handbüchern. Als sinnige Ergänzung zu einer beachtlichen Anzahl von Kommentaren und Monographien hat Burhoff einen an der Praxis orientierten Aufbau der aufkommenden Probleme und Themen in ABC-Form gewählt, mit der der Leser rasch zum Punkt gelangen und dort eine geschlossene, zusammenhängende Darstellung finden kann – ein Lexikon für den Juristen. Bei besonders wichtigen oder sehr umfangreichen Themenkomplexen, wie etwa zum Stichwort "Akteneinsicht" hat Burhoff sogenannte "Verteilerstichwörter" gebildet, unter denen dann zu Unterkategorien weiterführende Stichwörter einen schnelleren Zugriff erlauben (z.B. "Akteneinsicht, Beschränkung"). Die Stichworte erlauben auch Querverweise untereinander, die sehr zu gefallen wissen, da auf diese Weise systematische oder praktische Zusammenhänge aufgezeigt werden und der Leser hingegen nicht fürchten muss, in ein Ping-Pong-Suchspiel verwickelt zu werden, auf der Suche nach dem richtigen Stichwort für die zu beantwortende Frage.

Ergänzt werden der Aufbau und die Stichworte durch Stichwort- und Schlagwortregister, tabellarische Übersichten und Checklisten. Von besonderer praktischer Hilfe sind die farblich abgesetzten "Hinweise für den Verteidiger" und das außerordentlich gründlich recherchierte Entscheidungsregister, das gerade nicht nur die aktuelle Rechtsprechung des BGH berücksichtigt, sondern – und darin liegt ein nicht zu gering zu schätzender Wert des Buches – über die regionalen Oberlandesgerichte auch die Rechtsprechung der örtlichen Land- und Amtsgerichte. Gegenüber der Vorauflage sind allein rund 750 neue Entscheidungen eingearbeitet worden. Hierüber kann sich nicht nur der lokal tätige Rechtsanwalt, sondern auch der überregional agierende Verteidiger rasch ein Bild von der örtlichen bzw. regionalen Rechtsprechungslage verschaffen oder das Tatgericht mit der Eigentümlichkeit seiner Rechtsprechung im bundesweiten Vergleich oder mit Blick auf das zuständige Rechtsmittelgericht konfrontieren.

Dem medialen Arbeitsalltag entsprechend ist dem Handbuch auch eine CD-ROM beigefügt, auf der sich neben dem Entscheidungsregister auch Textmuster und Gesetze finden. Zu wünschen bleibt hier allein offen, dass die CD-ROM nicht nur wegen der Gesetze mit dem Internet verlinkt ist, sondern auch für Entscheidungen und weiterführender Literatur etwa mit dem Datenbankangebot von LexisNexis.

Neuerungen der 5. Auflage: Zu den Neuerungen der 5. Auflage gehört neben Inhaltlichem auch, dass Burhoff mit 2009 auch das erste Jahr praktische Erfahrungen mit dem Strafverfahren als Rechtsanwalt machen

durfte. Eventuell findet sich daher auch die eine oder andere Ergänzung praktischer Hinweise zur Taktik der Verteidigung.

Im Vergleich zur Vorauflage sind wesentliche aktuelle Entwicklungen eingearbeitet worden. So sind insbesondere die Stichworte "Online-Durchsuchung", "Beweiserhebungs-/Beweisverwertungsverbot für Berufsgeheimnisträger" aufgenommen worden sowie Änderungen, die sich auf die Neuregelungen durch das 2. OpferRRG v. 29.07.2009 und das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts v. 29.07.2009 sowie nicht zuletzt das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren v. 29.07.2009 zurückführen lassen. Insoweit ist das Buch derzeit kaum an Aktualität zu übertreffen, was auch dadurch gekennzeichnet ist, dass es (noch) kaum Literatur oder Rechtsprechung zu diesen neuen Entwicklungen zu berücksichtigen gab. Rechtsprechung ist weitgehend bis einschließlich August 2009 berücksichtigt.

Fazit: Burhoff gelingt es erneut in einer erfreulich kompakten und dennoch übersichtlichen Form, den Ratsuchenden schnell an eine umfassende praktische Lösung des Problems heranzuführen. Besonders gelungen erscheinen die Darstellungen zu den mannigfaltigen Fragestellungen des Akteneinsichtsrechts, zu Verwertungsverboten bei Berufsgeheimnisträgern und zum dinglichen Arrest im Ermittlungsverfahren. Nicht nur der Berufsanfänger oder der nur gelegentlich im Strafrecht Tätige findet hier wertvolles Wissen und Tipps, sondern auch dem altgedienten Praktiker bietet sich aufgrund der stets beachtlichen Aktualität des Handbuchs die Gelegenheit, mit Veränderungen und Neuerungen des Rechts Schritt zu halten. Für den umsichtigen Praktiker sollte kein Weg an diesem Buch vorbeiführen.

Niels Hoffmann, Rechtsanwalt, Düsseldorf