HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Mai 2004
5. Jahrgang
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IV. Wirtschaftsstrafrecht und Nebengebiete


Entscheidung

405. BGH 3 StR 501/03 - Beschluss vom 13. Februar 2004 (LG Wuppertal)

Einziehung von Betäubungsmitteln (Bezeichnung des einzuziehenden Rauschgifts; Verhältnis zur Einziehung gem. § 74 StGB); Verfallsanordnung (unbillige Härte).

§ 33 BtMG; § 74 StGB; § 73 c StGB

Bei der Einziehung von Betäubungsmitteln gem. § 33 Abs. 2 BtMG sind die einzuziehenden Gegenstände genau zu bezeichnen. Dazu gehört auch die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts.


Entscheidung

366. BGH 2 ARs 4/04 2 AR 9/04 - Beschluss vom 25. Februar 2004

Zuständigkeitsbestimmung (nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung; Zuständigkeitskonzentration; Gericht des Orts der Strafanstalt; Sicherungshaft; kurzzeitige und vorübergehende Einweisung).

§ 462 a Abs. 4 Satz 1 StPO

Weder die Vollstreckung der Sicherungshaft in einer Justizvollzugsanstalt noch die dortige kurzzeitige und absehbar vorübergehende Einweisung eines Verurteilten begründen den Übergang der Zuständigkeit auf die am Ort dieser Strafanstalt zuständige Strafvollstreckungskammer im Rahmen der Zuständigkeitskonzentration gem. § 462 Abs. 4 StPO.