HRR-Strafrecht
Online-Zeitschrift für höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht
Herausgeber: Dr. h.c. Gerhard Strate · Redaktion: Rocco Beck, Ulf Buermeyer, Karsten Gaede, Stephan Schlegel (Webmaster)
Bei den folgenden Leitsätzen ohne besondere Angabe handelt es sich ebenso wie auch oben um Leitsätze des Bearbeiters. Die oben hervorgehoben angegebenen Entscheidungen werden im folgenden ohne die Leitsätze wiedergegeben.
EGMR Nr. 48539/99 - Urteil v. 5.11.2002 (Allan v. Großbritannien)
Selbstbelastungsfreiheit (Umgehungsschutz; Schweigerecht; materieller / funktionaler Vernehmungsbegriff; List; Täuschung; nemo tenetur-Grundsatz; Hörfalle; V-Leute; verdeckte Ermittler; Informant; Zurechnung; Untersuchungshaft; Gesamtbetrachtung); Recht auf Achtung des Privatlebens (Abhöreinrichtungen; Verwertung von Beweismitteln, die durch Einschleusung eines Polizeispitzels erlangt worden sind; Videoüberwachung; Gesetz im Sinne der EMRK).
Art. 6 EMRK; Art. 8 EMRK; Art. 1 GG; § 136a StPO; § 136 StPO; § 163a StPO; § 112 StPO; § 110a StPO
2. BVerfG 2 BvR 1439/02 - Beschluss vom 23. Dezember 2002 (2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts)
Rechtliches Gehör (Überraschungsentscheidung; Hinweispflicht; Begründungspflicht: wesentlicher Kern des Tatsachenvortrags einer Partei); Wiederaufnahme (faires Verfahren; Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes / der Wahrheitsmaxime / Offizialmaxime im Probationsverfahren; materielles Schuldprinzip).
Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 369 StPO; § 33a StPO;
3. BVerfG 2 BvR 327/02 - Beschluss vom 5. Februar 2003 (3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts)
Freiheit der Person; Grundrechte (Verkennung der Tragweite; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Prinzip verhältnismäßigen Strafens; öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung; Jugendstrafe; erzieherische Gesichtspunkte; Gewicht des Tatunrechts); Rechtsstaatsprinzip (Recht auf ein faires Verfahren; Beschleunigungsgrundsatz; überlange Verfahrensdauer; effektive Maßnahmen zur Verfahrensförderung; Verfahrenseinstellung/Verfahrenshindernis).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 1 JGG; § 105 JGG
5. BGH 1 StR 18/03 - Beschluss vom 11. Februar 2003 (LG Hechingen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
6. BGH 1 StR 314/02 - Beschluss vom 24. Oktober 2002 (LG Ellwangen)
Lückenhafte Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Selbstbezichtigung wegen einer Falschaussage; familiäre Auseinandersetzungen; Sexualdelikte; Vergewaltigung); Grundsatz strikter Alternativität.
§ 261 StPO; § 177 Abs. 2 StGB; § 2 Abs. 3 StGB
7. BGH 1 StR 352/02 - Beschluss vom 16. Januar 2003 (LG Nürnberg)
Schuldunfähigkeit (Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit hinsichtlich bestimmter Rechtsverstöße; Teilbarkeit des Unrechtsbewusstseins).
§ 20 StGB
9. BGH 1 StR 357/02 - Beschluss vom 14. Januar 2003 (LG Landshut)
Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung).
§ 400 Abs. 1 StPO
11. BGH 1 StR 412/02 - Beschluss vom 17. Dezember 2002 (LG Ravensburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1. Die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters. Es ist seine Aufgabe, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den er in der Hauptverhandlung von der Tat und der Persönlichkeit des Täters gewonnen hat, die wesentlichen ent- und belastenden Umstände festzustellen, sie zu bewerten und gegeneinander abzuwägen. Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, soweit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt. Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320). In Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht die vom Tatrichter vorgenommene Bewertung hinnehmen (BGHSt 29, 319, 320; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).
2. Diese Grundsätze gelten auch für die Annahme oder Verneinung des Vorliegens eines minder schweren Falles. Die Prüfung, ob ein minder schwerer Fall gegeben ist, erfordert eine Gesamtbetrachtung, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen. Die Erschwernis- und Milderungsgründe nach pflichtgemäßem Ermessen gegeneinander abzuwägen, ist Sache des Tatrichters. Seine Wertung ist vom Revisionsgericht nur begrenzt nachprüfbar. Weist sie keine Rechtsfehler auf, ist sie deshalb auch dann zu respektieren, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht näher gelegen hätte (BGHR StGB vor § 1 minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1 m. w. Nachw.).
15. BGH 1 StR 473/02 - Beschluss vom 16. Januar 2003 (LG Stuttgart)
Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Wirkstoffmenge; zulässiges Abstellen auf die Gesamtmenge).
§ 29a BtMG
16. BGH 1 StR 492/02 - Beschluss vom 23. Dezember 2002 (LG Traunstein)
Überzeugungsbildung (fehlende Feststellungen).
§ 261 StPO
18. BGH 1 StR 500/02 - Beschluss vom 29. Januar 2003 (LG Coburg)
Fehlerhaft unterbliebene Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
§ 64 Abs. 1, Abs. 2 StGB
19. BGH 1 StR 511/02 - Beschluss vom 15. Januar 2003 (LG Würzburg)
Unzulässige Kombination der Strafrahmen (Einbeziehung eines vertypten Milderungsgrundes bei der Bejahung des minder schweren Falles; Strafrahmenverschiebung wegen des Milderungsgrundes).
§ 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 227 Abs. 2 StGB; § 46 StGB
1. Eine suchtbedingte Abhängigkeit kann auch dann die Annahme eines Hanges im Sinne des § 64 StGB begründen, wenn sie nicht den Schweregrad einer seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB erreicht. Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGHSt 37, 5 ff.).
2. Liegen die Voraussetzungen des § 64 StGB vor, ist die Anordnung der Unterbringung zwingend. Hiervon darf nicht etwa allein deswegen abgesehen werden, weil eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG ins Auge gefasst ist (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 8).
22. BGH 1 StR 535/02 - Beschluss vom 29. Januar 2003 (LG Ravensburg)
Unzulässige Revision.
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
23. BGH 2 StR 395/02 - Beschluss vom 13. Dezember 2002 (LG Frankfurt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
25. BGH 2 StR 403/02 - Beschluss vom 15. Januar 2003 (LG Frankfurt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
26. BGH 2 StR 463/02 - Beschluss vom 15. Januar 2003 (LG Darmstadt)
Ungenügende Begründung der Strafzumessung.
§ 46 StGB
27. BGH 2 StR 529/02 - Beschluss vom 29. Januar 2003 (LG Köln)
Rechtfertigung durch Notwehr (erforderliche Gesamtbetrachtung bei einem Geschehen mit wechselnden Rollen/Angriffen; Grundsätze des BGH zur Einschränkung des Notwehrrechts bei vorangegangener Herbeiführung der Notwehrlage durch schuldhaftes Verhalten; Irrtum bei eingeschränkten geistigen Fähigkeiten; Erforderlichkeit).
§ 32 StGB; § 16 StGB; § 17 StGB
28. BGH 2 StR 466/02 - Beschluss vom 24. Januar 2003 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
30. BGH 2 StR 474/02 - Beschluss vom 22. Januar 2003 (LG Hanau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
31. BGH 2 StR 481/02 - Beschluss vom 15. Januar 2003
Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichtes (Fristablauf).
§ 346 Abs. 1 StPO
32. BGH 2 StR 515/02 - Beschluss vom 22. Januar 2003 (LG Bonn)
Beweiswürdigung (Reduzierung der zugrunde gelegten Taten auf eine Mindestanzahl auf Grund der Aussage des maßgeblichen Belastungszeugen).
§ 261 StPO
34. BGH 2 ARs 377/02 - Beschluss vom 29. Januar 2003 (AG Tiergarten)
Übertragungsantrag (keine wichtigen Gründe).
§ 12 StPO
Zwar liegt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit des Todes des Tatopfers rechnet und, weil er sein gefährliches Tun gleichwohl fortsetzt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt. Deshalb ist in solchen Fällen der Schluss von der Lebensgefährlichkeit des Handelns auf bedingten Tötungsvorsatz grundsätzlich möglich. Wegen der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung ist jedoch immer auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Täter die Gefahr der Tötung nicht erkannt oder jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten. Der Tatrichter muss deshalb in seine Erwägungen alle die Umstände einbeziehen, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 1, 2, 5).
36. BGH 2 ARs 385/02 - Beschluss vom 22. Januar 2003
Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung (bindende Abgabeentscheidung; Willkür).
§ 462a Abs. 2 Satz 2 StPO
37. BGH 3 StR 399/02 - Urteil vom 5. Dezember 2002 (LG Osnabrück)
Vorwegvollzug (Darlegung nachvollziehbarer Gründe, weshalb der sich an die Maßregel anschließende Strafvollzug den Therapieerfolg gefährden könnte; konkrete Auswirkungen beim Angeklagten).
§ 67 Abs. 2 StGB
38. BGH 3 StR 455/02 - Beschluss vom 14. Januar 2003 (LG Stade)
Verfolgungsverjährung.
§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB
39. BGH 3 StR 463/02 - Beschluss vom 28. Januar 2003 (LG Hildesheim)
Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung; polizeiliche Zeugenvernehmung; Antrag auf wörtliche Protokollierung: Freibeweis).
§ 261 StPO
40. BGH 4 StR 168/02 - Beschluss vom 26. September 2002 (LG Kassel)
Beweiswürdigung (Abweichungen in den Aussagen der beiden Zeugen zum Kerngeschehen: gebotene Gesamt-
würdigung aller für und gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage sprechenden Umstände; Indizwert eines gescheiterten Alibibeweises).
§ 261 StPO
41. BGH 4 StR 304/02 - Beschluss vom 5. November 2002 (LG Halle)
Vergewaltigung (Feststellung des Einsatzes eines Nötigungsmittels); Überzeugungsbildung bei Serienstraftaten (Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung; unzulässige Beschränkung der Verteidigungsmöglichkeit); erhöhte Begründungsanforderungen, je mehr sich der Gesamtstrafausspruch der oberen oder der unteren Grenze des Zulässigen nähert.
§ 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 54 StGB; § 261 StPO
42. BGH 4 StR 386/02 - Beschluss vom 16. Januar 2003
Vergewaltigung (sexuelle Nötigung; Tenorierung bei Verneinung des besonders schweren Falles trotz Vorliegen des Regelbeispiels).
§ 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB
43. BGH 4 StR 480/02 - Beschluss vom 17. Dezember 2002 (LG Münster)
Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung auch bei Betäubungsmitteltransport; Erfahrungssatz; Regelvermutung; BGH vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02).
§ 69 StGB
44. BGH 4 StR 402/02 - Beschluss vom 14. Januar 2003 (LG Neubrandenburg)
Beweisantrag (Ablehnung des Beweisantrages ohne Beschluss; Verzicht des Verteidigers auf die beantragte Vernehmung; Einvernehmen über die Schließung der Beweisaufnahme).
§ 244 Abs. 6 StPO
48. BGH 4 StR 471/02 - Beschluss vom 19. Dezember 2002 (LG Magdeburg)
Zu unrecht unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsur).
§ 55 StGB
50. BGH 4 StR 488/02 - Beschluss vom 9. Januar 2003 (LG Essen)
Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung auch bei Betäubungsmitteltransport; Erfahrungssatz; Regelvermutung; BGH vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02).
§ 69 StGB
51. BGH 4 StR 6/03 - Beschluss vom 13. Februar 2003 (LG Kaiserslautern)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
52. BGH 4 StR 490/02 - Beschluss vom 7. Januar 2003 (LG Essen)
Strafzumessung bei Vergewaltigung und Mord im alkoholisierten Zustand (Prüfung der Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB; besondere Anforderungen an die Versagung einer Strafrahmenverschiebung bei lebenslanger Freiheitsstrafe).
§ 46 StGB; § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
53. BGH 4 StR 495/02 - Beschluss vom 13. Februar 2003 (LG Arnsberg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
55. BGH 4 StR 535/02 - Beschluss vom 28. Januar 2003 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
56. BGH 4 StR 537/02 - Beschluss vom 23. Januar 2003 (LG Paderborn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
59. BGH 5 StR 251/02 - Beschluss vom 15. Januar 2003 (LG Berlin)
BGHSt; Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger bei konkreter Gefahr einer Interessenkollision in einem Fall sukzessiver Mehrfachverteidigung (wichtiger Grund); effektive Verteidigung (faires Verfahren; Abwägung zwischen Fürsorge und Mitwirkung des Beschuldigten; abstrakte Gefahr; Beurteilungsspielraum; Verfahrenssicherung; Anhörung von Anwalt und Beschuldigtem); Ausnahmefall der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge.
Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG; § 142 Abs. 1 StPO; § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 140 StPO; § 146 StPO; § 146a StPO; § 45 StPO
60. BGH 5 StR 370/02 - Beschluss vom 14. Januar 2003 (LG Potsdam)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
61. BGH 5 StR 270/02 - Beschluss vom 15. Januar 2003
Gegenvorstellung (keine Beschlussaufhebung nach Gegenvorstellung; Verletzung des rechtlichen Gehörs).
Vor § 1 StPO
62. BGH 5 StR 275/02 - Urteil vom 22. Oktober 2002 (LG Frankfurt)
Beweiswürdigung (Ausschluss der Schuldfähigkeit; verminderte Schuldfähigkeit; Feststellungen; eigenverantwortliche tatgerichtliche Prüfung der Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen; Tötungsvorsatz bei lebensgefährlichen Handlungen).
§ 15 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 212 StGB; § 261 StPO
63. BGH 5 StR 310/02 - Urteil vom 28. Januar 2003 (LG Berlin)
Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen bei Sachverständigengutachten); Beweiswürdigung (Widerspruch); Gebot fairer Verfahrensgestaltung (Hinweispflicht zur Aufklärung von Missverständnissen bei der Verteidigung; Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung; Eigenverantwortlichkeit der Verteidigung); Mord (niedrige Beweggründe: nachvollziehbare Gründe, subjektive Befindlichkeit des Angeklagten, Lokalverbot).
§ 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO: Vor § 1 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
64. BGH 5 StR 354/02 - Beschluss vom 14. Januar 2003 (LG Berlin)
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur formgerechten Revisionsbegründung (Nachholung von Verfahrensrügen; rechtliches Gehör; Zulässigkeit des vom Angeklagten selbst verfassten Wiedereinsetzungsgesuchs).
§ 46 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
65. BGH 5 StR 362/02 - Beschluss vom 15. Januar 2003 (LG Bochum)
Verfall (entgegenstehende Ansprüche des Verletzten auf den Bestechungslohn; spiegelbildlicher Schaden des Verletzten; Steuerfiskus als Verletzter).
§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB
68. BGH 5 StR 378/02 - Urteil vom 28. Januar 2003 (LG Frankfurt)
Bestechlichkeit; Beweisantragsrecht (tatsächliche Beweisbehauptung; Pflicht der Staatsanwaltschaft, Missverständnisse des Gerichts hinsichtlich des Umfangs ihres Beweisantrages in der Hauptverhandlung auszuräumen); Beweiswürdigung (Revisibilität; Inbegriff der Hauptverhandlung: Vorhalt).
§ 331 StGB; § 261 StPO; § 244 Abs. 6 StPO
69. BGH 5 StR 478/02 - Beschluss vom 14. Januar 2003 (LG Neuruppin)
Mord (Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit).
§ 212 Abs. 2 StGB
Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung (vgl. BGHSt 30, 105, 119) die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Der in diesem Mordmerkmal zum Ausdruck kommende höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, dass der Mörder sein Opfer in einer infolge der Arglosigkeit hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, sich zu verteidigen, zu fliehen, Hilfe herbeizurufen, ihn umzustimmen oder dem Anschlag in sonstiger Weise zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (vgl. BGHSt 11, 139, 143, 32, 382, 384; 39, 353, 368 jeweils m. w. N.; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21). Arglosigkeit des Opfers entfällt, wenn es einen Angriff des Täters für möglich hält.
70. BGH 5 StR 525/02 - Beschluss vom 15. Januar 2003 (LG Hamburg)
Betrug (Vermögensschaden - schadensgleiche Vermögensgefährdung; nicht unerhebliches Prozessrisiko; gutgläubiger Erwerb; Übergabe von Kfz-Schein und Kfz-Brief); Sicherungsverwahrung.
§ 263 StGB; § 932 Abs. 2 BGB; § 935 BGB; § 1006 BGB; § 66 StGB
73. BGH 2 StE 8/96 StB 15/02 - Beschluss vom 20. Dezember 2002 (OLG Düsseldorf)
Wiederaufnahme bei Tateinheit (Klammerwirkung; Sinn und Zweck der Wiederaufnahme: Rechtsstaatsprinzip - Rechtssicherheit - materielle Gerechtigkeit); Wiederaufnahmegrund der uneidlichen Falschaussage (fehlende rechtskräftige Verurteilung des Zeugen); gleiches Strafgesetz iSd § 363 Abs. 1 StPO; Änderung des Strafmaßes; Änderung des Schuldspruchs ohne Auswirkung auf die Strafzumessung.
§ 359 Nr. 2 und 5 StPO; § 363 Abs. 1 StPO; § 364 StPO; § 52 StGB; § 53 StGB; Art. 20 III GG
74. BGH 3 StR 421/02 - Beschluss vom 7. Januar 2003 (LG Osnabrück)
Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Beruhen; Kronzeugenregelung (Aufklärungserfolg); Darlegung; Urteilsgründe; Verfahren der Verfallsanordnung (objektiv, subjektiv); erweiterter Verfall (Ausschluss der §§ 73, 73a StGB).
§ 31 Nr. 1 BtMG; § 267 StPO; § 73 Abs. 1 StGB; § 73d StGB; § 76a StGB
75. BGH 1 StR 405/02 - Urteil vom 19. Dezember 2002 (LG Konstanz)
Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung; Geständnis; Genugtuungsfunktion; Opferrolle; Täterrolle: Übernahme der Verantwortung; kommunikativer Prozess; nemo-tenetur-Prinzip; Selbstbelastungsfreiheit; Unterbrechung des Verfahrens).
§ 46a StGB; § 155a Satz 1 und 2 StGB
76. BGH 2 StR 381/02 - Beschluss vom 20. Dezember 2002 (LG Gießen)
Untreue (Vermögensgefährdung: Nachteil; verschleiernde Buchführung, Scheckeinlösung); überlange Verfahrensdauer; Beweiswürdigung (Angaben des Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine ausreichenden Beweise gibt); rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (lange Verfahrensdauer; Kompensation; konkrete Darlegung).
Art. 6 I 1 EMRK; § 46 StGB; § 266 StGB; § 267 StPO; § 261 StPO
80. BVerfG 1 BvR 330/96 - Urteil vom 12. März 2003 (1. Senat des Bundesverfassungsgerichts)
Fernmeldegeheimnis (Zielwahlsuche; Zugriff auf Verbindungsdaten; Straftat von erheblicher Bedeutung); Rechtsschutzgarantie (fachgerichtliche Kontrolle von prozessual überholten Strafermittlungsmaßnahmen; Erledigung; tiefgreifender Grundrechtseingriff: einfachrechtlicher Richtervorbehalt und heimlicher Eingriff; eigenverantwortliche Überprüfung des Ermittlungsrichters); Pressefreiheit (Zeugnisverweigerungsrecht des Journalisten; Schutz der Vertraulichkeit der Informationsbeschaffung und der Redaktionsarbeit); Rundfunkfreiheit (öffentlichrechtliche Rundfunkanstalt).
Art. 10 GG; Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 19 Abs. 3 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 12 FAG (§ 100 g StPO und § 100 h StPO) ; § 100 a StPO; § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO; § 97 Abs. 2 StPO; § 304 StPO.