HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Oktober 2019
20. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)


Entscheidung

899. BVerfG 1 BvR 1257/19 (2. Kammer des Ersten Senats) – Beschluss vom 9. Juli 2019 (OLG Stuttgart / AG Heilbronn)
Verfassungsmäßigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung als „faktischer“ Leiter einer nicht angemeldeten Versammlung (Bestimmtheitsgebot; strafrechtliches Analogieverbot; Voraussetzungen der faktischen Versammlungsleitung; Schuldgrundsatz; Anmeldepflicht; Versammlungsfreiheit; Straflosigkeit bloßer Teilnahme an einer nicht angemeldeten Versammlung).
Art. 8 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 14 Abs. 1 VersammlG; § 14 Abs. 2 VersammlG; § 26 Nr. 2 VersammlG


Entscheidung

900. BVerfG 1 BvR 1955/17 (3. Kammer des Ersten Senats) – Beschluss vom 22. Juli 2019 (OLG Düsseldorf)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand gegen die Festsetzung der gesetzlichen Pauschgebühr (Grundrecht auf freie Berufsausübung; Eingriff durch Bestellung als Zeugenbeistand; anwaltlicher Vergütungsanspruch; Zumutbarkeitsgrenze; Härtefälle; wirtschaftliche Existenzbedrohung).
Art. 12 Abs. 1 GG; § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG; § 68b Abs. 2 StPO


Entscheidung

901. BVerfG 2 BvL 10/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 17. Juli 2019 (AG Leipzig)
Fixierungen im Strafvollzug (Verfassungsmäßigkeit der Regelung zur Fesselung Strafgefangener im Sächsischen Strafvollzugsgesetz; Fehlen eines gesetzlichen Richtervorbehalts; konkrete Normenkontrolle; Darlegungsanforderungen an eine Richtervorlage; Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage; hohe Eingriffsschwelle für Fixierungen; Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr; fehlende Darlegung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen; Unzuständigkeit des Ermittlungsrichters für strafvollzugsrechtlichen Feststellungsantrag).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 100 Abs. 1 GG; Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG; § 80 Abs. 2 BVerfGG; § 162 Abs. 3

Satz 3 StPO; § 109 StVollzG; § 110 StVollzG; § 52 FamFG; § 427 FamFG; § 83 SächsStVollzG; § 84 SächsStVollzG


Entscheidung

902. BVerfG 2 BvQ 74/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 4. September 2019 (KG / LG Berlin / AG Tiergarten)
Erfolgloser Eilantrag auf Erlass eines Vorführungsbefehls (keine Offenhaltung der Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde durch aussichtslose weitere Beschwerde; Recht auf effektiven Rechtsschutz; keine Verpflichtung zur Zulassung der weiteren Beschwerde eines nicht unmittelbar Beschwerten und in Bezug auf einen Vorführungsbefehl).
Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; § 134 Abs. 1 StPO; § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO


Entscheidung

903. BVerfG 2 BvR 419/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 16. Juli 2019 (OLG Frankfurt am Main)
Fortdauer der Auslieferungshaft von über einem Jahr (Auslieferungsersuchen der USA wegen unrechtmäßiger Ausfuhr von Gütern in den Iran; Spannungsverhältnis zwischen Freiheitsgrundrecht und Interesse an einem funktionierenden zwischenstaatlichen Rechtshilfeverkehr; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Dauer der Auslieferungshaft; unabdingbare Mindestdauer von etwa sechs Monaten für die Abwicklung; besondere Gründe in Bezug auf das Auslieferungsverfahren selbst; Begründungstiefe von Haftentscheidungen; Fluchtgefahr; keine Herleitung allein aus der Straferwartung oder aus rechtlichem Vorbringen; Verhältnismäßigkeit; Erfordernis einer expliziten Abwägung im Einzelfall; Außervollzugsetzung des Haftbefehls als milderes Mittel).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 104 GG; Art. 6 Abs. 2 EMRK; § 15 Abs. 1 IRG; § 25 IRG; § 73 Satz 1 IRG


Entscheidung

904. BVerfG 2 BvR 900/19 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 13. August 2019 (Hanseatisches OLG / LG Hamburg)
Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht über eine Verfahrensverständigung (Recht auf ein faires Verfahren).
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 243 Abs. 4 StPO


Entscheidung

905. BVerfG 2 BvR 1108/19 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 15. Juli 2019 (OLG München / LG Augsburg)
Fortdauer der Untersuchungshaft (Beschleunigungsgebot in Haftsachen im gerichtlichen Zwischenverfahren; Beginn der Hauptverhandlung regelmäßig spätestens drei Monate ab Eröffnungsreife; grundsätzliche Pflicht zur Entscheidung über die Zulassung der Anklage zugleich mit der Haftfortdauerentscheidung; keine Eröffnungsreife bei Notwendigkeit ergänzender Ermittlungen zu dem im Vergleich zum Haftbefehl schwerwiegenderen Anklagevorwurf; Pflicht zur Ergreifung gerichtsorganisatorischer Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 112 StPO; § 199 StPO; § 207 Abs. 2 Nr. 3 StPO; § 211 Abs. 2 StGB


Entscheidung

906. BVerfG 2 BvR 1258/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 16. Juli 2019 (OLG München)
Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der Strafverfolgung wegen Mordes (drohende lebenslange Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung; unzureichende Aufklärung hinsichtlich konkreter Rechtslage und Verfahren; Menschenwürdegarantie; Freiheitsgrundrecht; Haftbedingungen in Kalifornien; mögliche Unterschreitung der menschenrechtlichen Mindeststandards; Fehlen einzelfallbezogener Zusicherung).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 25 GG; Art. 3 EMRK


Entscheidung

907. BVerfG 2 BvR 1684/18 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 9. August 2019 (LG Augsburg / AG Augsburg)
Durchsuchung einer Wohnung in einem gegen einen Dritten gerichteten Ermittlungsverfahren (Wohnungsgrundrecht; Befugnis zur Durchsuchung beim Beschuldigten auch bei Mitbenutzung oder Mitgewahrsam unverdächtiger Personen; ex ante-Betrachtung der örtlichen Verhältnisse; Fortsetzung der Durchsuchung trotz Hinweisen auf Wohnungsinhaberschaft eines Nichtverdächtigen).
Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 102 StPO; § 103 StPO; § 105 StPO


Entscheidung

908. BGH 3 StR 116/19 – Beschluss vom 12. Juni 2019 (LG Aurich)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

909. BGH 3 StR 136/19 – Beschluss vom 26. Juni 2019 (LG Duisburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

910. BGH 3 StR 186/19 – Beschluss vom 9. Juli 2019 (LG Oldenburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

911. BGH 3 StR 188/19 – Beschluss vom 12. Juni 2019 (LG Mainz)
Fehlende Berücksichtigung der gesamtschuldnerischen Haftung bei der Einziehungsanordnung.
§ 73 StGB; § 421 BGB


Entscheidung

912. BGH 3 StR 194/19 – Beschluss vom 12. Juni 2019 (LG Lüneburg)
Einziehung von Wertersatz bei Erlösen aus dem Betäubungsmittelhandel (tatsächlich erzielte Erlöse; Verbot des Eigentumserwerbs; keine Gesamtschuldnerschaft bei mehreren Beteiligten einer Handelskette).
§ 73 StGB; § 73c StGB; § 74c StGB; § 29 BtMG; § 421 BGB


Entscheidung

913. BGH 3 StR 196/19 – Beschluss vom 4. Juni 2019 (LG Stade)
Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Übersteigen der ausgeurteil-

ten Freiheitsstrafe durch die voraussichtliche Therapiedauer; präventiver Charakter; Unabhängigkeit von der Schuld).
§ 64 StGB; § 62 StGB


Entscheidung

914. BGH 3 StR 196/19 – Beschluss vom 4. Juni 2019 (LG Stade)
Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Übersteigen der ausgeurteilten Freiheitsstrafe durch die voraussichtliche Therapiedauer; präventiver Charakter; Unabhängigkeit von der Schuld).
§ 64 StGB; § 62 StGB

1. Der in § 62 StGB für die Maßregeln der Besserung und Sicherung ausdrücklich normierte und als allgemeines Rechtsprinzip von Verfassungs wegen zu beachtende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz steht einer Unterbringung nicht von vornherein entgegen, wenn die voraussichtliche Unterbringungsdauer die ausgeurteilte Freiheitsstrafe – unter Umständen auch deutlich – übersteigt. Die Ablehnung einer Unterbringung allein mit der Erwägung, die Höhe der Begleitstrafe bliebe zeitlich hinter der prognostischen Unterbringungsdauer zurück, ist vielmehr regelmäßig rechtsfehlerhaft.

2. § 64 StGB regelt ein Reaktionsmittel präventiver Natur, das nicht als Antwort auf eine Tat angeordnet wird, sondern aus Anlass einer solchen mit Blick auf die aus ihr hervorgehende Gefahr weiterer Straftaten des Täters, und damit konzeptionell von der individuellen Schuld des Täters unabhängig. Maßgeblicher Ausgangspunkt für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit einer entsprechenden Maßnahme kann deshalb nicht allein die Höhe der ausgeurteilten – gerade nach der Schuld des Täters bemessenen – Strafe sein.


Entscheidung

915. BGH 3 StR 71/19 – Beschluss vom 12. Juni 2019 (LG Mainz)
Rechtsfehlerhafte Festsetzung der nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe auch nach Tagen.
§ 55 StGB; § 54 Abs. 2 S. 1 StGB; § 39 StGB


Entscheidung

916. BGH 3 StR 254/19 – Beschluss vom 11. Juli 2019 (LG Mönchengladbach)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anordnungsvoraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung in den Urteilsgründen; innere Tatseite).
§ 63 StGB


Entscheidung

917. BGH 3 StR 333/18 – Beschluss vom 21. März 2019
Diebstahl (Wegnahme; Gewahrsam; Geldscheine im Ausgabefach eines Geldautomaten; gelockerter Gewahrsam; Einverständnis; Bedingung; dingliche Einigung; Berechtigter; Nichtberechtigter).
§ 242 StGB


Entscheidung

918. BGH 3 StR 443/18 – Urteil vom 27. Juni 2019 (LG Oldenburg)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat; Erheblichkeit der Anlasstat).
§ 64 StGB

1. Ein symptomatischer Zusammenhang zwischen einem Hang i.S.d. § 64 StGB und einer Anlasstat liegt im Grundsatz dann vor, wenn der Hang zum Missbrauch von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist. Die konkrete Anlasstat muss in dem Hang ihre Wurzel finden, also Symptomwert für diesen haben, indem sich in ihr die hangbedingte Gefährlichkeit des Täters äußert.

2. Hat der Täter mehrere Taten begangen, so reicht es aus, wenn ein Teil von ihnen auf den Hang zurückzuführen ist. Gleiches gilt für einen abgrenzbaren Teil einer einheitlichen Tat. In diesen Fällen gilt das Erfordernis der Erheblichkeit für den jeweiligen Teil.

3. Das Erfordernis der Erheblichkeit der Anlasstat hat der Bundesgerichtshof bislang nicht näher bestimmt. In Anbetracht der präventiven Natur der Maßregel nach § 64 StGB sowie des in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck gebrachten Willen des historischen Gesetzgebers ist es insofern zwar angezeigt, an das Merkmal nur geringe Anforderungen zu stellen. Indes scheiden jedenfalls bloße Bagatellfälle (hier: Besitz von 3 g Marihuana und zwei Joints) als Grundlage für die Anordnung der Maßregel aus.


Entscheidung

919. BGH 3 StR 462/18 – Beschluss vom 3. Mai 2019 (LG Düsseldorf)
Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Aussage (Besonderheiten in der Person des Zeugen; Aussageanalyse; wissenschaftlicher Standard; Aufklärungspflicht; keine Bindung an sachverständige Bewertung); unzulässige Verfahrensrüge wegen Fehlerhaftigkeit des Protokolls.
§ 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 344 Abs. 2 StPO

1. Die Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Aussage ist die ureigene Aufgabe des Tatgerichts, für die es in der Regel die ausreichende Sachkunde besitzt. Liegen allerdings Besonderheiten in der Person des Zeugen vor, dann gebietet die Aufklärungspflicht die Einholung eines Sachverständigengutachtens.

2. Die Aussageanalyse, die unter anderem das Vorliegen sogenannter Realkennzeichen untersucht, ist aber Bestandteil eines wissenschaftlich fundierten Glaubhaftigkeitsgutachtens, den das Gericht aus Gründen der Aufklärungspflicht zur Kenntnis zu nehmen und dessen Inhalt es im Urteil darzulegen hat. Der Tatrichter ist an die sachverständige Bewertung, die im Übrigen die Beweiswürdigung nicht zu ersetzen vermag, zwar nicht gebunden; er kann sich aber dem Ergebnis der Begutachtung – wie in anderen Fällen auch – nach eigener Beurteilung anschließen.


Entscheidung

920. BGH 3 StR 575/18 – Beschluss vom 26. Juni 2019 (OLG Dresden)
Unbegründetheit der Anhörungsrüge (keine Gehörsverletzung durch Entscheidung des Revisionsgerichts im Wege des unbegründeten Beschlusses).
§ 356a StPO; § 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

921. BGH 5 StR 14/19 – Beschluss vom 20. Februar 2019 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

922. BGH 5 StR 3/19 – Beschluss vom 17. Juli 2019 (LG Berlin)
Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe (Stärkung der Überzeugung der Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich bereits vorhandener Erkenntnisse).
§ 46b Abs. 1 Nr. 1 StGB


Entscheidung

923. BGH 5 AR (Vs) 39/19 – Beschluss vom 30. Juli 2019 (OLG Hamm)
Verwerfung der Beschwerde als unzulässig.
§ 304 StPO


Entscheidung

924. BGH 5 StR 151/19 – Beschluss vom 18. Juli 2019 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

925. BGH 5 StR 191/19 – Beschluss vom 17. Juli 2019 (LG Saarbrücken)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verfügbarkeit einer Waffe zu irgendeinem Zeitpunkt des Tathergangs).
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG


Entscheidung

926. BGH 5 StR 208/19 – Beschluss vom 20. Juni 2019 (LG Potsdam)
Unzureichende Darlegung der Voraussetzungen einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in den Urteilsgründen.
§ 63 StGB


Entscheidung

927. BGH 5 StR 224/19 – Beschluss vom 17. Juli 2019 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

928. BGH 5 StR 266/19 – Beschluss vom 18. Juli 2019 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

929. BGH 5 StR 281/19 – Beschluss vom 18. Juli 2019 (LG Flensburg)
Neufassung des Adhäsionsausspruchs.
§ 406 StPO


Entscheidung

930. BGH 5 AR (Vs) 43/19 – Beschluss vom 31. Juli 2019 (OLG Hamm)
Gegenvorstellung.
Vor § 1 StPO


Entscheidung

931. BGH 5 AR (Vs) 44/19 – Beschluss vom 4. Juli 2019 (OLG Hamm)
Unzulässige Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung nach Antrag auf gerichtliche Entscheidung.
§ 23 EGGVG


Entscheidung

932. BGH 5 StR 560/18 – Beschluss vom 6. Februar 2019 (LG Hamburg)
Einziehung von Taterträgen (Wertersatz; Verzicht des Angeklagten auf die Rückgabe gepfändeter Gegenstände; Leistung an Erfüllungs statt oder erfüllungshalber; Feststellungen zu etwaigen Erfüllungsvereinbarungen).
§ 73 StGB; § 73c StGB; § 73d StGB


Entscheidung

933. BGH 5 StR 638/18 – Beschluss vom 7. März 2019 (LG Bremen)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (fehlende Mitteilung des Vollstreckungsstandes einer vorherigen Verurteilung); erfolglose Verfahrensrüge wegen bloßer Unrichtigkeit des Protokolls.
§ 55 StGB; § 344 Abs. 2 StPO


Entscheidung

934. BGH AK 34/19 – Beschluss vom 25. Juli 2019
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von Tatvorwürfen; Begriff „derselben Tat“; im Laufe der Ermittlungen bekanntwerdende neue Vorwürfe; Beginn einer neuen Sechsmonatsfrist; Zeitpunkt des Fristbeginns; keine Berücksichtigung der bisherigen Haftdauer).
§ 112 StPO; § 121 StPO


Entscheidung

935. BGH AK 35/19 – Beschluss vom 25. Juli 2019 (OLG Düsseldorf)
Fortdauer der Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung.
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB


Entscheidung

936. BGH AK 36/19 – Beschluss vom 25. Juli 2019 (OLG München)
Dringender Tatverdacht wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch Ausreise zum Zweck der Unterweisung; Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr).
§ 89a StGB; § 112 StPO


Entscheidung

937. BGH AK 37/19 – Beschluss vom 31. Juli 2019 (OLG Stuttgart)
Fortdauer der Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht; Beihilfe zum Mord aus niedrigen Beweggründen (politisch motivierte Tötung); Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung.
§ 129a StGB; § 129b StGB; § 211 StGB; § 27 StGB; § 112 StPO


Entscheidung

938. BGH StB 17/19 – Beschluss vom 31. Juli 2019
Zulässige Durchsuchung bei einer anderen Person als dem Beschuldigten (Verdachtsgrad; Umgrenzungsfunktion; Bestimmtheit der Anordnung; Verhältnismäßigkeit).
§ 103 Abs. 1 S. 1 StPO


Entscheidung

939. BGH StB 19/19 – Beschluss vom 8. August 2019 (OLG Celle)
Verwerfung der Beschwerde gegen den Haftfortdauerbeschluss (Anforderungen an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen; dringender Tatverdacht; Unschuldsvermutung; Beschleunigungsgebot in Haftsachen).
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 304 StPO; Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 104 GG


Entscheidung

940. BGH 1 StR 159/19 – Beschluss vom 21. Mai 2019 (LG Stade)
Steuerhinterziehung (Urteilsbegründung: erforderliche Angabe der Besteuerungsgrundlagen; Berechnungsdarstellung).
§ 370 Abs. 1 AO, § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

941. BGH 1 StR 169/19 – Beschluss vom 23. Juli 2019 (LG München I)
Verständigung (ausdrückliche Zustimmung des Angeklagten).
§ 257c Abs. 3 Satz 4 StPO


Entscheidung

942. BGH 1 StR 203/19 – Beschluss vom 27. Juni 2019 (LG Mannheim)
Strafaussetzung zur Bewährung (Berücksichtigung weiterer Straftaten; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit).
§ 56 Abs. 2 StGB


Entscheidung

943. BGH 1 StR 230/19 – Beschluss vom 25. Juli 2019 (LG Mannheim)
Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerliche Erklärungspflicht als besonderes persönliches Merkmal; Tateinheit bei Förderung mehrerer Taten durch eine Handlung).
§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 27 Abs. 1 StGB; § 28 Abs. 1 StGB; § 52 Abs. 1 StGB


Entscheidung

944. BGH 1 StR 290/18 – Beschluss vom 21. November 2018 (LG Bamberg)
Sexueller Übergriff (erforderliche erschöpfende Beweiswürdigung).
§ 177 Abs. 1 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

945. BGH 1 StR 290/19 – Beschluss vom 24. Juli 2019 (LG Nürnberg-Fürth)
Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung des Zeitablaufs zwischen Tat und Verurteilung).
§ 46 Abs. 1 StGB


Entscheidung

946. BGH 1 StR 62/19 – Beschluss vom 23. Juli 2019 (LG München I)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
§ 64 StGB


Entscheidung

947. BGH 1 StR 81/18 – Urteil vom 24. April 2019 (LG Lübeck)
BGHR; Hinterziehung von Tabaksteuer (keine Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Tabaksteuer, wenn Besitz an Tabakwaren erst nach Beendigung des Verbringungsvorgangs begründet wurde; europarechtlich gebotene effektive Durchsetzung des Steueranspruchs); Steuerhehlerei (Begriff der Absatzhilfe).
§ 370 Abs. 1 AO; § 374 Abs. 1 AO, § 23 Abs. 1 Satz 3 TabStG


Entscheidung

948. BGH 1 StR 433/18 – Urteil vom 23. Juli 2019 (LG Stuttgart)
Verbotsirrtum (Begriff der Unvermeidbarkeit); unerlaubte Ausfuhr und Beförderung von Kriegswaffen (Begriff der Kriegswaffe: vorübergehende Aufhebung der Funktionstüchtigkeit).
§ 17 StGB; § 1 Abs. 1 KrWaffG; § 22a Abs. 1 KrWaffG


Entscheidung

949. BGH 1 StR 479/18 – Beschluss vom 23. Mai 2019 (LG Stuttgart)
Einziehung (Erlangtes Etwas bei der Hinterziehung von Tabaksteuer: erforderliches Erlangen eines wirtschaftlichen Vorteils).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 370 Abs. 1 AO


Entscheidung

950. BGH 1 StR 585/17 – Urteil vom 4. Juni 2019 (LG Mannheim)
Insiderhandel; Urteilbegründung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil).
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 WpHG a.F.; § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG a.F.; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO

Die Gründe auch eines freisprechenden Urteils müssen nicht jeden irgendwie beweiserheblichen Umstand ausdrücklich würdigen. Das Maß der gebotenen Darlegung hängt von der jeweiligen Beweislage und insoweit von den Umständen des Einzelfalles ab; dieser kann so beschaffen sein, dass sich die Erörterung bestimmter einzelner Beweisumstände erübrigt. Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es allerdings in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten. Das Tatgericht ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen. Dabei muss sich aus den Urteilsgründen auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtabwägung eingestellt wurden. Die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen sind bei einem Freispruch nicht geringer als im Fall der Verurteilung. Auch wenn keine der Hilfstatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatgericht die entsprechende Überzeugung vermitteln können.


Entscheidung

951. BGH 1 StR 683/18 – Urteil vom 11. Juli 2019 (LG München II)
Bandendiebstahl (Begriff der Bandenabrede: Verabredung zu einer unbestimmten Vielzahl noch ungewisser Diebestaten); Unterschlagung (Subsidiarität zum Diebstahl: keine wahldeutige Verurteilung); Begünstigung (keine entsprechende Anwendung des Angehörigenprivilegs der Strafvereitelung); Hilfsbeweisantrag (kein Beruhen des Urteils auf rechtsfehlerhafter Ablehnung, wenn anderer Ablehnungsgrund gegeben war); Tateinheit (Begriff der natürlichen Handlungseinheit; kein Teilfreispruch bei Bewertung von tatmehrheitlich angeklagten Taten als Tateinheit).
§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 246 StGB; § 257 Abs. 1 StGB; § 258 Abs. 6 StGB; § 244 Abs. 3, Abs. 6 StPO; § 52 Abs. 1 StGB; § 53 Abs. 1 StGB


Entscheidung

952. BGH 2 StR 157/19 – Beschluss vom 29. Mai 2019 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.


§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

953. BGH 2 StR 160/19 – Beschluss vom 10. Juli 2019 (LG Erfurt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

954. BGH 2 StR 197/19 – Beschluss vom 16. Juli 2019 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

955. BGH 2 StR 202/18 – Beschluss vom 4. Juni 2019 (LG Frankfurt am Main)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Kontrolle in Fällen von „Aussage gegen Aussage“); Menschenhandel (Tathandlung des „dazu Bringens“; Gewerbsmäßigkeit); Einschleusen von Ausländern (keine Entscheidung über Strafbarkeit bei Untertauchen des Ausländers; limitierte Akzessorietät; Konkurrenzen); Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von nach der Tat ergangenen Verurteilungen).
§ 261 StPO; § 232 Abs. 1 StGB aF; § 96 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG aF; § 46 Abs. 2 StGB


Entscheidung

956. BGH 2 StR 203/18 – Beschluss vom 22. Mai 2019 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

957. BGH 2 StR 203/18 – Beschluss vom 22. Mai 2019 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

958. BGH 2 StR 67/19 – Beschluss vom 3. Juli 2019 (LG Gießen)
Geldfälschung (Subsidiarität der Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen).
§ 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 149 Abs. 1 StGB Das Vergehen nach § 149 Abs. 1 StGB ist gegenüber § 146 Abs. 1 StGB subsidiär.


Entscheidung

959. BGH 2 StR 67/19 – Urteil vom 3. Juli 2019 (LG Gießen)
Geldfälschung (Konkurrenzen: Verhältnis von Herstellung und Inverkehrbringen, Tateinheit und Tatmehrheit, Subsidiarität der Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen; Begriff der Gewerbsmäßigkeit).
§ 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 149 Abs. 1 StGB


Entscheidung

960. BGH 2 StR 203/18 – Urteil vom 22. Mai 2019 (LG Frankfurt am Main)
Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung (Anforderungen an kommunikativen Prozess; objektivierender Maßstab für friedenstiftenden Ausgleich).
§ 46a Nr. 1 StGB


Entscheidung

961. BGH 2 StR 259/19 – Beschluss vom 15. August 2019 (LG Gießen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

962. BGH 2 StR 408/18 – Urteil vom 27. Februar 2019 (LG Erfurt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

963. BGH 2 StR 418/18 – Beschluss vom 2. Juli 2019 (LG Wiesbaden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

964. BGH 2 ARs 172/19 2 AR 103/19 – Beschluss vom 6. August 2019
Abgabe und Übergang der Vollstreckung (Erfassung der Abgabe der Vollstreckung einer Vermögensabschöpfungsentscheidung).
§ 85 Abs. 5 JGG


Entscheidung

965. BGH 4 StR 31/19 – Beschluss vom 1. August 2019 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

966. BGH 4 StR 34/19 – Beschluss vom 22. Mai 2019 (LG Frankenthal)
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hangs).
§ 66 Abs. 1 StGB

Das – wahrscheinliche – Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung wertend festzustellen und in den Urteilsgründen nachvollziehbar darzulegen. In diese umfassende Vergangenheitsbetrachtung sind alle bedeutsamen, für und gegen eine wahrscheinliche Hangtäterschaft sprechenden Umstände einzubeziehen.


Entscheidung

967. BGH 4 StR 36/19 – Beschluss vom 4. Juli 2019 (LG Halle)
Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Schadensbestimmung bei Darlehensverträgen, Schadensbestimmung bei Bestehen eines Sicherungsrechts an Bankguthaben); Urteilsgründe (Darlegung des Inhalts eines Sachverständigengutachtens).
§ 263 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 StPO


Entscheidung

968. BGH 4 StR 121/19 – Beschluss vom 4. Juli 2019 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

969. BGH 4 StR 172/19 – Beschluss vom 30. Juli 2019 (LG Bielefeld)
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Haftung als Gesamtschuldner).
§ 73 StGB; § 73c StGB

Mehrere Tatbeteiligte, die an denselben Gegenständen Mitverfügungsgewalt erlangt haben, haften als Gesamtschuldner.


Entscheidung

970. BGH 4 StR 184/19 – Beschluss vom 9. Juli 2019 (LG Essen)
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen; verminderte

Schuldfähigkeit (Borderline-Störung).
§ 20 StGB; § 21 StGB

Das Vorliegen einer Borderline-Störung lässt als solches nicht bereits eine Einschränkung der Schuldfähigkeit besorgen. Treten im Einzelfall weitere Umstände hinzu, kann das Vorliegen dieses Befundes aber Anlass dazu geben, zu erwägen, ob eine tatrelevante Einengung der Steuerungsfähigkeit vorliegt.


Entscheidung

971. BGH 4 StR 190/19 – Beschluss vom 18. Juli 2019 (LG Zweibrücken)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

972. BGH 4 StR 194/19 – Beschluss vom 30. Juli 2019 (LG Essen)
Grundsätze der Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Anwendung des Zweifelssatzes).
§ 46 Abs. 2 StGB; § 46 Abs. 3 StGB


Entscheidung

973. BGH 4 StR 195/19 – Beschluss vom 17. Juli 2019 (LG Essen)
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: gleichzeitiger Besitz verschiedener Betäubungsmittel).
§ 30a Abs. 1 BtMG

Der gleichzeitige Besitz verschiedener Betäubungsmittel erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal. Leistet der Angeklagte bezüglich dieser Betäubungsmittel zugleich Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, behält der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge seinen Unrechtsgehalt und verklammert die an sich selbständigen Beihilfetaten zur Tateinheit.


Entscheidung

974. BGH 4 StR 57/19 – Beschluss vom 16. Juli 2019 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

975. BGH 4 StR 85/19 – Beschluss vom 17. Juli 2019 (LG Bochum)
Zurücknahme und Verzicht (deklaratorischer Beschluss bei Zweifeln über wirksame Revisionsrücknahme; Vorrang des Willen des Angeklagten).
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

976. BGH 4 StR 211/19 – Beschluss vom 18. Juli 2019 (LG Zweibrücken)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit: Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe).
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB


Entscheidung

977. BGH 4 StR 231/19 – Beschluss vom 16. Juli 2019 (LG Halle)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Kontrolle).
§ 261 StPO

Zwar obliegt die Würdigung der Beweise dem Tatgericht. Seine tatsächlichen Schlüsse müssen nicht zwingend sein; es genügt, dass sie möglich sind und das Tatgericht von ihrer Richtigkeit überzeugt ist. Ein Rechtsfehler im Sinne des § 337 StPO liegt jedoch vor, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, unklar oder widersprüchlich ist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht, wenn sie sich auf nicht existierende Erfahrungssätze stützt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen.


Entscheidung

978. BGH 4 StR 234/19 – Beschluss vom 16. Juli 2019 (LG Detmold)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

979. BGH 4 StR 245/19 – Beschluss vom 30. Juli 2019 (LG Konstanz)
Entscheidung über den Adhäsionsantrag im Strafurteil (Zulässigkeit des Antrages; Erwachsen in Rechtskraft; Anderweitige Geltendmachung; Beschwer des Adhäsionsklägers in Höhe eines nicht zuerkannten Differenzbetrages).
§ 406 Abs. 1 Satz 3 StPO; § 406 Abs. 3 Satz 3 StPO


Entscheidung

980. BGH 4 StR 253/19 – Beschluss vom 1. August 2019 (LG Magdeburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

981. BGH 4 StR 273/19 – Beschluss vom 31. Juli 2019 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

982. BGH 4 StR 292/19 – Beschluss vom 15. August 2019 (LG Freiburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

983. BGH 4 StR 298/19 – Beschluss vom 30. Juli 2019 (LG Münster)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zahlung und Beitreibung des Kaufpreises als Bestandteil des Handeltreibens).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG

Die Zahlung und die Beitreibung des Kaufpreises aus einem Betäubungsmittelgeschäft unterfallen noch dem Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG.


Entscheidung

984. BGH 4 StR 305/19 – Beschluss vom 2. Juli 2019 (LG Frankenthal)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

985. BGH 4 StR 312/19 – Beschluss vom 30. Juli 2019 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

986. BGH 4 StR 315/13 – Beschluss vom 6. August 2019 (LG Aachen)
Aufhebung des Ansatzes der Gerichtskosten.
§ 66 Abs. 8 GKG


Entscheidung

987. BGH 4 StR 352/19 – Beschluss vom 30. Juli 2019 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

988. BGH 4 StR 461/18 – Beschluss vom 9. April 2019 (LG Dessau-Roßlau)
Sichverschaffen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff; Mitführen einer Waffe oder eines sonstigen Gegenstandes bis zur Vollendung).
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG


Entscheidung

989. BGH 4 StR 489/18 – Beschluss vom 19. Juni 2019 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

990. BGH 4 StR 489/18 – Beschluss vom 2. Juli 2019 (LG Bochum)
Täter-Opfer-Ausgleich (Begriff: Verletzter oder Geschädigter).
§ 46a StGB


Entscheidung

991. BGH 4 StR 489/18 – Beschluss vom 19. Juni 2019 (LG Bochum)
Täter-Opfer-Ausgleich (Begriff: Verletzter oder Geschädigter).
§ 46a StGB

Sind durch eine Straftat Rechtsgüter mehrerer Personen verletzt, muss zwar nach ständiger Rechtsprechung hinsichtlich jedes Geschädigten zumindest eine Variante des § 46a StGB erfüllt sein. Jedoch ist Verletzter oder Geschädigter im Sinne dieser Regelung – nur – die Person, die als direkte Folge der strafbaren Handlung oder Unterlassung einen Schaden erlitten hat. Der strafzumessungsrelevante Ausgleich, der nach § 46a StGB zu einer Milderung der Strafe führen kann, knüpft schon nach dem Wortlaut der Norm an die als Folge der Straftat entstandene Beziehung zwischen dem Täter und dem Träger des verletzten Rechtsguts an. So sind etwa auch Hinterbliebene nicht ‚Verletzte‘ im Sinne des Täter-Opfer-Ausgleichs.


Entscheidung

992. BGH 4 StR 508/18 – Urteil vom 4. Juli 2019 (LG Bielefeld)
Geiselnahme (tätige Reue: Zurückgelangenlassen des Opfers in dessen Lebensbereich); Verlesung der Erklärungen von Behörden und Sachverständigen (Verlesung eines ärztlichen Attests: Lesbarkeit der Unterschrift des Arztes; Verlesung einer Kopie).
§ 239a Abs. 4 Satz 1 StGB; § 239b Abs. 2 StGB; § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO


Entscheidung

993. BGH 4 StR 578/18 – Urteil vom 9. Mai 2019 (LG Freiburg)
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hangtäterschaft; Gefährlichkeitsprognose); Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. § 66 Abs. 1 StGB; § 66a StGB


Entscheidung

994. BGH 2 StR 101/18 – Beschluss vom 20. August 2019 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

995. BGH 2 StR 101/18 – Beschluss vom 20. August 2019 (LG Frankfurt am Main)
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Anordnung des Verfalls des Wertersatzes gegen einen Dritten).
§ 73 Abs. 3 StGB aF; § 73a StGB aF


Entscheidung

996. BGH 2 StR 167/19 – Beschluss vom 31. Juli 2019 (LG Frankfurt am Main)
Aufhebung des Urteils und der Feststellungen.
§ 353 StPO


Entscheidung

997. BGH 2 StR 181/19 – Beschluss vom 10. Juli 2019 (LG Gera)
Zurücknahme und Verzicht auf die Revision (Auslegung der Erklärung der Rücknahme eines Rechtsmittels: keine Berücksichtigung von Sonderwissen der Strafkammer; keine Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung bei durch Verteidiger hervorgerufenem Irrtum des Angeklagten).
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO; Art. 6 EMRK


Entscheidung

998. BGH 2 StR 212/19 – Beschluss vom 4. September 2019 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

999. BGH 2 StR 240/19 – Beschluss vom 16. Juli 2019 (LG Darmstadt)
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine Zurechnung fremder Verfügungsgewalt).
§ 73 Abs. 1 StGB

Eine Einziehung gemäß § 73 Abs. 1 StGB ist nur möglich, wenn derjenige, gegen den sich die Anordnung richtet, insoweit „etwas erlangt“ hat. Eine Zurechnung fremder Verfügungsgewalt scheidet aus, solange jedenfalls keine Mitverfügungsgewalt erlangt wurde.


Entscheidung

1000. BGH 2 StR 241/19 – Beschluss vom 16. Juli 2019 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1001. BGH 2 StR 94/19 – Beschluss vom 25. Juni 2019 (LG Aachen)
Vergewaltigung (Schutzlosigkeit gegenüber nötigenden Gewalteinwirkungen); eigene Entscheidung in der Sache (Angemessenheit einer Rechtsfolge).
§ 177 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 aF StGB; § 354 Abs. 1a StPO


Entscheidung

1002. BGH 2 StR 268/19 – Beschluss vom 16. Juli 2019 (LG Bonn)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: mehrere Anbauvorgänge auf einer Plantage; Subsidiarität von § 73a StGB).
§ 73 StGB; § 73a StGB; § 73d StGB a.F.


Entscheidung

1003. BGH 2 StR 280/19 – Beschluss vom 29. August 2019 (LG Wiesbaden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1004. BGH 2 StR 295/19 – Beschluss vom 29. August 2019 (LG Rostock)
Schwere Brandstiftung (Aufhebung des Wohnzweckes durch sämtliche Bewohner; Entwidmung).
§ 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB


Entscheidung

1005. BGH 2 StR 296/19 – Beschluss vom 15. August 2019 (LG Neubrandenburg)
Verwerfung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den voriegen Stand.
§ 45 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

1006. BGH 2 StR 325/17 – Urteil vom 30. Januar 2019 (LG Darmstadt)
BGHSt; Totschlag durch das Verabreichen von Betäubungsmitteln (indirekte Sterbehilfe; Patientenverfügung); Körperverletzung (Gesundheitsschädigung durch Verabreichung von Betäubungsmitteln); Einwilligung (keine zwingende Sittenwidrigkeit bei anderweitig bestehendem Handlungsverbot; kein Konflikt mit der Rechtsprechung des 3. Senats; mutmaßliche Einwilligung: keine Beschränkung der Rechtfertigung von Maßnahmen zur Ermöglichung eines schmerzfreien Todes auf Ärzte, besondere Ausnahmesituation beim Sterben eines unheilbar Kranken, Erforderlichkeit einer Gesamtabwägung).
§ 223 StGB; § 228 StGB; § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b BtMG; § 1901a BGB


Entscheidung

1007. BGH 2 StR 335/19 – Beschluss vom 4. September 2019 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1008. BGH 2 StR 353/18 – Urteil vom 22. Mai 2019 (LG Frankfurt am Main)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit im Falle eines Freispruchs; Würdigung von Einlassungen des Angeklagten); Schwerer Bandendiebstahl (Bandenabrede: Bandenabrede, Abgrenzung von bloßer Mittäterschaft).
§ 261 StPO; § 244a Abs. 1 StGB


Entscheidung

1009. BGH 2 StR 364/18 – Beschluss vom 4. Juni 2019 (LG Limburg)
Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz); Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Versuch (Maßgeblicher Rücktrittshorizont).
§ 15 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; 212 StGB; § 22 StGB; § 24 StGB


Entscheidung

1010. BGH 2 StR 381/17 – Beschluss vom 20. August 2019 (LG Frankfurt am Main)
Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Voraussetzungen, Bestehen bei faktischer Herrschaft über Vermögensinteressen, ausnahmsweises Bestehen bei Darlehensverhältnissen; Vermögensnachteil: Werthaltigkeit von Rückzahlungsansprüchen); gerichtliche Hinweispflicht.
§ 266 StGB; § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO


Entscheidung

1011. BGH 2 StR 498/18 – Beschluss vom 21. August 2019 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1012. BGH 2 StR 550/18 – Beschluss vom 12. März 2019 (LG Gera)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1013. BGH 2 ARs 16/19 (2 AR 13/19) – Beschluss vom 21. August 2019
Abgabe und Übergang der Vollstreckung (Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes zur Entscheidung über den Fall der Ablehnung der Übernahme der Vollstreckungsleitung; Ermessensentscheidung des Vollstreckungsleiters).
§ 85 Abs. 5 JGG


Entscheidung

1014. BGH 4 StR 127/19 – Beschluss vom 5. September 2019 (LG Offenburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1015. BGH 4 StR 140/19 – Beschluss vom 22. Mai 2019 (LG Magdeburg)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung, Urteilsgründe (Beurteilung der Schuldfähigkeit); Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (paranoid-halluzinatorischen Psychose).
§ 261 StPO; § 267 StPO; § 20 StGB; § 21 StGB


Entscheidung

1016. BGH 4 StR 29/19 – Beschluss vom 18. Juli 2019 (LG Konstanz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1017. BGH 4 StR 62/19 – Beschluss vom 17. Juni 2019 (LG Dortmund)
Anwendung des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht (keine jugendstrafrechtliche Überformung der Vorschriften über die Einziehung); Verbindung von Maßnahmen und Jugendstrafe (kein jugendstrafrechtlich begründetes Ermessen).
§§ 73 ff. StGB; § 73c StGB; § 2 Abs. 2 JGG; § 8 Abs. 3 JGG


Entscheidung

1018. BGH 4 StR 147/19 – Beschluss vom 14. August 2019 (LG Bochum)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Bestehen einer hinreichend konkreten Aussicht auf Heilung, Bewahrung vor einem Rückfall in den Hang oder der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten).
§ 64 Satz 2 StGB

Gemäß § 64 Satz 2 StGB darf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur angeordnet werden, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Verurteilten innerhalb der Frist des § 67d Abs. 1 Satz 1 oder 3 StGB zu heilen oder eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf den Hang zurückgehen. Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es dazu erforderlich, unter Berücksichtigung der Art

und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest „erheblichen“ Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird. Die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung vermag die Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolgs nicht zu stützen. Notwendig, aber auch ausreichend, ist eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs; einer sicheren oder unbedingten Gewähr bedarf es nicht.


Entscheidung

1019. BGH 4 StR 150/19 – Beschluss vom 17. Juli 2019 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1020. BGH 4 StR 209/19 – Beschluss vom 13. August 2019 (LG Hagen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1021. BGH 4 StR 237/19 – Beschluss vom 1. August 2019 (LG Halle)
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (eigenhändiges Delikt; Bestimmen des Kindes zum Beischlaf oder einer ähnlichen sexuellen Handlung; gemeinschaftliche Tatbegehung; Absicht der Verbreitung einer kinderpornografischen Schrift).
§ 176 Abs. 1 StGB; § 176 Abs. 2 StGB; § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 176a Abs. 3 StGB


Entscheidung

1022. BGH 4 StR 238/19 – Beschluss vom 30. Juli 2019 (LG Dortmund)
Schwerer Raub (Waffenbegriff: Schreckschusspistole).
§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterfällt eine – geladene – Schreckschusspistole nur dann dem Waffenbegriff des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, wenn feststeht, dass beim Abfeuern der Waffe der Explosionsdruck nach vorne aus dem Lauf austritt und die Waffe deshalb nach ihrer Beschaffenheit geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen. Hierzu hat das Tatgericht regelmäßig Feststellungen zu treffen, denn der Austritt des Explosionsdrucks nach vorne mag zwar üblich sein, kann aber nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden.


Entscheidung

1023. BGH 4 StR 255/19 – Beschluss vom 6. August 2019 (LG Nürnberg-Fürth)
Vorsatz (Tötungsvorsatz: Bedeutung der erkannten Eigengefährdung; „Spurwechselfall“); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Erfordernis eines Beinaheunfalls).
§ 15 StGB; § 315b Abs. 1 StGB


Entscheidung

1024. BGH 4 StR 304/19 – Beschluss vom 27. August 2019 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1025. BGH 4 StR 317/19 – Beschluss vom 28. August 2019 (LG Halle)
Urteil (Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände im Urteilstenor).
§ 260 StPO

Grundsätzlich sind die einzuziehenden Gegenstände im Urteilstenor konkret zu bezeichnen, um Klarheit über den Umfang der Einziehung für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde zu schaffen und eine ordnungsgemäße Vollstreckung zu ermöglichen. Eine Bezugnahme auf ein Asservatenverzeichnis oder Sicherstellungsprotokolle genügt nicht.


Entscheidung

1026. BGH 4 StR 338/19 – Beschluss vom 13. August 2019 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1027. BGH 1 StR 112/19 – Beschluss vom 27. Juni 2019 (LG Traunstein)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: Wahrscheinlichkeit zukünftiger erheblicher Straftaten, längere Zeiten ohne strafrechtliche Auffälligkeit als Gegenindiz; Darstellung im Urteil).
§ 63 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO


Entscheidung

1028. BGH 1 StR 134/19 – Beschluss vom 15. August 2019 (LG Heidelberg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1029. BGH 1 StR 184/19 – Beschluss vom 20. August 2019 (LG Magdeburg)
Umsatzsteuerhinterziehung (Wegfall der Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Kenntnis der Einbindung in ein Umsatzsteuerkarussell).
§ 370 Abs. 1 AO; § 15 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 UStG


Entscheidung

1030. BGH 1 StR 2/19 – Beschluss vom 23. Juli 2019 (LG München II)
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche (Begriff des Verständigungsgespräch: Austausch über eine Teileinstellung des Verfahrens).
§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 154 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1031. BGH 1 StR 44/19 – Beschluss vom 24. Juli 2019 (LG Hagen)
Steuerhinterziehung (Berechnung des Steuerschadens: Kompensationsverbot, wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen unrichtiger Erklärung der geschuldeten Umsatzsteuer und nicht geltend gemachtem Vorsteuervergütungsanspruch; Tatmehrheit bei Abgabe mehrerer Steuererklärungen für verschiedene Steuerarten und verschiedene Veranlagungszeiträume durch einen äußeren Akt).
§ 370 Abs. 1, Abs. 4 Satz 3 AO; § 53 StGB


Entscheidung

1032. BGH 1 StR 57/19 – Beschluss vom 7. August 2019 (LG Heilbronn)


Verlesung eines ärztlichen Attests (Begriff des ärztlichen Attests, keine besonderen formalen Anforderungen).
§ 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO


Entscheidung

1033. BGH 1 StR 59/19 – Beschluss vom 24. Juli 2019 (LG Hagen)
Steuerhinterziehung (Berechnung des Steuerschadens: Kompensationsverbot, wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen unrichtiger Erklärung der geschuldeten Umsatzsteuer und nicht geltend gemachtem Vorsteuervergütungsanspruch; Tatmehrheit bei Abgabe mehrerer Steuererklärungen für verschiedene Steuerarten und verschiedene Veranlagungszeiträume durch einen äußeren Akt).
§ 370 Abs. 1, Abs. 4 Satz 3 AO; § 53 StGB

1. Nach der Rechtsprechung des Senats (BGH DStR 2018, 2380, 2382) ist eine für die Begründung von Tateinheit erforderliche Teilidentität der Ausführungshandlungen bei Abgaben mehrerer Steuererklärungen für verschiedene Steuerarten und verschiedene Veranlagungszeiträume durch einen äußeren Akt, etwa des Versendens per Post in einem Brief, hinsichtlich der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO grundsätzlich nicht gegeben.

2. Die tatbestandliche Handlung, die Umsatzsteuer auf einen steuerpflichtigen Ausgangsumsatz nicht zu erklären, zieht die Nichtgeltendmachung eines an sich bestehenden Vorsteueranspruchs regelmäßig nach sich. Es besteht daher ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Ein- und Ausgangsumsatz, der zur Folge hat, dass der Vorsteuervergütungsanspruch im Rahmen der Steuerverkürzungsberechnung von Rechts wegen zu berücksichtigen ist.


Entscheidung

1034. BGH 1 StR 76/19 – Beschluss vom 20. August 2019
Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

1035. BGH 1 StR 197/19 – Beschluss vom 23. Juli 2019 (LG Koblenz)
Steuerhinterziehung (steuerliche Erklärungspflicht als besonderes persönliches Merkmal).
§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 28 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1036. BGH 1 StR 215/19 – Beschluss vom 6. August 2019 (LG Ellwangen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1037. BGH 1 StR 233/19 – Beschluss vom 11. Juli 2019 (LG Bamberg)
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
§ 45 StPO


Entscheidung

1038. BGH 1 StR 238/19 – Beschluss vom 27. Juni 2019 (LG München I)
Mord (Heimtücke).
§ 211 StGB


Entscheidung

1039. BGH 1 StR 245/19 – Beschluss vom 8. August 2019 (LG Ingolstadt)
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
§ 45 StPO


Entscheidung

1040. BGH 1 StR 297/19 – Beschluss vom 6. August 2019 (LG Regensburg)
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
§ 45 StPO


Entscheidung

1041. BGH 1 StR 306/19 – Beschluss vom 20. August 2019 (LG Ravensburg)
Anrechnung der auf eine Bewährungsauflage erbrachten Leistungen auf eine nachträgliche Gesamtstrafe.
§ 58 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB


Entscheidung

1042. BGH 1 StR 399/15 – Beschluss vom 26. August 2019 (LG Traunstein)
Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

1043. BGH 1 StR 427/18 – Beschluss vom 25. April 2019 (LG Augsburg)
Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Maßstab für kommunale Entscheidungsträger beim Abschluss von Finanzgeschäften; Vermögensschaden: Gefährdungsschaden, geboten bilanzielle Betrachtung, Ermittlung des Schadens bei Anlage- und Derivatgeschäften, erforderliche Darstellung im Urteil); tatrichterlicher Beweiswürdigung (erforderliche Darstellung bei Anschluss an ein Sachverständigengutachten).
§ 266 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 261 StPO


Entscheidung

1044. BGH 1 StR 532/18 – Urteil vom 11. Juli 2019 (LG München II)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1045. BGH 1 StR 556/18 – Beschluss vom 25. Juli 2019 (LG Arnsberg)
Umsatzsteuerhinterziehung (unterlassene Umsatzsteuervoranmeldung als mitbestrafte Vortat einer unvollständigen Umsatzsteuerjahreserklärung); Selbstanzeige (Sperrgrund der Umsatzsatzsteuernachschau: Entfallen bei Nichtentdeckung der Tat im Rahmen der Nachschau).
§ 370 Abs. 1 AO; § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 AO; § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. e) AO


Entscheidung

1046. BGH 1 StR 612/18 – Beschluss vom 27. Juni 2019 (LG Augsburg)
Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessen des Tatgerichts: einzubeziehende zu erwartende Wirkung eines langjährigen Strafvollzugs, Darstellung im Urteil).
§ 66 Abs. 2 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StGB


Entscheidung

1047. BGH 1 StR 620/18 – Urteil vom 11. Juli 2019 (LG Lübeck)
BGHSt; Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch ersparte Steuern, hier: Hinterziehung von Tabaksteuern durch Verbringen von Zigaretten ohne Steuerzeichen ins Steuergebiet; Steuerhinterziehung durch Unterlassen als mitbestrafte Nachtat einer pflichtwidrigen Unterlassung der Verwendung von Steuerzeichen).
§ 370 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 AO; § 73 Abs. 1 StGB; § 73c StGB


Entscheidung

1048. BGH 1 ARs 4/19 – Beschluss vom 6. August 2019 (LG München I)
Erinnerung gegen den Kostenansatz.
§ 66 Abs. 1 GKG


Entscheidung

1049. BGH 1 StR 656/18 – Beschluss vom 24. Juli 2019 (LG München I)
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche (Mitteilungspflicht nach Aussetzung des Verfahrens).
§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO


Entscheidung

1050. BGH 1 StR 679/18 – Beschluss vom 8. August 2019 (LG Hanau)
Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch ersparte Steuern, hier: Hinterziehung von Tabaksteuern durch Verbringen von Zigaretten ohne Steuerzeichen ins Steuergebiet).
§ 370 Abs. 1 AO; § 73 Abs. 1 StGB; § 73c StGB

Beim Delikt der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer „erlangtes Etwas“ i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der Täter die Aufwendungen für diese Steuern erspart (st. Rspr). Dies gilt jedoch nicht schlechthin, weil die Einziehung an einen durch die Tat tatsächlich beim Täter eingetretenen Vermögensvorteil anknüpft und damit mehr als die bloße Tatbestandserfüllung voraussetzt. Offene Steuerschulden begründen nicht stets über die Rechtsfigur der ersparten Aufwendungen einen Vorteil im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB. Maßgeblich bleibt immer, dass sich ein Vorteil im Vermögen des Täters widerspiegelt. Nur dann hat der Täter durch die ersparten (steuerlichen) Aufwendungen auch wirtschaftlich etwas erlangt.


Entscheidung

1051. BGH 3 StR 413/18 – Beschluss vom 5. März 2019 (OLG Düsseldorf)
Gewerbsmäßige Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaften (mittelbares Zurverfügungstellen; Handeln auf Weisung einer gelisteten Organisation; Gewerbsmäßigkeit).
§ 18 AWG; Art. 7 Abs. 3 Iran-Embargo-VO


Entscheidung

1052. BGH 5 StR 132/18 – Urteil vom 3. Juli 2019 (LG Hamburg)
BGHSt; Sterbehilfe (straflose Beihilfe zum Suizid; Selbstbestimmung; Patientenverfügung; Herrschaft über den lebensbeendenden Vorgang; mittelbare Täterschaft; unfreies Handeln des Suizidenten; Freiverantwortlichkeit; Tötung auf Verlangen durch Unterlassen; Ingerenz; pflichtwidriges Vorverhalten; Erstellung von Gutachten über die aus psychiatrischer Sicht bestehende Einsichts- und Urteilsfähigkeit von suizidwilligen Personen; Verstoß gegen ärztliches Berufsrecht; keine strafbegründende Kraft des Standesrechts bei Übereinstimmung mit dem autonomen Willen des Suizidenten; Sterbebegleitung; Arzt-Patienten-Verhältnis); unterlassene Hilfeleistung (Selbstmordversuch als Unglücksfall; Zumutbarkeit, keine Pflicht zum Handeln gegen den erklärten Willen des Suizidenten).
§ 212 StGB; § 216 StGB; § 13 StGB; § 323c StGB


Entscheidung

1053. BGH 5 StR 146/19 – Beschluss vom 8. Mai 2019
Gebrauchen eines Ausweispapiers durch Vorlage einer Kopie oder Übersendung des Bildes eines echten Ausweises (Auslegung parallel zu Urkundsdelikten); Anfrageverfahren.
§ 281 StGB; § 267 StGB; § 132 GVG


Entscheidung

1054. BGH 5 StR 20/19 – Beschluss vom 18. Juni 2019
Anfrageverfahren Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises auf mögliche Einziehung von Taterträgen (in der Anklageschrift enthaltene tatsächliche Umstände; in der Verhandlung auftretende Umstände; Änderung der rechtlichen Bewertung bereits vorhandener Tatsachen; Hinweis bei Sicherungsmaßregeln; keine Generalklausel zum Schutz des Angeklagten vor jeglicher Überraschung).
§ 265 StPO; § 132 Abs. 2 und Abs. 3 GVG


Entscheidung

1055. BGH 5 StR 20/19 – Beschluss vom 3. April 2019 (LG Neuruppin)
Pflichtwidrige Diensthandlung bei Bestechung und Bestechlichkeit (Amtsträger; dienstliche Obliegenheiten; Handlungen außerhalb des Kreises der Amtspflichten; praktische Einflussnahmemöglichkeit; Ermessen; nicht ausschließlich sachliche Gesichtspunkte); Einziehung von Taterträgen beim Täter trotz Zufluss an einen Drittbegünstigten (juristische Person; formaler Mantel; Weiterleitung von Vermögenszuflüssen an den Täter).
§ 332 StGB; § 334 StGB; § 73 StGB


Entscheidung

1056. BGH 5 StR 228/19 – Beschluss vom 14. August 2019 (LG Kiel)
Pflichtverteidigerbestellung vor der richterlichen Vernehmung eines aufgrund Haftbefehls Ergriffenen (zwingende Bestellung vor der Vernehmung; Voraussetzungen eines Verwertungsverbotes bei Nichtbestellung); Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Delikten des Ausländerstrafrechts; Verwertbarkeit der Angaben einer V-Person.
§ 115 Abs. 2 StPO; § 115a Abs. 2 StPO; § 128 Abs. 1 StPO; § 141 StPO; § 110a StPO; § 95 AufenthG; § 96 AufenthG; Art. 6 EMRK


Entscheidung

1057. BGH 5 StR 236/19 – Urteil vom 15. August 2019 (LG Berlin)
Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (Gesamtwürdigung; subjektives Element; tatrichterlicher Beurteilungsspielraum).
§ 211 StGB


Entscheidung

1058. BGH 5 StR 298/19 – Urteil vom 28. August 2019 (LG Saarbrücken)
Gefährliche Körperverletzung (Tritt mit einem Straßenschuh gegen den Kopf als Benutzung eines gefährlichen Werkzeugs); Raub (Wegnahme; Gewahrsam; Finalzusammenhang zwischen Nötigung und Wegnahme).
§ 224 StGB; § 249 StGB


Entscheidung

1059. BGH 5 StR 393/18 – Urteil vom 3. Juli 2019 (LG Berlin)
BGHSt; Straflosigkeit der ärztlichen Begleitung eines

freiverantwortlichen Suizids (Sterbehilfe; Tötung auf Verlangen; Garantenstellung; Selbstbestimmungsrecht; Freiheit zur Ablehnung von Heilbehandlungen; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Geltung der selbstbestimmten Erklärung über den Zeitpunkt der Einwilligungsunfähigkeit hinaus; Patientenverfügung; Patientenwille; straflose Beihilfe zur Selbsttötung; mittelbare Täterschaft).
§ 212 StGB; § 216 StGB; § 13 StGB


Entscheidung

1060. BGH 5 StR 637/18 – Urteil vom 17. Juli 2019 (LG Kiel)
Schwerer Raub/schwere räuberische Erpressung (Vorsatzwechsel; unbeachtliche Abweichung vom Tatplan; Finalzusammenhang zwischen Nötigung und Wegnahme/Hingabe der Beute; Berücksichtigung schwerer psychischer Schäden des Opfers bei der Strafzumessung als verschuldete Folgen der Tat).
§ 249 StGB; § 250 StGB; § 255 StGB; § 46 StGB


Entscheidung

1061. BGH 5 StR 649/18 – Urteil vom 18. Juli 2019 (LG Frankfurt [Oder])
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Arbeitgeber; Arbeitnehmer; selbständige Subunternehmer; nichtselbständige Dienste; Verhältnis persönlicher Abhängigkeit; Direktionsrecht hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Ausführung der Dienstleistung; freie Gestaltung von Tätigkeit und Arbeitszeit; gelebte Beziehung; wertende Gesamtbetrachtung; Transportgewerbe; enge Bindung des Frachtführers durch gelebte vertragliche Vereinbarungen; Konkurrenzklausel; zeitliche Vorgaben).
§ 266a StGB; § 407 HGB