HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Januar 2008
9. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)

Bei den folgenden Leitsätzen ohne besondere Angabe handelt es sich ebenso wie auch oben um Leitsätze des Bearbeiters. Die oben hervorgehoben angegebenen Entscheidungen werden im folgenden ohne die Leitsätze wiedergegeben.


Entscheidung

1. EGMR Nr. 11364/03 – Urteil der 5. Kammer vom 13. Dezember 2007 (Mooren v. Deutschland)
Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft (rechtsfehlerhafter Haftbefehl; Recht auf eine zügige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit; Bedingungen einer Heilung); Recht auf Akteneinsicht (Waffengleichheit in der Haftprüfung, Haftbeschwerde: Ungenügen einer mündlichen oder schriftlichen Zusammenfassung; Anforderungen an eine Heilung; Gefährdung des Untersuchungserfolges) und Recht auf ein faires Verfahren; Zulässigkeit der Individualbeschwerde (Ausschöpfung nationaler Rechtsbehelfe: Effektivität der Rechtsbehelfe; Verlust der Opferstellung); redaktioneller Hinweis.
Art. 5 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 EMRK; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. b, c EMRK; Art. 34 EMRK; Art. 35 EMRK; § 147 StPO; § 117 Abs. 1 StPO


Entscheidung

2. BGH 2 StR 361/07 - Beschluss vom 14. November 2007 (LG Mainz)
Waffengesetz; Kriegswaffenkontrollgesetz; Maschinenpistole; Munition; Einziehung (Ermessen).
§ 22a Abs. 1 Nr. 2 KWKG; § 53 Abs. 3 Nr. 2 WaffG; § 24 KWKG


Entscheidung

3. BGH 2 StR 417/07 - Beschluss vom 14. November 2007 (LG Mainz)
Tötungsvorsatz; Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot).
§ 212 StGB; § 15 StGB; § 46 Abs. 3 StGB


Entscheidung

4. BGH 2 StR 434/07 - Beschluss vom 14. November 2007 (LG Aachen)
Teilweise Einstellung des Verfahrens.
§ 154 Abs. 2 StPO


Entscheidung

5. BGH 2 StR 449/07 - Beschluss vom 21. November 2007 (LG Koblenz)
Totschlag (minder schwerer Fall); Strafzumessung (vertypte Milderungsgründe; geringe Lebenserwartung des Angeklagten; besondere Haftempfindlichkeit).
§ 212 StGB; § 213 StGB; § 21 StGB; § 23 StGB; § 49 StGB; § 46 StGB


Entscheidung

6. BGH 2 StR 465/07 - Beschluss vom 14. November 2007 (LG Köln)
Verminderte Schuldfähigkeit (Trinkmengenangaben; BAK; Rückrechnung); Sachverständigengutachten (Überzeugungsbildung; Prüfung durch das Gericht); Widerspruchsfreiheit der Feststellungen.
§ 21 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

7. BGH 2 StR 469/07 - Beschluss vom 4. Dezember 2007 (LG Limburg)
Gehilfenvorsatz (Billigung die Haupttat qualifizierender Umstände; Exzess).
§ 15 StGB; § 27 Abs. 1 StGB


Entscheidung

8. BGH 2 StR 480/07 - Beschluss vom 21. November 2007 (LG Frankfurt)
Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung).
§ 54 StGB


Entscheidung

9. BGH 2 StR 490/07 - Beschluss vom 21. November 2007 (LG Darmstadt)
Doppelverwertungsverbot; Beruhen.
§ 46 Abs. 3 StGB; § 337 StPO


Entscheidung

10. BGH 2 StR 533/07 - Beschluss vom 21. November 2007 (LG Limburg)
Unzulässige Revision (Rechtsmittelverzicht).
§ 349 Abs. 1 StPO; § 302 Abs. 1 StPO


Entscheidung

11. BGH 2 StR 573/07 - Beschluss vom 4. Dezember 2007 (LG Frankfurt)
Einziehung (notwendiger Bezug von Bargeld zu einer rechtswidrigen Tat).
§ 74 StGB


Entscheidung

12. BGH 2 ARs 245/07 / 2 AR 151/07 - Beschluss vom 14. November 2007
Nachträgliche Entscheidungen über erteilte Weisungen (Zuständigkeit).
§ 108 Abs. 1 JGG; § 65 Abs. 1 Satz 4 JGG


Entscheidung

13. BGH 3 StR 347/07 - Beschluss vom 13. Dezember 2007 (LG Osnabrück)
Unzulässige Verfahrensrüge (Auswechslung der Rügetatsachen nach Ablauf der Revisionsbegründungfrist).
§ 349 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 345 Abs. 1 StPO


Entscheidung

14. BGH 3 StR 385/07 - Beschluss vom 15. November 2007 (LG Mönchengladbach)
Teilweise Einstellung des Verfahrens.
§ 154 Abs. 2 StPO


Entscheidung

15. BGH 3 StR 410/07 - Beschluss vom 30. Oktober 2007 (LG Verden)
Öffentlichkeit des Verfahrens (Ausschluss; Gerichtsbeschluss; Anordnung des Vorsitzenden).
§ 174 Abs. 1 Satz 2 GVG; § 338 Nr. 6 StPO


Entscheidung

16. BGH 3 StR 415/07 - Beschluss vom 13. November 2007 (LG Wuppertal)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufhebung und Zurückverweisung; Vollstreckungssituation zur Zeit der ersten tatrichterlichen Verhandlung); Verschlechterungsverbot.
§ 55 StGB; § 358 Abs. 2 StPO


Entscheidung

17. BGH 3 StR 417/07 - Urteil vom 22. November 2007 (LG Oldenburg)
Ausschluss eines Richters kraft Gesetzes (Vorbefassung als Staatsanwalt).
§ 22 Nr. 4 StPO; § 338 Nr. 2 StPO


Entscheidung

18. BGH 3 StR 418/07 - Beschluss vom 6. November 2007 (LG Hildesheim)
Ablehnung eines Sachverständigengutachtens (eigene Sachkunde); besonders schwerer Fall bei der sexuellen Nötigung (Vergewaltigung einer Prostituierten; unbenannter Fall); redaktioneller Hinweis.
§ 244 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 177 Abs. 2 Satz 1, Satz Nr. 1 StGB


Entscheidung

19. BGH 3 StR 421/07 - Beschluss vom 13. November 2007 (LG Stuttgart)
Teilweise Einstellung des Verfahrens; Beschwer.
§ 154a StPO; § 337 StPO


Entscheidung

20. BGH 3 StR 448/07 - Beschluss vom 4. Dezember 2007 (LG Lübeck)
Unbegründete Revision.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

21. BGH 3 StR 452/07 - Beschluss vom 13. November 2007 (LG Osnabrück)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
§ 64 StGB


Entscheidung

22. BGH 3 ARs 22/07 - Beschluss vom 13. November 2007 (OLG Stuttgart)
Zuständigkeitsbestimmung; Befasstsein mit einer Sache.
§ 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG; § 7 VStGB; § 13a StPO


Entscheidung

23. BGH StB 12/07 - Beschluss vom 20. Dezember 2007 (Ermittlungsrichter des BGH)
Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative Arbeitsweise); Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts; besondere Bedeutung des Falles (Beurteilungsspielraum); Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung; Auslegung des Begriffs der Vereinigung (europarechtskonform, europafreundlich; Bestimmtheitsgrundsatz); Garantiefunktion des Strafrechts; Unanfechtbarkeit von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs; gesetzlicher Richter.
§ 129a StGB; § 74a GVG; § 120 GVG, § 142a GVG; § 169 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG


Entscheidung

24. BGH StB 13/07 - Beschluss vom 20. Dezember 2007 (Ermittlungsrichter des BGH)
Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative Arbeitsweise); Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts; besondere Bedeutung des Falles (Beurteilungsspielraum); Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung; Auslegung des Begriffs der Vereinigung (europarechtskonform, europafreundlich; Bestimmtheitsgrundsatz); Garantiefunktion des Strafrechts; Unanfechtbarkeit von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs; gesetzlicher Richter.
§ 129a StGB; § 74a GVG; § 120 GVG, § 142a GVG; § 169 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG

1. Werden Anschläge, die für sich genommen nicht geeignet sind, den Staat im Sinne des § 129a Abs. 2 StGB erheblich zu schädigen, mit dem Fernziel begangen, Gesinnungsgenossen zu eigenständigen Gewalttaten zu mobilisieren, so verleiht dies den Anschlägen nicht die Eignung zur erheblichen Schädigung des Staates. Denn mittelbare Tatfolgen, die sich erst durch eigenständiges Handeln Dritter ergeben könnten, zählen nicht mehr zu den Auswirkungen der Tat und haben daher bei der Prüfung der Schädigungseignung außer Betracht zu bleiben.

2. Die besondere Bedeutung des Falles im Sinne des § 120 Abs. 2 Nr. 1 GVG kann nur dann angenommen werden, wenn es sich bei der Tat unter Beachtung der Zielrichtung der Vereinigung und deren objektiver Gefährlichkeit um ein staatsgefährdendes Delikt von erheblichem Gewicht handelt, welches den Gesamtstaat in einer derart spezifischen Weise angreift, dass ein Einschreiten des Generalbundesanwalts und eine Aburteilung durch ein Gericht geboten ist, das Bundesgerichtsbarkeit ausübt.

3. An die Bejahung einer besonderen Bedeutung des Falles sind strenge Anforderungen zu stellen, weil durch die Übernahmeerklärung nicht nur der gesetzliche Richter (Art. 101 GG) bestimmt, sondern auch in die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern eingegriffen wird. Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung der Tat- und Schuldschwere, d. h. der Umstände und Auswirkungen der Tat unter besonderer Berücksichtigung des Gewichts des Angriffs auf das jeweils betroffene Rechtsgut des Staates; insgesamt muss der in Frage stehende Fall deutlich aus den Durchschnittsfällen herausragen.

4. Die konspirative Arbeitsweise einer Gruppierung ist für die Beurteilung der besonderen Bedeutung eines Falles ohne Belang, weil es sich um ein typisches Verhalten von Mitgliedern einer kriminellen Vereinigung handelt.

5. Das abgestufte System der Strafbarkeit von Tatvollendung, Versuch und Vorbereitungshandlung darf bei der Bestimmung der Anforderungen an den Vereinigungs-

begriff nicht aus dem Blick geraten. Sollen die hieraus folgenden Begrenzungen der Strafbarkeit nicht ihre Wirkung verlieren, so kann nicht jeder Zusammenschluss von Tätern, die Straftaten planen, schon als solcher die Strafbarkeit begründen. Vielmehr kann die Strafbarkeit wegen des Zusammenschlusses nur dann angenommen werden, wenn dieser schon für sich ein strafwürdiges Gefährdungspotential für geschützte Rechtsgüter enthält.

6. Ausnahmen vom Grundsatz der Unanfechtbarkeit von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gelten nach § 305 Abs. 5 StPO nur für Verfügungen des Ermittlungsrichters, wenn sie die Verhaftung, einstweilige Unterbringung, Beschlagnahme oder Durchsuchung betreffen, nicht aber für einen Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem die Entnahme von Körperzellen sowie deren molekulargenetische Untersuchung angeordnet wird. Denn bei der den Grundsatz der Unanfechtbarkeit durchbrechenden Bestimmung handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, die die Anfechtungsmöglichkeiten abschließend regelt. Sie ist restriktiv auszulegen und einer analogen Anwendung nicht zugänglich.


Entscheidung

25. BGH StB 47/07 - Beschluss vom 20. Dezember 2007 (Ermittlungsrichter des BGH)
Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative Arbeitsweise); Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts; besondere Bedeutung des Falles (Beurteilungsspielraum); Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung; Auslegung des Begriffs der Vereinigung (europarechtskonform, europafreundlich; Bestimmtheitsgrundsatz); Garantiefunktion des Strafrechts; Unanfechtbarkeit von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs; gesetzlicher Richter.
§ 129a StGB; § 74a GVG; § 120 GVG, § 142a GVG; § 169 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG

1. Werden Anschläge, die für sich genommen nicht geeignet sind, den Staat im Sinne des § 129a Abs. 2 StGB erheblich zu schädigen, mit dem Fernziel begangen, Gesinnungsgenossen zu eigenständigen Gewalttaten zu mobilisieren, so verleiht dies den Anschlägen nicht die Eignung zur erheblichen Schädigung des Staates. Denn mittelbare Tatfolgen, die sich erst durch eigenständiges Handeln Dritter ergeben könnten, zählen nicht mehr zu den Auswirkungen der Tat und haben daher bei der Prüfung der Schädigungseignung außer Betracht zu bleiben.

2. Die besondere Bedeutung des Falles im Sinne des § 120 Abs. 2 Nr. 1 GVG kann nur dann angenommen werden, wenn es sich bei der Tat unter Beachtung der Zielrichtung der Vereinigung und deren objektiver Gefährlichkeit um ein staatsgefährdendes Delikt von erheblichem Gewicht handelt, welches den Gesamtstaat in einer derart spezifischen Weise angreift, dass ein Einschreiten des Generalbundesanwalts und eine Aburteilung durch ein Gericht geboten ist, das Bundesgerichtsbarkeit ausübt.

3. An die Bejahung einer besonderen Bedeutung des Falles sind strenge Anforderungen zu stellen, weil durch die Übernahmeerklärung nicht nur der gesetzliche Richter (Art. 101 GG) bestimmt, sondern auch in die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern eingegriffen wird. Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung der Tat- und Schuldschwere, d. h. der Umstände und Auswirkungen der Tat unter besonderer Berücksichtigung des Gewichts des Angriffs auf das jeweils betroffene Rechtsgut des Staates; insgesamt muss der in Frage stehende Fall deutlich aus den Durchschnittsfällen herausragen.

4. Die konspirative Arbeitsweise einer Gruppierung ist für die Beurteilung der besonderen Bedeutung eines Falles ohne Belang, weil es sich um ein typisches Verhalten von Mitgliedern einer kriminellen Vereinigung handelt.

5. Das abgestufte System der Strafbarkeit von Tatvollendung, Versuch und Vorbereitungshandlung darf bei der Bestimmung der Anforderungen an den Vereinigungsbegriff nicht aus dem Blick geraten. Sollen die hieraus folgenden Begrenzungen der Strafbarkeit nicht ihre Wirkung verlieren, so kann nicht jeder Zusammenschluss von Tätern, die Straftaten planen, schon als solcher die Strafbarkeit begründen. Vielmehr kann die Strafbarkeit wegen des Zusammenschlusses nur dann angenommen werden, wenn dieser schon für sich ein strafwürdiges Gefährdungspotential für geschützte Rechtsgüter enthält.

6. Ausnahmen vom Grundsatz der Unanfechtbarkeit von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gelten nach § 305 Abs. 5 StPO nur für Verfügungen des Ermittlungsrichters, wenn sie die Verhaftung, einstweilige Unterbringung, Beschlagnahme oder Durchsuchung betreffen, nicht aber für einen Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem die Entnahme von Körperzellen sowie deren molekulargenetische Untersuchung angeordnet wird. Denn bei der den Grundsatz der Unanfechtbarkeit durchbrechenden Bestimmung handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, die die Anfechtungsmöglichkeiten abschließend regelt. Sie ist restriktiv auszulegen und einer analogen Anwendung nicht zugänglich.


Entscheidung

26. BVerfG 2 BvR 67/06 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss 26. Oktober 2006 (LG Kassel)
Akteneinsicht Dritter im Strafverfahren (Berücksichtigung schutzwürdiger Belange des Beschuldigten; Beschränkung des Zuganges zu Akteninhalten; Anhörung; informationelle Selbstbestimmung).
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 475 StPO


Entscheidung

27. BVerfG 2 BvR 1136/07 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 6. November 2007 (LG Memmingen/AG Memmingen)
Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des Drogenkonsums; Selbstbelastungsfreiheit); disziplinarische Maßnahmen bei Nichtbefolgung gerichtlicher Anordnungen (Schuldgrundsatz; vorgehende schriftliche Mitteilung der gerichtlichen Entscheidung).

Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 119 Abs. 3, Abs. 6 StPO; § 145a Abs. 1 StPO; § 35 Abs. 2 S. 2 StPO


Entscheidung

28. BVerfG 2 BvR 2332/07 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 5. Dezember 2007 (OLG Stuttgart/LG Stuttgart)
Begründung der Verfassungsbeschwerde (Geltendmachung der Verletzung spezifischen Verfassungsrechts); Missbrauchsgebühr (wiederholte wortgleiche Einlegung).
§ 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG


Entscheidung

29. BGH KRB 59/07 - Beschluss vom 4. Oktober 2007 (OLG Düsseldorf)
BGHSt; Zulässigkeit der Aktensicht in Akten eines Nebenbetroffenen (einheitlicher Gesamtkomplex; Geschäftsgeheimnisse; Kartellbußgeldverfahren; Einschränkung der Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege).
Art. 6 EMRK; § 46 Abs. 1 OWiG; § 147 Abs. 1 StPO


Entscheidung

30. BGH 1 StR 366/07 – Beschluss vom 7. November 2007 (LG Ellwangen)
Konkurrenzen beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit und Tateinheit bei der Einfuhr einer nicht geringen Menge); ne bis in idem (Doppelbestrafungsverbot).
§ 29 BtMG; § 30 BtMG; Art. 103 Abs. 3 GG


Entscheidung

31. BGH 1 StR 370/07 – Beschluss vom 6. November 2007 (LG Stuttgart)
BGHSt; Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung auf Grund eines im Wege einer Verfahrensabsprache geleisteten Geständnisses eines ehemals angeklagten Belastungszeugen (lückenhafte Beweiswürdigung auf Grund einer Verfahrensrüge; Aussagegenese; Deal zu Lasten Dritter und rechtswidrige Absprache); Einlassung des Angeklagten durch eine vorformulierte Erklärung des Verteidigers; Konfrontationsrecht und Fragerecht (unberechtigte Zurückweisung zulässiger Fragen; legitime Erschütterung der Glaubhaftigkeit von Angaben des Geschädigten; Abgrenzung von Bedeutungslosigkeit und der Zugehörigkeit zur Sache nach § 241 Abs. 2 StPO).
Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 240 StPO; § 241 Abs. 2 StPO


Entscheidung

32. BGH 1 StR 370/07 – Beschluss vom 6. November 2007 (LG Stuttgart)
BGHSt; Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung auf Grund eines im Wege einer Verfahrensabsprache geleisteten Geständnisses eines ehemals angeklagten Belastungszeugen (lückenhafte Beweiswürdigung auf Grund einer Verfahrensrüge; Aussagegenese; Deal zu Lasten Dritter und rechtswidrige Absprache); Einlassung des Angeklagten durch eine vorformulierte Erklärung des Verteidigers.
§ 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

1. Basiert die Verurteilung eines Angeklagten auf Angaben eines Belastungszeugen, die seinem Geständnis in der gegen ihn geführten Hauptverhandlung entsprechen, und war dieses Geständnis Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache, dann muss die Glaubhaftigkeit der Bekundungen des Zeugen unter Einbeziehung des Zustandekommens und des Inhalts der Absprache in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise gewürdigt werden (Fortführung von BGHSt 48, 161). (BGHSt)

2. Zwar ist ein Geständnis, das aufgrund einer verfahrensbeendenden Absprache abgegeben wurde, nicht von vorneherein unglaubhaft. Dies ist im Grundsatz auch bei einer von den Verteidigern vorformulierten, vom Angeklagten lediglich pauschal übernommenen Erklärung nicht ausgeschlossen. Allerdings bedürfen von Anderen für Angeklagte vorformulierte und von diesen nur summarisch bestätigte Geständnisse generell besonders kritischer Betrachtung hinsichtlich ihrer Substanz, ihrer Übereinstimmung mit dem Ermittlungsergebnis sowie dahingehend, ob sie wirklich als von dem jeweiligen Angeklagten stammend, als von diesem akzeptiert angesehen werden können. Legt der Angeklagte ein Geständnis ab, so soll er dies im Grundsatz mit eigenen Worten tun, gegebenenfalls ergänzend zu der von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung. Auch insoweit gilt jedoch der Grundsatz der freien richterlichen Überzeugungsbildung. (Bearbeiter)


Entscheidung

33. BGH 1 StR 442/07 – Urteil vom 20. November 2007 (LG München)
(Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Ausnutzung einer Zwangslage); Anordnung der Sicherungsverwahrung (pflichtgemäßes Ermessen; Folgen langjährigen Strafvollzugs; unzulässige Bewertung des Aussageverhaltens bei der Entscheidung: legitimes Verteidigungsverhalten).
§ 176 StGB; § 176a StGB; § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 66 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 StGB; Art. 6 EMRK


Entscheidung

34. BGH 1 StR 442/07 – Beschluss vom 20. November 2007 (LG München)
Verfahrenseinstellung nach § 206a StPO wegen Verfolgungsverjährung (strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten bei der Strafzumessung).
§ 206a StPO; § 78 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB; § 46 Abs. 2 StGB


Entscheidung

35. BGH 1 StR 497/07 – Beschluss vom 13. Dezember 2007 (LG Landshut)
Antrag auf rechtliches Gehör(Anhörungsrüge; Zulässigkeit)
Art. 103 Abs. 1 GG; § 33a StPO; § 356a StPO


Entscheidung

36. BGH 1 StR 497/07 – Beschluss vom 22. November 2007 (LG Landshut)
Beweiswürdigung und Nemo-tenetur-Grundsatz (Selbstbelastungsfreiheit; Einlassung und Schweigen des Angeklagten; missverständliche Formulierungen des Gerichts).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; § 261 StPO


Entscheidung

37. BGH 1 StR 518/07 – Beschluss vom 20. November 2007 (LG Landshut)
Sicherungsverfahren und Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung der länger andauernden Schuldunfähigkeit, verminderten

Schuldfähigkeit; Steuerungsfähigkeit bei „Manikern“; Gefährlichkeitsprognose: Vermeidemöglichkeiten der Opfer, Viktimodogmatik beim Betrug, Subsidiarität).
§ 63 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 263 StGB


Entscheidung

38. BGH 1 StR 527/07 – Beschluss vom 21. November 2007 (LG Mannheim)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

39. BGH 1 StR 539/07 – Beschluss vom 21. November 2007 (LG Kempten)
Wesentliche Behinderung der Verteidigung (rechtsmissbräuchlich erhobene Verfahrensrüge; Rechtsmissbrauch bei unvollständigem, irreführendem Tatsachenvortrag).
§ 338 Nr. 8 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

40. BGH 1 StR 562/07 – Beschluss vom 23. November 2007 (LG Kempten)
Erörterungsmangel zur Aufklärungshilfe (Strafzumessung).
§ 31 Nr. 1 BtMG; § 46 StGB


Entscheidung

41. BGH 1 StR 581/07 – Beschluss vom 19. Dezember 2007 (LG Würzburg)
Hinweispflicht bei Mord und Totschlag (Beruhen; Hinweis durch das Revisionsgericht und Umsetzung in einer Haftentscheidung).
§ 265 Abs. 1 StPO; § 212 StGB; § 211 StGB; § 337 StPO


Entscheidung

42. BGH 4 StR 1/07 – Beschluss vom 27. September 2007 (LG Neuruppin)
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Unfallprovokation und ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff; Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert: Wertgrenze und bedeutende Gefährdung); Beweiswürdigung (erfolgreiche Verfahrensrüge: mangelnde Auseinandersetzung mit einer Unfallskizze).
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

43. BGH 4 StR 156/04 - Beschluss vom 29. November 2007
Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

44. BGH 4 StR 297/07 – Beschluss vom 20. September 2007 (LG Bochum)
Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts (wirksame Revisionsrücknahme; keine unzulässige Willensbeeinflussung durch das Verhalten von Mitgefangenen; Verhandlungsfähigkeit).
§ 346 Abs. 1 StPO; § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO

Wird die Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten in Zweifel gezogen, so ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Sache des Revisionsgerichts, hierüber eine feststellende Erklärung zu treffen (vgl. nur BGH StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8 m.w.N.; BGH NStZ 2001, 104).


Entscheidung

45. BGH 4 StR 335/07 – Beschluss vom 20. November 2007 (LG Zweibrücken)
Entscheidung über Vollstreckungsreihenfolge nach § 67 n.F. (Geltung in der Revision).
§ 67 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 354a StPO


Entscheidung

46. BGH 4 StR 338/07 – Beschluss vom 25. September 2007 (LG Hamburg)
BGHSt; räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Verüben eines Angriffs auf einen Kraftfahrzeugführer: Erlangung der Führerqualität während der Tat, konkludent fortgesetzte Bedrohung; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs: Vorliegen in Ausnahmefällen); erpresserischer Menschenraub.
§ 316a Abs. 1 StGB; § 239a StGB


Entscheidung

47. BGH 4 StR 358/07 – Beschluss vom 23. Oktober 2007 (LG Bielefeld)
Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus und in der Sicherungsverwahrung (Annahme einer schweren dissozialen Persönlichkeitsstörung und schwere andere seelische Abartigkeit; erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit; Feststellungen für eine angestellte negative Gefährlichkeitsprognose).
§ 63 StGB; § 66 StGB; § 20 StGB


Entscheidung

48. BGH 4 StR 386/07 – Urteil vom 29. November 2007 (LG Paderborn)
Urteilsgründe (erforderliche Feststellungen zu Einzeltaten: Konkretisierung und Individualisierung, bloße Wiederholung des Anklagesatzes); Urkundenfälschung (Identitätstäuschung).
§ 267 StGB; § 261 StGB; § 267 StPO


Entscheidung

49. BGH 4 StR 408/07 – Beschluss vom 20. November 2007 (LG Saarbrücken)
Erörterungsmangel zum Täter-Opfer-Ausgleich (Wiedergutmachung; ernstes Bemühen um einen auch immateriellen Ausgleich; Schmerzensgeldzahlung; Strafmilderung in Abhängigkeit von der Deliktsart).
§ 46 a Absatz 1 Nr. 1 StGB; § 46 StGB


Entscheidung

50. BGH 4 StR 408/07 – Beschluss vom 20. November 2007
Fortwirkende Beiordnung des Beistands der Nebenklage.
§ 397 a Abs. 1 StPO


Entscheidung

51. BGH 4 StR 422/07 – Beschluss vom 18. Oktober 2007 (LG Bochum)
Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils (Versuch; Tatbestandsirrtum).
§ 255 StGB; § 253 StGB; § 240 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB


Entscheidung

52. BGH 4 StR 424/07 – Beschluss vom 13. November 2007 (LG Landau)
Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsur).
§ 55 StGB


Entscheidung

53. BGH 4 StR 425/07 – Urteil vom 29. November 2007 (LG Saarbrücken)
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Tatherrschaft; Mittäterschaft und Beihilfe); Mord (Heimtücke: maßgeblicher Zeitpunkt für die Arglosigkeit, zwischen-

zeitlicher Verlust des Argwohns; niedrige Beweggründe: Hinrichtung für die Nicht-Rückzahlung von Schulden).
§ 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 28 StGB; § 212 StGB


Entscheidung

54. BGH 4 StR 435/07 – Urteil vom 15. November 2007 (LG Rostock)
BGHSt; mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (einschränkende Auslegung bei mangelnder Beweglichkeit; Selbstschussanlage); Bestimmtheitsgrundsatz (Wortlautgrenze; entgegenstehende teleologische Erwägungen des Gesetzgebers); Grenze der sukzessiven Mittäterschaft (Exzess eines Mittäters).
Art. 103 Abs. 2 GG; § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; § 25 Abs. 2 StGB


Entscheidung

55. BGH 4 StR 453/07 – Urteil vom 15. November 2007 (LG Neubrandenburg)
Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdenden Behandlung); Körperverletzung mit Todesfolge (objektive und individuelle Vorhersehbarkeit bei seltenen medizinischen Vorfällen; spezifischer Gefahrzusammenhang; Kausalität und objektive Zurechnung; minder schwerer Fall).
§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 227 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 18 StGB; § 15 StGB


Entscheidung

56. BGH 4 StR 481/07 – Beschluss vom 18. Oktober 2007 (LG Paderborn)
Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung festgestellten Tatgeschehens zu den einzelnen Fällen: Konkretisierung, Individualisierung); ordnungsgemäße Anklageerhebung (Umgrenzungsfunktion; eingeschränkter Fehlermaßstab; Informationsfunktion: Verfahrensrüge); Betrug (schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Eingehung eines Kaufvertrages).
§ 263 StGB; § 199 StPO; § 267 StPO


Entscheidung

57. BGH 4 StR 499/07 – Beschluss vom 30. Oktober 2007 (LG Essen)
Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge nach § 67 n.F. (Geltung in der Revision).
§ 67 StGB; § 354a StPO


Entscheidung

58. BGH 4 StR 522/07 – Beschluss vom 8. November 2007 (LG Kaiserslautern)
Unzulässige Mathematisierung der Strafzumessung; einschränkende Auslegung der revisionsgerichtlichen Strafzumessungskompetenz; redaktioneller Hinweis.
§ 46 StGB; § 354 Abs. 1a StPO


Entscheidung

59. BGH 4 StR 525/07 – Beschluss vom 27. November 2007 (LG Essen)
Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach qualifizierter Belehrung.
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

60. BGH 4 StR 529/07 – Beschluss vom 20. November 2007 (LG Hagen)
Rechtsfehlerhaft unterlassene umfassende nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Anforderungen an die Darstellung der Gesamtstrafenbildung.
§ 55 StGB; § 54 StGB


Entscheidung

61. BGH 4 StR 536/07 – Beschluss vom 13. November 2007 (LG Saarbrücken)
Unterbliebene Ladung des Wahlverteidigers (Darlegungsvoraussetzungen bei der Verfahrensrüge: Vollständigkeit).
§ 218 Satz 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

62. BGH 4 StR 549/07 – Beschluss vom 29. November 2007 (LG Lübeck)
Abgrenzung von Versuch und Vollendung bei der räuberischen Erpressung (angestrebter Erfolg nach Vorstellung der Täter; „Abziehen“ unter Jugendlichen; Handy); Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; Tatbestandsbezogenheit).
§ 255 StGB; § 253 StGB; § 22 StGB


Entscheidung

63. BGH 4 StR 588/07 – Beschluss vom 18. Dezember 2007 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

64. BGH 5 StR 325/07 – Urteil vom 7. November 2007 (LG Görlitz)
Unzulässige Verfahrensrügen der Staatsanwaltschaft; begrenzte Revisibilität der Beweiswürdigung bei Freispruch (Gesamtwürdigung der vorhandenen Indizien).
§ 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

65. BGH 5 StR 371/07 – Urteil vom 7. November 2007 (LG Mühlhausen)
Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Absatzhilfe: keine Erfassung der versuchten Zwischenhehlerei; sich verschaffen: eigene Verfügungsmacht; Versuch: unmittelbares Ansetzen: doppelter Geheißerwerb, Ankauf); keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung nach Beendigung und Beihilfevorsatz.
§ 374 AO; § 259 StGB; § 22 StGB; § 27 StGB


Entscheidung

66. BGH 5 StR 393/07 – Beschluss vom 8. November 2007 (LG Zwickau)
Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (ungehinderte Zugang zur Sache; Handeltreiben).
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Der Besitz von Betäubungsmitteln nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG setzt einen tatsächlich ungehinderten Zugang zur Sache voraus.


Entscheidung

67. BGH 5 StR 403/07 – Beschluss vom 8. November 2007 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

68. BGH 5 StR 420/07 – Beschluss vom 3. Dezember 2007 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

69. BGH 5 StR 449/07 – Beschluss vom 6. November 2007 (LG Berlin)
Bandenmitgliedschaft beim Betäubungsmittelhandel als besonderes strafschärfendes persönliches Merkmal.
§ 28 Abs. 2 StGB; § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG


Entscheidung

70. BGH 5 StR 477/07 – Beschluss vom 7. November 2007 (LG Neuruppin)
Strafschärfung bei legitimem Verteidigungsverhalten (mangelnde Reue; innerer Zusammenhang einer Strafzumessungserwägung mit der Tat).
§ 46 Abs. 2 StGB


Entscheidung

71. BGH 5 StR 504/07 – Beschluss vom 3. Dezember 2007 (LG Nürnberg)
Berechnungsdarstellung und Schätzung beim Vorenthalten von Sozialversicherungsabgaben; Erörterungsmängel bei der Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe (Bildung einer gesonderten Gesamtgeldstrafe).
§ 266a StGB; § 53 Abs. 2 Satz StGB