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HRRS-Nummer: HRRS 2008 Nr. 20

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 3 StR 448/07, Beschluss v. 04.12.2007, HRRS 2008 Nr. 20


BGH 3 StR 448/07 - Beschluss vom 4. Dezember 2007 (LG Lübeck)

Unbegründete Revision.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 20. Juni 2007 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat zur Revision des Angeklagten H.:

Die Verfahrensrüge ist jedenfalls unbegründet, weil das Landgericht die beantragte Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens mit zutreffender Begründung abgelehnt hat.

HRRS-Nummer: HRRS 2008 Nr. 20

Bearbeiter: Ulf Buermeyer