HRR-Strafrecht

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

August 2000
1. Jahrgang
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II. Strafzumessungs- und Maßregelrecht



Entscheidung

BGH 4 StR 179/00 - Beschluß v. 13. Juni 2000 (LG Halle)

Sexueller Mißbrauch von Kindern; Strafzumessung und Verteidigungsverhalten; Doppelverwertungsverbot

§ 176 StGB; § 46 Abs. 2, 3 StGB

1. Lastet das Gericht dem Angeklagten im Ergebnis das Fehlen von Milderungsgründen (vgl. BGHSt 34, 345, 350) an und wertet zu seinem Nachteil, daß er die abgeurteilten Taten überhaupt begangen hat, anstatt davon Abstand zu nehmen, ist dies unzulässig (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14).

2. Die unkonkrete Erwägung "daß ein solches Verhalten von der Gesellschaft nicht hinnehmbar ist, insbesondere weil die freie ungehinderte sexuelle Entwicklung von Kindern dadurch erheblich beeinträchtigt wird", verstößt bei einer Verurteilung gemäß § 176 StGB gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB.