HRRS
Online-Zeitschrift für höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht
Herausgeber: Dr. h.c. Gerhard Strate · Redaktion: Ulf Buermeyer, Dr. iur. Karsten Gaede, Stephan Schlegel (Webmaster)
Bei den folgenden Leitsätzen ohne besondere Angabe handelt es sich ebenso wie auch oben um Leitsätze des Bearbeiters. Die oben hervorgehoben angegebenen Entscheidungen werden im folgenden ohne die Leitsätze wiedergegeben.
1. EGMR Nr. 11364/03 – Urteil der 5. Kammer vom 13. Dezember 2007 (Mooren v. Deutschland)
Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft (rechtsfehlerhafter Haftbefehl; Recht auf eine zügige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit; Bedingungen einer Heilung); Recht auf Akteneinsicht (Waffengleichheit in der Haftprüfung, Haftbeschwerde: Ungenügen einer mündlichen oder schriftlichen Zusammenfassung; Anforderungen an eine Heilung; Gefährdung des Untersuchungserfolges) und Recht auf ein faires Verfahren; Zulässigkeit der Individualbeschwerde (Ausschöpfung nationaler Rechtsbehelfe: Effektivität der Rechtsbehelfe; Verlust der Opferstellung); redaktioneller Hinweis.
Art. 5 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 EMRK; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. b, c EMRK; Art. 34 EMRK; Art. 35 EMRK; § 147 StPO; § 117 Abs. 1 StPO
4. BGH 2 StR 434/07 - Beschluss vom 14. November 2007 (LG Aachen)
Teilweise Einstellung des Verfahrens.
§ 154 Abs. 2 StPO
8. BGH 2 StR 480/07 - Beschluss vom 21. November 2007 (LG Frankfurt)
Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung).
§ 54 StGB
11. BGH 2 StR 573/07 - Beschluss vom 4. Dezember 2007 (LG Frankfurt)
Einziehung (notwendiger Bezug von Bargeld zu einer rechtswidrigen Tat).
§ 74 StGB
14. BGH 3 StR 385/07 - Beschluss vom 15. November 2007 (LG Mönchengladbach)
Teilweise Einstellung des Verfahrens.
§ 154 Abs. 2 StPO
18. BGH 3 StR 418/07 - Beschluss vom 6. November 2007 (LG Hildesheim)
Ablehnung eines Sachverständigengutachtens (eigene Sachkunde); besonders schwerer Fall bei der sexuellen Nötigung (Vergewaltigung einer Prostituierten; unbenannter Fall); redaktioneller Hinweis.
§ 244 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 177 Abs. 2 Satz 1, Satz Nr. 1 StGB
20. BGH 3 StR 448/07 - Beschluss vom 4. Dezember 2007 (LG Lübeck)
Unbegründete Revision.
§ 349 Abs. 2 StPO
21. BGH 3 StR 452/07 - Beschluss vom 13. November 2007 (LG Osnabrück)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
§ 64 StGB
23. BGH StB 12/07 - Beschluss vom 20. Dezember 2007 (Ermittlungsrichter des BGH)
Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative Arbeitsweise); Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts; besondere Bedeutung des Falles (Beurteilungsspielraum); Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung; Auslegung des Begriffs der Vereinigung (europarechtskonform, europafreundlich; Bestimmtheitsgrundsatz); Garantiefunktion des Strafrechts; Unanfechtbarkeit von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs; gesetzlicher Richter.
§ 129a StGB; § 74a GVG; § 120 GVG, § 142a GVG; § 169 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
24. BGH StB 13/07 - Beschluss vom 20. Dezember 2007 (Ermittlungsrichter des BGH)
Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative Arbeitsweise); Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts; besondere Bedeutung des Falles (Beurteilungsspielraum); Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung; Auslegung des Begriffs der Vereinigung (europarechtskonform, europafreundlich; Bestimmtheitsgrundsatz); Garantiefunktion des Strafrechts; Unanfechtbarkeit von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs; gesetzlicher Richter.
§ 129a StGB; § 74a GVG; § 120 GVG, § 142a GVG; § 169 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
1. Werden Anschläge, die für sich genommen nicht geeignet sind, den Staat im Sinne des § 129a Abs. 2 StGB erheblich zu schädigen, mit dem Fernziel begangen, Gesinnungsgenossen zu eigenständigen Gewalttaten zu mobilisieren, so verleiht dies den Anschlägen nicht die Eignung zur erheblichen Schädigung des Staates. Denn mittelbare Tatfolgen, die sich erst durch eigenständiges Handeln Dritter ergeben könnten, zählen nicht mehr zu den Auswirkungen der Tat und haben daher bei der Prüfung der Schädigungseignung außer Betracht zu bleiben.
2. Die besondere Bedeutung des Falles im Sinne des § 120 Abs. 2 Nr. 1 GVG kann nur dann angenommen werden, wenn es sich bei der Tat unter Beachtung der Zielrichtung der Vereinigung und deren objektiver Gefährlichkeit um ein staatsgefährdendes Delikt von erheblichem Gewicht handelt, welches den Gesamtstaat in einer derart spezifischen Weise angreift, dass ein Einschreiten des Generalbundesanwalts und eine Aburteilung durch ein Gericht geboten ist, das Bundesgerichtsbarkeit ausübt.
3. An die Bejahung einer besonderen Bedeutung des Falles sind strenge Anforderungen zu stellen, weil durch die Übernahmeerklärung nicht nur der gesetzliche Richter (Art. 101 GG) bestimmt, sondern auch in die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern eingegriffen wird. Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung der Tat- und Schuldschwere, d. h. der Umstände und Auswirkungen der Tat unter besonderer Berücksichtigung des Gewichts des Angriffs auf das jeweils betroffene Rechtsgut des Staates; insgesamt muss der in Frage stehende Fall deutlich aus den Durchschnittsfällen herausragen.
4. Die konspirative Arbeitsweise einer Gruppierung ist für die Beurteilung der besonderen Bedeutung eines Falles ohne Belang, weil es sich um ein typisches Verhalten von Mitgliedern einer kriminellen Vereinigung handelt.
5. Das abgestufte System der Strafbarkeit von Tatvollendung, Versuch und Vorbereitungshandlung darf bei der Bestimmung der Anforderungen an den Vereinigungs-
begriff nicht aus dem Blick geraten. Sollen die hieraus folgenden Begrenzungen der Strafbarkeit nicht ihre Wirkung verlieren, so kann nicht jeder Zusammenschluss von Tätern, die Straftaten planen, schon als solcher die Strafbarkeit begründen. Vielmehr kann die Strafbarkeit wegen des Zusammenschlusses nur dann angenommen werden, wenn dieser schon für sich ein strafwürdiges Gefährdungspotential für geschützte Rechtsgüter enthält.
6. Ausnahmen vom Grundsatz der Unanfechtbarkeit von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gelten nach § 305 Abs. 5 StPO nur für Verfügungen des Ermittlungsrichters, wenn sie die Verhaftung, einstweilige Unterbringung, Beschlagnahme oder Durchsuchung betreffen, nicht aber für einen Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem die Entnahme von Körperzellen sowie deren molekulargenetische Untersuchung angeordnet wird. Denn bei der den Grundsatz der Unanfechtbarkeit durchbrechenden Bestimmung handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, die die Anfechtungsmöglichkeiten abschließend regelt. Sie ist restriktiv auszulegen und einer analogen Anwendung nicht zugänglich.
25. BGH StB 47/07 - Beschluss vom 20. Dezember 2007 (Ermittlungsrichter des BGH)
Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative Arbeitsweise); Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts; besondere Bedeutung des Falles (Beurteilungsspielraum); Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung; Auslegung des Begriffs der Vereinigung (europarechtskonform, europafreundlich; Bestimmtheitsgrundsatz); Garantiefunktion des Strafrechts; Unanfechtbarkeit von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs; gesetzlicher Richter.
§ 129a StGB; § 74a GVG; § 120 GVG, § 142a GVG; § 169 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
1. Werden Anschläge, die für sich genommen nicht geeignet sind, den Staat im Sinne des § 129a Abs. 2 StGB erheblich zu schädigen, mit dem Fernziel begangen, Gesinnungsgenossen zu eigenständigen Gewalttaten zu mobilisieren, so verleiht dies den Anschlägen nicht die Eignung zur erheblichen Schädigung des Staates. Denn mittelbare Tatfolgen, die sich erst durch eigenständiges Handeln Dritter ergeben könnten, zählen nicht mehr zu den Auswirkungen der Tat und haben daher bei der Prüfung der Schädigungseignung außer Betracht zu bleiben.
2. Die besondere Bedeutung des Falles im Sinne des § 120 Abs. 2 Nr. 1 GVG kann nur dann angenommen werden, wenn es sich bei der Tat unter Beachtung der Zielrichtung der Vereinigung und deren objektiver Gefährlichkeit um ein staatsgefährdendes Delikt von erheblichem Gewicht handelt, welches den Gesamtstaat in einer derart spezifischen Weise angreift, dass ein Einschreiten des Generalbundesanwalts und eine Aburteilung durch ein Gericht geboten ist, das Bundesgerichtsbarkeit ausübt.
3. An die Bejahung einer besonderen Bedeutung des Falles sind strenge Anforderungen zu stellen, weil durch die Übernahmeerklärung nicht nur der gesetzliche Richter (Art. 101 GG) bestimmt, sondern auch in die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern eingegriffen wird. Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung der Tat- und Schuldschwere, d. h. der Umstände und Auswirkungen der Tat unter besonderer Berücksichtigung des Gewichts des Angriffs auf das jeweils betroffene Rechtsgut des Staates; insgesamt muss der in Frage stehende Fall deutlich aus den Durchschnittsfällen herausragen.
4. Die konspirative Arbeitsweise einer Gruppierung ist für die Beurteilung der besonderen Bedeutung eines Falles ohne Belang, weil es sich um ein typisches Verhalten von Mitgliedern einer kriminellen Vereinigung handelt.
5. Das abgestufte System der Strafbarkeit von Tatvollendung, Versuch und Vorbereitungshandlung darf bei der Bestimmung der Anforderungen an den Vereinigungsbegriff nicht aus dem Blick geraten. Sollen die hieraus folgenden Begrenzungen der Strafbarkeit nicht ihre Wirkung verlieren, so kann nicht jeder Zusammenschluss von Tätern, die Straftaten planen, schon als solcher die Strafbarkeit begründen. Vielmehr kann die Strafbarkeit wegen des Zusammenschlusses nur dann angenommen werden, wenn dieser schon für sich ein strafwürdiges Gefährdungspotential für geschützte Rechtsgüter enthält.
6. Ausnahmen vom Grundsatz der Unanfechtbarkeit von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gelten nach § 305 Abs. 5 StPO nur für Verfügungen des Ermittlungsrichters, wenn sie die Verhaftung, einstweilige Unterbringung, Beschlagnahme oder Durchsuchung betreffen, nicht aber für einen Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem die Entnahme von Körperzellen sowie deren molekulargenetische Untersuchung angeordnet wird. Denn bei der den Grundsatz der Unanfechtbarkeit durchbrechenden Bestimmung handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, die die Anfechtungsmöglichkeiten abschließend regelt. Sie ist restriktiv auszulegen und einer analogen Anwendung nicht zugänglich.
26. BVerfG 2 BvR 67/06 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss 26. Oktober 2006 (LG Kassel)
Akteneinsicht Dritter im Strafverfahren (Berücksichtigung schutzwürdiger Belange des Beschuldigten; Beschränkung des Zuganges zu Akteninhalten; Anhörung; informationelle Selbstbestimmung).
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 475 StPO
27. BVerfG 2 BvR 1136/07 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 6. November 2007 (LG Memmingen/AG Memmingen)
Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des Drogenkonsums; Selbstbelastungsfreiheit); disziplinarische Maßnahmen bei Nichtbefolgung gerichtlicher Anordnungen (Schuldgrundsatz; vorgehende schriftliche Mitteilung der gerichtlichen Entscheidung).
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 119 Abs. 3, Abs. 6 StPO; § 145a Abs. 1 StPO; § 35 Abs. 2 S. 2 StPO
28. BVerfG 2 BvR 2332/07 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 5. Dezember 2007 (OLG Stuttgart/LG Stuttgart)
Begründung der Verfassungsbeschwerde (Geltendmachung der Verletzung spezifischen Verfassungsrechts); Missbrauchsgebühr (wiederholte wortgleiche Einlegung).
§ 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG
29. BGH KRB 59/07 - Beschluss vom 4. Oktober 2007 (OLG Düsseldorf)
BGHSt; Zulässigkeit der Aktensicht in Akten eines Nebenbetroffenen (einheitlicher Gesamtkomplex; Geschäftsgeheimnisse; Kartellbußgeldverfahren; Einschränkung der Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege).
Art. 6 EMRK; § 46 Abs. 1 OWiG; § 147 Abs. 1 StPO
31. BGH 1 StR 370/07 – Beschluss vom 6. November 2007 (LG Stuttgart)
BGHSt; Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung auf Grund eines im Wege einer Verfahrensabsprache geleisteten Geständnisses eines ehemals angeklagten Belastungszeugen (lückenhafte Beweiswürdigung auf Grund einer Verfahrensrüge; Aussagegenese; Deal zu Lasten Dritter und rechtswidrige Absprache); Einlassung des Angeklagten durch eine vorformulierte Erklärung des Verteidigers; Konfrontationsrecht und Fragerecht (unberechtigte Zurückweisung zulässiger Fragen; legitime Erschütterung der Glaubhaftigkeit von Angaben des Geschädigten; Abgrenzung von Bedeutungslosigkeit und der Zugehörigkeit zur Sache nach § 241 Abs. 2 StPO).
Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 240 StPO; § 241 Abs. 2 StPO
32. BGH 1 StR 370/07 – Beschluss vom 6. November 2007 (LG Stuttgart)
BGHSt; Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung auf Grund eines im Wege einer Verfahrensabsprache geleisteten Geständnisses eines ehemals angeklagten Belastungszeugen (lückenhafte Beweiswürdigung auf Grund einer Verfahrensrüge; Aussagegenese; Deal zu Lasten Dritter und rechtswidrige Absprache); Einlassung des Angeklagten durch eine vorformulierte Erklärung des Verteidigers.
§ 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
1. Basiert die Verurteilung eines Angeklagten auf Angaben eines Belastungszeugen, die seinem Geständnis in der gegen ihn geführten Hauptverhandlung entsprechen, und war dieses Geständnis Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache, dann muss die Glaubhaftigkeit der Bekundungen des Zeugen unter Einbeziehung des Zustandekommens und des Inhalts der Absprache in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise gewürdigt werden (Fortführung von BGHSt 48, 161). (BGHSt)
2. Zwar ist ein Geständnis, das aufgrund einer verfahrensbeendenden Absprache abgegeben wurde, nicht von vorneherein unglaubhaft. Dies ist im Grundsatz auch bei einer von den Verteidigern vorformulierten, vom Angeklagten lediglich pauschal übernommenen Erklärung nicht ausgeschlossen. Allerdings bedürfen von Anderen für Angeklagte vorformulierte und von diesen nur summarisch bestätigte Geständnisse generell besonders kritischer Betrachtung hinsichtlich ihrer Substanz, ihrer Übereinstimmung mit dem Ermittlungsergebnis sowie dahingehend, ob sie wirklich als von dem jeweiligen Angeklagten stammend, als von diesem akzeptiert angesehen werden können. Legt der Angeklagte ein Geständnis ab, so soll er dies im Grundsatz mit eigenen Worten tun, gegebenenfalls ergänzend zu der von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung. Auch insoweit gilt jedoch der Grundsatz der freien richterlichen Überzeugungsbildung. (Bearbeiter)
33. BGH 1 StR 442/07 – Urteil vom 20. November 2007 (LG München)
(Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Ausnutzung einer Zwangslage); Anordnung der Sicherungsverwahrung (pflichtgemäßes Ermessen; Folgen langjährigen Strafvollzugs; unzulässige Bewertung des Aussageverhaltens bei der Entscheidung: legitimes Verteidigungsverhalten).
§ 176 StGB; § 176a StGB; § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 66 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 StGB; Art. 6 EMRK
37. BGH 1 StR 518/07 – Beschluss vom 20. November 2007 (LG Landshut)
Sicherungsverfahren und Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung der länger andauernden Schuldunfähigkeit, verminderten
Schuldfähigkeit; Steuerungsfähigkeit bei „Manikern“; Gefährlichkeitsprognose: Vermeidemöglichkeiten der Opfer, Viktimodogmatik beim Betrug, Subsidiarität).
§ 63 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 263 StGB
38. BGH 1 StR 527/07 – Beschluss vom 21. November 2007 (LG Mannheim)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
42. BGH 4 StR 1/07 – Beschluss vom 27. September 2007 (LG Neuruppin)
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Unfallprovokation und ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff; Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert: Wertgrenze und bedeutende Gefährdung); Beweiswürdigung (erfolgreiche Verfahrensrüge: mangelnde Auseinandersetzung mit einer Unfallskizze).
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 261 StPO
43. BGH 4 StR 156/04 - Beschluss vom 29. November 2007
Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
44. BGH 4 StR 297/07 – Beschluss vom 20. September 2007 (LG Bochum)
Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts (wirksame Revisionsrücknahme; keine unzulässige Willensbeeinflussung durch das Verhalten von Mitgefangenen; Verhandlungsfähigkeit).
§ 346 Abs. 1 StPO; § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
Wird die Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten in Zweifel gezogen, so ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Sache des Revisionsgerichts, hierüber eine feststellende Erklärung zu treffen (vgl. nur BGH StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8 m.w.N.; BGH NStZ 2001, 104).
46. BGH 4 StR 338/07 – Beschluss vom 25. September 2007 (LG Hamburg)
BGHSt; räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Verüben eines Angriffs auf einen Kraftfahrzeugführer: Erlangung der Führerqualität während der Tat, konkludent fortgesetzte Bedrohung; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs: Vorliegen in Ausnahmefällen); erpresserischer Menschenraub.
§ 316a Abs. 1 StGB; § 239a StGB
47. BGH 4 StR 358/07 – Beschluss vom 23. Oktober 2007 (LG Bielefeld)
Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus und in der Sicherungsverwahrung (Annahme einer schweren dissozialen Persönlichkeitsstörung und schwere andere seelische Abartigkeit; erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit; Feststellungen für eine angestellte negative Gefährlichkeitsprognose).
§ 63 StGB; § 66 StGB; § 20 StGB
49. BGH 4 StR 408/07 – Beschluss vom 20. November 2007 (LG Saarbrücken)
Erörterungsmangel zum Täter-Opfer-Ausgleich (Wiedergutmachung; ernstes Bemühen um einen auch immateriellen Ausgleich; Schmerzensgeldzahlung; Strafmilderung in Abhängigkeit von der Deliktsart).
§ 46 a Absatz 1 Nr. 1 StGB; § 46 StGB
50. BGH 4 StR 408/07 – Beschluss vom 20. November 2007
Fortwirkende Beiordnung des Beistands der Nebenklage.
§ 397 a Abs. 1 StPO
52. BGH 4 StR 424/07 – Beschluss vom 13. November 2007 (LG Landau)
Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsur).
§ 55 StGB
53. BGH 4 StR 425/07 – Urteil vom 29. November 2007 (LG Saarbrücken)
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Tatherrschaft; Mittäterschaft und Beihilfe); Mord (Heimtücke: maßgeblicher Zeitpunkt für die Arglosigkeit, zwischen-
zeitlicher Verlust des Argwohns; niedrige Beweggründe: Hinrichtung für die Nicht-Rückzahlung von Schulden).
§ 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 28 StGB; § 212 StGB
54. BGH 4 StR 435/07 – Urteil vom 15. November 2007 (LG Rostock)
BGHSt; mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (einschränkende Auslegung bei mangelnder Beweglichkeit; Selbstschussanlage); Bestimmtheitsgrundsatz (Wortlautgrenze; entgegenstehende teleologische Erwägungen des Gesetzgebers); Grenze der sukzessiven Mittäterschaft (Exzess eines Mittäters).
Art. 103 Abs. 2 GG; § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; § 25 Abs. 2 StGB
55. BGH 4 StR 453/07 – Urteil vom 15. November 2007 (LG Neubrandenburg)
Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdenden Behandlung); Körperverletzung mit Todesfolge (objektive und individuelle Vorhersehbarkeit bei seltenen medizinischen Vorfällen; spezifischer Gefahrzusammenhang; Kausalität und objektive Zurechnung; minder schwerer Fall).
§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 227 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 18 StGB; § 15 StGB
56. BGH 4 StR 481/07 – Beschluss vom 18. Oktober 2007 (LG Paderborn)
Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung festgestellten Tatgeschehens zu den einzelnen Fällen: Konkretisierung, Individualisierung); ordnungsgemäße Anklageerhebung (Umgrenzungsfunktion; eingeschränkter Fehlermaßstab; Informationsfunktion: Verfahrensrüge); Betrug (schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Eingehung eines Kaufvertrages).
§ 263 StGB; § 199 StPO; § 267 StPO
59. BGH 4 StR 525/07 – Beschluss vom 27. November 2007 (LG Essen)
Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach qualifizierter Belehrung.
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
62. BGH 4 StR 549/07 – Beschluss vom 29. November 2007 (LG Lübeck)
Abgrenzung von Versuch und Vollendung bei der räuberischen Erpressung (angestrebter Erfolg nach Vorstellung der Täter; „Abziehen“ unter Jugendlichen; Handy); Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; Tatbestandsbezogenheit).
§ 255 StGB; § 253 StGB; § 22 StGB
63. BGH 4 StR 588/07 – Beschluss vom 18. Dezember 2007 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
65. BGH 5 StR 371/07 – Urteil vom 7. November 2007 (LG Mühlhausen)
Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Absatzhilfe: keine Erfassung der versuchten Zwischenhehlerei; sich verschaffen: eigene Verfügungsmacht; Versuch: unmittelbares Ansetzen: doppelter Geheißerwerb, Ankauf); keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung nach Beendigung und Beihilfevorsatz.
§ 374 AO; § 259 StGB; § 22 StGB; § 27 StGB
66. BGH 5 StR 393/07 – Beschluss vom 8. November 2007 (LG Zwickau)
Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (ungehinderte Zugang zur Sache; Handeltreiben).
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
Der Besitz von Betäubungsmitteln nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG setzt einen tatsächlich ungehinderten Zugang zur Sache voraus.
67. BGH 5 StR 403/07 – Beschluss vom 8. November 2007 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
68. BGH 5 StR 420/07 – Beschluss vom 3. Dezember 2007 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
70. BGH 5 StR 477/07 – Beschluss vom 7. November 2007 (LG Neuruppin)
Strafschärfung bei legitimem Verteidigungsverhalten (mangelnde Reue; innerer Zusammenhang einer Strafzumessungserwägung mit der Tat).
§ 46 Abs. 2 StGB