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BGH AK 2/24, Beschluss vom 06.02.2024 (-)

Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Schwierigkeit und der Umfang des Verfahrens).

§ 112 StPO; § 121 StPO


BGH AK 54/23, Beschluss vom 20.09.2023 (-)

Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Fristbeginn; dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr).

§ 112 StPO; § 121 StPO


BGH 3 StR 373/21, Beschluss vom 17.11.2022 (LG Hamburg)

Vorlage zur Vorabentscheidung (Auslegung der Begriffe „Ursprung in Birma/Myanmar“, „aus Birma/Myanmar ausgeführt“); Verstoß gegen Einfuhrverbote.

Art. 267 Abs. 3 AEUV; Art. 2 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 194/2008; § 34 Abs. 4 Nr. 2 AWG a.F.; § 18 Abs. 1 Nr. 1 lit. a AWG


BGH 3 StR 268/20, Beschluss vom 11.08.2021 (HansOLG in Hamburg)

Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Errichtung von Social Media-Accounts; Zahlung an Witwen gestorbener Kämpfer; Zahlungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts); Verstoß gegen ein Bereitstellungsverbot durch Zahlungen an terroristische Organisationen; Einziehung.

§ 129a StGB; § 129b StGB; § 74 StGB; § 18a Abs. 1 Nr. 1 AWG

externe Fundstelle(n): NStZ-RR 2022, 13


BGH StB 49/20, Beschluss vom 14.01.2021 (OLG Düsseldorf)

Verwerfung der Beschwerde gegen den Haftbefehl (dringender Tatverdacht; Überprüfung durch das Beschwerdegericht; Fluchtgefahr).

§ 112 StPO; § 304 StPO


BVerfG 2 BvQ 26/20, Beschluss vom 07.05.2020 (AG Augsburg / LG Augsburg)

Durchsuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche (Erfordernis eines „doppelten Anfangsverdachts“; Herrühren des Vermögensgegenstands aus einer bestimmten Katalogvortat im Sinne des Geldwäschetatbestandes; Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erfordernis der Erhebung einer Anhörungsrüge).

Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB


BGH 1 StR 364/18, Urteil vom 17.12.2019 (LG Landshut)

Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die Auskunftsperson, keine generelle Vertrauenswürdigkeit der Auskunft eines Rechtsanwalts, nur ausnahmsweise Unvermeidbarkeit bei unrichtigen Auskünften unzuständiger Behörden); Unterbrechung der Verjährung (kein Entfallen der Unterbrechungswirkung bei Rücknahme der Anklage); bandenmäßige unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorliegen einer nicht geringen Menge: keine Zusammenrechnung von Wirkstoffmengen bei Tateinheit, keine Übertragung der Grundsätze zur Bewertungseinheit).

§ 17 StGB; § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StGB; § 30a Abs. 1 Variante 3 BtMG; § 52 Abs. 1 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG

externe Fundstelle(n): StV 2020, 378


BGH AK 34/19, Beschluss vom 25.07.2019 (-)

Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von Tatvorwürfen; Begriff „derselben Tat“; im Laufe der Ermittlungen bekanntwerdende neue Vorwürfe; Beginn einer neuen Sechsmonatsfrist; Zeitpunkt des Fristbeginns; keine Berücksichtigung der bisherigen Haftdauer).

§ 112 StPO; § 121 StPO

externe Fundstelle(n): NStZ 2019, 626; StV 2020, 402


BGH 3 StR 433/18, Beschluss vom 23.07.2019 (LG Frankfurt)

Fälschung von Geld eines fremden Währungsgebiets (Geldbegriff; Qualität der Fälschungen; keine hohen Anforderungen an Ähnlichkeit mit echtem Geld; zur Verwechslung ausreichende Ähnlichkeit; Imitation gültigen Geldes; Anschein; Fantasieprodukt; ausländisches Geld).

§ 146 StGB; § 152 StGB

externe Fundstelle(n): NStZ 2020, 155; StV 2021, 487


BVerfG 2 BvR 419/19, Beschluss vom 16.07.2019 (OLG Frankfurt am Main)

Fortdauer der Auslieferungshaft von über einem Jahr (Auslieferungsersuchen der USA wegen unrechtmäßiger Ausfuhr von Gütern in den Iran; Spannungsverhältnis zwischen Freiheitsgrundrecht und Interesse an einem funktionierenden zwischenstaatlichen Rechtshilfeverkehr; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Dauer der Auslieferungshaft; unabdingbare Mindestdauer von etwa sechs Monaten für die Abwicklung; besondere Gründe in Bezug auf das Auslieferungsverfahren selbst; Begründungstiefe von Haftentscheidungen; Fluchtgefahr; keine Herleitung allein aus der Straferwartung oder aus rechtlichem Vorbringen; Verhältnismäßigkeit; Erfordernis einer expliziten Abwägung im Einzelfall; Außervollzugsetzung des Haftbefehls als milderes Mittel).

Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 104 GG; Art. 6 Abs. 2 EMRK; § 15 Abs. 1 IRG; § 25 IRG; § 73 Satz 1 IRG


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