Die vollständige strafrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und ausgewählte Urteile und Beschlüsse u.a. des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und weiterer Gerichte.
Gefundene Einträge: > 500 | Felder: Volltext | Suchbegriff(e): pflichtverteidiger
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BGH 5 StR 458/03, Beschluss vom 12.11.2003 (LG Göttingen)
Klärende Feststellung der Wirksamkeit der Rücknahme der Revision durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts (Schriftlichkeit: handschriftliche Unterzeichnung eines eigenhändig geschriebenen Schriftstücks, Urheberschaft des Angeklagten; Unwiderruflichkeit trotz fehlender Erwartungen: Veranlassung durch die Justiz).
§ 302 Abs. 1 StPO
BGH 3 StR 502/99, Beschluss vom 27.04.2001 (LG Oldenburg)
Wirksame Zurücknahme der eingelegten Revision; Ermächtigung des Verteidigers
§ 302 StPO
BGH 1 StR 210/10, Beschluss vom 11.05.2010 (LG München I)
Lauf der Frist für die Begründung der eingelegten Revision (wirksame Zustellung; Heilung).
§ 345 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 189 ZPO
BGH 4 StR 649/98, Beschluss vom 12.01.1999 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unzulässig; Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig; Rechtsmittelverzicht; Beweiskraft des Protokolls; Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei besonderen Umständen (Druck seitens des Verteidigers)
§ 274 StPO; § 302 StPO
externe Fundstelle(n): NStZ 1999, 364; StV 1999, 411
BVerfG 2 BvR 2429/18, Beschluss vom 23.01.2019 (Pfälzisches OLG Zweibrücken)
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch des Beschuldigten und den unabweisbaren Bedürfnissen einer wirksamen Strafverfolgung; keine Rechtfertigung von Verfahrensverzögerungen allein durch die Schwere der Tat; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; verfassungsrechtlich gebotene Verhandlungsdichte von durchschnittlich mehr als einem Hauptverhandlungstag pro Woche; ausnahmsweise Rechtfertigung geringerer Verhandlungsdichte bei unvermeidbarer Überlastung der Strafkammer; Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 GG; § 112 StPO
BGH 5 StR 44/04, Beschluss vom 21.04.2004 (-)
Unbegründeter Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts (Pflicht zur Revisionsbegründung; Verteidigerversäumnisse; Verschuldenszurechnung; Recht auf wirksame Verteidigung); .
Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 345 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 346 Abs. 2 StPO
BGH 1 StR 320/17, Urteil vom 07.12.2017 (LG Tübingen)
Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: stimulierende Einwirkung mit einiger Erheblichkeit, erforderliche Gesamtabwägung der Umstände; Rechtsfolge: Möglichkeit eines Verfahrenshindernis); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen: symptomatischer Zusammenhang zwischen Hand und Tat, keine verminderte Schuldfähigkeit erforderlich).
Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 64 StGB; § 21 StGB
externe Fundstelle(n): NStZ 2018, 355; StV 2019, 305
BGH 4 StR 394/07, Beschluss vom 13.09.2007 (LG Essen)
Wirksame Rücknahme der Revision (keine besondere Form).
§ 302 Abs. 2 StPO
BGH 5 StR 494/05, Beschluss vom 13.12.2005 (LG Hamburg)
Unterlassene Ladung eines Verteidigers zu den Hauptverhandlungsterminen (Entzug der Vollmacht bei mehreren Wahlverteidigern: keine Erklärung durch einen Wahlverteidiger ohne gesonderte Vertretungsvollmacht; konkludenter Verzicht bzw. Verwirkung von Verfahrensrügen bei Verfahrensabsprachen; Beruhen).
Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 218 Satz 1 StPO; § 337 StPO; § 145a StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
externe Fundstelle(n): NStZ 2006, 461; StV 2006, 284
BGH 5 StR 350/03, Beschluss vom 26.08.2003 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unzulässig.
§ 349 Abs. 1 StPO
Abfragedauer: 0,0506 s