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Gefundene Einträge: > 500 | Felder: Volltext | Suchbegriff(e): pflichtverteidiger

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BGH 4 StR 570/24, Beschluss vom 20.11.2025 (-)

Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines neuen Pflichtverteidigers für das Revisionsverfahren (Voraussetzungen für konsensualen Verteidigerwechsel).

§ 147 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 StPO; § 143a Abs. 2 Nr. 3 StPO; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. b) EMRK


BVerfG 2 BvR 829/24, Beschluss vom 27.03.2025 (OLG Frankfurt am Main / LG Frankfurt am Main)

Strafrechtliche Verurteilung in der Berufungshauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten und des Verteidigers (Recht auf ein faires Verfahren und auf effektive Verteidigung; Straferwartung und notwendige Verteidigung; Unterbleiben einer Pflichtverteidigerbestellung trotz Nichterscheinens des Wahlverteidigers; keine Verwerfung der Berufung des Angeklagten ohne Verteidiger bei notwendiger Verteidigung; Schuldgrundsatz; gerichtliche Pflicht zur Aufklärung der Persönlichkeit des Angeklagten bei Relevanz für Strafzumessung und Bewährung; Berufungshauptverhandlung ohne den Angeklagten; Erforderlichkeit der Anwesenheit zur Beurteilung der Persönlichkeit; Rechtsstaatsprinzip; Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz in allen von der Prozessordnung eröffneten Instanzen).

Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 140 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 329 StPO; § 56 StGB


BGH StB 23/20, Beschluss vom 31.08.2020 (OLG Dresden)

BGHSt; Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers (Statthaftigkeit; Zulässigkeit; Beurteilungs- und Ermessensspielraum des Vorsitzenden; Vertretbarkeit; Notwendigkeit zur Sicherung der zügigen Durchführung des Verfahrens; unabweisbares Bedürfnis).

§ 142 Abs. 7 S. 1 StPO; § 144 Abs. 1 StPO; § 304 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 Nr. 1 StPO

externe Fundstelle(n): BGHSt 65, 129; NJW 2020, 3736; NStZ 2020, 754; StV 2021, 145


BGH 5 StR 539/03, Beschluss vom 20.07.2004 (-)

Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegenüber Richtern des BGH (Vorwurf der versäumten Entpflichtung des Pflichtverteidigers bei unzulässig erhobenen Verfahrensrügen); Gegenvorstellung.

Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 143 StPO; § 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO


BGH 3 StR 165/19, Beschluss vom 07.08.2019 (LG Wuppertal)

Recht auf ein faires Verfahren („offenkundiger Mangel der Verteidigung“ bei unterlassener Revisionsbegründung durch einen Pflichtverteidiger; nach Überzeugung des Verteidigers aussichtsloses Rechtsmittel; eigenes Verschulden des Angeklagten).

Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 341 StPO; § 344 StPO

externe Fundstelle(n): NStZ-RR 2019, 349


BGH 5 StR 350/23, Beschluss vom 25.08.2023 (LG Berlin)

Kein Pflichtverteidigerwechsel wegen endgültiger Störung des Vertrauensverhältnisses.

§ 143a Abs. 2 StPO


BGH 1 StR 268/05, Beschluss vom 08.11.2005 (LG Ulm)

Keine Entbindung des Pflichtverteidigers bei Beleidigung durch den Beschuldigten.

§ 143 StPO analog


BGH 4 StR 117/22, Beschluss vom 30.08.2022 (LG Bochum)

Revision (absoluter Revisionsgrund: Erlöschen der Anwaltszulassung des Pflichtverteidigers vor dem letzten Hauptverhandlungstag, notwendige Verteidigung).

§ 349 Abs. 4 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 140 StPO; § 13 BRAO


BGH 1 StR 530/09, Beschluss vom 12.05.2010 (LG Dortmund)

Unbegründete Anhörungsrüge (verweigerte Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers).

§ 356a StPO


BVerfG 2 BvR 1520/01, Urteil vom 30.03.2004 (BGH, LG Frankfurt/Main)

Grundrecht auf freie Berufsausübung (Schutzbereich; Existenzerhaltung; angemessene Vergütung; freie Entfaltung der Persönlichkeit); Eingriff (Vorschriften ohne primär berufsregelnde Zielrichtung); Freiheit der Advokatur (freie und unreglementierte Selbstbestimmung des einzelnen Rechtsanwalts); Strafverteidiger; Geldwäsche durch Annahme eines Strafverteidigerhonorars (verfassungskonforme einengende Auslegung; Gesetzesauslegung; Gefährdung des Instituts der Wahlverteidigung; Vertrauensverhältnis zum Mandanten); Anforderungen an den Vorsatz (sichere Kenntnis; keine Leichtfertigkeit, kein dolus eventualis; Kenntniszeitpunkt der Annahme des Honorars; Kenntnisquelle; keine Nachforschungspflicht; unangemessener Honorarvorschuss); Rücksichtnahme von Gericht und Staatsanwaltschaft auf die besondere Stellung des Strafverteidigers bei einem Ermittlungsverfahrens gegen einen Strafverteidiger (Effektivität der Strafverteidigung; Vertrauensverhältnis; Verschwiegenheitspflicht; Bindung der Staatsanwaltschaft an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; keine "Ermittlungsimmunität"); gerichtliche Entscheidung (Beachtung der Ausstrahlungswirkung der Grundrechte; Auslegung; erkennbare Anwendung); faires Verfahren (Chancen- und Waffengleichheit; Mitwirkung eines Strafverteidigers); "European Kings Club".

Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB; Art. 6 EMRK

externe Fundstelle(n): BVerfGE 110, 226; NJW 2004, 1305; NStZ 2004, 259; StV 2004, 254


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