Die vollständige strafrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und ausgewählte Urteile und Beschlüsse u.a. des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und weiterer Gerichte.
Gefundene Einträge: > 500 | Felder: Volltext | Suchbegriff(e): pflichtverteidiger
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BVerfG 2 BvR 1838/22, Beschluss vom 03.08.2023 (OLG Naumburg)
Auslieferung an die Türkei zum Zwecke der Strafvollstreckung nach einem Abwesenheitsurteil (unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze; unverzichtbarer völkerrechtlicher Mindeststandard; ordre public; Recht auf effektiven Rechtsschutz; hinreichende gerichtliche Sachverhaltsaufklärung; Wahrung der Mindestrechte bezüglich wirksamer Verteidigung; nachträgliche Einräumung rechtlichen Gehörs; Möglichkeit eines neuen Verfahrens; Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens; Erschütterung des Vertrauens bei systemischen Defiziten im Zielstaat; völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen; Zweifel an der Belastbarkeit; eigene gerichtliche Gefahrprognose).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 25 GG; Art. 79 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 73 IRG; § 83 Abs. 1 Nr. 3 IRG
BGH 3 StR 499/22, Beschluss vom 02.08.2023 (OLG Frankfurt am Main)
Verteidigerwechsel (Antrag auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers; Aufrechterhaltung zur Sicherung des Verfahrens).
§ 143a Abs. 1 StPO
BGH 2 ARs 255/23, Beschluss vom 01.08.2023 (-)
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Jugendsache: örtliche Zuständigkeit, Abgabe).
§ 42 Abs. 3 JGG
BGH 1 StR 162/23, Beschluss vom 11.07.2023 (LG Ulm)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
BGH 4 StR 171/23, Beschluss vom 04.07.2023 (LG Berlin)
Zurücknahme der Revision (Formerfordernis: Pflicht zur elektronischen Übermittlung, Auslegung, Wortlaut, Intention des Gesetzgebers, Telos; Person des Abgebenden: Ermächtigung der Verteidigerin, kein Widerruf; prozessuale Handlungsfähigkeit).
§ 341 StPO; § 302 StPO
BGH 6 StR 75/23, Beschluss vom 27.06.2023 (LG Stendal)
Höchstdauer einer Unterbrechung (Konzentrationsmaxime; Verhandeln zur Sache: Ablehnung eines Richters, Besorgnis der Befangenheit: Verkündung des Beschlusses in der Hauptverhandlung).
§ 229 StPO; § 24 StPO
BVerfG 2 BvL 3/20, Beschluss vom 14.06.2023 (AG Bernau bei Berlin, AG Münster, AG Pasewalk)
Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot (konkrete Normenkontrolle betreffend die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes zum unerlaubten Umgang mit Cannabisprodukten; erhöhte Begründungsanforderungen bei erneuter Vorlage nach früherer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts; Bindungswirkung der Vorentscheidung; Rechts- und Gesetzeskraft; Erfordernis der Darlegung einer rechtserheblichen Änderung der Sach- oder Rechtslage; Schranken der allgemeinen Handlungsfreiheit; Kernbereich privater Lebensgestaltung; kein unbeschränkbares „Recht auf Rausch“; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Gesundheitsschutz als legitimer Zweck auch angesichts eher geringer Gefahren eines mäßigen Konsums; Verhinderung der Abhängigkeit von Betäubungsmitteln vor allem bei Jugendlichen; Schutz des sozialen Zusammenlebens; Erforderlichkeit einer Strafbarkeit; Einschätzungs- und Entscheidungsprärogative des Gesetzgebers; Übermaßverbot; „prozessuale Lösung“ bei Gelegenheitskonsumenten; allgemeiner Gleichheitssatz; sachliche Gründe für unterschiedliche Behandlung von Cannabis und Alkohol bzw. Nikotin; uneinheitliche Rechtsanwendungspraxis; Bestimmtheitsgebot; Schwellenwerte für geringe Menge; gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung); Begründungsanforderungen an eine Richtervorlage.
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 100 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 31 Abs. 1 BVerfGG; § 80 Abs. 1 BVerfGG; § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 1 BtMG; § 29 BtMG; § 29a BtMG; § 30 BtMG; § 30a BtMG; § 31 BtMG
BGH 3 StR 144/23, Beschluss vom 13.06.2023 (LG Koblenz)
Elektronische Übersendung der Revisionseinlegungsschrift (elektronisches Anwaltspostfach eines nicht am Verfahren beteiligten Rechtsanwalts).
§ 32a StPO; § 32d StPO; § 341 Abs. 1 StPO
BGH 5 StR 164/23, Beschluss vom 06.06.2023 (LG Itzehoe)
Übermittlung von Revision und Begründung als elektronisches Dokument (Übermittlung der einfach signierten Schrift über besonderes elektronisches Anwaltspostfach eines anderen Anwalts).
§ 32d S. 2 StPO; § 341 Abs. 1 StPO
BGH StB 18/23, Beschluss vom 01.06.2023 (-)
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (keine Beschwerdemöglichkeit gegen Entscheidungen bezüglich eines Antrags auf Erteilung einer Besuchserlaubnis an einen Rechtsanwalt zum Zwecke eines Anbahnungsgesprächs sowie zu Modalitäten der Besuchserlaubnis).
§ 304 Abs. 5 StPO
Abfragedauer: 0,0399 s