Die vollständige strafrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und ausgewählte Urteile und Beschlüsse u.a. des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und weiterer Gerichte.
Gefundene Einträge: > 500 | Felder: Volltext | Suchbegriff(e): pflichtverteidiger
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BGH 6 StR 426/22, Beschluss vom 04.10.2023 (LG Schweinfurt)
Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig; Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers.
§ 44 Satz 1 StPO
BGH 5 StR 405/23, Beschluss vom 26.09.2023 (LG Berlin)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Wochenfrist; Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses).
§ 44 StPO; § 45 StPO
BGH 3 StR 181/23, Beschluss vom 12.09.2023 (LG Stralsund)
Aufhebung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers und Verteidigerwechsel im Revisionsverfahren.
§ 143 Abs. 2 StPO; § 143a Abs. 1 Satz 1 StPO
BGH 5 StR 350/23, Beschluss vom 25.08.2023 (LG Berlin)
Kein Pflichtverteidigerwechsel wegen endgültiger Störung des Vertrauensverhältnisses.
§ 143a Abs. 2 StPO
BGH StB 48/23, Beschluss vom 23.08.2023 (-)
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (fehlende Statthaftigkeit bei Beschwerde gegen richterliche Anordnung der Entnahme von Körperzellen).
§ 304 Abs. 5 StPO; § 81a StPO
BGH StB 54/23, Beschluss vom 23.08.2023 (-)
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (fehlende Statthaftigkeit bei Beschwerde gegen Beschränkungen während der Untersuchungshaft).
§ 304 Abs. 5 StPO; § 119 StPO; § 148 Abs. 2 StPO
BGH StB 28/23, Beschluss vom 15.08.2023 (-)
Notwendige Verteidigung (Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Bestellung eines Pflichtverteidigers im Regelfall); Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (fehlende Glaubhaftmachung).
§ 44 StPO; § 45 StPO; § 142 StPO; § 300 StPO; § 311 Abs. 2 StPO
BGH StB 49/23, Beschluss vom 10.08.2023 (Thüringer OLG)
Voraussetzungen eines konsensualen Pflichtverteidigerwechsels.
§ 143a StPO
BGH AK 51/23, Beschluss vom 08.08.2023 (OLG Frankfurt am Main)
Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; Abwägung zwischen dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen und dem Interesse des Angeklagten an der Beibehaltung des Pflichtverteidigers seines Vertrauens); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK
BGH StB 50/23, Beschluss vom 08.08.2023 (OLG Celle)
Antrag auf Verteidigerwechsel (sofortige Beschwerde; substantiierte Darlegung der Störung des Vertrauensverhältnisses); konsensualer Pflichtverteidigerwechsel.
§ 143a StPO; § 300 StPO; § 304 StPO
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