Alle Ausgaben der HRRS, Aufsätze und Anmerkungen ab dem Jahr 2000.
HRRS
Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht
Dezember 2005
6. Jahrgang
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Für die Verhängung des § 63 StGB reicht - auch in Verbindung mit Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit eine mehr oder weniger vage Diagnose einer Persönlichkeitsstörung nicht aus: In diesem Bereich besteht die Gefahr, dass Eigenschaften und Verhaltensweisen, die sich noch innerhalb der Bandbreite des Verhaltens uneingeschränkt schuldfähiger Menschen bewegen, zu Unrecht als Symptome einer die Schuldfähigkeit - zudem gesichert - erheblich beeinträchtigenden seelischen Abartigkeit bewertet werden.
Unter Erlangen im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB ist zu verstehen, dass tatsächlich 'etwas' erlangt ist; nicht erfasst ist, was der Täter nur erlangen wollte; ein lediglich erzielbarer Vermögenszuwachs kann nicht für verfallen erklärt werden (BGH NStZ-RR 2001, 82 Nr. 2). Auch für einen Verfall des Wertersatzes ist in diesem Fall kein Raum.