HRR-Strafrecht

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

April 2002
3. Jahrgang
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II. Strafzumessungs- und Maßregelrecht


Entscheidung

BGH 2 StR 10/02 - Beschluss vom 13. Februar 2002 (LG Marburg/Lahn)

Doppelverwertungsverbot; Strafzumessung; Vergewaltigung; eingeschränkte Strafschärfung bei verminderter Schuldfähigkeit

§ 177 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 21 StGB

Ist der zu einer erheblichen Minderung seiner Schuldfähigkeit führende Zustand des Angeklagten die Ursache für schulderhöhend gewertete Modalitäten der jeweiligen Tatausführung, können diese Umstände nicht uneingeschränkt straferhöhend wirken (vgl. BGHSt 16, 361, 364; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 1, 4; st. Rspr.).


Entscheidung

BGH 2 StR 520/01 - Beschluss vom 23. Januar 2002 (LG Aachen)

Strafzumessung (Gesamtstrafenbildung; Darlegung der bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkte)

§ 46 StGB; § 55 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO

Der Tatrichter muss die bestimmenden Strafzumessungserwägungen mitteilen und darf nicht auf Erkenntnisquellen außerhalb des eigenen Urteils verweisen. Bei der Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 StGB darf nicht auf die Strafzumessungsgründe des einbezogenen Urteils Bezug genommen werden.


Entscheidung

BGH 2 StR 3/02 - Beschluss vom 6. Februar 2002 (LG Darmstadt)

Doppelverwertungsverbot (Vergewaltigung: besonders schwerer Gewalteinsatz)

§ 46 Abs. 3 StGB; § 177 StGB

Eine strafschärfende Berücksichtigung der vom Angeklagten angewandten Gewalt ist bei der sexuellen Nötigung nur rechtlich zulässig, wenn die Gewalt mit einer die Normalfälle der Vergewaltigung übersteigenden Schwere verbunden ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 3).


Entscheidung

BGH 2 StR 489/01 - Beschluss vom 6. Februar 2002 (LG Wiesbaden)

Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung des ausgeübten Berufs)

§ 46 StGB

Eine strafschärfende Berücksichtigung des Berufes des Angeklagten ist rechtsfehlerhaft, soweit zwischen der außerhalb der Berufsausübung begangenen Straftat und seiner beruflichen Stellung kein innerer, das Maß der Pflichtwidrigkeit erhöhender Zusammenhang bestand (vgl. BGH StV 1998, 467, 469; NStZ 2000, 137).


Entscheidung

BGH 1 StR 9/02 - Beschluss vom 5. Februar 2002 (LG Ingolstadt)

Fehlerhaft unterbliebene Prüfung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hang (Betäubungsmittelabhängigkeit; verminderte Schuldfähigkeit; seelische Störung)

§ 64 StGB; § 21 StGB

Eine suchtbedingte Abhängigkeit kann auch dann die Annahme eines Hanges im Sinne des § 64 StGB begründen, wenn sie nicht den Schweregrad einer seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB erreicht.


Entscheidung

BGH 4 StR 7/02 - Beschluss vom 5. Februar 2002 (LG Halle)

Strafzumessung (gerechter Schuldausgleich; bestimmende Strafzumessungsgesichtspunkte; kriminelle Energie)

§ 46 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO

Eine rechtsfehlerfreie Strafzumessung setzt voraus, dass das Gericht alle bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkte (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) berücksichtigt.


Entscheidung

BGH 3 StR 512/01 - Beschluss vom 5. Februar 2002 (LG Hannover)

Strafzumessung (Notwehr; Strafschärfung wegen rechtmäßigen Handelns)

§ 46 StGB; § 32 StGB

Eine Tötung in Notwehr ist rechtmäßig und kann dem Täter nicht strafschärfend zum Vorwurf gemacht werden.


Entscheidung

BGH 5 StR 20/02 - Beschluss vom 21. Februar 2002 (LG Hamburg)

Verfall von Wertersatz; hindernde Ansprüche des Geschädigten (rechtliche Existenz); tatsächlich Erlangtes

§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 73a StGB

1. Nur der durch die Straftaten tatsächlich erlangte, nicht auch der lediglich erzielbare Vermögenszuwachs kann für verfallen erklärt werden (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 82 m.w.N.).

2. Es ist unerheblich ist, dass die Geschädigten ihre Ansprüche noch nicht geltend gemacht haben. Entscheidend ist allein die rechtliche Existenz dieser Ansprüche (BGHR StGB § 73 Anspruch 2 m.w.N.)