Alle Ausgaben der HRRS, Aufsätze und Anmerkungen ab dem Jahr 2000.
HRR-Strafrecht
Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht
April 2000
1. Jahrgang
PDF-Download
1. Zur Überzeugungsbildung bezüglich des Vorsatzes bei einem Betrug durch ersichtlich unseriöse Anlageformen.
2. Ein Zeitungsartikel, in dem die steuerliche Freistellung bestimmter Einnahmen von der Einkommensteuer behauptet wird, ist keine hinreichende Vertrauensgrundlage, um den Vorsatz des Angeklagten zur Steuerhinterziehung auszuschließen. Dies gilt zumindest dann, wenn in dem Artikel selbst die abweichende Ansicht der Finanzbehörden mitgeteilt wird und der Angeklagte bereits zuvor ohne Kenntnis des Berichts gleichartige Einnahmen nicht angegeben hat. In einem solchen Fall trifft den Steuerpflichtigen gemäß § 90 Abs. 1 Satz 2 AO eine Offenbarungspflicht für den zugrunde liegenden Sachverhalt, auch wenn er hinsichtlich der Steuerpflicht eine andere Rechtsauffassung als die Finanzbehörden vertritt (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 5 StR 221/99 -).
Die Einfuhr von Betäubungsmitteln ist mit der Kontrolle und Abfertigung eines LKWs durch den deutschen Zoll an der vorgeschobenen - wenngleich auf polnischem Hoheitsgebiet befindlichen Grenzübergangsstelle nach Beendigung der polnischen Grenzabfertigung vollendet.
Zur Anwendbarkeit des § 31 Nr. 1 BtMG ist ein volles Geständnis oder ein wesentlicher Beitrag zur Aufdeckung der eigenen Tatbeteiligung nicht erforderlich. Wortlaut sowie Sinn und Zweck des Gesetzes lassen es genügen, daß der Täter durch Offenbarung seines Wissens zur Aufdeckung der Tat insgesamt wesentlich beiträgt. Dabei genügt es auch, daß eine Mitteilung des Täters mittelbar, etwa durch einen Boten oder durch einen Mittäter aufgrund eines abgesprochenen Geständnisses, an die Strafverfolgungsbehörden erfolgt.