"Verhältnismäßige" Gerechtigkeit im Strafmaß? Zugleich eine Anmerkung zu LG Itzehoe, Beschluss vom 12. März 2009, HRRS 2009 Nr. 362
S. 499 Heft 11/2009 "Verhältnismäßige" Gerechtigkeit im Strafmaß? Zugleich eine Anmerkung zu LG Itzehoe, Beschluss vom 12. März 2009, HRRS 2009 Nr. 362 Von Akad. Rätin a.Z. Dr. Bettina Noltenius, Bonn * I. Problemstellung Der Satz "Tatbestand und Rechtsfolge müssen aufeinander bezogen sein" klingt zunächst selbstverständlich. Soll er nicht nur eine Gesetzeskonstruktion des Verwaltungs-, Zivil-, Strafrechts usw. beschreiben, sondern...