HRRS
Online-Zeitschrift für höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht
Herausgeber: Dr. h.c. Gerhard Strate · Redaktion: RA Wiss. Ass. Dr. Christian Becker · RiLG Ulf Buermeyer · Prof. Dr. iur. Karsten Gaede · RiLG Dr. Holger Mann · RA Dr. iur. Stephan Schlegel.
1. Wenn sich der Angeklagte durch den für ihn erschienenen Verteidiger verteidigen lassen will, verstößt die zwingende Verwerfung der Berufung gemäß § 329 Abs. 1 StPO wegen des unentschuldigten Fernbleibens des Angeklagten gegen Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. c EMRK.
2. Auch wenn die nationalen Gesetzgeber der unentschuldigten Abwesenheit des Angeklagten in Rechtsmittelverfahren entgegenwirken können, dürfen sie eine solche Abwesenheit nicht durch einen Entzug des Rechts auf formelle Verteidigung sanktionieren.