HRRS-Nummer: HRRS 2016 Nr. 644
Bearbeiter: Christoph Henckel/Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 16/16, Beschluss v. 19.05.2016, HRRS 2016 Nr. 644
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juni 2015 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird der Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des versuchten besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.