Verfassungsbeschwerdeverfahren "Berücksichtigung einer Verletzung des WÜK im Strafverfahren"

Nachfolgend dokumentieren wir das Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.9.2007 – 5 StR 116/01 (Anrechnungslösung bei einer Verletzung des WÜK):


Der BGH hatte zuvor in einer Entscheidung aus dem Jahr 2001 (Beschluss vom 7. November 2001) noch eine Verletzung des Art. 36 WÜK abgelehnt. Diese Entscheidung wurde zwischenzeitlich durch die Entscheidung des BVerfG (HRRS 2006 Nr. 726) aufgehoben. Bedeutsam für diese Entscheidung des BVerfG war die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) im Fall „Avena“ (IGH HRRS 2004 Nr. 342).