HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Mai 2015
16. Jahrgang
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Schrifttum

Alexander Heinze : International Criminal Procedure and Disclosure. An Attempt to Better Understand and Regulate Disclosure and Communication at the ICC on the Basis of a Comprehensive and Comparative Theory of Criminal Procedure, 89,90 €, 2014, Duncker & Humblot, 599 Seiten.

A. Das Völkerstrafverfahren vor dem International Criminal Court (ICC) bietet sich aus mehreren auf der Hand liegenden Gründen besonders dafür an, über "die" oder auch nur "eine" Theorie des Strafverfahrens nachzudenken. Der Völkerstrafprozess des Internationalen Strafgerichtshofs ist in besonderer Weise ein Kompromiss, was schon mit Blick auf das Zustandekommen der Rechtsgrundlage der Gründung des ICC, also mit Blick auf das IStGH-Statut (Rom-Statut), deutlich wird. Dieses Statut wurde – bekanntlich – nach langer Vorbereitung in diversen nationalen und internationalen Gremien und Vereinigungen am 17.07.1998 von einer in Rom tagenden Staatenkonferenz angenommen. Der ICC wird mit Recht als "internationales Strafgericht der Zukunft" bezeichnet [1], andere wählen die Bezeichnung "supranationaler" Gerichtshof. [2]

Das IStGH-Statut und die korrespondierenden Verfahrens- und Beweisregeln stellen ein autonomes und losgelöst von einem bestimmten Konflikt Geltung beanspruchendes Völkerstrafprozessrecht dar. Eingeflossen sind namentlich auch die Erfahrungen durch die Verfahren vor den Ad hoc-Tribunalen ICTY und ICTR. Obwohl das ICC-Völkerstrafverfahren als junges und dynamisches Recht der kontinuierlichen (Weiter-)Entwicklung unterworfen ist, sind dessen Regelungen gleichwohl deutlich detaillierter als jene der Ad hoc-Tribunale. Es ist daher von einer fertigen Kodifikation die Rede, freilich bedarf dieses Regelungswerk der ständigen und noch immer grundlegenden Konturierung durch die Rechtspraxis.

B. An dieser Stelle setzt die durch Ambos betreute Göttinger Dissertation von Alexander Heinze an, in dem Verf. das im Völkerstrafverfahren wichtige und kontrovers erörterte Institut der "Disclosure", also der Offenlegung von Beweismitteln, zum Gegenstand wählt. Dabei geht es dem Autor von Beginn an um eine Rückkoppelung an die grundlegenden Verfahrensstrukturen des ICC-Völkerstrafprozesses: "[I]t is necessary to identify the procedural system of the ICC, because a contextual interpretation of pre-trial disclosure rules will always revolve around the role of the Pre-Trial Chamber and the role of the Prosecution." (Heinze, S. 191).

Bei näherer Betrachtung freilich dient Heinze die Untersuchung des Instituts der Disclosure eher als Mittel zu dem Zweck, vor dem Hintergrund namentlich US-amerikanischer Publikationen zu Strafverfahrensmodellen der essentiellen Frage nachzugehen, welchen Beitrag Verfahrensinstitute – hier eben Disclosure – für die Justierung der Balance zwischen Wahrheitsfindung und Verfahrensfairness, die ihrerseits wiederum abhängig ist von dem jeweiligen Verfahrenstypus, leisten können und müssen. Dabei handelt es sich um ein anspruchsvolles Vorhaben, welchem der Autor – um es vorwegzunehmen – bestens gerecht wird. Der Verfasser leistet damit einen beeindruckenden Beitrag zu der Diskussion um eine Theorie des Strafverfahrens.

C. Dies ist schon deshalb hoch einzuschätzen, weil in Deutschland ein Diskurs über eine Strafverfahrenstheorie kaum erfolgt und nach dem Diktum des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung über das strafprozessuale Verständigungsgesetz (BVerfGE 133, 168) auch gar nicht erfolgen soll. Vielmehr hat das BVerfG die wichtige Frage nach Möglichkeit und Grenzen von Verständigung mit dem eher apodiktisch anmutenden, methodisch zumindest fragwürdigen Argument im Keim erstickt, die in der StPO verwirklichte Form materieller Wahrheitsfindung (§ 244 Abs. 2 StPO) sei mit dem materiellen Schuldprinzip letztlich untrennbar verbunden und dieses wiederum wegen seines Menschenwürdebezugs (Art. 1 Abs. 1 GG) und damit als Teil der "Ewigkeitsgarantie" (Art. 79 Abs. 3 GG) gleichsam unantastbar, ohne über den Tellerrand des reformiert-inquisitorischen Systems zu blicken.

Die Arbeit von Heinze ist daher von Wichtigkeit auch für all diejenigen, die sich vielleicht nicht für einzelne Regimes des Völkerstrafverfahrensrechts interessieren, wohl aber für konsistente Lösungen strafprozessualer Problembereiche. Um es mit Verf. zu sagen: "The matter of disclosure and communication is highly dependent upon larger issues, which involve not only both narrow and broad disclosure rules, but also have cultural and methodological dimensions.” (Heinze, S. 33). Bzw.: "Thus, it is important to stress that the purpose of this study is not to compare different legal systems, but to compare different procedural models, choose one model and adapt it to the existing law at the ICC.” (Heinze, S. 31).

Die tragfähige Beantwortung nach Umfang und Grenzen von Disclosure ist also wie der Verfasser mit Recht meint, abhängig von Umständen der grundlegenden Verfahrensausgestaltung und der Machtverteilung in einem Staat und im Justizsystem. Der große Komparatist Damaška hat hierfür die Idealtypen eines hierarchical model im Gegensatz zu einem coordinate model für die staatliche Machtverteilung und -ausübung mit einer policy-implementing function im Gegensatz zu einer conflict-solving function als Aufgaben an die Justiz herausgearbeitet.[3]

D. Zum Gang der Arbeit: Der Text untergliedert sich in sieben Abschnitte. Nach einer Einführung (S. 27 ff.), in welcher die Problemstellung sowie das methodische Vorgehen dargelegt werden, stellte der Verfasser die vier Aspekte der Regelungen über Disclosure in den bislang durchgeführten ICC-Verfahren bzw. Verfahrensabschnitten dar, namentlich die Rolle der Vorverfahrenskammer (Pre-Trial Chamber), die Offenlegung entlastenden Beweismaterials (disclosure and communication of exculpatory evidence), das Erfordernis, entsprechendes Beweismaterial zu analysieren, bevor eine Offenlegung stattfindet (analysis of relevant evidence), sowie die Frage nach dem Ausmaß formalisierter Kommunikation allgemein (zu diesen vier Aspekten S. 34 ff.). Daran schließt sich das dritte Kapitel an, in welchem Verf. die unterschiedliche Herangehensweise bzw. das differierende Selbstverständnis der einzelnen Spruchkörper am ICC darstellt (case-by-case approach or consistency, S. 41 ff.). Im Anschluss beschäftigt sich der Autor mit den Auslegungsmethoden bei der Befassung mit dem ICC-Völkerstrafverfahrensrecht (S. 47 ff.) und wendet sich sodann (S. 77 ff.) der Auslegung des ICC-disclosure-regime zu (S. 77 – 308). Hierbei handelt es sich bereits dem Umfang nach um eines der beiden Hauptkapitel der Arbeit. Im Rahmen dieses fünften Kapitels befasst sich Heinze mit der bereits angesprochenen Diskussion um Strafverfahrensmodelle, die schwerpunktmäßig in den 1960er Jahren namentlich in den USA begonnen hat. Bei diesen Modellen oder Konzepten handelt es sich um Kategorien oberhalb der Ebene von Verfahrensprinzipien.[4]

Es kann bei alledem nicht überraschen, dass der Verfasser sich dabei ganz auf die Grundlagen Damaškas stützt (Damaška and ICC-Procedure, S. 200 ff.), um die Verfahrensausgestaltung des ICC-Strafprozesses sowie – als Teil dessen – der disclosure-rules zu untersuchen: "In the course of the study, to describe the characteristics of the ICC process, I will follow the structure of Damaška´s "Faces of justice” to the greatest extent possible. That means, that I not only adopt his concept but also the structure of his study. This shall ensure an accurate alignment with Damaška´s ideal-types. Thus, I will first analyse the organization of authority at the ICC in a general sense, assessing whether this organization of authority resembles the hierarchical ideal or the coordinate ideal. After that, I will assess whether the ICC in general provides for conflict-solving or policy-implementing justice. Although both forms of justice are assigned either to a reactive or to an activist state, I will show that the word "state” does not reduce the potential for application of those ideal-types. Subsequent to an assessment of the organisation of authority and the form of justice in general, I will draw the attention on the procedural forms of those ideals, i.e. I will assess whether the ICC process shares similarities with the process before hierarchical or coordinate officialdom and whether the process resembles the conflict-solving or policy-implementing type of proceeding.” (Heinze, S. 200 f.).

Diese Vorgehensweise ist mustergültig, zum einen methodisch, zum anderen gerade weil sie zeigt, wie auf einem starken verfahrenstheoretischen Fundament praktische Rechtsfragen gelöst werden können: "I will analyse every procedural aspect of the pre-trial disclosure problems I outlined." (Heinze, S. 201).

Was sind nun die Erkenntnisse des Verfassers auf der Grundlage von Idealtypen? "What conclusions can be drawn from the analysis of the ICC system along the line of Damaška´s ideals of a coordinate or hierarchical structure of authority and of a conflict-solving or policy-implementing form of justice and procedure?” (Heinze, S. 305).

Hier konzentriert sich der Verfasser auf die Verfahrensziele der Wahrheitsfindung (substantive truth-finding), Darstellung der historischen Ereignisse (provision of accurate historical record) und die Berücksichtigung der Opferbelange und gelangt zu dem Ergebnis, das ICC-Völkerstrafverfahren habe eine policy-implementing-Ausgestaltung, sei gekennzeichnet durch eine aktive Richterrolle, die zu einer gerichtlichen Verfahrenskontrolle führe, und ferner durch eine Staatsanwaltschaft, die verpflichtet sei, gleichsam belastende wie auch entlastende Beweismittel zu erheben und zu würdigen (Heinze, S. 228 ff.). Dies mündet in das Fazit: "In sum, the system of the ICC is a policy-implementing one with a couple of conflict-solving features. Its overall structure of authority can be classified as coordinate, while the structure of the organs itself – especially the judiciary and in part the OTP – is hierarchical. Again, this classification is made along the ideal-types of hierarchical/coordinate and policy-implementing/conflict solving. A pure type exists nowhere in the world and the excuse of having mixed procedures in order to avoid categorization is no option.” (Heinze, S. 307 f.).

Das kann man so sehen. Wichtig zu betonen ist an dieser Stelle jedoch, dass die Grundausrichtung des Strafverfahrens vor dem ICC dem two-cases-approach folgt, so dass zu Recht die Bezeichnung "strukturell-adversatorisch geprägter Völkerstrafprozess" gewählt wird.[5] Ferner ist – gerade vor dem deutschen Hintergrund – zu betonen, dass das ICC-Verfahren zwar anders als das Verfahren vor dem ICTY, dem ICTR und dem Special Court for Sierra Leone weniger stark am anglo-amerikanischen Prozessrecht orientiert ist und eine Annäherung an die materielle Wahrheitsfindung bietet. Diese Annäherung an die materielle Wahrheitsfindung ist jedoch anders als etwa in § 244 Abs. 2 StPO keiner ausdrücklichen Regelung unterzogen (angedeutet in Art. 65 Abs. 1 lit. c IStGH-Statut, ferner auch in Art. 54 Abs. 1(a) IStGH-Statut für das Ermittlungsverfahren). Ebenso wenig wurde die kontinental-europäische Vorstellung einer gerichtszentriert-vertikalen Wahrheitsermittlung konsequent umgesetzt. Dies alles ist dem Verfasser freilich bewusst, es kann jedoch für deutsche Leser nicht stark genug betont werden, die an ein nationales Strafverfahren gewöhnt sind, in welchem der Tatrichter nicht nur volle Aktenkenntnis hat, die Eröffnungsentscheidung treffen muss, die Auswahl der Beweismittel für die Hauptverhandlung vornimmt, die Beweisaufnahme vertikal-strukturiert durchführt, am Ende des Verfahrens im Falle einer Verurteilung uno actu Schuldspruch und Strafzumessungsentscheidung verkündet, dies alles nach einer Hauptverhandlung, die – zumal vor den Großen Strafkammern – unzureichend dokumentiert ist, namentlich ohne Wortprotokoll der einzelnen Schritte der Beweisaufnahme, insbesondere der Zeugenvernehmungen, in welchem der Tatrichter am Ende also ein Urteil verfasst, dessen Konsistenz in Bezug auf die Beweisaufnahme durch die Revisionsinstanz nur ansatzweise nachvollzogen werden kann und der über sich eine Rechtsmittelinstanz hat, die, im Falle der statistisch zumeist vorliegenden Einstimmigkeit in Bezug auf eine Verwerfung der Revision, ihre Entscheidung nicht einmal begründen muss (§ 349 Abs. 2 StPO). Diese Form eines hierarchical model in einem active state mit einer policy-implementing function des Strafprozesses wäre international wohl nicht konsensfähig und könnte daher auch kein zentraler Baustein einer Völkerstrafverfahrensordnung sein.

Im sechsten Kapital wendet sich Heinze sodann namentlich den disclosure-Regeln zu und setzt gerade diese in Bezug zu dem Verfahrensmodell Damaškas (Prosecution Disclosure Before the ICC from a Comparative Perspective with a View to Damaška´s Models, Heinze S. 309 ff.). Hier bezieht der Verfasser auch die Offenlegungsbestimmungen und die damit verbundenen Diskussionen in den USA sowie in England/Wales mit ein (S. 322 – 344). Hierbei handelt es sich um das zweite Hauptkapitel der Arbeit, an welche sich sodann noch das Schlusskapitel (ab S. 499 ff.) anschließt. Dabei legt Verf. eine in diesem Punkt unzureichende Rechtslage des ICC-Strafverfahrens offen, wenn er zeigt, dass vor dem Hintergrund einer gerade im Völkerstrafverfahren bestehenden Machtasymmetrie

zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung/Angeklagtem die Regeln über disclosure, die für sich gesehen als conflict solving verstanden werden können, dadurch nahezu sinnentleert werden können, dass sowohl die Ausgestaltung der Offenlegung wie auch etwaige Sanktionen im Falle des Verstoßes nicht geregelt sind. Ein Zustand also, der an die hiesige Diskussion zur Frage, welche Folgen Verstöße gegen Beweiserhebungsvorschriften zeitigen, erinnert: "The part of disclosure that is indeed conflict-solving, i.e. most of the disclosures rules and the disclosures practice of the parties, is without the corrections of rules of conduct and sanctions only a caricature of a conflict-solving disclosure process.” (Heinze, S. 498).

Die Arbeit wird abgerundet durch das Schlusskapitel "The Solution" (S. 499 ff.). Hier wendet sich der Verfasser zunächst der Möglichkeit einer aktiven Richterrolle im ICC-Völkerstrafverfahren zu (S. 499 ff.),[6] und rekurriert sodann bei der Betrachtung von "The Parties and the System in General" (S. 505 ff.) auf das Ziel der Wahrheitsfindung: "This all shows that the purpose of the trial is not to create a "fair contest” to resolve a dispute, but to accurately and fairly identify, investigate and adjudicate which individuals have violated international norms.” (Heinze, S. 507).

Dies bereitet Heinze den Weg, um in dem Kapitel "Communication and Registration" (S. 508 ff.) sodann zunächst auszuloten, ob und in welchem Umfang das ICC-Verfahren eine Möglichkeit bzw. Pflicht bietet, eine Verfahrensakte zu führen, um sich sodann der Frage nach deren Zugänglichmachung gegenüber den Verfahrensbeteiligten zuzuwenden. Hier steuert Heinze auf das Institut einer doppelten Verfahrensakte (double-dossier system) in Anlehnung an den italienischen Strafprozess zu (S. 529 ff.). Im italienischen Strafverfahren existieren zwei Akten: die Ermittlungsakte und die Hauptverfahrensakte. Mit Abschluss des Ermittlungsverfahrens wird die Ermittlungsakte abgelegt und den Verfahrensbeteiligten zugänglich gemacht, welche diese verwenden können, um sich auf die Hauptverhandlung, namentlich auf Zeugenvernehmungen, vorzubereiten. Die Eröffnungsentscheidung wird – nachvollziehbar – nicht durch das Tatgericht selbst, sondern durch einen Ermittlungsrichter (judge at the preliminary hearing) getroffen. Jedenfalls mit Blick auf dieses preliminary hearing muss die Staatsanwaltschaft entlastende und belastende Beweismittel erheben und würdigen. Nach dem preliminary hearing ist Gegenstand der Hauptverhandlung im italienischen Strafprozess die Hauptverfahrensakte (fascicolo per il dibattimento), in welche lediglich diejenigen Beweismittel aufgenommen werden, die in die Hauptverhandlung eingeführt werden. Sodann unterbreitet der Verfasser den Vorschlag, dieses System einer doppelten Aktenführung in das ICC-Völkerstrafverfahren zu integrieren: "To introduce the proposed double dossier system into the ICC procedure would be structurally the logical consequence and procedurally appropriate to implement the goals of international criminal justice." (Heinze, S. 533). Bzw.: "Taking this into account, the record of the proceedings should be used as a double dossier. The restrictions proposed present a good compromise and – above all – make it possible to see the record of the proceedings as a double dossier without changing the Rules.” (Heinze, S. 535).

Abschliessend fasst Heinze dieses Ergebnis nochmals zusammen: "I categorised the ICC-process and identified the position of disclosure and communication within that process, before I came to the conclusion that it would better fit into the existing ICC-process if disclosure had to be conducted by way of open-file-disclosure and that every piece of information that is disclosed between the parties had to be communicated to the Chamber and saved in the record of proceedings. This record of the proceedings must serve as a double-dossier: one dossier for the pre-trial and one for the trial stage.” (Heinze, S. 544).

E. Die Arbeit "International Criminal Procedure and Disclosure" von Alexander Heinze ist ein beeindruckendes Werk deshalb, weil der Verfasser – konsequent akademisch – zunächst die Notwendigkeit einer theoriegeleiteten Diskussion (hier über Strafverfahrensmodelle) aufzeigt, sich sodann dieser Diskussion in vorbildlicher Tiefe widmet und anschließend zeigt, dass (nur) auf einem breiten und starken theoretischen Fundament tragfähige und konsistente Lösungen für die Anwendung und Auslegung von Rechtsinstituten in der Praxis gefunden werden können.

Rechtsanwalt Privatdozent Dr. Gerson Trüg, Freiburg i. Brsg.


[1] Safferling, Internationales Strafrecht (2011), § 7 Rn. 1.

[2] Eser ZIS 2011, 795, 796 Fn. 10.

[3] Grundlegend Damaška, The Faces of Justice and State Authority (1986).

[4] Packer , Two Models of the Criminal Process, University of Pennsylvania Law Review 113 (1964), S. 1 ff.; Damaška, Evidentiary Barriers to Conviction and Two Models of Criminal Procedure: A Comparative Study, University of Pennsylvania Law Review 121 (1972), S. 506 ff.; ders., Structures of Authority and Comparative Criminal Procedure, The Yale Law Journal 84 (1975), S. 480 ff.; wegweisend ferner ders., The Faces of Justice and State Authority. A Comparative Approach to the Legal Process (1986); Nijboer, Das Streben nach materieller Wahrheit im Strafprozess, in: ders. (Hrsg.), Beweisprobleme und Strafrechtssysteme. Proof and Criminal Justice Systems (1995), S. 23 ff.; Friedman, Anchors and Flotsam: Is Evidence Law "Adrift"?, The Yale Law Journal 107 (1998), S. 1921 ff.; Luna, The Models of Criminal Procedure, Buffalo Criminal Law Review 2 (1999), S. 389 ff.; ders., Constitutional Road Maps, The Journal of Criminal Law and Criminology 90 (2000), S. 1125 ff.; Spader, Teaching Comparative Criminal Procedure: Russian Dolls, Color Charts, And Cappucino, Journal of Criminal Justice Education 10 (1999), S. 111 ff.

[5] Ambos, Internationales Strafrecht, 4. Auflage (2014), § 8, Rn. 36; Keen LJIL 17, 2004, S. 767 ff.

[6] Vgl. dazu auch Eser aus der Perspektive der internationalen Strafgerichtsbarkeit, in: Sieber (Hrsg.), Festschrift für Tiedemann, 2008, S. 1453, 1459 f.