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HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 1236

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 283/23, Beschluss v. 24.08.2023, HRRS 2023 Nr. 1236


BGH 6 StR 283/23 - Beschluss vom 24. August 2023 (LG Neubrandenburg)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 2. März 2023 wird als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Gründe

Es benachteiligt den Angeklagten nicht, dass das Landgericht die Qualifikation des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB als nicht verwirklicht angesehen hat.

HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 1236

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede