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HRRS-Nummer: HRRS 2020 Nr. 1248

Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner

Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 199/20, Beschluss v. 07.10.2020, HRRS 2020 Nr. 1248


BGH 6 StR 199/20 - Beschluss vom 7. Oktober 2020 (LG Hannover)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 18. März 2020 werden als unbegründet verworfen.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Der vom Angeklagten K. gestellte Wiedereinsetzungsantrag ist aus den vom Generalbundesanwalt angeführten Gründen gegenstandslos.

HRRS-Nummer: HRRS 2020 Nr. 1248

Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner