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Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 109/99, Beschluss v. 12.08.1999, HRRS-Datenbank, Rn. X


BGH 5 StR 109/99 - Beschluß v. 12. August 1999 (LG Hamburg)

Steuerhinterziehung; Vollendung; Steuerverkürzung;

§ 370 AO;

Leitsatz des Bearbeiters

Vollendete Steuerhinterziehung in Form einer Entnahme aus einem Steuerlager.

Entscheidungstenor

Die Revisionen der Angeklagten H und K gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. September 1998 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Zu Recht ist das Landgericht im Anschluß an die Senatsentscheidung vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 253/92 - (BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerverkürzung 5 = wistra 1993, 66) davon ausgegangen, daß die Steuerhinterziehung jedenfalls bei Entnahme des Mineralöls aus dem Steuerlager vollendet war.

Bearbeiter: Karsten Gaede