HRRS-Nummer: HRRS 2025 Nr. 984
Bearbeiter: Christian Becker
Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 107/25, Beschluss v. 17.06.2025, HRRS 2025 Nr. 984
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 17. Oktober 2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass im Übrigen von einer Entscheidung im Adhäsionsverfahren abgesehen wird (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels, die insoweit durch das Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen Kosten und die dem Neben- und Adhäsionskläger in der Revisionsinstanz erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen.
HRRS-Nummer: HRRS 2025 Nr. 984
Bearbeiter: Christian Becker