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HRRS-Nummer: HRRS 2018 Nr. 978

Bearbeiter: Christian Becker

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 326/18, Beschluss v. 28.08.2018, HRRS 2018 Nr. 978


BGH 5 StR 326/18 - Beschluss vom 28. August 2018 (LG Lübeck)

Rücknahme des Antrags auf Wiedereinsetzung.

§ 44 StPO

Entscheidungstenor

Es wird festgestellt, dass der Angeklagte seinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 23. Februar 2018 wirksam zurückgenommen hat. Es hat daher mit dem Verwerfungsbeschluss des Landgerichts Lübeck vom 17. Mai 2018 sein Bewenden.

HRRS-Nummer: HRRS 2018 Nr. 978

Bearbeiter: Christian Becker